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Autor: Rügenbote

Biomasseanlage für Burg Trechow

Bernitt – Der Gewerbebetrieb Christian Schierning in Bernitt (Landkreis Rostock) erhält vom Energieministerium einen Zuschuss in Höhe von 467.219,10 Euro für die Errichtung einer Holzhackschnitzelheizung nebst Pufferspeicher und Nahwärmenetz zur Versorgung von Gebäuden des historischen Gutshofs in Kurzen Trechow. Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Unternehmen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben betragen 999.500 Euro.

Das Gutshaus „Burg Trechow“ ist ein Kulturdenkmal von nationaler Bedeutung und das Gebäudeensemble mit den Hofgebäuden steht unter Denkmalschutz. Bisher wurde die Burg nicht beheizt, der Anbau wurde durch einen Gaskessel mit Wärme versorgt. Der Gewerbebetrieb beabsichtigt, das Gut Trechow mit seinen diversen Gebäuden durch ein Nahwärmenetz mit Wärme zu versorgen, das auf Biomassebasis betrieben werden soll. Der Schwerpunkt liegt dabei auf CO2-neutraler Energieerzeugung mit Holzhackschnitzeln, die aus der Umgebung bezogen werden. Es soll eine Biomasseanlage mit zwei 240-Kilowatt-Kessel, einem Pufferspeicher und einem 695 Meter langen Nahwärmenetz errichtet werden.

Durch diese Maßnahmen können jährlich ca. 357 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.

Neubau eines Apartmenthauses

Neues Apartmenthaus für CJD Nord Fachklinik für Kinder und Jugendliche in Garz

Insel Rügen – Die CJD Nord Fachklinik für Kinder und Jugendliche in Garz auf der Insel Rügen plant den Neubau eines Apartmenthauses mit zwölf Wohnungen. In der Rehaklinik werden Kinder und Jugendliche mit Erkrankungen der Atemwege, Erkrankungen der Haut, Adipositas sowie Sprachentwicklungsstörungen behandelt.

„Eine medizinische Rehabilitation hilft chronisch kranken Kindern und Jugendlichen, mit ihren Beschwerden und Problemen besser umzugehen. Wichtig im Heilungsprozess ist auch die persönliche Unterstützung durch nahestehende Personen. Um der wachsenden Nachfrage für Patienten mit Begleitpersonen gerecht zu werden, soll nun das Apartmenthaus entstehen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Träger der Fachklinik Rügen ist seit 20 Jahren das Christliche Jugenddorfwerk Deutschland e.V. Die Einrichtung in Garz gehört seit 2015 zum Verbund CJD Nord. Die Fachklinik verfügt über eine Kapazität von 75 Betten. Davon stehen 29 Plätze für Kinder mit Begleitperson zur Verfügung. In den vergangenen Jahren gab es nach Angaben des Klinikträgers eine zunehmende Nachfrage von Rehabilitationen für Kinder bis 12 Jahren mit Begleitpersonen. Dies begründet sich im „Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben“ (Flexirentengesetz), das die Rahmenbedingungen für die Kinder- und Jugendrehabilitation verbessert und eine Pflichtleistung geworden ist.

„Die Kinder- und Jugendrehabilitation ist eine ideale Ergänzung zur ambulanten und stationären pädiatrischen Versorgung dar. So können Spätfolgen der Erkrankung gemildert und die Lebensqualität gesteigert werden“, sagte Glawe.

Die Gesamtinvestition des Vorhabens beträgt mehr als 2,4 Millionen Euro. Das Land unterstützt das Vorhaben aus Landesmitteln in Höhe von 400.000 Euro.

Telefon- und Internet im ländlichen Raum

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern setzt sich mit einem Antrag im Bundesrat für sichere Telefon- und vor allem Internetverbindungen im ländlichen Raum und damit für eine flächendeckende Grundversorgung für alle Bürger ein. Per Bundesgesetz will das Land die Versorgungsverpflichtung der Deutschen Telekom noch einmal betonen und sicherstellen, dass diese den analogen oder ISDN-Festnetzanschluss von Kunden aufrechterhalten muss, bis diese Anschluss an eine schnelle Internetdatenleitung erhalten.

