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Kategorie: KiTa / Bildung / Schule / Uni / Ausbildung

Schulbetrieb im Januar

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern bleiben die Einschränkungen an den Schulen im Januar bestehen. Die Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen der allgemein bildenden und beruflichen Schulen bleibt aufgehoben. Für alle Schülerinnen und Schüler gilt das Distanzlernen.

Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 bleiben die Schulen jedoch geöffnet. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6, die nicht zu Hause betreut werden können, werden wie bereits in dieser Woche in der Schule durch Lehrkräfte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben begleitet. Dies gilt auch für alle Schülerinnen und Schüler der Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und mit dem Förderschwerpunkt Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler.

Ab der Jahrgangsstufe 7 und für alle Bildungsgänge der Beruflichen Bildung wird Distanzunterricht erteilt. Eine Ausnahme bilden die Abschlussklassen. Für sie ist ab Montag, 11. Januar 2021, Unterricht in Präsenz möglich. Dies gilt für die Jahrgangsstufen 10 an Regionalen Schulen und Gesamtschulen im Bildungsgang Mittlere Reife sowie die Jahrgangsstufe 12 an den Gymnasien und Gesamtschulen, die Jahrgangsstufe 13 an den Abendgymnasien, die Abschlussklassen an beruflichen Schulen sowie die Jahrgangsstufen 9 und 10 an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen.

„Angesichts der auch in Mecklenburg-Vorpommern sehr angespannten Infektionslage ist es leider unumgänglich, dass die Einschränkungen an den Schulen im Januar fortgesetzt werden“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Wir folgen damit dem Bund-Länder-Beschluss vom 5. Januar. Ich bin jedoch sehr froh darüber, dass es uns möglich ist, den Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen Unterricht in Präsenz zu ermöglichen. Wir müssen die Jugendlichen auch unter Pandemiebedingungen gut auf ihre Abschlussprüfungen vorbereiten. Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Land, in dem schon im April die Abiturklausuren und die Prüfungen für die Mittlere Reife geschrieben werden. Ich habe bereits in den vergangenen Tagen erklärt, dass Präsenzunterricht für die Abschlussklassen höchste Priorität haben muss, denn hier geht es um die Lebenskarrieren der Jugendlichen“, so Martin.

Zu den Regelungen für die Klassen 1 bis 6 sagte Bildungsministerin Bettina Martin: „Ich appelliere an die Eltern, ihre Kinder nach aller Möglichkeit zu Hause zu betreuen. Wenn das aus beruflichen oder familiären Gründen nicht möglich ist, können Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 die Schulen besuchen. Diese Schülerinnen und Schüler, die nicht zu Hause im Distanzlernen betreut werden können, werden in der Schule durch Lehrkräfte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben begleitet.“

Eltern müssen dann eine Selbsterklärung vorlegen, dass eine Betreuung der Kinder nicht möglich ist. Das entsprechende Formular, das mit dem Formular für die Betreuung in den Kitas identisch ist, erhalten sie von den Schulen oder können es auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur herunterladen.

Solange und sobald die Inzidenzen in Landkreisen oder kreisfreien Städten in Mecklenburg-Vorpommern verlässlich unter 50 liegen, wird ab dem 18. Januar geprüft, ob eine Beschulung für die Grundschulen in Präsenzform möglich ist. Der Präsenzunterricht ist für die Schülerinnen und Schüler dieser Altersgruppe besonders wichtig, weil Lernen in Distanz die nötige Bindung im Klassenverband nicht ersetzen kann.

Das Land führt in den Schulen für die kommenden Wochen zusätzliche Maßnahmen für den Hygiene- und Gesundheitsschutz ein:

  • Im Rahmen des Präsenzunterrichts und auch sonst im Schulgebäude gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Personen, auch für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen, soweit nicht eine Ausnahme nach der entsprechenden Corona-Verordnung in der jeweils geltenden Fassung vorliegt. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt im Freien auf dem Schulgelände überall dort, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
  • Schülerinnen und Schüler, die in der kommenden Woche die Schule besuchen, müssen wie nach den Herbstferien erneut eine Bestätigung vorlegen, dass sie keine Symptome haben, die auf eine Corona-Infektion schließen lassen könnten. Außerdem muss erklärt werden, dass sie sich innerhalb der vergangenen zehn Tage nicht in einem Risikogebiet außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns aufgehalten haben. Das entsprechende Formular, das von den Eltern bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern unterschrieben werden muss, wird über die Schulen zur Verfügung gestellt und kann auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur heruntergeladen und ausgedruckt werden.
  • Das Land hat zudem für Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte an den Schulen 100.000 Masken zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um Masken mit einer Schutzwirkung, die mit einer FFP2-Maske vergleichbar ist. Sie bieten sowohl einen Selbst- als auch einen Fremdschutz. Der Nachweis dieser Schutzwirkung wurde durch ein geeignetes Prüflabor erbracht. Die Masken wurden bereits an die Staatlichen Schulämter geliefert und wurden an öffentliche und freie allgemein bildende und berufliche Schulen verteilt. Die Zuteilung pro Schule erfolgte nach Anzahl der Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte an einer Schule. Jede Schule hat mindestens 100 Masken erhalten.
  • Das Land hat die Möglichkeit für alle Lehrkräfte und alle Beschäftigten an den Schulen, sich präventiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen zu lassen, verlängert. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ruft die Lehrkräfte dazu auf, von diesem Angebot Gebrauch zu machen. Das Angebot ist freiwillig. Die Testungen erfolgen nach wie vor bei Hausärztinnen/Hausärzten oder den HNO-Ärztinnen/HNO-Ärzten. Die Ärztin oder der Arzt muss zudem in Mecklenburg-Vorpommern niedergelassen sein.
  • In den Schulen, in denen Abschlussklassen in Präsenz unterrichtet werden, sind die räumlichen und schulorganisatorischen Möglichkeiten vor Ort für zusätzlichen Schutz, wie zum Beispiel größere Räume, auszuschöpfen. Dazu gehört ausdrücklich auch, dass von der Kontingentstundentafel abgewichen werden kann und der Unterricht entzerrt wird, indem eine Konzentration auf die Kern- und Prüfungsfächer erfolgt. Im Bereich der dualen Ausbildung können auch die Entzerrung von Blockunterricht oder ähnliche Maßnahmen vorgenommen werden. Dies muss vor Ort mit den Unternehmen abgestimmt sein.

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die Schulen mit einem Hinweisschreiben über die Regelungen, die ab der kommenden Woche gelten, informiert. Das Hinweisschreiben ist auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht, damit Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler die Regelungen einsehen können.“

Jugend- und Schulsozialarbeit

Schwerin – Das Sozialministerium und der Landkreis Rostock haben eine Vereinbarung zur Förderung und Umsetzung der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit in diesem und im kommenden Jahr unterzeichnet. Danach erhält der Landkreis insgesamt 2,332 Millionen Euro vom Land zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit für die Jahre 2021 und 2022. Die Mittel des Landes werden aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung gestellt.

„Die Jugend- und Schulsozialarbeit hat für die individuelle Förderung junger Menschen in unserem Land eine hohe Bedeutung“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese. „Ich bin deshalb im Interesse der Kinder und Jugendlichen sehr froh, dass sie in Zusammenarbeit von Land, kommunaler Ebene und Jugendhilfeträgern fortgeführt wird. Damit besteht Planungssicherheit für die Jugend- und Schulsozialarbeit im Landkreis Rostock“, so Drese.

Gemeinsames Ziel von Land und Kommunen ist nach Aussage von Drese, junge Menschen in der Schule erfolgreich sozialpädagogisch zu betreuen und vor allem beim Übergang in die Ausbildung zu unterstützen. „Die mit dem Landkreis Rostock unterzeichnete Zielvereinbarung zur Ausgestaltung der Jugend- und Schulsozialarbeit bildet die finanzielle Basis und dient zugleich als Grundlage für die Umsetzung der fachpolitischen Ziele im Bereich der Jugend- und Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern“, verdeutlichte Ministerin Drese.

Im Einzelnen erhält der Landkreis Rostock in diesem Jahr knapp 515.000 Euro für die Jugendsozialarbeit und fast 619.000 Euro für die Schulsozialarbeit. Für 2022 sind es 543.000 Euro (Jugendsozialarbeit) bzw. gut 655.000 Euro (Schulsozialarbeit).

Insgesamt stellt das Sozialministerium in den Jahren 2021 und 2022 zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit im Land gut 17,15 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Darüber hinaus sind landesseitig jährlich bis zu 1,8 Millionen Euro für die anteilige Finanzierung der durch die Kommunen aus BuT-Restmitteln finanzierten Stellen in der Schulsozialarbeit eingeplant.

