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Kategorie: KiTa/Bildung/Schule/Uni

Hilfe für ausländische Studierende

Martin: Soziale Härten werden abgefedert

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt auch im Jahr 2021 ausländische Studierende an den Hochschulen des Landes, die wegen der Corona-Pandemie in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind. Insgesamt 200.000 Euro stehen dafür zur Verfügung.

„Viele ausländische Studierende sind auf Zahlungen aus ihrem Heimatland oder Nebenjobs angewiesen, um ihr Studium zu finanzieren“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Gerade in der Gastronomie und im Einzelhandel sind diese Jobs in den vergangenen Monaten weggefallen, so dass diese Studierenden erhebliche Schwierigkeiten haben, ihr Studium erfolgreich zu absolvieren. Die Unterstützung des Landes soll da soziale Härten abfedern.“

Die Förderung können ausländische Studierende erhalten, die an einer der sechs staatlichen Hochschulen des Landes studieren. Ein entsprechender Antrag kann beim International Office der jeweiligen Hochschule gestellt werden. Die Hochschulen prüfen den Bedarf z.B. anhand von erfolglosen Bewerbungen, Kündigungen, Kontoauszügen oder persönlichen schriftlichen Erklärungen. Jeder internationale Studierende kann im Jahr 2021 maximal 500 Euro pro Monat über einen Zeitraum von drei Monaten bekommen.

Bereits im vergangenen Jahr hatte das Land mit der gleichen Summe ausländische Studierende unterstützt. Studierende, die im vergangenen Jahr die Unterstützung bekommen haben, können auch in diesem Jahr wieder davon profitieren.

In Mecklenburg-Vorpommern waren zu Beginn des Wintersemesters 2020/21 insgesamt 4.031 Studierende ausländischer Nationalität an den sechs Hochschulen eingeschrieben.

2,5 Millionen Euro für vier Sportstätten

Schwerin – Klütz, Pasewalk – mit zwei Projekten – und Ueckermünde werden in diesem Jahr von einer Bundes- und Landesförderung aus dem „Investitionspakt Sportstättenförderung“ für den Neubau oder die Sanierung von Sportstätten profitieren. Dafür stehen insgesamt rund 2,12 Millionen Euro Bundes- und 425.800 Euro Landmittel zur Verfügung.

„Sportstätten spielen als Teil der sozialen Infrastruktur eine wichtige Rolle für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die soziale Integration und die Gesundheit der Bevölkerung. Der Investitionspakt Sportstättenförderung flankiert die Städtebauförderung im Hinblick auf die Sportstätten, die besonders häufig vom Sanierungsstau betroffen sind“, sagt Infrastrukturminister Christian Pegel zum Förderprogramm und ergänzt: „Gefördert werden Sportstätten, insbesondere für den Schulsport. Förderfähig sind bauliche Sanierung und Ausbau sowie im Falle der Unwirtschaftlichkeit auch Ersatzneubauten“.

Nach dem Förderaufruf im vergangenen Jahr konnten sich die Grund-, Mittel- und Oberzentren des Landes für eine Förderung bewerben. Folgende vier Maßnahmen wurden als förderfähig anerkannt und nun vom Bund bestätigt:

In Klütz (Landkreis Nordwestmecklenburg) wird im Rahmen der neuen Sportanlage der Neubau eines Funktionsgebäudes mit Geräteraum, Multifunktionsraum und Umkleidekabinen samt Sanitäranlagen mit rund 800.000 Euro gefördert.

In Pasewalk (Landkreis Vorpommern-Greifswald) werden gleich zwei Maßnahmen unterstützt. Zum einen wird die Komplettsanierung der Sanitär- und Umkleidegebäude des 1970 eröffneten Freibads „Lindenbad“ samt barrierefreien Zugängen mit 91.500 Euro gefördert. Zum anderen wurde der Ersatzneubau eines maroden Funktionsgebäudes im Rahmen der vom Pasewalker Fußballverein genutzten Sportanlage für eine Zuwendung in Höhe von 770.000 Euro ausgewählt.

