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Schlagwort: Corona

Einigung auf Kontaktverbot

Schwerin – Die Bundeskanzlerin und die 16 Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich in einer Telefonkonferenz auf ein Kontaktverbot in Deutschland verständigt. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur noch alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

Weiterhin verständigten sich der Bund und die Länder darauf, dass alle Restaurants und gastronomischen Betriebe in Deutschland geschlossen werden. Weiter möglich bleiben Lieferdienste und ein Außerhausverkauf. Diese Regelung ist in Mecklenburg-Vorpommern bereits umgesetzt.

Außerdem wurde vereinbart, dass Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Frisöre, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe geschlossen werden, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen wie zum Beispiel die Fußpflege für Diabetiker bleiben weiter möglich.

Über diese Beschlüsse hinaus hat sich die Landesregierung entschieden, dass die Bau- und Gartenbaumärkte in Mecklenburg-Vorpommern geschlossen werden. Das Kontaktverbot soll bereits ab morgen gelten, die Schließung der Läden und Einrichtungen ab morgen 20.00 Uhr, damit sich die betroffenen Betriebe vorbereiten können. Die dafür notwendigen Beschlüsse wird das Kabinett morgen in einer telefonischen Sitzung treffen.

„Wir sind sehr dankbar, dass sich die meisten Bürgerinnen und Bürger an die bisher beschlossenen Regeln halten. Es sind jetzt aber weitere Maßnahmen nötig, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern und zu verlangsamen. Wir appellieren dringend an alle Bürgerinnen und Bürger, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Familien oder der eigenen Lebensgemeinschaft auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Es muss alles getan werden, damit die Ausbreitung verlangsamt wird und wir nicht in eine Situation kommen, in der die Ärztinnen und Ärzte und die Krankenschwestern und Pfleger die Schwererkrankten nicht mehr angemessen behandeln können“, erläuterte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig die heutigen Beschlüsse.

„Wichtig ist: Alle Bürgerinnen und Bürger haben selbstverständlich weiter die Möglichkeit zum Supermarkt, zum Arzt oder zur Arbeit zu gelangen. Auch private Aktivitäten wie Spaziergänge oder Sport im Freien sind weiter möglich. Achten Sie bitte auf den notwendigen Sicherheitsabstand von 2 Metern! Und beachten Sie unbedingt die Regeln zur Personenzahl“, erklärte die Ministerpräsidentin.

„Wir danken den Beschäftigten im Gesundheitssystem, im öffentlichen Dienst und in den Branchen, die das tägliche Leben aufrechterhalten wie zum Beispiel Verkäuferinnen und Verkäufer sowie allen Bürgerinnen und Bürgern für Ihr Verantwortungsbewusstsein und Ihre Bereitschaft, sich an diese Regeln zu halten, um die Verbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen“, fügte die Ministerpräsidentin hinzu.

EU: Schulterschluss in der Coronakrise

Staats- und Regierungschefs unterstützen Maßnahmen der Kommission

Brüssel – Einhellig haben sich die EU-Staats- und Regierungschefs bei der Videokonferenz mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Ratspräsident Charles Michel gestern (Dienstag) hinter die Maßnahmen gestellt, die die Europäische Kommission bisher angesichts der Coronakrise auf den Weg gebracht hat. Sie billigten die von der Kommission vorgeschlagenen Leitlinien , um die Kontrollen an den Binnengrenzen zu koordinieren. „Wir müssen den freien Fluss von Medikamenten, Lebensmitteln und Waren sicherstellen, und unsere Bürgerinnen und Bürger müssen in ihre Heimatländer reisen können“, heißt es in den Schlussfolgerungen von Ratspräsident Michel. Die Behörden der Mitgliedstaaten seien auf allen Ebenen angewiesen, diese Leitlinien umzusetzen. Auch für die Grenzpendler werde es angemessene Lösungen geben.

„Ich hoffe, dass wir in den nächsten Tagen wieder zu einem reibungslosen Grenzverkehr kommen, der insgesamt aber deutlich runtergefahren ist. Wer nicht weiter reisen muss oder weite Strecken zurücklegen muss, der sollte zu Hause bleiben“, sagte Präsidentin von der Leyen im Anschluss an das Treffen in einem BILD-Interview(link is external).

Derzeit kommt es an einigen Binnengrenzübergängen wie auf der A4 an der Grenze zu Polen oder am Brenner zu erheblichen Rückstaus. EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean spricht heute mit den Verkehrsministern der EU-Mitgliedstaaten in einer Videokonferenz, um Blockaden an den Grenzen aufzulösen.

