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Kategorie: KiTa/Bildung/Schule/Uni

Start in die Winterferien

Schwerin – 152.700 Schülerinnen und Schüler an den 563 allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern starten heute in die zweiwöchigen Winterferien. Wegen der Corona-Pandemie haben die meisten Schülerinnen und Schüler die Halbjahreszeugnisse in dieser Woche per Brief erhalten. Lediglich die Schülerinnen und Schüler in den Grundschulen und in den Abschlussklassen, die die Schule besucht haben, konnten ihre Zeugnisse persönlich entgegennehmen. Unterrichtsbeginn an den allgemein bildenden Schulen ist Montag, 22. Februar.

„Die Corona-Pandemie hat dieses Schulhalbjahr zu einer großen Herausforderung für alle gemacht“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Umso mehr haben sich Schülerinnen und Schüler eine Erholungspause verdient. Die Kinder und Jugendlichen können stolz auf ihre Leistungen sein – gerade in diesem schwierigen Schulhalbjahr“, so Martin. Auch den Lehrerinnen und Lehrern dankt die Ministerin herzlich für ihren Einsatz und wünscht ihnen schöne Ferien und gute Erholung.

„Mecklenburg-Vorpommern ist im Sommer bundesweit als erstes in den täglichen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen gestartet und konnte bis zu den Weihnachtsferien Präsenzunterricht anbieten – wenn auch mit Einschränkungen und unter einem strengen Hygieneregime“, sagte Martin. „Im Vergleich zu anderen Bundesländern, wie z. B. Bayern, hatten unsere Schülerinnen und Schüler damit bis zu sechs Wochen mehr Präsenzunterricht in diesem Halbjahr. Dass dies möglich war, ist vor allem den Lehrkräften und den Kindern und Jugendlichen zu verdanken, die sich an die Regeln gehalten haben und enorm viel Einsatz und Geduld in dieser schwierigen Zeit gezeigt haben.“

„Die aktuelle Situation mit den erheblichen Einschränkungen in den Schulen ist für Kinder, Eltern und Lehrkräfte sehr schwer. Wir alle wissen, dass das Distanzlernen den Präsenzunterricht nicht vollständig ersetzen kann“, sagte Martin. „Deshalb ist es absolut wichtig, dass die Schulen, sobald es die Infektionslage in Mecklenburg-Vorpommern möglich macht, wieder – zumindest schrittweise – in den Präsenzunterricht zurückkehren. Hier müssen wir bei den Grundschulen starten. Gerade für die Kleinen in der Grundschule, die Lesen, Schreiben und Rechnen lernen müssen, ist der Präsenzunterricht in der Schule unverzichtbar. Deshalb müssen sie es auch sein, die zuerst wieder in die Präsenz zurückkehren können“, betonte die Ministerin.

Die 34.500 Schülerinnen, Schüler und 1.530 Lehrkräfte an den 50 beruflichen Schulen im Land sind bereits in die Winterferien gestartet. Heute ist der erste Ferientag. An den beruflichen Schulen beginnt der Unterricht wieder am Montag, 15. Februar.

Mitte kommender Woche findet die nächste Ministerpräsidentenkonferenz mit der Kanzlerin statt, in der festgelegt werden soll, wie es insgesamt nach dem 14. Februar weitergeht. Danach wird auch über das weitere Vorgehen in den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern nach den Winterferien entschieden.

Schülerinnen und Schüler, deren Zeugnis nicht so gut ausgefallen ist, können sich auch in diesem Jahr wieder an eines der vier Zeugnistelefone wenden. Beratung und Hilfe für Kinder, Jugendliche und Eltern, bieten die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen der Staatlichen Schulämter unter folgenden Nummern an:

Staatliches Schulamt Schwerin

0385 588 78184 

Staatliches Schulamt Rostock

0381 7000 78491 

Staatliches Schulamt Greifswald

03834 595 861 

Staatliches Schulamt Neubrandenburg

0395 380 78330 

Die Telefone sind am Freitag, 5. Februar 2021, Montag, 8. Februar 2021, und Dienstag, 9. Februar 2021, zwischen 8 und 18 Uhr besetzt.