Die Beträge, die auf den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt in den Jahren 2021 und 2022 entfallen, berechnen sich nach dem Anteil der jeweils dort lebenden 10- bis 26-jährigen Einwohner*innen sowie einem Pauschbetrag für standardisierte Einheitskosten.

Januar: Regelungen für den Schulbetrieb

Schwerin – In der ersten Woche nach den Weihnachtsferien – also vom 4. bis 8. Januar 2021 – wird der Schulbetrieb so verlaufen wie bereits angekündigt. Das heißt, die Präsenzpflicht an den Schulen ist wie in den Tagen vor den Weihnachtsferien für alle Schülerinnen und Schüler aufgehoben. Für die Schülerinnen und Schüler gilt das Distanzlernen.

Eltern werden gebeten, ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Die Schulen sind jedoch geöffnet für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6, deren Eltern zu Hause eine Betreuung nicht ermöglichen können. Diese Schülerinnen und Schüler bleiben in der Schule in ihrem Klassenverband und bearbeiten die gleichen Aufgaben wie jene Schülerinnen und Schüler, die von zu Hause lernen.

Wichtiger Hinweis:

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur weist darauf hin, dass für den Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien besondere Regelungen gelten. Sie dienen dem Schutz der Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und allen Beschäftigten an den Schulen, um sich vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen.

Folgende Regeln müssen beachtet werden und gelten für:

  • Schülerinnen und Schüler, die sich innerhalb Deutschlands, aber außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern innerhalb der vergangenen 10 Tage in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt, in dem oder der zum Zeitpunkt der Einreise in das Land Mecklenburg-Vorpommern die Zahl der Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 der letzten sieben Tage je 100.000 Einwohner (=Inzidenzwert) 200 oder höher war, aufgehalten haben. Diese Gebiete sind auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts aufgelistet.
  • Schülerinnen und Schüler, die sich in den vergangenen 10 Tagen in einem Risikogebiet außerhalb von Deutschland aufgehalten haben, dürfen die Schule ebenfalls nicht besuchen. Diese Risikogebiete sind ebenfalls auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts aufgelistet.

In beiden Fällen müssen sich Schülerinnen und Schüler in häusliche Quarantäne begeben und das Gesundheitsamt muss informiert werden.

Ausnahmen:

  • Die Regelungen gelten nicht, wenn es sich um einen privaten Besuch bei der Kernfamilie handelte. Also bei Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Lebensgefährten, Eltern, Kindern, Geschwistern, Enkeln, Großeltern, Urenkeln oder Urgroßeltern.
  • Eine weitere Ausnahme besteht bei einem Aufenthalt aufgrund eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts.

Dringend zu beachten ist, dass Schülerinnen und Schüler die Schule nicht besuchen dürfen, wenn typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- und Geschmacksverlust bei ihnen auftreten. In einem solchen Fall sollte ein Besuch bei einer Ärztin/einem Arzt erfolgen.

Sollten Schüler oder Schülerinnen in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einer infizierten Person gehabt haben, dürfen sie die Schule ebenfalls nicht besuchen.

Eltern und Erziehungsberechtigte sind im Interesse der Gesundheit ihrer Kinder und anderer Schülerinnen und Schüler verpflichtet, sich an diese Regelungen zu halten.

Sollten Unsicherheiten bestehen, steht für alle Fragen die zentrale 

Hotline der Landesregierung unter 0385 588 11311

zur Verfügung.

Diese erreichen Sie in der Regel am Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 bis 14 Uhr. Am 31. Dezember ist die Hotline von 10 bis 14 Uhr geschaltet.

Zwischen dem 16. und 18. Dezember haben lediglich 25 Prozent der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 die Schule besucht und 13 Prozent der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 6, weil für sie eine Betreuung zu Hause nicht möglich war. Alle anderen Kinder waren nicht in der Schule. Ab Klasse 7 blieben alle Schülerinnen und Schüler zu Hause im Distanzlernen.