„Außerdem streben wir mit unserer Bundesratsinitiative ein Sonderkündigungsrecht für Telekommunikationskunden an, die dank des von Bund und Land geförderten Breitbandausbaus bereits vom schnellen Glasfasernetz profitieren könnten, aber zuweilen durch länger laufende Verträge daran gehindert werden und in weniger breitbandigen Leitungen, insbesondere Kupferleitungen, bleiben müssen“, sagt Digitalisierungsminister Christian Pegel.

Er setze darauf, dass die Bundesratsausschüsse diesen Antrag ab Ende April in ihren Beratungen unterstützen. Das Kabinett in Mecklenburg-Vorpommern hatte den Antrag im März beschlossen und in die Gremien des Bundesrats eingebracht.

„Gerade dort, wo der geförderte Breitbandausbau mitten in der Umsetzung ist, erreichen zunehmend mehr Bürgerinnen und Bürger Schreiben ihres bisherigen Telefonanbieters, die über die geplante zeitnahe Abschaltung von ISDN-Anschlüssen informieren. Gleichzeitig werden ihnen neue Verträge für eine sogenannte IP-Telefonie – eine IT-basierte Telefonübertragungstechnik – angeboten, die aber für mindestens zwei Jahren abgeschlossen werden sollen, also mit einer Mindestvertragslaufzeit. Gehen die Kunden nicht auf dieses Angebot ein, wird ihr Telefonanschluss gekündigt und vollständig abgeschaltet. Gehen sie darauf ein, sind sie an den Vertrag jahrelang gebunden und können nicht wenig später in das im Bau befindliche sehr leistungsfähige Glasfaser-Breitbandnetz wechseln, ohne doppelte Vertragskosten zu riskieren“, erläutert Pegel den Hintergrund der Bundesratsinitiative.

Zudem erreichten das Ministerium wiederholt Beschwerden, dass die erforderliche Leistungsfähigkeit für die neue IT-Telefonie-Technik bei den bisherigen Telefonnetzen nicht vorliege, vor allem im ländlichen Raum. „Damit würde ein Internetanschluss, zum Teil sogar ein Telefonanschluss, faktisch nicht mehr möglich sein, was zu einer Abkopplung von Haushalten und Unternehmen im ländlichen Raum von jeder Telekommunikation nach sich zöge“, so der Minister. Dies sei mit der Grundversorgungspflicht der Deutschen Telekom nach Überzeugung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht vereinbar.

„Wir greifen mit der Bundesratsinitiative das dringende Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern und auch vielen Unternehmen auf, denen der Verlust ihres Telefon- und Internetanschlusses droht. Wir wollen, dass die Grundversorgungsverpflichtung der Deutschen Telekom gerade auch im ländlichen Raum gewährleistet wird. Das bedeutet vor allem, dass für die Bauzeit des neuen Glasfaser-Breitbandnetzes – in allen Landesteilen wird aktuell intensiv daran gearbeitet – die bisherigen Telefon- und Internetanschlüsse solange aufrechterhalten werden müssen, bis alle Haushalte mit einer ausreichend schnellen Internetverbindung ausgestattet sind“, fasst der Minister das Ziel der Initiative zusammen. Im Ministerium sind bislang 21 schriftliche Beschwerden zu diesem Thema aus allen Landesteilen eingegangen.

Weiterhin zielt die Bundesratsinitiative aus M-V auf ein Sonderkündigungsrecht ab: „Bei den aktuellen Umstellungen von klassischen Telefon- und Internetanschlüssen auf die sogenannte IP-Telefonie wird den Kunden ein neuer Vertrag mit häufig zwei Jahren Mindestlaufzeit angeboten. Bund und Land setzen gemeinsam mit den Landkreisen bis 2023 knapp 1,4 Milliarden Euro öffentliches Fördergeld ein für den Bau neuer, extrem leistungsfähiger Glasfaser-Breitbandnetze in weiten Teilen des Landes, vor allem im ländlichen Raum. Diese neue Infrastruktur soll den Menschen, sobald sie sie erreicht, möglichst schnell zur Verfügung stehen. Das kann geschehen, indem der bisherige Telekommunikationsanbieter diese Netze anmietet und den Kunden seine vertragliche Telefon- und Internetdienstleistung während der zweijährigen Vertragsbindungsfrist über das neue, leistungsstarke Netz anbietet. Oder er räumt ihnen ein Sonderkündigungsrecht ein, wenn er für seine Verträge statt der neuen Glasfasernetze seine weniger leistungsfähige bisherige Infrastruktur, meist Kupferkabel, weiternutzen möchte“, so der Minister.

