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Kategorie: KiTa/Bildung/Schule/Uni

Drese für Ausweitung der Kinderkrankentage

Schwerin – Infolge der vom Bund geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes fordert Sozialministerin Stefanie Drese eine weitere Erhöhung der bezahlten Kinderkrankentage. Die steigenden Infektionszahlen und die damit verbundenen bundesweit verbindlichen Vorgaben sind nach Ansicht von Drese für Familien mit Kindern im Kita- und Schulalter eine riesige Belastung. „Deshalb müssen die Unterstützungsangebote ausgebaut werden“, so Drese.

Im Januar 2021 ist der Anspruch auf Kinderkrankengeld pro Kind und Elternteil auf 20 Tage und für Alleinerziehende auf 40 Tage verdoppelt worden. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass der Anspruch auch dann besteht, wenn das Kind nicht krank ist, sondern pandemiebedingt zu Hause betreut wird.

Drese: „Jetzt sollte eine Erhöhung auf 30 beziehungsweise 60 Tage erfolgen. Die zusätzlichen Kinderkrankentage können Eltern zur Betreuung der Kinder bei Schul- und Kitaschließungen in Anspruch nehmen oder wenn die dringende Empfehlung besteht, die Kinder nicht in die Einrichtung zu schicken.“

Voraussetzungen für den Erhalt von Kinderkrankengeld sind, dass:

  • sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind,
  • das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist,
  • keine andere im Haushalt lebende Person das Kind beaufsichtigen kann.

 

 

Eltern können das Kinderkrankengeld auch beantragen, wenn sie im Homeoffice arbeiten könnten.

Alternativprogramm zur Waldolympiade 2021

Schwerin – Der Wald kann uns helfen, gesund und fit zu bleiben. Dieses Aha-Erlebnis ist das Anliegen der Waldolympiade, zu der die Forstämter der Landesforst seit 2007 zum Ende des Schuljahres Viertklässler des Landes einladen. Aufgrund der Covid-19 Pandemiesituation kann die Waldolympiade allerdings auch im diesem Jahr nicht in gewohnter Form stattfinden. Unter Coronabedingungen wird sie als Wettbewerb „Wald und Gesundheit“ ausgetragen, so dass die Kinder nicht unbedingt im Klassenverband handeln müssen.

„Uns geht es darum, den Kindern die vielfältigen Funktionen des Waldes und seine Bedeutung für den Klima- und Umweltschutz näherzubringen“ sagte Backhaus. „Der Wald dient uns auch zur Erholung und Gesunderhaltung – er ist quasi unsere grüne Apotheke.“ Bereits im vergangenen Jahr habe coronabedingt improvisiert werden müssen. Kinder aus 35 Schulen hatten dennoch an der Waldolympiade teilgenommen. Das beweise, dass sich Kinder auch in Zeiten von TicToc und Playstation noch immer für die Natur und sportliche Aktivitäten begeistern lassen, so Backhaus.

Bis zum 31.Mai können Viertklässler alleine, in Familie oder – wenn möglich – im Klassenverband sich selbst Parcours in einem Forst des Landes zusammenstellen, von denen sie denken, dass sie ihre Gesundheit und Sportlichkeit fördern. Die absolvierten Stationen müssen mit Zeichnungen oder Fotos bzw. Videos dokumentiert und in eine Karte – der Wald-Gesundheits-Schatzkarte – eingetragen werden. Zusammen mit einem Formular von der Internetseite des Landesforstes ist diese Karte als Wettbewerbsbeitrag an den Landesforst zu schicken.

Außerdem können sich die Wettbewerbsteilnehmer an der Wahl des Maskottchens für die Landesforst beteiligen. Die Forstleute haben eine Vorauswahl von sechs Tieren getroffen (Eichhörnchen, Igel, Frosch, Hummel, Ameise, Schwarzspecht). Die Kinder können hieraus ihr Lieblingstier wählen und die Entscheidung begründen.

Jede Einsendung zum Wettbewerb wird mit einem „Waldgesundheitsexperten-Zertifikat“ belohnt und Kinder, die im Klassenverband gearbeitet haben, können zusätzlich einen Walderlebnistag mit der örtlichen Försterin oder dem Förster gewinnen.