Die Stadt Ueckermünde (Landkreis Vorpommern-Greifswald) beabsichtigt, die Turnhalle am Haffring für den Breitensport zu sanieren. Mit der Förderung in Höhe von 893.300 Euro wird die energetische Ertüchtigung der Halle einschließlich brandschutztechnischer Maßnahmen finanziell unterstützt.

Der Bund beteiligt sich an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben mit maximal 75 Prozent, das Land mit maximal 15 Prozent. Die Städte und Gemeinden müssen für mindestens 10 Prozent der Ausgaben selbst aufkommen.

Angebote der Jugendarbeit im Freien

Drese: Maßnahmen und Angebote der Jugendarbeit im Freien ab 1. Mai möglich

Schwerin – Angebote und Maßnahmen der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit sowie der Förderung der Erziehung in der Familie sind im Freien für feste Gruppen mit bis zu fünf teilnehmenden Personen ab dem morgigen Sonnabend möglich. Die entsprechende neue Corona-Jugendhilfe-Verordnung tritt nach Angaben von Sozialministerin Stefanie Drese zum 1. Mai in Kraft.

„Wir wollen damit für junge Menschen erste Angebote schaffen und Familien im schwierigen Corona-Alltag entlasten“, betonte Drese am Freitag. Voraussetzung ist, dass die 7-Tages-Inzidenz in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter einem Schwellenwert von 150 liegt.

„Ich freue mich sehr, dass Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen wie Jugendtreffs und Abenteuerspielplätze, aber auch Familienzentren Angebote und Maßnahmen im Freien durchführen können“, betonte Drese. Die Corona-Pandemie habe seit vielen Monaten erhebliche Auswirkungen gerade auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Einschränkungen der Lerngelegenheiten, der Spielmöglichkeiten und des Kontakts zu anderen Kindern und Jugendlichen, so Drese.

Im Mittelpunkt der nun erlaubten Öffnungen sollen sozialpädagogische Unterstützungsangebote, insbesondere zum Ausgleich sozialer Benachteiligung und zur Förderung der schulischen Ausbildung stehen.

Ministerin Drese hofft auf viel Kreativität und hohes Engagement der Fachkräfte und Träger der Jugendarbeit. „Die Bedingungen sind nicht einfach“, so Drese. „Ich setze aber darauf, dass alle Träger der Jugend,- Jugendverbands- und Jugendsozialarbeit sowie der Familienbildung die nun geschaffenen Möglichkeiten, zum Wohle der Kinder und Jugendlichen nutzen und ausschöpfen.“

Im Anhang befindet sich die neue Corona-Jugendhilfe-Durchführungsverordnung – Corona-JugDurchfVO M-V, die zum 1. Mai in Kraft tritt.

Medienkompetenzpreise: „Kindheit und Alter“

Schwerin – Die Kita „kleines ganz groß“ aus Rostock sowie der Seniorenbeirat der Stadt Gadebusch sind die Gewinner des diesjährigen Medienkompetenzpreises in der Kategorie „Kindheit und Alter“. Sozialministerin Stefanie Drese würdigte beide Sieger für ihre herausragenden Projekte der Medienarbeit von und mit Kindern und Senioren und verlieh online die Preise.

Der Medienkompetenzpreis wird seit 2006 jährlich durch die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern für vorbildliche Projekte, die nachhaltige und/oder innovative Medienarbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen durchführen, verliehen. Seit 2020 ist das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Preisstifter in der Kategorie „Kindheit und Alter“.

Drese betonte in ihrem Grußwort, dass die Umsetzung von innovativen Medienprojekten unter den anhaltenden Pandemiebedingungen eine außergewöhnliche Herausforderung war. Umso beeindruckender seien die Ergebnisse, die von Lebendigkeit, Kreativität und Solidarität gekennzeichnet sind. „Allen Wettbewerbsteilnehmenden möchte ich meine Anerkennung aussprechen.“

Die Rostocker Kita „kleines ganz groß wurde in der Kategorie Kindheit für ihr Projekt: „Medien mit allen Sinnen erleben“ ausgezeichnet.