Die Mitgliedstaaten können Kontrollen an den Binnengrenzen aus Gründen der öffentlichen Ordnung zwar einführen, wozu in äußerst kritischen Situationen auch die öffentliche Gesundheit gehören kann. Die Kommission pocht in ihren Leitlinien aber darauf, dass die Kontrollen so organisiert werden, dass große Warteschlangen vermieden werden. Die Mitgliedstaaten sollten für den Güterverkehr prioritäre Fahrspuren (z.B. über „grüne Fahrspuren“) ausweisen, um ernsthafte Störung der Lieferketten zu verhindern.

Die mehr als 1,5 Millionen Grenzgänger in der Europäischen Union, die täglich in ein Nachbarland zur Arbeit pendeln, sollen ebenfalls leichter über die Grenze kommen, sofern sie weiter zur Arbeit müssen. Das sei in vielen Ländern wichtig, um den Krankenhausbetrieb und wichtige Produktionsbetriebe aufrechtzuerhalten, sagte von der Leyen. Die Mitgliedstaaten müssen stets ihre eigenen Bürger und Einwohner aufnehmen und sollten den Transit anderer EU-Bürger und Einwohner erleichtern, die in ihre Heimat zurückkehren.

Staats- und Regierungschefs billigen Einreisebeschränkungen in die EU

Die Staats- und Regierungschefs billigten zudem die von der Kommission vorgeschlagenen temporären Einreisebeschränkungen in die EU für nicht zwingend notwendige Einreisen aus Drittstaaten. Es obliegt nun den Mitgliedstaaten, die Maßnahmen zügig umzusetzen. Die Einreisebeschränkungen gelten zunächst für 30 Tage. Nicht betroffen sind Bürgerinnen und Bürger des Vereinigten Königreichs und der EFTA-Staaten (Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island).

EU unterstützt Rückholung von Reisenden nach Europa

Die Europäische Union hilft auch den EU-Mitgliedstaaten und ihren Bürgerinnen und Bürgern, die in ihre Heimatländer zurückkehren müssen. Heute landete ein zweites Flugzeug in Österreich , das 315 Bürgerinnen und Bürger der EU, der Schweiz, Bosnien-Herzegowina und USA aus Marokko zurückgebracht hat. Der Flug wurde von der Kommission kofinanziert. Das Notfall-Koordinationszentrum des EU-Katstrophenschutzmechanismus kann die koordinierte Rückholung von EU-Bürgerinnen und Bürgern aus aller Welt unterstützen.

Gemeinsame Beschaffung von Schutzausrüstung

Um die Versorgung mit Schutzausrüstung in der EU sicherzustellen, laufen derzeit gemeinsame Beschaffungsverfahren. Gestern hat die Kommission wieder eines für Handschuhe und Masken gestartet, am Tag zuvor hat sie eines für Atemmasken lanciert. Die Unternehmen haben sechs Tage Zeit, Angebote zu unterbreiten, dann haben die Mitgliedstaaten wiederum sechs Tage, um Verträge zu unterzeichnen.

Auswirkungen auf die Wirtschaft abfedern

Die Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Eindämmung des Virus haben massive Auswirkungen auf die Wirtschaft, betonte von der Leyen. Um die Folgen abzufedern, wird die Kommission den Mitgliedstaaten mehr Spielraum bei Staatsbeihilfen einräumen. Und bezüglich der Haushaltsdisziplin soll eine Sonderklausel aktiviert werden, die Empfehlungen zur Korrektur des Budgetsaldos temporär außer Kraft setzt. „Wir tun alles, was nötig ist. Und wir werden nicht zögern, im weiteren Verlauf zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen“, sagte die Kommissionspräsidentin.

Die Staats- und Regierungschefs billigten die Vorlage ihrer Finanzminister für Wirtschaftshilfen . „Wir unterstützten die verschiedenen Initiativen der Kommission in den Bereichen des Binnenmarktes, wie die Anpassung der Regeln für staatliche Beihilfen und die Nutzung der im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen Flexibilitäten sowie den Rückgriff auf den EU-Haushalt“, heißt es weiter in den Schlussfolgerungen des Ratspräsidenten. Die Kommission hat unter anderem eine Investitionsoffensive über 37 Mrd. Euro vorgeschlagen, die mit Strukturfondsmitteln angeschoben werden kann.

