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Kategorie: KiTa / Bildung / Schule / Uni / Ausbildung

Forschungsbau an der Universitätsmedizin

Martin: Empfehlung ist eine Anerkennung der ausgezeichneten Arbeit

Greifswald – Wissenschaftsministerin Bettina Martin freut sich über die jüngste Empfehlung des Wissenschaftsrates zur Errichtung eines Forschungsbaus an der Universitätsmedizin Greifswald. In seiner virtuellen Frühjahrssitzung in der vergangenen Woche hat sich der Wissenschaftsrat dafür ausgesprochen, den Forschungsbau „William B. Kannel Center for Community Medicine“ in die Förderphase 2022 aufzunehmen. Eine endgültige Entscheidung über eine Förderung will die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) voraussichtlich im Juli treffen.

„Mit der Empfehlung des Wissenschaftsrates hat das Investitionsvorhaben eine wichtige Hürde genommen“, erläuterte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Zugleich ist sie eine Anerkennung der ausgezeichneten Arbeit, die an der Universitätsmedizin Greifswald geleistet wird. Dieser neue Forschungsbau soll den Forscherinnen und Forschern nicht nur bessere Arbeitsbedingungen bieten, sondern auch die Kompetenzen in der interdisziplinären Zusammenarbeit noch gezielter bündeln“, betonte Martin. Zugleich wird er den Wissenschaftsstandort Greifswald sichtbarer und attraktiver machen.

In dem Forschungsbau wollen die Greifswalder Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die zunehmende Häufigkeit von Krankheiten wie Diabetes, Adipositas und Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel erforschen. Mit der Errichtung des interdisziplinären Zentrums für bevölkerungsbezogene Gesundheitsforschung könnten Arbeitsplätze für etwa 380 Personen auf einer Nutzfläche von 6.640 m² entstehen. Die veranschlagte Finanzierung für den Greifswalder Forschungsbau liegt bei insgesamt 65,6 Millionen Euro, die durch den Bund und das Land Mecklenburg-Vorpommern geleistet werden müsste.

Bereits seit 2007 begutachtet der Wissenschaftsrat die Vorhaben für neue Forschungsbauten. Auf der Grundlage der jährlichen Empfehlung des Wissenschaftsrates entscheidet die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz abschließend, welche Forschungsbauten in den Finanzierungsrahmen, die sogenannte Förderphase, aufgenommen werden können. Die Mittel für die Förderung eines bewilligten Forschungsbaus werden je zur Hälfte vom Bund und vom Sitzland der begünstigten Hochschule bereitgestellt.

Ausweitung der Kinderkrankentage

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese begrüßt die Ausweitung der Kinderkrankentage als schnelle und unbürokratische Hilfe für Eltern und Alleinerziehende. „Viele Eltern müssen durch die derzeitige Umstellung auf einen Notbetrieb in Kita oder Schule eine Betreuung ihrer Kinder zuhause sicherstellen. In dieser schwierigen Situation lindert die weitere Erhöhung der bezahlten Kinderkrankentage die Not“, betont Drese.

Durch das neue Bundesinfektionsschutzgesetz können Elternteile, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, im Jahr 2021 je gesetzlich krankenversichertem Kind 30 statt 20 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen. Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil insgesamt einen Anspruch auf maximal 65 Arbeitstage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf 60 Arbeitstage pro Kind. Bei mehreren Kindern haben Alleinerziehende insgesamt einen Anspruch auf maximal 130 Arbeitstage.

„Wichtig ist, mit der neuen Regelung erhalten Eltern im Jahr 2021 auch Kinderkrankengeld, wenn ihr Kind nicht krank ist, aber zu Hause betreut werden muss, weil eine Einrichtung zur Betreuung von Kindern (Kindertageseinrichtung, Hort oder Kindertagespflegestelle), Schule oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderungen geschlossen ist oder eingeschränkten Zugang hat“, so Drese.

Auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten (könnten), haben bei entsprechendem Kinderbetreuungsbedarf die Möglichkeit, stattdessen Kinderkrankengeld zu beantragen.

Kinderkrankengeld gibt es für jedes gesetzlich versicherte Kind bis einschließlich zwölf Jahre. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze. Drese: „Wenn Eltern Kinderkrankentage nehmen, haben sie einen Anspruch auf Freistellung.“

Die Kinderkrankentage können für einzelne Tage genommen werden. Dies hilft Eltern, die beispielsweise an einigen Tagen der Woche Kinderbetreuung in Anspruch nehmen können. „Auch für Elternteile, die sich tageweise mit dem anderen Elternteil bei der Kinderbetreuung zu Hause abwechseln, macht es das einfacher“, verdeutlicht Drese.