„Gemeinsam haben die Kinder die Welt mit Hilfe unterschiedlicher Medien neu entdeckt und wahrgenommen. Egal ob es um einen Ausflug in die analoge und digitale Welt des Programmierens, eine Fotosafari in der Kita oder aber um eine Geräuschejagd mit anschließender Hörspielaufnahme ging, stets standen die vorbehaltlose Neugierde, das Interesse am Forschen und Experimentieren sowie die Wünsche der Kinder im Vordergrund“, sagte Drese in ihrer Laudatio. Das Projekt zeige, dass ein umsichtiger Umgang mit digitalen Medien im pädagogischen Alltag möglich sei und Spaß mache.

Zum Preisträger in der Kategorie „Alter“ sagte Drese: „Das Projekt: „Silver Surfer, ein Weg aus der Einsamkeit“ des Seniorenbeirates der Stadt Gadebusch zeigt, dass Medien auch im Alter begeistern und Spaß machen können. So wurde aus der coronabedingten Not eine Tugend gemacht und die pandemiebedingte Abstandsregel digital außer Kraft gesetzt.“

Ziel des Projektes war die Befähigung der Teilnehmenden sicher und unabhängig über digitale Medien in Verbindung zu bleiben und die sozialen Kontakte aufrecht zu erhalten, so Drese. „Trotz anfänglicher Vorbehalte, altersbedingter Unerfahrenheit sowie räumlicher und technischer Herausforderungen ist dem Seniorenbeirat Gadebusch die Kompetenzvermittlung gelungen und wurden die Teilnehmenden mit viel Sachverstand an die Mediennutzung herangeführt“, verdeutlichte die Ministerin.

Kinderschutz ist gemeinsame Aufgabe

Schwerin – „Unser Ziel und unser Anspruch ist eine kontinuierliche, kooperative und zukunftsweisende Qualitätsentwicklung im Kinderschutz.“ Sozialministerin Stefanie Drese stellte heute im Sozialausschuss des Landtags einen Zwischenbericht zum Kinderschutz in Mecklenburg-Vorpommern des Sozial-, Innen- und Justizministeriums vor.

Drese betonte, dass in den letzten Jahren bereits viele gute Maßnahmen ergriffen und umgesetzt wurden, um die Bedingungen des Aufwachsens für Kinder und Jugendliche weiter zu verbessern. „Diese Bemühungen werden wir fortsetzen. Dabei ist es wichtig, dass wir in MV mit der AG Kinderschutz auf ein gutes und stabiles Netzwerk aus kommunalen, überregionalen und öffentlichen, verbands- und vereinsangehörigen Partnern setzen können“, so Drese.

Die Ministerin benannte fünf Kernbereiche, die Grundlage für die Weiterentwicklung des Kinderschutzes in Mecklenburg-Vorpommern sein sollen:

  1. Guter Kinderschutz geht alle an: Kitas, Schulen, Gerichte, Krankenhäuser, Arztpraxen, Ermittlungsbehörden, Vereine und insbesondere Jugendämter müssen sich als Schutzorte verstehen und Anwälte für Kinder sein.
  1. Lernen aus früheren Fällen: Die Analyse von abgeschlossenen Kinderschutzfällen kann einen wesentlichen Beitrag für Verbesserungen im Kinderschutz leisten.
  1. Unsicherheiten beim Datenschutz überwinden: Für mehr Rechtssicherheit beim Umgang mit Sozialdaten- und Kinderschutz wird eine Empfehlung zum Datenschutz erarbeitet.
  1. Kenntnisse im Kinderschutz breiter vermitteln: Alle Beschäftigten, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen, sollen Grundkenntnisse im Bereich Kinderschutz, Kinderrechte, Frühe Hilfen und Netzwerkarbeit haben. Deshalb werden verstärkt Fortbildungen angeboten.
  1. Ausbau der Beratungsangebote und Beteiligungsformate: Kinder und Jugendliche brauchen Anlaufstellen, die sich für die Umsetzung ihrer Rechte und Interessen einsetzen. Sie benötigen zudem geeignete Beratungsangebote und Beteiligungsformate.

