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Kategorie: Bundesrat / Bundesländer / Politik

Vorgaben für Video Sharing-Plattformen

Berlin – Vorgaben für den Umgang mit Nutzerbeschwerden: Der Bundesrat billigte am 18. September 2020 Änderungen im Telemediengesetz, die der Bundestag Anfang Juli zur Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste in deutsches Recht verabschiedet hatte.

Das Gesetz verpflichtet Anbieter audiovisueller Mediendienste und Video Sharing-Plattformen, auf denen durch Nutzer hochgeladene Sendungen oder nutzergenerierte Videos angeboten werden, den Umgang mit Nutzerbeschwerden zu regeln: Insbesondere für Meldungen rechtswidriger Inhalte müssen sie Verfahren zur Prüfung und Abhilfe entwickeln.

Das Gesetz soll den Entwicklungen des Marktes Rechnung tragen und ein Gleichgewicht zwischen dem Zugang zu Online-Inhalte-Diensten, dem Verbraucherschutz und der Wettbewerbsfähigkeit schaffen.

Diensteanbieter müssen künftig sicherstellen, dass die kommerzielle Verarbeitung von Nutzerdaten, die diese entweder zu Zwecken des Jugendschutzes erhoben oder anderweitig gewonnen haben, verboten ist. Damit setzt der Bundestag eine Forderung des Bundesrates aus dessen Stellungnahme zum zugrundeliegenden Regierungsentwurf im Mai 2020 um.

Der Bundestagsbeschluss verpflichtet zudem die staatsfinanzierte Deutsche Welle, weitere barrierefreie Angebote zur Verfügung zu stellen und Inhalte zu kennzeichnen, die für Kinder und Jugendliche potenziell schädlich sein könnten.

Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.

Fallpauschale in der Kindermedizin

Schwesig: Kindermedizin aus der Fallpauschale herauslösen

Berlin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute in der Länderkammer eine Bundesratsinitiative der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Sachsen-Anhalt eingebracht. Mit dieser wird gefordert, die Kinder- und Jugendmedizin sowie die Kinderchirurgie aus dem Fallpauschalensystem herauszunehmen. Die drei Bundesländer wollen die Bundesregierung verpflichten, im vierten Quartal 2020 ein System für eine flächendeckende stationäre pädiatrische sowie kinderchirurgische Versorgung außerhalb des Fallpauschalensystems zu entwickeln. Dazu gehört eine auskömmliche Finanzierung, gute Qualität und ausreichend Personal, heißt es im Antrag. Dabei sollen die Selbstverwaltungsorgane im Gesundheitswesen einbezogen werden.

„Das Fallpauschalensystem funktioniert in der Kinder- und Geburtenmedizin nicht. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Die Behandlung von Kindern braucht mehr Zeit, mehr Geduld und mehr Personal. Das muss bei der Finanzierung der Krankenhäuser künftig stärker berücksichtigt werden. Das gilt gerade für Krankenhäuser im ländlichen Raum. Aber auch die Kindermedizin in großen Krankenhäusern sind durch Spezialbehandlungen stark betroffen“, sagte die Ministerpräsidentin. Außerdem gebe es in der Kindermedizin mehr Notfälle als bei Erwachsenen. Gleiches gelte für die Geburtsmedizin. Fallpauschalen würden die Bandbreite der Fälle nicht abdecken.

„Gerade im Bereich der Kindermedizin brauchen wir eine wohnortnahe Versorgung. Kindermedizinische Einrichtungen und Kreißsäle sind besondere Einrichtungen. Und so sollten sie auch behandelt werden gute medizinische Versorgung von Kindern, überall im Land“, so die Regierungschefin. Der Antrag wurde zunächst zur Beratung in die Ausschüsse des Bundesrats überwiesen. „Ich hoffe, dass wir dort zügig zu einer gemeinsamen Position aller 16 Länder finden können.“

Entlastung der Kommunen

Berlin – Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung einer Änderung der Artikel 104a und 143h des Grundgesetzes und dem Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder zugestimmt.

Der Bund übernimmt damit künftig bis zu 74 Prozent der Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. „Das ist eine große und dauerhafte Entlastung der Kommunen, insbesondere in den ostdeutschen Ländern. Sie müssen künftig einen deutlich geringeren Anteil an den Kosten der Unterkunft tragen und können diese Mittel für andere wichtige Aufgaben einsetzen. Nach ersten Berechnungen werden allein die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern um 70 Millionen Euro im Jahr entlastet“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Abstimmung.

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die Kommunen im Jahr 2020 einen einmaligen Ausgleich für die aufgrund der Corona-Pandemie geringeren Gewerbesteuereinnahmen enthalten. „Auch das ist eine wichtige Unterstützung für die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern. Der Innenminister, der Finanzminister und ich werden am Montag ein Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden führen, in dem wir darüber sprechen wollen, wie das Land diese einmalige Hilfe in Corona-Zeiten weiter aufstocken kann“, kündigte Schwesig an.

