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Autor: Rügenbote

Ausbildungsplätze in der Finanzverwaltung

Schwerin – Mit insgesamt über 100 ausgeschriebenen Stellen bietet die Finanzverwaltung in diesem Jahr so viele Ausbildungsplätze an wie noch nie.

„Für die Landesverwaltung“, so Finanzminister Reinhard Meyer, „gilt das gleiche wie für die freie Wirtschaft: Die beste Möglichkeit, den eigenen Fachkräftebedarf zu sichern, ist die Ausbildung junger Menschen.“ Seit heute sind auf dem Karriereportal des Landes (https://karriere-in-mv.de/) die Stellen für die zweijährige duale Ausbildung (Start: 01.09.2021) sowie das dreijährige duale Studium (Beginn: 01.10.2021) veröffentlicht worden. Bewerbungen sind noch bis zum 30.10.2020 möglich.

Die duale Ausbildung zum Finanzwirt bzw. zur Finanzwirtin dauert zwei Jahre und findet im Wechsel zwischen praktischer Ausbildung in einem der zehn Finanzämter des Landes sowie dem theoretischen Teil an der Außenstelle Güstrow der Norddeutschen Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg statt. Dabei werden acht Monate Theorie vermittelt, 16 Monate wird das theoretisch Gelernte in der Praxis vertieft und umgesetzt. Bei erfolgreichem Abschluss haben die Beamtinnen und Beamten auf Widerruf die Möglichkeit, in den Dienst des Landes zu treten.

Beim ebenfalls ausgeschriebenen dreijährigen Studium zum Diplom-Finanzwirt erhalten die Studierenden auch schon während des Studiums Beamtenbezüge und haben nach drei Jahren nicht nur ihr Diplom, sondern auch ein sicheres Beschäftigungsverhältnis in der Tasche.

Mit den hohen Ausbildungszahlen stellt sich die Steuerverwaltung den personellen Erfordernissen, die eine moderne und effiziente Einnahmeverwaltung benötigt.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Wir brauchen gut ausgebildeten Nachwuchs. Ich bin daher schon sehr gespannt, wie viele der ausgeschriebenen Ausbildungsplätze wir tatsächlich besetzen können. Allerdings stellt uns der Anstieg vor Herausforderungen: Zum einen brauchen wir entsprechende räumliche Kapazitäten an der Fachhochschule, aber auch der Unterricht sowie die Ausbildungsbetreuung durch die Beschäftigten in den Finanzämtern vor Ort muss gesichert sein.“

Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig

Karlsruhe – Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts § 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und mehrere Fachgesetze des Bundes, die die manuelle Bestandsdatenauskunft regeln, für verfassungswidrig erklärt. Sie verletzen die beschwerdeführenden Inhaber von Telefon- und Internetanschlüssen in ihren Grundrechten auf informationelle Selbstbestimmung sowie auf Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses (Art. 10 Abs. 1 GG).

Die manuelle Bestandsdatenauskunft ermöglicht es Sicherheitsbehörden, von Telekommunikationsunternehmen Auskunft insbesondere über den Anschlussinhaber eines Telefonanschlusses oder einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen IP-Adresse zu erlangen. Mitgeteilt werden personenbezogene Daten der Kunden, die im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Durchführung von Verträgen stehen (sogenannte Bestandsdaten). Nicht mitgeteilt werden dagegen Daten, die sich auf die Nutzung von Telekommunikationsdiensten (sogenannte Verkehrsdaten) oder den Inhalt von Kommunikationsvorgängen beziehen.

Die Erteilung einer Auskunft über Bestandsdaten ist grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig. Der Gesetzgeber muss aber nach dem Bild einer Doppeltür sowohl für die Übermittlung der Bestandsdaten durch die Telekommunikationsanbieter als auch für den Abruf dieser Daten durch die Behörden jeweils verhältnismäßige Rechtsgrundlagen schaffen. Übermittlungs- und Abrufregelungen müssen die Verwendungszwecke der Daten hinreichend begrenzen, indem sie insbesondere tatbestandliche Eingriffsschwellen und einen hinreichend gewichtigen Rechtsgüterschutz vorsehen.

Der Senat hat klargestellt, dass die allgemeinen Befugnisse zur Übermittlung und zum Abruf von Bestandsdaten trotz ihres gemäßigten Eingriffsgewichts für die Gefahrenabwehr und die Tätigkeit der Nachrichtendienste grundsätzlich einer im Einzelfall vorliegenden konkreten Gefahr und für die Strafverfolgung eines Anfangsverdachts bedürfen. Findet eine Zuordnung dynamischer IP-Adressen statt, muss diese im Hinblick auf ihr erhöhtes Eingriffsgewicht darüber hinaus auch dem Schutz oder der Bewehrung von Rechtsgütern von zumindest hervorgehobenem Gewicht dienen.