Ansprechpartner zur Beantragung von Kinderkrankengeld sind die jeweiligen Krankenkassen.

Kinder- und Jugendsport mit Einschränkungen

Schwerin – Auf Basis des Bundesinfektionsschutzgesetzes hat die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern in einer Sondersitzung am Donnerstagabend Öffnungen für die Ausübung von Kinder- und Jugendsport beschlossen.

Folgendes gilt vom Sonnabend (24. April) an:

„Kontaktfreier Kinder- und Jugendsport ist im Freien für bis zu fünf Personen, die nicht älter sind als 14 Jahre, sowie eine Betreuungsperson möglich“, teilte Sportministerin Stefanie Drese am Freitag in Schwerin mit. Diese Person (Trainer/ Trainerin oder eine sonstige Betreuungsperson) benötigt jedoch einen negativen Corona-Test. Darüber hinaus ist kontaktloser Individualsport nur im Freien und allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgerechnet.

„Kinder und Jugendliche leiden ganz besonders unter den erheblichen Einschränkungen“, sagte Drese. „Deshalb haben Angebote für junge Menschen oberste Priorität. Auch wenn es zunächst kleine Schritte sind – positiv ist, dass die Kinder überhaupt trainieren dürfen – selbst bei relativ hohen Inzidenzen.“

In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen verfolgt die Landesregierung weiter eine Öffnungsstrategie für den Vereinssport im Land. Beginnend nun mit dem Einstieg in den vereinsbasierten Trainingsbetrieb im Kinder- und Jugendsport, soll sukzessive der vereinsbasierte Trainingsbetrieb für alle Altersklassen und in allen Sportarten bis hin zum gewohnten Trainings-Spiel-und Wettkampfbetrieb wieder ermöglicht werden.

„Sobald sich die Situation deutlich verbessert, wird sich das Sozialministerium dafür einsetzen, dass die Rahmenbedingungen für die Teilnahme aller Altersgruppen am vereinsbasierten Sportbetrieb in allen Sportarten schrittweise wieder ermöglicht werden,“ betonte Ministerin Drese.

Testpflicht an den Schulen in M-V

Schwerin – Ab der kommenden Woche, spätestens ab dem 28. April 2021, wird an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern die Testpflicht für Schülerinnen, Schüler und Personal eingeführt. Am Präsenzunterricht oder anderen Präsenzangeboten in der Schule darf dann nur noch teilnehmen, wer zweimal in der Woche einen negativen Test vorweisen kann. Das gilt auch für die Angebote der Notfallbetreuung. Die Testpflicht gilt ebenso für Erziehungsberechtigte, die das Schulgebäude betreten wollen.

„Die Testpflicht wird zusätzlichen Schutz in unsere Schulen bringen, denn sie führt dazu, dass alle Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte, die im Präsenzunterricht sind, zweimal in der Woche auf das Corona-Virus getestet sind. Die Schulen werden der erste gesellschaftliche Bereich sein, der nach dem Lockdown geöffnet wird. Sobald die landesweite Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt, werden die Schulen mit einem Stufenplan wieder in Präsenzunterricht wechseln. Die Öffnung für den Präsenzunterricht wird mit dem zusätzlichen Schutz einer verpflichtenden Teststrategie abgesichert. Damit setzen wir auch die Regelungen des beschlossenen Bundesinfektionsschutzgesetzes um. Es bleibt dabei: Die Schulen und Kitas haben in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin Priorität“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.

Allen Schulen wurden bereits in den vergangenen Wochen ausreichend Selbsttest-Kits für Schülerinnen, Schüler und Beschäftigte zur Verfügung gestellt. Seit dem 17. März 2021 wurde an den Schulen die Möglichkeit der Selbsttestung angeboten und von einem großen Teil (ca. 47%) der Schülerschaft und der Beschäftigten genutzt. Die Selbsttests werden weiterhin grundsätzlich an den Schulen durchgeführt. Wenn jedoch die Schulkonferenz entscheidet, dass Selbsttests auch zu Hause durchgeführt werden sollen, bleibt dies ebenso möglich. An dieser Praxis ändert sich aktuell nichts.

