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Kategorie: Forschung und Wissenschaft

Gaststatus in der Leibniz-Gesellschaft

Dummerstorf – Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz hat heute ihre Entscheidung zum Leibniz Institut für Nutztierbiologie (FBN) in Dummerstorf getroffen. Sie folgt zwar der Empfehlung des Senats der Leibniz –Gemeinschaft, das FBN aus der Leibniz-Gemeinschaft auszuschließen. Sie erkennt aber gleichzeitig die gesamtstaatliche wissenschaftspolitische Relevanz des FBN für die Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung als wesentlichen Bestandteil einer nachhaltigen Landwirtschaft und zur Ernährungssicherung an. Die erheblichen Anstrengungen des Sitzlandes und des Bundes, das FBN schnellst­möglich wieder in die Leibniz-Gemeinschaft zu führen, werden von der Konferenz ausdrücklich begrüßt. Es wird empfohlen, dem FBN bis zur Wiederaufnahme einen Gaststatus in der Leibniz-Gemeinschaft einzuräumen, um damit abzusichern, dass die Nutztierforschung als wichtiger Teil der Agrarforschung in der Leibniz-Gemeinschaft vertreten ist.

Dieser Beschluss ist ein Resultat gemeinsamer intensiver Aktivitäten von Bildungsministerin Bettina Martin und Agrarminister Dr. Till Dr. Backhaus, die Bedeutung der Forschung und der aktuellen wissenschaftlichen Leistungen des FBN auf verschiedenen Ebenen deutlich zu machen. Diese Aktivitäten wurden von Seiten des BMEL und Vertretern aus der Nutztierforschung unterstützt. Ministerin Martin und Minister Backhaus begrüßen es außerordentlich, dass der Prozess zur Wiederaufnahme des FBN von der Leibniz-Gemeinschaft begleitet werden soll.

„Ich bin sehr froh und dankbar, dass dieser nunmehr ein Jahr dauernde Prozess ein für alle Seiten tragbares Ergebnis gefunden hat, gerade weil in der aktuellen Zeit wissenschaftliche Erkenntnisse für die gesellschaftlich gewollte Ökologisierung der Landwirtschaft dringend benötigt werden. Das FBN und seine Forschung zur nachhaltigen, tiergerechten Nutztierhaltung werden dringend benötigt. Sie ist auch für die vernetzte Forschung zu gesellschaftlich relevanten Themen in der Leibniz-Gemeinschaft von hoher Bedeutung. Dankbar bin ich insbesondere darüber, dass für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des FBN durch diese Perspektive Sicherheit gegeben ist“, so Backhaus.

Ministerin Martin ergänzt: „Die GWK hat das große Potenzial des FBN für die deutsche Forschungslandschaft und sein wissenschaftliches Alleinstellungsmerkmal hervorgehoben. Alle Beteiligten waren sich darüber einig, dass das FBN einzigartige Arbeit leistet. Mit dem Beschluss hat sie in einer wissenschaftlich schwierigen Entscheidungslage einen vorausschauenden und strategischen Beschluss gefasst, der die überregionale und internationale Bedeutung des FBN in den Mittelpunkt ihrer Entscheidungsfindung gesetzt hat. Damit hat sie den strategischen Rahmen für den Weiterentwicklungsprozess des Standorts gesetzt. Ich freue mich sehr darüber, dass das FBN in der Zeit dieses Entwicklungsprozesses einen Gaststatus in der Leibniz-Gemeinschaft erhalten wird.“

Der Vorstand des FBN, Prof. Dr. Klaus Wimmers, fügt hinzu: „Die Entscheidung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz bringt uns Klarheit und ermöglicht uns, nun die Zukunftsplanung konkreter auszugestalten. Die Entscheidung zeigt das Vertrauen in die Leistungs- und Zukunftsfähigkeit unseres Forschungsinstitutes. Wir werden uns mit großem Engagement auf eine erneute Aufnahme in die Leibniz-Gemeinschaft vorbereiten und sind dankbar, dass dieser Prozess von der Leibniz-Gemeinschaft begleitet wird und wir einen Gaststatus erhalten sollen. Wir sind fest davon überzeugt, dass unsere national und international anerkannte Forschung von hoher gesellschaftlicher Relevanz ist und einen wichtigen Beitrag bei der Umgestaltung der Landwirtschaft für mehr Klimagerechtigkeit und Nachhaltigkeit leisten wird.“

