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Kategorie: KiTa/Bildung/Schule/Uni

Erfolgreiche Nachwuchsgewinnung im Vollzug

Justizministerin Katy Hoffmeister ernennt 19 neue Justizvollzugsanwärterinnen und -anwärter: „Wir bieten ihnen eine neue Zukunft mit Sicherheit“

Güstrow – „Erstmals haben wir für den Justizvollzug in Mecklenburg-Vorpommern drei Ausbildungsdurchgänge in einem Jahr starten können. Somit hat sich die Gesamtzahl der Justizvollzugsanwärterinnen und Justizvollzugsanwärter heute auf insgesamt 90 summiert. Die Ausbildung dauert zwei Jahre, in denen sie regelmäßig und zusätzlich die Bediensteten der vier Anstalten unterstützen. Wir investieren derzeit viel in die Nachwuchsgewinnung und werden nicht nachlassen“, sagt Justizministerin Hoffmeister zur Ernennung der letzten von drei Ausbildungsklassen im Jahr 2020 mit insgesamt 19 Frauen und Männern an der Bildungsstätte Justizvollzug in Güstrow.

„Wir merken, dass viele den Wunsch nach einem Wechsel in den Vollzug und damit zu einem attraktiven Arbeitsplatz haben, getreu unserem Motto ‚Neue Zukunft. Mit Sicherheit‘. Das Durchschnittsalter im Ausbildungslehrgang von heute liegt bei knapp 29 Jahren. In ihren früheren Berufen waren die Anwärter Kauffrau, Mechatroniker, Altenpflegerin, Hotelfachmann, Dachdecker, Kaufmann, Fachlagerist, Friseurin, Fachkraft für Abwassertechnik oder auch Gesundheits- und Krankenpfleger. Aber auch ein Bachelor of Arts und Abiturienten sind unter den neuen Anwärterinnen und Anwärtern. Jede motivierte Verstärkung für unseren Vollzug ist willkommen. Sie beleben die Arbeit mit ihren Erfahrungen“, sagt Ministerin Hoffmeister. Die 21 bis 35 Jahre alten Justizvollzugsanwärterinnen und -anwärter haben sich aus rund 170 Bewerbern durchgesetzt. Justizministerin Hoffmeister gibt ihnen zur Vereidigung mit auf den Weg: „Es ist ein Beruf, in dem rund um die Uhr ein unverzichtbarer Beitrag für die Entwicklung und Resozialisierung Einzelner und damit zur Sicherheit unserer Bevölkerung geleistet wird.“

Nachtragshaushalt 2020/2021 in M-V

256 Mio. Euro zusätzlich für Bildung

Schwerin – Mit den Eckpunkten für einen Nachtragshaushalt setzt die Landesregierung einen Schwerpunkt auf die Bildung. Für den Bildungsbereich sind insgesamt 256 Mio. Euro zusätzlich vorgesehen. Hinzu kommen weitere Mittel für die Universitätsmedizin in Greifswald und Rostock.

„Dieser Nachtragshaushalt ist eine richtig gute Nachricht für unsere Schulen und Hochschulen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Wir setzen damit ein wichtiges Zeichen, dass die Bildungspolitik bei uns absolute Priorität hat. Die Corona-Krise hat deutlich gemacht, wie wichtig es ist, dass unsere Schulen gut für das digitale Lernen gerüstet sind. Hier werden wir nun weiter intensiv investieren und die Entwicklung vorantreiben können. Außerdem werden wir mit einem neuen Schulsanierungs- und -bauprogramm zusätzliche 100 Millionen Euro für die Schulen bereitstellen und die Schulträger damit unterstützen.

Mit den nun zusätzlichen 256 Mio. Euro gewinnen wir weiteren wichtigen Spielraum, um die Digitalisierung im Land kraftvoll voranzutreiben“, so Martin.

