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Kategorie: KiTa/Bildung/Schule/Uni

Mehr Qualität in der Kita

Leistungsträger und Leistungserbringer unterzeichnen erstmals Landesrahmenvertrag

Schwerin – Mit der Unterzeichnung des Landesrahmenvertrags einigen sich erstmals die Akteurinnen und Akteure der Kindertagesförderung – die kommunalen Spitzenverbände, die öffentlichen und privaten Träger von Kindertageseinrichtungen sowie Verbände der freien Wohlfahrtspflege – auf gemeinsame Ziele und Vorgaben: Dazu gehören u. a. die Berechnung der Arbeitszeiten sowie ein einheitlicher Personal- und Leistungsschlüssel. Mit der Festlegung der Rahmbedingungen verbessern die Leistungsträger und Leistungserbringer die Qualität in der Kita. Der Einigung ist ein intensives Schlichtungsverfahren vorangegangen, das der unabhängige Schlichter Michael Mack, Vorsitzender Richter am Landgericht Rostock, geleitet hat. Er wurde durch das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung eingesetzt.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Die Unterzeichnung ist ein historisches Ereignis für Mecklenburg-Vorpommern. Zwölf Jahre lang sind die Verhandlungen gescheitert. Nun herrscht Einigung über einen Landesrahmenvertrag, der die Eckpunkte zwischen der kommunalen Familie und den Leistungserbringern regelt. Damit haben alle Seiten Rechtssicherheit für die Zukunft und der Weg für Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesförderung ist frei. Diese zielführende Zusammenarbeit aller Beteiligten ist für mich ein Beispiel, wie miteinander Verbesserungen umgesetzt werden.“

Landrat Heiko Kärger, Vorsitzender des Landkreistages M-V: „Unsere Kinder benötigen starke Fachkräfte und gut ausgestattete Einrichtungen. Mit dem Landesrahmenvertrag gelingt es uns, derzeit noch vorhandene Niveauunterschiede anzugleichen und künftige Verbesserungen des Personalschlüssels und weiterer Qualitätsfaktoren von einer einheitlichen Basis aus anzugehen. Die Neueinführung von Sachkostenpauschalen sollte hierbei für alle Beteiligten in absehbarer Zeit auch das Verhandlungsgeschehen entlasten. Der Landesrahmenvertrag soll durch eine Begleitkommission fortlaufend evaluiert und weiterentwickelt werden. Wir haben nun eine gemeinsame Startlinie, von der aus wir unsere Kindertagesstätten in gemeinsamer Verantwortung von Land, Trägern und Kommunen fit für die Zukunft machen wollen.“

Andreas Wellmann, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindetages M-V: „Wir freuen uns, dass die Verhandlungen vor Ort durch absolut nachvollziehbare Berechnungsschemata und Pauschalen erleichtert werden und somit landesweit allen Beteiligten einen verlässlichen Rahmen bieten, ohne die kommunalen Selbstverwaltungsrechte zu beschneiden. Uns ist zudem eine auskömmlich finanzierte Mindestpersonalausstattung wichtig. Nun erhalten unsere Städte und Gemeinden mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit, auch für die Eltern und Mitarbeitenden. Hinter uns liegt ein langer Prozess, der klarere Rahmenbedingungen schafft. Aber es ist ein Kompromiss, der auch die Städte und Gemeinden wie auch das Land mehr kosten kann.“

Dieter Eichler, Mitglied des Vorstands der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern e.V. und Landesgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes: „Mit diesem Rahmenvertrag ist eine laufende Anpassung des Personalschlüssels an die gesetzlichen Regelungen zur Fachkraft-Kind-Relation unter Beachtung der täglichen Öffnungszeit, die Anzahl der Schließtage und Krankentage möglich. Durch seine Ausgestaltung kann er von den Vertragspartnern einvernehmlich angepasst werden. Zudem werden durch die Regelungen zur Leistungsvereinbarung mittelfristig die Verhandlungen vereinfacht und aufwendige Schiedsverfahren für die Kita-Träger und die Leistungsträger vermieden.“

Susanne Hacker, Verband privater Träger der freien Jugend- und Sozialhilfe M-V e.V. (VPK M-V): „Kinder sind die Zukunft einer Gesellschaft. Der frühkindlichen Förderung in einem Lebensabschnitt der Kinder, in dem entscheidende Grundlagen für ihre Persönlichkeitsentwicklung gelegt werden, kommt daher große Bedeutung zu. Diese Förderung, die in den Kindertagesstätten des Landes M-V stattfindet, bedarf klarer und beständiger Rahmenbedingungen. Mit dem Abschluss des Landesrahmenvertrages am 10. April 2024 wird ein entsprechender Rahmen geschaffen: Ein guter Tag für die Kinder in Mecklenburg-Vorpommern.“

