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Kategorie: KiTa/Bildung/Schule/Uni

Investitionsprogramm für Ganztagsschulen

Martin: Grundschulen mit Ganztagsangeboten können zusätzliche Investitionsmittel erhalten

Schwerin – Schulen, die eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder anbieten, können zusätzliche finanzielle Hilfen für Investitionen erhalten. Im Rahmen des Konjunkturpakets 2020 des Bundes stehen den Grundschulen in Mecklenburg-Vorpommern dafür zunächst insgesamt 5,4 Mio. Euro zur Verfügung. Weitere Mittel sind in einem zweiten Paket angekündigt worden.

Das Ziel des Programms ist der qualitative Ausbau bestehender ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder. Finanziell unterstützt werden können Maßnahmen, die der qualitativen Verbesserung dieser Angebote dienen. In einem ersten Schritt werden insbesondere schnell umzusetzende Maßnahmen wie Investitionen in die Ausstattung, in Hygienemaßnahmen, Planungsleistungen, Baumaßnahmen und andere investive Vorbereitungsmaßnahmen gefördert.

Als nachfolgende größere Maßnahmen sind dann auch Modernisierungs-, Sanierungs-, Umbau- und Erweiterungsbaumaßnahmen, der Erwerb von Gebäuden einschließlich der energetischen Sanierung sowie Neubaumaßnahmen förderfähig. Schulträger können ihre Anträge noch bis Freitag, 29. Januar 2021, beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) stellen.

„Ganztägiges Lernen und ganztägige Förderung und Betreuung gehören ganz entscheidend zum Bildungserfolg dazu“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Deshalb ist es gut und wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler ein gutes und modernes Umfeld haben. Wir bieten in Mecklenburg-Vorpommern schon beinahe flächendeckend Ganztagsangebote an. Mithilfe der zusätzlichen Mittel können wir nun weitere Verbesserungen beim Ganztagsangebot in unseren Schulen fördern.“

Das Infrastrukturprogramm „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ setzt sich aus rund 4,4 Mio. Euro Bundesmitteln und einer Mio. Euro Landesmitteln zusammen. Von dem Programm können sowohl öffentliche Schulen als auch Schulen in privater Trägerschaft profitieren. Für öffentliche Schulen stehen 88,45 Prozent der Mittel zur Verfügung, für Schulen in freier Trägerschaft 11,55 Prozent.

Schulträger müssen in ihren Anträgen aufzeigen, dass die Maßnahme, die gefördert werden soll, noch nicht begonnen hat oder nach dem 17. Juni 2020 begonnen wurde, aber noch nicht abgeschlossen ist. Die Fördermittel müssen bis zum 31. Dezember 2021 ausgegeben sein. Ebenso darf keine weitere öffentliche Förderung für die Investition in Anspruch genommen werden. Anträge können auch nur gestellt werden, wenn die Fördersumme 3.000 Euro oder mehr beträgt.

Jugend- und Schulsozialarbeit

Greifswald – Das Sozialministerium hat mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald eine Vereinbarung zur Förderung und Umsetzung der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit in diesem und im kommenden Jahr unterzeichnet. Danach erhält der Landkreis insgesamt 2,5 Millionen Euro vom Land zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit für die Jahre 2021 und 2022. Die Mittel des Landes werden aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung gestellt.

„Die Jugend- und Schulsozialarbeit hat für die individuelle Förderung junger Menschen in unserem Land eine hohe Bedeutung“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese. „Ich bin deshalb im Interesse der Kinder und Jugendlichen sehr froh, dass sie gemeinsam von Land, kommunaler Ebene und Jugendhilfeträgern fortgeführt wird. Damit besteht Planungssicherheit für die Jugend- und Schulsozialarbeit im Landkreis Vorpommern-Greifswald“, so Drese.

