Fünf Länder übergeben gemeinsamen Forderungskatalog an die Bundesregierung
Berlin – Die Agrarministerinnen und -minister von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben heute im Bundeskanzleramt einen gemeinsamen Forderungskatalog zur künftigen Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) übergeben. Darin weisen sie auf erhebliche Nachteile der derzeitigen Planungen für die ostdeutsche Landwirtschaft und die ländlichen Räume hin. Die fünf Länder bitten die Bundesregierung, die besonderen Strukturen und Interessen der ostdeutschen Landwirtschaft bei den anstehenden Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen der EU und die europäische Förderarchitektur ab 2028 angemessen zu berücksichtigen und auf eine entsprechende Kurskorrektur hinzuwirken. Das Papier wurde an Staatsminister Philipp Amthor übergeben.
Im Mittelpunkt stehen drei gemeinsame Anliegen: Die GAP muss auch künftig finanziell verlässlich und auskömmlich ausgestattet sein und Planungssicherheit für die gesamte Förderperiode bieten. Eine verpflichtende Kappung und Degression der Einkommensstützung lehnen die fünf Länder ab. Zugleich soll die Förderung der ländlichen Entwicklung auch in der künftigen europäischen Förderarchitektur dauerhaft und mit ausreichenden finanziellen Spielräumen abgesichert werden.
Nach Einschätzung der fünf Länder könnten die geplanten Einschnitte gerade größere ostdeutsche Agrarbetriebe in ihrer wirtschaftlichen Substanz treffen und im Einzelfall sogar in ihrer Existenz gefährden. Mögliche Folgen seien die Aufgabe von Produktionsbereichen oder ganzen Betrieben sowie der Verlust von Arbeitsplätzen und regionaler Wertschöpfung. Damit stünden nicht nur gewachsene Agrarstrukturen und die wirtschaftliche Stabilität ländlicher Regionen auf dem Spiel. Eine Schwächung der heimischen Landwirtschaft beeinträchtige letztlich auch eine sichere Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln.
Brandenburgs Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt: „Degression und Kappung lehnen wir entschieden ab! Gerade die größeren, beschäftigungsintensiven Betriebe, die die Landwirtschaft in Ostdeutschland prägen, würden erhebliche Einkommensverluste erleiden – mit Folgen für Wertschöpfung, Beschäftigung und Investitionen in den ländlichen Räumen. Allein in Brandenburg wären knapp 1.800 Betriebe betroffen – das entspricht rund 92 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Gemeinsam fordern wir die Bundesregierung auf, sich in dieser entscheidenden Verhandlungsphase auf EU-Ebene für die ostdeutsche Landwirtschaft einzusetzen. Es geht um die zentrale Frage, welchen Stellenwert Ernährungssicherung und wettbewerbsfähige Landwirtschaft künftig haben.“
Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern: „Die Frage Kappung und Degression ja/nein wird erstmals von den Landwirten in Ost und West gleichermaßen mit nein beantwortet. Der deutsche Bauernverband und die weit überwiegende Mehrheit der Länder lehnt eine verpflichtende Kappung und Degression ab. Das hat es so bisher noch nicht gegeben! Und dieses eindeutige Votum muss der Bundeslandwirtschaftsminister und die gesamte Bundesregierung anerkennen und umsetzen. Wir können nicht zulassen, dass über Jahrzehnte gewachsenen und erfolgreiche Strukturen, die auch den Menschen im ländlichen Raum Perspektiven geben, ideologischer Engstirnigkeit geopfert werden.“