Ein Landesrahmenvertrag stellt die Verbindung zwischen den landesgesetzlichen Regelungen sowie den Einzelvereinbarungen vor Ort mit jeder Kindertageseinrichtung her und wirkt stark voneinander abweichenden Einzelvereinbarungen entgegen. Ziel des Landesrahmenvertrages ist es, landesweit einheitliche Rahmenbedingungen festzulegen und so die Qualität in Kindertagesstätten und Horten weiter zu steigern, unter anderem durch verbesserte Arbeitsbedingungen für Fachkräfte.

Mehr Lehrkräfte

Oldenburg: Weitere Zielgruppen ansprechen, um im Schuldienst des Landes tätig zu werden

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern unternimmt weitere Schritte, um mehr Lehrkräfte auszubilden und einzustellen. Das Land will dafür das Lehrerbildungsgesetz ändern. Die Änderungen umfassen die Zweite und Dritte Phase der Lehrerbildung, also den Vorbereitungsdienst und die Fort- und Weiterbildung. Im Kern geht es darum, das Referendariat für Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen so attraktiv zu gestalten, dass sie den Vorbereitungsdient im Land absolvieren und anschließend ihre Unterrichtstätigkeit an den Schulen aufnehmen.

Außerdem ist geplant, dass weitere pädagogische Fachkräfte, die multiprofessionell tätig sind, an den Schulen beschäftigt werden können, um die Schülerinnen und Schüler zu unterstützen und die Lehrkräfte zu entlasten. So sieht es die Novelle des Lehrerbildungsgesetzes vor, die das Kabinett heute beschlossen hat.

„Wir müssen alles tun, um so viele gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer wie möglich an unseren Schulen einzustellen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Hierfür passen wir das Lehrerbildungsgesetz an. Wir machen den Vorbereitungsdienst für zukünftige Lehrkräfte attraktiver. Wir werden die Hausarbeit zu einer erweiterten Lehrprobe entwickeln, in der der Unterrichtsablauf im Zentrum steht. Zudem beginnen die Referendarinnen und Referendare früher mit ihrer Unterrichtstätigkeit und zwar mit Unterstützung ihrer Mentorinnen und Mentoren. Der Anfangspunkt wird komplett durch die erfahrenen Lehrkräfte begleitet, sodass sofort Rückmeldungen erfolgen und die zukünftigen Lehrkräfte intensiver unterstützt werden“, erläuterte Oldenburg.

Laut Lehrerbedarfsprognose gibt es in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2030 insgesamt einen Bedarf von rund 2.600 Lehrkräften, der mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften, die in Mecklenburg-Vorpommern ausgebildet werden, nicht gedeckt werden kann. Den Vorbereitungsdienst streben größtenteils jene Absolventinnen und Absolventen an, die auch ein Lehramtsstudium in Mecklenburg-Vorpommern absolviert haben.

Dennoch hat es das Land geschafft, in den Jahren 2022 und 2023 insgesamt 1.900 Lehrerinnen und Lehrer einzustellen – 700 Personen davon waren Lehrkräfte im Seiteneinstieg. „Mit den geplanten Änderungen sprechen wir weitere Zielgruppen an, um im Schuldienst des Landes tätig zu werden und begleiten sie durch eine qualitativ hochwertige Fortbildung“, erklärte die Bildungsministerin.

An den Beschluss des Gesetzentwurfes durch das Kabinett schließt sich das parlamentarische Verfahren an. Die Novelle des Lehrerbildungsgesetzes wird im Landtag beraten. Die Erste Lesung ist für Ende April vorgesehen. Geplant ist, dass die Neuerungen zum 1. August 2024 in Kraft treten.

Die Änderungen des Lehrerbildungsgesetzes umfassen vier Bereiche:

  •  Dauer des Vorbereitungsdienstes 

Der Vorbereitungsdienst umfasst nach wie vor 18 Monate, auf die schulpraktische Tätigkeiten angerechnet werden können. Wenn bereits vor Beginn des Referendariats berufspraktische Tätigkeiten nachgewiesen werden (z. B. eine Tätigkeit als Vertretungskraft), können sie ebenfalls berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollen die theoretischen und praktischen Ausbildungs- und Prüfungsinhalte ausgewogener aufeinander abgestimmt werden. Außerdem beginnen Referendarinnen und Referendare früher mit ihrer Unterrichtstätigkeit und werden dabei vollumfänglich durch Mentorinnen und Mentoren begleitet und unterstützt.

