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Kategorie: KiTa/Bildung/Schule/Uni

Jugend- und Schulsozialarbeit bis 2027

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat heute im Landtag betont, dass sich sowohl die Jugendsozialarbeit als auch die Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Jahren zu unverzichtbaren Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe entwickelt haben. „Auch wenn das gesetzlich festgelegte Aufgaben der Kommunen sind, stellt das Land bereits seit mehr als 20 Jahren beträchtliche finanzielle Mittel zur Ausgestaltung dieser Jugendhilfeangebote zur Verfügung“, sagte Drese.

Die Ministerin kündigte an, dass die Landesregierung weiterhin zu ihrem Engagement für die Schul- und Jugendsozialarbeit steht. Allein für die Schulsozialarbeit will das Sozialministerium in der kommenden EU-Förderperiode Mittel aus dem ESF+ in Höhe von 69,2 Mio. € einsetzen. Hinzu kommen weitere 6,25 Millionen Euro, die im Rahmen der Kindergarantie für eine sozialraumorientierte Schulsozialarbeit bereitgestellt werden. Diese Mittel müssen weiterhin in derselben Höhe kommunal kofinanziert werden.

Drese: „Somit stehen in der kommenden Förderperiode insgesamt also circa 150 Millionen Euro für die Förderung der Schulsozialarbeit zur Verfügung. Und damit ist auch eine Planungssicherheit von Seiten des Landes bis mindestens 2027 gegeben. Somit besteht die Möglichkeit solide Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die Basis für stabile Beziehungen und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sind.“

Parallel unterstützt das Land auch die Jugendsozialarbeit im Land. Für die Jugendsozialarbeit werden vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmungen 15 Millionen Euro aus dem ESF-Landesmitteln zur Verfügung gestellt werden, teilte Drese mit. So können bei einer 50 %igen kommunalen Kofinanzierung 30 Millionen Euro für Angebote der Jugendsozialarbeit genutzt werden.

Höhere Förderung für Produktionsschulen

Schwerin – Die Landesregierung hat beschlossen, für die fünf Produktionsschulen in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 18,2 Millionen Euro aus Mitteln des ESF+ in der kommenden EU-Förderperiode 2021-2027 zur Verfügung zu stellen.

„Wir erhöhen damit unsere Förderung nochmals um knapp eine Million Euro“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese im Landtag am gestrigen Abend mit. Die Produktionsschulen seien für junge Menschen, die keine Berufsreife erreicht haben und einen besonderen Förderbedarf haben von enormer Bedeutung, so Drese.

Das Land fördert seit 2004 fünf Produktionsschulen und stellt bis zum Ende der aktuellen EU-Förderperiode 17,25 Millionen Euro an ESF-Mitteln zur Verfügung. Da die Inanspruchnahme von Plätzen durch die Bundesagentur für Arbeit und das Jobcenter in den letzten beiden Jahren zurückgegangen ist und die kommunalen Anteile seit Jahren eingefroren sind, hat das Land die ursprünglich festgelegte Fördersumme von 16 Millionen Euro um 1,25 Millionen Euro erhöht, um die Angebote der Produktionsschule aufrechterhalten zu können.

„Daran wird das hohe Engagement und Verantwortungsbewusstsein der Landesregierung für die Produktionsschulen sichtbar. Als berufsvorbereitendes Bildungsangebot mit derzeit 320 Plätzen wirken sie präventiv und zielen auf die Vermeidung und Reduzierung von Jugendarbeitslosigkeit“, verdeutlichte Drese.

Neben einer beruflichen Orientierung stehen in den Produktionsschulen vor allem die Erlangung von Ausbildungsreife und Beschäftigungsfähigkeit im Zentrum der Bemühungen, um die Teilnehmenden im Anschluss in eine Ausbildung oder sogar in eine Erwerbstätigkeit vermitteln zu können.

Drese: „Wenn unsere jetzige Planung zum Operationellen Programm im Rahmen des ESF+ bestätigt wird, dann gibt es die erforderliche Sicherheit für die Einrichtungen und ihre Träger für die nächsten sieben Jahre.“

Lernplattform „itslearning“ erhält Videofunktion

Martin: Neue Funktion hilft Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern

Schwerin – Im Rahmen der Lernplattform „itslearning“, die das Land allen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern kostenlos zur Verfügung stellt, können Lehrkräfte und ihre Schülerinnen und Schüler künftig auch direkt über Videokonferenzen miteinander kommunizieren. Das integrierte Videokonferenzsystem „Big Blue Button“ wird am Mittwoch, den 10. März, im Laufe des Tages freigeschaltet und kann dann von allen, die mit der Lernplattform „itslearning“ arbeiten, kostenfrei genutzt werden.