Auf rund 30 % der Fläche haben Wälder in M-V unmittelbare und vorrangige Bedeutung für die Erholung der Bevölkerung. Dem Naturfreund werden in zahlreichen Einrichtungen wie Museen, Arboreten, Ausstellungen, Schaugattern und Lehrpfaden interessante Einblicke in die Tier- und Pflanzenwelt geboten, sowie Zusammenhänge im Ökosystem Wald dargestellt.

UMWELTBILDUNG wird in unseren Jugendwaldheimen und Waldschulen groß geschrieben.

Aber auch unsere Forstämter organisieren auf Wunsch Bildungstage und -wanderungen zum Thema Wald, Wild und Umwelt. Mit dem WALDMOBIL bereichern wir Messen, Ausstellungen und öffentliche Veranstaltungen mit wechselnden Themen und Inhalten. Einzigartig in M-V ist auch die Samendarre Jatznick, in der als „Stätte der Kommunikation, Lehre und Begegnung“ Inhalte der forstlichen Produktion, der Holz- und Landwirtschaft und des Umweltschutzes vermittelt werden.

Stark gestiegene Infektionszahlen bei Kindern

KiTas können nur offenbleiben, wenn Schutzmaßnahmen erhöht werden

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat zum heutigen Inkrafttreten der Corona-Kindertagesförderungsverordnung noch einmal die Notwendigkeit von erweiterten Testregelungen und Schutzmaßnahmen in Kitas und Kindertagespflegestellen begründet.

„Die aktuell in Deutschland vorherrschende Virusvariante B.1.1.7 geht mit einer erhöhten Übertragbarkeit einher, so dass wir aktuell bei Kindern eine starke Zunahme der Übertragungen sowohl im familiären Umfeld als auch in Schule und Kita beobachten“, so Drese.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern sind in den letzten Tagen vermehrt Corona-Fälle in den Kitas aufgetreten. So stieg die Zahl betroffener Kitas von 25 am 9. April auf 36 am 12. April. „Wir müssen damit rechnen, dass in den kommenden Tagen sich diese Zahl weiter erhöht“, sagte Drese.

Noch eklatanter ist die Entwicklung der Fallzahlen. So hat sich nach Erhebungen des Robert-Koch-Instituts die Zahl der Infektionen bei Kleinkindern im Alter von 0-4 Jahren seit Ende Februar deutschlandweit mehr als verdoppelt. Noch stärker war der Anstieg bei den fünf- bis vierzehnjährigen Kindern.

Drese: „Angesichts dieser Entwicklung bestanden drei Handlungsmöglichkeiten. Erstens: keine Änderungen vornehmen und abwarten, zweitens: die sofortige Schließung der Kitas oder drittens: vermehrte Schutzmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Kita-Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen.“

Gemeinsam mit der kommunalen Ebene und mit den Expertinnen und Experten der Universitätsmedizin Rostock, des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) sowie des Verbandes der Kinder- und Jugendärzte in MV habe sich die Landesregierung für die dritte Variante entschieden, so die Ministerin.

Drese: „Die wichtigste Maßnahme, um den Eintrag von Infektionen in Einrichtungen der Kindertagesförderung zu reduzieren ist, dass kranke bzw. symptomatische Kinder nicht in die Einrichtung kommen bzw. COVID-verdächtige Symptome möglichst gezielt mit einer sicheren Diagnostikmethode abgeklärt werden. Um umfassende Kitaschließungen verhindern bzw. begrenzen zu können, ist die PCR-Testung die sicherste Maßnahme den Eintrag von SARS-CoV-2 in die Einrichtungen zu minimieren.“

Die Ministerin kündigte Gespräche ihres Ministeriums mit den Kinder- und Hausärzten an, um den Aufwand für Kinder, Eltern und Ärzten unter Einhaltung der Sicherheitsstandards so gering wie möglich zu halten.

#HalteDeineSchuleoffen

Kampagne für Selbsttests an Schulen

Schwerin – Je mehr Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und andere Beschäftigte an den Schulen sich regelmäßig testen, desto sicherer ist der Schulbetrieb. Bildungsministerin Bettina Martin hat darauf hingewiesen, dass alle, die für mehr Präsenzunterricht an den Schulen des Landes eintreten, sich an den Selbsttestungen beteiligen sollen. „Halte Deine Schule offen, so kurz und knapp kann man den Vorteil der Selbsttests formulieren“, sagte Martin. „Die Selbsttests werden ab sofort zweimal in der Woche angeboten. Wir haben an den Schulen des Landes genügend Tests vorrätig, dass sich alle beteiligen können. Alle, die sich testen, tragen dazu bei, dass trotz Pandemie Präsenzunterricht an den Schulen angeboten werden kann.“

Unter dem Motto „Halte Deine Schule offen“ ruft das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit einer Selbsttest-Kampagne alle Schülerinnen und Schüler, sowie die Lehrkräfte und weiteren Beschäftigten an den Schulen dazu auf, mitzuhelfen, mit zusätzlichem Schutz mehr Schule in Präsenz möglich zu machen.