Der Nachweis über einen negativen Test kann durch die Schülerinnen und Schüler auf verschiedene Weise erbracht werden:

  1. Durch die Durchführung eines Selbsttests unter Aufsicht und Anleitung unmittelbar nach Betreten des Schulgebäudes. Dafür ist eine Einverständniserklärung zur Durchführung eines Antigen-Schnelltests in der Schule notwendig.
  2. Durch eine Selbsterklärung der Erziehungsberechtigten oder des volljährigen Schülers oder der volljährigen Schülerin über einen zu Hause durchgeführten Selbsttest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis. Dafür liegen die entsprechenden Formulare in den Schulen vor oder können auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur geladen werden. Das negative Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein.
  3. Mit einer Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis, der max. 24 Stunden vorher in einem Testzentrum, einer Arztpraxis oder an anderer zulässiger Stelle durchgeführt wurde.

Der Testpflicht nicht nachzukommen heißt, sich gegen den Präsenzunterricht in der Schule zu entscheiden. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler erhalten Aufgaben zur selbstständigen Bearbeitung. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf Distanzunterricht.

Im Falle eines positiven Selbsttests gelten weiter die bestehenden Regelungen. Da das positive Testergebnis nur einen Anfangsverdacht darstellt, muss sich die Schülerin bzw. der Schüler umgehend in einem gesonderten Raum getrennt von den anderen Schülerinnen und Schülern aufhalten und wird dann von den Eltern abgeholt. Volljährige Schülerinnen und Schüler müssen das Schulgebäude umgehend verlassen. Danach muss unverzüglich ein PCR-Test bei einem Hausarzt unternommen werden. Sollte dieser Test negativ ausfallen, kann die Schülerin bzw. der Schüler wieder am Unterricht teilnehmen. Bei einem positiven Testergebnis entscheidet das örtliche Gesundheitsamt über die weiteren Maßnahmen des Kontaktmanagements.

Die Testpflicht besteht nicht für Schülerinnen und Schüler, die an den Abschlussprüfungen teilnehmen. Ihnen muss jedoch vor Beginn der Prüfungen ein Testangebot gemacht werden. Sie sind ausdrücklich aufgerufen, sich an den freiwilligen Selbsttests zu beteiligen oder max. 24 Stunden vor der Prüfung in einer Arztpraxis, einem Testzentrum oder in einer Apotheke einen Antigen-Schnelltest durchführen zu lassen.

Schülerinnen und Schüler, die vor der Teilnahme an einer Prüfung ein positives Ergebnis des Selbsttests haben, dürfen nicht an der Prüfung teilnehmen. Für sie gilt das oben genannte Verfahren auch. Sie legen Ihre Prüfung dann an einem der bekannten Nachschreibtermine ab.

Gymnasiales Schulzentrum Dömitz

Dömitz – Am kommenden Montag (26. April 2021) nimmt Bauminister Christian Pegel mit Landwirtschaftsminister Till Backhaus den ersten Spatenstich für den Teilneubau und die Modernisierung von Haus 3 der Grund- und Regionalschule am Gymnasialen Schulzentrum Dömitz (Landkreis Ludwigslust-Parchim) vor.

Das Gymnasiale Schulzentrum „Fritz Reuter“ in Dömitz vereint in seinem Verbund vier Schulformen: Regionale Schule, Gymnasium, Grundschule und Förderschule. Jeder Bildungsgang nutzt gegenwärtig seine eigenen Gebäude. Aula, Turnhallen und Sportplatz, Mensa, Versammlungsraum etc. werden übergreifend genutzt. Am Schulzentrum lernen 700 Schülerinnen und Schüler aus drei Bundesländern unter Anleitung von 70 Lehrkräften.

Bis 2022 soll das Ensemble in fünf Bauabschnitten bautechnisch und energetisch ertüchtigt und zugleich als Campus entwickelt werden. Die ersten beiden Bauabschnitte „Sanierung Sporthalle Gymnasium“ und „Ersatzneubau Haus 2 für Förderklassen, Grund- und Regionalschule“ stehen vor dem Abschluss. Im dritten Bauabschnitt sind, in zwei Teilabschnitten, der Teilneubau und die Modernisierung von Haus 3 der Grund- und Regionalschule geplant.

Mit dem Spatenstich am Montag startet der erste dieser beiden Teilabschnitte: Unterrichtsräume, Fachkabinette, Gruppen- und Vorbereitungsräume, ein Sanitätsraum, sanitäre Anlagen werden modernisiert und ein Aufzug integriert. Außerdem wird es einen Verbindungsgang zum Ersatzneubau Haus 2 geben. Im dritten Quartal 2022 soll dieser Abschnitt fertigstellt sein.

