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Autor: Rügenbote

Hohe Zahl an Referendarinnen und Referendaren eingestellt

Mecklenburg-Vorpommern wirbt mit neuer Plakataktion für mehr Personal an den Schulen im Land

Schwerin – Im Jahr 2025 hat Mecklenburg-Vorpommern 445 Referendarinnen und Referendare eingestellt. Damit erzielt das Land den Einstellungsrekord der letzten drei Jahre. Im vergangenen Jahr haben 405 Referendarinnen und Referendare ihren Vorbereitungsdienst an den Schulen begonnen. 2023 waren es 384 Einstellungen. „Wir unternehmen viel, um das Referendariat in unserem Bundesland für Absolventinnen und Absolventen attraktiver zu machen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „So haben wir die Prüfungen praxisorientierter gestaltet und die Unterstützungsangebote für Referendarinnen und Referendare ausgebaut. Der Einstellungsrekord zeigt, dass wir damit auf dem richtigen Weg sind, um mehr Lehrkräfte für unsere Schulen auszubilden.“

 Seit 2021 haben Referendarinnen und Referendare, die ihren Vorbereitungsdienst an einer Schule im ländlichen Raum absolvieren, die Möglichkeit, einen Verdienstzuschlag zu erhalten. Dieser beträgt 40 Prozent des monatlichen Anwärtergrundbetrags. Bisher war der Zuschlag an die Bedingung geknüpft, dass die Absolventinnen und Absolventen nach erfolgreichem Abschluss des Referendariats drei weitere Jahre als Lehrkraft an ihrer Ausbildungsschule unterrichten. „Das haben wir nun geändert. Nach dem Referendariat können sich die Absolventinnen und Absolventen auf eine Stelle in ganz Mecklenburg-Vorpommern bewerben. Damit ermöglichen wir den Lehrkräften mehr Flexibilität“, so Simone Oldenburg.

 Auf dem Karriereportal für den Schuldienst www.lehrer-in-mv.de können sich angehende Lehrkräfte umfassend über das Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern, Bewerbungsfristen sowie den Bewerbungsablauf informieren und sich direkt online für den Vorbereitungsdienst bewerben. Viermal im Jahr schreibt das Land auf dem Karriereportal für den Schuldienst Stellen für ein Referendariat aus. Die aktuelle Ausschreibung für das Referendariat, das am 1. April 2026 beginnt, läuft noch bis zum 8. Dezember 2025.

 Um mehr Referendarinnen und Referendare und bereits ausgebildete Lehrkräfte für den Schuldienst in Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen, ruft das Land seit dieser Woche mit einer neuen Plakataktion in Schwerin unter dem Slogan „Sympathische Schulteams suchen noch mehr Lieblingskollegen für den Unterricht“ zur Bewerbung auf. Zum Jahreswechsel wird das Motiv auf ausgewählten Plakatflächen im ganzen Bundesland zu sehen sein.

MV-Initiative zur psychosozialen Prozessbegleitung erfolgreich

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Trotz breiter Zustimmung braucht es mehrere Anläufe zur Verbesserung des Opferschutzes.“

Schwerin – „Die psychosoziale Prozessbegleitung könnte nun endlich weiterentwickelt werden. Die Bundesministerin der Justiz hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der psychosozialen Prozessbegleitung an die Bundesländer versandt. Aufgenommen sind mehrere Punkte, die von mir seit Jahren gefordert wurden und die den zumeist minderjährigen und schutzbedürftigen erwachsenen Opfern von schweren Sexualstraftaten helfen sollen.

Denn seit Jahren fordern wir, dass die psychosoziale Prozessbegleitung ohne ein aufwändiges Verfahren bestellt werden kann. Das sogenannte Antragserfordernis sollte wegfallen, wenn minderjährige Verletzte von sexualisierten und Gewaltstraftaten vor Gericht als Zeuginnen oder Zeugen aussagen sollen. Erwachsenen Verletzten von schweren Sexualverbrechen sollte dieser Zugang erleichtert werden. Für diesen Beschlussvorschlag hatte Mecklenburg-Vorpommern schon 2022 auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister eine Mehrheit bekommen wie auf der letzten JuMiKo vor ein paar Wochen wieder“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Neben den Konferenzen der Justizministerinnen und Justizminister gab es auch eine Entschließung des Bundesrates vor zwei Jahren. Die Notwendigkeit wurde gesehen. Nach diesen vielen Anläufen scheint nun unsere langjährige Forderung, im Sinne der Verletzten, die psychosoziale Prozessbegleitung weiterzuentwickeln, angegangen zu werden. Dieser Weg ist nur konsequent. Das Land Mecklenburg-Vorpommern war es, das das Recht auf psychosoziale Prozessbegleitung überhaupt erst bundesweit auf den Weg gebracht hatte.