Verbesserung der Schulinfrastruktur

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt aus Landesmitteln Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur im Bereich der öffentlichen allgemein bildenden Schulen des Landes.

„Nachdem das Programm im vergangen Jahr sehr gut angelaufen ist, geht es nun in die zweite Runde. Der Fördertopf soll für Vorhaben eingesetzt werden, die im Rahmen der bis-lang verfügbaren Förderprogramme nicht oder nicht hinreichend unterstützt werden können. Das ist konkrete Unterstützung für Schulinfrastrukturprojekte in der Fläche. Hierzu zählen größere Vorhaben, wie umfangreiche Sanierungen beziehungsweise Ersatz-, An- oder Neubau von Schulbauten im ländlichen Raum. Mit den Vorhaben werden die Bedingungen für Lehrende sowie Schülerinnen und Schüler erheblich verbessert. Die Schule wird zukunftsfähig gemacht. Das ist gerade für Standorte in der Fläche von erheblicher Bedeutung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

Die Mittel sollen insbesondere für Vorhaben außerhalb der Mittel- und Oberzentren eingesetzt werden. Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Deckung der Gesamtausgaben im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Der Fördersatz richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des Schulträgers und die maximale Förderhöhe beträgt fünf Millionen Euro.

„Projektvorschläge können eingereicht werden. Anträge können beim Landesförderinstitut gestellt werden“, so Glawe weiter. Zuwendungsempfänger sind Eigentümer der Schulinfrastruktur (Schulträger) außerhalb der Mittel- und Oberzentren.

Für 2021 ist ein Bewilligungsvolumen in Höhe von 20 Millionen Euro vorgesehen. Die Schulträger der öffentlichen allgemein bildenden Schulen außerhalb der Mittel- und Oberzentren sind aufgerufen, dem Landesförderinstitut bis zum 16. April 2021 ihre Projektvorschläge einzureichen.

Maßgeblich hierfür sind die in der Verwaltungsvorschrift „Gewährung von Zuwendungen für die Verbesserung der Schulinfrastruktur an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft (Förderrichtlinie Schulbaupaket – SchulFöRL M-V)“ enthaltenen Rahmenbedingungen.

Mit der Umsetzung hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) beauftragt.

Zu den bewilligten Projekten im vergangenen Jahr zählen:

  • Teilerweiterung und Sanierung Regionalen Schule Domsühl (Landkreis Ludwigslust-Parchim);
  • Erweiterungsbau für die Regionale Schule in Neukloster (Landkreis Nordwestmecklenburg)
  • Ersatzneubau für die Europaschule in Rövershagen (Landkreis Rostock)
  • Sanierung, Umbau, Erweiterung der Grundschule am Friedensring in Wittenburg (Landkreis Ludwigslust-Parchim)
  • Schulneubau in Jördenstorf (Landkreis Rostock)

Leichter in den Schuldienst

Martin: Eine weitere Hürde für die Gewinnung von Lehrkräften beseitigt

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern vereinfacht das Einstellungsverfahren für Referendarinnen und Referendare. Nachwuchslehrkräfte können künftig direkt in den Schuldienst übernommen werden. Bei Bedarf können sie ohne gesondertes Ausschreibungsverfahren an der Schule weiterbeschäftigt werden, an der sie ihr Referendariat absolviert haben.

„Wir bauen damit eine weitere Hürde ab und machen es angehenden Lehrerinnen und Lehrern einfacher, an der Schule ihrer Wahl zu unterrichten“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „So können Lehrkräfte noch schneller unmittelbar nach ihrer Ausbildung in den Landesdienst übernommen werden. Für Schulen eröffnet das eine klare Perspektive, die Nachwuchslehrkräfte, die sich bei ihnen im Referendariat bewährt haben, ins eigene Lehrerkollegium übernehmen zu können.“

Nach langen und intensiven Verhandlungen zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und dem Lehrerhauptpersonalrat (LHPR) haben Ministerin Martin und die Vorsitzende des LHPR, Kerstin Morawetz, eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet.