Mit den beiden Slogans „Krass, bist du heute wieder negativ“ und „Bist auch du ein Nasenbär? Dann zeig mal deine Nase her!“ sollen Schülerinnen und Schüler sowohl aus den Grund- als auch aus den weiterführenden Schulen angesprochen werden. Die Motive werden auch den Schulen zur Verfügung gestellt.

Die Selbsttests sind auch für Kinder einfach zu handhaben und nicht unangenehm. Wer Fragen zur Anwendung der Selbsttests hat, kann sich hier auf der Internetseite des Ministeriums informieren. In anschaulichen Videos wird erklärt, wie mit den Tests der verschiedenen Hersteller, die auf die gleiche Art und Weise anzuwenden sind, umzugehen ist.

Allen Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und den weiteren Beschäftigten an den Schulen werden zweimal in der Woche Corona-Selbsttests angeboten.

Sie sollen immer zu Unterrichtsbeginn einer jeden Woche und zur Wochenmitte durchgeführt werden. Oberstes Ziel muss es sein, dass möglichst viele am Schulleben beteiligte Personen die Möglichkeit wahrnehmen, sich zweimal in der Woche selbst zu testen. Auf diesem Weg tragen alle Beteiligten dazu bei, dass ein verlässlicher Unterricht unter Pandemiebedingungen möglich ist.

Die Tests werden grundsätzlich in der Schule durchgeführt. Wenn es die Schulkonferenz einer einzelnen Schule aber beschließt, können sie auch zuhause durchgeführt werden. „Wir wollen so viel Schülerinnen und Schülern wie möglich den Unterricht in der Schule ermöglichen“, sagte Bildungsministerin Martin. „Deshalb ist es wichtig, dass möglichst viele bei den Selbsttests mitmachen, um dadurch mehr Sicherheit in die Schulen zu bringen. Ich appelliere an alle: Macht mit und schafft damit mehr Sicherheit in der Schule.“

Die Ministerin verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass inzwischen die Grund- und Förderschullehrkräfte flächendeckend in MV ein Impfangebot erhalten haben. Die Impfbereitschaft unter den Lehrkräften hat sich als erfreulich hoch erwiesen. „Mit den Impfungen und den Selbsttests für die Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte bringen wir mehr Schutz in die Schule und sichern so den Präsenzunterricht ab“, so Martin.

Teststrategie in der Kindertagesförderung

Schwerin – Ab dem kommenden Montag (12. April) gelten in Mecklenburg-Vorpommern erweiterte Testregelungen und Schutzmaßnahmen im Bereich der Kindertagesförderung. Durch eine Änderung der Corona-Kindertagesförderungsverordnung und der Handlungsempfehlungen für Kitas und Tagespflegestellen reagiert das Sozialministerium auf das Infektionsgeschehen in der 3. Welle der Corona-Pandemie, das sich vermehrt auch in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen niederschlägt.

„Den aktuellen Meldedaten ist zu entnehmen, dass die Zahl der Neuinfektionen bei Kindern im Alter zwischen 0 und 5 Jahren in den vergangenen Wochen deutlich angestiegen ist“, verdeutlichte Sozialministerin Stefanie Drese am Freitag in Schwerin. Deshalb sollen nach der medizinischen Fachexpertise der Universitätsmedizin Rostock, des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) sowie des Verbandes der Kinder- und Jugendärzte in MV gezielt die Testungen für symptomatische Kinder ausgeweitet und dabei qualitativ hochwertige Verfahren wie die PCR-Testungen durchgeführt werden.