Das Hauptziel von Land und Kommunen ist nach Aussage von Drese, junge Menschen in der Schule erfolgreich sozialpädagogisch zu betreuen und vor allem beim Übergang in die Ausbildung zu unterstützen. „Die mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald unterzeichnete Vereinbarung zur Ausgestaltung der Jugend- und Schulsozialarbeit bildet die finanzielle Basis und dient zugleich als Grundlage für die Umsetzung der fachpolitischen Ziele im Bereich der Jugend- und Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern“, verdeutlichte Ministerin Drese.

Im Einzelnen erhält der Landkreis Vorpommern-Greifswald in diesem Jahr knapp 560.000 Euro für die Jugendsozialarbeit und 672.000 Euro für die Schulsozialarbeit. Für 2022 sind es 575.000 Euro (Jugendsozialarbeit) bzw. 694.000 Euro (Schulsozialarbeit).

Insgesamt stellt das Sozialministerium in den Jahren 2021 und 2022 zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit im Land gut 17,15 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Darüber hinaus sind landesseitig jährlich bis zu 1,8 Millionen Euro für die anteilige Finanzierung der durch die Kommunen aus BuT-Restmitteln finanzierten Stellen in der Schulsozialarbeit eingeplant.

Die Beträge, die auf den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt in den Jahren 2021 und 2022 entfallen, berechnen sich nach dem Anteil der jeweils dort lebenden 10- bis 26-jährigen Einwohner*innen sowie einem Pauschbetrag für standardisierte Einheitskosten.

Lehrerbildung in MV wird neu geregelt

Martin: Wir schaffen zuverlässige Perspektiven für Seiteneinsteiger und eine bessere Qualifizierung

Schwerin – Die Ausbildung der Lehrkräfte im Seiteneinstieg soll zukünftig besser und transparenter werden. Das Kabinett hat am Dienstag einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bildungsministeriums beschlossen. Mit der Änderung des Lehrerbildungsgesetzes werden bessere und attraktivere Perspektiven für Lehrkräfte im Seiteneinstieg geschaffen und dafür gesorgt, dass sie für den Weg ihrer berufsbegleitenden Qualifizierung mehr Planungssicherheit erhalten.

„Wir brauchen in den kommenden Jahren zahlreiche neue Lehrerinnen und Lehrer im Land. Daher ist es nur selbstverständlich, den Beruf auch für diejenigen interessant zu machen, die nicht den klassischen Weg des Lehramtsstudiums eingeschlagen haben“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Es muss dabei aber sichergestellt sein, dass die künftigen Lehrerinnen und Lehrer eine hohe Qualifikation haben. Bei der Qualität der Bildung der Schülerinnen und Schüler darf es keine Kompromisse geben.“ Zu Beginn des Schuljahres 2020/21 waren 1.344 der Lehrkräfte an öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen im Land Lehrkräfte im Seiteneinstieg. Das entspricht einem Anteil von etwa 11 Prozent.

Wesentlicher Schwerpunkt der Neufassung des Lehrerbildungsgesetzes ist die Einführung eines berufsbegleitenden Vorbereitungsdiensts für Lehrkräfte im Seiteneinstieg als verbindliche Qualifizierungsform – vergleichbar zu dem Referendariat in der 2. Ausbildungsphase der grundständigen Lehrkräfte. Diejenigen Lehrkräfte im Seiteneinstieg, aus deren Hochschulabschluss nur ein Unterrichtsfach abgeleitet werden kann, müssen zusätzlich ein Beifach studieren. Dieses Beifach kann ausdrücklich auch eine sonderpädagogische Fachrichtung sein. Diese Möglichkeit birgt großes Innovationspotenzial im Kontext der Inklusion. Für diejenigen Lehrkräfte, aus deren Hochschul- oder Berufsabschluss keine Unterrichtsfächer abgeleitet werden können, werden die bisherigen Qualifizierungsmaßnahmen vorgehalten. Allerdings wird der geforderte Mindestbeschäftigungszeitraum für den Antrag auf den Erwerb einer Lehrbefähigung erheblich verkürzt, je nach vorhandener Qualifikation von sieben auf fünf Jahre beziehungsweise von zehn auf sieben Jahre.