Das Bauministerium Mecklenburg-Vorpommern fördert dieses Vorhaben mit 6,5 Millionen Euro aus dem Kommunalinvestitionsförderungsprogramm im Bereich Schulen. Die Gesamtkosten betragen nach derzeitigem Stand ca. 11,7 Millionen Euro.

Neue Kindertagesstätte in Greifswald

Greifswald – Bauminister Christian Pegel eröffnet heute den Neubau der Kindertagesstätte „Samuil Marschak“ in Greifswald. Mit Greifswalds Oberbürgermeister Dr. Stefan Fassbinder übergibt er die neue Kita, die künftig den Namen „Tausend Farben“ führt, an den Leiter des kommunalen Eigenbetriebs „Hanse-Kinder“, Achim Lerm.

Die bestehende Kindertagesstätte im Stadtteil Schönwalde II ist stark sanierungsbedürftig. Als Ersatz hat der Träger „Hanse-Kinder“ einen energieeffizienten und barrierefreien Neubau auf zwei Etagen für die Betreuung von rund 150 Kindern errichten lassen. Auch der Außenbereich wurde neugestaltet.

Das Vorhaben ist Teil der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Schönwalde II. Das Landesbauministerium hat für das knapp fünf Millionen Euro teure Bauvorhaben 2,3 Millionen Euro Städtebaufördermittel bereitgestellt. Das Innenministerium unterstützte mit Sonderbedarfszuweisungen in Höhe von einer Million Euro.

Der Kita-Neubau hatte im dritten Quartal 2019 begonnen und wurde im März 2021 fertiggestellt.

Schulprüfungen beginnen

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern beginnen am Freitag, 23. April 2021, die zentralen und länderübergreifenden Abiturprüfungen. In diesem Schuljahr können 5.500 Schülerinnen und Schüler das Abitur ablegen. Den Anfang machen die Prüfungen im Fach Englisch. In der kommenden Woche folgen dann die weiteren länderübergreifenden Prüfungen in Französisch (Mittwoch, 28. April) und Deutsch (Freitag, 30. April). An Gymnasien und Gesamtschulen erreichen die Schülerinnen und Schüler das Abitur nach der Jahrgangsstufe 12, an Abend- und Fachgymnasien nach der Jahrgangsstufe 13.

„In diesem Schuljahr war Corona-bedingt vieles anders. Deshalb bin ich sehr froh, dass die Abiturprüfungen stattfinden können. Die Schülerinnen und Schüler haben enorm viel geleistet und dürfen durch die Pandemie keine Nachteile in ihrer Bildungslaufbahn haben“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Für die Prüfungen wünsche ich ihnen viel Erfolg und gutes Gelingen. Um verlässliche Prüfungsbedingungen zu bieten, haben wir schon zu Beginn des Schuljahres und noch einmal im Januar Vorabhinweise in die Schulen gegeben, die den prüfungsrelevanten Stoff konkretisieren. Damit war eine zielgerichtete Prüfungsvorbereitung möglich, ohne dass Abstriche bei den Anforderungen der Prüfung erfolgt sind. Die diesjährigen Abschlüsse sind also nicht nur gleichwertig, sondern verdienen mit Blick auf die erschwerten Lehr- und Lernbedingungen sogar eine besondere Anerkennung“, betonte Martin.

„Die Abschlussklassen hatten – anders als andere Klassenstufen – in diesem Schuljahr bis auf drei Tage vor und fünf Tage nach den Weihnachtsferien durchgängig Präsenzunterricht“, erläuterte die Bildungsministerin. „Um den Schülerinnen und Schülern mehr Zeit für die Prüfungsvorbereitung zu geben, haben wir die Abiturprüfungen um 10 Tage nach hinten verschoben. Wegen der besonderen Situation haben die Schülerinnen und Schüler außerdem pro Prüfung 30 Minuten mehr Zeit. Auf diese Bitte des Landesschülerrates sind wir gerne eingegangen“, sagte Martin.

Für die Abschlussprüfungen gelten in diesem Jahr strenge Hygieneregeln. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat den Schulen Anfang April entsprechende Hygiene- und Organisationshinweise übermittelt. So müssen Schülerinnen und Schüler beispielsweise während der schriftlichen Prüfungen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten. Die Schülerinnen und Schüler sind aufgerufen, vor den Prüfungen einen Selbsttest durchzuführen. An allen Schulen stehen Selbsttests zur Verfügung.

