Betreuungsumfang, Öffnungszeiten, Angebotsvielfalt, Beitragsfreiheit auch künftig unangetastet
Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern bleiben sämtliche Betreuungsumfänge, Öffnungszeiten und die Angebotsvielfalt sowie die Beitragsfreiheit auch künftig bestehen. Bildungsministerin Simone Oldenburg erklärt dazu: „Wir investieren weiterhin in die Bildung auch unserer Kleinsten. So wurden beispielsweise durch mehr Landesgeld 1.200 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher eingestellt, um den Mindestpersonalschlüssel in unseren Kitas umzusetzen.“
Betreuungsumfang
- Bis zu zehn Stunden tägliche Betreuung in Krippe, Tagespflege und Kindergarten sowie bis zu sechs Stunden Betreuung im Hort bleiben erhalten.
- Keine Veränderungen bei den Betreuungsansprüchen für Ganztags- und Teilzeitplätze.
- Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf einen Hortplatz, der unabhängig von der Erwerbstätigkeit ihrer Eltern gilt.
Angebotsvielfalt
- Alle pädagogischen Angebote der Einrichtungen werden weiterhin finanziert und stehen allen Kindern beitragsfrei zur Verfügung.
Schließung von Kitas
- Das Gesetz macht keine Vorgaben für den Betriebsablauf der Kindertageseinrichtungen. Von den Trägern der Einrichtungen wird jedoch mehr Transparenz hinsichtlich der Mittelverwendung gefordert.
- Wir wollen besser dafür sorgen, dass die Steuergelder, die für Kinder sowie für Erzieherinnen und Erzieher vorgesehen sind, auch ihnen zugutekommen.
Die derzeitigen Forderungen nach einer Senkung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses in der Krippe von 1:6 auf 1:3, in der Kita von 1:14 auf 1:8 und im Hort von 1:22 auf 1:12 würden zu zusätzlichen Kosten in Höhe von 450 Mio. Euro jährlich führen. Das wäre fast eine Verdopplung der bisherigen Landesausgaben. Dieses Geld steht weder dem Land noch den Kommunen derzeit zur Verfügung. Weitere Qualitätsmaßnahmen, besonders in der Krippe, sind dennoch dringend notwendig. Dies kann jedoch nur schrittweise, mit Augenmaß und gemeinsam mit den Kommunen erfolgen.