Im Sinne des Opferschutzes habe ich mich stets für einzelne Schritte der Entwicklung dieses Gesetzes eingesetzt. Nun bleibt den minderjährigen und erwachsenen schutzbedürftigen Zeuginnen und Zeugen, die von schwerer Sexualgewalt betroffen waren, nur zu wünschen, dass sie bald ohne große Hürden die Begleitung vor Gericht die Begleitung erfahren, die sie benötigen“, so Ministerin Bernhardt. Der Gesetzentwurf wird nach der Anhörung in den Bundesländern voraussichtlich 2026 dem Bundeskabinett vorgelegt werden.

Umfassende Senioren- und Rehasportangebote

Größter Sportverein Schwerins feiert 35-jähriges Jubiläum: Grimm dankt ARGUS e.V. für umfassende Senioren- und Rehasportangebote

Schwerin – Anlässlich des 35-jährigen Jubiläums des Vereins ARGUS Schwerin hat Sport-Staatssekretärin Sylvia Grimm heute an den Feierlichkeiten teilgenommen und die beeindruckende Entwicklung des Vereins hervorgehoben. „In nur dreieinhalb Jahrzehnten hat ARGUS Schwerin den Sprung von der ehemals kleinen Abteilung Seniorensport des SSC hin zum mitgliederstärksten Verein Schwerins geschafft“, betonte Grimm in ihrem Grußwort.

Die Staatssekretärin hob besonders hervor, dass sich ARGUS gleichzeitig zu einem der vielfältigsten Sportanbieter in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt hat. So zähle der Verein, der sich insbesondere auf Senioren- und Rehasport fokussiert hat, mittlerweile fast 2.500 Mitglieder. „Das zeigt den hohen Bedarf an solchen Angeboten und die gute Arbeit, die von zahlreichen ehrenamtlichen Übungsleitern und Betreuern geleistet wird“, unterstrich Grimm.

Von Rehabilitationssport wie Gymnastik, Wassergymnastik, Herz-Kreislauf-Training oder Lungensport über Fitness-, Senioren- und Outdoorprogramme bis hin zu Angeboten wie Yoga, Aquajogging oder Rollstuhlbasketball öffnet der Verein dabei Türen insbesondere für Menschen, die sich oft erst in reiferem Alter entschlossen haben, regelmäßig Sport zu treiben, chronisch krank sind oder sich von Eingriffen erholen. „Sie alle finden hier in Schwerin die besten Voraussetzungen, um entsprechend des eigenen Könnens oder eventueller Einschränkungen ganz selbstverständlich mitzumachen. Damit zeigt der Verein eindeutig: Der Sport verbindet und ist für alle da“, würdigte Grimm.

Für das bunte Angebot stehen unter anderem eine eigene Trainingshalle und ein Wasserbewegungsbecken zur Verfügung, welches das Land mit Mitteln in Höhe von rund einer Millionen Euro bezuschussen konnte. „Dass im kommenden Jahr nun noch der Neubau eines Mehrzweckgebäudes mit Landesmitteln in Höhe von knapp 500.000 Euro ansteht, trägt dem Vereinswachstum Rechnung und soll dazu beitragen, dass wir noch mehr Menschen für den Sport und die Bewegung begeistern können“, so Grimm weiter.

Drei gute Entscheidungen für M-V

Schwerin – Der Bundestag hat heute das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig sagte dazu: „Die Verabschiedung des Steueränderungsgesetzes ist eine gute Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern. Damit werden wichtige Entlastungen auf den Weg gebracht. Die Erhöhung der Pendlerpauschale und die dauerhafte Absenkung des Mehrwertsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie kommen direkt an. Ich habe mich persönlich sehr dafür eingesetzt.“ Auch die Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale werde in Mecklenburg-Vorpommern konkret und vor Ort wirken.

Die Pendlerpauschale soll nach den Plänen der Bundesregierung auf 38 Cent pro Kilometer steigen und künftig ab dem ersten Kilometer gelten. Außerdem wird die Befristung der Mobilitätsprämie für Steuerpflichtige mit geringeren Einkünften entfristet. „Das ist eine erfreuliche Entwicklung für die Beschäftigten in ganz Deutschland. Besonders Mecklenburg-Vorpommern wird als Flächenland davon profitieren. Viele Menschen in unserem Bundesland haben lange Arbeitswege zurückzulegen – deshalb ist die spürbare Anhebung der Pendlerpauschale für sie eine wichtige Entlastung. Diejenigen mit geringem Einkommen können nun weiter von der Mobilitätsprämie profitieren“, betonte die Ministerpräsidentin.