  •  Erwerb einer dem Lehramt gleichgestellten Qualifikation 

Mit der Änderung des Lehrerbildungsgesetzes besteht die Möglichkeit zur Qualifikation für Lehrkräfte im Seiteneinstieg mit einem Hochschulabschluss, aus dem sich kein Fach ableiten lässt und für Lehrkräfte im Seiteneinstieg mit einer Berufsqualifikation und mindestens drei Jahren hauptberuflicher Tätigkeit. Neu ist, dass Lehrkräfte mit einem Ersten Staatsexamen für ein Lehramt ebenfalls die Qualifikation für Lehrkräfte im Seiteneinstieg absolvieren können.

Lehrkräfte im Seiteneinstieg sind verpflichtet, an der Grundlegenden Pädagogischen Qualifizierung (GPQ) sowie an der Modularisierten Qualifizierungsreiche (MQR) teilzunehmen. Die Seiteneinstiegsqualifizierung dauert insgesamt vier Jahre. Bislang war es möglich, dass auch Bewerberinnen und Bewerber ohne einen Berufsabschluss an der Seiteneinstiegsqualifizierung teilnehmen konnten. Diese Regelung soll jedoch ersatzlos gestrichen werden.

  •  Erwerb einer zusätzlichen Lehrbefähigung 

Grundständig ausgebildete Lehrkräfte können nach einer dreijährigen Unterrichtstätigkeit unter verpflichtendem Nachweis von Fachfortbildungen in Kooperation mit den Hochschulen das Lehramt für eine weitere Schulart sowie die Lehrbefähigung für ein weiteres Fach, eine weitere Fachrichtung und einen weiteren Lernbereich erwerben.

  •  Ausbildung von multiprofessionellen Fachkräften ab dem Schuljahr 2024/2025 

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben zusätzlich zur Ausbildung für ein Unterrichtsfach eine sozialpädagogische Qualifikation. Die Qualifizierung erstreckt sich über vier Jahre und umfasst u. a. die Teilnahme am dreimonatigen Vorbereitungskurs, an der Grundlegenden Pädagogischen Qualifizierung (GPQ) und an der Modularisierten Qualifizierungsreihe (MQR) – jeweils mit besonderem sonder- und sozialpädagogischem Schwerpunkt.

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Schulte: Enge Kooperation mit Wirtschaft sichert spannende Projekte – Ziel: international marktfähige Produkte und Verfahren

Stralsund – Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat sich heute bei der Hochschule Stralsund über aktuelle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben informiert. „Die Hochschule Stralsund hat sich dank ihres technisch-wirtschaftlichen Profils einen sehr guten Ruf bei Studierenden und bei Unternehmen innerhalb und außerhalb des Landes erarbeitet. Durch enge Kooperationen entstehen spannende Projekte und Vorhaben im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation.

Entscheidend ist, dass wir im Ergebnis der Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft zu mehr international marktfähigen Produkten und Verfahren kommen. Das stärkt die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Derzeit forscht die Hochschule Stralsund gemeinsam mit dem Unternehmen GenSys GmbH aus Wismar an der Entwicklung eines neuartigen Brennstoffmoduls zur Herstellung von Treibstoffgemischen, welches für vorhandene Antriebssysteme geeignet ist. Damit sollen Emissionen stark verringert werden. Zurzeit sind mehr als 95 Prozent der weltweit operierenden Seeschiffe mit dieselmotorischen Antriebsanlagen versehen.

Bis 2024 sollen die Treibhausgasemissionen der Schifffahrt gemäß der IMO (International Maritime Organisation) um 40 Prozent gesenkt werden. „Dieses Ziel wird allein mit neugebauten Schiffen nicht zu erreichen sein. Deshalb können sogenannte Retrofitmodule ein geeigneter Baustein für die Umsetzung der Ziele darstellen. Das Vorhaben ist daher auch von ökologischer Bedeutung. Bei einem erfolgreichen Projektabschluss besteht die Möglichkeit die derzeit fahrende Flotte ohne größere Motorumrüstungen umweltfreundlicher zu gestalten“, sagte Schulte.

