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Autor: Rügenbote

Landesregierung bringt Novelle der Landesbauordnung auf den Weg

Schwerin – Die Landesregierung hat heute beschlossen, verschiedene Gesetze zu ändern, um einfacheres und schnelleres Bauen zu ermöglichen. Vor allem soll die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) angepasst werden.

„In vielen Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der Baubranche haben wir notwendige Änderungen diskutiert. Wir sind uns einig, dass die Landesbauordnung mehr ermöglichen soll. Wir wollen Vereinfachung, Beschleunigung und weniger Bürokratie“, so Landesbauminister Christian Pegel heute in Schwerin und ergänzt: „Insbesondere wollen wir, dass die Gestaltungsräume für Neu- und Umbau wachsen, um schneller und leichter als bisher zu mehr Wohnraum zu kommen.“

Die wichtigsten geplanten Änderungen:

  • Um mehr zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, werden die Anforderungen zur Raumhöhe, zu Abstandsflächen, zur Barrierefreiheit, zum Einbau eines Aufzuges und zum Brandschutz vereinfacht und praktikabler – vor allem bei Bauen in Bestandsgebäuden – gestaltet. Bei Abstandsflächen eines Gebäudes zum Nachbargrundstück wird von bisher kompliziert zu ermittelnden und errechnenden Abstandsregeln auf pauschalierte Abstandsregeln, die nach Gebäudetypen feste Abstände in Metern vorsehen, umgestellt.
  • Weitere bauliche Anlagen werden verfahrensfrei gestellt. Gebäude ohne Aufenthaltsraum und Feuerstätten können im Innenbereich bis zu einer Brutto-Grundfläche von nunmehr 40 Quadratmeter verfahrensfrei errichtet werden. Garagen und Carports etwa waren bisher bis 30 Quadratmeter verfahrensfrei, Abstellgebäude bis 10. Beide können nun bis zu 40 Quadratmeter aufweisen.
  • Bürokratieabbau: Weitere Bauvorhaben können im Rahmen der Genehmigungsfreistellung und im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren schneller umgesetzt werden. Beispielsweise können Nichtwohngebäude wie Bürogebäude nun auch im vereinfachten Genehmigungsverfahren oder in einem B-Plan-Gebiet auch im Genehmigungsfreistellungsverfahren errichtet werden, wenn deren Brandschutznachweis nicht bauaufsichtlich geprüft werden muss. Das bedeutet, dass bei klaren Vorgaben in einem kommunalen Bebauungsplan ein kleineres Bürogebäude ohne komplexes Baugenehmigungsverfahren gebaut werden kann, weil es genehmigungsfrei ist.
  • Vereinfachung für Bauherrschaften und Gemeinden für die Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBauO M-V. Nach dieser Bestimmung muss bei genehmigungsfreien Bauvorhaben die Gemeinde einmal über die Bauabsicht informiert werden, damit die Gemeinde die Gelegenheit hat, die Voraussetzungen und die Übereinstimmung mit ihren Festlegungen beispielsweise im B-Plan übereinstimmt oder die Gemeinde Widerspruch erheben möchte. Diese Vorhaben werden künftig nicht mehr bei der – nicht selten: ehrenamtlich geleiteten – Gemeinde eingereicht, sondern wie bei einem Baugenehmigungsverfahren bei der unteren Bauaufsichtsbehörde und die leitet dann an die Gemeinde weiter. Damit werden die Prozesse für die Bauherrschaft und die Behörden vereinheitlicht.
  • Außerdem kann nach dem Gesetzesvorschlag künftig die Bauherrschaft wählen, ob sie die Möglichkeit des Genehmigungsfreistellungsverfahren nutzen möchte oder lieber eine Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 63 LBauO M-V haben möchte. Diese Wünsche aus der Praxis sollen denen, die bei einer Genehmigungsfreistellung Sorge haben, etwas Wichtiges zu übersehen, helfen, dass sie mit einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren für sich sicher durch die Behörde prüfen lassen können.
  • Solaranlagen können nun auch auf Garagen an Grundstücksgrenzen mit einer Gesamthöhe von maximal drei Metern aufgebaut werden. Bisher war dies nicht möglich, da die Garagen ansonsten die Abstandsprivilegierung verloren haben.