„Durch die Dienstvereinbarung ist eine rechtssichere Übernahme von Referendarinnen und Referendaren in Verbindung mit einer starken Mitbestimmung gewährleistet“, sagte Kerstin Morawetz. „Sie bietet außerdem eine frühe Planungssicherheit für Nachwuchslehrkräfte und Schulen. Jetzt muss zeitnah die Reform der Einstellung von grundständig ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern und Seiteneinsteigern angegangen werden.“

Mit diesem vereinfachten und unkomplizierten Verfahren soll auch verhindert werden, dass Lehrkräfte, die ihren Vorbereitungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern absolviert haben, nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss in andere Bundesländer abwandern. „Gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer sind in ganz Deutschland heiß begehrt“, so Martin. „Mit dieser neuen Regelung ist das Land im Vergleich zu seinen Mitbewerbern gut aufgestellt.“

Bislang musste sich jede angehende Lehrkraft bewerben und das normale Ausschreibungsverfahren durchlaufen. Bewerbungen durften dabei im Höchstfall auf drei Stellen abgegeben werden. Die jetzige Vereinbarung sieht vor, dass die Schule, an der die Referendarin oder der Referendar ihren/seinen Vorbereitungsdienst mit mindestens der Gesamtnote „befriedigend“ im zweiten Staatsexamen abgeschlossen hat, bei Bedarf die Lehrkraft direkt übernehmen kann. Sofern die Übernahme an der Ausbildungsschule nicht realisiert werden kann, wird der Nachwuchslehrkraft dennoch ein Einstellungsangebot an einer anderen Schule unterbreitet.

„Ich freue mich sehr, dass es nun gelungen ist, gemeinsam mit der Personalvertretung diese Hürde im Einstellungsverfahren so zu beseitigen, dass alle Seiten von den neuen Regelungen profitieren werden. Dies ist ein weiterer Schritt hin zur Deckung des Bedarfs an Lehrkräften in Mecklenburg-Vorpommern“, freut sich Bettina Martin. „Nachdem bereits im vergangenen Jahr die Hochschulen des Landes in Zusammenarbeit mit der Landesregierung weitere Studienplätze und zusätzliche Verbesserungen im Lehramtsstudium geschaffen haben, gehen wir jetzt noch einen Schritt weiter und verbessern den Übergang von Ausbildung zu Berufsleben für die Lehrkräfte.“

Das habe nicht nur positive Effekte für die angehende Lehrerin und den angehenden Lehrer, auch die Schulen könnten so zielgerichtet ihren Bedarf decken. Zudem profitierten beide Seiten davon, dass die Lehrkraft schon im Vorbereitungsdienst Erfahrungen an dieser spezifischen Schule sammeln konnte.

14. EhrenamtMessen 2021

Neubrandenburg – In diesem Jahr feiern die EhrenamtMessen im Land M-V am 29. Mai 2021 an der Hochschule Neubrandenburg das 14. Jubiläum. Allerdings nicht, wie in den Vorjahren üblich, als Präsenzveranstaltung, sondern – coronabedingt – als digitale EhrenamtMesse. Das ist ein Novum!

Die Vorbereitungen dazu, die die Mitglieder der „Landesarbeitsgemeinschaft EhrenamtMessen“ gemeinsam im Schulterschluss mit den MitMachZentralen und der Ehrenamtsstiftung M-V leisten, sind in vollem Gange. Vereine, Verbände und Initiativen im Land M-V sind aufgerufen, aktiv mitzugestalten, ob durch Live-Streams oder mittels audio-visueller Vereinsporträts. Diese werden auf der neuen Web-Plattform ab Mai 2021 allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern präsentiert, um Menschen für ein Ehrenamt zu gewinnen.