Bereits abgeschlossen ist ein Projekt der Hochschule Stralsund mit der NORIS AUTOMATION GmbH aus Rostock. Dabei ging es um die Ermittlung von Betriebsparametern von Maschinenelementen mittels Magnetfeldmessungen. Mit dem System wird die berührungslose Temperaturmessung an bewegten Maschinenelementen im Schiffsmotor möglich. Der technische Lösungsansatz ist nach Angaben der Projektpartner zum Patent angemeldet.

„Die Entwicklung neuartiger Messsysteme für Monitoring- und Überwachungszwecke von Großmaschinen im Schiffsbetrieb trägt zur Betriebssicherheit der fahrenden Flotte bei. Die Vermeidung von Havarien durch Motorenausfall von Bränden an Bord infolge von Triebraumexplosionen ist von erheblichem Nutzen“, sagte Schulte.

Mit dem Projekt hatten die Partner den MCN (Maritimes Cluster Norddeutschland) Cup 2023 in der Kategorie A „Betrieb von Bestandsschiffen“ gewonnen. Schirmherrschaft hatten die Küstenbundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein übernommen.

In der Förderperiode 2014 – 2020 standen Mecklenburg-Vorpommern aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) für die Förderung der wirtschaftsnahen Forschung insgesamt 218 Millionen Euro zur Verfügung. In der aktuellen Förderperiode (2021 – 2027) sind es insgesamt 266 Millionen Euro.

Davon werden im Rahmen der aktuellen FuEuI-Richtlinie insgesamt 134 Millionen Euro für die einzelbetriebliche FuE-Förderung und etwa 102 Millionen Euro für die Verbundforschungsförderung eingesetzt.

Im Zeitraum 2015 – 2023 wurden damit im Rahmen der geltenden FuEuI-Richtlinie Zuschüsse von insgesamt 207,3 Millionen Euro für 662 Vorhaben bewilligt. Auf die Forschungseinrichtungen des Landes entfielen davon Zuschüsse in Höhe von 73,9 Millionen Euro für 182 Projekte. Auf die Hochschule Stralsund entfielen davon Zuschüsse von insgesamt 1,2 Mio. Euro für 6 Projekte.

Land stärkt die Berufswahlkompetenz

Oldenburg: Mädchen und Jungen altersangemessene berufliche Orientierung ermöglichen

Schwerin – Die Berufliche Orientierung von Kindern und Jugendlichen ist ein wesentlicher Baustein zur Sicherung des Fachkräftebedarfs der Zukunft. Über die Pläne des Landes informierte Bildungsministerin Simone Oldenburg (heute) am Rande der Gespräche des Zukunftsbündnisses Mecklenburg-Vorpommern.

Simone Oldenburg: „Auf Grundlage des neuen Berufsorientierungskonzeptes werden neue Maßstäbe gesetzt. So soll die Entwicklung der Berufswahlkompetenz bereits mit der frühkindlichen Bildung begonnen werden. Darüber hinaus wird die Berufliche Orientierung in der Schule altersangemessen, in aufeinander aufbauenden Phasen und in allen Unterrichtsfächern stattfinden. Die Einbindung von Erfahrungen aus der Arbeitswelt, sei es durch Praktika, Gespräche mit Berufstätigen und Exkursionen, sind besonders wichtig, da sie konkrete Vorstellungen von den Berufen vermitteln.“

Die Ministerin stellte die Pläne für mehr Praxislernen im Schulalltag vor. So soll es zusätzlich zu dem 25-tägigen Schülerbetriebspraktikum weitere fünf Tage in den Jahrgangsstufen 8 bis 11 geben, die explizit für Projekte mit externen Partnern zur Verfügung stehen. Ab Klasse 9 ist ein Halbjahr mit einem vierstündigen Praxislerntag vorgesehen, bei dem insgesamt drei Berufsfelder kennengelernt werden können. Das seien Stunden, die extra für die Praxislerntage zur Verfügung gestellt werden, so die Ministerin. Hinzu würden Betriebsbesichtigungen, regionale Berufsorientierungsmessen, Unternehmenspatenschaften und orientierende Angebote im Rahmen der Ganztagsschule kommen.

„Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte nehmen bei der Umsetzung des Konzeptes eine Schlüsselrolle ein. Deshalb erhalten sie vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten: Neben Checklisten, Handreichungen und Fortbildungen wird es eine Anrechnungsstunde für die beauftragten Lehrkräfte der Beruflichen Orientierung geben“, sagte Oldenburg.