Weniger jugendliche Rauschtrinker in M-V

Drese sieht ermutigendes Zeichen im Einsatz gegen Alkoholmissbrauch

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern gibt es weniger Kinder und Jugendliche, die wegen einer Alkoholvergiftung im Krankenhaus behandelt werden mussten. Nach Mitteilung der Krankenkasse DAK Gesundheit unter Berufung auf das Statistische Amt des Landes ist die Zahl der zehn- bis 19-jährigen Rauschtrinker von 374 im Jahr 2023 auf 284 im Vorjahr gesunken.

„Diese Zahlen machen Mut und geben Motivation, unsere vielfältigen und kreativen Präventionsmaßnahmen im Land zum Umgang mit Alkohol fortzuführen“, kommentierte Gesundheitsministerin Stefanie Drese den Rückgang um 24 Prozent beim sogenannten Komasaufen.

„Alkohol ist in Mecklenburg-Vorpommern über alle Altersgruppen hinweg ein schwerwiegendes und dauerhaftes Problem. Mit weitem Abstand steht der Alkohol an der Spitze der Suchterkrankungen. Gleichzeitig wird noch immer der Alkoholkonsum vor allem auch bei Jugendlichen gesellschaftlich verharmlost, die Gefahren werden bagatellisiert“, so Drese und verwies auf das durchschnittliche Einstiegsalter für Alkoholkonsum in Mecklenburg-Vorpommern, das bei 14,3 Jahren liegt.

„Es muss sich etwas ändern – und das beginnt in den Köpfen“, betonte die Ministerin. „Und offensichtlich sind wir hier in den letzten Jahren ein Stück vorangekommen“, so Drese.

Dazu hätten auch die umfangreichen Aufklärungsaktivitäten vieler Akteure im Land beigetragen. Als Beispiele führte die Ministerin die DAK-Kampagne „bunt statt blau“ sowie die App-gestützte Präventionsmaßnahme „Dein Leben gehört dir“ für Schülerinnen und Schüler, Themen-Elternabende vor Ort oder Fortbildungsangebote für Lehrerinnen und Lehrer an. Auch das interaktive Präventionsprojekt „Volle Pulle Leben – Auch ohne Alkohol“ vermittelt jungen Menschen viel über Risiken, Suchtgefahren und Wirkungen von Alkohol, so Drese.

Drese verdeutlichte, dass die Zahlen trotz allem erschreckend seien. „Jeder junge Mensch., der mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus muss, ist einer zuviel. Mich besorgt vor allem der riskante Alkoholkonsum von Mädchen und jungen Frauen. In der Altersgruppe von 10 bis 14 Jahren wurden 2024 in MV fast doppelt soviele Mädchen als Jungen in die Klinik eingewiesen“, so Drese

Drese: „Wir werden in unseren Anstrengungen nicht nachlassen. Dazu gehört auch die Streichung der wahrscheinlich weltweit einmaligen Regelung des begleitenten Trinkens für 14- und 15-Jährige. Auch hier sind wir – etwa durch einen Beschluss des Bundesrates – in den letzten Monaten vorangekommen, um den entsprechenden Passus im Jugendschutzgesetz zu streichen.“

MV setzt Vollzug der besonderen Anforderungen in „roten Gebieten“ aus

Schwerin – Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern hat die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) am 20. November 2025 per Erlass angewiesen, den Vollzug der besonderen Anforderungen in den mit Nitrat belasteten Gebieten („rote Gebiete“) gemäß Düngelandesverordnung bis auf Weiteres auszusetzen. Damit werden die erhöhten Anforderungen in diesen Gebieten nicht mehr kontrolliert. Bereits festgestellte Verstöße führen nicht zu Kürzungen bei EU-Fördermitteln. Alle übrigen Vorschriften der Düngeverordnung gelten unverändert weiter und werden vollzogen. Auswirkungen auf die Gewässer sind nicht zu erwarten, da die bundesweit geltenden Sperrzeiten ohnehin ein Düngungsverbot bis 31. Januar 2026 vorsehen.