Hochschulen in MV profitieren von EU-Mitteln

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Forschungseinrichtungen haben in den Jahren 2014 bis 2020 insgesamt 27,5 Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) erhalten. Die gesamte bereitgestellte Summe in der EU-Förderperiode wurde in diesem Zeitraum von den Hochschulen und Universitätsmedizinen abgerufen. „Wir haben leistungsfähige Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern. Die Forschungsförderung hat im Land einen hohen Stellenwert“, so Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Die Hochschulen bei uns tragen entscheidend zur Forschung, Entwicklung und Innovation bei.“

Martin äußerte sich zudem optimistisch, was die weitere Förderung der Hochschulen mit Mitteln der Europäischen Union angeht. „Mit Blick auf die gerade abgeschlossenen Verhandlungen zum EU-Haushalt besteht die gute Aussicht, dass die EU auch in der nächsten Förderperiode 2021-2027 die Forschungsinfrastrukturen der Hochschulen und universitätsmedizinischen Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt.“

Allein im Jahr 2020 wurden für Anschaffungen der Hochschulen und Universitätsmedizinen 6,1 Mio. Euro bewilligt. Exemplarisch dafür stehen folgende Förderungen:

  1. Automatisches Gasdurchflussmesssystem – Gas Endeavour

Hochschule NeubrandenburgFachbereich Agrarwissenschaften und Lebensmittelwissenschaften

Förderung: 18.903,15 €

Das bewilligte Gerät soll der Automatisierung, Aufzeichnung und Auswertung der Prozesskinetik im Rahmen des hochschuleigenen Biogaslabors dienen. Beispielsweise wird hier die Kinetik der Bioethanolgewinnung unter Variation diverser Parameter untersucht. Zielsetzung ist, Einsparungspotentiale an Substraten und Energie zu identifizieren bzw. eine Mehrproduktion von Biogas und Bioethanol zu erreichen.

  1. Geräte für Untersuchungszentrum Study of Health in Pomerania (Mobiles medizinisches Sonographiegerät, Funduskamera mit optischer Köhärenztomographie, Messplatte zur Fußdruckmessung und Ganganalyse)

Universitätsmedizin Greifswald

Untersuchungszentrum Study of Health in Pomerania (SHIP)

Förderung: 262.308,42 €

Die in diesem Vorhaben geförderten Geräte sollen einer Verbesserung und Aktualisierung der apparativen Ausstattung des SHIP-Untersuchungszentrums an der Universität Greifswald dienen. SHIP ist eine bevölkerungsbezogene epidemiologische Studie mit hochstandardisierten Erhebungsmethoden, deren Untersuchungsdaten höchsten internationalen Qualitätsstandards entsprechen.

  1. Innovative MALDI-TOF-Massenspektrometrie-Anwendungen

Universitätsmedizin Greifswald

Friedrich Loeffler-Institut für Medizinische Mikrobiologie

Förderung: 156.187,50 €

Mit dem Einsatz des MALDI-TOF-Massenspektrometrie-Gerät bestehen ausgezeichnete Voraussetzungen zur Neu- und Weiterentwicklung von Anwendungen der Massenspektrometrie im Bereich der Erregerdiagnostik sowie zum Nachweis und zur Charakterisierung von Antibiotikaresistenzen. Mit der Entwicklung und Herstellung neuartiger bzw. weiterentwickelter diagnostischer Technologien könnten wirtschaftliche Effekte in der Lebensmittel-, Wasser- und Abwasserindustrie erzielt werden.

  1. Konfokales Laserscanningmikroskop, Fluoreszenz-Stereomikroskop

Universitätsmedizin Greifswald

Institut für Anatomie und Zellbiologie

Förderung: 280.283,97 €

Das Ziel der Forschungstätigkeiten mithilfe des Konfokalen Laserscanningmikroskops und des Fluoreszenz-Stereomikroskops ist es, die Untersuchung von molekularen Mechanismen der chronischen Nierenerkrankung entscheidend zu verbessern und die Identifikation von Wirkstoffen zur Behandlung von Nierenerkrankungen zu beschleunigen. Die Fluoreszenzmikroskope ermöglichen neue, schnellere und präzisere Untersuchungen an verschiedenen Zell- und Gewebearten.

  1. Seahorse XFe Analyzer

Universitätsmedizin Rostock

Institut für Pharmakologie und Toxikologie

Förderung: 123.641,06 €

Der Seahorse XFe24 Analyzer ermöglicht die parallele Messung der zwei wesentlichen zellulären Energiestoffwege (Glykolyse und mitochondrialen Phosphorylierung). Des Weiteren ermöglicht die programmierbare automatisierte Zugabe von Pharmaka und Substanzen nicht nur eine Echtzeit-Analyse der Pharmaka-Wirkung auf die zwei Hauptenergiestoffwege, sondern auch eine quantitative Beurteilung der mitochondrialen Funktionalität und der zellulären Substratnutzung.