Mit den 256 Millionen Euro sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • 90 Millionen Euro für Digitalisierung an Schulen (v. a. technische Ausstattung, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften sowie Beschaffung von digitalen Unterrichtsmaterialien)
  • 40 Millionen Euro für Digitalisierung an den Hochschulen
  • 100 Millionen Euro für Schulsanierungs- und -bauprogramm
  • 3 Millionen Euro zusätzlich für Ganztagsausbau
  • 23 Millionen Euro für sonstige Maßnahmen an den Hochschulen, wie z. B. die Einrichtung eines Studiengangs für Intensivpflege an der Universität Rostock

Bildungsministerin Martin führte weiter aus: „Wie wichtig eine hervorragende medizinische Versorgung ist, hat die Pandemie gezeigt. Ich freue mich deshalb sehr, dass es gelungen ist, auch für die Universitätsmedizinen in Greifswald und Rostock zusätzliche Maßnahmen in Höhe von rund 100 Millionen Euro vorzusehen.“ Gegenüber der bisherigen Haushaltsplanung sind zusätzlich 30 Millionen Euro im Baubereich vorgesehen. Mit der Schaffung eines Sondervermögens wird nicht nur mehr Geld als bisher bereitgestellt, sondern dieses ist deutlich flexibler einsetzbar.

Außerhalb des Sondervermögens stellt das Land weitere 60 Millionen Euro zusätzlich für die Erneuerung der Geräteinfrastruktur sowie die Digitalisierung zur Verfügung. Diese werden ergänzt durch 8,6 Millionen Euro aus dem Krankenhauszukunftsgesetz (Bundesmittel), die ebenfalls für Digitalisierungsmaßnahmen vorgesehen sind. Schließlich werden die Investitionskosten infolge der Änderungen beider Approbationsordnungen mit weiteren 9,26 Millionen Euro untersetzt.

Schülerprojektwettbewerb „Schüler staunen …“

Rostock – Besondere Zeiten erfordern besondere Orte – erstmals hat das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) zur Auszeichnungsveranstaltung für den 18. Schülerprojektwettbewerb „Schüler staunen …“ 2018 – 2020 verbunden mit dem offiziellen Auftakt für den 19. Schülerprojektwettbewerb „Schüler staunen …“ 2020 – 2022 in die Kulturbühne Moya nach Rostock Marienehe eingeladen. Erstmals findet die Auszeichnungsveranstaltung auch nicht öffentlich, sondern nur mit geladenen Gästen statt.

Fast alle Preisträger des abgeschlossenen 18. Schülerprojektwettbewerbes „Schüler staunen …“ 2018 – 2020 sowie alle 15 Ausschreibungspartner, zahlreiche Bildungspartner des StALU MM und weitere Gäste haben ihre Teilnehme zugesagt.

Insgesamt 36 Projektarbeiten wurden von Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 1 – 12 von Schulen und Einrichtungen aus der Hanse- und Universitätsstadt sowie dem Landkreis Rostock zum Wettbewerb eingereicht. Dabei wurden Projekte zu allen 6 ausgeschriebenen Themenbereichen eingesandt.

21 Preisträger wurden insgesamt von einer Fachjury mit vorgeschalteten Fachgremien ermittelt, wovon am 30.09.2020 Vertreter von 20 Preisträgern ihre Auszeichnungen entgegennehmen können. Dazu zählen Projekte von Schulen und Einrichtungen aus Rostock, Bützow, Güstrow, Sanitz, Rövershagen, Satow und Bröbberow.

Verbunden wird die Ehrung der Preisträger mit dem offiziellen Auftakt zur Ausschreibung des 19. Schülerprojektwettbewerbes „Schüler staunen …“ 2020 – 2022 des StALU MM und seiner Partner.

Alle 15 Ausschreibungspartner des StALU MM werden während der Veranstaltung ihre Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler bei der Auswahl und Umsetzung nachhaltigkeitsbezogener Projekte präsentieren.

Im Jahr 1994 rief das damalige Staatliche Amt für Umwelt und Natur (StAUN) Rostock den Schülerprojektwettbewerb ins Leben, den seit 1997 schrittweise weitere fachliche Partner aus der Region Rostock unterstützten. Beim 18. Wettbewerb wirkten neben dem StALU weitere 15 Partnereinrichtungen mit.

10 Jahre wurde der Wettbewerb jährlich ausgeschrieben, seit 2004 erfolgt die Ausschreibung jeweils über 2 Schuljahre. Seit der ersten Wettbewerbsausschreibung 1994/95 wurden bisher insgesamt 692 Schülerprojektarbeiten eingereicht, wovon 288 Projekte ausgezeichnet wurden.

Der Schülerprojektwettbewerb des StALU MM und seiner Partner wurde im Rahmen der UN-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ 2005 – 2014 viermal in Folge als offizielles Dekade-Projekt bundesweit geehrt.

83 neue Polizistinnen und Polizisten ernannt

Güstrow – Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern wird verstärkt: 83 Polizistinnen und Polizisten haben ihr Studium erfolgreich beendet und wechseln nun in den aktiven Polizeidienst.