 Minister Dr. Till Backhaus erklärt dazu: „Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts müssen wir die Reset-Taste drücken – und zwar sofort. Das Gericht hat klar festgestellt, dass die bundesrechtliche Grundlage für die Gebietsausweisung nicht verfassungsgemäß ist. Damit fehlt allen Ländern die rechtssichere Basis, um die verschärften Auflagen in roten Gebieten zu vollziehen. Diese Rechtsunsicherheit können wir weder den Behörden noch den Landwirtinnen und Landwirten zumuten.

 Die Überwachung von Grund- und Oberflächengewässern bleibt richtig und wichtig – aber sie löst das Grundproblem nicht: Unsere Gewässer und Böden sind belastet. Das bekommen wir nicht mit bürokratischen Flickenteppichen in den Griff, sondern nur mit einer echten Reduktion der Nährstofffrachten, mit breiteren Fruchtfolgen und standortangepasstem Wirtschaften.

Deshalb müssen wir jetzt raus aus dem Modus der Symptombekämpfung und rein in eine grundlegende Reform der Düngeverordnung. Die Länder brauchen bundeseinheitliche, verfassungskonforme und praxistaugliche Regeln. Das Urteil zeigt, dass der Bund seit Jahren versucht, die Verantwortung auf die Länder zu verlagern – damit muss Schluss sein. Es braucht ein Gesetz, das rechtlich trägt, fachlich überzeugt und in der Praxis funktioniert.

Und wir brauchen es schnell: Spätestens im Februar, wenn die neue Düngesaison startet, müssen rechtssichere Vorgaben stehen. Sonst droht ein regulatorisches Vakuum mit Schäden für Betriebe, Behörden und Umwelt gleichermaßen. Unser Ziel ist klar: Rechtssicherheit für die Landwirtschaft, verlässliche Rahmenbedingungen für die Länder und reale Fortschritte für den Gewässerschutz. Nur so stellen wir das Vertrauen in eine funktionierende Düngepolitik wieder her.“

Hintergrund

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte am 24. Oktober 2025 die bayerische Düngelandesverordnung (AVDüV) für unwirksam erklärt, weil die bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage (§ 13a Abs. 1 DüV) den Anforderungen des Grundgesetzes nicht genügt. Die Vorgaben für die Ausweisung belasteter Gebiete müssten in einer Rechtsnorm mit Außenwirkung geregelt werden. Die bisherige Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweisung (AVV GeA) erfüllt diesen Anspruch nach Auffassung des Gerichts nicht, da sie nur Behörden bindet. Die Entscheidung betrifft formal nur Bayern, entfaltet aber mittelbare Wirkungen für alle Länder – auch für Mecklenburg-Vorpommern. Aufgrund der Bindung der Verwaltung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) sieht das Land MV bis zur Klärung der Bundesrechtslage von der Anwendung der erhöhten Auflagen in roten Gebieten ab. Noch ist unklar, wie das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) auf die Urteile reagieren wird. Das Land fordert eine rasche bundesrechtliche Nachsteuerung, damit eine rechtssichere Gebietsausweisung und der Vollzug der Düngeverordnung wieder gewährleistet sind.

Mehr Qualität und gute Arbeitsbedingungen in der Kita

Oldenburg: Entlastungen schaffen für Kinder, Eltern und Fachkräfte stabile und verlässliche Bedingungen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Schritte unternommen, um die Qualität der Kindertagesförderung weiter zu stärken und die Fachkräfte in Kitas nachhaltig zu entlasten. „Mit dem Landesrahmenvertrag, klaren Qualitätsstandards und gezielten Entlastungsmaßnahmen schaffen wir für Kinder, Eltern und Fachkräfte stabile und verlässliche Bedingungen. Unser Ziel ist es, dass gute Bildung und gute Arbeit in unseren Kitas dauerhaft zusammengehören“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg heute anlässlich der Veröffentlichung der Stellungnahme „Gesunde Fachkräfte, gute Bildung: Personal und Qualität in der frühen Bildung sichern“ der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz (SWK).

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler thematisieren in ihrer Stellungnahme Gesundheit, Resilienz und Arbeitsbedingungen von frühpädagogischen Fachkräften und deren Einfluss auf Bildungsqualität, Stabilität und Chancengerechtigkeit.