Dies ist ein weiterer wichtiger qualitativer Fortschritt für das digitale Lernen und den Distanzunterricht. Lehrkräfte können nun im Rahmen von „itslearning“ auch per Video und Audio direkt mit ihren Schülerinnen und Schülern in Kontakt treten. „Distanzunterricht kann den Unterricht in Präsenz nicht ersetzen. Aber er spielt in diesen Pandemiezeiten eine wichtige Rolle. Mit der Videofunktion geben wir nun allen ein wichtiges Instrument an die Hand, um in dieser schwierigen Zeit den Kontakt enger und direkter zu gestalten. Das ist wichtig, damit das digitale Lernen noch besser funktionieren kann“, sagte Martin. „Wenn sich Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen und Lehrer während des Distanzunterrichts sehen können, ist das gut und erleichtert das Lernen. Es ist ein wichtiger nächster Schritt für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler.

Alle öffentlichen Schulen haben bereits am Montag die Information über die Freischaltung erhalten. Mit der Freischaltung der Videofunktion bekommen die Schulen Unterlagen und Hilfe für die Nutzung des Videokonferenzsystems in „itslearning“. Sie sind direkt in der Lernplattform abrufbar.

366 Schulen im Land haben bislang Zugangsdaten zur Lernplattform „itslearning“. Das sind über 72 Prozent aller 505 öffentlichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern. Fast 6.800 Lehrerinnen und Lehrer und fast 57.400 Schülerinnen und Schüler arbeiten bereits mit der Plattform. Die integrierte Videofunktion macht „itslearning“ attraktiver. „Es lohnt sich auch für alle weiteren Schulen, die Zugangsdaten zu beantragen“, so Martin. „Das geht formlos und ist mit wenig Aufwand verbunden. Die Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule werden es Ihnen danken.“

Bereits in den vergangenen Monaten haben viele Schulen mit verschiedenen Videokonferenzen im Rahmen des Distanzunterrichts gearbeitet. Mit der Bereitstellung des Videokonferenzsystems „Big Blue Button“ im Rahmen von „itslearning“ können nun alle Schulen auf ein einheitliches, gesichertes Videokonferenzsystem zurückgreifen.

Schulbauprogramm im MV-Schutzfonds

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat im Rahmen des „MV-Schutzfonds“ ein Sondervermögen errichtet, welches der Finanzierung von Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen dient.

Mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2020 wurde eine Aufstockung des Sondervermögens „MV-Schutzfonds“ und damit einhergehend die Schaffung eines Förderprogramms zur Verbesserung der Schulinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Landes beschlossen. Im Rahmen dieses Förderprogramms stellt das Land M-V über das Ministerium für Inneres und Europa Mittel für Zuwendungen im Umfang von insgesamt 100 Millionen Euro bereit.

Innenminister Torsten Renz: „Die Schulen in M-V haben vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie standortbezogene Hygienekonzepte erstellt, die oftmals dringend bauliche Maßnahmen erfordern. Die öffentlichen und privaten Schulträger sollen mit den Mitteln aus dem MV-Schutzfonds zeitnah in die Lage versetzt werden, die Finanzierung dieser Baumaßnahmen zu sichern.“

Der vom Innenministerium veröffentlichte Projektaufruf sieht sowohl die Förderung kleiner Baumaßnahmen (bis 500.000 EUR) als auch größerer Baumaßnahmen (bis 5 Mio. EUR) vor. Die kleineren Bauvorhaben, wie z. B. die Erneuerung von Fenstern, der Einbau von Belüftungsanlagen, die Erweiterung von Sanitäranlagen sowie die Optimierung der Gebäudeverkabelung, sollen unverzüglich umgesetzt werden bzw. spätestens in den Sommerferien. Die größeren Bauvorhaben sollen als Um-, Aus- und Erweiterungsbauvorhaben einen präventiven Ansatz verfolgen und insbesondere die Raumkapazitäten erweitern.

Die Auswahlentscheidung zu den zu fördernden Bauvorhaben wird das Innenministerium in Abstimmung mit dem Bildungsministerium sowie der interministeriellen Schulbaukoordinierungsgruppe treffen.