Unterstützung für die Unimedizinen

Rostock – Das Gesundheits- und das Wissenschaftsministerium unterstützen die Unimedizinen in Rostock und Greifswald mit 400.000 Euro. „Der wachsenden Nachfrage der Testung auf das Coronavirus kann durch eine umgehende Aufstockung des Geräteparks für eine noch bessere Diagnostik bei Corona-Verdachtsfällen begegnet werden. Deshalb unterstützen wir die Universitätsmedizinen im Land. Auf diese Weise können weitere Proben getestet werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Die Institute für Mikrobiologie der Universitätsmedizin in Greifswald und in Rostock werden von der Landesregierung mit jeweils 200.000 Euro unterstützt. Mit den Mitteln können zusätzliche sogenannte PCR-Automaten angeschafft werden, die bei Corona-Verdachtsfällen Proben entsprechend analysieren können.

„In der jetzigen Situation ist es wichtig Gewissheit zu haben, ob es sich um begründete Verdachtsfälle handelt oder nicht“, erklärte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Die finanzielle Hilfe trägt dazu bei, die Arbeit des medizinischen Personals in der Universitätsmedizin Greifswald und Rostock zu unterstützen. Zusätzliche Kapazitäten sind wichtig, damit bei steigenden Verdachtsfällen weiterhin schnell und zuverlässig getestet werden kann. Es ist gut und wichtig, dass Gesundheits- und Wissenschaftsministerium partnerschaftlich handeln“, betonte Martin.

Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe machte abschließend erneut deutlich, dass es wichtig sei, nicht einfach zu einem Abstrichzentrum in der Nähe zu gehen, um sich testen zu lassen. „Entscheidend ist und bleibt zunächst der telefonische Kontakt mit dem Hausarzt sowie eine entsprechende Überweisung. Wer auf ´gut Glück´ dort hingeht, wird leider abgewiesen werden müssen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Steuerliche Hilfen für Unternehmen

Schwerin – Die weltweite Ausbreitung des Corona-Virus trifft auch die Wirtschaft hart. Um in Not geratene Unternehmen zu unterstützen, greifen ab sofort umfangreiche steuerliche Maßnahmen. Der Finanzverwaltung werden erweiterte Möglichkeiten für die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen, die zinsfreie Stundung sowie die Anpassung von Vorauszahlungen für Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer eingeräumt. Dadurch soll den Steuerpflichtigen in dieser besonderen Situation geholfen werden.

„Viele Unternehmerinnen und Unternehmer sind unverschuldet in eine schwierige wirtschaftliche Situation geraten – das gilt ganz besonders für Branchen mit intensivem Publikumsverkehr und große Teile des Einzelhandels. Als Finanzverwaltung wollen wir daher schnell und mit möglichst wenig Bürokratie Unterstützung leisten. Ich bin froh, dass wir uns gemeinsam mit dem Bund auf erste steuerliche Maßnahmen geeinigt haben“, so Finanzminister Reinhard Meyer.

Ab sofort gilt Folgendes:

1. Unmittelbar und erheblich betroffene Steuerpflichtige können bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse formlose Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern, sowie formlose Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer stellen. Die entstandenen Schäden müssen wertmäßig nicht im Einzelnen nachgewiesen werden. Bei der Nachprüfung der Voraussetzungen für Stundungen sind keine strengen Anforderungen zu stellen. In der Regel kann in diesen Fällen auf die Erhebung von Stundungszinsen verzichtet werden.

2. Für etwaige Stundungs- und Erlassanträge für Gewerbesteuer gilt auch im Hinblick auf einen möglichen Zusammenhang mit Auswirkungen des Corona-Virus, dass diese an die Gemeinden zu richten sind.

3. Die Vereinfachungen gelten zunächst bis zum 31. Dezember 2020.

4. Von Vollstreckungsmaßnahmen wird bei unmittelbar und erheblich betroffenen Steuerpflichtigen bis zum 31. Dezember 2020 bei rückständigen oder bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Steuern in der Regel abgesehen. In diesen Fällen werden die im Zeitraum ab dem vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Regelungen bis zum 31. Dezember 2020 verwirkten Säumniszuschläge für diese Steuern bis zum 31. Dezember 2020 erlassen.

Die innerhalb der Finanzverwaltung abgestimmten bundeseinheitlichen Regeln stehen in Kürze im Steuerportal M-V zum Download bereit. Fragen zu den steuerlichen Maßnahmen beantworten die zuständigen Finanzämter. Die Kontaktdaten sind auf dem Steuerportal M-V zu finden.