Bleiben die Eingriffsschwellen im Bereich der Gefahrenabwehr oder der nachrichtendienstlichen Tätigkeit hinter dem Erfordernis einer konkreten Gefahr zurück, müssen im Gegenzug erhöhte An-forderungen an das Gewicht der zu schützenden Rechtsgüter vorgesehen werden. Die genannten Voraussetzungen wurden von den angegriffenen Vorschriften weitgehend nicht erfüllt. Im Übrigen hat der Senat wiederholend festgestellt, dass eine Auskunft über Zugangsdaten nur dann erteilt werden darf, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für ihre Nutzung gegeben sind.

Informationen zur „Neustart-Prämie“

Schwerin – Für die im Zukunftsbündnis beschlossene „Neustart-Prämie“ für Beschäftigte nach Kurzarbeit sind die Förderbedingungen fixiert. Die Prämien können Unternehmen beantragen, die ihren im Land Beschäftigten Sonderzahlungen gewähren, um die zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise abzumildern. Voraussetzung ist, dass die Mitarbeiter zwischen dem 01.04.2020 und dem 30.09.2020 in besonderem Umfang von Kurzarbeit betroffen und danach mindestens einen Kalendermonat lang wieder im Unternehmen beschäftigt waren.

„Das Unternehmen geht in Vorleistung und holt sich das Geld bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung zurück. Das Land erstattet dem Unternehmen dann den vorausgezahlten Bonus. Die Finanzspritze soll den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten helfen, die während der Kurzarbeit entstandenen Belastungen auszugleichen. Zugleich soll die Prämie auch als Kaufkraft-Impuls dienen, um die heimische Wirtschaft zu unterstützen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Für die Neustart-Prämie hat das Land insgesamt 25 Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds eingeplant.

Die Beschäftigten, für die die Leistung seitens der Unternehmen beantragt wird, waren während der Corona-Pandemie in besonderem Umfang von Arbeitsausfall betroffen. Dies liegt vor, wenn die individuelle coronabedingte Kurzarbeit in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten mindestens 50 Prozent betrug. Die Höhe der Neustart-Prämie richtet sich nach der Dauer der mindestens 50-prozentigen Kurzarbeit.

Die Förderung kann für maximal fünf Unterstützungsmonate maximal 700 Euro je sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigtem betragen. Für den ersten Kalendermonat mit 50 Prozent Kurzarbeit oder mehr gibt es keinen Zuschuss. Für den zweiten und dritten Kalendermonat der Kurzarbeit von mindestens 50 Prozent beträgt der Zuschuss je 200 Euro, für den vierten, fünften und sechsten Kalendermonat je 100 Euro. „Besonders wichtig ist, dass die finanzielle Unterstützung als monatlicher Bonus steuer- und sozialversicherungsfrei ist und so auch vollständig bei den Beschäftigten ankommt“, sagte Glawe.

Anträge können ab dem 15.09.2020 bis spätestens zum 31.12.2020 rückwirkend für bereits abgelaufene Unterstützungsmonate gestellt werden. Die Anträge sind bei der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH, Schulstraße 1 – 3, 19055 Schwerin, unter Nutzung des dafür vorgesehenen Formulars sowie ergänzend schriftlich im Original einzureichen. Die Antragsunterlagen und weitergehende Informationen können bei der GSA im Internet unter www.gsa-schwerin.de abgerufen werden.

Neues Löschfahrzeug für Rubenow

Rubenow – Die vielfältigen Aufgaben einer Feuerwehr verlangen den Kameradinnen und Kameraden ein Höchstmaß an Einsatzbereitschaft ab. Dafür benötigen sie neben gut ausgebildeten Einsatzkräften auch eine moderne Ausstattung an Ausrüstung und Geräten.

Innenminister Lorenz Caffier überbrachte heute dem Bürgermeister Bernd-Ulrich Knorr einen Bewilligungsbescheid über eine Sonderbedarfszuweisung i.H.v. rund 190.000 Euro für den Kauf eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000. Damit soll ein mit Baujahr 1998 alter Mannschaftstransportwagen, der außer Dienst gestellt werden muss, ersetzt werden.

Über die normalen Einsatzschwerpunkte hinaus hat die Freiwillige Feuerwehr Rubenow den Brandschutz für eine große Waldfläche mit ca. 847 Hektar, für einen Betrieb zur Lagerung und Entsorgung von radioaktiven Materialien und für ein Umspannwerk in der Gemeinde zu gewährleisten.

Derzeit sind 32 Kameradinnen und Kameraden in der Rubenower Feuerwehr aktiv und 20 Mädchen und Jungen in der Jugendfeuerwehr engagiert.