Innenminister Torsten Renz verweist erneut darauf, wie wichtig die Aufrechterhaltung des Schulbetriebes in unserem Land ist und versichert, dass sein Ministerium alles tun wird, damit die bereitgestellten Mittel schnellstmöglich die Schulträger zur Umsetzung der präventiven Baumaßnahmen im Rahmen der Hygienekonzepte erreichen werden.

Neue Kinderseite lädt zum Natur-Entdecken ein

Schwerin – Mit  www.umweltwissen-mv.de bietet das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern ab sofort eine neue Kinderseite an. Die 13 Nationalen Naturlandschaften und die Landesforst MV informieren dort über ihre Umweltbildungsangebote vor Ort. Egal, ob Lehrpfade, Praktika, Kinder-Führungen, Jugendwaldheime, Waldklassenzimmer oder Junior-Ranger-Programme: die sieben Naturparks, drei Biosphärenreservate und drei Nationalparks halten ein vielfältiges Programm für junge Naturinteressierte bereit. Außerdem stehen Unterrichtsmaterialien für alle Altersklassen zum Ausleihen und Download zur Verfügung.

Auch für Vorschulkinder gibt es Angebote. Dazu zählen etwa der Comic „Aus dem Leben einer Buche“ und die Broschüren „Zimmer frei für wilde Bienen“ und „Mein kleines Fledermausheft“. Darüber hinaus verweist die Seite auf interaktive Spiele verschiedener Einrichtungen aus dem Land, etwa dem Zoo Rostock und dem Meeresmuseum Stralsund. Alle Angebote sind nach Altersgruppen gestaffelt.

„Es ist wichtig, schon die Kleinsten an Naturthemen heranzuführen. Das beste Klassenzimmer haben wir quasi gleich vor der Haustür. Unsere schöne Natur in MV hat zu jeder Jahreszeit etwas zu bieten, das sich zu entdecken lohnt. Erfahrene Umweltpädagogen stehen den Kindern und Jugendlichen zur Seite. Ansonsten sind unsere interaktiven Spiele und Malvorlagen auch eine gute Abwechslung zum Home-Schooling“, sagt Minister Dr. Till Backhaus.

Aufgrund der Corona-Lage sollte man sich vor geplanten Aktivitäten über die aktuellen Angebote vor Ort informieren.

Unterstützungsprogramm für SchülerInnen

Martin: Mit zusätzlicher individueller Förderung die Lernlücken ausgleichen

Schwerin – Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten in Zeiten der Pandemie Unterstützung für zusätzliche individuelle Förderung ihrer Schülerinnen und Schüler. Die corona-bedingten Einschränkungen an den Schulen in den vergangenen Monaten haben trotz der erheblichen Anstrengungen aller zu Lernlücken geführt. Bildungsministerin Bettina Martin bringt deshalb ein Unterstützungsprogramm auf den Weg, das auf drei Säulen basiert:

  1. Einsatz von Lehramtsstudierenden an den Schulen,
  2. Finanzierung externer Unterstützungsleistungen an allen Schulen,
  3. außerschulisches Lern- und Förderprogrammen.

„Es ist wichtig, dass wir mit dem Stufenplan für die schrittweise Öffnung der Schulen eine Perspektive für die Rückkehr in den Präsenzunterricht geschaffen haben. Je mehr Präsenzunterricht die persönliche Begegnung mit den Lehrkräften wieder möglich macht, desto besser für den Lernerfolg der Kinder. Auch die geschaffenen Ausgleichsmechanismen für das laufende und perspektivisch für das nächste Schuljahr sind notwendig. Daneben schaffen wir nun zusätzlich ein Programm, das die Schulen dabei unterstützt, die Kinder und Jugendlichen individuell zu fördern“, so Martin.

„Die vergangenen Monate waren für die Schülerinnen und Schüler, für die Lehrkräfte und für die Eltern eine große Herausforderung. Große Sorge macht mir vor allem, dass nicht alle Kinder und Jugendlichen die gleichen Voraussetzungen für das Lernen in Distanz haben. Gerade schwächere Schüler und diejenigen, die von zuhause wenig Unterstützung erfahren können, dürfen nicht aus dem Blick geraten. Unser Ziel ist es deshalb, dass die Lernrückstände, die in diesen schwierigen Wochen entstehen, bestmöglich ausgeglichen werden. Den Schülerinnen und Schülern sollen keine langfristigen Nachteile für ihre Bildungslaufbahn entstehen,“ sagte Martin.