  1. Analysesystem zur Echtzeitanalyse von Zellkulturen

Universitätsmedizin Greifswald

Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin, Abteilung für pädiatrische Hämatologie/Onkologie

Förderung: 119.545,91 €

Das bewilligte Gerät ist ein Echtzeit-Zellanalysegerät, welches das Wachstum, die Migration und Morphologie von Zellen unter experimentellen Bedingungen mikroskopisch über einen langen Zeitraum erfassen kann.

  1. 3D-Intraoralscanner

Universitätsmedizin Greifswald

Prothetik, Untersuchungszentrum SHIP

Förderung: 30.032,62 €

Als innovative epidemiologische Dokumentation in einer zahnmedizinischen Untersuchung sollen die Ober- und Unterkiefer der Probanden mit einem 3D-Intraoralscanner gescannt werden. Der digitale Abdruck von unversehrten Zahnflächen ist für eine Zahndatenbank nutzbar, um z.B. biogenerische Zahnoberflächen für prothetische Restaurationen unter Berücksichtigung verschiedener Risikofaktoren zu fertigen.

  1. Geräte zur Bearbeitung translationaler Therapieansätze bei Entzündung, Infektion, Krebs

Universitätsmedizin Greifswald

Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, Institut für Mikrobiologie, Institut für Pathologie

Förderung: 189.247,74 €

Die geförderten Geräte dienen dazu, verschiedene Erkrankungen und Krankheitsverläufe (wie z. B. die Entstehung von Rheuma bei Kindern, die körpereigene Abwehr von Infektionserregern oder die Krebsentstehung) besser zu verstehen. Das wiederum kann dazu beitragen, die Therapie zu optimieren. Die aus den Analysen gewonnenen Ergebnisse werden mit dem Krankheitsstadium, der Therapie oder der Diagnose in einen Zusammenhang gebracht, um so neue Erkenntnisse über die Pathogenese der verschiedenen Erkrankungen und Effekte von Medikamenten zu erhalten.

  1. Flüssigchromatographie-Quadrupol-Massenspektrometer-Kopplung

Hochschule Wismar

Maschinenbau/Verfahrens- und Umwelttechnik

Förderung: 263.247,84 €

Die bewilligte Geräteinvestition soll überwiegend in zwei Forschungsprojekte eingebunden werden. Dabei sollen zum einen innovative Materialien und Verfahren zur Behandlung von Schadstoffen in Abwässern entwickelt werden, um diese später in einer vierten Reinigungsstufe in Kläranlagen sowohl in ganz Deutschland, als auch im Ausland einsetzen zu können. Zum anderen sollen mithilfe des Gerätes innovative Materialien und Verfahren zum nachhaltigen Abbau von perfluorierten Tensiden in kontaminierten Böden, Grund- und Abwässern erforscht werden.

  1. Beschichtungsanlage für den Korrosionsschutz elektronischer Baugruppen

Universität Rostock

Fakultät für Informatik und Elektrotechnik, Institut für Gerätesysteme und Schaltungstechnik

Förderung: 64.500 €

Die Beschichtungsanlage erweitert den am Institut aufgebauten Produktionszyklus von elektronischen Baugruppen und bietet durch die überlegenen Schichteigenschaften einen möglichst effektiven Korrosionsschutz und erhöhte Zuverlässigkeit. Durch die flexible Nutzung von verschiedenen Beschichtungsmaterialien kann der Beschichtungsprozess auf besondere Anforderungen, ausgehend von den späteren Betriebsbedingungen der Elektronik, angepasst werden. Die Möglichkeit der nachträglichen selektiven Beschichtung der elektronischen Baugruppen und einzelnen Komponenten erlaubt eine erhebliche Erhöhung der Lebensdauer von den auf dem Markt bereits verfügbaren elektronischen Produkten auch unter extremen Umweltbedingungen. Da die Beschichtung gleichmäßig und nahezu ohne Fehlstellen erfolgt, wird die Baugruppe sehr effektiv geschützt. Durch ihre verringerte Oberflächenenergie und Biokompatibilität eignet sich die Beschichtung hervorragend für Anwendungen der Medizintechnik, wie z. B. implantierbare Sensorik und Aktorik.