Das neue Konzept wird zum Schuljahr 2025/2026 verbindlich eingeführt. Damit erhalten die Schulen ein Jahr zur Vorbereitung. Es besteht die Möglichkeit, dass Schulen freiwillig im Schuljahr 2024/2025 die Neuerungen anwenden können.

Investitionen in Schulen

M-V investiert weiter in den Schulbau

Schwerin – Das Land und die Stadt Schwerin verbessern Schritt für Schritt die Schulsituation in der Landeshauptstadt. Heute wurden die Schlüssel für das neue Schulzentrum im Campus am Fernsehturm übergeben.

„In den vergangenen Jahren konnten wir hier in Schwerin so einige Schul- und Hortgebäude neu bauen und sanieren oder Förderbescheide für die Sanierung übergeben“, sagte die Ministerpräsidentin und verwies auf die Weinert-Schule, die Heinrich-Heine-Schule samt neuem Hort, den Weststadt-Campus und die laufende Sanierung der Friedensschule. Mit der Eröffnung des neuen Schulzentrums im Campus am Turm folge nun ein weiterer wichtiger Schritt.

„Ich freue mich, dass Land und Bund diesen Campus mit rund 6,4 Millionen Euro für Schule und Schulhof aus verschiedenen Fördertöpfen unterstützt haben“, sagte die Ministerpräsidentin und dankte allen am Bau Beteiligten.

Auch in allen anderen Teilen des Landes werde in den Schulbau investiert. „In dieser Wahlperiode, also seit zweieinhalb Jahren, hat die Landesregierung die Schulträger bislang bei mehr als 120 Schulbauprojekten in Höhe von über 120 Millionen Euro unterstützt, damit Schulen im ganzen Land modernisiert, erweitert oder neugebaut werden können. Die Mittel kommen vom Land, vom Bund und von der EU“, erläuterte Schwesig.

Land und Kommunen hätten sich auf ein weiteres Schulbauprogramm in Höhe von 400 Millionen Euro für die kommenden Jahre verständigt. „Für Schulen, in denen Kinder gern lernen und in denen Lehrerinnen und Lehrer gern unterrichten. Für moderne, vernetzte, barrierefreie Schulen, in denen sich alle wohlfühlen“, so die Ministerpräsidentin.

Programm „Theater in Sicht“ startet

Oldenburg: Schülerinnen und Schüler können an kulturellen, regionalen Angeboten teilnehmen

Schwerin – Erneut heißt es „Theater in Sicht“! Auch in diesem Schuljahr haben die Theater in Mecklenburg-Vorpommern, darunter das Volkstheater Rostock, das Mecklenburgische Staatstheater, die Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz sowie die Vorpommersche Landesbühne, für Schulen ein umfangreiches kulturelles Repertoire im Angebot.

„Mit dem Programm erweitern wir die Möglichkeiten für Schülerinnen und Schüler, aktiv an den kulturellen Angeboten in ihrer Region teilzunehmen“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Das Programm ermöglicht Schulen in Mecklenburg-Vorpommern seit dem Schuljahr 2016/2017, auf individuelle Art und Weise mit einem der beteiligten Theater zu kooperieren. Die Kultureinrichtungen bieten von Schauspiel über Oper, Tanztheater, Konzerte und Klassenzimmerstücke die gesamte Bandbreite des künstlerischen Schaffens an“, so die Ministerin.

In diesem Jahr erhalten Schulen im ländlichen Raum eine finanzielle Unterstützung für die Fahrten zum Theater. „Dass man eine Vorstellung als Schülerin oder Schüler besuchen kann, darf nicht vom Schulstandort und längeren Anfahrtszeiten abhängen“, sagte Oldenburg.

Erstmals findet „Theater in Sicht“ nicht mehr in einem begrenzten Zeitraum statt. „Der Besuch einer Theaterveranstaltung kann jederzeit eine wertvolle Ergänzung zum Unterricht darstellen. Das Zusammenspiel von Theater und Schule eröffnet den Schülerinnen und Schülern neue Horizonte und beflügelt ihre Fantasie. Vor allem soll es aber abwechslungsreiche Erlebnisse schaffen, die über den regulären Unterricht hinausgehen“, erklärte die Bildungsministerin.

Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung unterstützt das Programm mit 20.500 Euro. Die Fachstelle für Kulturelle Bildung M-V übernimmt die Organisation der Schulfahrten.