„Der Tourismus ist für Mecklenburg-Vorpommern ein Aushängeschild. Dafür brauchen wir ein attraktives gastronomisches Angebot. Bei meinen Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der Tourismusbranche habe ich deutlich gemacht, dass die Landesregierung den reduzierten Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie klar unterstützt. Ich bin froh, dass die dauerhafte Absenkung des Mehrwertsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie nun kommt“, äußerte sich die Ministerpräsidentin.

„Die Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale ist ein starkes Signal für das Ehrenamt in Mecklenburg-Vorpommern. Gerade in einem großen Flächenland wie unserem, in dem Vereine und Initiativen oft lange Wege und besondere organisatorische Herausforderungen zu bewältigen haben, ist diese Verbesserung ein wichtiger Schritt. Sie stärkt diejenigen, die Tag für Tag ihre Zeit investieren, um Sport, Kultur und gesellschaftliches Miteinander möglich zu machen. Die höhere Pauschale würdigt nicht nur dieses Engagement, sondern schafft auch neue Spielräume, damit unsere Ehrenamtlichen ihre wertvolle Arbeit weiterhin mit großer Motivation fortsetzen können“, sagte Manuela Schwesig. Das sei auch ein wertvolles Zeichen an alle Engagierten zum Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember.

Antragsannahmestopp bei Programm für barrierearmen Wohnraum

Schwerin – Das Fördermittelprogramm „Landesprogramm zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand“ erfreut sich auch 2025 erneut einer hohen Nachfrage. Die vom Landtag für 2025 dafür bereitgestellten Mittel von mehr als zwei Millionen Euro sind deshalb nahezu vollständig ausgeschöpft. Neue Anträge für 2025 beim Landesförderinstitut sind daher im Jahr 2025 nicht mehr möglich.

„Die Vielzahl der eingegangenen Anträge zeigt, wie groß der Bedarf an barrierearmem Wohnraum weiterhin ist“, erklärt Bauminister Christian Pegel. „Dass wir bereits jetzt einen vorübergehenden Stopp für neue Anträge aussprechen müssen, verdeutlicht zugleich die große Wirksamkeit des Programms und seine Bedeutung für viele Menschen im Land.“

Bereits eingereichte vollständige Anträge bleiben davon unberührt und werden weiterhin geprüft. Das Programm soll 2026 fortgeführt werden. Zuvor müsse aber die abschließende Beratung und Beschlussfassung des Landeshaushaltes für die Jahre 2026/27 abgewartet werden, so das Innenministerium. Das Ministerium hat versichert, hierüber gesondert zu informieren.

LNG-Terminal Mukran: Klage der Deutsche ReGas gescheitert

Insel Rügen – Die Klage der Dt. ReGas gegen das StALU Vorpommern bzgl. der Feststellung der Änderungsgenehmigungspflicht für einen (Weiter-) Betrieb des LNG Terminals ohne Landstromanbindung (KWK-Anlage) wurde vom Bundesverwaltungsgericht heute abgewiesen. Damit wurde die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des StALU für die Durchführung eines Änderungsgenehmigungsverfahrens vollumfänglich bestätigt.

Das Urteil vom heutigen Tag zeigt, dass das StALU zurecht davon ausgegangen ist, dass durch die geplante Änderung des Terminalbetrieb ohne Landstromanbindung nachteilige Umweltauswirkungen hervorgerufen werden können, die nicht offensichtlich gering sind, und somit die Durchführung eines formalen Änderungsgenehmigungsverfahrens unter Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich ist.

„Bereits im Anzeigeverfahren Ende 2024 bzgl. der Änderung Betrieb ohne KWK-Anlage hat das StALU Vorpommern die Umweltbelange in Abstimmung mit den Umweltfachbehörden und die umweltschützenden Vorschriften umfassend und dezidiert geprüft sowie in dem Feststellungsbescheid zur Änderungsgenehmigungspflicht entsprechend gewürdigt. Insofern wird die Entscheidung des StALU VP bestätigt. Ich bin unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr dankbar, dass sie ihre Aufgabe trotz des enormen politischen Drucks mit großer Akribie erledigt haben“, kommentierte der zuständige Minister Dr. Till Backhaus

Es bleibt nunmehr die Behördenentscheidung im laufenden Änderungsgenehmigungsverfahren abzuwarten.