Konkret bedeutet das, dass es Vorsorgemaßnahmen für Kinder gibt, die respiratorische Symptome wie Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht), Hals-, Kopf- oder Gliederschmerzen, Schnupfen (nicht durch Heuschnupfen oder Allergie verursacht), Fieber, Störung des Geruchs- und Geschmackssinns, Durchfall oder Erbrechen aufweisen. Ab dem 12. April soll in diesen Fällen vor einem Besuch der Kindertageseinrichtung eine Abklärung beim Haus- oder Kinderarzt mittels eines PCR-Tests (oder alternativer Nukleinsäurenachweis) erfolgen. Über die ärztliche Konsultation soll der Arzt oder die Ärztin einen Nachweis ausstellen.

Bei einem negativen PCR-Test und einer milden Symptomatik ist eine Zulassung für die Kita oder Kindertagespflegestelle möglich. Kinder, die eine mit COVID-19 zu vereinbarende Symptomatik aufweisen und bei denen die Eltern einen PCR-Test oder alternativ ein Nukleinsäurenachweis ablehnen, können mindestens sieben Tage die Einrichtung nicht besuchen.

Aufgrund dieser erforderlichen Änderungen wurde auch die Gesundheitsbestätigung, die die Eltern am ersten Tag der Förderung ab dem 12.04.2021 erneut unterzeichnen sollen, angepasst.

„Die Maßnahmen sind nach Ansicht der Expertinnen und Experten erforderlich, um frühzeitig Infektionen auch bei kleinen Kindern zu erkennen und Infektionsketten zu unterbrechen“, betonte Drese, die hervorhob, dass nur Kinder mit Symptomen zur Arztpraxis müssen. Die PCR-Testung diene bei Symptomen dem Schutz der eigenen Kinder, aber auch von Familien und der Fachkräfte.

Drese: „Allen Beteiligten ist natürlich bewusst, dass insbesondere Kinder im Krippenalter häufiger Schnupfen haben. Bei Kleinkindern, die an COVID-19 erkranken, ist jedoch Schnupfen in 23 Prozent der Fälle ein Symptom von COVID-19. Sofern der PCR-Test bei dem Kind negativ sein sollte und es sich nur eine milde Symptomatik handelt, kann das Kind wieder in die Kita gehen.“

Als weitere Schutzmaßnahme werden den Kita-Beschäftigten und Kindertagespflegepersonen neben der Möglichkeit der Impfung seitens des Landes für die zweimal wöchentliche Anwendung kostenlos Schnell- oder Selbsttests zur Verfügung gestellt. Ab dem 12. April soll wöchentlich eine Meldung zu den durchgeführten Tests an die Universitätsmedizin Greifswald im Rahmen des Projekts „Zentrale Erfassung von COVID-19 Antigen-Schnelltests (ZEPOCTS)“ gemacht werden.

Der seit dem 22. Februar geltende Kita-Stufenplan für die Öffnungen im Bereich der Kindertagesförderung gilt weiterhin. Drese: „Diese verlässlichen und gut kommunizierten Corona-Regelungen haben sich nach Einschätzung aller Akteure bewährt.“

Zuwendungsbescheid für Grundschule West

Parchim – Für den Umbau und die Ertüchtigung der Grundschule West in Parchim (Landkreis Ludwigslust-Parchim) übergeben Bauminister Christian Pegel und Bildungsministerin Bettina Martin am kommenden Montag, 12. April, einen Zuwendungsbescheid in Höhe von knapp 1,8 Millionen Euro an den Bürgermeister der Stadt Parchim, Dirk Flörke.

Im Beisein von Landrat Stefan Sternberg wird Schulleiterin Ines Plettner das Vorhaben vorstellen. Die Mittel kommen aus dem Kommunalinvestitionsförderungsprogramm im Bereich Schulen. Die Gesamtkosten betragen knapp 2,6 Millionen Euro.

Die Ganztagsschule soll vor allem für die spezifische Kompetenz für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören und körperlich-motorische Einschränkungen ertüchtigt werden. So werden unter anderem ein Aufzug eingebaut, die Akustik in den Räumen verbessert und ein eingeschossiger Anbau für Horträume errichtet. Im Rahmen des Bauvorhabens wird das Gebäude auch brandschutztechnisch ertüchtigt.

Die Baumaßnahmen sollen im zweiten Quartal 2021 beginnen und Ende 2022 abgeschlossen sein.

Weiteres Bauvorhaben am Schulcampus

Zarrentin – Der Neue Schulcampus ist das Mammutprojekt der Stadt Zarrentin am Schaalsee. In diesem Gebiet wird bis zum Jahr 2022 ein moderner Schulstandort mit Grund- und Regionalschule sowie einer Zwei-Feld-Sporthalle und einem erweiterten Sportplatz entstehen.