Der Bund übernehme außerdem künftig 50 statt 40 Prozent der Kosten für die Renten aus den DDR- Zusatzversorgungssystemen. „Das ist ein Schritt nach vorn, über den wir uns freuen. Die ostdeutschen Länder hätten sich allerdings eine vollständige Übernahme gewünscht. Die Renten sind Angelegenheit des Bundes. Es bleibt unverständlich, warum ausgerechnet die DDR-Zusatzversorgungssysteme den ostdeutschen Landeskassen aufgebürdet werden“, sagte die Ministerpräsidentin.

Vorratsdatenspeicherung

Innenminister Lorenz Caffier: „Mecklenburg-Vorpommern soll Vorschlag für Vorratsdatenspeicherung in Bundesrat einbringen“

Schwerin – Mit einer Bundesratsinitiative möchte Mecklenburg-Vorpommern Kinderpornografie und extremistischen Straftaten weiter den Kampf ansagen. Die gegenwärtig nicht umsetzbare gesetzliche Mindestspeicherpflicht ist vor allem in Fällen von Kinderpornografie und Rechtsextremismus als höchst problematisch anzusehen.

Innenminister Lorenz Caffier hat diese Initiative angestoßen: „Im digitalen Zeitalter müssen die ermittelnden Behörden die richtigen Instrumente zur Verfolgung von Straftaten und zur Durchsetzung des Rechtsstaats haben. Jeder Ermittler weiß: ohne Vorratsdatenspeicherung ist die Bekämpfung von Kinderpornografie erheblich eingeschränkt. Ich kann es keinem betroffenen Kind und keinem betroffenen Elternteil erklären, dass die Sicherheitsbehörden aus ideologischen Gründen auf eines ihrer schärfsten Schwerter verzichten müssen. Der Schutz unserer Kinder ist eine der wichtigsten Aufgaben. Der Staat hat hier eine Schutzpflicht, der er wirksam nachkommen muss.“ Caffier fordert weiterhin ein Umdenken bei den Gegnern der Vorratsdatenspeicherung. „Das Gerede vom Überwachungsstaat ist blanker Unsinn“, stellte Caffier klar.

Bei der Vorratsdatenspeicherung werden Anbieter gesetzlich verpflichtet, die Telefon- und Internetverbindungsdaten der Nutzer zu sichern, so dass Ermittler später darauf zugreifen können. Zur Erfüllung der polizeilichen Aufgaben der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Internet sind diese Befugnisse notwendig, die eine Erhebung, Sicherung und Auswertung von digitalen Spuren ermöglichen.

„Mit dem Entschließungsantrag soll der Dringlichkeit des Anliegens nochmals besonderer Nachdruck verliehen werden,“ so Innenminister Lorenz Caffier. „Wir brauchen eine Mindestspeicherpflicht, da ansonsten wichtige Bestandsdaten oder Informationen verloren gehen, die zur Aufklärung von solchen schwersten Straftaten notwendig sind.“

Bundesratsinitiative zur Kindermedizin

Schwerin – Die Landesregierung will mit einem Antrag im Bundesrat eine bessere Finanzierung der Kinder- und Jugendmedizin in Mecklenburg-Vorpommern und in ganz Deutschland erreichen. Das beschloss das Kabinett auf seiner heutigen Sitzung. In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, ein System für eine flächendeckende stationäre pädiatrische Versorgung außerhalb des Fallpauschalensystems zu entwickeln, das eine auskömmliche Finanzierung und die erhöhten Qualitäts- und Personalbedarfe in der Geburtsmedizin einschließt.

„Es muss wieder mehr Gewicht auf die Kinder- und Jugendmedizin gelegt werden. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, ihre Behandlung benötigt wesentlich mehr Zeit. Das muss bei der Finanzierung der Krankenhäuser stärker berücksichtigt werden“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Kabinettssitzung. Das System der Fallpauschalen habe sich in der Kinder- und Jugendmedizin nicht bewährt. Gerade im ländlichen Raum stünden die Kinderstationen der Krankenhäuser unter starkem Druck. Aber auch die Kindermedizin in großen Krankenhäusern seien durch die Kosten für Spezialbehandlungen negativ betroffen. „Wir brauchen eine flächendeckende Versorgung auch in der Kinder- und Jugendmedizin. Dazu müssen die Voraussetzungen auch finanziell geschaffen werden.“

Der Antrag soll in der nächsten Sitzung am 18. September in den Bundesrat eingebracht werden. „Ich hoffe sehr, dass unsere Initiative die Unterstützung weiterer Bundesländer findet“, sagte Schwesig weiter.

Gesundheitsminister Harry Glawe sagte: „Das ist das Bohren dicker Bretter. Der Anlauf auf Bundesebene ist dennoch nötig. Fallpauschalen müssen dort ergänzt werden, wo es erforderlich ist, zum Beispiel, weil gesonderte Vorhaltungen über die Fallpauschalen nicht finanziert werden können. Dazu zählt die Kinder- und Jugendmedizin. Kranke Kinder benötigen einen etwa 30 Prozent höheren Personalaufwand als Patienten in der Erwachsenenmedizin. Die Gesundheitsminister aller Bundesländer haben eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung von Experten eingerichtet, um Eckpunkte für eine Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierungsstrukturen zu erarbeiten.“

Hass und Hetze im Internet bekämpfen

Berlin – Der Bundesrat hat am 3. Juli 2020 das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet gebilligt, das der Bundestag am 18. Juni 2020 verabschiedet hatte.