Die digitale EhrenamtMessen sind eingebettet in die 2. Engagement-Fachtage (vom 26.-28.05.2021) und in die Verleihung der Engagementpreise des Landes M-V, die am 05.06.2021 stattfindet. Das Land M-V unterstützt die Digitale EhrenamtMesse 2021 mit einem Sachkostenzuschuss.

Weitere Informationen zur Webseite und auch die Anmeldung zur Teilnahme finden Sie unter www.ehrenamtmessen-mv.de/startseite. Allgemeine oder spezifische Anfragen rund um die digitale Ehrenamtsmesse können Sie an ehrenamt@drk-mv.de richten.

Bildungskonzeption für 0-10-jährige Kinder

Schwerin – Die überarbeitete Neuauflage der Bildungskonzeption für 0- bis 10- jährige Kinder in M-V ist auf dem Weg zu allen etwa 1.120 Kindertageseinrichtungen und etwa 900 Kindertagespflegepersonen sowie den Fach- und Praxisberatungen im Land. Daneben erhalten auch alle Mitwirkenden, die beruflichen Fachschulen sowie die Jugendämter eine kostenfreie Erstausstattung der 372 Seiten umfassenden Publikation.

„Der für die pädagogische Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern verbindliche Bildungsplan ist in intensiver Zusammenarbeit mit zahlreichen Expertinnen und Experten der frühkindlichen Bildung sowie der Fachpraxis überarbeitet, um neue Themen erweitert und in neues Layout gekleidet worden“, verdeutlichte Sozialministerin Stefanie Drese zum Start der Versandaktion.

Die Bildungskonzeption für 0- bis 10-jährige Kinder in Mecklenburg-Vorpommern ist nach Auskunft von Ministerin Drese die Grundlage für die individuelle frühkindliche Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege.

„Unser Hauptanliegen ist es, dass die Kinder in ihrer Persönlichkeit gestärkt und zum Lernen motiviert werden“, so Drese. Die Kinder sollen mit Unterstützung der Bildungskonzeption in besonderer Weise personale, soziale, kognitive, körperliche, motorische sowie alltagspraktische Kompetenzen erwerben.

Überarbeitet wurde insbesondere der Bereich „Medien und digitalen Bildung“. Weitere zentrale Bildungs- und Erziehungsbereiche sind die „Alltagsintegrierte Sprachbildung und Kommunikation, das Thema „Elementares mathematisches Denken, Welterkundung sowie technische und naturwissenschaftliche Grunderfahrungen“ und das Kapitel „Körper, Bewegung, Gesundheit und Prävention“.

Drese: „In der neuen Bildungskonzeption wird der eigenständige Bildungsauftrag unserer Kitas sowie der Kindertagespflegen konkretisiert und inhaltlich beschrieben. Die Bildungsprozesse werden damit transparent und bieten Orientierung für die Fachkräfte vor Ort, für die Eltern und Lehrkräfte sowie für alle Personen an weiteren Bildungs- und Lernorten, an denen sich Kinder aufhalten und betreut werden.“

Die Bildungskonzeption für 0- bis 10-jährige Kinder in M-V steht allen Interessierten zum kostenlosen Herunterladen als PDF-Dokument auf der Internetseite des Sozialministeriums www.sozial-mv.de zur Verfügung.

„bunt statt blau“ 2021

Schwerin – Kunst gegen Komasaufen: Unter diesem Motto starten Sozialministerin Stefanie Drese und die DAK-Gesundheit die Kampagne „bunt statt blau“ 2021 zur Alkoholprävention in Mecklenburg-Vorpommern. Der erfolgreiche Plakatwettbewerb für Schüler zwischen zwölf und 17 Jahren findet zum zwölften Mal statt.

Bundesweit sind 11.000 Schulen zur Teilnahme eingeladen. Hintergrund: Laut neuester Zahlen aus 2018 kamen fast 20.500 Kinder und Jugendliche mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus, davon 537 in Mecklenburg-Vorpommern. Experten fordern deshalb weiter eine verstärkte Aufklärung über die Risiken des Rauschtrinkens.