Georg-Ludwig von Breitenbuch, Sächsischer Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft: „Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb Brüssel an der obligatorischen Kappung und Degression festhalten will und unsere Agrarstruktur bewusst missachtet. Die landwirtschaftlichen Betriebe, egal ob klein oder groß, sehen sich schon jetzt durch hohe Kosten und geringe sowie stark schwankende Erzeugerpreise einem enorm hohen wirtschaftlichen Druck ausgesetzt. Eine Kürzung der Einkommensstützung schwächt die Betriebe weiter und lockt verstärkt außerlandwirtschaftliche Investoren an. Gerade arbeitsintensive Bereiche wie die Tierhaltung hätten schlechtere Chancen, um im Wettbewerb zu bestehen. Damit erreicht die EU-Kommission genau das Gegenteil ihrer Anliegen: heimische Landwirtschaft zu erhalten, Nutztierhaltung zu stärken und Agrarfördergelder gezielt in der Landwirtschaft einzusetzen.“
Michael Richter, Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt: „Wir brauchen eine Landwirtschaft, die sich rechnet und gleichzeitig Verantwortung für die natürlichen Lebensgrundlagen übernimmt. Entscheidend ist ein verlässlicher politischer Rahmen, der den Betrieben wirtschaftliches Handeln und langfristige Investitionen ermöglicht. Landwirtschaft braucht nicht immer neue Vorgaben, sondern Planungssicherheit, faire Wettbewerbsbedingungen und Freiräume für unternehmerische Entscheidungen. Ein Baustein dazu ist, dass die GAP auch zukünftig zu verlässlichen Einkommen beitragen muss.“
Thüringens Landwirtschaftsministerin Colette Boos-John sagt: „Bei der künftigen EU-Agrarpolitik geht es um weit mehr als um einzelne Förderprogramme. Es geht um die wirtschaftliche Perspektive unserer Landwirtschaft, um Ernährungssicherheit und um die Zukunft der ländlichen Räume. Deshalb brauchen wir eine verlässlich finanzierte Agrarförderung, die unterschiedliche Betriebsstrukturen berücksichtigt, statt gerade die gewachsenen Strukturen in Ostdeutschland durch Kappung und Degression zu benachteiligen. Von der Bundesregierung erwarten wir, dass sie diese gemeinsame Position der Länder in den europäischen Verhandlungen mit Nachdruck vertritt.“
Degression bedeutet, dass die Förderung ab bestimmten Schwellenwerten schrittweise gekürzt wird; bei einer Kappung wird eine feste Förderobergrenze je Betrieb eingezogen. Davon wären insbesondere die historisch gewachsenen größeren Betriebsstrukturen in Ostdeutschland betroffen. Die fünf Länder hatten sich bereits im Januar 2026 in der gemeinsam mit den ostdeutschen Landesbauernverbänden verabschiedeten „Berliner Erklärung“ gegen eine verpflichtende Kappung und Degression der Agrarförderung ausgesprochen. In derselben Weise hatte sich zuvor auch die Agrarministerkonferenz positioniert. Schließlich haben auch die Ministerpräsidentenkonferenz und der Bundesrat entsprechende Beschlüsse gefasst. Damit besteht über die ostdeutschen Länder hinaus breite Einigkeit, dass die Agrarförderung unterschiedlichen Betriebsformen und Betriebsgrößen gerecht werden und gewachsene Agrarstrukturen berücksichtigen muss.
Fakten zur GAP-Förderung
Für Deutschland stehen in der laufenden GAP-Förderperiode 2023 bis 2027 insgesamt rund 30 Milliarden Euro EU-Mittel zur Verfügung – jährlich gut 6 Milliarden Euro. Davon entfallen vor Umschichtungen jährlich rund 4,9 Milliarden Euro auf Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe, rund 150 Millionen Euro auf Marktmaßnahmen und rund 1,1 Milliarden Euro auf den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Von den Direktzahlungen (Einkommensgrundstützung einschließlich Umverteilungsprämie, Junglandwirteförderung, Öko-Regelungen sowie gekoppelten Tierprämien) erhielten landwirtschaftliche Betriebe in Brandenburg jährlich rund 355 Millionen Euro, in Mecklenburg-Vorpommern rund 315 Millionen Euro, in Sachsen rund 205 Millionen Euro, in Sachsen-Anhalt rund 269 Millionen Euro und in Thüringen rund 202 Millionen Euro.