  1. Lasercutter

Universität Rostock

Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik, Lehrstuhl Produktentwicklung

Förderung: 20.402,55 €

Lasercutter ermöglichen die thermische Trennung plattenförmiger Halbzeuge unterschiedlicher Materialstärken. Abhängig von Art und Leistung der Lichtquelle können verschiedene Materialien unterschiedlicher Dicke verarbeitet werden. Der Vorteil des Einsatzes eines Lasercutters und dieser Halbzeuge besteht in der flexiblen und kostengünstigen Fertigung großer Strukturen mit geringen Fertigungstoleranzen.

Jugend- und Schulsozialarbeit

Schwerin – Das Sozialministerium und der Landkreis Ludwigslust-Parchim haben eine Vereinbarung zur Förderung und Umsetzung der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit in den kommenden Jahren unterzeichnet. Danach erhält der Landkreis insgesamt 2,24 Millionen Euro vom Land zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit für die Jahre 2021 und 2022. Die Mittel werden aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung gestellt.

„Für die individuelle Förderung junger Menschen in unserem Land hat die Jugend- und Schulsozialarbeit eine hohe Bedeutung“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese. „Ich bin deshalb im Interesse der Kinder und Jugendlichen sehr froh, dass sie in Zusammenarbeit von Land, kommunaler Ebene und Jugendhilfeträgern fortgeführt wird. Damit besteht Planungssicherheit für die Jugend- und Schulsozialarbeit in Ludwigslust-Parchim“, so Drese.

Land und Kommunen haben nach Aussage von Drese das gemeinsame Ziel, junge Menschen in der Schule erfolgreich sozialpädagogisch zu betreuen und vor allem im Übergang in die Ausbildung zu unterstützen. „Die mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim unterzeichnete Zielvereinbarung zur Ausgestaltung der Jugend- und Schulsozialarbeit bildet die Grundlage der Finanzierung und dient zugleich als Leitfaden für die Umsetzung der fachpolitischen Ziele im Bereich der Jugend- und Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern“, verdeutlichte Ministerin Drese.

Im Einzelnen erhält Ludwigslust-Parchim im kommenden Jahr 492.000 Euro für die Jugendsozialarbeit und 591.400 Euro für die Schulsozialarbeit. Für 2022 sind es 516.800 Euro (Jugendsozialarbeit) bzw. 623.800 Euro (Schulsozialarbeit).

Insgesamt stellt das Sozialministerium in den kommenden zwei Jahren zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit im Land gut 17,15 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Darüber hinaus sind landesseitig jährlich bis zu 1,8 Millionen Euro für die anteilige Finanzierung der durch die Kommunen aus BuT-Restmitteln finanzierten Stellen in der Schulsozialarbeit eingeplant.

Die Beträge, die auf den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt in den Jahren 2021 und 2022 entfallen, berechnen sich nach dem Anteil der jeweils dort lebenden 10- bis 26-jährigen Einwohner*innen sowie einem Pauschbetrag für standardisierte Einheitskosten.

Jugend- und Schulsozialarbeit

Landkreis Vorpommern-Rügen erhält fast 2,3 Millionen Euro für Jugend- und Schulsozialarbeit

Schwerin – Der Landkreis Vorpommern-Rügen und das Landessozialministerium haben eine Vereinbarung zur Umsetzung der Förderung im Bereich der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit unterzeichnet. Danach erhält der Landkreis insgesamt 2,298 Millionen Euro vom Land zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit für die Jahre 2021 und 2022. Die Mittel werden aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung gestellt.

„Die Jugend- und Schulsozialarbeit ist von hoher Bedeutung für die individuelle Förderung junger Menschen in unserem Land“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese. „Ich bin deshalb im Interesse der Kinder und Jugendlichen sehr froh, dass sie in gemeinsamer Verantwortung zwischen Land, der kommunalen Ebene und den vor Ort tätigen Jugendhilfeträgern fortgeführt wird. Damit besteht Planungssicherheit für die kommenden Jahre für die Jugend- und Schulsozialarbeit in Vorpommern-Rügen“, so Drese.

Land und Kommunen eint nach Aussage von Drese das Ziel, junge Menschen in der Schule erfolgreich sozialpädagogisch zu betreuen und vor allem im Übergang in die Ausbildung zu unterstützen. Die mit dem Landkreis Vorpommern-Rügen unterzeichnete Zielvereinbarung zur Ausgestaltung der Jugend- und Schulsozialarbeit bildet die Grundlage der Finanzierung und dient zugleich als Leitfaden für die Umsetzung der fachpolitischen Ziele im Bereich der Jugend- und Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern“, verdeutlichte Ministerin Drese.