Drese: „Die AG Kinderschutz wird entlang dieser Leitlinien weitere konkrete Umsetzungsschritte entwickeln und beständig daran arbeiten, den Kinderschutz in unserem Land weiter zu verbessern.“

Zusätzliche Ausbildungskapazitäten

Martin: Kooperation der Hochschulen stärkt den Standort MV

Schwerin – Die Ausbildung von Bauingenieurinnen und Bauingenieuren in Mecklenburg-Vorpommern wird neu aufgestellt. Die Universität Rostock, die Hochschule Wismar, die Hochschule Neubrandenburg haben mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine Zielvereinbarung geschlossen, um künftig mehr Bauingenieurinnen und -ingenieure im Land auszubilden.

Neu ist dabei, dass die akademische Ausbildung zur Bauingenieurin bzw. zum Bauingenieur jetzt auch als universitärer Studiengang in Rostock und als Einstiegslösung in Neubrandenburg angeboten wird. Dafür steht das Konzept BLU (Bauen-Landschaft-Umwelt).

„Wir brauchen in den kommenden Jahren gerade bei den Ingenieurinnen und Ingenieure viele Fachkräfte“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Das innovative BLU-Konzept macht das Studium an den Hochschulen des Landeshochattraktiv. Wir schaffen nicht nur neue Studienplätze, sondern eröffnen auch die Möglichkeit, künftig sowohl den Master-Abschluss als auch eine Promotion in diesen Bereichen abzulegen. Die Kooperation der Hochschulen in diesem Bereich ist beispielhaft.“

Die Universität Rostock wird zum Wintersemester 2021/22 den universitären Bachelor-Studiengang Bauingenieurwesen einführen. Zum Wintersemester 2024/2025 wird der darauf aufbauende Master-Studiengang an der Universität geschaffen. An den Lehrangeboten des Bachelor- und Masterstudienganges wird sich die Hochschule Wismar maßgeblich beteiligen. Auch werden dazu gehörende Laborübungen am Standort Wismar angeboten.

„Nachdem an der Universität Rostock 2004 der Studiengang Bauingenieurwesen bedauerlicherweise geschlossen wurde, begrüßen wir die Entscheidung des Landtags und die konsequente Umsetzung durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit Unterstützung der Hochschulen in Wismar und Neubrandenburg einen neuartigen universitären Bauingenieursstudiengang zu etablieren und zu finanzieren, der Landschafts- und Umweltgestaltung mit einbezieht“, sagte Prof. Dr. Wolfgang Schareck, Rektor der Universität Rostock.

Im nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen unter Nutzung einer auch hochschulübergreifenden Interdisziplinarität wird damit ein attraktiver und innovativer BA- und MA-Studiengang geschaffen, der bestens in das Profil unserer Universität passt.“

„Das BLU-Konzept ist ein herausragendes Musterbeispiel für eine gelungene hochschulübergreifende Kooperation zur nachhaltigen Stärkung des Bauwesens in Mecklenburg-Vorpommern“, so der Rektor der Hochschule Wismar, Prof. Dr. Bodo Wiegand-Hoffmeister. „Seitens der beteiligten Hochschulen wird durch die Verzahnung von Lehre sowie anwendungsbezogener Forschung und Grundlagenforschung über Hochschultypen hinweg ein erheblicher Mehrwert für die Wissenschaftslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern erzeugt.“

Die Hochschule Neubrandenburg wird zum Wintersemester 2021/2022 einen mit der Hochschule Wismar abgestimmten Bachelor-Studiengang anbieten. Auch in diesem Studiengang werden die Laborübungen am Standort Wismar stattfinden. Nach dem ersten Studienjahr in Neubrandenburg werden die Studierenden das Bauingenieurstudium am Standort Wismar fortsetzen können.