Als formale Mindestvoraussetzung für die Einstellung als Lehrkraft im Seiteneinstieg ist grundsätzlich eine abgeschlossene Berufsausbildung festgelegt. Im Gesetzentwurf ist jedoch dafür Sorge getragen worden, dass in Ausnahmefällen auch Personen ohne diese Voraussetzung in den Schuldienst gelangen können, jedoch nur, wenn deren spezifische berufliche Sozialisation für die Schülerinnen und Schüler einen substanziellen Mehrwert verspricht.

Ein wichtiger Schritt ist auch die bessere Beratung der Lehrkräfte im Seiteneinstieg und die Planbarkeit der anstehenden berufsbegleitenden Qualifizierung. Deshalb sollen zukünftig Qualifizierungsvereinbarungen mit ihnen geschlossen werden, in denen Ziele, Wege und Dauer der Qualifizierung festgelegt werden.

In der Novelle des Lehrerbildungsgesetzes ist außerdem festgehalten, dass ein in einem EU-Land erworbener Lehramtsabschluss unter bestimmten Voraussetzungen keiner gesonderten Anerkennung bedarf. Damit wird es für das Land besser ermöglicht, qualifizierte Lehrkräfte aus der EU für den Schuldienst in Mecklenburg-Vorpommern einzustellen. Auch dies ist eine wichtige Maßnahme zur Gewinnung von Lehrkräften.

„Diese Novelle des Lehrerbildungsgesetzes ist ein erster wichtiger Schritt, um die wichtige Lehrerausbildung neu aufzustellen. Bei diesem ersten Schritt konzentrieren wir uns auf die bessere Qualifizierung der Lehrkräfte im Seiteneinstieg. Das ist wichtig, denn wir werden sie in den kommenden Jahren weiterhin brauchen. Umso wichtiger, dass sie gut für ihre wichtige Arbeit in den Schulen qualifiziert werden. Mit der Novelle des Lehrerbildungsgesetzes schaffen wir bessere Perspektiven für Lehrkräfte im Seiteneinstieg und machen diesen Schritt attraktiver“, so Martin.

Eine weitere wesentliche Neuerung ist, dass zwischen dem Land und den Universitäten eine jährliche Aufnahmekapazität für das Lehramtsstudium in Zielvereinbarungen festgelegt wird, die sich schulart- und fächerspezifisch an der Lehrerbedarfsplanung orientiert. Damit wird die bisherige starre gesetzliche Vorgabe durch ein flexibles Instrument ersetzt.

Bereits zu Beginn des Wintersemesters 2020/2021 sind an der Universität Rostock und der Hochschule Neubrandenburg insgesamt 40 zusätzliche Studienanfängerinnenplätze und Studienanfängerplätze für angehende Berufsschullehrkräfte errichtet worden. Und die Universitäten Greifswald und Rostock haben zusammen weitere 125 Studienanfängerinnenplätze und Studienanfängerplätze für das Grundschullehramt aufgebaut. Das sind mehr als doppelt so viele wie bisher.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zugeleitet. Das Parlament wird sich dann in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf befassen.

Hälfte der Kinder besucht nicht die Kita

Schwerin – Rund 57 Prozent der etwa 114.000 Kinder in Mecklenburg-Vorpommern, die regulär in eine Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort, Kindertagespflege) gehen, werden zurzeit zu Hause betreut. Das hat eine Abfrage des Sozialministeriums bei allen Landkreisen und den beiden kreisfreien Städten mit Stichtag 11. Januar ergeben.

„Diese Zahl verdeutlicht, dass die Eltern sich verantwortungsvoll im Lockdown verhalten. Mein Dank geht an alle Mütter und Väter und weitere Sorgeberechtigte, die eine Betreuung zu Hause sicherstellen können und unseren Appell zur Kontaktreduzierung beherzigen“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese.