Die drei Säulen der zusätzlichen Lernförderung:

1. Einsatz von Lehramtsstudierenden an den Schulen

Mit dem freiwilligen Einsatz von Lehramtsstudenten sollen die öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen entlastet werden.

Interessierte Lehramtsstudierende können im Rahmen der Regelungen für Vertretungskräfte befristet und für einige Stunden wöchentlich als Unterstützung im Rahmen des Schulbetriebs direkt an der Schule tätig werden. Dabei sollen sich die unterstützenden Tätigkeiten ganz an dem Bedarf der Schule vor Ort orientieren – z.B. Unterstützung beim Distanzunterricht, Einsatz bei Gruppenteilungen, Einbindung in den laufenden Unterricht oder Erteilung zusätzlicher individueller Förderung und Nachhilfe.

Bei Interesse und Einsatzermöglichung können sich die Lehramtsstudierenden mit einer formlosen schriftlichen Bewerbung an die gewünschte Einsatzschule wenden. Die Entscheidung über die Eignung und die Organisation der konkreten Unterstützung in der Schule obliegt dieser in Eigenverantwortung und in Abhängigkeit von den ganz konkreten Bedürfnissen vor Ort als auch in Abstimmung mit den Studierenden selbst.

Die Lehramtsstudierenden in Mecklenburg-Vorpommern haben bereits in der vergangenen Woche ein Schreiben von Bildungsministerin Martin erhalten, in dem sie auf diese Möglichkeit des Einsatzes aufmerksam gemacht werden. Ein weiteres Schreiben mit der Bitte um Unterstützung ist an die Rektorinnen und Rektoren der Hochschulen im Land gegangen. Darin regt die Ministerin an, den Studierenden die Zeit des Einsatzes in einer Schule möglichst als praktische Studienzeit anzuerkennen. Auch die Schulleitungen des Landes sind bereits informiert.

„Es gibt viele Bereiche, in denen Lehramtsstudierende an den Schulen tätig werden können“, sagte Martin. „Ziel ist es, dass sie mit ihrem Einsatz die Lehrkräfte vor Ort unterstützen und dabei helfen, dass Schülerinnen und Schüler, die unter Umständen Stoff aufholen müssen, zusätzlich individuell gefördert werden können. Aber auch die Studierenden können von einer solchen Tätigkeit profitieren. Sie sammeln praktische Erfahrungen vor Ort und kommen so auch in Kontakt mit einer Schule, an der sie nach ihrem Studium vielleicht ihre Berufstätigkeit aufnehmen wollen. Viele Studierende haben derzeit aufgrund der corona-bedingten Schließungen keinen Nebenjob. Mit diesem Programm können sie sich etwas hinzuverdienen. Es handelt sich also um eine klassische Win-Win-Situation.“

2. Finanzierung externer Unterstützungsleistungen an allen Schulen

Die öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen im Land bekommen zusätzliche Finanzmittel für den Einsatz externer Hilfe und Dienstleistungen. Jeder Schule steht bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 ein zusätzlicher Betrag von 2.500 Euro zur Verfügung. Diese Mittel können nach dem jeweiligen Bedarf der Schule eingesetzt werden. Das können sowohl zusätzliche Förderangebote für Schülerinnen und Schüler als auch andere Dienstleistungen sein, wie Betreuung und Aufsicht bei Gruppenteilungen bis hin zur Unterstützung im Hausservice, wie z.B. die Sicherstellung der Hygienemaßahmen im Schulalltag.

„Die Schulen vor Ort wissen am besten, wo und wie diese Mittel eingesetzt werden können“, so Martin. „Das kann zum Beispiel die Seniorin aus der Nachbarschaft sein, die beim Lesenlernen hilft, oder der Sozialarbeiter aus dem derzeit geschlossenen Jugendclub nebenan. Natürlich werden die Schulen dabei auch ihre bereits bestehenden Netzwerke nutzen.“

3. Außerschulisches Lern- und Förderprogrammen

Das bereits in den Sommerferien 2020 erfolgreiche außerschulische Lern- und Förderprogramm für Schülerinnen und Schüler wird neu aufgelegt und so ausgebaut, dass es auch während der Schulzeit zusätzlich zum Unterricht wahrgenommen werden kann. Dafür wird das Land erneut mit privaten Bildungsanbietern zusammenarbeiten. Sobald die privaten Bildungsanbieter ihre Lernangebote wieder durchführen können, kann jede Schülerin und jeder Schüler einer allgemein bildenden Schule oder eines Fachgymnasiums in Mecklenburg-Vorpommern dann bis zu 30 Förderstunden à 45 Minuten in Anspruch nehmen.