Im Einzelnen erhält Vorpommern-Rügen im kommenden Jahr 509.600 Euro für die Jugendsozialarbeit und 612.500 Euro für die Schulsozialarbeit. Für 2022 sind es 532.842 Euro (Jugendsozialarbeit) bzw. 643.100 Euro (Schulsozialarbeit).

Insgesamt stellt das Sozialministerium zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit im Land gut 17,15 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Darüber hinaus sind landesseitig jährlich bis zu 1,8 Millionen Euro für die anteilige Finanzierung der durch die Kommunen aus BuT-Restmitteln finanzierten Stellen in der Schulsozialarbeit eingeplant.

Die Beträge, die auf den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt in den Jahren 2021 und 2022 entfallen, berechnen sich nach dem Anteil der jeweils dort lebenden 10- bis 26-jährigen Einwohner*innen sowie einem Pauschbetrag für standardisierte Einheitskosten.

Jugend- und Schulsozialarbeit

Schwerin – Der Landkreis Nordwestmecklenburg und das Landessozialministerium haben eine Vereinbarung zur Umsetzung der Förderung im Bereich der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit unterzeichnet. Danach erhält der Landkreis insgesamt 1,741 Millionen Euro vom Land zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit für die Jahre 2021 und 2022. Die Mittel werden aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung gestellt.

„Die Jugend- und Schulsozialarbeit ist von hoher Bedeutung für die individuelle Förderung junger Menschen in unserem Land“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese. „Ich bin deshalb im Interesse der Kinder und Jugendlichen sehr froh, dass sie in gemeinsamer Verantwortung zwischen Land, der kommunalen Ebene und den vor Ort tätigen Jugendhilfeträgern fortgeführt wird. Damit besteht Planungssicherheit für die kommenden Jahre für die Jugend- und Schulsozialarbeit in Nordwestmecklenburg“, so Drese.

Land und Kommunen eint nach Aussage von Drese das Ziel, junge Menschen in der Schule erfolgreich sozialpädagogisch zu betreuen und vor allem im Übergang in die Ausbildung zu unterstützen. Die mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg unterzeichnete Zielvereinbarung zur Ausgestaltung der Jugend- und Schulsozialarbeit bildet die Grundlage der Finanzierung und dient zugleich als Leitfaden für die Umsetzung der fachpolitischen Ziele im Bereich der Jugend- und Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern“, verdeutlichte Ministerin Drese.

Im Einzelnen erhält Nordwestmecklenburg im kommenden Jahr 387.434 Euro für die Jugendsozialarbeit und 465.665 Euro für die Schulsozialarbeit. Für 2022 sind es 402.353 Euro (Jugendsozialarbeit) bzw. 485.609 Euro (Schulsozialarbeit).

Insgesamt stellt das Sozialministerium zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit im Land gut 17,15 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Darüber hinaus sind landesseitig jährlich bis zu 1,8 Millionen Euro für die anteilige Finanzierung der durch die Kommunen aus BuT-Restmitteln finanzierten Stellen in der Schulsozialarbeit eingeplant.

Die Beträge, die auf den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt in den Jahren 2021 und 2022 entfallen, berechnen sich nach dem Anteil der jeweils dort lebenden 10- bis 26-jährigen Einwohner*innen sowie einem Pauschbetrag für standardisierte Einheitskosten.

Neues Fraunhofer-Zentrum kommt

Martin: Ein starker Schub für die Forschungslandschaft in MV

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern und in Bayern wird ein neues Fraunhofer-Zentrum angesiedelt, das sich mit Biogener Wertschöpfung und Smart Farming beschäftigt. In den kommenden fünf Jahren stellen Bund und die beiden Länder erhebliche Mittel für die Gründung des neuen Fraunhofer-Zentrums bereit. Der Bund wird 40 Millionen Euro tragen. Mecklenburg-Vorpommern und Bayern steuern in diesem Zeitraum jeweils 20 Millionen Euro hinzu.