Ziel ist es, die Strafverfolgung von Hasskriminalität im Internet zu verbessern. Dort und besonders in den sozialen Medien sei eine zunehmende Verrohung der Kommunikation zu beobachten – dies gefährde die Meinungsfreiheit, die der Staat mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen habe, begründet der Bundestag seinen Beschluss.

Anbieter sozialer Netzwerke müssen künftig ein System einrichten, um bestimmte strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt zu melden. Die Meldepflicht betrifft Inhalte, bei denen es konkrete Anhaltspunkte für die Erfüllung eines Straftatbestandes gibt und die anhaltende negative Auswirkungen auf die Ausübung der Meinungsfreiheit in den sozialen Medien haben können.

Erfasst sind auch kinderpornografische Inhalte und das Verunglimpfen des Andenkens Verstorbener. Hintergrund sind die Erfahrungen aus der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke 2019: sie zeigten, wie Hetze im Netz mittlerweile auch in dieser Form ihren Ausdruck findet, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Der Bundestagsbeschluss ändert an verschiedenen Stellen das Strafgesetzbuch. So ist künftig auch Androhung einer gefährlichen Körperverletzung strafbar. Auch die Billigung noch nicht erfolgter Straftaten wird sanktioniert.

Öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften getätigte beleidigende Äußerungen können künftig im Höchstmaß mit zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Der Tatbestand der üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens gilt bis hin zur kommunalen Ebene.

Unter dem Tatbestand Bedrohung werden künftig auch die Bedrohung mit einer rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert vom Tatbestand erfasst. Bei der Strafzumessung werden antisemitische Motive eines Täters besonders berücksichtigt.

Das Bundeskriminalamt ist im Rahmen seiner Zentralstellenaufgabe künftig berechtigt, bei Telemediendiensteanbietern die Login-IP-Adressen von Urhebern strafbarer Internetinhalte abzufragen.

Mit der Billigung des Bunderates ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und kann anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.

Bundesrat stimmt Grundrente zu

Berlin – Der Bundesrat hat am 3. Juli 2020 der Grundrente zugestimmt: Damit erhalten rund 1,3 Millionen Menschen mit kleinen Renten ab 2021 einen Zuschlag zu ihrer Altersversorgung.

Für den Anspruch auf Grundrente müssen Geringverdiener ausreichend Beitragszeiten nachweisen können: Mindestens 33 Jahre, in denen sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und unterdurchschnittlich verdient haben – über die gesamte Zeit höchstens 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes im Jahr. Berücksichtigt werden auch Kindererziehungs- und Pflegezeiten. Der Zuschlag ist gestaffelt – in voller Höhe wird er ab 35 Pflichtversicherungsjahren gezahlt.

Der Erhalt der Grundrente erfordert keinen Antrag. Stattdessen findet eine automatisierte Einkommensprüfung statt. Trifft die Grundrente mit anderen Einkommen – etwa Betriebsrenten oder die Pension des Partners – zusammen, gilt ein Freibetrag, bis zu dem das Einkommen nicht angerechnet wird. Für Alleinstehende liegt der Freibetrag bei 1250 Euro, für Paare bei 1950 Euro. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen. Übersteigt das Einkommen den Freibetrag, wird die Grundrente gekürzt: zunächst um 60 Prozent des Betrags, der den Freibetrag übersteigt; ab einem Einkommen von 1600 Euro bei Singles und 2300 Euro bei Paaren um 100 Prozent.

Die Höhe der jeweiligen Grundrente richtet sich nach den erworbenen Entgeltpunkten. Der Durchschnitt aller erworbenen Entgeltpunkte muss zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes liegen (zwischen 0,3 und 0,8 EP). Diese Entgeltpunkte werden dann verdoppelt – maximal auf 0,8 EP. Anschließend wird der Wert um 12,5 Prozent verringert. Damit fällt die Rente umso höher aus, je höher die eigene Beitragsleistung ist. Maximal kann die Grundrente 404,86 Euro im Monat betragen.

Neben der Grundrente regelt das Gesetz Freibeträge im Wohngeld, in der Grundsicherung für Arbeitsuchende des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), in der Hilfe zum Lebensunterhalt, in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und in den fürsorgerischen Leistungen der Sozialen Entschädigung vorgesehen.

Der Bundestag hatte den ursprünglichen Regierungsentwurf zur Grundrente am 2. Juli 2020 weitgehend unverändert verabschiedet. Inhaltliche Korrekturen hat er jedoch bei der Förderung der betrieblichen Altersvorsorge beschlossen. Demnach wird die geltende monatliche Einkommensgrenze, bis zu der die betriebliche Altersvorsorge von Geringverdienern gefördert wird, von 2.200 auf 2.575 Euro angehoben, um einen zusätzlichen Anreiz für den Aufbau dieser Altersvorsorge zu schaffen.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.