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Autor: Rügenbote

Fahrschulen in M-V können wieder öffnen

Schwerin – Das Kabinett hat nach dem „MV-Gipfel“ am Sonnabendnachmittag beschlossen, dass die Fahrschulen im Land ab Montag wieder öffnen dürfen.

„Ich freue mich sehr, dass wir an dieser Stelle wieder einen Schritt in Richtung Normalität tun können – wenn auch unter Auflagen. Um einander gegenseitig vor einer Ansteckung mit Covid 19 zu schützen, müssen Lehrer und Schüler bei der praktischen Ausbildung im Auto eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Sofern das nicht möglich ist, ist vor Antritt der Ausbildungseinheit ein negatives Ergebnis eines Selbsttests vorzulegen“, sagte  Verkehrsminister Christian Pegel nach dem Beschluss.

Auch der Theorieunterricht kann – in kleinen Gruppen und mit Gesichtsmaske – wieder als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden. „Mit der Wiederaufnahme der Fahrschulausbildung ermöglichen wir vor allem den künftigen Auszubildenden, die für die Wege zu Ausbildungsstätten und Berufsschule so wichtige Fahrschulausbildung rechtzeitig anzugehen. Wir können damit wichtigen Beitrag der Fahrschulen für die Verkehrssicherheit und die Mobilität vor allem junger Menschen wieder sicherstellen“, so Pegel.

Nach Angaben des Fahrlehrerverbandes Mecklenburg-Vorpommern warteten zwischen 6.000 und 6.5000 Fahrschüler, dass sie ihren begonnen Unterricht fortsetzen können. Zudem hätten sich Wartelisten für neue Interessenten aufgebaut, die es jetzt engagiert abzuarbeiten gelte, so Pegel. Er dankte dem Vorsitzenden des Fahrlehrerverbandes Helmut Bode, der dem Ministerium in dieser Zeit als kompetenter Gesprächspartner und Ratgeber zur Verfügung stand.

Vorschläge für Fahrplan 2022 gefragt

Schwerin – Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger zu den Entwürfen für den Zugfahrplan 2022 äußern. Im Auftrag des Infrastrukturministeriums beteiligt die Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (VMV) die Fahrgäste zum fünften Mal an der Vorbereitung eines Jahresfahrplans.

Die Entwürfe für die Zugfahrpläne sind ab sofort im Internet unter www.fahrplan2022mv.de einzusehen. Dort können Anmerkungen und Vorschläge zu den Fahrzeiten, zu zusätzlichen Fahrten, Änderungen von Anschlüssen oder andere Ideen für den Regionalbahnverkehr eingebracht werden. Bis zum 21. März 2021 können diese außerdem digital oder per Post übermittelt werden. Auf die Möglichkeit der Beteiligung wird unter anderem auch auf den Fahrgastmonitoren in den Zügen und in den regionalen Tageszeitungen des Landes hingewiesen.

„Wir hoffen, dass auch in diesem Jahr wieder möglichst viele Fahrgäste diese Möglichkeit nutzen, sich an der Fahrplangestaltung zu beteiligen“, äußerte Verkehrsminister Christian Pegel seine Erwartungen und sagte weiter: „Die Fahrgastbeteiligung ist ein wichtiger Schritt, um auf die Wünsche der Reisenden eingehen zu können. Kundenfreundlichkeit ist außerdem gleich Klimafreundlichkeit und liegt mir deshalb besonders am Herzen.“

Hintergrund

Die VMV erwartet in diesem Jahr viele Wortmeldungen von Reisenden, da zurzeit auf verschiedenen Strecken umfangreiche Baumaßnahmen im Gange sind, die Veränderungen des Fahrplans hervorrufen. Dies sind:

  • der eingleisige Betrieb zwischen Rostock-Hauptbahnhof und Rostock-Bramow mit Auswirkungen auf das Angebot der Rostocker S-Bahn
  • der eingleisige Betrieb zwischen Greifswald und Miltzow mit Beeinträchtigungen beim RE10 sowie beim RE3 zwischen Januar 2022 und dem Fahrplanwechsel im Dezember kommenden Jahres,
  • der eingleisige Betrieb zwischen Schwerin-Hauptbahnhof und Schwerin-Görries mit Beeinträchtigungen für die RB13 zwischen Anfang April und Anfang November sowie
  • die Vollsperrungen zwischen Altentreptow und Stralsund mit Behinderungen für den RE5 vom Fahrplanwechsel im Dezember dieses Jahres bis Ende Juni 2022.