Die Gesamtmaßnahme wird aus unterschiedlichen Fördermittelprogrammen der EU, des Bundes und des Landes Mecklenburg-Vorpommern finanziert. Bereits 2020 stellte das Innenministerium 1 Mio. Euro Kofinanzierungshilfe für den Neubau der Zweifeldsporthalle zur Verfügung.

Ein Bestandteil des Gesamtvorhabens ist der Umbau und die Erweiterung des anliegenden Sportplatzes.

Die Sportanlage wird mit einer Sportkampfbahn Typ C, mit ausreichend breiten Zuwegungen im Zuschauerbereich und auf dem Sportfeld sowie behindertengerechten Sanitäranlagen erweitert und barrierefrei umgebaut.

Das Innenministerium unterstützt diese Maßnahme mit einer Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 500.000 Euro. Ein entsprechender Bewilligungsbescheid wurde jetzt dem Bürgermeister zugesandt.

Innenminister Renz: „Die Errichtung des Schulcampus ist ein großer Meilenstein in der Entwicklung der Stadt Zarrentin. Nach dem Umbau des Sportplatzes profitieren nicht nur die Schülerinnen und Schüler im Sportunterricht, sondern auch die örtlichen Vereine durch die vielfältigen Möglichkeiten für gemeinsame Aktivitäten. Ich freue mich deshalb sehr, auch bei diesem Vorhaben die Stadt finanziell unterstützen zu können. Gerade im ländlichen Raum ist eine gute Infrastruktur wichtig für die weitere Entwicklung und damit sich die Menschen in ihrer Region wohlfühlen. Gerade Schul- und Sporteinrichtungen sind oft auch Orte für das gesellschaftliche Leben.“

Schulbetrieb nach den Osterferien

Schwerin – Ab Montag, dem 12. April wird es in Mecklenburg-Vorpommerns Schulen auch weiter Präsenzunterricht geben in den Landkreisen und kreisfreien Städten mit einem 7-Tage-Inzidenzwert von weniger als 150.

Für den Schulbetrieb an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gelten dann klare Regelungen. Abhängig von den jeweiligen 7-Tage-Inzidenzen wird der Schulbetrieb in einem Zwei-Stufen-Modell geregelt. Bildungsministerin Bettina Martin machte deutlich, dass das Ziel sei, trotz des Infektionsgeschehens mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen Präsenzunterricht in den Schulen zu ermöglichen.

„Die Regeln sind einfach und transparent und bieten für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte Planungssicherheit. Es wird künftig zwei Stufen geben. Damit ist gesichert, dass wir einen geregelten Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen gewährleisten können, wenn die Infektionslage das zulässt“, sagte Martin. „Mit dem ersten Schultag werden wir die Selbsttestungen für Schülerinnen, Schüler und Beschäftigte zweimal in der Woche ermöglichen. Das gibt zusätzliche Sicherheit. Wenn die Schulkonferenzen es beschließen, können die Selbsttest auch zuhause durchgeführt werden. Ich appelliere an alle, sich daran zu beteiligen und damit mitzuhelfen, dass Unterricht in Präsenz möglich ist.“

Gleichzeitig sind die Impfungen der Lehrkräfte an den Grund- und Förderschulen sehr weit fortgeschritten. „Ich freue mich, dass die Impfbereitschaft der Lehrkräfte sehr hoch ist. Wir schaffen dadurch mehr Sicherheit an den Schulen“, so Martin.

Die örtlichen Gesundheitsämter werden weiterhin die Möglichkeit haben, je nach Infektionslage, notwendige weiterreichende Maßnahmen zu ergreifen. Auch gilt es in den Schulen Mecklenburg-Vorpommerns, bei Bedarf flexibel auf den Verlauf der sogenannten 3. Welle zu reagieren.

Die ab dem 12.04.2021 geltenden Regelungen sehen vor, dass jeweils der Mittwoch einer Woche der Stichtag ist, an dem der dann vorhandene 7-Tage-Inzidenzwert entscheidend für den Schulbetrieb in der darauffolgenden Woche ist.