Bildungsministerin Bettina Martin appellierte an die Schülerinnen und Schüler, von den Selbsttests Gebrauch zu machen. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur weist für diejenigen, die nicht am selben Morgen der Prüfung einen Test vornehmen möchten, auf die Möglichkeit hin, dass sich Schülerinnen und Schüler am Vortag (insbesondere wochentags) auch in einem Testzentrum, in einer Arztpraxis oder in einer Apotheke testen lassen können. Ein solcher Antigen-Schnelltest gibt, wenn er max. 24 Stunden vor der Prüfung erfolgt ist und ein negatives Ergebnis zeigt, zusätzliche Sicherheit. Damit kann dann auch der Selbsttest direkt vor der Prüfung entfallen. Eine Testpflicht vor den Prüfungen gibt es nicht. Auch die heute vom Bundesrat gebilligte Neufassung des Bundesinfektionsschutzgesetzes sieht keine Testpflicht vor Prüfungen vor.

Schülerinnen und Schüler mit einem positiven Testergebnis müssen dieses Ergebnis zunächst bei einem Hausarzt mit einem PCR-Test abklären lassen und können an diesem Tag nicht an den Prüfungen teilnehmen. Sie legen ihre Prüfung dann an einem Nachschreibtermin ab.

In der kommenden Woche beginnen für 6.100 Schülerinnen und Schüler dann auch die zentralen schriftlichen Prüfungen zur Mittleren Reife. Am Mittwoch, 28. April 2021, erfolgen die Prüfungen im Fach Deutsch, am Freitag, 30. April in der ersten Fremdsprache. „Ich drücke den Schülerinnen und Schülern die Daumen und wünsche auch ihnen gutes Gelingen und viel Erfolg“, so die Bildungsministerin.

Mehr Jungen in die Sozialberufe

Schwerin – Gleichstellungsministerin Stefanie Drese hat zum heutigen Boys’Day Jungen ermutigt, eine Ausbildung in den vielfältigen SAHGE-Berufen (Soziale Arbeit, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Gesundheits- und Erziehungsberufe) in Erwägung zu ziehen.

„Der Boys’Day möchte das Berufswahlspektrum von Jungen erweitern, hin zu sozialen und erzieherischen Berufen“, sagte Drese auf der zentralen Landesveranstaltung zum Boys’Day. Im Rahmen der online durchgeführten Veranstaltung wurden Arbeitsbereiche der Diakonie Güstrow vorgestellt.

Drese: „Der erweiterte Blick ist wichtig, denn oftmals haben die Jungen in ihrem normalen Alltag gar keine Chance, in diese Berufsfelder reinzuschauen. Der Boys’Day ist eine sehr gute Möglichkeit, mit der Jungen ihre vielfältigen Potenziale entdecken können. Und vielleicht stellen sie dabei fest, dass auch eine Ausbildung als Pfleger, Ergotherapeut oder Erzieher spannend für sie sein kann.“

Hintergrund ist, dass Jungen oftmals eine Ausbildung wählen, der traditionell als sogenannter „Männerberuf“ angesehen wird. Dazu gehören KFZ-Mechatroniker, Elektroniker oder Industriemechaniker. Über die Hälfte der jungen Männer entscheiden sich für diese oder ähnliche Berufe, dabei haben sie die Auswahl von über 320 Berufen.

Parallel zum Boys´Day findet in Mecklenburg-Vorpommern der Girls´Day statt. Hier erkunden Schülerinnen Berufe aus dem MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Natur- und Ingenieurwissenschaft und Technik).

Der Aktionstag erweitert für Mädchen und Jungen ab Klasse 5 den Blick auf ihre berufliche Zukunft. Unternehmen, soziale Einrichtungen und Bildungsinstitutionen öffnen (in diesem Jahr virtuell) ihre Türen und ermöglichen den Schülerinnen und Schülern so einen erfahrungsreichen Praxistag.

„Es ist keine Frage des Geschlechts, welche Ausbildung begonnen, welches Studium aufgenommen wird“, verdeutlichte Ministerin Drese. „Wichtiger für die jungen Leute ist herauszufinden, ob die Tätigkeit den persönlichen Neigungen und Stärken entspricht und Freude bereitet.“

Das Sozialministerium unterstützt eine klischeefreie Berufs- und Studienwahl und trat 2019 der Bundesinitiative „Nationale Kooperationen zur Berufs- und Studienwahl frei von Geschlechterklischees“ bei.