Es müsse auch das Interesse von Bund und Land als Fördermittelgeber sein, dass die mit erheblichem Fördermitteleinsatz neu geschaffenen Netze möglichst schnell für alle angeschlossenen Haushalte nutzbar würden.

Mittagsverpflegung für bedürftige Kinder

Schwerin – „Das ist eine gute Nachricht für viele Familien mit geringem Einkommen, die durch die Corona-Krise vor besondere finanzielle Herausforderungen gestellt sind.“ Mit diesen Worten kommentiert Sozialministerin Stefanie Drese die Ankündigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) die Regelungen für die Mittagsversorgung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) des Bundes zeitlich befristet zu ändern.

Drese hatte sich vor einigen Tagen an Bundessozialminister Hubertus Heil mit dem Anliegen gewandt, die starren Regelungen des BuT zum Angebot des Mittagessens in Kitas und Schulen infolge der Corona-Pandemie zeitlich befristet anzupassen.

„Mein Ansinnen ist es, dass die Aufwendungen von bedürftigen Kindern und Jugendlichen, die bis zur Schließung ihrer Kindertagesstätte, Kindertagespflege oder Schule Mittagessen erhalten haben weiter übernommen werden können, auch wenn die Mittagsverpflegung nicht im Sinne der gesetzlichen Vorschriften gemeinschaftlich erfolgt“, verdeutlichte Drese. „Ich freue mich nun über die familienfreundliche Entscheidung des Bundessozialministers, die Fördervoraussetzungen weit auszulegen und das Schulmittagessen vorübergehend dezentral anbieten zu können.“

Das Sozialministerium hat umgehend die Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern als BuT-Leistungserbringer über diese veränderten Regelungen informiert. Drese: „Wenn beispielsweise das Schulmittagessen aufgrund von Schließungen nicht in der Schulmensa abgegeben werden kann, ist zunächst befristet bis zum 30. Juni 2020 eine Anlieferung zu den betroffenen Familien möglich. Ich empfehle, dabei die bestehenden Anbieterstrukturen und Lieferverträge zu nutzen, um den Umstellungsaufwand gering zu halten.“

Weiterbildung von Beschäftigten

Schwerin – Das Bildungsministerium setzt stärkere Anreize für Beschäftigte, an Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Die Landesregierung hat am Dienstag einem entsprechenden Entwurf zur Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes zugestimmt.

„Es werden künftig mehr Beschäftigte an Bildungsmaßnahmen teilnehmen können, weil das Land die Betriebe besser unterstützt“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.

Weiterbildung sei wichtig, weil davon nicht nur die Beschäftigten in ihrer individuellen und beruflichen Entwicklung profitierten. „Es ist auch gut für die Unternehmen Mecklenburg-Vorpommerns, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich stetig weiterbilden“, so Martin.

Das Bildungsfreistellungsgesetz regelt unter anderem, dass Unternehmen Arbeitsentgelt erstattet bekommen, wenn ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen. In der jetzt ins Kabinett eingebrachten Änderung finden vor allem drei Punkte Beachtung:

Bislang gab es Erstattungen für politische oder ehrenamtsbezogene Weiterbildung, wenn Beschäftigte mindestens drei Tage am Stück an einer solchen Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen haben. Dieser Zeitraum wird jetzt auf zwei Tage gesenkt.

Beschäftige können ihren jährlichen Anspruch von fünf Tagen Freistellung über zwei Jahre ansparen, so dass dann auch alle zwei Jahre eine zehntägige Maßnahme belegt werden kann.

Damit die Mittel besser abgerufen werden können, wird die Inanspruchnahme flexibilisiert. Künftig kann auch ein höherer Anteil der Mittel für die Unterstützung der beruflichen Weiterbildung eingesetzt werden.