„Bachelor of Arts – Polizeivollzugsdienst“

Güstrow – Neun Absolventinnen und 13 Absolventen haben sich seit Februar 2019 in einem Lehrgang an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Güstrow erfolgreich für den Aufstieg in den gehobenen Dienst der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern qualifiziert. Trotz der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Einschränkungen und Umstellungen im Lehrbetrieb konnten die Abschlüsse in der regulären Zeit realisiert werden.

Wegen der Corona-Pandemie und den geltenden Abstandsregeln ist in diesem Jahr alles etwas anders. Dennoch übergab Innenminister Lorenz Caffier heute im Festsaal der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow, den Absolventinnen und Absolventen feierlich ihre Bachelorurkunden und machte diese Veranstaltung für alle zu einem besonderen Tag.

Caffier gratulierte zum erfolgreichen Abschluss und betonte: „Mit diesen neuen und gut ausgebildeten Polizistinnen und Polizisten wird somit auch mehr Personal für die Landespolizeidienststellen zur Verfügung stehen“. In seiner Rede vor den Absolventen ging der Minister auch auf die aktuellen Herausforderungen ein, denen sich die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern stellen muss: „Polizeiarbeit steht besonders im Fokus der Öffentlichkeit“. In seiner Rede vor den Absolventen ging Caffier auch auf die aktuellen Herausforderungen ein, denen sich die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern stellen muss: Der Beruf des Polizisten ist ein ehrenvoller, der Respekt und Anerkennung verdient.“

Die Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamten kehren nach der Verabschiedung wieder zu ihren Dienststellen zurück und treten dort ihre neuen Verwendungen im gehobenen Dienst an.

Service-Hotlines Kita und Pflege

Schwerin – „In dieser Woche entscheidet die Landesregierung über viele Neuerungen der Corona-Maßnahmen. Deshalb wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern mit unseren Service-Hotlines weiterhin Unterstützung bei Fragen im Bereich Soziales und Kita anbieten“, informierte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Zu den Lockerungen zählen u.a. die Aufhebung des Besuchsverbotes in Pflege- und Behinderteneinrichtungen, die Rückkehr zum regulären Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit- und Breitensport und der vollständige Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen nach den Sommerferien in Krippe, Kindergarten und Hort.

Bereits seit dem 14. März steht das Ministerium Fragenden und Hilfesuchenden mit einer telefonischen Beratung zur Seite. „Schon vier Monate lang antworten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Fragen aus den Bereichen Soziales, Pflege und Kita. Auch jetzt in der Sommerferienzeit sind sie für die Bürgerinnen und Bürger da“, betonte Drese.

Hotlines des Sozialministeriums:

Die Kita-Hotline ist unter der 0385 588 19999
Fragen rund um Pflege und Soziales stellen Sie unter 0385 588 19995.

Der Service steht werktags von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 16 Uhr zur Verfügung.

Endgeräteprogramm des Digitalpakts in MV

Geräte für den digitalen Unterricht können ab sofort gekauft werden

Schwerin – Für allgemein bildende Schulen in Mecklenburg-Vorpommern können ab sofort digitale Endgeräte für ihre Schülerinnen und Schüler eingekauft werden. Mit den rund zehn Mio. Euro aus dem Digitalpakt des Bundes, der wegen der Corona-Krise zusätzliches Geld zur Verfügung stellt, um den digitalen Unterricht zu sichern, können die Schulträger jetzt Tablets und Laptops kaufen. Das Land erweitert diese Summe um eine Mio. Euro aus dem MV-Schutzfonds, so dass insgesamt elf Mio. Euro zur Verfügung stehen.

