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Kategorie: KiTa / Bildung / Schule / Uni / Ausbildung

Lehrerbedarf für die Jahre 2021 bis 2035

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat von 2017 bis 2020 insgesamt 2.861 neue Lehrkräfte eingestellt. Dies geht aus dem fortgeschriebenen Bericht zur Lehrerbedarfsentwicklung für die Jahre 2021 bis 2035 hervor, den Bildungsministerin Bettina Martin dem Kabinett vorgelegt hat. Allein in den vergangenen drei Jahren hat das Land jährlich über 700 Lehrkräfte in den öffentlichen Schuldienst eingestellt. Im Jahr 2019/2020 entsprach dies fast sieben Prozent des gesamten Lehrkörpers. Im Jahr 2020 gab es mit 877 Neueinstellungen so viele wie nie zuvor in der Geschichte des Landes.

„Die Zahlen zeigen, dass der Generationswechsel in den Lehrerkollegien der Schulen in Mecklenburg-Vorpommern längst begonnen hat“, betonte Bildungsministerin Bettina Martin. „Mecklenburg-Vorpommern hat auch in den kommenden Jahren einen großen Lehrerbedarf, weil viele Lehrerinnen und Lehrer altersbedingt in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Die Herausforderungen, freie Stellen zu besetzen, sind groß, weil auch die anderen Länder nach neuen Lehrkräften suchen und wir uns in einem bundesweiten Wettbewerb um die Fachkräfte befinden. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern bereits weitreichende Maßnahmen ergriffen, damit es gelingt, in den kommenden Jahren auch zahlreiche neue Lehrkräfte für den Schuldienst bei uns zu gewinnen“, sagte sie.

Martin verwies auf das 200-Millionen-Schulpaket, das mit Blick auf die Lehrkräftegewinnung und -haltung aufgelegt wurde und weitreichende Verbesserungen bringt. „Wir haben die Anzahl der Lehrkräfte, die wir im eigenen Land ausbilden, erhöht. Im Grundschulbereich haben wir die Studienplätze mehr als verdoppelt, indem wir bereits im Wintersemester 2020/2021 einen neuen Studiengang für das Grundschullehramt in Rostock neu eingeführt haben. An der Universität Rostock haben wir die Kapazitäten im Grundschullehramt erhöht. Ein weiterer wichtiger Schritt: Wir haben die Vergütung der Grundschullehrkräfte auf A13/E13 angehoben und damit die Attraktivität des Berufs erhöht. Und: Da wir wissen, dass wir auch in den kommenden Jahren weiterhin Lehrkräfte im Seiteneinstieg zum Einsatz bringen werden, haben wir ihre Qualifizierung reformiert und streben weitere Verbesserungen an. Der Gesetzentwurf liegt dem Landtag in dieser Woche zur Entscheidung vor. All diese Schritte werden in den kommenden Jahren dabei helfen, die Herausforderung zu meistern, den hohen Lehrkräftebedarf im Land besser zu decken“, so die Bildungsministerin.

Die Lehrerbedarfsprognose bildet für diese Planungen eine wichtige Grundlage. „Wir werden weiterhin große Anstrengungen unternehmen, damit auch zukünftig genügend gut ausgebildete Lehrkräfte vor den Klassen stehen. Dabei geht einerseits darum, unsere Lehrerinnen und Lehrer möglichst lange zu halten und ihnen eine gute und langfristige Perspektive zu bieten“, sagte Martin. Gleichzeitig würden mehr Anreize für neue Fachkräfte gesetzt und aktiv um sie geworben, auch weit über die Landesgrenzen hinaus.

Alle fünf Jahre schreibt das Land die Lehrerbedarfsprognose fort. Sie basiert auf den Anstrengungen in den vergangenen Jahren und ist an möglichst gefestigten demografischen Rahmenbedingungen ausgerichtet. Im gesamten Betrachtungszeitraum für die Jahre 2021 bis 2035 erwartet das Land – anders als in den vergangenen Jahren – einen Rückgang der Schülerinnen- und Schülerzahlen und ein damit möglicherweise verbundenes Absinken der Lehrerbedarfsstellen. Allerdings bleibt der Lehrkräftebedarf in den kommenden mindestens fünf Jahren auf einem hohen Niveau.

Auch der danach folgende Rückgang wird voraussichtlich nicht von Dauer sein: Viele langfristige Prognosen gehen davon aus, dass sich Mitte/Ende der 2030er die Schülerzahlen stabilisieren und in der Folge wieder ansteigen – somit auch die damit verbundenen Lehrkräftebedarfe.

Laut Prognose muss Mecklenburg-Vorpommern in den kommenden fünf Jahren pro Schuljahr jeweils zwischen 600 und 800 Lehrkräfte einstellen. Die Prognose zeigt den ungefähren Einstellungsbedarf auf. Wenn sich die Bedingungen verändern, verändert das auch den Lehrerbedarf. Das heißt, der tatsächliche Bedarf pro Schuljahr kann von der Prognose abweichen – auch nach unten.

So liegen die konkreten Bedarfszahlen für das Schuljahr 2021/2022 inzwischen vor. Mecklenburg-Vorpommern hat zum Schuljahr 2021/2022 einen tatsächlichen Einstellungsbedarf von 505 Lehrkräften. Diese Anzahl ist notwendig, um die Unterrichtsversorgung im Land im kommenden Schuljahr abzusichern.

Maßnahmen im Überblick:

200-Millionen-Euro-Schulpaket geschnürt

Mit den Investitionen in die Bildung macht die Landesregierung den Arbeitsplatz „Schule“ für Lehrkräfte attraktiver und verbessert die Lernbedingungen für Schülerinnen und Schüler.

  • Anhebung der Besoldung von Grundschullehrkräften ab dem 1. August 2020 (E 13/A 13)
  • Seit Beginn des Schuljahres 2020/2021 können Lehrerinnen und Lehrer, die das 63. Lebensjahr vollendet haben, neben den bereits bestehenden Anrechnungsstunden (eine Stunde ab 57 Jahren, eine weitere Stunde ab 60 Jahren) insgesamt bis zu vier Anrechnungsstunden pro Woche erhalten.
  • Lehrkräftein der gymnasialen Oberstufe werden weiter entlastet. Auch sie können weitere Anrechnungsstunden pro Woche erhalten. Über die Verteilung im Einzelfall entscheidet die jeweilige Schule.

Referendariat attraktiver gestaltet

Mit den Veränderungen beim Referendariat für den Schuldienst sorgt die Landesregierung dafür, dass der Übergang von der Universität in die Ausbildung an der Schule besser gelingt und sich Wartezeiten verringern.

  • Das Land stellt viermal im Jahr Referendarinnen und Referendare ein (Termine sind der 1. Februar, 1. April, 1. August und 1. Oktober eines jeden Jahres).
  • Im April 2021 absolvieren mit 836 Referendarinnen und Referendare so viele wie noch nie den Vorbereitungsdienst an den Schulen.

Einstellungsverfahren vereinfacht

Mit den erheblichen Verbesserungen und Vereinfachungen bei den Einstellungsverfahren vor allem für ehemalige Referendarinnen und Referendare stellt Mecklenburg-Vorpommern sicher, dass im Land ausgebildete Nachwuchslehrkräfte besser im Land gehalten werden können.

  • Referendarinnen und Referendare an den Schulen erhalten nach Bestehen der Zweiten Staatsprüfung eine Übernahmezusage. Die bisher notwendigen extra Ausschreibungen entfallen. Für die Nachwuchslehrkräfte entfällt damit ein weiteres Bewerbungsverfahren. Für die Schule besteht Planungssicherheit.
  • Stellenausschreibungen können vorgezogen werden, um möglichst früh freiwerdende Stellen zu besetzen. Das Land betreibt damit eine strategische Personalplanung.

Seiteneinsteiger-Qualifizierung verbessert

Die Änderungen in der Seiteneinsteiger-Qualifizierung tragen dazu bei, dass Bewerberinnen und Bewerber auf das Unterrichten an der Schule intensiver vorbereitet werden.

  • Schwerpunkt der Neufassung des Lehrerbildungsgesetzes ist die Einführung eines berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes für Lehrkräfte im Seiteneinstieg als verbindliche Qualifizierungsform – vergleichbar zu dem Referendariat in der 2. Ausbildungsphase der grundständigen Lehrkräfte.
  • Mit Einführung einer Grundlegenden pädagogischen Qualifizierung (GPQ) und der daran anschließenden Modularisierten Qualifizierungsreihe (MQR) sowie dem Kompaktkurs hat das Land die Seiteneinsteiger-Qualifizierung reformiert.

Pilotprojekt „Ausländische Lehrkräfte“ gestartet

Mit dem Qualifizierungsprogramm verfolgt die Landesregierung einen neuen Ansatz bei der Lehrkräftegewinnung.

  • Das Land hat einQualifizierungsprogramm für Lehrkräfte aus dem Ausland aufgelegt. Im Pilotprojekt stehen zunächst 15 Stellen zur Verfügung, die sich insbesondere an ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer aus Polen mit guten Deutschkenntnissen richten.
  • In einer zweiten Stufe soll das Pilotprojekt auf Lehrkräfte in anderen Ländern ausgeweitet werden. Hierfür kooperiert das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit der Bundesagentur für Arbeit und weiteren Partnern.

Lehrerbildung an den Hochschulen gestärkt

Ziel der Verbesserungen in der Lehrerbildung ist es, die Schwundquote im Lehramtsstudium zu reduzieren und zu erreichen, dass mehr Lehramtsabsolventinnen und -absolventen ihr Studium beenden.

  • Seit dem Wintersemester 2020/2021 bildet Mecklenburg-Vorpommern mehr Grundschullehrkräfte aus. Mit 225 Studienplätzen stehen an der Universität Greifswald und an der Universität Rostock insgesamt mehr als doppelt so viele Studienplätze wie früher zur Verfügung.
  • An der Universität Rostock und der Hochschule Neubrandenburg sollen zusammen weitere 40 Studienanfängerinnenplätze und Studienanfängerplätze für das Lehramt an beruflichen Schulen angeboten werden. Damit werden auch hier die Ausbildungskapazitäten erhöht.
  • Angehende Lehrerinnen und Lehrer haben jetzt bessere Möglichkeiten, sich mit den Vorzügen einer Schule im ländlichen Raum vertraut zu machen. Für Praktika und schulpraktischen Übungen während des Studiums können sie Fahrtkostenzuschüsse beantragen. Für die Zuschüsse stehen bis zum Jahr 2030 jährlich 200.000 Euro zur Verfügung.

Lehrerwerbekampagne stetig weiterentwickelt

Mit der Lehrerwerbekampagne und dem Karriereportal für den Schuldienst macht das Land auf das attraktive Angebot an freien Stellen aufmerksam und bietet einen leichten Berufseinstieg.

  • Mecklenburg-Vorpommern wirbt in Zeitungen, Zeitschriften, online und immer mehr bei Social Media. Um innerhalb des Landes auf die Aktivitäten aufmerksam zu machen und Touristen, Mecklenburger und Vorpommern anzusprechen, wirbt das Land im öffentlichen Raum mit Großplakaten.
  • Aktuell setzt das Land auch auf eine fahrende Botschafterin: Seit dieser Woche kurvt eine Straßenbahn des Schweriner Nahverkehrs durch die Landeshauptstadt, um auch im politischen Zentrum von Mecklenburg-Vorpommern darauf aufmerksam zu machen, dass das Land gut ausgebildeten Nachwuchs sucht, verbeamtet, gleich bezahlt und gut unterstützt.

Besondere Projekte zur Lehrerwerbung aufgelegt

Besondere Projekte zur Lehrernachwuchsgewinnung bieten potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern die Möglichkeit, Schulen kennenzulernen oder persönliche Kontakte zu knüpfen.

  • Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur führt gemeinsam mit den Universitäten und dem landesweiten Zentrum für Lehrerbildung, den Staatlichen Schulämtern und Schulen sogenannteSchulmessen durch. Lehramtsstudierende haben die Möglichkeit, Schulen im ländlichen Raum kennenzulernen und schon während des Studiums Kontakte zu Schulleiterinnen und Schulleitern zu knüpfen.
  • 2019 hat das Land erstmals eine LehrerbildungsLANDPARTIE nach Pasewalk, Torgelow, Löcknitz, Eggesin, Ahlbeck, Ueckermünde und Stettin gemacht. Sie fand in Kooperation mit dem landesweiten Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZLB), der Universität Rostock und der Universität Greifswald, dem Staatlichen Schulamt Greifswald sowie Schulen und Trägern im Landkreis Vorpommern-Greifswald statt.
  • Im September 2021 plant das Land eine LehrerbildungsLANDPARTIE für berufliche Schulen. Sie soll an das Regionale Berufliche Bildungszentrum Neustrelitz führen und wird in Kooperation mit dem Institut für Berufspädagogik der Uni Rostock veranstaltet.
  • In Planung ist ebenfalls ein digitales Event „Ländliche Schulen entdecken“ im November 2021.

Drese für Ausweitung der Kinderkrankentage

Schwerin – Infolge der vom Bund geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes fordert Sozialministerin Stefanie Drese eine weitere Erhöhung der bezahlten Kinderkrankentage. Die steigenden Infektionszahlen und die damit verbundenen bundesweit verbindlichen Vorgaben sind nach Ansicht von Drese für Familien mit Kindern im Kita- und Schulalter eine riesige Belastung. „Deshalb müssen die Unterstützungsangebote ausgebaut werden“, so Drese.

Im Januar 2021 ist der Anspruch auf Kinderkrankengeld pro Kind und Elternteil auf 20 Tage und für Alleinerziehende auf 40 Tage verdoppelt worden. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass der Anspruch auch dann besteht, wenn das Kind nicht krank ist, sondern pandemiebedingt zu Hause betreut wird.

Drese: „Jetzt sollte eine Erhöhung auf 30 beziehungsweise 60 Tage erfolgen. Die zusätzlichen Kinderkrankentage können Eltern zur Betreuung der Kinder bei Schul- und Kitaschließungen in Anspruch nehmen oder wenn die dringende Empfehlung besteht, die Kinder nicht in die Einrichtung zu schicken.“

Voraussetzungen für den Erhalt von Kinderkrankengeld sind, dass:

  • sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind,
  • das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist,
  • keine andere im Haushalt lebende Person das Kind beaufsichtigen kann.

 

 

Eltern können das Kinderkrankengeld auch beantragen, wenn sie im Homeoffice arbeiten könnten.

Alternativprogramm zur Waldolympiade 2021

Schwerin – Der Wald kann uns helfen, gesund und fit zu bleiben. Dieses Aha-Erlebnis ist das Anliegen der Waldolympiade, zu der die Forstämter der Landesforst seit 2007 zum Ende des Schuljahres Viertklässler des Landes einladen. Aufgrund der Covid-19 Pandemiesituation kann die Waldolympiade allerdings auch im diesem Jahr nicht in gewohnter Form stattfinden. Unter Coronabedingungen wird sie als Wettbewerb „Wald und Gesundheit“ ausgetragen, so dass die Kinder nicht unbedingt im Klassenverband handeln müssen.

„Uns geht es darum, den Kindern die vielfältigen Funktionen des Waldes und seine Bedeutung für den Klima- und Umweltschutz näherzubringen“ sagte Backhaus. „Der Wald dient uns auch zur Erholung und Gesunderhaltung – er ist quasi unsere grüne Apotheke.“ Bereits im vergangenen Jahr habe coronabedingt improvisiert werden müssen. Kinder aus 35 Schulen hatten dennoch an der Waldolympiade teilgenommen. Das beweise, dass sich Kinder auch in Zeiten von TicToc und Playstation noch immer für die Natur und sportliche Aktivitäten begeistern lassen, so Backhaus.

Bis zum 31.Mai können Viertklässler alleine, in Familie oder – wenn möglich – im Klassenverband sich selbst Parcours in einem Forst des Landes zusammenstellen, von denen sie denken, dass sie ihre Gesundheit und Sportlichkeit fördern. Die absolvierten Stationen müssen mit Zeichnungen oder Fotos bzw. Videos dokumentiert und in eine Karte – der Wald-Gesundheits-Schatzkarte – eingetragen werden. Zusammen mit einem Formular von der Internetseite des Landesforstes ist diese Karte als Wettbewerbsbeitrag an den Landesforst zu schicken.

Außerdem können sich die Wettbewerbsteilnehmer an der Wahl des Maskottchens für die Landesforst beteiligen. Die Forstleute haben eine Vorauswahl von sechs Tieren getroffen (Eichhörnchen, Igel, Frosch, Hummel, Ameise, Schwarzspecht). Die Kinder können hieraus ihr Lieblingstier wählen und die Entscheidung begründen.

Jede Einsendung zum Wettbewerb wird mit einem „Waldgesundheitsexperten-Zertifikat“ belohnt und Kinder, die im Klassenverband gearbeitet haben, können zusätzlich einen Walderlebnistag mit der örtlichen Försterin oder dem Förster gewinnen.

Auf rund 30 % der Fläche haben Wälder in M-V unmittelbare und vorrangige Bedeutung für die Erholung der Bevölkerung. Dem Naturfreund werden in zahlreichen Einrichtungen wie Museen, Arboreten, Ausstellungen, Schaugattern und Lehrpfaden interessante Einblicke in die Tier- und Pflanzenwelt geboten, sowie Zusammenhänge im Ökosystem Wald dargestellt.

UMWELTBILDUNG wird in unseren Jugendwaldheimen und Waldschulen groß geschrieben.

Aber auch unsere Forstämter organisieren auf Wunsch Bildungstage und -wanderungen zum Thema Wald, Wild und Umwelt. Mit dem WALDMOBIL bereichern wir Messen, Ausstellungen und öffentliche Veranstaltungen mit wechselnden Themen und Inhalten. Einzigartig in M-V ist auch die Samendarre Jatznick, in der als „Stätte der Kommunikation, Lehre und Begegnung“ Inhalte der forstlichen Produktion, der Holz- und Landwirtschaft und des Umweltschutzes vermittelt werden.

Stark gestiegene Infektionszahlen bei Kindern

KiTas können nur offenbleiben, wenn Schutzmaßnahmen erhöht werden

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat zum heutigen Inkrafttreten der Corona-Kindertagesförderungsverordnung noch einmal die Notwendigkeit von erweiterten Testregelungen und Schutzmaßnahmen in Kitas und Kindertagespflegestellen begründet.

„Die aktuell in Deutschland vorherrschende Virusvariante B.1.1.7 geht mit einer erhöhten Übertragbarkeit einher, so dass wir aktuell bei Kindern eine starke Zunahme der Übertragungen sowohl im familiären Umfeld als auch in Schule und Kita beobachten“, so Drese.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern sind in den letzten Tagen vermehrt Corona-Fälle in den Kitas aufgetreten. So stieg die Zahl betroffener Kitas von 25 am 9. April auf 36 am 12. April. „Wir müssen damit rechnen, dass in den kommenden Tagen sich diese Zahl weiter erhöht“, sagte Drese.

Noch eklatanter ist die Entwicklung der Fallzahlen. So hat sich nach Erhebungen des Robert-Koch-Instituts die Zahl der Infektionen bei Kleinkindern im Alter von 0-4 Jahren seit Ende Februar deutschlandweit mehr als verdoppelt. Noch stärker war der Anstieg bei den fünf- bis vierzehnjährigen Kindern.

Drese: „Angesichts dieser Entwicklung bestanden drei Handlungsmöglichkeiten. Erstens: keine Änderungen vornehmen und abwarten, zweitens: die sofortige Schließung der Kitas oder drittens: vermehrte Schutzmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Kita-Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen.“

Gemeinsam mit der kommunalen Ebene und mit den Expertinnen und Experten der Universitätsmedizin Rostock, des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) sowie des Verbandes der Kinder- und Jugendärzte in MV habe sich die Landesregierung für die dritte Variante entschieden, so die Ministerin.

Drese: „Die wichtigste Maßnahme, um den Eintrag von Infektionen in Einrichtungen der Kindertagesförderung zu reduzieren ist, dass kranke bzw. symptomatische Kinder nicht in die Einrichtung kommen bzw. COVID-verdächtige Symptome möglichst gezielt mit einer sicheren Diagnostikmethode abgeklärt werden. Um umfassende Kitaschließungen verhindern bzw. begrenzen zu können, ist die PCR-Testung die sicherste Maßnahme den Eintrag von SARS-CoV-2 in die Einrichtungen zu minimieren.“

Die Ministerin kündigte Gespräche ihres Ministeriums mit den Kinder- und Hausärzten an, um den Aufwand für Kinder, Eltern und Ärzten unter Einhaltung der Sicherheitsstandards so gering wie möglich zu halten.

#HalteDeineSchuleoffen

Kampagne für Selbsttests an Schulen

Schwerin – Je mehr Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und andere Beschäftigte an den Schulen sich regelmäßig testen, desto sicherer ist der Schulbetrieb. Bildungsministerin Bettina Martin hat darauf hingewiesen, dass alle, die für mehr Präsenzunterricht an den Schulen des Landes eintreten, sich an den Selbsttestungen beteiligen sollen. „Halte Deine Schule offen, so kurz und knapp kann man den Vorteil der Selbsttests formulieren“, sagte Martin. „Die Selbsttests werden ab sofort zweimal in der Woche angeboten. Wir haben an den Schulen des Landes genügend Tests vorrätig, dass sich alle beteiligen können. Alle, die sich testen, tragen dazu bei, dass trotz Pandemie Präsenzunterricht an den Schulen angeboten werden kann.“

Unter dem Motto „Halte Deine Schule offen“ ruft das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit einer Selbsttest-Kampagne alle Schülerinnen und Schüler, sowie die Lehrkräfte und weiteren Beschäftigten an den Schulen dazu auf, mitzuhelfen, mit zusätzlichem Schutz mehr Schule in Präsenz möglich zu machen.

Mit den beiden Slogans „Krass, bist du heute wieder negativ“ und „Bist auch du ein Nasenbär? Dann zeig mal deine Nase her!“ sollen Schülerinnen und Schüler sowohl aus den Grund- als auch aus den weiterführenden Schulen angesprochen werden. Die Motive werden auch den Schulen zur Verfügung gestellt.

Die Selbsttests sind auch für Kinder einfach zu handhaben und nicht unangenehm. Wer Fragen zur Anwendung der Selbsttests hat, kann sich hier auf der Internetseite des Ministeriums informieren. In anschaulichen Videos wird erklärt, wie mit den Tests der verschiedenen Hersteller, die auf die gleiche Art und Weise anzuwenden sind, umzugehen ist.

Allen Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und den weiteren Beschäftigten an den Schulen werden zweimal in der Woche Corona-Selbsttests angeboten.

Sie sollen immer zu Unterrichtsbeginn einer jeden Woche und zur Wochenmitte durchgeführt werden. Oberstes Ziel muss es sein, dass möglichst viele am Schulleben beteiligte Personen die Möglichkeit wahrnehmen, sich zweimal in der Woche selbst zu testen. Auf diesem Weg tragen alle Beteiligten dazu bei, dass ein verlässlicher Unterricht unter Pandemiebedingungen möglich ist.

Die Tests werden grundsätzlich in der Schule durchgeführt. Wenn es die Schulkonferenz einer einzelnen Schule aber beschließt, können sie auch zuhause durchgeführt werden. „Wir wollen so viel Schülerinnen und Schülern wie möglich den Unterricht in der Schule ermöglichen“, sagte Bildungsministerin Martin. „Deshalb ist es wichtig, dass möglichst viele bei den Selbsttests mitmachen, um dadurch mehr Sicherheit in die Schulen zu bringen. Ich appelliere an alle: Macht mit und schafft damit mehr Sicherheit in der Schule.“

Die Ministerin verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass inzwischen die Grund- und Förderschullehrkräfte flächendeckend in MV ein Impfangebot erhalten haben. Die Impfbereitschaft unter den Lehrkräften hat sich als erfreulich hoch erwiesen. „Mit den Impfungen und den Selbsttests für die Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte bringen wir mehr Schutz in die Schule und sichern so den Präsenzunterricht ab“, so Martin.

Teststrategie in der Kindertagesförderung

Schwerin – Ab dem kommenden Montag (12. April) gelten in Mecklenburg-Vorpommern erweiterte Testregelungen und Schutzmaßnahmen im Bereich der Kindertagesförderung. Durch eine Änderung der Corona-Kindertagesförderungsverordnung und der Handlungsempfehlungen für Kitas und Tagespflegestellen reagiert das Sozialministerium auf das Infektionsgeschehen in der 3. Welle der Corona-Pandemie, das sich vermehrt auch in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen niederschlägt.

„Den aktuellen Meldedaten ist zu entnehmen, dass die Zahl der Neuinfektionen bei Kindern im Alter zwischen 0 und 5 Jahren in den vergangenen Wochen deutlich angestiegen ist“, verdeutlichte Sozialministerin Stefanie Drese am Freitag in Schwerin. Deshalb sollen nach der medizinischen Fachexpertise der Universitätsmedizin Rostock, des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) sowie des Verbandes der Kinder- und Jugendärzte in MV gezielt die Testungen für symptomatische Kinder ausgeweitet und dabei qualitativ hochwertige Verfahren wie die PCR-Testungen durchgeführt werden.

Konkret bedeutet das, dass es Vorsorgemaßnahmen für Kinder gibt, die respiratorische Symptome wie Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht), Hals-, Kopf- oder Gliederschmerzen, Schnupfen (nicht durch Heuschnupfen oder Allergie verursacht), Fieber, Störung des Geruchs- und Geschmackssinns, Durchfall oder Erbrechen aufweisen. Ab dem 12. April soll in diesen Fällen vor einem Besuch der Kindertageseinrichtung eine Abklärung beim Haus- oder Kinderarzt mittels eines PCR-Tests (oder alternativer Nukleinsäurenachweis) erfolgen. Über die ärztliche Konsultation soll der Arzt oder die Ärztin einen Nachweis ausstellen.

Bei einem negativen PCR-Test und einer milden Symptomatik ist eine Zulassung für die Kita oder Kindertagespflegestelle möglich. Kinder, die eine mit COVID-19 zu vereinbarende Symptomatik aufweisen und bei denen die Eltern einen PCR-Test oder alternativ ein Nukleinsäurenachweis ablehnen, können mindestens sieben Tage die Einrichtung nicht besuchen.

Aufgrund dieser erforderlichen Änderungen wurde auch die Gesundheitsbestätigung, die die Eltern am ersten Tag der Förderung ab dem 12.04.2021 erneut unterzeichnen sollen, angepasst.

„Die Maßnahmen sind nach Ansicht der Expertinnen und Experten erforderlich, um frühzeitig Infektionen auch bei kleinen Kindern zu erkennen und Infektionsketten zu unterbrechen“, betonte Drese, die hervorhob, dass nur Kinder mit Symptomen zur Arztpraxis müssen. Die PCR-Testung diene bei Symptomen dem Schutz der eigenen Kinder, aber auch von Familien und der Fachkräfte.

Drese: „Allen Beteiligten ist natürlich bewusst, dass insbesondere Kinder im Krippenalter häufiger Schnupfen haben. Bei Kleinkindern, die an COVID-19 erkranken, ist jedoch Schnupfen in 23 Prozent der Fälle ein Symptom von COVID-19. Sofern der PCR-Test bei dem Kind negativ sein sollte und es sich nur eine milde Symptomatik handelt, kann das Kind wieder in die Kita gehen.“

Als weitere Schutzmaßnahme werden den Kita-Beschäftigten und Kindertagespflegepersonen neben der Möglichkeit der Impfung seitens des Landes für die zweimal wöchentliche Anwendung kostenlos Schnell- oder Selbsttests zur Verfügung gestellt. Ab dem 12. April soll wöchentlich eine Meldung zu den durchgeführten Tests an die Universitätsmedizin Greifswald im Rahmen des Projekts „Zentrale Erfassung von COVID-19 Antigen-Schnelltests (ZEPOCTS)“ gemacht werden.

Der seit dem 22. Februar geltende Kita-Stufenplan für die Öffnungen im Bereich der Kindertagesförderung gilt weiterhin. Drese: „Diese verlässlichen und gut kommunizierten Corona-Regelungen haben sich nach Einschätzung aller Akteure bewährt.“

Zuwendungsbescheid für Grundschule West

Parchim – Für den Umbau und die Ertüchtigung der Grundschule West in Parchim (Landkreis Ludwigslust-Parchim) übergeben Bauminister Christian Pegel und Bildungsministerin Bettina Martin am kommenden Montag, 12. April, einen Zuwendungsbescheid in Höhe von knapp 1,8 Millionen Euro an den Bürgermeister der Stadt Parchim, Dirk Flörke.

Im Beisein von Landrat Stefan Sternberg wird Schulleiterin Ines Plettner das Vorhaben vorstellen. Die Mittel kommen aus dem Kommunalinvestitionsförderungsprogramm im Bereich Schulen. Die Gesamtkosten betragen knapp 2,6 Millionen Euro.

Die Ganztagsschule soll vor allem für die spezifische Kompetenz für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören und körperlich-motorische Einschränkungen ertüchtigt werden. So werden unter anderem ein Aufzug eingebaut, die Akustik in den Räumen verbessert und ein eingeschossiger Anbau für Horträume errichtet. Im Rahmen des Bauvorhabens wird das Gebäude auch brandschutztechnisch ertüchtigt.

Die Baumaßnahmen sollen im zweiten Quartal 2021 beginnen und Ende 2022 abgeschlossen sein.

Weiteres Bauvorhaben am Schulcampus

Zarrentin – Der Neue Schulcampus ist das Mammutprojekt der Stadt Zarrentin am Schaalsee. In diesem Gebiet wird bis zum Jahr 2022 ein moderner Schulstandort mit Grund- und Regionalschule sowie einer Zwei-Feld-Sporthalle und einem erweiterten Sportplatz entstehen.

Die Gesamtmaßnahme wird aus unterschiedlichen Fördermittelprogrammen der EU, des Bundes und des Landes Mecklenburg-Vorpommern finanziert. Bereits 2020 stellte das Innenministerium 1 Mio. Euro Kofinanzierungshilfe für den Neubau der Zweifeldsporthalle zur Verfügung.

Ein Bestandteil des Gesamtvorhabens ist der Umbau und die Erweiterung des anliegenden Sportplatzes.

Die Sportanlage wird mit einer Sportkampfbahn Typ C, mit ausreichend breiten Zuwegungen im Zuschauerbereich und auf dem Sportfeld sowie behindertengerechten Sanitäranlagen erweitert und barrierefrei umgebaut.

Das Innenministerium unterstützt diese Maßnahme mit einer Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 500.000 Euro. Ein entsprechender Bewilligungsbescheid wurde jetzt dem Bürgermeister zugesandt.

Innenminister Renz: „Die Errichtung des Schulcampus ist ein großer Meilenstein in der Entwicklung der Stadt Zarrentin. Nach dem Umbau des Sportplatzes profitieren nicht nur die Schülerinnen und Schüler im Sportunterricht, sondern auch die örtlichen Vereine durch die vielfältigen Möglichkeiten für gemeinsame Aktivitäten. Ich freue mich deshalb sehr, auch bei diesem Vorhaben die Stadt finanziell unterstützen zu können. Gerade im ländlichen Raum ist eine gute Infrastruktur wichtig für die weitere Entwicklung und damit sich die Menschen in ihrer Region wohlfühlen. Gerade Schul- und Sporteinrichtungen sind oft auch Orte für das gesellschaftliche Leben.“