Innenminister Lorenz Caffier dankte bei seinem Besuch den Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr für ihre ehrenamtliche Arbeit und Einsatzbereitschaft und machte deutlich, wie wichtig eine gute Ausrüstung für die Feuerwehr ist.

A 20: Rastplatz Brohmer Berge

Friedland – Die Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern hat den Rastplatz Brohmer Berge an der A 20 mit komfortablen WC- und Duschcontainern ausgestattet. Ab sofort stehen je ein WC für Männer, Frauen und für mobilitätsbeeinträchtigte Personen zur Verfügung. In einem weiteren Container befinden sich zwei Duschkabinen, je eine für Männer und Frauen, mit getrennten Eingängen und von innen verschließbaren Türen.

„Vor allem LKW-Fahrer sollen von diesen Einrichtungen profitieren. Bisher gab es dort nur Dixi-Toiletten. Diese haben wir nun durch deutlich angenehmere Sanitäranlagen mit zusätzlichen Wasch- und Duschmöglichkeiten ersetzt“, sagt Infrastrukturminister Christian Pegel und führt weiter aus: „Die Corona-Pandemie verlangt allen viel ab. Auch LKW-Fahrer müssen den gesteigerten Hygieneanforderungen nachkommen. Es war uns daher ein großes Anliegen, hier zu unterstützen und die Infrastruktur an der Rastanlage zu verbessern.“

Die unbewirtschaftete Rastanlage Brohmer Berge befindet sich an der Autobahn 20 zwischen den Anschlussstellen Friedland und Strasburg. Sie verfügt über 30 LKW-Stellplätze und ist regelmäßig hoch frequentiert. Die bisherigen Versuche, einen Konzessionär für den Bau und Betrieb einer Rastanlage zu finden, blieben ohne Erfolg, weshalb bislang nur eine provisorische WC-Versorgung vorhanden war. Bis September 2020 läuft eine neuerliche Ausschreibung.

„Bis sich in dieser Hinsicht etwas tut, haben wir mit der jetzigen WC-Lösung Komfort und Standard deutlich erhöht. Der Duschcontainer wurde im Rahmen des Bundesförderprogramms ,Sofortprogramm Duschcontainer auf unbewirtschafteten Rastanlagen‘ aufgestellt“.

Der Bund hatte dieses Sofortprogramm im Frühjahr 2020 initiiert mit dem Ziel, im Zusammenhang mit den erhöhten Hygieneauflagen aufgrund von Corona schnellstmöglich mehr temporäre Duschcontainer für LKW-Fahrer zu schaffen. Nach Abfrage aller Bundesländer, bei der die Länder Vorschläge für geeignete Standorte machen konnten, wurden bundesweit 20 Standorte für dieses Programm ausgewählt.

Mecklenburg-Vorpommern hatte mit seinem Vorschlag, einen Container an der Anlage Brohmer Berge aufzustellen, Erfolg. Nachdem der Bund den Standort bestätigt hatte, setzte die Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern die Beschaffung sofort um. Die Kosten für Miete und Betrieb des Duschcontainers trägt der Bund, die Kosten für den WC-Container übernimmt das Land. Beide sollen bis zum Bau einer Rastanlage betrieben werden.

US-Sanktionen gegen Nord Stream 2

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Energieminister Christian Pegel verurteilt die erneute Ausweitung der US-Sanktionen gegen alle, die am Bau der Erdgasleitung Nord Stream 2 beteiligt sind, aufs Schärfste.

„Dass die USA erneut die Möglichkeiten verschärfen, gegen jeden, der am europäischen Nord Stream 2-Projekt beteiligt ist – egal, ob als Zulieferer, Bauunternehmen oder Geldgeber – ist nicht hinnehmbar und nach meiner Überzeugung ein endgültiger Bruch mit internationalen Regeln. Vor allem aber ist dies ein weiterer Versuch, die europäische Energieversorgungssicherheit zu gefährden“, sagt Christian Pegel und fordert: „Ich erwarte, dass die Bundesregierung und vor allem die EU-Kommission die europäische Souveränität sehr klar verteidigen und mit spürbaren und ernstzunehmenden Gegenmaßnahmen reagieren. Jetzt muss – bei allem Respekt für diplomatische Gepflogenheiten – mit den transatlantischen Gesprächspartnern Klartext geredet werden.“

Der Minister urteilt – nicht zum ersten Mal: „Ich halte es für unverantwortlich, ein Infrastrukturprojekt der europäischen Energiewirtschaft zum politischen Spielball zu machen. Wir brauchen eine gesicherte Gasversorgung in Europa. Deshalb halten wir am Bau der Gaspipeline Nord Stream 2, die in rechtsstaatlichen Verfahren in mehreren europäischen Ländern genehmigt wurde, ausdrücklich fest.“