„Die vergangenen Monate haben gezeigt, wie wichtig digitales Lernen ist. Deshalb ist es gut, dass der Bund im Rahmen des Digitalpaktes Schülerinnen und Schülern hilft, die sich kein eigenes Endgerät leisten können“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. Die Schulträger, bei den öffentlichen Schulen also die Landkreise oder kreisfreien Städte – kaufen die Geräte und stellen sie den Kindern und Jugendlichen leihweise zur Verfügung.

„Digitale Bildung darf nicht vom Portemonnaie der Eltern abhängen“, so Martin. „Es ist wichtig, dass alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern – am digitalen Unterricht teilnehmen können. Mit den geförderten Geräten sind die Schülerinnen und Schüler im Land für das kommende Schuljahr gut aufgestellt.“

Gefördert werden Laptops, Notebooks und Tablets als schulgebundene Geräte, die dann von den Schulen an Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Unterstützungsbedarf ausgeliehen werden. Schülerinnen und Schüler selbst können keine Zuschüsse aus dem Programm erhalten.

Allen Schulträgern wurde ihr Budget mitgeteilt und der vorzeitige Vorhabenbeginn erlaubt, so dass die Schulträger die Geräte bereits ab sofort beschaffen können. Bund und Länder haben sich auf die Umsetzung eines 500-Millionen-Euro-Sofortausstattungsprogramms geeinigt, um Leihgeräte für benachteiligte Schülerinnen und Schüler während des durch die Pandemie eingeschränkten Schulbetriebs zur Verfügung stellen zu können.

Für Mecklenburg-Vorpommern stehen rund zehn Millionen Euro Bundesmittel und eine weitere Million aus dem MV-Schutzfonds als Kofinanzierung zur Verfügung. Damit übernimmt das Land den Eigenanteil für die Schulträger.

Kauf digitaler Endgeräte für Schüler*Innen

Kreistagsfraktion BVR/FW: Kauf digitaler Endgeräte aus Sofortausstattungsprogramm für bedürftige Schüler in Vorpommern-Rügen

Stralsund – Die Kreistagsfraktion Bürger für Vorpommern-Rügen/Freie Wähler unterstützt grundsätzlich die Forderung der SPD-Kreistagsfraktion zum Kauf und zur Ausleihe digitaler Endgeräte an Schülerinnen und Schüler aus sozial schwachen Familien in Vorpommern-Rügen. Jedoch weist die Fraktion in dem Zuge auf das Endgeräteprogramm des Bundes – Sofortausstattungsprogramm DigitalPakt Schule hin.

„Vor dem Hintergrund des Sofortausstattungsprogrammes des Bundes muss der Landkreis Vorpommern-Rügen jedoch nichts eigenes erfinden. Die zur Verfügung stehenden Gelder sollten zunächst für den Kauf von digitalen Endgeräten abgerufen werden. Diese schulgebundenen Geräte werden von den Schulen an Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Unterstützungsbedarf ausgeliehen“, verdeutlicht Fraktionsvorsitzender Mathias Löttge. Für Mecklenburg-Vorpommern stehen rund zehn Millionen Euro aus Bundesmitteln und eine weitere Million aus dem MV-Schutzfonds als Kofinanzierung zur Verfügung.

Bund und Länder haben sich auf die Umsetzung eines 500 Millionen Euro Sofortausstattungsprogrammes zur Bereitstellung von digitalen Endgeräten verständigt. Grundlage für die Umsetzung bildet eine Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024. Gefördert werden schulgebundene Geräte, die dann von den Schulen an bedürftige Schülerinnen und Schüler ausgeliehen werden. Mobile Endgeräte waren zunächst vom DigitalPakt Schule ausgenommen gewesen. Während des corona-bedingt eingeschränkten Schulbetriebes mit dem Fokus auf häusliches Lernen hatte sich gezeigt, dass etliche Schülerinnen und Schüler keinen Zugriff auf adäquate Geräte hatten. Zuwendungsempfänger sind alle Schulträger im Land.