„Im Jahr 2017 bin ich mit dem Neubrandenburger Bauingenieurverein e.V. und der Vereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure e.V. zur Umfrage zum Ingenieurbedarf und zur Nachwuchssituation der Bauingenieur*innen im östlichen Teil M-V ins Gespräch gekommen“, so Prof. Dr. Gerd Teschke, Rektor der Hochschule Neubrandenburg.

„Die in der Umfrage aufgezeigten dramatischen Prognosen waren Anlass für mich, das Thema Studienangebote im Bereich Bauingenieurwesen (insbesondere im östlichen Landesteil) zusammen mit der Hochschule Wismar und der Universität Rostock zu erörtern. Gemeinsam haben wir mit dem BLU-Konzept eine Erweiterung des Studienangebotes im Land an den Start bringen können. BLU steht für ein zukunftsorientiertes und standortübergreifendes Studienangebot, in dem auf innovative Weise die standortbezogenen Disziplinen Bauingenieurwesen in Wismar, Landschaftswissenschaften in Neubrandenburg und Umweltingenieurwissenschaften in Rostock verknüpft wurden. Die Hochschule Neubrandenburg wird deshalb ab dem Wintersemester 2021 gemeinsam mit der Hochschule Wismar ein kooperatives Bachelorstudium Bauingenieurwesen anbieten. Des Weiteren wird eine Mastervertiefung im Bereich Landschaftswissenschaften ermöglicht“.

Dazu bietet die Hochschule in Wismar zum Wintersemester 2021/2022 neu den Studiengang Technische Gebäudeausrüstung an.

„Der Ausbau des Bauingenieurwesens an den Hochschulen im Land ist nur durch die enge Kooperation aller Beteiligten möglich“, so Martin. „Das Ministerium und die Hochschulen folgen mit der Zielvereinbarung einem Landtagsbeschluss aus dem Jahr 2020. Ich freue mich darüber, dass diese politische Initiative bei Vertreterinnen und Vertretern aller drei Hochschulen auf so viel Begeisterung gestoßen ist und sich alle zum Wohle der künftigen Studierenden eingesetzt haben.“

Für die künftigen Studiengänge werden an der Universität Rostock vier Professorenstellen geschaffen, dazu 18 Stellen im wissenschaftlichen Mittelbau einschließlich zweier Verwaltungskräfte. In Wismar werden 16 Stellen für wissenschaftliche und technische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie zwei Stellen für Verwaltungskräfte geschaffen. In Neubrandenburg werden zwei halbe Stellen für Koordination und wissenschaftliche Mitarbeit hinzukommen.

Die Kosten für die künftige Ausbildung und die Kooperation der Hochschulen betragen im Jahr 2021 bis zu 2 Mio. Euro. Für die kommenden Jahre sind 2022 bis zu 2,5 Mio. Euro, 2023 bis zu 4 Mio. Euro und 2024 bis zu 4,75 Mio. Euro vorgesehen. Das Land stellt die Mittel zusätzlich zur Verfügung. Sie gehen nicht zu Lasten der bisherigen Budgets der Hochschulen.

Bildungspakt für Gute Schule 2030

Landesregierung, DGB Nord, GEW und DBB unterzeichnen Vereinbarung

Schwerin – Die Landesregierung, Gewerkschaften und Verbände gehen bei der Lehrkräftegewinnung neue Wege. Sie wollen gemeinsam alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, ausreichend Lehrkräfte für die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern zu finden, zu halten und auszubilden. Ähnlich wie bei der Verabschiedung des Lehrerpersonalkonzeptes 1995 stellen sich die Landesregierung, Gewerkschaften und Verbände nun gemeinsam der neuen Herausforderung der Lehrkräftegewinnung und verabreden eine vertrauensvolle Zusammenarbeit für die kommenden Jahre. Die Partnerinnen und Partner haben dazu einen „Bildungspakt für Gute Schule 2030“ geschlossen. Die gemeinsame Vereinbarung wurde heute in Schwerin unterzeichnet.

