Verbesserte Beteiligung am Ausbau der Erneuerbaren Energien
Schwerin – Die Erneuerbaren Energien sind ein wichtiger Baustein des wirtschaftlichen Erfolgs Mecklenburg-Vorpommerns. Ziel der Landesregierung ist es, die Bürgerinnen und Bürger beim weiteren Ausbau stärker an den konkreten Projekten der Energiewende zu beteiligen und so zu mehr Akzeptanz beizutragen. Dazu hat die Landesregierung heute im Kabinett die Neufassung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes (BüGem) beschlossen, die deutliche Verbesserungen für Kommunen sowie für Bürgerinnen und Bürger vor Ort bringt und die Wirtschaft von bürokratischen Auflagen entlastet.
„Unser Ziel ist es, die Beteiligung der Menschen und Gemeinden zu vereinfachen, auszuweiten und zu stärken. Wir sorgen dafür, dass die Menschen deutlich davon profitieren, wenn in ihrer Nähe Windräder gebaut werden oder ein Solarpark entsteht. Die Vorteile der Energiewende müssen vor Ort spürbar sein. Wir verbessern die Beteiligung am Ausbau der Erneuerbaren Energien: Mehr Geld, mehr Möglichkeiten, weniger Bürokratie und mehr lokale Wertschöpfung – das ist ein Gewinn für die Menschen vor Ort und die Kommunen in unserem Land“, erklärte Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank.
Mit der Neufassung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes knüpft Mecklenburg-Vorpommern an seine bundesweite Vorreiterrolle bei der Teilhabe am Ausbau der Erneuerbaren Energien an und verbessert die gesetzlichen Rahmenbedingungen weiter. Schon jetzt profitieren Gemeinden und Menschen in Mecklenburg-Vorpommern mit rund 6,2 Mio. Euro jährlich – diese Summe wird deutlich steigen.
Klima- und Umweltminister Dr. Till Backhaus erklärt dazu: „Was die Menschen im Land nicht akzeptieren, ist, dass die Transformation der Energieversorgung zwar vor ihrer Haustür passiert, sie aber nichts davon haben. Deshalb ist es für die Akzeptanz der Energiewende wichtig, die Menschen und Gemeinden im Land an den Gewinnen zu beteiligen. Wir wollen Wertschöpfung im eigenen Land.
Ich erwarte von dem neuen Gesetz, dass MV beim Ausbau der erneuerbaren Energien mehr Tempo entwickelt, Unternehmen Planungssicherheit erhalten und Gemeinden sowie ihre Bürgerinnen und Bürger endlich einen gerechten finanziellen Ausgleich erhalten. Mehr Ökostrom könnte auch energieintensive Unternehmen nach MV ziehen und damit attraktive Jobs im Land entstehen lassen. Das ist, was wir wollen und was wir brauchen.“
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
- Verhandlungen auf Augenhöhe: Die Gemeinden begegnen den Unternehmen auf Augenhöhe und können eine passende Beteiligung aushandeln.
- Einfache Umsetzung: Beide Seiten können sich auf einfach umsetzbare Beteiligungsmodelle einigen und so den Aufwand verringern.
- Mehr Beteiligung: Die Höhe der finanziellen Beteiligung für Gemeinden und Bürgerinnen und Bürger wurde in sogenannten Standardmodellen klar und einfach geregelt. Bei Windenergieanlagen sollen die Gemeinden demnach beispielsweise künftig gemäß des Standardmodells 0,3 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Die Bürgerinnen und Bürger profitieren zusätzlich von Stromgutschriften oder Haushaltsdirektzahlungen in gleicher Höhe. Die Mindesthöhe für die Beteiligung muss jeweils 0,2 pro Kilowattstunde betragen.
- Mehr Möglichkeiten: Dabei stellt die Neufassung des Gesetzes mehr Möglichkeiten zur Verfügung, z.B. Stromgutschriften für die Einwohnerinnen und Einwohner und Direktzahlungen an die Gemeinden. Die Gemeinden können aber auch den Kauf von Anlagen aushandeln und selbst Windanlagenbetreiber werden.
- Weniger Bürokratie: Die Meldepflichten werden reduziert und die Verfahren damit vereinfacht – das entlastet sowohl die Unternehmen als auch die Verwaltung.
- Erweiterter Geltungsbereich: Künftig gilt das Gesetz auch für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab einem Megawatt (Größe von ca. 1 Hektar) installierter Leistung.
- Repowering: Auch beim Ersatz alter Windenergieanlagen durch neue („Repowering“) greifen die Regelungen des Beteiligungsgesetzes.
Mit dem Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz hat Mecklenburg-Vorpommern bereits im Jahr 2016 das erste Beteiligungsgesetz dieser Art in Deutschland geschaffen. Betreiber von Windenergieanlagen an Land sind seither verpflichtet, Gemeinden sowie die Einwohnerinnen und Einwohner in der Umgebung finanziell zu beteiligen. Es werden bereits zahlreiche Modelle der Teilhabe umgesetzt, darunter:
- der Anteilserwerb an Windparks durch Gemeinden,
- vergünstigte Stromtarife für Einwohnerinnen und Einwohner und
- die Förderung vom Vereinsleben vor Ort.
Die Neufassung des Gesetzes ist in einem breit angelegten Diskussionsprozess auch mit Vertretern der betroffenen Verbände erarbeitet worden.