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Autor: Rügenbote

70 Jahre Charta der Heimatvertriebenen

Schwerin – Der Minister für Inneres und Europa Lorenz Caffier hat für heute, 5. August 2020 Beflaggung angeordnet. An diesem Tag sollen in Mecklenburg-Vorpommern die Flaggen an allen Dienstgebäuden der Landes- und Kommunalverwaltungen und den Dienstgebäuden der sonstigen Träger öffentlicher Verwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Vollmast gesetzt werden.

Anlass ist der 70. Jahrestag der Unterzeichnung der Charta der deutschen Heimatvertriebenen. Die Charta wurde am 5. August 1950 von den Sprechern der Vertriebenenverbände und ostdeutschen Landsmannschaften unterzeichnet. Sie benennt vor allem die Rechte und Pflichten der Flüchtlinge und Vertriebenen, darunter der Verzicht auf Rache und Vergeltung sowie der Einsatz für ein geeintes Europa und den Wiederaufbau Deutschlands.

Sanierung des Heimatmuseums

Sternberg – Für die nachhaltige Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes des Heimatmuseums in Sternberg (Landkreis Ludwigslust-Parchim) überreicht Bauminister Christian Pegel heute Bürgermeister Armin Taubenheim einen Zuwendungsbescheid über rund 2,5 Millionen Euro. Der Zuschuss wird gewährt aus Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung der nachhaltigen ländlichen Entwicklung, Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien mit Mitteln des „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER). Die Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich auf ca. 2,6 Millionen Euro.

Das Heimatmuseum befindet sich im ältesten nichtkirchlichen Gebäude der ehemaligen Ackerbürgerstadt Sternberg aus dem Jahr 1747. Das Gebäude mit barocker Gebäudesubstanz weist infolge von Alterung, Abnutzung und Witterung erhebliche bauliche Mängel auf. Um es weiterhin als Kultur- und Bildungseinrichtung zu erhalten, ist eine denkmalgerechte Sanierung zwingend erforderlich. Ziel ist, das Museum noch besser als bisher in der regionalen Museumslandschaft zu etablieren, die Attraktivität zu steigern und so langfristig auch die Besucherzahlen zu erhöhen.

Aufgrund der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns laufen die Arbeiten bereits. Sie sollen voraussichtlich Ende 2022 abgeschlossen sein.

Zuwendungsbescheid für Ladesäulen

Ludwigslust Für den Bau von neun Ladesäulen übergibt Energieminister Christian Pegel heute dem Geschäftsführer der Stadtwerke Ludwigslust-Grabow, Wulf-Peter Bosecke, einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 34.284 Euro. Die Fördermittel stammen aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE), aus dem Vorhaben zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Unternehmen unterstützt werden. Die Gesamtkosten für dieses Vorhaben betragen 114.282 Euro.

Insgesamt sollen neun Ladesäulen zum weiteren Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur in der Stadt Ludwigslust errichtet werden. Drei der Säulen werden am Bahnhof „Pendlerparkplatz“, je zwei am Parkplatz „Wasserturmweg“, am „Storchennest“ und am „Alexandrinenplatz“ stehen. Damit leisten die Stadtwerke Ludwigslust-Grabow ihren Beitrag für die Sektorenkopplung und beschleunigen die Vernetzung erneuerbarer Energiequellen für eine erfolgreiche Energie- und Verkehrswende in Ludwigslust und Grabow. Ladesäulen können beispielsweise bereits auf dem Gelände der Stadtwerke Ludwigslust-Grabow und am Landratsamt genutzt werden.

Durch dieses Vorhaben können pro Jahr geschätzt bis zu 25 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.

Neues Löschfahrzeug für Warrenzin

Warrenzin – Endlich kann das 50 Jahre alte Löschfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Warrenzin durch ein neues Fahrzeug (MLF) ersetzt werden. Dafür übergab Minister Lorenz Caffier einen Bewilligungsbescheid über eine Sonderbedarfszuweisung i.H.v. rund 49.000 Euro an den Bürgermeister, Herrn Hartmut Kussmann.

Für das rund 147.000 Euro teure Löschfahrzeug erhält die Gemeinde auch eine Förderung durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte i.H.v. 45.000 Euro, so dass noch ein Eigenanteil von rund 53.000 Euro zu erbringen ist.

In der Gemeinde befinden sich eine große Solaranlage und ein Gewerbegebiet, die insbesondere zu den potentiellen Einsatzgebieten der Warrenziner Feuerwehr gehören.

„Die Freiwillige Feuerwehr ist mit 17 Kameraden aktiv und leistet auch mit ihrer Jugendfeuerwehr, der 15 Jungen und Mädchen angehören, sehr viel für die Nachwuchsarbeit“, lobte der Minister vor Ort das Engagement der Ehrenamtler.

„Für sie ist ihre Feuerwehr Herzensangelegenheit und sie opfern uneigennützig viele Stunden ihrer Zeit, nicht nur für die Ausbildung oder Nachbereitung von Einsätzen, sondern auch für die örtliche Gemeinschaft in Warrenzin“, so Caffier.