Alle Informationen zur Kampagne unter

www.dak.de/buntstattblau

 „Die erneut gestiegenen Zahlen sind alarmierend – das Thema ist nach wie vor brisant. Jedes Kind und jeder Jugendliche mit Alkoholvergiftung ist einer zu viel“, erklärt Sabine Hansen, Leiterin der Landesvertretung der DAK-Gesundheit in MV. „Schüler sollen offen und ehrlich über das Thema Alkoholmissbrauch aufgeklärt werden. Bei ‚bunt statt blau‘ werden junge Künstler selbst zu glaubwürdigen Botschaftern gegen das Rauschtrinken.“

Seit 2010 haben bundesweit mehr als 110.000 Teilnehmer Plakate zum Thema eingereicht. Zahlreiche Landesregierungen, Suchtexperten und Künstler unterstützen die mehrfach ausgezeichnete Aktion.

Sozialministerin Stefanie Drese betont: „Wir werden in Mecklenburg-Vorpommern weiter entschieden gegen das Problem vorgehen und vor allem unsere Präventionsanstrengungen fortsetzen. Mit der Kampagne ‚bunt statt blau‘ wollen wir auch in diesem Jahr plakativ deutlich machen, dass es überhaupt nicht cool ist, sich bewusstlos zu trinken. Mit dem Wettbewerb gelingt es auf effektvolle Weise, Jugendliche für einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol zu sensibilisieren. Daher habe ich wieder sehr gerne die Schirmherrschaft übernommen.“  

Nach einer Studie des Kieler Instituts für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT-Nord) erklärt die Mehrheit der jungen Künstler, sie hätten durch den Wettbewerb „bunt statt blau“ etwas über die Gefahren von Alkohol gelernt. Nach ihrer Einschätzung trägt die Kampagne auch dazu bei, dass junge Leute vernünftiger mit Alkohol umgehen.

Einsendeschluss für den Wettbewerb 2021 ist der 30. April. Anschließend werden in allen 16 Bundesländern die besten Siegerplakate ausgezeichnet. Im September wählt eine Bundesjury mit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Daniela Ludwig und DAK-Vorstand Andreas Storm sowie dem Kieler Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT-Nord) aus den 16 Landessiegern die Bundessieger.

Der Sucht- und Drogenbericht der Bundesregierung lobt „bunt statt blau“ seit Jahren als erfolgreiches und beispielhaftes Präventionsprojekt gegen den Alkoholmissbrauch von Jugendlichen. Die erfolgreiche Gesundheitskampagne wurde mehrfach ausgezeichnet, zuletzt mit dem renommierten „Internationalen Deutschen PR-Preis 2014“. Die Kampagne ist eingebunden in die „Aktion Glasklar“, die seit zwölf Jahren Schüler, Lehrer und Eltern über das Thema Alkohol aufklärt.

Planungssicherheit für das 2. Schulhalbjahr

Schwerin – Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat am Freitag mit einem Hinweisschreiben an alle öffentlichen allgemein bildenden Schulen, Waldorfschulen, sowie Abend- und Fachgymnasien im Land die Bedingungen definiert, nach denen im zweiten Schulhalbjahr Noten vergeben werden sollen. Zudem werden die Prüfungsordnungen zur Abiturprüfung und zur Mittleren-Reife-Prüfung angepasst, um Schülerinnen und Schülern unter den aktuellen pandemiebedingten Voraussetzungen die bestmögliche Unterstützung und Vorbereitung zukommen zu lassen.

„Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern haben in den vergangenen Wochen und Monaten wegen der Corona-Pandemie Einschränkungen im Unterricht hinnehmen müssen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Mit den konkreten Regelungen entlasten wir nicht nur die Lehrkräfte, sondern begegnen auch den nachvollziehbaren Besorgnissen der Schülerinnen und Schüler in Hinblick auf die anstehenden Prüfungen.“

„Wichtig ist, dass den Schülerinnen und Schülern für ihre Abschlüsse keine langfristigen Nachteile durch die Corona-Pandemie entstehen. Deshalb bin ich sehr froh, dass klar ist, dass die Bundesländer die Abiture gegenseitig anerkennen werden und dass sichergestellt wird, dass die in diesem Jahr erworbenen Abschlüsse überall als gleichwertig anerkannt werden“, so Martin.

Im Einzelnen regelt die „Dritte Verordnung zu Änderungen im Schulrecht infolge des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“ unter anderem:

  • Abiturprüfungsverordnung:
    Neben einer weiteren Reduzierung der Anzahl der verpflichtenden Klausuren und sonstigen Leistungen werden unter anderem besondere Regelungen zur Vorbereitung und Durchführung der Abschlussprüfungen vorgenommen.
  • Leistungsbewertungsverordnung:
    Es erfolgt eine weitere Reduzierung der Anzahl der verpflichtenden Klassenarbeiten und sonstigen Leistungen.
  • Kontingentstundentafelverordnung:
    Es werden weitere Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Umsetzung der Stundentafel eröffnet.
  • Mittlere-Reife-Prüfungsverordnung:
    Die Regelungen zur Vorbereitung und Durchführung der Abschlussprüfungen betreffen insbesondere die praktischen Prüfungsteile und den Einsatz der Lehrkräfte im Prüfungsverfahren.
  • Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Freien Waldorfschulen:
    Auch hier werden Anpassungen bei der Vorbereitung und Durchführung der Abschlussprüfungen vorgenommen. Diese betreffen die praktischen Prüfungsteile.
  • Arbeit an den Musikgymnasien, Sportgymnasien und die Beschulung hochbegabter Schülerinnen und Schüler:
    Für das Aufnahmeverfahren an genannten Spezialgymnasien werden Flexibilisierungen vorgenommen.
  • Einschulungsuntersuchungen:
    Kann eine schulärztliche Untersuchung vor der Einschulung ohne Verschulden der Erziehungsberechtigten nicht stattfinden, wird das Kind trotzdem eingeschult. Die Untersuchung wird dann sobald wie möglich nachgeholt.

 Die Regelungen gelten ab den Winterferien.

Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse

Ländervereinbarung bringt mehr Transparenz ins Bildungssystem

Schwerin – Die Zusammenarbeit der Bundesländer in Bildungsfragen ist auf eine neue Grundlage gestellt. Mit der Unterzeichnung einer Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen durch die Landesregierung wird es eine engere Kooperation zwischen den Bundesländern geben. Die Vereinbarung löst das so genannte Hamburger Abkommen aus dem Jahr 1964 ab.

Bildungsministerin Bettina Martin bezeichnete die Ländervereinbarung als einen wichtigen Schritt hin zu einer größeren Einheitlichkeit bei den Bildungsabschlüssen. „Schulabschlüsse werden über Ländergrenzen hinaus transparenter, die Qualität von Bildung deutlich erhöht und auch das Abitur wird besser vergleichbar zwischen den Bundesländern sein“, so Martin. „Für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte wird die Ländervereinbarung erhebliche Vereinfachungen bringen.“

Gleichzeitig setzen die Länder eine „Ständige Wissenschaftliche Kommission“ ein. Aufgabe dieser Kommission ist die Beratung der Länder in Fragen der Weiterentwicklung des Bildungswesens und des Umgangs mit seinen Herausforderungen, insbesondere bei der Sicherung und Entwicklung der Qualität, bei der Verbesserung der Vergleichbarkeit des Bildungswesens sowie bei der Entwicklung mittel- und längerfristiger Strategien zu für die Länder in ihrer Gesamtheit relevanten Bildungsthemen. Die Zusammensetzung der Ständigen wissenschaftlichen Kommission soll die unterschiedlichen Bildungsbereiche annähernd widerspiegeln.