Finanzämter für Besucherverkehr geschlossen

Schwerin – Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, hat Finanzminister Reinhard Meyer angeordnet, alle Finanzämter für den Besucherverkehr zu schließen. Die Regelung gilt vom kommenden Montag zunächst bis zum 19. April.

„Wir haben eine außergewöhnliche Situation und wollen die Ausbreitung des Corona-Virus verlangsamen“, so Finanzminister Reinhard Meyer zur Begründung. „Die Finanzämter werden allerdings weiter arbeitsfähig bleiben. Wo die Möglichkeit besteht, werden wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Arbeiten von zuhause ermöglichen. Für die Bürgerinnen und Bürger sind mit der Maßnahme kaum Einschränkungen verbunden, da Steuerklärungen mit der Post verschickt oder – noch einfacher – elektronisch abgegeben werden können. Um auch weiterhin für Fragen erreichbar zu sein, wird die telefonische Erreichbarkeit in den Finanzämtern des Landes ausgebaut“, so Meyer.

Anschriften und Telefonnummern der zuständigen Finanzämter sind auf dem Steuerportal zu finden. 

Kitas und Kindertagespflege ab Montag flächendeckend geschlossen

Schwerin – Das Landeskabinett hat in einer Sondersitzung am (heutigen) Sonnabend beschlossen, den Besuch von Schulen, Einrichtungen der Kindertagesförderung und der Kindertagespflege ab Montag, den 16. März zu untersagen.

„Mit der Schließung von Krippen, Kindergärten, Horten und Kindertagespflegestellen in Mecklenburg-Vorpommern werden wir weitreichend in den Alltag eingreifen. Dessen sind wir uns bewusst. Wir alle haben aber gemeinsam die große Aufgabe, uns vor den Auswirkungen des Coronavirus so gut wie möglich zu schützen. Es geht dabei nicht nur um uns selbst, sondern vor allem auch um den Schutz älterer und vorerkrankter Menschen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Eine Allgemeinverfügung sieht die Sicherstellung einer Notfallversorgung vor Ort in begründeten Ausnahmefällen vor.  „Eine Notfallbetreuung soll im Einzelfall angeboten werden für Kinder von Eltern, die im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge unverzichtbare Tätigkeiten ausüben“, so Drese.

Der Montag, 16. März wird ein Übergangstag sein, um die Umsetzung in die Praxis zu erleichtern. Die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegstellen sind zu dem Zweck geöffnet, gemeinsam festzustellen, welche Kinder trotz der Schließung weiter betreut werden müssen, weil sonst die Berufstätigkeit der Eltern in einem systemrelevanten Bereich gefährdet ist. Es ist sodann festzustellen, in welchem Umfang in der jeweiligen Schule eine Betreuung notwendig bleibt. Es wird am gleichen Tag entschieden, welche Beschäftigten dazu herangezogen werden und welche Beschäftigten stattdessen von zu Haus arbeiten.

„Alle Eltern, die noch keine Ersatzbetreuung gefunden haben, finden sich deshalb dazu in ihrer Kita bzw. Tagespflegestelle ein.“, so Drese.

„Mein Dank gilt allen Erzieherinnen und Erziehern, Trägern sowie den Landkreisen und kreisfreien Städten für das Verständnis und die gute Kooperation in dieser für alle schwierigen Lage.“

Für Fragen rund um die Schließung der Kindertageseinrichtungen ist am Samstag, 14. März 2020 bis 18.00 Uhr, am Sonntag, 15. März 2020, von 11.00-16.00 Uhr und ab Montag, 16. März, von 9.00-18.00 eine Hotline im Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung geschaltet:

Hotline: 0385 588 19999

Wesentliche Regelungen der Allgemeinverfügung sind:

  1. Der Besuch von Einrichtungen der Kindertagesförderung (Krippen, Kindergärten und Horte) und Kindertagespflegestellen wird für Kinder im Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern ab 16. März 2020 bis einschließlich Sonntag, den 19. April 2020 untersagt.
  1. Im Rahmen einer Notfallbetreuung ist für die Kindertagesförderung ein pädagogisches Betreuungsangebot – bei dringendem Bedarf – grundsätzlich nur für Kinder von Beschäftigten vorzuhalten, die mit der Wahrnehmung von Aufgaben zur Sicherung und Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung betraut sind, wie z. B. folgende Bereiche: Feuerwehr (Berufsfeuerwehren und Schwerpunktfeuerwehren), Polizei, Strafvollzugsdienst, Rettungsdienst, medizinische Einrichtungen inklusive Apotheken, Justizeinrichtungen, ambulante und stationäre Pflegedienste, stationäre Betreuungseinrichtungen (z. B. für Hilfen zur Erziehung), die Produktion und die Versorgung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs, Kommunale und Landesbehörden, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Einrichtungen und kommunale Unternehmen, soweit notwendig pflichtige Aufgaben und Aufgaben der Daseinsvorsorge (z. B. Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung, ÖPNV) zwingend wahrzunehmen sind. Eine solche Betreuung ist für die Kindertagesförderung durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in begründeten Ausnahmefällen sicherzustellen. Dabei können die Anforderungen der §§ 1 bis 3, 6 bis 23 KiföG M-V außer Acht gelassen werden.
  1. Um den Übergang zur Umsetzung dieser Allgemeinverfügung in der Praxis zu erleichtern, kann von ihrer vollständigen Umsetzung am 16. März 2020 abgesehen werden.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Sozialministeriums unter  www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Service/Corona/ abrufbar.

Schnelle Hilfen für Betriebe in Corona-Krise

Berlin – Der Bundesrat hat am 13. März 2020 das Gesetz zur krisenbedingten Verbesserung beim Kurzarbeitergeld gebilligt, das der Bundestag nur wenige Stunden zuvor verabschiedet hatte. Es ermöglicht der Bundesregierung, Betriebe während der Corona-Krise kurzfristig zu unterstützen.

Das Gesetz sieht zwei zeitlich befristete Verordnungsermächtigungen für die Bundesregierung vor: sie kann damit die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld absenken und die Leistungen erweitern – z.B. auf den Bereich von Leiharbeit. Die deutsche Wirtschaft soll damit vor existentiellen Verwerfungen durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie bewahrt werden – ähnlich wie in der Finanzkrise 2008/2009.

Das Gesetzgebungsverfahren war extrem kurz: der Koalitionsausschuss beschloss die Maßnahmen am 8. März 2020, das Bundeskabinett am 10. März. Nur drei Tage später – am 13. März – verabschiedete der Bundestag den Entwurf der Koalitionsfraktionen in 1., 2. und 3. Lesung und leitete den Beschluss unmittelbar dem Bundesrat zu. Dieser billigte ihn noch am gleichen Tag.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.

Aufhebung Sonntagsfahrverbot für LKW in M-V

Schwerin – Ab sofort bis zum 16. September dieses Jahres ist das Fahrverbot für LKW, die haltbare Lebensmittel, Hygieneartikel und/oder medizinische Produkte transportieren, in Mecklenburg-Vorpommern aufgehoben. Das gilt für das Verbot an Sonn- und Feiertagen auf allen Straßen im Land sowie für das Sonnabendfahrverbot auf der Bundesstraße 96 zwischen Neubrandenburg und der Grenze nach Brandenburg vom 1. Juli bis zum 31. August.

„Damit entsprechen wir der in Teilen untypisch starken Nachfrage in Einkaufsmärkten nach solchen Waren aufgrund der Verbreitung des Corona-Virus. Wir ermöglichen dem Einzelhandel mit dieser Ausnahmeregelung, im Zweifelsfall schnell auf stark steigende Nachfrage reagieren zu können“, begründet Landesverkehrsminister Christian Pegel die Ausnahmeregelung.

Praktisch bedeutet das, dass in diesem Zeitraum für solche Fahrten nicht wie sonst eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden muss. „Wir können dies aber nur für Mecklenburg-Vorpommern verfügen. Die meisten anderen Bundesländer verfahren jedoch ähnlich. In jedem Falle sollten sich die Spediteure aber informieren, welche Regelungen entlang ihrer Fahrstrecke über unsere Landesgrenzen hinaus gelten und, sofern erforderlich, dafür eine Ausnahmegenehmigung beantragen“, so Christian Pegel.

Er weist darauf hin, dass diese Regelung nur für LKW gilt, die oben genannte Warengruppen transportieren. „Jeder, der nicht darunter fällt und trotzdem fährt, muss bei einer Kontrolle mit entsprechender Strafe rechnen.“

Die Regelung kann je nach aktueller Entwicklung jederzeit widerrufen werden. Wir informieren entsprechend.