Oldenburg: „Das Land hat wesentliche Weichen für mehr Qualität und gute Arbeitsbedingungen gelegt, die die Belastungen für Fachkräfte verringern. Dennoch müssen weitere Maßnahmen schrittweise umgesetzt werden.“

Bisher erreichte Verbesserungen:

Landesrahmenvertrag stärkt Qualität und Verlässlichkeit

Mit der Unterzeichnung des Landesrahmenvertrags haben sich erstmals alle zentralen Akteurinnen und Akteure der Kindertagesförderung – kommunale Spitzenverbände, öffentliche und freie Träger – auf gemeinsame Ziele zur Qualitätsentwicklung verständigt. Dazu gehören:

  • ein einheitlicher Personal- und Leistungsschlüssel,
  • klare Vorgaben zur Berechnung der Arbeitszeiten,
  • die Berücksichtigung von mittelbarer pädagogischer Arbeit, durchschnittlichen Fehlzeiten und Wochenarbeitszeiten der Fachkräfte sowie
  • An- und Abwesenheiten und Förderumfang der zu betreuenden Kinder.

Die Umsetzung dieser Vereinbarungen führt landesweit zu einer deutlichen personellen Stärkung der Einrichtungen: Bis zu 700 Personen zusätzlich stehen den Kitas im Zuge der Einführung des Landesrahmenvertrags zur Verfügung.

Verbesserter Personalschlüssel und Entlastung im Alltag

Bereits umgesetzt sind:

  • die Nichtanrechnung von Auszubildenden im ersten und zweiten Ausbildungsjahr zur Erzieherin bzw. zum Erzieher für 0- bis 10-Jährige auf den Stellenanteil einer Fachkraft (seit Schuljahr 2023/24),
  • die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses im Bereich der Drei- bis Sechsjährigen von 1:15 auf 1:14 seit September 2024,
  • die Einführung von Alltagshilfen, die das pädagogische Personal im Kita-Alltag spürbar entlasten.

Weitere Qualitätsimpulse ergeben sich aus der Erweiterung des Fachkräftekatalogs, der Fortführung des Landesprogramms „Kita-Sprachförderung in Mecklenburg-Vorpommern“ sowie der Modernisierung der Ausbildungsstrukturen, unter anderem durch modularisierte Bildungsgänge und eine neue berufsbegleitende Ausbildung zur Heilerziehungspflege.

Fachkräftekampagne „Großes schaffen für die Kleinsten“

„Die stärkere Wertschätzung und Sichtbarkeit des Erzieher-Berufes ist unser Leitmotiv der diesjährigen Fachkräftekampagne. Wir brauchen weiterhin gut ausgebildete pädagogische Fachkräfte. Mit unseren Maßnahmen werben wir für die Arbeit hier in Mecklenburg-Vorpommern. Wir wollen Fachkräfte halten und neue gewinnen. Der Aufbau einer stabilen Personalstruktur ist eine zentrale Voraussetzung für die langfristige Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, so die Ministerin.

Geworben wird auf Großflächenplakaten, digitalen Screens, in sozialen Medien und auf der Website www.du-bist-kita.de. Ergänzt wird die Kampagne durch vielfältige Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote des Landes.

Kitas bleiben verlässliche Partner – Verantwortung bei Jugendämtern und Trägern

Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) beraten, steuern und verantworten das örtliche Angebot der Kindertagesförderung. Bei vorübergehenden Schließungen – etwa durch krankheitsbedingte Ausfälle – organisieren sie gemeinsam mit den Kita-Trägern Ausweichplätze, um Betreuung weiterhin sicherzustellen.