Nach Abschluss der Fahrgastbeteiligung wird es voraussichtlich im Herbst eine Stellungnahme zu den Hinweisen geben. „Wir werden die Anregungen wieder gründlich prüfen und in der Fahrplangestaltung für 2022 und die Folgejahre berücksichtigen, soweit es nach Abwägung der Vor- und Nachteile zweckmäßig erscheint“, kündigt Christian Pegel an. Unabhängig von dieser Fahrgastbeteiligung werden auch in diesem Jahr die Landkreise und kreisfreien Städte sowie Verbände an der Fahrplangestaltung beteiligt.

Änderung des Tierschutzgesetzes

Backhaus: Über Ausstieg aus Küken-Töten viel zu lange gebrütet

Berlin/Schwerin – Der Bundesrat hat sich in seiner aktuellen Sitzung für eine Änderung des Tierschutzgesetzes entschieden. In seiner Rede vor dem Plenum begrüßte Mecklenburg-Vorpommerns Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus den Gesetzentwurf aus dem Bundeslandwirt­schafts­­ministerium. Dies sei ein guter Tag für den Tierschutz, so der Minister. Er schlug aber auch kritische Töne an:

„Dieses Gesetz ist lange überfällig. Immerhin haben wir den Tierschutz bereits im Jahr 2002 als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen. Da sollte es fast 20 Jahre später nicht mehr zulässig sein, Tiere unmittelbar nach der Geburt zu töten, nur weil wir keine Verwendung für sie haben. Und wer weiß, ob es heute einen solchen Gesetzentwurf gebe, wenn das Bundesverwaltungsgericht dem Gesetzgeber 2019 nicht mit aller Deutlichkeit ein zeitnahes Ende dieser Praxis vorgegeben hätte. Ich sehe deshalb auch keinen Anlass, sich als großer Vorreiter zu brüsten“, so der Minister.

„Mit dieser Gesetzesänderung wird künftig nicht nur das Töten männlicher Küken aus Legelinien verboten sein. Nach dem siebten Bebrütungstag dürfen auch keine Verfahren zur Geschlechtsbestimmung eingesetzt werden, die zum Absterben des Hühnerembryos oder zum Abbruch des Brutvorgangs führen. Durch diese Regelung wird erstmals im Tierschutzrecht das Leben von Embryonen geschützt. Das ist ein wichtiger Schritt“, fährt Backhaus fort.

„Wir müssen jetzt weiter mit Hochdruck daran arbeiten, die Methoden zur Geschlechterbestimmung weiter zu optimieren. In der ganzen Debatte zum Umgang mit Hühnerembryonen und zur Praxisreife der Geräte und deren Verfügbarkeit am Markt dürfen wir einen entscheidenden Aspekt nicht aus den Augen verlieren. Es gibt auch noch eine tierschutzgerechte Alternative – nämlich die Aufzucht der männlichen Küken als sogenannte „Bruderhähne“. Ich sehe hier unglaubliches Potential und bin der festen Überzeugung, dass auch diese Haltungsform am Markt bestehen kann. Bei uns in Mecklenburg-Vorpommern werden „Bruderhähne“ bereits erfolgreich aufgezogen und vermarktet. Das zeigt: Es geht, wenn man es nur will.“

Abschließend forderte Backhaus weitere Schritte für mehr Tierwohl in der Nutztierhaltung: „Es bedarf dringend weiterer Anstrengungen, tierschutzrechtliche Mindestanforderungen an das Halten von Geflügel in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aufzunehmen. Fachgespräche zwischen dem Bund und den Ländern bezüglich der Haltung von Bruderhähnen haben zwar schon begonnen. Auch andere wichtige Themen wie „Junghennen“, „Elterntiere“ und sogar die Putenhaltung wurden endlich wieder aufgegriffen. Mit Blick auf die beinahe „unendliche Geschichte“ der männlichen Küken mahne ich dringend: Nicht alles darf so lange bebrütet werden, wie der vorliegende Gesetzentwurf.“

Mehr Ladesäulen für E-Fahrzeuge

Berlin – Am 5. März 2021 hat der Bundesrat das kürzlich vom Bundestag beschlossene Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität gebilligt. Es kann daher jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Ziel des Gesetzes ist es, den Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Gebäuden zu beschleunigen. Wohn- und andere Gebäude sollen mit größeren Parkplätzen ausgestattet werden. So sollen Ladepunkte geschaffen und Elektrofahrzeuge leichter zu Hause, am Arbeitsplatz oder bei alltäglichen Besorgungen aufgeladen werden können.