Innenminister Lorenz Caffier hat heute im Festsaal der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow nach dreijährigem Studium die Bachelorurkunden übergeben und die Absolventinnen und Absolventen feierlich zu Polizeikommissarinnen und Polizeikommissaren auf Probe ernannt.

Mit jeweils 15 der 83 „frisch gebackenen“ Kommissarinnen und Kommissare erhalten das Landesbereitschaftspolizeiamt M-V und die Polizeiinspektion Neubrandenburg die größte Nachwuchs-Verstärkung.

Innenminister Lorenz Caffier beglückwünschte in seinem Grußwort die jungen Polizistinnen und Polizisten zur bestandenen Abschlussprüfung. Die Corona-Pandemie hatte die letzten Studienmonate nicht gerade erleichtert.

„Polizist oder Polizistin zu sein ist mehr als ein Beruf. Es ist eine Berufung. Wir brauchen jungen und motivierten Nachwuchs, um den immer größer werdenden Aufgabenkatalog für die Sicherheit unserer Menschen erfüllen zu können. Rechtsstaatliches Handeln und Bürgernähe sind dabei unerlässlich und der Beruf erfordert höchstes Verantwortungsbewusstsein, Disziplin und einen festen Charakter“, betonte der Minister.

„Sie haben mit dem heutigen Abschluss ohne Zweifel unter Beweis gestellt, dass Sie das Zeug zum Polizisten haben und sich in einem Feld von 1.000 Bewerbern durchgesetzt und allen Widrigkeiten des dreijährigen Studiums getrotzt. Leider haben es einige Mitstudenten der 116 Studienanfänger nicht geschafft. 22 aus dem Jahrgang können ihren Abschluss noch nachholen und Polizistinnen und Polizisten werden. Dennoch müssen wir uns Gedanken machen, wie wir die Erfolgsquote erhöhen können. Klar ist aber: An unseren Standards werde ich nicht rütteln!“

Eröffnung Heinrich-Heine-Schule

Warnemünde – Bauminister Christian Pegel wird heute an der feierlichen Eröffnung der Heinrich-Heine-Schule in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock teilnehmen.

Die historische Bausubstanz der Grundschule „Heinrich Heine“ in Warnemünde wurde in den vergangenen zwei Jahren umfassend saniert. Zur Deckung des steigenden Bedarfs an Schülerzahlen wurde das Gebäude in der angrenzenden Schulstraße erweitert.

Das Vorhaben wurde mit knapp sechs Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Die Gesamtkosten betragen rund 8,4 Millionen Euro. Dadurch verbessern sich die Möglichkeiten zur Integration in Bildung, Arbeit und Gesellschaft in Ober- und Mittelzentren des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Referendariat an Schulen

Martin: Nach Abschluss des Referendariats ist ein nahtloser Berufseinstieg möglich

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern stellt zum 1. Februar 2021 weitere Referendarinnen und Referendare für ein Lehramt ein. Die freien Stellen sind im Karriereportal für den Schuldienst unter www.Lehrer-in-MV.de ausgeschrieben. An den staatlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen stehen neben den landesweiten Stellen 152 schulbezogene Stellen zur Verfügung. Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen auch aus anderen Bundesländern können sich noch bewerben. Bewerbungsschluss ist Donnerstag, 15. Oktober 2020. Das Referendariat dauert 18 Monate.

„Referendarinnen und Referendare werden an unseren Schulen von erfahrenen Mentorinnen und Mentoren unterstützt und können wichtige Praxiserfahrungen sammeln“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Alle Bewerberinnen und Bewerber, die die Voraussetzungen erfüllen, erhalten auch einen Platz für ein Referendariat. Ich freue mich über alle Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen, die sich für eine Schule in Mecklenburg-Vorpommern entscheiden“, sagte Martin. Die angehenden Lehrerinnen und Lehrer hätten beste Aussichten.

Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Zeugnisse über die Erste Staatsprüfung bis zum 15. Oktober 2020 noch nicht erhalten haben, können berücksichtigt werden, wenn sie ihre Zeugnisse bis zum 13. Januar 2021 einreichen. Diese Nachreichfrist gilt für alle Lehrämter, auch für das Lehramt an Gymnasien. „An unseren Schulen ist nach Abschluss des Referendariats ein nahtloser Berufseinstieg möglich. Die Karrierechancen sind sehr gut, weil wir einen großen Lehrkräftebedarf haben“, betonte die Bildungsministerin.