Lehrkräftegesundheit: Land setzt ebenfalls auf starke Strukturen

Oldenburg: „Über weitere Maßnahmen werden wir in unserem Forum ‚Gute Kita -2023‘ mit allen Beteiligten sprechen. Denn klar ist: Mit Kindern und Jugendlichen zu arbeiten, ist eine besondere Tätigkeit – die wunderbar sein kann, aber auch viel abverlangt. Deshalb steht die Gesundheit aller Beschäftigten im Fokus. Das gilt für die Kita als auch für die Schule. Wir bauen auch hier die Gesundheitsförderung für Lehrkräfte weiter aus. Durch umfassende Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements sowie ein breites Fortbildungs- und Beratungsangebot des IQ M-V werden Lehrkräfte in ihrer beruflichen Gesundheit, Resilienz und Professionalisierung gestärkt.“

Fachkräfte beraten über besseren Schutz von Kindern

Innenminister Christian Pegel und Justizminis-terin Jacqueline Bernhardt eröffneten die 5. Interdisziplinäre Opferschutztagung

Stralsund – Minister für Inneres und Bau Christian Pegel und die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt haben heute in Stralsund die 5. Interdisziplinäre Opferschutztagung eröffnet. Die Veranstaltung markiert zugleich den Beginn der Internationalen Woche zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder. In diesem Jahr steht ein Thema im Mittelpunkt, das besonders sensibel und dringend ist: der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor häuslicher und sexualisierter Gewalt.

„Dieser Fachtag dient insbesondere der Sensibilisierung und praktischen Hinweisen im Umgang mit Kindern, die häusliche oder sexualisierte Gewalt erleben,“ so Innenminister Christian Pegel. „Jedes Kind hat ein Recht darauf, vor Gewalt geschützt zu werden und Hilfe zu erhalten, ganz gleich, ob es um körperliche oder emotionale Misshandlung, sexuellen Missbrauch oder Vernachlässigung geht. Wenn Kinder oder Jugendliche von Gewalt zu Hause, in der Schule oder der Kita erzählen, sollten wir ihnen zuhören und sie ernst nehmen. Dazu kann jede und jeder von uns beitragen.“

Rund 200 Fachkräfte aus Polizei, Justiz, Beratungsstellen, Frühen Hilfen, Kinderschutzeinrichtungen, Schulen sowie aus psychologischen und medizinischen Bereichen kamen ins Rathaus in Stralsund. Die hohe Beteiligung beweist das Bedürfnis nach Austausch und gemeinsamer Verantwortung.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt hob hervor: „Das Recht auf Schutz und Beratung haben wir erst vor kurzem mit den Stimmen Mecklenburg-Vorpommerns im Gewalthilfegesetz des Bundes festgeschrieben. Dieses wichtige Zeichen an alle Opfer, eben auch an die Kinder, war überfällig. Wir als Landesregierung setzen alles daran, die Strukturen des Hilfe- und Beratungsnetzes zu festigen. Wir arbeiten engagiert an der Umsetzung der Istanbul-Konvention. Auf unsere Initiative hin wurde die Bundesministerin der Justiz gebeten, den Wegfall der Antragserfordernis bei der psychosozialen Prozessbegleitung zu prüfen. Außerdem werden in Mecklenburg-Vorpommern die Familienrichterinnen und Familienrichter zum Thema Gewalt an Frauen und Kindern sensibilisiert. Kein Mensch, dem Gewalt angetan wurde, darf allein gelassen werden.“

Auf der Tagung führen Expertinnen und Experten in die Grundlagen der Istanbul-Konvention ein. Sie geben Einblicke in Themen wie frühe Präventionsansätze oder angemessenes Frageverhalten bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. In sieben Workshops tauschen sich die Teilnehmenden intensiv aus. Im Mittelpunkt stehen unter anderem Erfahrungen aus der Beratungsarbeit, Erkenntnisse aus der Polizeiarbeit, Beiträge aus der Rechtsmedizin, juristische Fragestellungen sowie kommunale Herausforderungen. Viele der Teilnehmenden bringen ihre eigenen beruflichen Erfahrungen ein und diskutieren konkrete Handlungsmöglichkeiten.

Neue Vorgaben für den Apothekennotdienst ab 1. Januar 2026

Schwerin – „Nacht- und Notdienst sind Gemeinwohlaufgaben, die ausschließlich Vor-Ort-Apotheken erbringen. Deren Zahl sinkt seit Jahren in einem besorgniserregenden Ausmaß. Der Rückgang der Apothekenzahl führt auch zu einer Änderung der Versorgungsdichte im Nacht- und Notdienst.“ Der Vizepräsident der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern, Marco Bubnick nennt damit den wesentlichen Grund, warum ab 1. Januar 2026 in Mecklenburg-Vorpommern neue Regeln für den Notdienst in Apotheken gelten werden.