„Viele berufstätige Eltern sind gleichzeitig auf die Betreuung ihrer Kinder in Krippe, Kindergarten, Hort oder Kindertagespflege angewiesen, betonte Drese. Es ist deshalb wichtig, dass unsere Kitas geöffnet sind. Hierfür möchte ich mich bei allen Erzieherinnen und Erziehen sowie Kindertagespflegepersonen bedanken, die dieses Angebot auch in Krisenzeiten ermöglichen“, so die Ministerin.

Drese: „Die seit dem 16. Dezember bestehende Schutzphase in den Kitas erfüllt ihren Sinn.“

Die deutlich geringere Zahl zu betreuender Kinder in den Kitas und Tagespflegen hilft nach Ansicht von Ministerin Drese, die Hygienekonzepte bei deutlich kleineren Gruppengrößen umzusetzen. Die Einrichtungen leisten hier eine sehr gute Arbeit, so Drese.

Drese: „Wir werden aber natürlich die Entwicklung der Zahlen genau im Auge behalten und sind im ständigen Austausch mit den Landkreisen und kreisfreien Städten.“ Klar sei auch, wenn zwei Werktage in Folge die Zahl der Neuinfektionen landesweit 200 oder höher ist, werden am darauf folgenden Tag die Kitas im Land geschlossen und findet nur noch eine Notfallbetreuung statt. Das sieht die neue Kindertagesförderungs-Verordnung vor.

Diese Regelung gilt auch regional. Da im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte der Wert von 200 seit einigen Tagen überschritten wird, werden dort die Kitas ab Mittwoch, den 13. Januar geschlossen und findet nur noch eine Notfallbetreuung statt.“

Die Notbetreuung steht nur Kindern zur Verfügung, bei denen mindestens ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist und eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann. Weitere Ausnahmen bestehen bei familiären Härtefällen sowie in begründeten Einzelfällen für Kinder in stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und von Alleinerziehenden.

Neue Kindertagesförderungs-Verordnung

Schwerin – Am Montag (11. Januar) tritt die neue Corona- Kindertagesförderungs-Verordnung in Kraft. Darin wird die Fortsetzung, der seit dem 16. Dezember 2020 bestehenden Schutzphase in der Kindertagesförderung (Krippe, Kindergarten, Kindertagespflege, Hort) bis zum 7. Februar geregelt. Außerdem sind dort Vorkehrungen getroffen, wenn der Inzidenzwert auf über 200 Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen je 100.000 Einwohner*innen steigt. Auch die Empfehlungen zum Schutz von Beschäftigten und Kindern in der Kindertagesförderung im Zusammenhang mit dem Corona-Virus hat das Sozialministerium aktualisiert.

„In der Schutzphase bleiben die Kitas und Tagespflegestellen geöffnet und sollen die bestehenden Gruppenstrukturen beibehalten werden. Wir appellieren aber an alle Eltern, dieses Angebot nur in Anspruch zu nehmen, wenn es beruflich gar nicht anders geht und keine Möglichkeit besteht, ihre Kinder zu Hause zu betreuen“, verdeutlichte Sozialministerin Stefanie Drese am Wochenende.

Eltern müssen ihre Kinder zur Teilnahme an der Kindertagesförderung während der Schutzphase anmelden. Ein entsprechendes Anmeldeformular ist dieser Pressemitteilung beigefügt. Es kann zudem von der Homepage des Sozialministeriums (www.sozial-mv.de) ausgedruckt werden, oder ist in der Kita/ Tagespflegestelle erhältlich.

Im Kindergarten, in der Krippe und Kindertagespflegestelle müssen Kinder keine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) tragen. In Horten müssen Kinder und Beschäftigte grundsätzlich eine MNB in dem Gebäude tragen. „Auf dem Außengelände des Hortes besteht für die Kinder und Beschäftigten keine Pflicht zum Tragen einer MNB“, so Drese.

Neu aufgenommen in die Verordnung wurde die Untersagung des Besuchs der Kindertageseinrichtungen ab einem Inzidenzwert von 200 Corona-Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen je 100.000 Einwohne*rinnen. Drese: „Wenn zwei Werktage in Folge die Zahl der Neuinfektionen landesweit 200 oder höher ist, werden am darauf folgenden Tag die Kitas im Land geschlossen und findet nur noch eine Notfallbetreuung statt.“

Beträgt zwei Werktage in Folge die Zahl der Neuinfektionen in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt mindestens 200 ist der Besuch von Kindertageseinrichtungen in dem Gebiet dieses Landkreises oder dieser kreisfreien Stadt ab dem darauf folgenden Tag grundsätzlich für Kinder untersagt.

Drese: „Da im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte dieser Wert zurzeit überschritten ist, werden dort die Kitas ab Mittwoch, den 13. Januar geschlossen und findet nur noch eine Notfallbetreuung statt. Mit zwei Übergangstagen können die Eltern nun alle Absprachen mit dem Arbeitgeber bzw. der Kita treffen und haben die Einrichtungen Zeit, sich darauf einzustellen.“

Die Notbetreuung steht nur Kindern zur Verfügung, bei denen mindestens ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist und eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann. Weitere Ausnahmen bestehen bei familiären Härtefällen sowie in begründeten Einzelfällen für Kinder in stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und von Alleinerziehenden.

Ministerin Drese warb bei den Eltern, die vom Bund zugesagte Unterstützung für die Betreuung der Kinder zu Hause, in Anspruch zu nehmen: „Das Kinderkrankengeld wird in diesem Jahr coronabedingt um zehn Tage pro Elternteil und 20 Tage für Alleinerziehende ausgeweitet, ohne dass das Kind krank sein muss.“

Der PM sind neben dem Anmeldeformular, die (nicht amtliche) Lesefassung der Corona- Kindertagesförderungsverordnung mit der Auflistung der kritischen Infrastrukturen und die Hygieneempfehlungen zum Schutz von Beschäftigten und Kindern in der Kindertagesförderung in M-V im Zusammenhang mit dem Corona-Virus beigefügt.

Klare Regeln zur Benotung

Schwerin – Angesichts der aktuell geltenden weitgehenden Einschränkungen im Schulbetrieb hat das Bildungsministerium mit klaren Regelungen zur Leistungsbewertung Sicherheit für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte geschaffen. In diesem Schulhalbjahr – also bis zu Beginn der Winterferien – werden keine verpflichtenden Klassenarbeiten oder Klausuren mehr geschrieben. Für die Halbjahresnote werden die bislang geschriebenen Lernerfolgskontrollen und sonstige alternative Leistungen herangezogen.

„Wir schaffen damit Klarheit für Schülerinnen, Schüler, Eltern aber auch Lehrkräfte“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Es geht in dieser besonderen Situation darum, Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte zu entlasten, aber doch vergleichbare Standards für die Schülerinnen und Schüler herzustellen. Das schafft Sicherheit für alle Beteiligten.“ Ein entsprechendes Hinweisschreiben hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur am Freitag an alle Schulleiterinnen und Schulleiter der allgemein bildenden Schulen verschickt.

Für das 1. Schulhalbjahr 2020/21 genügt im Notfall eine Note für sonstige Leistungen. Alle bisher erbrachten Leistungen bleiben aber gültig und gehen in die Halbjahresnote ein. Schülerinnen und Schüler, die aus nicht selbst verschuldeten Gründen in diesem Halbjahr keine Klausur oder Klassenarbeit schreiben konnten, werden anhand ihrer sonstigen Leistungen bewertet.

Für die Sekundarstufe I und Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe gilt: Wenn in den Fächern Deutsch, Mathematik und in den Fremdsprachen des Pflichtunterrichts im Schulhalbjahr tatsächlich zwei Klassenarbeiten oder Klausuren geschrieben wurden, so gehen diese mit einem Anteil von 40 Prozent in die Gesamtbewertung ein, bei nur einer tatsächlich geschriebenen Klassenarbeit oder Klausur im Schulhalbjahr wird diese zu 25 Prozent gewertet.

Wenn Schülerinnen und Schüler ihre bislang erbrachten Noten verbessern wollen, ist das aber möglich. Voraussetzung dafür ist, dass es für die Lehrkräfte organisatorisch möglich ist. Möglichkeiten der Notenverbesserung sind zum Beispiel: Freiwillige Klausuren und Klassenarbeiten der ganzen Lerngruppe oder Teilen davon oder Ersatzleistungen in Absprache mit der Lehrkraft.

Schülerinnen und Schüler, die wegen Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe ausschließlich oder überwiegend in Distanz unterrichtet wurden, haben weitere Möglichkeiten. Sie erbringen anstelle einer Klassenarbeit eine Ersatzleistung, die eine Vertiefung des Stoffes auf dem Niveau einer Klassenarbeit erfordert. Das kann das Erstellen einer Dokumentation, ein Exposé, eine Projektskizze oder ähnliches sein. Voraussetzung dafür ist in jedem Fall der intensive Austausch mit der Lehrkraft. So müssen ausführliche Erläuterungen des Lernstoffes und ein regelmäßiger Austausch zwischen Lehrkraft und Schüler und Eltern stattfinden. Auch sind der Lernstand und die technischen Voraussetzungen der Schülerin oder des Schülers zu berücksichtigen.

Die genannten Regelungen gelten ausdrücklich für das 1. Halbjahr des Schuljahres 2020/21.

DENKMAL EUROPA

Neue Plattform öffnet Türen für Kinder und Jugendliche

Schwerin – Über das crossmediale Projekt DENKMAL EUROPA können Kinder, Jugendliche und Erwachsene auf eine spannende Zeitreise gehen. Auf der digitalen Plattform www.denkmal-europa.de erhalten sie Einblicke in viele denkmalpflegerische Themen. Graphic Novels, europäische Kulturgeschichten und Filme über Projektbeispiele aus der Praxis liefern Einblicke in unbekannte Dimensionen unserer Geschichte.

„Die Plattform lädt zum Entdecken und Staunen ein“, sagte Kulturministerin Bettina Martin. „Sie bietet Gelegenheit, breite Kreise der Gesellschaft, insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, an das baukulturelle Erbe heranzuführen und sie dafür zu begeistern. Auf ansprechende Weise erfahren die Erben von morgen, warum es wichtig ist, diese Schätze zu bewahren und zu pflegen“, würdigte Martin das neue Format. Zudem liefere die digitale Plattform auch Lehrkräften viele Ideen, wie Themen rund um die Denkmalpflege in den Unterricht integriert werden könnten.

„Unsere Denkmale sind als Lern- und Verständnisorte starke Impulsgeber und mit ihrer authentischen Substanz selbst die besten Vermittler. Die 15 Praxisprojekte zeigen beispielhaft wie es gelingen kann, junge Menschen in die Denkmalpflege einzubinden und persönliche Zugänge zum Denkmal zu schaffen“, sagte Dr. Ramona Dornbusch, Landeskonservatorin und Leiterin der Landesdenkmalpflege im Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern, das eines von vielen Kooperationspartnern dieses Gemeinschaftsprojektes ist.

Mit DENKMAL EUROPA ist eine digitale Ausstellung entstanden, bei der Denkmalpflegern, Restauratoren, Handwerkern oder auch Zeitzeugen über die Schulter geblickt werden kann. Eine Reise durch die Seite und das zugehörige Workbook machen verständlich, wie unsere Vorfahren gelebt, gearbeitet, geplant, gefeiert, getrauert oder woran sie geglaubt haben. Bislang Unverbundenes verdichtet sich zum Wissen darum, welche Entwicklungen Spuren hinterlassen haben oder zu neuen Ideen führten oder welches ökologische, politische oder religiöse Verständnis hinter den Bauten unserer Umgebung steckte. Egal ob für den Geschichts-, Geografie-, Mathe- oder Sachkundeunterricht oder in der Freizeitbildung: Denkmale bieten für viele Themen neugierig machende Anknüpfungspunkte.

Das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung Landesdenkmalpflege, ist mit folgendem Praxisprojekt vertreten:

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8 bis 11 des Hansa-Gymnasiums Stralsund haben sich mit der Vergangenheit ihrer Stadt auseinandergesetzt. Unter dem Titel „Zu Hause im Weltkulturerbe – die Erben des Erbes begegnen Europas Geschichte in der Hansestadt Stralsund“ hat die Schule den Landesbeitrag Mecklenburg-Vorpommerns zum European Cultural Heritage Year 2018 erarbeitet. 2019 setzte sie ihre vielfältigen Projekte unter dem Motto „Bock auf Barock“ fort. Bei der landesweiten Festveranstaltung am Tag des offenen Denkmals® in der Stadtbibliothek Wolgast wurde das Engagement des Hansa-Gymnasiums Stralsund mit dem „Denk mal! Preis für Kinder und Jugendliche 2020“ ausgezeichnet.

Schulbetrieb im Januar

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern bleiben die Einschränkungen an den Schulen im Januar bestehen. Die Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen der allgemein bildenden und beruflichen Schulen bleibt aufgehoben. Für alle Schülerinnen und Schüler gilt das Distanzlernen.

Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 bleiben die Schulen jedoch geöffnet. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6, die nicht zu Hause betreut werden können, werden wie bereits in dieser Woche in der Schule durch Lehrkräfte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben begleitet. Dies gilt auch für alle Schülerinnen und Schüler der Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und mit dem Förderschwerpunkt Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler.

Ab der Jahrgangsstufe 7 und für alle Bildungsgänge der Beruflichen Bildung wird Distanzunterricht erteilt. Eine Ausnahme bilden die Abschlussklassen. Für sie ist ab Montag, 11. Januar 2021, Unterricht in Präsenz möglich. Dies gilt für die Jahrgangsstufen 10 an Regionalen Schulen und Gesamtschulen im Bildungsgang Mittlere Reife sowie die Jahrgangsstufe 12 an den Gymnasien und Gesamtschulen, die Jahrgangsstufe 13 an den Abendgymnasien, die Abschlussklassen an beruflichen Schulen sowie die Jahrgangsstufen 9 und 10 an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen.

„Angesichts der auch in Mecklenburg-Vorpommern sehr angespannten Infektionslage ist es leider unumgänglich, dass die Einschränkungen an den Schulen im Januar fortgesetzt werden“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Wir folgen damit dem Bund-Länder-Beschluss vom 5. Januar. Ich bin jedoch sehr froh darüber, dass es uns möglich ist, den Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen Unterricht in Präsenz zu ermöglichen. Wir müssen die Jugendlichen auch unter Pandemiebedingungen gut auf ihre Abschlussprüfungen vorbereiten. Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Land, in dem schon im April die Abiturklausuren und die Prüfungen für die Mittlere Reife geschrieben werden. Ich habe bereits in den vergangenen Tagen erklärt, dass Präsenzunterricht für die Abschlussklassen höchste Priorität haben muss, denn hier geht es um die Lebenskarrieren der Jugendlichen“, so Martin.

Zu den Regelungen für die Klassen 1 bis 6 sagte Bildungsministerin Bettina Martin: „Ich appelliere an die Eltern, ihre Kinder nach aller Möglichkeit zu Hause zu betreuen. Wenn das aus beruflichen oder familiären Gründen nicht möglich ist, können Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 die Schulen besuchen. Diese Schülerinnen und Schüler, die nicht zu Hause im Distanzlernen betreut werden können, werden in der Schule durch Lehrkräfte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben begleitet.“

Eltern müssen dann eine Selbsterklärung vorlegen, dass eine Betreuung der Kinder nicht möglich ist. Das entsprechende Formular, das mit dem Formular für die Betreuung in den Kitas identisch ist, erhalten sie von den Schulen oder können es auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur herunterladen.

Solange und sobald die Inzidenzen in Landkreisen oder kreisfreien Städten in Mecklenburg-Vorpommern verlässlich unter 50 liegen, wird ab dem 18. Januar geprüft, ob eine Beschulung für die Grundschulen in Präsenzform möglich ist. Der Präsenzunterricht ist für die Schülerinnen und Schüler dieser Altersgruppe besonders wichtig, weil Lernen in Distanz die nötige Bindung im Klassenverband nicht ersetzen kann.

Das Land führt in den Schulen für die kommenden Wochen zusätzliche Maßnahmen für den Hygiene- und Gesundheitsschutz ein:

  • Im Rahmen des Präsenzunterrichts und auch sonst im Schulgebäude gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Personen, auch für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen, soweit nicht eine Ausnahme nach der entsprechenden Corona-Verordnung in der jeweils geltenden Fassung vorliegt. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt im Freien auf dem Schulgelände überall dort, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
  • Schülerinnen und Schüler, die in der kommenden Woche die Schule besuchen, müssen wie nach den Herbstferien erneut eine Bestätigung vorlegen, dass sie keine Symptome haben, die auf eine Corona-Infektion schließen lassen könnten. Außerdem muss erklärt werden, dass sie sich innerhalb der vergangenen zehn Tage nicht in einem Risikogebiet außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns aufgehalten haben. Das entsprechende Formular, das von den Eltern bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern unterschrieben werden muss, wird über die Schulen zur Verfügung gestellt und kann auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur heruntergeladen und ausgedruckt werden.
  • Das Land hat zudem für Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte an den Schulen 100.000 Masken zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um Masken mit einer Schutzwirkung, die mit einer FFP2-Maske vergleichbar ist. Sie bieten sowohl einen Selbst- als auch einen Fremdschutz. Der Nachweis dieser Schutzwirkung wurde durch ein geeignetes Prüflabor erbracht. Die Masken wurden bereits an die Staatlichen Schulämter geliefert und wurden an öffentliche und freie allgemein bildende und berufliche Schulen verteilt. Die Zuteilung pro Schule erfolgte nach Anzahl der Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte an einer Schule. Jede Schule hat mindestens 100 Masken erhalten.
  • Das Land hat die Möglichkeit für alle Lehrkräfte und alle Beschäftigten an den Schulen, sich präventiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen zu lassen, verlängert. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ruft die Lehrkräfte dazu auf, von diesem Angebot Gebrauch zu machen. Das Angebot ist freiwillig. Die Testungen erfolgen nach wie vor bei Hausärztinnen/Hausärzten oder den HNO-Ärztinnen/HNO-Ärzten. Die Ärztin oder der Arzt muss zudem in Mecklenburg-Vorpommern niedergelassen sein.
  • In den Schulen, in denen Abschlussklassen in Präsenz unterrichtet werden, sind die räumlichen und schulorganisatorischen Möglichkeiten vor Ort für zusätzlichen Schutz, wie zum Beispiel größere Räume, auszuschöpfen. Dazu gehört ausdrücklich auch, dass von der Kontingentstundentafel abgewichen werden kann und der Unterricht entzerrt wird, indem eine Konzentration auf die Kern- und Prüfungsfächer erfolgt. Im Bereich der dualen Ausbildung können auch die Entzerrung von Blockunterricht oder ähnliche Maßnahmen vorgenommen werden. Dies muss vor Ort mit den Unternehmen abgestimmt sein.

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die Schulen mit einem Hinweisschreiben über die Regelungen, die ab der kommenden Woche gelten, informiert. Das Hinweisschreiben ist auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht, damit Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler die Regelungen einsehen können.“