„Das ‚Fraunhofer-Zentrum für Biogene Wertschöpfung und Smart Farming‛ knüpft an die laufenden erfolgreichen Forschungsaktivitäten im Land an und wird dem Forschungsstandort Mecklenburg-Vorpommern einen enormen Schub geben“, betonte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Die vielen Gespräche und das intensive Werben für unseren Wissenschaftsstandort haben sich gelohnt. Mecklenburg-Vorpommern hat großes Potenzial, insbesondere in den Bereichen maritimer Forschung, Life Sciences und eben auch im Bereich der Landwirtschaft. Die geplante Neuansiedlung des Forschungszentrums in Rostock, wo bereits weitere renommierte Fraunhofer-Institute arbeiten, ist eine große Chance für die Spitzenforschung landesweit. Gleichzeitig ist sie ein Ergebnis der laufenden erfolgreichen Arbeit unserer Hochschulen nicht nur in Rostock, sondern genauso in Stralsund, Greifswald und Neubrandenburg“, sagte Martin.

„Bei der Debatte um eine stärkere finanzielle Beteiligung der Länder an den Corona-Ausgaben geraten viele erfolgreiche Kooperationen zwischen Bund und Ländern in den Hintergrund“, so Finanzminister Reinhard Meyer. „Das ‚Fraunhofer-Zentrum für Biogene Wertschöpfung und Smart Farming‘ ist so ein Erfolgsprojekt, das nur dank der gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund und Land möglich ist.“

Das Fraunhofer-Zentrum wird den engen Austausch mit den Akteuren der Wirtschaft und Landwirtschaft suchen. Die Forschungseinrichtung wird von fünf Fraunhofer-Instituten getragen und organisiert sich in zwei eigenständige Teilinitiativen in Mecklenburg-Vorpommern und Bayern.

„Digitalisierung ist auch im Bereich Landwirtschaft nicht mehr wegzudenken“, sagte Wissenschaftsministerin Martin. „Das neue Fraunhofer-Zentrum wird innovative Technologien für eine nachhaltige Landwirtschaft entlang der gesamten Wertschöpfungskette – vom Saatgut bis zum veredelten Produkt, sowohl an Land als auch im Wasser und in der Luft erforschen und entwickeln. Eine Aufgabe, die hervorragend nach Mecklenburg-Vorpommern passt. Das Land wird seinen Anteil an der Finanzierung in Höhe von 20 Millionen Euro bereitstellen – das ist eine Investition in die Zukunft dieses Landes, die auch weit über unsere Landesgrenzen hinaus Wirkung zeigen wird.“

Beim „Smart Farming“ geht es darum, durch Digitalisierung die komplette Wertschöpfungskette zu optimieren und die Branche bei aktuellen Herausforderungen wie der Erfassung und Auswertung großer Datenmengen zu unterstützen. Digitale Entscheidungsunterstützungssysteme helfen bei betrieblichen Transformationsprozessen, der Optimierung des Einsatzes von Düngemitteln, Futter und Medikamenten. Assistenzsysteme und autonome Fahrzeuge sowohl an Land, in der Luft als auch im Wasser wirken dem Personalmangel entgegen und erhöhen zugleich Effizienz und Effektivität.

In der Biogenen Wertschöpfung werden im Agrarsektor neben der Produktion von Lebensmitteln auch die Zulieferung, die nachgelagerte Verarbeitung und die Ausweitung auf den Anbau von Rohstoffen zur energetischen Verwertung mitgedacht. Augenmerk liegt dabei immer auf der Erhaltung des Gleichgewichts zwischen ökonomischer Tragfähigkeit, ökologischer Ausgewogenheit sowie gesellschaftlicher Akzeptanz und sozialer Verträglichkeit.

Das Vorhaben flankiert einen bereits politisch eingeleiteten Paradigmenwechsel: Hin zu einer an ökologische, erzeuger- und marktspezifische Anforderungen anpassbaren, hochindividualisierten und automatisierten Landwirtschaft. So werden Nutzpflanzen und Nutztieren mithilfe datenbasierter, intelligenter Technologien die optimalen Wachstumsbedingungen geboten und somit die Interessen von Ökonomie und Ökologie gleichermaßen gewahrt. Mecklenburg-Vorpommern bietet neben weitreichenden Agrarflächen ebenso hervorragende Bedingungen für Bereiche, die mit dem Wasser zusammenhängen. Dazu gehört neben Aqua-Kultur beispielsweise auch eine hervorragende Expertise in der Moorforschung.

Landwirtschaftlichen Betrieben und den vor- und nachgeschalteten Betriebe werden sowohl technologische als auch methodische Werkzeuge an die Hand gegeben, um sich globalen Herausforderungen zu stellen: Klimawandel, Gesundheitsrisiken, gesellschaftliche Forderungen nach Tierwohl, Nachhaltigkeit und Qualität.