Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Wir müssen das Grundgesetz schützen.“
Schwerin – „Es ist ein sehr ehrwürdiges Jahr. An diesem Wochenende feiern wir 35 Jahre Mecklenburg-Vorpommern. Damit feiern wir auch 35 Jahre Grundgesetz. Mit dem 3. Oktober 1990 trat das neue Bundesland dem Geltungsgebiet des Grundgesetzes bei. Gerade in der heutigen Zeit ist das sehr betonenswert, denn wir alle merken, dass Demokratie kein Selbstläufer ist. Die Menschen, die heute jünger als 35 Jahre sind, sehen, wie sich die Weltlage binnen weniger Monate verändert.
Sie merken, wie schwierig es mittlerweile geworden ist, in einem demokratisch respektvollen Umgang Kompromisse zu schließen. In dieser Zeit braucht es Verlässlichkeit. Diese Verlässlichkeit und auch diesen Schutz gibt uns das Grundgesetz. Es besiegelt den Rechtsstaat und es garantiert allen Menschen in Deutschland die gleichen Rechte. Aus diesem Grund gilt es, dass wir dieses Grundgesetz vor den Feinden der Demokratie schützen“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zum 35. Jahrestag der Deutschen Einheit.
„Besonders die Beschäftigten in der Justiz leben tagtäglich das Grundgesetz. In ihren Augen und vor dem Gesetz ist jeder Mensch gleich, egal ob Mörderin oder Dieb, egal ob Frau oder Mann, egal ob Christin, Muslim oder Atheist. Dies ergibt sich aus Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz. Der Artikel ist jedoch aus meiner Sicht nicht umfassend genug. Wir haben uns daher für eine Grundgesetz-Änderung starkgemacht. Letzten Freitag hat der Bundesrat der Bundesregierung den Auftrag erteilt. Ergänzt werden soll der Artikel 3 Grundgesetz mit der sexuellen Identität. Niemand darf ausgegrenzt werden. Queere Menschen benötigen den verankerten Schutz. Es ist gut, dass die Mehrheit im Bundesrat das auch so sieht“, so Justizministerin Bernhardt.