Versammlung des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen

Bauminister Christian Pegel: „Bau-Turbo und Landesbauordnung geben wichtigen Schub für mehr Wohnraum in MV“

Schwerin – Auf der heutigen Mitgliederversammlung des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern hat Bauminister Christian Pegel zentrale Maßnahmen der Landes- und Bundespolitik zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Stärkung der Wohnungswirtschaft diskutiert. Neben dem zum 30. Oktober 2025 in Kraft getretenen Bau-Turbo gab es zur Novelle der Landesbauordnung sowie weitere Landes-Förderprogramme einen intensiven Austausch.

„Mit dem Bau-Turbo hat die Bundesregierung gleich zu Beginn der Legislaturperiode ein starkes Signal für schnelleren und unbürokratischeren Wohnungsbau gesetzt. Ich bin der Bundesbauministerin für diesen wichtigen Impuls sehr dankbar“, sagte Bauminister Pegel.

Der § 246e Baugesetzbuch ermöglicht bis Ende 2030 weitreichende Abweichungen von bauplanungsrechtlichen Vorgaben – und damit schnellere Realisierung von Neubauten, Aufstockungen, Erweiterungen oder Umnutzungen wie etwa die Umwandlung leerstehender Bürogebäude in Wohnungen. Ein Bebauungsplan ist für viele Projekte nicht mehr notwendig. Zwingend bleibt nur ein Baugenehmigungsverfahren sowie die Zustimmung der Gemeinde, für die eine Regelfrist von drei Monaten gilt.

„Gerade dort, wo Wohnraum knapp ist, eröffnet der Bau-Turbo neue Chancen. Wir geben Städten, Gemeinden und Wohnungsunternehmen bewusst ein Experimentierfeld, um schneller Wohnraum zu schaffen. Voraussetzung ist dabei immer die Zustimmung der Kommune – ihre Planungshoheit bleibt gewahrt“, so Christian Pegel.

Das Ministerium hat bereits die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister über das neue Instrument informiert. Das Bundesbauministerium begleitet die Startphase mit einem Umsetzungslabor und umfangreichen FAQ.

„Ich ermutige alle Wohnungsunternehmen: Gehen Sie frühzeitig auf Ihre Städte und Gemeinden zu. Wenn alle an einem Strang ziehen, wird der Bau-Turbo einen spürbaren Beitrag zur Entspannung des Wohnungsmarktes leisten.“

Novelle der Landesbauordnung: Einfachere Regeln, weniger Verfahren

Die Landesregierung arbeitet parallel an einer umfassenden Modernisierung der Landesbauordnung. „Auch im Land tun wir alles, um schnelleres und kostengünstigeres Bauen zu ermöglichen. Wir vereinfachen das Abstandsflächenrecht, reduzieren Anforderungen an Wohnungen und erweitern die verfahrensfreien sowie die vereinfachten Verfahren“, verdeutlichte der Minister.

Zudem sollen Sollvorschriften mehr Flexibilität bei der Nachnutzung bestehender Gebäude schaffen. Verbände, Kammern und die Bauwirtschaft wurden breit einbezogen.

Städtebau- und Wohnraumförderung weiter auf Rekordniveau

2025 standen im Land rund 55 Millionen Euro aus der Städtebauförderung bereit. Für die Wohnungsbauförderung stehen seit Jahren stabil über 120 Millionen Euro zur Verfügung – ein historischer Höchststand, der auch 2026 fortgeführt wird. „Diese Mittel sorgen nicht nur für dringend benötigten Wohnraum, sondern stützen gleichzeitig die Bauwirtschaft im Hoch- wie im Tiefbau“, betonte Pegel.

Rückbauprogramm: Höhere Förderung ab 2026

2025 wurden 1,035 Millionen Euro für den Rückbau von 179 Wohneinheiten bereitgestellt; 2026 sind rund 676.000 Euro für 76 Wohneinheiten beantragt. Die geplante Erhöhung der Bundesförderung von 55 auf 70 Euro pro Quadratmeter würde die Gesamtförderung auf 140 Euro pro Quadratmeter steigen lassen, berichtete Christian Pegel und:

„Der Rückbau bleibt ein wichtiger Baustein, um unsere Wohnungsbestände an die demografischen Entwicklungen anzupassen – ohne kommunale Eigenanteile.“

Altschuldenentlastung: Einmaliger Schritt bundesweit

Mecklenburg-Vorpommern ist weiterhin das einzige Bundesland, das kommunale Wohnungsunternehmen vollständig von ihren historischen Altschulden entlastet.