Im Jahr 2019 wurden in Mecklenburg-Vorpommern Anträge von 164 Firmen auf Erstattung des Arbeitsentgeltes für die Teilnahme von Beschäftigten an den Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung positiv beschieden. Für die Erstattung an Veranstaltungen der politischen Weiterbildung wurden Anträge von 24 Firmen und für die Erstattung an Veranstaltungen der ehrenamtsbezogenen Weiterbildung Anträge von 16 Firmen positiv beschieden. „Mit den neuen Regelungen steigt die Attraktivität der Weiterbildungsförderung“, sagte Martin.

Mit der jetzt anstehenden Novellierung setzt die Landesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Die Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes ist am Dienstag ins Kabinett eingebracht worden und wird jetzt in die öffentliche Anhörung gegeben. Sie soll bis zum Jahresbeginn 2021 in Kraft treten.

Wachstumsschub für Eiweißstrategie

Schwerin –  Pflanzliches Eiweiß wird als moderne Komponente in der menschlichen Ernährung, als Pflanze zur Verbesserung der Böden und als grundlegender Bedarf in der Tierernährung als Hoffnungsträger bewertet. Doch am Markt konnten sich die pflanzlichen Eiweißlieferanten noch nicht wie erhofft durchsetzen. Mit einer neu geschaffenen Koordinierungsstelle für Fragen der Umsetzung der Eiweißstrategie will die Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei (LFA) nun einen Wachstumsschub auslösen. Geplant ist für die kommenden vier Jahre, die Glieder der Wertschöpfungskette vom Produzenten über den Veredler, den Vermarkter bis hin zur Politik zu vernetzen. Initiiert wurde die Koordinierungsstelle durch das Landwirtschafts- und Umweltministerium. Minister Dr. Till Backhaus ist optimistisch, dass die Proteine vom Acker zukünftig eine wichtigere Rolle spielen werden.

„Wir haben eine Reihe von Einzelkämpfern und Idealisten, Start Up-Unter-nehmen, Forschungseinrichtungen und Landwirte, die mit viel Elan bei der Sache sind. Aber die wissen oft nichts voneinander, können sich also auch nicht gegenseitig mit ihren Erkenntnissen helfen. Dabei gibt es jede Menge Möglichkeiten: Vom Erbsenbrot bis zum Lupinen-Schwein aus regionaler Produktion, die sich sicher hervorragend auch in den angrenzenden Metropolen vermarkten ließen. Veredelung ist hier wieder das Stichwort, damit die Eiweißpflanzen neue Marktchancen erhalten. Dazu soll die Koordinierungsstelle beitragen,“ so der Minister.

Die Fruchtfolgen in Deutschland und Europa um weitere Pflanzen – insbesondere um Leguminosen (bot. Hülsenfrüchte) – zu erweitern, ist ein wichtiger Baustein für eine nachhaltigere Landwirtschaft. Die Koalitionsparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode festgehalten, die Attraktivität des Anbaus von Leguminosen durch die Weiterentwicklung der Eiweißpflanzenstrategie zu erhöhen.

Mit der Eiweißpflanzenstrategie des BMEL sollen Wettbewerbsnachteile heimischer Eiweißpflanzen (Leguminosen wie Ackerbohne, Erbse und Lupinenarten sowie Kleearten, Luzerne und Wicke; Raps; Grünland) verringert, Forschungslücken geschlossen und erforderliche Maßnahmen in der Praxis erprobt und umgesetzt werden.

Die Eiweißpflanzenstrategie verfolgt vorrangig folgende Ziele:

  • Ökosystemleistungen und Ressourcenschutz verbessern (Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes, Verbesserung der Artenvielfalt in den Agrarlandschaften, Verringerung des Verbrauchs an mineralischen Stickstoffdüngern, Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit),
  • regionale Wertschöpfungsketten stärken,
  • Eiweißversorgung aus heimischer Produktion steigern und mit gentechnisch nicht veränderten Eiweißträgern verbessern.