Alltagshilfen an Schulen

Oldenburg: Alltagshilfen entlasten Lehrkräfte und unterstützen die Kinder und Jugendlichen

Schwerin – Schulen in Mecklenburg-Vorpommern können auf besondere Unterstützung hoffen. Das Land verdoppelt die Zahl der Alltagshilfen an ausgewählten Schulen. Zu den bereits bestehenden 120 Stellen kommen weitere 120 Stellen hinzu. Der Bewerbungsstart ist der 8. April 2024. Die offenen Stellen sind dann im Karriereportal für den Schuldienst ausgeschrieben. Die neuen Alltagshilfen können jeweils mit einer Arbeitszeit von maximal 25 Stunden pro Woche bis zum 31. Juli 2027 beschäftigt werden. Das Land stellt für die Finanzierung der Alltagshilfen an Schulen jährlich insgesamt sieben Millionen Euro zur Verfügung.

„Alltagshilfen entlasten Lehrkräfte und unterstützen die Kinder und Jugendlichen“, erläuterte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Seit dem Schuljahr 2022/2023 werden Alltagshilfen an den Schulen beschäftigt. Die Frauen und Männer bereichern rundherum den Schulalltag, ob als Unterstützung für einzelne Schülerinnen und Schüler, bei organisatorischen Tätigkeiten oder bei Wandertagen und Schulfahrten. Die Schulleitungen und die Lehrkräfte sind voll des Lobes über die Alltagshilfen und spüren eine Entlastung“, so Oldenburg.

Als Alltagshilfe können sich Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung bewerben. „Uns liegen bereits Anfragen von potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern vor, die gerne als Alltagshilfe tätig werden möchten. Ich bin zuversichtlich, dass wir auch die weiteren 120 Stellen schnell besetzen können. Alltagshilfen nehmen Lehrkräften anfallende Tätigkeiten ab, damit sie sich auf die pädagogischen Kernaufgaben konzentrieren können. Das ist in Zeiten des Lehrkräftemangels besonders wichtig“, betonte die Bildungsministerin.

Freie Stellen für Alltagshilfen ab kommender Woche online: www.Lehrer-in-MV.de

Zukünftige Lehrkräfte erhalten ihre Zeugnisse

Oldenburg: Zweites Staatsexamen haben 44 Absolventinnen und Absolventen mit der Note ‚sehr gut‘ bestanden

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern haben am Vormittag 99 Referendarinnen und Referendare ihren Vorbereitungsdienst an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern offiziell beendet. Bei einer Feierstunde im Goldenen Saal des Neustädtischen Palais in Schwerin hat Staatssekretär Tom Scheidung den neu ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern die Zeugnisse über die Zweite Staatsprüfung überreicht.

„Das Zweite Staatsexamen haben 44 Absolventinnen und Absolventen mit der Note ‚sehr gut‘ bestanden. Der Notendurchschnitt liegt bei 1,8. Das ist ein tolles Ergebnis, zu dem ich herzlich gratuliere“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg anlässlich der Feierstunde. „Für den neuen Lebensabschnitt wünsche ich von Herzen alles Gute und freue mich über jede neue Lehrkraft an unseren Schulen.“

Die Absolventinnen und Absolventen verteilen sich auf folgende Lehrämter:

  • Lehramt für Sonderpädagogik: 7
  • Lehramt an Grundschulen: 22
  • Lehramt an Regionalen Schulen: 9
  • Lehramt an Gymnasien: 61

76 der Absolventinnen und Absolventen werden zum 1. April 2024 unbefristet in den Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingestellt. Davon unterrichten 65 Absolventinnen und Absolventen  zukünftig an ihren Ausbildungsschulen.

„Unsere Übernahmegarantie ist ein gute Möglichkeit, um Lehrkräfte für unser Bundesland zu gewinnen. Referendarinnen und Referendaren können besser planen und nahtlos in den Beruf einsteigen. Auch die Schulen profitieren von der Übernahmegarantie , weil sie die Lehrkräfte beschäftigen können, die sie selbst ausgebildet haben“, so die Ministerin.

Mecklenburg-Vorpommern stellt zu vier Terminen jährlich Referendarinnen und Referendare ein. Der aktuelle Bewerbungszeitraum, für den Einstellungstermin zum 1. August 2024, endet am 8. April 2024. Zeugnisse können bis zum 22. Juli 2024 nachgereicht werden. Danach ist der nächste Einstieg zum 1. Oktober 2024 möglich. Die Bewerbungsfrist hierfür läuft vom 27. Mai bis 17. Juni 2024.