Liegt dieser Wert unter 150 gelten folgende Regelungen:

  1. In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 und in den Abschlussjahrgängen findet ein täglicher Präsenzunterricht statt.
  2. In dieser Stufe kann auch für die Jahrgangsstufe 11 der allgemein bildenden Schulen sowie für die Jahrgangsstufe 12 der Abendgymnasien und Fachgymnasien – also den Klassenstufen, die im kommenden Jahr Abitur machen – ein täglicher Präsenzunterricht in Form eines Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen stattfinden.
    Dies ist jedoch nur möglich, wenn kein Präsenzunterricht für die gesamte Jahrgangsstufe 12 der allgemein bildenden Schulen sowie für die gesamte Jahrgangsstufen 13 der Abendgymnasien und Fachgymnasien mehr stattfindet. In diesen Klassenstufen findet in der Regel kurz vor den Prüfungen kein Unterricht im Klassenverband statt, sondern nur Konsultationen zwischen Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften.
    In Abhängigkeit von den personellen und räumlichen Ressourcen an der Schule wird vor Ort über die Vorgehensweise entschieden.
  3. In den allgemein bildenden Schulen ab der Jahrgangsstufe 7 und den beruflichen Schulen findet Wechselunterricht statt. Die Form des Wechselunterrichts wird auch weiterhin durch die Schule bestimmt.
  4. Der Präsenzunterricht in den Ausbildungsklassen und den Klassen des schulischen Teils der berufsvorbereitenden Bildungsgänge in der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz wird weiterhin erteilt.
  5. Der Unterricht an Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung oder Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler findet je nach den örtlichen Gegebenheiten sowie auf der Grundlage der individuellen Förderplanung als Präsenzunterricht statt. Diese Schülerinnen und Schüler bedürfen der Förderung möglichst in Präsenz.
  6. Schülerbetriebspraktika im Rahmen der beruflichen Orientierung oder Langzeitpraktika im Rahmen der Flexiblen Schulausgangsphase können unter Einhaltung der festgelegten Maßnahmen der jeweiligen Betriebsstätte stattfinden.
  7. Ein- und mehrtägige Schulfahrten können nicht durchgeführt werden. Wandertage im näheren Umfeld der Schule können jedoch unter Einhaltung der maßgeblichen Hygienevorschriften stattfinden.
  8. Das Einbinden externer Unterstützung an der Schule ist möglich, sofern es sowohl die organisatorischen Bedingungen als auch die vor Ort einzuhaltenden Hygienemaßnahmen erlauben, Damit ist die Umsetzung der Maßnahme B des „Unterstützungsprogramms Schule“ (Finanzierung externer Unterstützungsleistungen) möglich. Gleiches gilt für Unterricht ergänzende Angebote der ganztägig arbeitenden Schulen. Lern- und Förderangebote sollen dabei im Vordergrund stehen. Diese Maßnahme ist ein Baustein bei der Bewältigung von so genannten Lernlücken, um den Schülerinnen und Schülern einen möglichst guten Übergang in das nächste Schuljahr zu ermöglichen.

Liegt der 7-Tage-Inzidenzwert bei 150 oder höher gelten folgende Regeln:

  1. Der Besuch von Schulen ist für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich untersagt.
  2. Als Ausnahme von dem Besuchsverbot können Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 die Notfallbetreuung der Schule besuchen. Für die Notfallbetreuung gelten die üblichen Beschulungszeiten. Die Schülerinnen und Schüler müssen dafür angemeldet werden.
  3. Die Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit komplexen Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist unabhängig vom Alter und der Beschäftigungssituation der Erziehungsberechtigten immer sicherzustellen.
    Im Übrigen wird für alle Jahrgangsstufen in allen Schularten mit Ausnahme der Abschlussjahrgänge Distanzunterricht erteilt.
    Für die Jahrgangsstufe 11 der allgemein bildenden Schulen sowie für die Jahrgangsstufe 12 der Abendgymnasien und Fachgymnasien kann ebenfalls ein täglicher Präsenzunterricht in Form eines Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen und unter Aufhebung der Präsenzpflicht stattfinden, wenn kein Präsenzunterricht für die gesamte Jahrgangsstufe 12 der allgemein bildenden Schulen sowie für die gesamte Jahrgangsstufen 13 der Abendgymnasien und Fachgymnasien mehr stattfindet.

Weiterhin wird Präsenzunterricht in den Ausbildungsklassen und den Klassen des schulischen Teils der berufsvorbereitenden Bildungsgänge der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz erteilt.