„Alle Kinder und Jugendlichen sollen die besten Bildungsangebote erhalten und die gleichen Chancen auf Erfolg haben. Lehrerinnen und Lehrer übernehmen dabei eine wichtige Rolle“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. „Mit dem 200-Millionen-Euro-Schulpaket, einem Schulbauprogramm und 80 Millionen Euro zusätzlich für die Digitalisierung haben wir in dieser Wahlperiode viele Vorhaben auf den Weg gebracht, die wir gemeinsam schneller vorantreiben wollen. Der Bildungspakt macht deutlich, dass Bildung in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin hohe Priorität hat. Landesregierung, Gewerkschaften und Verbände setzen sich konstruktiv dafür ein, dass unsere Schulen attraktiver werden“, sagte Schwesig.

„Dieser Bildungspakt ist ein sehr wichtiges Signal, dass wir gemeinsam alles daran setzen werden, unseren Schulen und damit unseren Kindern eine gute Zukunft zu sichern. Mecklenburg-Vorpommern steht bei der Lehrernachwuchsgewinnung vor großen Herausforderungen, weil viele Pädagoginnen und Pädagogen in den kommenden Jahren in den wohlverdienten Ruhestand gehen und auch andere Länder Lehrkräfte suchen“, erläuterte Bildungsministerin Bettina Martin. „Wir haben bereits wichtige Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs auf den Weg gebracht. Wir wollen sie nun gemeinsam umsetzen und über die mittel- und langfristig notwendigen Schritte im Gespräch bleiben. Dafür werden wir einen regelmäßigen Diskussionsprozess aufsetzen“, so Martin.

„Die DGB-Gewerkschaften haben sich mit dem 1995 vereinbarten Lehrerpersonalkonzept zur Bewältigung des Geburtenknicks den Herausforderungen nach der Wende gestellt. Für die Lehrerinnen und Lehrer aller Schularten bedeutete das große persönliche Opfer. Es ist nur folgerichtig, dass auch jetzt, wo es dringend darauf ankommt, die Kolleginnen und Kollegen in den Schulen zu halten und junge Menschen für den Lehrerberuf zu gewinnen, auch dies wieder im gemeinsamen Prozess zwischen Gewerkschaften und Landesregierung zu gestalten“, sagte der stellvertretende DGB Nord-Vorsitzende Ingo Schlüter.

„Der Bildungspakt bis 2030 ist ein starkes und notwendiges Signal an alle Pädagoginnen und Pädagogen, Schülerinnen und Schüler in den Schulen. Die Arbeit in den Schulen muss so attraktiv werden, dass viele junge Menschen den Beruf wählen und Pädagoginnen und Pädagogen sich sowohl inhaltlich verwirklichen als auch gesund und lange arbeiten können. Die bisherige Arbeit der Kolleginnen und Kollegen wird Anerkennung finden Bildung und erhält mit dem Pakt Priorität“, sagten die GEW-Landesvorsitzenden Maik Walm und Annett Lindner.

„Auch ohne Corona war das Hausaufgabenheft für Verbesserungen im Bildungsbereich gut gefüllt. Corona hat die Lage enorm verschärft. Der heutige Startschuss für den Bildungspakt für gute Schule 2030 bietet eine nötige Perspektive für Lehrkräfte aller Altersgruppen, für Verbesserung, Ausstattung und Digitalisierung und auch bei denjenigen die sich erst noch für einen Beruf im Bildungsbereich entscheiden sollen. VBE, PhV und BvLB werden den kommenden Prozess aktiv mitgestalten“, sagte der DBB-Landesvorsitzende Dietmar Knecht.

Im Kern der Vereinbarung geht es darum, den Arbeits- und Ausbildungsplatz „Schule“ in Mecklenburg-Vorpommern so attraktiv wie möglich zu gestalten. Ziel ist es, dass mehr Lehrkräfte länger und gesund im Schuldienst verbleiben. Angehende Lehrkräfte sollen nach Möglichkeit ihre Ausbildung im Land absolvieren und ihren Weg hürdenlos in Mecklenburg-Vorpommern fortsetzen können.