Vorgesehen sind verpflichtende Regelungen zum Einbau: Wer ein neues Wohngebäude mit mehr als fünf PKW-Stellplätzen baut, wird künftig Leitungsinfrastruktur berücksichtigen müssen. Bei neuen Nicht-Wohngebäuden gilt die Pflicht ab mehr als sechs Stellplätzen, dann muss mindestens jeder dritte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet und zusätzlich ein Ladepunkt errichtet werden.

Möglich sind auch Quartierslösungen, d.h. Vereinbarungen von Bauherren oder Immobilieneigentümern, deren Gebäude in räumlichem Zusammenhang stehen, über eine gemeinsame Erfüllung bestimmter Anforderungen aus dem Gesetz. So können gemeinsame Leitungsinfrastruktur oder Ladepunkte für ein Viertel errichtet werden.

Das Gesetz gilt nicht für Nicht-Wohngebäude kleiner und mittlerer Unternehmen, die weitgehend selbst genutzt werden. Auch sind Ausnahmen vorgesehen, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur in bestehenden Gebäuden sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung des Gebäudes überschreiten. Öffentliche Gebäude, die bereits vergleichbaren Anforderungen unterliegen, sind ebenfalls von den Regelungen ausgenommen. Wer gegen das Gesetz verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen.

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.

Bürger-Identifikationsnummer kommt

Berlin – Nach dem Bundestag hat am 5. März 2021 auch der Bundesrat der Einführung einer individuellen Identifikationsnummer für Bürgerinnen und Bürger im Kontakt mit der öffentlichen Verwaltung zugestimmt. Das so genannte Registermodernisierungsgesetz kann daher nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und anschließend verkündet werden.

Die Bürger-Identifikationsnummer dient der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes für Serviceleistungen von Bund und Ländern. Bürgerinnen und Bürger sollen beim Kontakt mit der Verwaltung nicht immer wieder die gleichen Daten angeben müssen, obwohl diese bei einer anderen Stelle in der Verwaltung bereits bekannt sind.

Bisher dienen bei Behördenleistungen Name, Geburtsdatum und Adresse zur Identifizierung des Betroffenen – was in der Praxis manchmal fehleranfällig oder auch aufwändig war, etwa wenn Betroffene ihre Geburtsurkunde vorlegen mussten. Die Verwendung der bereits an die Bürgerinnen und Bürger ausgegebenen individuellen Steuer-Identifikationsnummer soll den Datenaustausch künftig eindeutiger und anwenderfreundlicher gestalten.

Das Gesetz regelt zudem die Bedingungen für den Datenaustausch konkreter: Dieser ist nur auf gesetzlicher Grundlage bzw. mit Zustimmung des Einzelnen möglich. Mehr Transparenz soll ein so genanntes Datencockpit schaffen: Zukünftig können Bürger nachsehen, welche Behörde welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet hat.

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll überwiegend am Tag darauf in Kraft treten.

Medienberater informieren über Breitbandausbau

Ab dem 8. März 2021 sind die Vertriebspartner der WEMAG in der Stadt Parchim und ab 1. April 2020 im Landkreis Prignitz im Einsatz

Schwerin – Trotz der Hürden durch die aktuelle Corona-Pandemie laufen die Planungen für den geförderten Breitbandausbau in der Stadt Parchim und im Landkreis Prignitz auf Hochtouren. Zwar mussten die Informationsveranstaltungen abgesagt werden, doch eine digitale Lösung war schnell gefunden: Unter www.wemag.com/Internet#Einwohnerversammlung finden die interessierten Bürgerinnen und Bürger eine Einwohnerversammlung im Video-Format.

Natürlich kann ein Internetvideo gerade in den unterversorgten Gebieten die individuelle Beratung nicht vollkommen ersetzen. „Wir haben gerade in den Einwohnerversammlungen immer wieder gemerkt, wie wichtig es für viele Menschen im Entscheidungsprozess ist, ihre Fragen von Angesicht zu Angesicht mit jemandem zu klären. Deshalb setzen gerne auf die individuelle Betreuung der Kunden durch unsere Medienberater“, so WEMAG-Vertriebsleiter Michael Hillmann. Ab dem 8. März 2021 sind die persönlichen Berater daher in der Stadt Parchim und ab dem 1. April 2021 im Landkreis Prignitz unterwegs. Wo genau die Medienberater gerade im Einsatz sind, erfahren Anwohner über eine Informationskarte in ihrem Briefkasten.