Federführend war MV bis Ende 2019 bei der Bearbeitung eines Teilprojektes der Eiweißstrategie, dem LUPINEN-NETZWERK. In MV sind momentan 2 weitere Teilprojekte der Eiweißstrategie über die LFA MV in Bearbeitung, ein Projekt zu kleinkörnigen Leguminosen (Klee und Luzerne) und das Demonstrationsvorhaben Erbse/Ackerbohne. Die Langfristigkeit der zugrundeliegenden Prozesse macht es erforderlich, eine Fortführung der begonnenen Aufgaben zu erreichen. Die Zielvorgaben müssen dabei angepasst werden.

Sicherstellung sozialer Angebote

Schwerin – Das Kabinett hat heute in seiner telefonischen Sitzung die Einrichtung eines Sozialfonds in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro beschlossen und damit eine Entschließung des Landtags umgesetzt. Mit den Landeshilfen sollen Vereine, gemeinnützige Organisationen, Erholungs- und Freizeiteinrichtungen für Familien, Frauenhäuser und soziale Einrichtungen der Daseinsvorsorge deren Bestand durch die Auswirkungen der Corona-Krise gefährdet sind, unterstützt werden.

„Die Landesregierung hilft mit dem MV-Schutzfonds in Höhe von 1,1 Milliarden Euro unseren Unternehmen und Beschäftigten im Land. Dazu gehören auch Hilfen für die Kultur. Jetzt folgt der Sozialfonds. Er soll soziale Angebote wie Frauenhäuser und Familienzentren, Tafeln, Zoos und Sportvereine sichern und Soforthilfen für ehrenamtlich Engagierte zur Verfügung stellen“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Kabinettssitzung.

„Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern eine gute soziale Infrastruktur für verschiedene Zielgruppen. Dieses vielfältige Netzwerk für Familien, Seniorinnen und Senioren und Sporttreibende wollen wir soweit es geht aufrechterhalten“, verdeutlichte Sozialministerin Stefanie Drese. „Die zusätzlichen Mittel sind für soziale Angebote vorgesehen, die nicht über gesetzliche Regelungen finanziert werden und deren Bestand durch die Auswirkungen der Corona-Krise gefährdet ist“, so Drese.

Für den Sozialfonds sind insgesamt sechs Fördersäulen vorgesehen:

Säule 1: Frauenschutzhäuser und Beratungseinrichtungen zum Schutz von Frauen und ihrer Kinder vor häuslicher Gewalt (Antragstellung über das Landesamt für Gesundheit und Soziales – LAGuS)

Volumen: 0,5 Mio. Euro

Zuwendungsempfänger: 9 Frauenschutzhäuser und 13 Beratungsstellen zum Schutz von Frauen und ihrer Kinder vor häuslicher Gewalt.

Säule 2: Bildungseinrichtungen für Jugend und Familie (Antragstellung über das LAGuS)

Volumen: 3,5 Mio. Euro

Zuwendungsempfänger: Schullandheime, Waldschulheime, Jugendherbergen, Familienferienstätten und Schabernack e.V.

Säule 3: Freizeiteinrichtungen für Familien (Antragsstellung für Zoos und Tierheime über das Landesförderinsitut – LFI/ weitere Freizeiteinrichtungen über das LAGuS)

Volumen: 3,5 Mio. Euro

Zuwendungsempfänger: Freizeiteinrichtungen wie Familienzentren, Stadtteil- und Begegnungsstätten, Zoos, Tierparke, Tierheime

Säule 4: Sportvereine und -infrastruktur (Antragsstellung über das LFI und den Landessportbund MV)

Volumen: 3,5 Mio. Euro

Zuwendungsempfänger: Sportvereine und Sportinfrastruktur

Säule 5: Ehrenamt und gemeinnützige Strukturen (Antragsstellung über die Ehrenamtsstiftung)

Volumen: 5,0 Mio. Euro

Zuwendungsempfänger: Ehrenamtsstiftung zur Leistung von Soforthilfen für Ehrenamt, gemeinnützige Vereine, Tafeln und Kleiderbörsen

Säule 6: Soziale Handlungsreserve (Antragsstellung über das LAGuS)

Volumen: 4,0 Mio. Euro

Die soziale Handlungsreserve ist vorgesehen u.a. für soziale Dienstleister, Einzelpersonen in der Pflege, Schutzausrüstung in der Eingliederungshilfe, niedrigschwellige Unterstützungsangebote sowie für Handlungsbedarfe über den 30.06.2020 hinaus.