„Wir lösen 2025 rund 24,8 Millionen Euro an Altverbindlichkeiten ab – viele davon stammen noch aus DDR-Zeiten. Damit schaffen wir für unsere Städte und Gemeinden dringend benötigte Spielräume für Investitionen in modernen, sozialen und energetisch effizienten Wohnraum“, unterstrich der Minister für Inneres und Bau und:

„Ich danke allen Beteiligten auf kommunaler wie auf Landesebene, die an der Umsetzung dieses Programms mitgewirkt haben. Gemeinsam tragen wir dazu bei, dass Mecklenburg-Vorpommern lebenswert und zukunftsfähig bleibt. Wir werden das Programm weiter erfolgreich umsetzen. Mit Auszahlungen in Millionenhöhe übernehmen wir eine bedeutende Last, die die Gemeinden bislang gedrückt hat. Diese Summen zeigen eindrucksvoll, wie ernst es uns mit der Unterstützung unserer Kommunen ist – gerade dort, wo die Herausforderungen besonders groß sind. Von dieser Last wegzukommen, wird ein Aufatmen für den Gemeindehaushalt bedeuten.“

„Wir mobilisieren im Land alle Kräfte für mehr, schnelleren und bezahlbaren Wohnraum. Mit Bau-Turbo, einer modernen Landesbauordnung, stabilen Förderprogrammen und der Entlastung der Kommunen schaffen wir die Voraussetzungen – und gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft wollen wir diese Chancen jetzt nutzen“, so Bauminister Christian Pegel.

Schülerfirmen weiterhin von Umsatzsteuer befreit

Oldenburg: Schülerfirmen vermitteln Wissen über wirtschaftliche und unternehmerische Zusammenhänge

Schwerin – Schülerfirmen in Mecklenburg-Vorpommern müssen auch weiterhin keine Umsatzsteuer zahlen. Damit wird die ursprüngliche Übergangsregelung jetzt eine dauerhafte Lösung. Grund ist eine Neuregelung im Umsatzsteuergesetz des Bundes. Damit sind unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienen, steuerfrei. „Für die Schülerfirmen in Mecklenburg-Vorpommern ist das eine gute Nachricht“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Lange war ungewiss, wie die neuen Regelungen die Schülerfirmen betreffen. Die Mitteilung der Bundesregierung schafft nun rechtliche Klarheit und Sicherheit“, so Oldenburg.

Das Umsatzsteuergesetz sieht eigentlich vor, dass Einrichtungen des öffentlichen Rechts grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig sind, wenn sie wirtschaftlich arbeiten und dabei am Markt wie ein privates Unternehmen auftreten. Zu dieser wirtschaftlichen Tätigkeit zählen prinzipiell auch Leistungen von Schülerfirmen. „Schülerfirmen vermitteln Wissen über wirtschaftliche und unternehmerische Zusammenhänge“, so die Bildungsministerin weiter. „Schülerinnen und Schüler lernen, wie Betriebe arbeiten. Dabei geht es auch darum, Gewinne zu erzielen“, erläuterte die Ministerin.

Weiterhin steuerfrei sind nach der Neuregelung demnach Leistungen rechtlich unselbstständiger Schülerfirmen, die in die schulische Organisationsstruktur eingebunden sind. Ihre Tätigkeit muss vorrangig dem Unterrichtszweck dienen, also der pädagogischen Vermittlung ökonomischen Handelns. Die Steuerbefreiung greift nur, soweit die Leistungen nicht in erster Linie dem Erzielen von Gewinnen oder einem Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmen dienen, sondern dem Bildungsauftrag der Schule.

Anders verhält es sich bei Schülerfirmen, die rechtlich selbstständig organisiert sind, zum Beispiel in einer GbR. Bei diesen Schülerfirmen finden die Regelungen nach dem Umsatzsteuergesetz keine Anwendung. Selbstständige Schülerfirmen können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer in Anspruch nehmen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es Schülerfirmen, die rechtlich in einer GbR organisiert sind, zum jetzigen Zeitpunkt nicht.

Im Land existieren derzeit 50 Schülerfirmen. Seit 2023 haben sich ca. 20 Schülerfirmen neu gegründet. Das Land hat für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler die Handreichung „Gründung und Betrieb von Schülerfirmen“ aufgelegt. Darin sind wichtige Tipps, Ideen und Praxisbeispiele zusammengefasst. „Ich habe viele Jugendliche erlebt, die in ihrer Schülerfirma begeistert bei der Sache sind. Das ist ein Grund, warum die Zahl der Schülerfirmen bei uns im Land wieder wächst. Oft sind diese Erkenntnisse auch hilfreich für die ersten Schritte ins Berufsleben“, sagte Oldenburg.