Mit diesem Schuljahr hat das Land die Anwärtergrundbeträge von Referendarinnen und Referendaren für das Lehramt an Grundschulen auf dasselbe Niveau gehoben, wie die der Referendarinnen und Referendare für die Lehrämter an Regionalen Schulen und für Sonderpädagogik. Hintergrund ist die Höhergruppierung der Grundschullehrkräfte über das 200-Millionen-Euro-Schulpaket. Seit dem Schuljahr 2020/2021 erhalten Grundschullehrerinnen und -lehrer in Mecklenburg-Vorpommern die A 13 bzw. E 13. Sie verdienen damit genauso viel Geld wie ihre Kolleginnen und Kolleginnen an anderen Schularten.

Wer sein Lehramtsstudium noch nicht abgeschlossen hat, kann sich für den nächsten Durchgang bewerben und muss darauf nicht lange warten. Mecklenburg-Vorpommern stellt im Gegensatz zu anderen Bundesländern viermal im Jahr Referendarinnen und Referendare an den Schulen ein. Einstellungstermine sind der 1. August, 1. Oktober, 1. Februar und 1. April eines jeden Jahres.

Schulbesuch bei Warnstreiks im Nahverkehr

Schwerin – Vor dem angekündigten Warnstreik im Bus- und Straßenbahnverkehr in Mecklenburg-Vorpommern weist das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Eltern und Lehrkräfte auf die geltenden Regelungen hin. Schülerinnen und Schüler, die wegen zu großer Entfernungen auf Busse oder Straßenbahnen angewiesen sind, um zur Schule zu gelangen, sind entschuldigt, wenn keine Busse oder Straßenbahnen fahren.

Dies gilt für Schülerinnen und Schüler, die auch sonst für den täglichen Schulweg die Schülerbeförderung nutzen. Der Unterricht in den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern findet statt. Ratsam ist es, die Schule zu benachrichtigen, wenn Schülerinnen und Schüler bei Warnstreiks im Bus- und Straßenbahnverkehr Schwierigkeiten haben, rechtzeitig oder überhaupt zur Schule zu gelangen.

Änderung des Hochschulgesetzes

Landtag beschließt Erhöhung der Regelstudienzeit um ein Semester

Schwerin – Studierende in Mecklenburg-Vorpommern können ein Semester länger studieren, ohne ihre BAföG-Ansprüche zu verlieren. Der Landtag hat am Freitag eine entsprechende Änderung des Landeshochschulgesetzes beschlossen und damit die individuelle Regelstudienzeit um ein Semester erhöht. „Das ist eine sehr gute Nachricht für die Studierenden an unseren Hochschulen. Die Einschränkungen, die das Sommersemester 2020 aufgrund von Corona mit sich gebracht hat, haben gerade bei den BAföG-Empfängerinnen und -empfängern zu der Unsicherheit geführt, ob sie ihr Studium noch in der Regelstudienzeit schaffen können“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin.

„Mit der pauschalen Verlängerung der Regelstudienzeit haben sie nun die notwendige Sicherheit, um ihr Studium ohne finanzielle Sorgen abschließen zu können. Studierende sollen aufgrund der Pandemie nicht das Nachsehen haben und womöglich noch aus finanziellen Gründen ihr Studium abbrechen. Deshalb ist die Verlängerung der Regelstudienzeit ein wichtiger Schritt, der außerdem auch viel Bürokratie einspart – sowohl für die Studierenden als auch für die Studierendenwerke.“

Studierende, die wegen der Einschränkungen aufgrund der Corona-Krise im Sommersemester 2020 ihr Studium um ein Semester über die Regelstudienzeit hinaus verlängern müssen, können damit auch ein Semester länger BAföG-Förderung erhalten.

Der Bund sehe zwar Einzelfallprüfungen vor, wenn Studierende die BAföG-Bezugsdauer verlängern wollen, so Martin. Das sei aber nicht genug, führe zu unnötig hohem Bürokratieaufwand und zur Verunsicherung bei den Studierenden. Mit der jetzt erfolgten Änderung des Landeshochschulgesetzes sei den Studierenden diese Sorge genommen. Sollte die Pandemie im Wintersemester 2020/2021 zu vergleichbaren Einschränkungen führen, ermächtigt der Gesetzentwurf das Ministerium per Rechtsverordnung auch für Studierende im Wintersemester die individuelle Regelstudienzeit um ein Semester zu verlängern.