Kompetent und unaufdringlich bieten die geschulten Vertriebskräfte den unentschlossenen Haushalten ein individuelles Beratungsgespräch an. Dabei haben die Kunden die Wahl: Möchten sie sich gerne in den eigenen vier Wänden beraten lassen oder lieber kontaktlos per Telefon? „Ihren Wunsch können die Bewohner den Kollegen direkt mitteilen, wenn diese an der Haustür klingeln“, erklärt Michael Hillmann. Sollten die Anwohner zu diesem Zeitpunkt nicht zuhause sein, finden sie im Briefkasten die Kontaktdaten der Medienberater und können einen Gesprächstermin vereinbaren. Bei allen Besuchen halten sich die Medienberater selbstverständlich an die geltenden Vorgaben zum Schutz vor Ansteckung.

Der Besuch ist ein Angebot, um offene Fragen zu beantworten und hilfreiche Informationen zu vermitteln. Wer nach dem Gespräch keine Fragen mehr hat und überzeugt ist, kann die Auftragsformulare für das besonders schnelle Glasfaser-Internet der WEMAG und für den benötigen Hausanschluss der WEMACOM Breitband GmbH direkt mit den Beratern durchsprechen, ausfüllen und unterzeichnen.

Die Vertriebspartner der WEMAG werden anspruchsvoll geschult, um eine gute Beratungsqualität sicherzustellen. Wer sich an der Haustür dennoch unsicher ist, ob er wirklich einem Vertreter der WEMAG gegenübersteht, der sollte auf zwei Dinge achten: Mitarbeiter und Partner der WEMAG tragen entsprechende Firmenkleidung und müssen sich ausweisen. „Im Zweifelsfall können Kunden sich beim WEMAG-Kundenservice unter der Rufnummer 0385 . 2027-1111 melden“, so Michael Hillmann.

Frau des Jahres geehrt

Schwesig und Drese gratulieren Dr. Jördis Frommhold zur „Frau des Jahres“

Schwerin – „Wir feiern den Internationalen Frauentag seit über 100 Jahren und wollen an diesem besonderen Tag daran erinnern, was Frauen leisten und leisten können. Und wir wollen gemeinsam auf unsere Anliegen aufmerksam machen: auf die Rechte der Frauen, Gleichstellung und Chancengleichheit, was Frauen fordern und was Frauen zusteht. Und wir wollen aufzeigen, wo es noch Verbesserungen braucht und wo es weiter Ungerechtigkeiten gibt“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig beim digitalen Festakt anlässlich des Internationalen Frauentages, bei dem Dr. Jördis Frommhold als „Frau des Jahres“ geehrt wurde.

Die Corona-Pandemie treffe Frauen ganz besonders, führte die Regierungschefin aus. „Sie arbeiten häufig in wichtigen Berufen, die uns durch die Krise bringen. Ich denke da ganz besonders an die Pflegerinnen in den Alten- und Pflegeheimen, an die Krankenschwestern und Ärztinnen, die Verkäuferinnen und auch an die Lehrerinnen und Erzieherinnen. Sie alle haben ganz besondere Arbeit geleistet im vergangenen Jahr und tun das immer noch. Ohne die Frauen hätten wir die Krise nicht so gut gemeistert“

Frauen seien in der Pandemie auch stärker von Einkommensbußen betroffen als Männer – durch Freistellung, Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit, in Teilzeit oder als geringfügig Beschäftigte. Außerdem hätten sie in der Zeit den überwiegenden Teil an Haus- und Familienarbeit übernommen, inklusive Homeschooling und Kinderbetreuung.

Schwesig beim digitalen Festakt: „Die Pandemie zeigt ganz deutlich, wo Frauen gegenüber Männern immer noch benachteiligt sind. Da müssen wir für Verbesserungen kämpfen. Wie gleichberechtigt wir aus der Corona-Krise herauskommen, hängt auch von uns Frauen ab. Ich bitte Sie alle: Bleiben Sie am Ball, engagieren Sie sich weiter für Frauen und mit Frauen, in der Politik, in Vereinen und Verbänden, in Gewerkschaften, Kunst und Kultur, in den Städten und Gemeinden – überall im Land, so wie die Frau des Jahres Dr. Jördis Frommhold.“

„Wir würdigen heute eine beeindruckende Persönlichkeit, die mit noch nicht einmal 40 Jahren eine der jüngsten Chefärztinnen in Deutschland ist und als eine der führenden Expertinnen für die sogenannte Long-Covid-Krankheit Corona-Patienten und -Patientinnen aus ganz Deutschland betreut“, sagte Gleichstellungsministerin Stefanie Drese in ihrer Laudatio auf die Frau des Jahres in Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Jördis Frommhold

Frommhold werde ausgezeichnet für ihr herausragendes Engagement zur Aufklärung über die Langzeitfolgen einer Covid 19 Erkrankung und den erfolgreichen Einsatz der Möglichkeiten der Rehabilitationsmedizin. „Jördis Frommhold berät und therapiert oft verzweifelte Patientinnen und Patienten, die mit langfristigen Folgen zu kämpfen haben“, verdeutlichte Drese. Sie setze sich zudem für einen höheren Anteil von Frauen in Führungspositionen im medizinischen Bereich ein.