Personen mit ausländischer Lehrerqualifikation soll darüber hinaus der Weg in den schulischen Alltag in Mecklenburg-Vorpommern geebnet werden. Ein Fokus liegt hier bei Lehrkräften in europäischen Ländern und insbesondere beim Nachbarland Polen. Außerdem will das Land qualifizierte Lehrkräfte über den Seiteneinstieg gewinnen. Bewerberinnen und Bewerber sollen gezielt und frühzeitig angesprochen und qualifiziert werden.

Um den „Bildungspaktes für Gute Schule 2030“ auszugestalten, haben sich die Partnerinnen und Partner darauf verständigt, verschiedene, möglicherweise auch temporäre Maßnahmen zur Bindung, Gewinnung und erfolgreichen Qualifizierung von Personal in allen Schularten zu prüfen: Dazu zählen u. a. die Senkung der Arbeitsbelastung, der Umgang mit Mehrarbeit und die weitere Flexibilisierung der Arbeitszeitgestaltung, der Auf- und Ausbau multiprofessioneller Teams zur Unterstützung der Schulen, die Verbesserung des Vorbereitungsdienstes für angehende Lehrkräfte und des Lehramtsstudiums sowie die qualitative Verbesserung des Seiteneinstiegs.

Die Partnerinnen und Partner wollen hierzu einen regelmäßigen und offenen Dialog führen. Die Gespräche sollen noch vor der Sommerpause beginnen, um sich über einzelne Maßnahmen auszutauschen, die noch kurzfristig umgesetzt werden können.

Forschungsbau an der Universitätsmedizin

Martin: Empfehlung ist eine Anerkennung der ausgezeichneten Arbeit

Greifswald – Wissenschaftsministerin Bettina Martin freut sich über die jüngste Empfehlung des Wissenschaftsrates zur Errichtung eines Forschungsbaus an der Universitätsmedizin Greifswald. In seiner virtuellen Frühjahrssitzung in der vergangenen Woche hat sich der Wissenschaftsrat dafür ausgesprochen, den Forschungsbau „William B. Kannel Center for Community Medicine“ in die Förderphase 2022 aufzunehmen. Eine endgültige Entscheidung über eine Förderung will die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) voraussichtlich im Juli treffen.

„Mit der Empfehlung des Wissenschaftsrates hat das Investitionsvorhaben eine wichtige Hürde genommen“, erläuterte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Zugleich ist sie eine Anerkennung der ausgezeichneten Arbeit, die an der Universitätsmedizin Greifswald geleistet wird. Dieser neue Forschungsbau soll den Forscherinnen und Forschern nicht nur bessere Arbeitsbedingungen bieten, sondern auch die Kompetenzen in der interdisziplinären Zusammenarbeit noch gezielter bündeln“, betonte Martin. Zugleich wird er den Wissenschaftsstandort Greifswald sichtbarer und attraktiver machen.

In dem Forschungsbau wollen die Greifswalder Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die zunehmende Häufigkeit von Krankheiten wie Diabetes, Adipositas und Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel erforschen. Mit der Errichtung des interdisziplinären Zentrums für bevölkerungsbezogene Gesundheitsforschung könnten Arbeitsplätze für etwa 380 Personen auf einer Nutzfläche von 6.640 m² entstehen. Die veranschlagte Finanzierung für den Greifswalder Forschungsbau liegt bei insgesamt 65,6 Millionen Euro, die durch den Bund und das Land Mecklenburg-Vorpommern geleistet werden müsste.

Bereits seit 2007 begutachtet der Wissenschaftsrat die Vorhaben für neue Forschungsbauten. Auf der Grundlage der jährlichen Empfehlung des Wissenschaftsrates entscheidet die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz abschließend, welche Forschungsbauten in den Finanzierungsrahmen, die sogenannte Förderphase, aufgenommen werden können. Die Mittel für die Förderung eines bewilligten Forschungsbaus werden je zur Hälfte vom Bund und vom Sitzland der begünstigten Hochschule bereitgestellt.