Das Angebot der durchgehenden Apotheken-Notdienste wird dabei neu aufgestellt. Künftig ist für die Bevölkerung eine dienstbereite Apotheke im Umkreis von maximal 35 km erreichbar. Wie bisher werden Apotheken die Versorgung mit der Durchführung von Teildiensten ergänzen.

„Die Anzahl der Apotheken wird weniger, dafür sind künftig die Apotheken, die Notdienst leisten, zu einheitlichen Zeiten erreichbar“, fügt der Vizepräsident hinzu.

Die neue Notdienstrichtlinie ist Ergebnis einer Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium des Landes. Gesundheitsministerin Stefanie Drese ist überzeugt, dass der geodatenbasierte Apothekennotdienst ein echter Fortschritt für die Versorgungssicherheit ist.

„Die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln durch die Vor-Ort-Apotheken ist ein Grundpfeiler unseres Gesundheitswesens“, betont Drese. Gleichzeitig werde es für die engagierten Apothekenteams aber immer schwieriger, den Versorgungsauftrag umzusetzen. Deshalb sind wir in unterschiedlichen Formaten im intensiven Austausch mit der Apothekerschaft. Dadurch haben wir Maßnahmen angestoßen, um die Versorgung im Land zu stabilisieren und zukunftsfähig zu gestalten“, verdeutlicht die Ministerin. „Die Reduzierung der Notdienstbelastung der einzelnen Apotheken bei gleichzeitiger Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung ist Ausdruck dieser konstruktiven Zusammenarbeit“, so Drese.

Zur Einteilung der Notdienste nutzt die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern wie Kammern anderer Bundesländer ein geodatenbasiertes EDV-Programm. Das sorgt dafür, dass notdienstbereite Apotheken optimal verteilt sind und für die Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb des festgelegten Radius erreichbar bleiben. „Wir werden digitaler und damit aktueller, gedruckte Notdienstpläne wird es künftig nicht mehr geben, der Blick ins Internet zeigt neben der Beschilderung an jeder Apotheke im Land, wo sich die nächste dienstbereite Apotheke befindet“, stellt Marco Bubnick fest.

Die notdiensthabende Apotheke finden Bürgerinnen und Bürger unter https://akmv.de/notdienst/, alternativ, insbesondere wenn auch die Notdienste in angrenzenden Bundesländern von Interesse sind, unter https://www.aponet.de/apotheke/notdienstsuche.

Täglich knapp 30 Beschwerden über Fake-Shops

Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt mahnt zum „Black Friday“: „Prüfen Sie das Impressum, auch hilft der Fake-Shop-Finder.“

Schwerin – „Die vermeintliche Rabattschlacht vor Weihnachten erreicht mit dem sogenannten ‚Black Friday‘ den ersten Ansturm. Vor allem Online-Shops scheinen sich mit Angeboten zu über- und mit Preisen zu unterbieten. Unter viele seriöse Anbieter mischen sich immer mehr Fake-Shops, die die Aufmerksamkeit der Verbraucherinnen und Verbraucher zunehmend fordern. Die Betrugsversuche werden dreister und täuschend echter.

Fake-Shops sehen seriösen Online-Shops zum Verwechseln ähnlich. Kaum ist das Geld an kriminelle Anbietende überwiesen, ist es verloren. Vorsicht ist vor allem geboten, wenn Angebote im besonderen Maße günstig sind und die Shops von außerhalb der EU locken. Woher der Anbieter stammt, verrät das Impressum, zumeist am unteren Ende der Internetseite. Es ist eine rechtlich vorgeschriebene Kennzeichnung des Anbieters auf einer gewerblichen Website, die Auskunft über den Betreiber gibt und die Identifikation ermöglicht.

Ist kein Impressum vorhanden oder sind weder Adresse noch Kontaktmöglichkeit in Deutschland oder der EU benannt, ist Skepsis geboten. Geprüft werden kann der Online-Anbieter auch im Fake-Shop-Finder der Verbraucherzentrale“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich des „Black Friday“-Rabatttages.