Christian Pegel weist, auch darauf hin: „Wir brauchen einen vernunftgetragenen wirtschaftlichen Dialog mit den russischen Partnern. Auch in politisch bewegten Zeiten bedarf es solcher Projekte und eines aufrechterhaltenen Gesprächsfadens, der auch über solche gemeinsamen wirtschaftlichen Projekte erhalten wird. Im Übrigen haben wir weltweit mit der Bekämpfung des Coronavirus und den Folgen der Pandemie für die Weltwirtschaft zu tun. Da brauchen wir nicht auch noch sinnlose wirtschaftliche Blockaden und die damit einhergehenden weiteren Gefahren für die weltweite wirtschaftliche Entwicklung.“

Die US-Regierung hat gestern eine Neufassung der Umsetzungsbestimmungen für das CAATSA-Sanktionsgesetz (Countering America’s Adversaries Through Sanctions Act) von 2017 veröffentlicht. Mit dieser Neufassung fallen, anders als bisher, explizit auch das Nord Stream 2-Projekt und seine Auftragnehmer sowie Finanzierungspartner unter diese Sanktionen. Zudem müssen die USA Sanktionen nicht mehr mit ihren europäischen Verbündeten koordinieren. Die neuen Bestimmungen eröffnen dem US-Präsidenten neue Möglichkeiten, europäische Lieferanten und Dienstleister verschiedener Branchen mit Sanktionen zu belegen.

Feuerwehr und Katastrophenschutz

Schwerin – Das Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz (LPBK) wertet kontinuierlich Einsätze der Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten aus und sucht nach Möglichkeiten, die Ausstattung der Einsatzkräfte zu optimieren. So wurde auch der Nutzen von Unbemannten Luftfahrtsystemen (ULS) bewertet, mit dem Ergebnis, dass die Landkreise und kreisfreien Städte je einen Erkundungstrupp Luft einrichten, der die Arbeit von Feuerwehr und Katastrophenschutz unterstützt.

Dazu hat das Landesamt für innere Verwaltung im Auftrag des LPBK acht Drohnen beschafft (Gesamtkosten rund 67.000 Euro), die jeweils mit einer Kamera mit Restlichtverstärkung sowie einer Wärmebildkamera ausgerüstet sind. Das 6-Rotoren-System ermöglicht auch bei Wind und Turbulenzen noch einen präzisen Flug und gewährleistet, dass das ULS selbst dann noch sicher weiterfliegt, wenn einer der Rotoren ausfallen sollte. Mit dem heutigen Tag sind alle Landkreise und kreisfreien Städte mit diesem kleinen Flugkörper (Hexacopter „Yuneec H520“) ausgestattet.

„Nicht zuletzt die Waldbrände aus dem vergangenen Jahr haben uns gezeigt, wie wichtig solche technischen Möglichkeiten für unsere Einsatzkräfte sind“, sagte Innenminister Lorenz Caffier heute in Malchow. Dort übergab er an die Landkreise Ludwigslust-Parchim und Mecklenburgische Seenplatte sowie die Landeshauptstadt Schwerin die Geräte und konnte auch gleich an die Teilnehmer des 2. Lehrganges „Lufterkundung“ die Zertifikate übergeben.

Zu den Erkundungstrupps gehören drei Einsatzkräfte (ein Truppführer, ein Drohnensteuerer und ein Luftraumbeobachter), die an der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz eine Ausbildung mit abschließender Prüfung absolviert haben. Ein 1. Lehrgang wurde im Juni durchgeführt.

Weitere „Digitrans“ – Förderungen

Schwerin – Im Rahmen des Landesprogramms zur Förderung der digitalen Transformation, kurz „Digitrans“, erhalten zwei Unternehmen aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte insgesamt rund 16.000 Euro, um ihr Unternehmen digitaler und damit zukunftsfähiger zu gestalten.

Davon gehen 7.000 Euro an „Akost“ aus Zirzow. Dieses Geld investiert die im Baugewerbe tätige Firma in eine Software zur digitalen Zeiterfassung. Bisher mussten alle Stundenzettel von den Mitarbeitern einzeln ausgefüllt und per Fax oder als Fotokopie ins Büro geschickt werden. Die neue Software soll diese Arbeiten überflüssig machen und zugleich die einheitliche und übersichtliche Darstellung der Mitarbeiterstunden ermöglichen.

9.000 Euro erhält  der Metallwarenhersteller „MLS Präzisionsteile“ aus Neubrandenburg zur Anschaffung und Einrichtung eines hauseigenen Computernetzwerkes. Das Computernetzwerk samt einer spezifischen Software soll unter anderem in der Lage sein, Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen automatisch zu erstellen und übersichtlich darzustellen.  Außerdem soll die moderne Technik Produktionsfortschritte digital dokumentieren.