„Sollte es einen darüber hinausgehenden Unterstützungsbedarf bei Schülerinnen und Schüler in Vorpommern-Rügen geben, wird sich unsere Fraktion im Kreistag für ein kreiseigenes Förderprogramm in Vorpommern-Rügen stark machen, um die Gelder für den Kauf von digitalen Endgeräten weiter aufzustocken“, betont Mathias Löttge.

Fördergelder für Kita Kinderland

Parchim – Einen Zuwendungsbescheid in Höhe von zwei Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung erhält die Stadt Parchim. Gedacht sind die Mittel für den Neubau der interkulturellen DRK-Kindertagesstätte Kinderland in der Parchimer Weststadt. Nach der Fertigstellung wird in der Kita Platz für 135 Kindergarten- und 54 Krippenkinder sein, knapp ein Dutzend mehr als jetzt. Die Gesamtkosten betragen rund 7,3 Millionen Euro.

Der Bau liegt in der Plattenbausiedlung Weststadt, die durch einen großen Anteil sozial benachteiligter Familien geprägt ist. Er stammt aus dem Jahr 1984. Zwar wurde das Gebäude in den 90er Jahren teilsaniert, entspricht aber insgesamt nicht mehr heutigen Standards. Weil auch eine komplexe Sanierung die Missstände nicht zufriedenstellend beseitigen würde, hat die Stadt sich für einen Neubau auf dem gleichen Grundstück bei laufendem Betrieb entschieden.

In der Kita werden rund 180 Kinder aus gegenwärtig 16 Nationen betreut. Um allen Kindern einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung zu ermöglichen, wird die Einrichtung nach einem Konzept betrieben, welches sich an der Ganzheitlichkeit von Familie und der Vielfalt von familiären Konstellationen orientiert. Ihr pädagogischer Ansatz sind Sprachförderung und Unterstützung der Familien bei der Erziehungsarbeit.

Coronatest – Strategie für Kitas und Schulen

Schwerin – Die Landesregierung will nach den Sommerferien den Regelbetrieb an Schulen und Kindertageseinrichtungen mit einer umfassenden Teststrategie begleiten. Sie soll Sicherheit im Regelbetrieb unter Corona-Bedingungen schaffen.

„Nach den Sommerferien wird es an den Schulen einen verlässlichen, täglichen Regelbetrieb geben“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Mit der Teststrategie wollen wir allen Beteiligten mehr Sicherheit geben. Deswegen ist es eine gute Nachricht, dass wir uns heute beim MV-Gipfel auf diese Teststrategie verständigt haben“, betonte die Ministerin.

Derzeit bereitet die Landesregierung eine umfassende Teststrategie vor, die mit den Gesundheitsexpertinnen und -experten abgestimmt wird. Sie besteht aus zwei Säulen: zum einen aus einer wissenschaftlich begleiteten Kohortentestung und zum anderen aus einer freiwilligen, flächendeckenden, asymptomatischen Testung (Präventiv-Testung) von Lehrkräften sowie Erzieherinnen und Erziehern.

Die wissenschaftlich begleitete Kohortentestung findet an ausgewählten Schulen und Kindergärten in den Hansestädten Greifswald und Rostock über einen Zeitraum von 10 Wochen in einem 2-Wochen-Rhythmus jeweils für 150 Lehrkräfte und 150 pädagogische Fachkräfte statt. Es sollen Personen zur Strichprobenziehung in den Alterskohorten U60 und Ü60 ausgewählt werden. Darüber hinaus sollen jeweils 150 Schülerinnen und Schüler sowie Kita-/Hort-Kinder getestet werden.

Für die Präventiv-Testung erhält das pädagogische Personal an Kindertageseinrichtungen und Schulen die Gelegenheit, sich freiwillig an bis zu 5 Terminen testen zu lassen. Die Testungen beginnen in der letzten Ferienwoche ab dem 27. Juli 2020 und können im Abstand von 14 Tagen bis zu den Herbstferien (39. KW) fortgesetzt werden. Dazu soll eine entsprechende Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung abgeschlossen werden.