„Bei den Verbraucherzentralen gingen im letzten Jahr mehr als 10.000 Beschwerden ein. Statistisch gesehen waren das fast 30 Beschwerden täglich. Für die ersten drei Quartale 2025 werden bereits rund 8.000 Beschwerden gemeldet. Daher kann ich nur raten: Niemals vorschnell auf Enter drücken, sollte ein superbilliges Angebot locken. Lieber zweimal checken als sich einmal über kriminelle Abzocke ärgern, die womöglich noch in der Schuldenfalle endet. Denn gegen Betrüger und Betrügerinnen aus dem Nicht-EU-Ausland kann die deutsche Justiz oftmals nicht vorgehen“, so Verbraucherschutzministerin Bernhardt.

Die Vorständin der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern, Wiebke Cornelius ergänzt: „Der in den letzten Jahren zu beobachtende Trend einer Zunahme von Fake-Shops hält an. Seit 2020 steigen die Zahlen kontinuierlich. Statistisch sind zwölf Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher, die Online-Shops nutzten, innerhalb der letzten zwei Jahre Opfer eines Fakeshops geworden. Die Verbraucherzentralen sagen deshalb: Fakeshops sind neben den untergeschobenen Verträgen eine der Hauptbeschwerdegründe von Verbrauchern im digitalen Raum geworden.  Der Fake-Shop-Finder der Verbraucherzentralen wurde 2024 knapp drei Millionen Mal genutzt.“

35 Jahre Landessportbundes (LSB) Mecklenburg-Vorpommern

Drese auf dem Landessporttag: Anteil organisiert Sport treibender Menschen hat sich von 7 auf über 18 Prozent erhöht

Waenemünde – Sportministerin Stefanie Drese hat zum 35-jährigen Jubiläum des Landessportbundes (LSB) Mecklenburg-Vorpommern die positive Entwicklung des organisierten Sports seit der Wende gewürdigt. „Der LSB hat die großen Herausforderungen Anfang der 90er Jahre nicht nur gemeistert, sondern maßgeblich dazu beigetragen, dass der Sport bei den Bürgerinnen und Bürgern die klare Nummer 1 in Mecklenburg-Vorpommern ist. Dafür gebührt dem LSB ein riesengroßes Kompliment“, sagte Drese auf dem 28. Landessporttag in Rostock-Warnemünde.

Die Zahlen sprechen für sich: von anfänglich knapp 122.000 Mitgliedern ist die Sportorganisation des Landes auf nunmehr über 301.000 Mitgliedern in über 1.800 Sportvereinen angewachsen. „Der Anteil, der in Mecklenburg-Vorpommern organisiert Sport treibenden Menschen konnte von knapp 7 auf über 18 Prozent erhöht werden“, verdeutlichte Drese. Besonders erfreulich: bei den Kindern und Jugendlichen beträgt er sogar über 40 Prozent. Hinzu komme, dass mit inzwischen 49 Sportfachverbänden die Möglichkeit bestehe, nahezu jede Sportart, fachmännisch von gut ausgebildeten Trainern und Übungsleitern begleitet, zu betreiben, so die Ministerin.

Nach Ansicht von Drese war die Nennung des Sports als Staatsziel und Schutzgut in der Verfassung des Landes von besonderer Bedeutung für eine kontinuierliche Entwicklung des Sports. „Wichtig ist auch, dass der Sport innerhalb der Landesregierung stets einen hohen Stellenwert hatte. Trotz internationaler Krisen, der Pandemie sowie anhaltender Sparzwänge haben wir in den vergangenen Jahren die jährliche Finanzausstattung für die Förderung des Sports auf mittlerweile fast 13 Millionen Euro aufgestockt“, betonte Drese.

Die Ministerin hob hervor, dass Sport weit mehr als körperliche Betätigung ist. „Sport ist Bildung, Integration, Inklusion, Gesundheit und Demokratie in Bewegung“, so Drese. Sport verbinde Generationen und Kulturen lehre, Regeln zu achten, Verantwortung zu übernehmen und fair miteinander umzugehen. „Werte, die unsere Gesellschaft heute dringender braucht denn je“, sagte Drese.