Maskenpflicht ab der 5. Klasse in M-V

Schwerin – Die Landesregierung hat heute eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an weiterführenden Schulen beschlossen. Zuvor wurde der entsprechende Vorschlag von Bildungsministerin Bettina Martin auf dem MV-Gipfel diskutiert.

Ab Mittwoch, dem 5. August 2020 müssen alle Personen, die sich im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände aufhalten, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Während des Unterrichts, in den Klassen-, Kurs- oder Arbeitsräumen muss keine Maske getragen werden.

„In MV haben wir weiterhin die geringsten Infektionszahlen deutschlandweit. Damit das so bleibt, müssen wir auf Nummer sicher gehen und wachsam auf das Infektionsgeschehen reagieren. Das gilt ganz besonders für unsere Schulen. In den vergangenen Tagen ist ein Anstieg der Neuinfektionen in Deutschland zu verzeichnen. Die Gesundheitsexpertinnen und -experten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales, der Universität Rostock und dem Gesundheitsministerium haben uns angesichts dieser Entwicklung jetzt empfohlen, eine Maskenpflicht, also die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, einzuführen. Das Tragen von Masken in den Gängen, auf den Treppen, Toiletten und auf dem Schulhof, wo sich viele Schülerinnen und Schüler aufhalten, bietet ergänzend zu den anderen Hygienemaßnahmen in der Schule einen weiteren wichtigen Schutz für Schüler und Beschäftigte“, sagte Martin.

Bestehen bleibt die Maskenpflicht im Schulbus. Auf dem Weg von und zum Schulbus sind die Schülerinnen und Schüler auch angehalten, eine Maske zu tragen.

Die Ministerin verwies darauf, dass das Tragen einer Maske vor allem die Menschen in der unmittelbaren Umgebung schützt. „Ein Mund-Nasen-Schutz ist ein sehr gutes Mittel, andere nicht anzustecken. Deshalb ist es wichtig, dass sich alle an die Regeln halten und den Mund-Nasen-Schutz in der Schule tragen, wenn sie nicht im Unterricht sind. Wichtig ist mir aber auch, darauf hinzuweisen, dass unsere Schulen am sichersten vor Corona sind, wenn sich unsere Gesellschaft insgesamt an die Regeln hält und sich im Alltag bestmöglich gegen Infektionen schützt. Wir alle wollen, dass die Kinder jetzt wieder so viel wie möglich in die Schule gehen und dort unterrichtet werden können. Wir alle wissen, dass es nicht auszuschließen ist, dass es in den kommenden Wochen und Monaten wegen einer Infektion vereinzelt zur Schließung einer Schule kommen kann. Doch unser gemeinsames Ziel muss es sein, zu verhindern, dass es erneut zu flächendeckenden Schulschließungen kommt. Da müssen jetzt alle mithelfen und im Alltag vorsichtig und vernünftig handeln.“

Sanierung der St. Marien Kirche

Grimmen – In Grimmen (Landkreis Vorpommern-Rügen) können in der evangelischen St. Marien Kirche weitere Mauerwerks- und Fenstersanierungen vorgenommen werden. „In Grimmen kann die Kirche mit dem Vorhaben weiter erneuert werden. Die Fördermittel stehen bereit. Die historisch wertvollen Fenster und Teile des Mauerwerks im Mittelschiff der Nord- und Südseite können saniert werden. Ein Stück Grimmener Geschichte bleibt so erhalten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe am Dienstag.

An der Kirche sind in der Vergangenheit bereits umfangreiche Sanierungsarbeiten durchgeführt worden. Hierzu gehören unter anderem die Dachstuhlsanierung und die Sanierung der Sakristei. Mit den nun fortzusetzenden Mauerwerks- und Fensterarbeiten können die Fenster Süd 3,4,5,6,7 sowie Fenster der Nordseite 15,16,17,18 entsprechend gestaltet werden. Darüber hinaus erfolgt eine Einzelsteinausbesserung des Außenmauerwerks sowie entsprechende Verfugungen, Risse werden beseitigt und Pfeilerköpfe saniert. „Die aufwendigen Arbeiten leisten einen wesentlichen Beitrag, die Kirche insgesamt bestmöglich zu erhalten“, so Glawe weiter.

Die Gesamtkosten der Sanierungsarbeiten betragen circa 455.000 Euro. Die Mittel stammen aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm VIII der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (110.000 Euro) und aus Landesmitteln (345.000 Euro). „Kirchliche Gebäude prägen das historische Ortsbild und das geschichtliche Umfeld in einer Region. Umso wichtiger ist es, diese auch für nachfolgende Generationen zu erhalten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Kritik an den Regeln für Kampfhunde

Verordnung hat deutlich mehr Sicherheit gebracht

Schwerin – Nach Auffassung des Innenministeriums hat sich die Hundehalterverordnung bewährt. Sie ist ein Gewinn für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern. Die erweiterten Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten der Behörden sowie die restriktiven Haltungsvoraussetzungen haben den Effekt, dass die Bereitschaft, sich als gefährlich eingestufte Hunde zuzulegen, erheblich abgenommen hat. Gleichwohl lässt die Hundehalterverordnung unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen die Haltung derartiger Hunde zu, da sie kein absolutes Verbot bestimmter Hunderassen oder -gruppen enthält.