Drese: „Mit ihrer Klarheit, Freundlichkeit und ihrem zupackenden Optimismus verkörpert sie die Rehabilitationsmedizin als jung, dynamisch und weiblich und ist ein Vorbild für Frauen in der Medizin. Wir sind stolz, dass wir solch eine tolle Ärztin in Mecklenburg-Vorpommern haben.“

Do it local, see it global

Filme aus Mecklenburg-Vorpommern sollen ankommen

Schwerin – Gute Nachrichten für das Filmland MV: In diesem Jahr stehen 3,6 Millionen Euro für Fördermaßnahmen zur Verfügung. 2020 wurden bereits insgesamt 1,7 Millionen Euro an Fördergeldern ausgereicht. In der kommenden Woche endet die Einreichfrist für die neue Förderrunde. Trotz der Corona-Krise hat Mecklenburg-Vorpommern im Dezember 2020 mit der Gründung der MV Filmförderung GmbH einen bedeutsamen Schritt zur Neuausrichtung der landeseigenen Film-, Festival- und Kinoförderung gemacht.

„Die Fördergelder sind umso wichtiger, da die Corona-Pandemie gerade auch die Filmbranche hart getroffen hat“, sagt Heiko Geue, Chef der Staatskanzlei und Aufsichtsratsvorsitzender der MV Filmförderung GmbH. Noch immer sind deutschlandweit Produktionen erschwert, Kinos geschlossen und Festivals finden nur digital oder hybrid statt. „Wir haben viel vor: Wir wollen, das in MV mehr Filme gedreht werden. Vor allem die Förderung von Nachwuchstalenten liegt uns am Herzen. Darüber hinaus wollen wir die Zusammenarbeit und Kooperation mit den osteuropäischen Ländern ausbauen. Neben der eigenen finanziellen Förderung hoffen wir, dass Projekte aus unserem Land auch verstärkt in der Bundesförderung Beachtung finden“, so Geue.

Antje Draheim, Staatssekretärin und Bevollmächtigte des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Berlin betont: „Den meisten ist MV als wunderschönes Urlaubsland bekannt, aber die wenigsten wissen, dass MV tolle Kulissen für zahlreiche Filmproduktionen bietet. Ob Stralsund, die Insel Usedom oder Schwerin. Diese Vielfalt bietet auch Filmproduzenten und Regisseuren unzählige Möglichkeiten.“

Prof. Olaf Jacobs, Geschäftsführer der MV Filmförderung GmbH: “Die neue Förderung ist angetreten, um Projekte möglich zu machen, die es so vorher hier nicht gegeben hätte. Schon unsere erste Förderrunde, repräsentiert das Land in seiner ganzen Vielfalt mit unterschiedlichsten Schauplätzen, seiner eigenen kulturellen Identität und mit ureigenen Stoffen und Geschichten von hier.

Dass fast die Hälfte der Förderzusagen (sechs von 13) an Nachwuchsprojekte gegangen ist, zeigt, was uns wichtig ist und ist gewiss eine Investition in die Zukunft.“

Anlässlich des ersten Festival-Teils der Berlinale rollen die Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern und die MV Filmförderung GmbH heute gemeinsam und digital den ROTEN TEPPICH ANS MEER aus und laden zum diesjährigen MV-Talk „Do it local, see it global – Filme aus Mecklenburg-Vorpommern sollen ankommen“ im Video-Stream.

Welche Schwerpunkte setzt die neue MV Filmförderung und welchen Einfluss hat Corona auf die Projekte und Vorhaben? Warum ist die Nachwuchsförderung so wichtig? Wie wird der Kulturort Kino gestärkt und in der Fläche gesichert? Was kann ein zukunftsweisendes Festival für Filmschaffende leisten?

Diese und weitere aktuelle Fragen diskutiert Prof. Olaf Jacobs mit Dr. Heiko Geue, Chef der Staatskanzlei und des Aufsichtsrats der MV Filmförderung, und den Gästen Dr. Anne Kellner, Geschäftsführerin Lichtspieltheater „Wundervoll“ Rostock, Max Gleschinski, Regisseur und Produzent KAHLSCHLAG und Prof. Dr. Skadi Loist, Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF.