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Kategorie: KiTa / Bildung / Schule / Uni / Ausbildung

Landesstrategie „Digitale Schule MV“

Schwerin – Mit einem zusätzlichen Finanzvolumen von rund 80 Millionen Euro wird die Digitalisierung an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern in den kommenden Jahren weiter vorangetrieben. Diese zusätzlichen Mittel ermöglichen die Umsetzung der umfassenden Strategie „Digitale Schule MV“. Sie hat zum Ziel, flächendeckend an den Schulen des Landes gute Voraussetzung für das digitale Lehren und Lernen zu schaffen. Dafür ziehen in Mecklenburg-Vorpommern alle Beteiligten an einem Strang.

Gemeinsam wollen Landesregierung und Schulträger der digitalen Entwicklung an den Schulen nicht nur einen Schub verleihen, sondern sie auf eine dauerhaft tragfähige Grundlage stellen. Dafür haben das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, der Landkreistag, der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern und der eGovernment Zweckverband M-V eine Vereinbarung geschlossen, in der die Aufgaben der einzelnen Partner und gemeinsame Ziele definiert werden. Einig sind sich alle Partner darin, dass die digitale Ausstattung der öffentlichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern im vergangenen Jahr einen großen Schritt vorangekommen ist, aber weiter ausgebaut werden muss.

„Dass die Digitalisierung unserer Schulen für gute Bildung immer wichtiger wird, ist gerade in den vergangenen Monaten mehr als deutlich geworden. Die Schulträger und das Land haben bereits viel in die Digitalisierung der Schulen investiert und sie vorangetrieben. Die Folgen der Pandemie haben diesen Prozess enorm beschleunigt. Aber die Corona-Krise hat auch deutlich gemacht, dass es noch nicht überall perfekt läuft mit dem digitalen Lehren und Lernen. Es sind insgesamt nicht nur schnellere, sondern vor allem auch noch grundlegendere Anstrengungen erforderlich, um für die etwa 180.000 Schülerinnen und Schüler möglichst gute Bildungs- und damit auch Lebenschancen zu ermöglichen. Deshalb haben sich die Partner im Land verabredet, die Strategie „Digitale Schule MV“ mit vereinten Kräften gemeinsam, koordiniert und zügig umzusetzen“, betonte Bildungsministerin Bettina Martin.

„Mit unserer Digitalisierungsstrategie für die Schulen in MV und einer zusätzlichen Investition des Landes in Höhe von 80 Millionen Euro sorgen wir für den notwendigen Innovationsschub. Mit der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bildungsministerium, dem Landkreistag und dem Städte- und Gemeindetag schaffen wir nun auch die besten Voraussetzungen dafür, dass es uns gemeinsam gelingt, überall in MV die Schulen zu digitalisieren und das digitale Lehren und Lernen in MV weiter voranzutreiben“, sagte Martin.

„Wir freuen uns, dass es uns in den zurückliegenden Jahren und insbesondere Monaten gelungen ist, einen gemeinsamen Weg zur Umsetzung der Digitalisierung unserer Schulen zu finden. Wir haben uns dieser Aufgabe gerne gestellt und werden sie auch künftig mit unseren Möglichkeiten vorantreiben“, sagte Thomas Beyer, Vorsitzender des Städte- und Gemeindetags. „Mit der Digitalisierung unserer Schulen sind wir als Schulträger vor große – auch finanzielle – Herausforderungen gestellt. Die Infrastruktur in den Schulen muss ertüchtigt, häufig neu geschaffen werden. Umso wichtiger ist es, dass nunmehr alle Beteiligten sich ihrer Verantwortung bewusst sind und dabei darauf achten werden, sich gegenseitig nicht zu überfordern.“

„Für die Landkreise als Schulträger gehören die digitale Ausstattung und der Support der schulischen digitalen Infrastruktur zum Kerngeschäft. Weiterhin versorgen wir als Verantwortliche für die Kreismedienzentren unsere Schulen und den kreisangehörigen Raum mit physischen wie digitalen Lehr- und Lernmedien“, ergänzt der Geschäftsführer des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern, Matthias Köpp. Er führt weiter aus: „Dies kann von der Lizenz zur digitalen Mediathek bis hin zum Robotik-Lernspiel für die Grundschule oder einer Mathematik-Lernsoftware eine große Bandbreite an Werkzeugen umfassen, die wir den Lehrkräften für ihre Unterrichtsgestaltung zur Verfügung stellen.“

„In den letzten Jahren sind die Anforderungen an Schul-IT sprunghaft angestiegen. Dies liegt im Wesentlichen daran, dass die inhaltliche Unterrichtsgestaltung zunehmend digitalisiert wird. Damit verschwimmen auch die Grenzen zwischen `sächlicher Ausstattung´ als kommunaler Aufgabe und `inhaltlicher Unterrichtsgestaltung´ als Landesaufgabe. Diese Schnittfelder erfordern eine verstärkte Abstimmung von Land und kommunaler Ebene, die wir mit der geschlossenen Vereinbarung festhalten. Ein gemeinsames Vorgehen zwischen allen kommunalen Partnern und der Landesseite ist ein guter Weg, die finanzielle und organisatorische Langzeitaufgabe der Schuldigitalisierung anzugehen. Der DigitalPakt Schule sorgt hierbei für den notwendigen Entwicklungsschub. Die Zusammenarbeitsvereinbarung verspricht neben dem technologischen Fortschritt ganz konkret einen Mehrwert durch aufeinander abgestimmte technische Lösungen, Synergieeffekte bei Beschaffungen und Verwaltungsvereinfachungen.

Der Abschluss der Vereinbarung ist insofern nur ein Anfang. Die Erfahrungen mit Distanzunterricht in der Corona-Pandemie haben gezeigt, dass der größte Teil des Weges noch vor uns liegt. Dies beginnt bei dem Zugang der Schulen zu schnellem Internet und funktionstüchtiger, praktikabler Hard- und Software und endet bei Entwicklung von Routinen der digitalen Zusammenarbeit zwischen Lehrer/innen und ihren Schüler/innen. Diesen Aufgaben müssen wir künftig mehr Aufmerksamkeit schenken. Die digitalen Lernmittel sollten dabei aus unserer Sicht die Lehrer/innen unterstützen, aber keinesfalls ersetzen. Die Interaktion der Schüler/innen untereinander sowie mit den Lehrer/innen ist nach wie vor das Beste für die Bildung unserer Kinder“, so der Geschäftsführer des Landkreistages, Matthias Köpp.

Vereinbarung & Digitalisierungsstrategie

Die genauen Zuständigkeiten und die Aufgaben der einzelnen Partner sind in der Zusammenarbeitsvereinbarung für die Schuldigitalisierung festgeschrieben. Die Broschüre „Digitale Schule MV – Landesstrategie“ zeigt die einzelnen Projekte und Vorhaben im Detail auf.

Schwerpunkte der Strategie „Digitale Schule MV“

Die Digitalisierungsstrategie MV wird von drei Säulen getragen:

  1. IT-Infrastruktur:
    Die Grundlage für das digitale Lehren und Lernen ist eine gute technische Ausstattung. Hierzu gehört der landesweite Breitband-Ausbau, aber auch die Bereitstellung von Hard- und Software.
  2. Unterricht:
    Gute digitale Unterrichtsmaterialien sind ebenso notwendig wie die Vermittlung digitaler Kompetenzen, damit sich Kinder sicher in der digitalen Welt bewegen können.
  1. Qualifizierung:
    Die Lehrerinnen und Lehrer halten den Schlüssel zu einer guten digitalen Bildung in ihren Händen. Sie brauchen gute Aus- und Fortbildung.

Lernmanagement- und Videokonferenzsystem

Allen öffentlichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern ist seit Mai2020 Lernmanagementsystem „itslearning“ zugänglich. Das Land hat die 2019 begonnene Beschaffung mit Ausbruch der Corona-Pandemie stark beschleunigt. 363 Schulen sind bereits beteiligt und können heute mit „itslearning“ arbeiten. Das sind 72 Prozent der öffentlichen Schulen. Im Rahmen des landesweiten Lernmanagementsystems wird das Land außerdem ein landesweites Videokonferenzsystem einführen, das den öffentlichen Schulträgern kostenlos angeboten und datenschutzgerecht betrieben werden kann. Es wird in das Lernmanagementsystem integriert und voraussichtlich in der zweiten März-Woche in Betrieb gehen.

80 Millionen Euro zusätzlich für die Digitalisierung im Schulbereich

Im Nachtragshaushalt 2020/21 sind zusätzlich 80 Millionen Euro für die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie des Landes eingeplant. Die wichtigsten Investitionen sind u.a.:

  1. Das Fortbildungsangebot für Lehrerinnen und Lehrer wird erheblich ausgeweitet. Eine Fortbildungsdatenbank wird geschaffen.
  2. Es wird eine Schule neuer Art aufgebaut: die digitale Landesschule. In einem ersten Schritt werden von Lehrkräften digitale Unterrichtseinheiten produziert und landesweit zur Verfügung gestellt. In der zweiten Ausbaustufe werden für alle Schulformen im Land Live-Unterrichtseinheiten angeboten.
  3. Digitaler Unterrichtscontent wird grundsätzlich gemeinsam mit den Schulträgern gekauft. In einem digitalen Medienzentrum können eigene digitale Unterrichtsmaterialien entwickelt werden.
  4. Investitionskostenzuschüsse für technische Ausstattungen werden möglich, um auch über den DigitalPakt hinaus handlungsfähig zu sein.

Finanzierung über DigitalPakt Schule

Neben den erheblichen Mitteln, die das Land investiert, stehen über den DigitalPakt Schule für die digitale Ausstattung der Schulen in Mecklenburg-Vorpommern bis 2024 insgesamt knapp 110 Millionen Euro zur Verfügung (Bund: 99,2 Mio. Euro, Land: 9,92 Mio. Euro). Die Förderung ist über einen Zeitraum von fünf Jahren vorgesehen und erfolgt nach einem Roll-Out-Plan, den Land und kommunale Schulträger aufgestellt haben. Für jede Schule in MV ist darin festgelegt, wann sie von den Mitteln profitiert.

Wegen der Corona-Pandemie haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass bis 31. Dezember 2021 die Medienbildungskonzepte der Schulen und die Medienentwicklungspläne der Schulträger nicht bei Antragsstellung vorliegen müssen, sondern erst im Laufe des Förderverfahrens eingereicht werden können. Schulen können damit schneller eine Förderung erhalten, wenn sie dies wünschen.

Zusatzprogramme des DigitalPakts Schule

Neben dem DigitalPakt haben Bund und Länder im Pandemie-Jahr 2020 drei Zusatzprogramme auf den Weg gebracht. Mit dem Sofortprogramm für mobile Endgeräte sollen bedürftige Schülerinnen und Schüler leihweise Laptops oder Tablets erhalten, wenn sie zu Hause keinen Zugang zu einem Computer haben. Insgesamt können in MV ca. 27.000 Geräte angeschafft werden. Zu den weiteren Zusatzprogrammen zählt das IT-Administratorenprogramm. Bund und Länder finanzieren IT-Fachkräfte, die sich an den Schulen vor Ort um die Technik kümmern und bei technischen Herausforderungen schnell reagieren können. Außerdem finanzieren Bund und Länder zusätzliche schulgebundene mobile Endgeräte, die von den Lehrkräften genutzt werden können. In Mecklenburg-Vorpommern stehen über dieses Programm 11 Millionen Euro bereit. Mithilfe eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns kann die Beschaffung der Geräte erfolgen.

Aufgaben des Landes im Rahmen der Digitalisierungsstrategie

Zu den Aufgaben des Landes gehören unter anderem, die Vorgaben aus der Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ in den Rahmenplänen der Unterrichtsfächer und in die Lehreraus- und -fortbildung zu integrieren. Außerdem hat das Land ein medienpädagogisches Unterstützersystem geschaffen und stellt die pädagogische Qualifizierung der Lehrkräfte sicher. Die Schulen erstellen Medienbildungskonzepte, in denen der Weg zum Erwerb digitaler Kompetenzen festgeschrieben wird. Die Medienbildungskonzepte sind Teil des Schulprogramms und sollen regelmäßig fortgeschrieben werden.

Aufgaben der Schulträger im Rahmen der Digitalisierungsstrategie

Zu den Aufgaben der kommunalen Seite gehört die Ausstattung der Schulen mit einer digitalen Lernumgebung und der technischen Infrastruktur. Die kommunalen Schulträger gewährleisten zudem die Einsatzfähigkeit der Schul-IT, deren Bestand und technischen Support sowie die Ausstattung der Schulen mit digitalen Lehr- und Lernmaterialien. Schulträger erstellen Medienentwicklungspläne. Die Schulen müssen sich hingegen mit ihren Schulträgern einigen, wie die pädagogischen Ziele der Schule mit den finanziellen Möglichkeiten des Schulträgers in Übereinstimmung gebracht werden können. Die kommunale Seite ist zudem für die sicherheitskonforme Einrichtung der Hardware zuständig und richtet unter anderem ein vom Unterricht getrenntes und kennwortgestütztes Standard-Büronetz ein.

Gemeinsame Aufgaben

Die kommunale Seite baut in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ein umfangreiches Schuldienstmanagementsystem (SDM) für alle Schulen auf. Alle digitalen Schuldienste, unabhängig von der Ebene, auf der diese bereitgestellt werden, sollen über ein übergreifendes-webbasiertes Schulportal den Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften orts- und endgeräteunabhängig zur Verfügung stehen. Das SDM erhält eine Verbindung zum Schulmanagementsystem (ISY M-V), das die Schulverwaltung, die Unterrichtsorganisation, Personalverwaltung und -planung ermöglicht, eine Lehrerstellenbörse enthält und den bürokratischen Aufwand deutlich reduzieren soll, weil Daten nur einmal eingepflegt werden müssen. Gleichzeitig sollen sich die Qualität und die Verfügbarkeit von Daten spürbar verbessern. Durch die gemeinsame Struktur sind zudem wesentliche Fragen des Datenschutzes im Sinne eines sicheren und datenschutzgerechten Betriebes schon durch die Architektur des Betriebes gesichert.

Bei der Bestellung von Datenschutzbeauftragen für die Schulen kooperiert das Land mit dem Zweckverband Elektronische Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV). Der Verband hat mit den dafür durch das Land bereitgestellten Landesmitteln von rund einer Million Euro einen Pool von insgesamt neun gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten eingerichtet, die auch für die öffentlichen Schulen zuständig sind. Zu den weiteren gemeinsamen Aufgaben gehören die Umsetzung des DigitalPakts Schule, der Aufbau eines Schulmanagementsystems und einen Mindestbestand an digitalen Unterrichtsmedien zu beschaffen.

Schulorganisation nach den Winterferien

Bei verlässlicher Inzidenz unter 50 wechseln Klassen 1-6 wieder in Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen

Schwerin – Bald gehen die Winterferien zu Ende. Am 22. Februar startet in Mecklenburg-Vorpommern die Schule wieder. Die Voraussetzungen haben sich geändert – Mit einem Stufenplan ermöglicht die Landesregierung die schrittweise Wiederöffnung der Schulen für den Präsenzunterricht. Diesen Stufenplan hat die Landesregierung in der vergangenen Woche mit den Schulträgern und den anderen Partnern des MV-Gipfels abgestimmt und beschlossen. Er orientiert sich an den 7-Tage-Inzidenzwerten.

Der neue Stufenplan greift ab Mittwoch, dem 24. Februar 2021. Montag und Dienstag der kommenden Woche sind Übergangstage. Die Präsenzpflicht ist überall noch aufgehoben bzw. in Vorpommern Greifswald gilt in den Klassen 1-6 Notbetreuung.

„Mit diesem Stufenplan schaffen wir eine Perspektive für die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern. Damit zeigen wir den Weg auf, wie die Schulen in MV schrittweise wieder öffnen. Ich freue mich sehr, dass wir ab nächstem Mittwoch für die Grundschüler und die Klassen 5 und 6  dort im Land wieder täglichen Regelbetrieb anbieten können, wo die 7-Tages-Inzidenz seit 10 Tagen verlässlich unter 50 liegt. Gerade für die Kleinsten ist das Lernen im persönlichen Austausch mit den Lehrkräften in der Schule unerlässlich. Lesen, Schreiben und Rechnen lernen die Kinder nicht wirklich gut allein in Distanz am Computer“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.

Wie der Unterricht wo nach den Winterferien geregelt wird, und welche Klassenstufen wieder in Präsenz in der Schule unterrichtet werden können, orientiert sich am Inzidenzwert im jeweiligen Landkreis bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt. Seit dem Stichtag 13. Februar 2021 lagen der Landkreis Vorpommern-Rügen, die Hansestadt Rostock und der Landkreis Rostock mit ihren 7-Tages-Inzidenzen verlässlich unter 50.

In diesen Regionen werden am kommenden Mittwoch, dem 24. Februar 2021 voraussichtlich die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und der Klassen 5 und 6 der Regionalen Schulen wieder in den täglichen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen starten können. Es herrscht wieder die Präsenzpflicht. Kinder mit Vorerkrankungen oder die in einem Haushalt mit besonders gefährdeten, vorerkrankten Personen leben, können sich auch weiterhin von der Präsenzpflicht befreien lassen.

Folgend die wichtigsten Informationen zur Schulorganisation nach den Winterferien auf einen Blick:

7-Tages-Inzidenz seit mindestens 10 Tagen unter 50:

  • Präsenzunterricht in der Grundschule
  • Präsenzunterricht in den Klassenstufen 5 und 6
  • Präsenzunterricht in den Abschlussklassen der allgemein bildenden Schulen
  • in den Abschlussklassen der beruflichen Schulen
  • Für die Klassenstufen der weiterführenden Schulen ab der Klassenstufe 7 startet der Unterricht in Präsenz unter Einhaltung des Mindestabstandes am 8. März. In der Regel sind dafür die Lerngruppen zu teilen (Wechselunterricht). Sind die Lerngruppen ohnehin klein oder der genutzte Raum sehr groß (z. B. Aula, Sporthalle), kann ausnahmsweise auf die Teilung verzichtet werden. Ziel dieser Reglung ist es, den Mindestabstand als Hygienemaßnahme einhalten zu können. An den Präsenztagen gilt Präsenzpflicht.
  • In den beruflichen Schulen gelten für die Klassen, die keine Abschlussprüfung in diesem Jahr haben, die gleichen Regelungen.

Es gilt an allen o.g. Schulen die Präsenzpflicht

7-Tages-Inzidenz zwischen 50 und 150:

Hier gelten die folgenden Regelungen wie vor den Winterferien:

  • Grundschule: Präsenzpflicht ist aufgehoben. Die Schulen sind jedoch für Schülerinnen und Schüler geöffnet, die nicht zuhause betreut werden. Lehrkräfte sind vor Ort. Kinder, die zuhause betreut werden, erhalten Aufgabenpakete.
  • Klassen 5 und 6: Die Präsenzpflicht ist aufgehoben. Die Schulen sind jedoch für Schülerinnen und Schüler geöffnet, die nicht zuhause betreut werden. Lehrkräfte sind vor Ort. Kinder, die von zuhause lernen, erhalten Aufgabenpakete.
  • Ab der Klassenstufe 7: In der Regel Distanzunterricht. Die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde kann abweichend von dieser Regel ab dem 8. März 2021 Wechselunterricht zulassen, sofern das örtliche Infektionsgeschehen klar abgrenzbar und die Erteilung von Präsenzunterricht aus epidemiologischer Sicht vertretbar ist.
  • Abschlussklassen der allgemein bildenden und beruflichen Schulen: Es findet zur Prüfungsvorbereitung Präsenzunterricht statt. Die Präsenzpflicht ist aber aufgehoben.
  • Alle anderen Klassen der beruflichen Schulen erhalten Distanzunterricht.

Diese Regelungen werden ab dem 22. Februar 2021 voraussichtlich für die Schulen im Landkreis Nordwestmecklenburg, Ludwigslust-Parchim und Mecklenburgische Seenplatte sowie für in der kreisfreien Stadt Schwerin gelten.

7-Tages-Inzidenz seit 2 Tagen über 150:

  • Grundschule: Distanzunterricht, eine Notbetreuung ist eingerichtet.
  • Klassen 5 und 6: Distanzunterricht, eine Notbetreuung ist eingerichtet.
  • Ab der Klassenstufe 7: Distanzunterricht
  • Abschlussklassen der allgemein bildenden Schulen: Präsenzunterricht zur Prüfungsvorbereitung. Präsenzpflicht ist aufgehoben.
  • Abschlussklassen der beruflichen Schulen: Präsenzunterricht zur Prüfungsvorbereitung. Präsenzpflicht ist aufgehoben.
  • Alle anderen Klassen der beruflichen Schulen:

Diese Regelung wird voraussichtlich ab dem 22. Februar 2021 in den Schulen des Landkreises Vorpommern-Greifswald Anwendung finden. Für einen Wechsel ist zunächst eine 7-Tages-Inzidenz unter 150 über mindestens 10 Tage erforderlich.

ACHTUNG ELTERN:

Schülerinnen und Schüler, die nach den Winterferien wieder den Präsenzunterricht an den Schulen besuchen, müssen wie bereits nach den Sommer-, Herbst- und Weihnachtsferien wieder ein von den Eltern ausgefülltes Formular vorlegen, in dem sie versichern, dass der Schüler oder die Schülerin sich in den vergangenen 10 Tagen nicht in einem Risikogebiet aufgehalten hat. Außerdem ist zu erklären, dass der Schüler oder die Schülerin keine Symptome aufweist, die auf eine Infektion mit dem Corona-Virus hinweisen könnten. Das Formular und weitere Informationen dazu sind über die Schulen zu beziehen oder im Internet unter https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/download?id=1632858 herunterzuladen.

Weitere Informationen, zum Beispiel zu den Förderschulen, sind auf https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/download?id=1632856 zu finden.

Sprachmittlungsnetzwerk zieht positive Bilanz

Schwerin – Das landes- und kommunalgeförderte Sprachmittlungsnetzwerk blickt auf ein bewegtes Jahr zurück. Die vier Sprachmittlerpools in Mecklenburg-Vorpommern, die vom Sozial- und Integrationsministerium mit rund 130.000 Euro gefördert werden, haben ihre erfolgreiche Arbeit auch 2020 fortgesetzt.

„Bis Ende des abgelaufenen Jahres sind etwa 4500 Einsätze durch Sprachmittelnde geleistet worden, trotz der einschränkenden Kontaktregelungen in Behörden, Einrichtungen und Beratungsstellen“, teilte die Integrationsbeauftragte des Landes, Reem Alabali-Radovan heute mit.

Das Fachpersonal steht bei der Kommunikation mit Zugewanderten vor vielfältigen Herausforderungen, besonders, wenn die Zugewanderten noch keine hinreichenden Deutschkenntnisse für eine erfolgreiche Verständigung besitzen. Sprachliche Hürden können zu Missverständnissen führen, Unzufriedenheit auf beiden Seiten erzeugen und den Integrationsprozess erheblich behindern. Um dies zu vermeiden, kann und soll das Sprachmittlungsnetzwerk Mecklenburg-Vorpommern unterstützen.

„Auch während der Lockdown-Phasen wurden Sprachmittelnde für Einsätze in Präsenz regelmäßig benötigt, vor allem in Arztpraxen und Kliniken. Dabei mussten sie sich und andere vor Infektionsrisiken schützen. Sie sind nun entweder mit Maske unterwegs oder dolmetschen vom Schreibtisch aus per Telefon oder Videokonferenz“, sagte Susanne Düskau, Koordinatorin des Netzwerkes für Sprachmittlung in M-V.

Seit 2017 unterstützt das Projekt Netzwerk für Sprachmittlung in Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag des Sozialministeriums den Ausbau der vier Sprachmittlerpools in Rostock, Schwerin, Greifswald und Neubrandenburg. Es hilft, die Leistungen weiter zu professionalisieren und macht die Angebote landesweit bekannt.

„So konnten in den vergangenen Jahren insbesondere zahlreiche Schulen von diesem Programm profitieren“, verdeutlichte Alabali-Radovan. Sprachmittelnde würden hier immer häufiger angefragt, um einen fachgerechten Informationsfluss zu sichern und um mit den Eltern partnerschaftlich Bildungs- und Erziehungsprozesse gestalten zu können.

Auch im Jahr 2021 können sich Fachkräfte, die in Gesprächen mit Zugewanderten auf kultursensibles Dolmetschen angewiesen sind, an die vier Pools im Land wenden. Sie werden in über 40 Sprachen unkompliziert unterstützt. Flexible Lösungen angesichts aktueller Kontaktbeschränkungen bietet zudem die digitale Sprachmittlung. Diese wird landesweit über das Projekt „SprInt digital“ angeboten und ist insbesondere bei kurzfristigem Bedarf oder hohem Fahraufwand eine sinnvolle Alternative.

Alabali-Radovan: „Das Sprachmittlungsnetzwerk nimmt eine besondere Schlüsselfunktion bei der Integration und Bewältigung von sprachlichen Barrieren ein – und das mit steigendem Bedarf. Die vielfältigen Leistungen wie Sprachmittlung, Kulturmittlung und die Übersetzung von mehrsprachigen Informationen z.B. in Schulen, leisten einen wichtigen Beitrag, um den Weg zu Informationen zu ermöglichen und Barrieren zu ebnen.“

Schulbetrieb nach den Winterferien

MV-Gipfel verständigt sich auf Stufenplan für den Schulbetrieb

Schwerin – Mit einem Stufenplan für den Schulbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern liegen Regelungen für die schrittweise Öffnung der Schulen für den Präsenzunterricht nach den Winterferien vor. Schrittweise können wieder mehr Schülerinnen und Schüler die Schulen besuchen. Beim MV-Gipfel haben sich die Landesregierung, Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen, Gewerkschaften und Sozialverbänden auf die Regelungen verständigt. Zuvor hatte der Landtag einen entsprechenden Beschluss gefasst.

„Bei möglichen Lockerungen war mir immer wichtig, dass Kinder und Jugendliche die Ersten sein müssen, die davon profitieren“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Gerade für die Kleinen in der Grundschule, die Lesen, Schreiben und Rechnen lernen müssen, ist der Präsenzunterricht in der Schule unverzichtbar. Mit dem Stufenplan zeigen wir für alle eine Perspektive auf und schaffen für Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und Eltern eine wichtige Orientierung“, so Martin.

„Die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern sowie allen Beschäftigten in den Schulen hat weiterhin höchste Priorität. Insofern ist die Einigung auf den Stufenplan ein sehr gutes Ergebnis, wie wir trotz eines Infektionsrisikos mit dem Coronavirus wieder zu mehr Präsenzunterricht in der Schule kommen können“, sagte die Bildungsministerin.

Schülerinnen und Schüler, die nach den Winterferien die Schule besuchen, müssen eine Bestätigung vorlegen, dass sie keine Symptome haben, die auf eine Corona-Infektion schließen lassen könnten. Außerdem muss erklärt werden, dass sie sich innerhalb der vergangenen zehn Tage nicht in einem Risikogebiet außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns aufgehalten haben. Das entsprechende Formular, das von den Eltern bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern unterschrieben werden muss, wird über die Schulen zur Verfügung gestellt und kann auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Der Präsenzunterricht für die Klassenstufen 1 bis 6 beginnt am 24. Februar, zwei Tage nach Ende der Winterferien. Voraussetzung ist, dass in dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt stabil weniger als 50 Corona-Infektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen registriert wurden.

Den Schulen stehen somit zwei Übergangstage für die Vorbereitung zur Verfügung. Am Montag, 22. Februar, und Dienstag, 23. Februar, gelten die bisherigen Regelungen wie vor den Winterferien.

An den beruflichen Schulen, an denen das zweite Schulhalbjahr bereits am Montag, 15. Februar, beginnt, bleiben zunächst die Regelungen wie vor den Winterferien bestehen.

Stufenplan – Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts in der Schule

Inzidenz unter 50

Bei einer Inzidenz von unter 50 ist das Vorgehen wie folgt:

  1. Grundschulbereich

In der Grundschule findet täglicher Präsenzunterricht im regulären Vollbetrieb statt. Ab dem 24. Februar gilt eine Präsenzpflicht. Damit sind nach den Ferien zwei Übergangstage ermöglicht.

  1. Klassen 5 und 6

In den Klassen 5 und 6 findet täglicher Präsenzunterricht im regulären Vollbetrieb statt. Ab dem 24. Februar gilt eine Präsenzpflicht. Damit sind nach den Ferien zwei Übergangstage ermöglicht.

  1. Abschlussklassen

Für alle Abschlussklassen findet täglicher Präsenzunterricht im regulären Vollbetrieb statt. Ab dem 24. Februar gilt eine Präsenzpflicht.

  1. weitere Klassen der weiterführenden Schulen

Die weiteren Klassen der weiterführenden Schulen verbleiben nach den Ferien zunächst im Distanzunterricht. Ab dem 8. März wird bei einer Inzidenz von unter 50 Wechselunterricht abgesichert. An den Präsenztagen gilt Präsenzpflicht.

  1. Berufliche Schulen

In den beruflichen Schulen findet Präsenzunterricht für alle Abschlussklassen im regulären Vollbetrieb statt. Ab dem 24. Februar gilt eine Präsenzpflicht. Alle anderen Klassen der beruflichen Schulen verbleiben nach den Ferien zunächst im Distanzunterricht. Ab dem 8. März wird bei einer Inzidenz von unter 50 Wechselunterricht abgesichert.

Inzidenz 50 – 150

Bei einer Inzidenz von 50 – 150 ist das Vorgehen wie folgt:

  1. Grundschulbereich

In der Grundschule wird die Präsenzpflicht aufgehoben. Für alle Grundschulklassen gilt freiwillige Präsenz.

  1. Klassen 5 und 6

In den Klassen 5 und 6 wird die Präsenzpflicht aufgehoben. Für alle 5. und 6. Klassen gilt freiwillige Präsenz.

  1. Abschlussklassen

Für die Abschlussklassen wird zur optimalen Prüfungsvorbereitung täglicher Präsenzunterricht ermöglicht. Die Präsenzpflicht ist aufgehoben.

  1. weitere Klassen der weiterführenden Schulen

Die weiteren Klassen der weiterführenden Schulen verbleiben in der Regel im Distanzunterricht.

  1. Berufliche Schulen

In den beruflichen Schulen ist die Präsenzpflicht aufgehoben. Für die Abschlussklassen wird zur optimalen Prüfungsvorbereitung Präsenzunterricht ermöglicht. Alle anderen Klassen der beruflichen Schulen verbleiben im Distanzunterricht.

Inzidenz über 150

Bei einer Inzidenz über 150 ist das Vorgehen wie folgt:

  1. Grundschulbereich

Die Grundschulen sind geschlossen. Es wird eine Notbetreuung angeboten.

  1. Klassen 5 und 6

Für die Klassen 5 und 6 gibt es ebenfalls das Angebot einer Notbetreuung.

  1. weitere Klassen der weiterführenden Schulen

Die weiteren Klassen der weiterführenden Schulen verbleiben im Distanzunterricht.

  1. Abschlussklassen

Für die Abschlussklassen wird zur optimalen Prüfungsvorbereitung täglicher Präsenzunterricht ermöglicht. Die Präsenzpflicht ist aufgehoben.

MV-Gipfel beschließt Kita-Stufenplan

Schwerin – Ab dem 22. Februar findet in Regionen mit einem Inzidenzwert von bis zu 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen binnen Wochenfrist ein Kita-Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt. Auf Vorschlag von Sozialministerin Stefanie Drese hat der MV-Gipfel am (heutigen) Freitag einen Stufenplan zur Öffnung der Kindertageseinrichtungen im Land beschlossen.

„Die Öffnung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen hat für die Landesregierung weiterhin höchste Priorität“, betonte Drese nach dem MV-Gipfel. „Das geschieht mit der Erkenntnis, dass Kitas einen unverzichtbaren Beitrag zum Kindeswohl und zum Kinderschutz leisten, der auch unter den besonderen Bedingungen der Pandemie zu gewährleisten ist“, so Drese.

Mit dem Kita-Stufenplan wird nach Ansicht von Ministerin Drese dem kontinuierlichen Rückgang des Infektionsgeschehens sowie der Vorsicht vor einem diffusen Infektionsgeschehen mit Varianten des Coronavirus gleichermaßen Rechnung getragen.

Drese: „Der bestmögliche Schutz aller Beschäftigten bleibt dabei weiterhin essentiell für die Aufrechterhaltung bzw. Rückkehr zum Regelbetrieb in der Kindertagesförderung. Wir wollen mehr testen, wir setzen uns dafür ein, dass Kita-Beschäftigte auf der Impf-Prioritätenliste vorrücken und setzen weiter auf die Hygiene- und Schutzkonzepte, die unser Expertengremium ständig evaluiert und weiterentwickelt.“

Der Kita-Stufenplan im Einzelnen:

In allen Regionen mit einer stabilen Inzidenzzahl bis 50 findet ab dem 22. Februar ein Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen mit Hygienehinweisen statt. Drese: „Das heißt, alle Kinder können wieder uneingeschränkt in die Einrichtungen kommen. Die Schutzmaßnahmen sind aber weiterhin hoch.“

Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 findet auch ein Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt allerdings mit strengen Hygienehinweisen. Dazu gehören starke Einschränkungen beim Singen und Sport, Kontaktlisten, stündliche Stoßlüftung und eine notwendige Gesundheitsbestätigung. Eltern dürfen nur in Ausnahmesituationen die KiTas betreten.

Bei einer Inzidenz von 100 bis 150 finden ebenfalls die strengen Hygienehinweise Anwendung. Es gilt zudem aber der Appell an die Eltern, die Kinder möglichst zu Hause zu betreuen (Schutzphase).

Ab einer Inzidenz von 150 gilt ein grundsätzliches Besuchsverbot der KiTas: Es gibt nur noch eine Notfallbetreuung bei besonderen Härtefällen (u.a. Alleinerziehende, Kindeswohl) bzw. der Beschäftigung von mindestens einem Elternteil in der kritischen Infrastruktur und keiner anderen Möglichkeit der Kinderbetreuung.

Im Kita-Stufenplan sind zudem Vorkehrungen bei einem diffusen Infektionsgeschehen mit Mutation vorgesehen. Werden vermehrt Mutationen festgestellt, soll in der betroffenen Region schnell ein grundsätzliches Besuchsverbot mit Notfallbetreuung und strengen Hygienehinweisen ausgesprochen werden, um eine Ausbreitung der Mutation zu verhindern.

„Wir haben mit dem Kita-Stufenplan für Eltern und Kinder, die Träger der Einrichtungen und ihre Beschäftigten sowie für die kommunale Ebene eine nachvollziehbare Perspektive für die Öffnung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege geschaffen“, so Drese.

Schülerwettbewerb „ARCHITEKTUR+ MEER“

Verlängerung der Einreichungsfrist für die Teilnahme am ersten Schülerwettbewerb „ARCHITEKTUR + MEER“ der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 hat sich die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern für die Festlegung eines neuen Abgabetermins am 26. November 2021 für die Teilnahme am ersten Schülerwettbewerb „ARCHITEKTUR+ MEER“ entschieden.

„Aus Rücksichtnahme vor der gegenwärtigen herausfordernden Situation, insbesondere für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte, wird die Abgabe der Schülerarbeiten auf Freitag, den 26. November 2021, verlegt. Noch im Dezember dieses Jahres werden die Jurysitzung sowie die Preisverleihung stattfinden“, weist Christoph Meyn, Präsident der Architektenkammer M-V, auf die neue Abgabefrist des ersten Schülerwettbewerbs hin. „Wir wollen allen Schülerinnen und Schülern in Mecklenburg-Vorpommern die Gelegenheit geben, an unserem Schülerwettbewerb teilzunehmen. Die Verlängerung der Abgabefrist gibt hoffentlich noch mehr Schulen in Mecklenburg-Vorpommern die Chance, sich mit eigenen kreativen Arbeiten zu beteiligen“, führt Kammerpräsident Christoph Meyn weiter aus.

Gemeinsam mit der Arbeitsgruppe „Architektur + Schule“ lobte die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern Ende 2020 ihren 1. Schülerwettbewerb zum Thema „ARCHITEKTUR+ MEER“ für die Schulklassen 1 bis 6, 7 bis 10 sowie 11 und 12 aus. Dieser Schülerwettbewerb soll Lehrer*innen und Schüler*innen für die gebaute Umwelt sensibilisieren, aber auch den gestalterischen Ideen der Kinder und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern eine Plattform bieten.

Das Thema des Wettbewerbs „ARCHITEKTUR+ MEER“ wird in einer Handreichung erläutert und in den Aufgabenstellungen für die jeweiligen Klassenstufen thematisch und methodisch angeleitet. So dürfen sich die Klassenstufen 1 bis 6 auf dem Schulgelände dem Thema „ARCHITEKTUR+ MEER“ nähern, die Klassenstufen 7 bis 10 können eine freie Fläche ihrer Wahl zur Umsetzung einer Projektidee wählen und die Klassen 11 und 12 sind aufgerufen, an einem konkreten Ort in Rostock, ihre Ideen für ein Wassersport-Schulzentrum für die Bundesgartenschau 2025 darzustellen.

„Der Schülerwettbewerb ermöglicht Perspektivwechsel – auch für uns Planer ist es interessant zu wissen, was Kinder und Jugendliche sich wünschen und wie sie ihr direktes Umfeld, den Schulhof, den Sportplatz oder ihren Wohnort wahrnehmen und was sie daran verbessern würden, um sich wohlzufühlen“, erläutert die Greifswalder Architektin Aline Raether, die zusammen mit Doreen Edelmann und weiteren engagierten Architekt*innen aller Fachrichtungen das Konzept sowie entsprechende Aufgabenstellungen für die Schulklassen erstellt hat. „Über eine rege Beteiligung vieler Schulen in unserem Bundesland würden wir uns sehr freuen, denn es werden einige Geldpreise an die kreativsten und innovativsten Projektideen zur Preisverleihung Anfang Dezember 2021 überreicht“, wirbt die Initiatorin Aline Raether.

Eingereicht werden können Plakate, Poster, Zeichnungen und Collagen, aber auch Modelle und Video-Beiträge. Einsendeschluss ist der 26. November 2021. Um eine Voranmeldung der Projekt-Idee per E-Mail für die Vergabe einer Teilnahmenummer bis zum 31. August 2021 wird gebeten, an info@ak-mv.de.

Gezielte Förderung für benachteiligte Kinder

Programm „Sprach-Kitas“ wird bis Ende 2022 fortgesetzt

Schwerin – 134 Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern nehmen am Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ teil. Damit erhalten nach Angaben von Sozialministerin Stefanie Drese mittlerweile etwa zwölf Prozent der Kitas im Land eine Extra-Förderung im Bereich der sprachlichen Bildung als Teil der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat nun mitgeteilt, dass das Programm „Sprach-Kita“ bis Ende 2022 fortgesetzt wird. Für jede Sprach-Kita steht eine zusätzliche Fachkraft zur Verfügung. Im Jahr 2020 wurden aus Mitteln des Bundesprogramms in Mecklenburg-Vorpommern 159 zusätzliche Fachkräfte in Sprach-Kitas und 12 begleitende Fachberatungen jeweils im Umfang von einer halben Stelle gefördert.

„Gerade in den ersten Lebensjahren wird die Sprachkompetenz ganz wesentlich geprägt. Es ist deshalb besonders wichtig, dass Kinder, die in benachteiligen Lebenslagen aufwachsen, entsprechend gefördert werden. Auf diese Weise werden die Potenziale der Kinder geweckt und ihre Bildungschancen erhöht“, betont Ministerin Drese.

Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ ist im Jahr 2016 gestartet. Von Beginn an hat sich Mecklenburg-Vorpommern an der Initiative des Bundesfamilienministeriums beteiligt. Das Bundesprogramm richtet sich vorwiegend an Kitas, die von einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern mit sprachlichem Förderbedarf besucht werden. Es verbindet drei inhaltliche Schwerpunkte: alltagsintegrierte sprachliche Bildung, inklusive Pädagogik und die Zusammenarbeit mit Familien.

Drese: „Die Sprach-Kitas erhalten gleich doppelte Unterstützung: Die Kita-Teams werden durch zusätzliche Fachkräfte im Bereich sprachliche Bildung verstärkt, die direkt in der Kita tätig sind. Diese beraten, begleiten und unterstützen die Kita-Teams bei der Weiterentwicklung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung. Zusätzlich finanziert das Programm eine zusätzliche Fachberatung, die kontinuierlich und prozessbegleitend die Qualitätsentwicklung in den Sprach-Kitas unterstützt.“

Ab 2021 legt das Bundesprogramm Sprach-Kitas einen neuen Fokus auf den Einsatz digitaler Medien und die Integration medienpädagogischer Fragestellungen in die sprachliche Bildung.

Standorte in MV und Informationen zu den geförderten Einrichtungen und Fachberatungen im Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ gibt es unter dem Link:

https://sprach-kitas.fruehe-chancen.de/programm/standortkarte/

Lieferanten von Milch, Obst und Gemüse gesucht

Schwerin – Das Landwirtschaftsministerium ruft Lieferanten von frischer Milch und frischem regionalem Obst und Gemüse auf, im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens Angebote für die Belieferung von Schulen in Mecklenburg-Vorpommern für das Schuljahr 2021/2022 abzugeben. Den auf dieser Grundlage ausgewählten Lieferanten werden sämtliche Aufwendungen für die Belieferung der Schulen durch Zuwendungen aus dem EU-Schulpro­gramm erstattet.

Am EU-Schulprogramm nimmt Mecklenburg-Vorpommern seit dem Schuljahr 2017/2018 teil. Das Programm verfolgt das Ziel, Kinder an eine gesunde Ernährungsweise heranzuführen sowie mit den Prozessen der Lebens­mittelerzeugung in der Land- und Ernährungswirtschaft vertraut zu machen. In Mecklenburg-Vorpommern wird das Programm so umgesetzt, dass an teilnehmenden Schulen einmal wöchentlich die kostenfreie Abgabe von 200 ml frischer Milch ohne Zusätze sowie 85 bis 100 g frischem Obst oder Gemüse pro Kind ermöglicht wird. Teilnehmen können Grund- und Förderschulen sowie Regionale Schulen mit den Klassenstufen 1 bis 4, die sich zuvor im Landwirtschaftsministerium beworben haben. Ergänzt wird das Angebot mit pädagogischen Begleitmaßnahmen.

Im laufenden Schuljahr werden rund 21.000 Schüler in 137 Schulen beliefert. Coronabedingt mussten die Lieferungen jedoch teilweise reduziert werden. Im Schuljahr 2021/22 sollen 142 Schulen mit rund 22.000 Schülern partizipieren können

Angebote für eine Belieferung der vorausgewählten Schulen sind bis zum 6. April 2021 einzureichen.

Weitere Informationen zum EU-Schulprogramm und dem Interessenbekundungsverfahren auf der entsprechenden Themenseite des Landwirtschaftsministeriums:

www.lm.mv-regierung.de/eu-schulprogramm