Dieses Programm läuft sowohl zusätzlich zum Unterricht während der Schulzeit als auch während der Ferien. Das Angebot kann unabhängig von einem bereits bestehenden privat finanzierten außerschulischen Lern- und Förderangebot oder einer bereits laufenden Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT-Leistung) in Anspruch genommen werden.

Schulneubau in Satow

Satow – Seit gut einem Jahr laufen die Bauarbeiten für das neue Schulgebäude der „Schule am See“ in Satow (Landkreis Rostock).

Dem dreigeschossigen Neubau für die Regionalschule musste ein alter Plattenbau aus den 70er Jahren weichen, der nicht mehr den Anforderungen an einen zeitgemäßen Schulbetrieb entsprach. Im Ersatzneubau werden zwölf Klassenräume und vier Vorbereitungsräume, ein Förderunterrichtsraum und ein Musikraum sowie Verwaltung, Bibliothek und ein Kiosk untergebracht.

Bei Gesamtkosten von rund 4,9 Mio. Euro erhält die Gemeinde eine Zuwendung in Höhe von rund 3,67 Mio. Euro über die Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung. Zur Absicherung des kommunalen Eigenanteils an der Gesamtfinanzierung stellte die Gemeinde einen Antrag auf Kofinanzierungshilfe. Diesem wurde stattgegeben und sie erhält eine Förderung von rund 240.000 Euro.

„Ich freue mich, dass wir die Gemeinde Satow bei ihrer Investition in die Bildung unterstützen können. Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte gleichermaßen wird es künftig optimale Bedingungen für eine gute Unterrichtsatmosphäre geben“, sagte Innenminister Torsten Renz.

„Ohne Fördermittel hätte die Gemeinde den Neubau nicht finanzieren können. Die Zuwendungen aus Mitteln des Kofinanzierungsfonds sind ein gutes Beispiel dafür, wie es kommunalen Investitionsträgern möglich wird, ihren Eigenanteil zu erbringen, um von Förderprogrammen des Landes, des Bundes oder der EU zu profitieren.“

Impfungen in Kitas und Kindertagespflege

Drese: Impfungen für Beschäftigte in Kitas und Kindertagespflege können im März starten

Schwerin – Das Land und die kommunale Ebene haben sich gestern darauf verständigt, Beschäftigte in den Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflegepersonen in der Impfreihenfolge vorzuziehen. „Wir wollen noch im März mit dem Impfen in den Kitas starten“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

„Ich bin den Landkreisen und kreisfreien Städten sehr dankbar, dass sie die Änderung der Impfpriorität in der Corona-Impfverordnung umgehend umsetzen“, so Drese.

Neben den Impfzentren werden für die Impfungen auch die mobilen Impfteams in den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung stehen. „Die mobilen Impfteams haben in den letzten Wochen hervorragende Leistungen in den vollstationären Alten- und Pflegeeinrichtungen erbracht. Dort sind die Impfungen bis auf die Einrichtungen mit aktiven Corona-Geschehen abgeschlossen. Ab März werden die mobilen Teams dann mit hoher Priorität Kitas aufsuchen“, sagte Drese.

„Die Öffnung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen ist für das Land und die Kommunen von höchster Bedeutung. Es ist deshalb folgerichtig, dass Erzieherinnen und Erzieher früher ein Impfangebot erhalten“, so Drese. „Die schnelle Umsetzung in Mecklenburg-Vorpommern ist ausdrücklich auch ein Beleg der Wertschätzung und Anerkennung für die Arbeit aller im Bereich der Kindertagesförderung tätigen Menschen“, betonte die Ministerin.

Insgesamt sind rund 16.500 Beschäftigte in den Kitas (einschließlich technisches Personal) und Kindertagespflegestellen in Mecklenburg-Vorpommern tätig. Drese: „Ich bin mir sicher, dass sehr viele von ihnen die Impfangebote wahrnehmen werden. Es geht um einen bestmöglichen Selbstschutz, aber auch um Verantwortung für die anvertrauten Kinder.“

Drese wies zudem darauf hin, dass in Kürze Schnell-Selbsttests für die Kitas und Kindertagespflegestellen zur Verfügung stehen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat die ersten drei Sonderzulassungen von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis von SARS-CoV-2 gestern erteilt.