„Eine wichtige Erfahrung ist, dass die in der Hundehalterverordnung gelisteten Hunde – auch wegen der für diese Hunde durch die Gemeinden veranlassten höheren Hundesteuern (bis zum dreifachen Satz) – von Hundehaltern erst gar nicht mehr angeschafft werden“, so Thomas Lenz, Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern. „Deshalb haben wir auch von diesen Hunden in den letzten Jahren deutlich weniger Beißvorfälle, als vor dem Erlass der Verordnung. Daraus dann aber zu schließen, dass die Listenhunde offenbar harmlos und die Hundehalterverordnung insoweit überflüssig sei, ist vor diesem Hintergrund ein gefährlicher Irrtum.“

Natürlich steht bei allen Hunden häufig das Problem am Ende der Leine. Aber auch daraus den Schluss zu ziehen, dass es richtig wäre, gewisse Hunde-Züchtungen einschließlich Querzüchtungen, für die sich häufig auch ein bestimmtes Klientel von Hundehaltern besonders interessiert, als grundsätzlich nicht mehr gefährlich einzustufen, wäre künftigen möglichen Opfern gegenüber absolut unverantwortlich. „Und ob die besonderen Gefahren, die von diesen Züchtungen und manchen Hundehaltern ausgehen, allein mit der Einführung eines Hundeführerscheins gelöst werden können, darf auch sehr bezweifelt werden. Ich erinnere nur an die Erfahrungen, die wir mit dem Kleinen Waffenschein machen“, so der Staatssekretär.

Nach der fünften Verordnung zur Änderung der Hundehalterverordnung vom 23. Juni 2020 (GVOBl. M-V S. 43) tritt die Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung) vom 4. Juli 2000 (GVOBl. M-V S. 295) am 31. Juli 2022 außer Kraft.

Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat am 18. Oktober 2019 einen Antrag zur Einführung einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen angenommen (Drucksache 7/4210 vom 25. September 2019). Danach ist die Erarbeitung und die Vorlage eines formellen Gesetzentwurfes zu einem Hunde(halter)gesetz beabsichtigt. Dieses Gesetz soll die Hundehalterverordnung ablösen und zugleich Regelungen über Kennzeichnungs- und Registrierungspflichten von Hunden zum Gegenstand haben.

Die Hundehalterordnung war insbesondere zu verlängern, weil weiterhin bis zum Inkrafttreten eines Gesetzes im obigen Sinne ein erhebliches öffentliches Interesse an einer solchen Regelung besteht. Sie dient der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, soweit diese durch Hunde hervorgerufen werden und soll auch weiterhin das Verhalten der Hundehalterinnen und Hundehalter im Sinne der Gefahrenabwehr steuern.

Nach dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urteil vom 15.10.2014, Az.: 9 C 8.13) ist ein erhöhter Steuersatz für gelistete Hunde, die abstrakt als gefährlich angesehen werden – sogenannte Kampfhunde – zulässig. Die Gemeinde darf bei ihrer Hundesteuererhebung neben fiskalischen Zwecken auch den Lenkungszweck verfolgen, als gefährlich eingestufte Hunde aus ihrem Gemeindegebiet zurückzudrängen. Selbst dann, wenn ein individueller Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität erbracht wurde.

„Digitrans“ – Förderung

Sanitz – Die „Nordring-Kartoffelzucht- und Vermehrungsgesellschaft“ (Norika) im Sanitzer Ortsteil Groß Lüsewitz (Landkreis Rostock) erhält 8.298,50 Euro aus dem Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans. Das Digitalisierungsministerium unterstützt damit Unternehmen im Land bei der Digitalisierung ihrer Leistungen und somit dabei, sich für die Zukunft gut aufzustellen.

Das Unternehmen züchtet und handelt mit Kartoffeln und Kartoffelerzeugnissen. Da die bestehende Internetseite veraltet ist, möchte die Firma in einen neuen Internetauftritt investieren. Die Seite soll auch als Verkaufsplattform dienen.

Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Start-ups und insbesondere kleine und Kleinst- sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen. Um die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen, hat das Energieministerium das Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans, aufgelegt.

Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro können Fördermittel von bis zu 10.000 Euro, in Ausnahmen bis zu 50.000 Euro beantragen. Unterstützung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gibt es für den Aufbau neuer digitaler Geschäftsmodelle oder die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse. Außerdem sind Investitionen in die IT-Sicherheit und den Datenschutz zur Erhöhung des Digitalisierungsgrads förderbar.

Zurzeit liegen beim Landesförderinstitut (LFI) bereits 208 Anträge auf Förderung nach der Digitrans-Richtlinie mit einem Fördervolumen von ca. 3,04 Millionen Euro vor. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens beim LFI zu stellen.