In der Ländervereinbarung sind exemplarisch folgende Punkte hervorzuheben:

  • Beim Abituraufgabenpool verständigen sich die Länder darauf, dass die Poolaufgaben und Entnahmemodalitäten so gestaltet werden, dass die Verwendbarkeit der Aufgaben für jedes Land sichergestellt wird und dass spätestens zur Abiturprüfung 2023 (Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch) bzw. zur Abiturprüfung 2025 (Biologie, Chemie, Physik) jeweils fachspezifisch verbindliche Regeln zur quantitativen Entnahme aus dem gemeinsamen Aufgabenpool gelten. Dabei ist eine Entnahme von mindestens 50 Prozent zu erreichen. Darüber hinaus soll der Aufgabenpool so weiterentwickelt werden, dass auch eine Entnahme von 100 Prozent der Aufgaben möglich ist.
  • Die Länder gleichen ihre Rahmenvorgaben für die Gestaltung der Gymnasialen Oberstufe weiter an. Sie legen bis zum Jahr 2023 eine genaue Anzahl verpflichtend zu belegender und in die Gesamtqualifikation einzubringender Fächer einschließlich ihrer Gewichtung fest. Sie verständigen sich darüber hinaus auf eine einheitliche Anzahl zu wählender Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau. Des Weiteren verständigen sich die Länder auf einheitliche Regelungen zur Leistungsermittlung in den vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase.
  • Die Kultusministerkonferenz überarbeitet im Lichte der Ergebnisse der einschlägigen Schulleistungsvergleiche die „Empfehlungen zur Arbeit in der Grundschule“ bis zum Jahr 2022. Dabei verständigt sie sich auch auf einen Gesamtstundenrahmen und einen Mindeststundenumfang in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht sowie die Vermittlung einer verbundenen Handschrift, der ein normiertes, schreibmotorisches Konzept zugrunde liegt, und einen einheitlichen Rechtschreibrahmen.
  • Die Länder verfolgen die in der Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ und dem DigitalPakt Schule vereinbarten Ziele konsequent weiter: Curriculare Verankerung der fachdidaktischen Kompetenzen zur Nutzung digitaler Medien in der Lehramtsausbildung, Digitale Lehr- und Lernmittel für alle Fächer und Klassenstufen bis 2025, Verbindliche technische Schnittstellen zwischen den Medienportalen der Länder und Schulträger und den Plattformen von Anbietern von Bildungsmedien.
  • Die Kultusministerkonferenz überarbeitet die „Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I“ bis zum Jahr 2022 grundlegend und trifft dabei insbesondere verbindliche Festlegungen zur klaren Strukturierung bzw. Gliederung des Sekundarbereichs I nach Bildungsgängen: Verständigung auf Kategorien und einheitliche Benennung der Abschlüsse (Erster Schulabschluss, Mittlerer Schulabschluss), Überprüfung der Möglichkeit einheitlicher Namensgebung für die Schularten (hinter derselben Bezeichnung soll auch die gleiche Schulart und der gleiche Schulabschluss stecken).
  • Zur Stärkung der beruflichen Schulen in einer sich rasant wandelnden Wirtschafts- und Arbeitswelt regen die Länder einen gemeinsamen „Pakt für berufliche Schulen“ an, der die Arbeit der Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“ des Deutschen Bundestages aufgreift, um damit den notwendigen Modernisierungsrahmen für die berufliche Bildung zu schaffen.
  • Die Länder setzen ihre Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Lehrerbildung gemeinsam fort. Die Länder verständigen sich überdies darauf, bis zum Jahr 2022 ein Qualifikationsprofil für Schulleitungen als Grundlage für entsprechende Fortbildungsprogramme zu erarbeiten. Die Länder verpflichten sich, ihre Vereinbarung aus dem Jahr 2013 zur Erhöhung der Mobilität und Qualität von Lehrkräften bei dem Zugang zum Vorbereitungsdienst und in den Schuldienst konsequent umzusetzen.