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Kategorie: Bundesrat / Bundesländer / Politik

Weniger Abfall – mehr Recycling

Schwerin – Der Bundesrat hat am 9. Oktober 2020 die Umsetzung der neuen EU-Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht gebilligt, die der Bundestag am 17. September beschlossen hatte.

Ziel: Abfallvermeidung

Ziel ist es, das Kreislaufwirtschaftsgesetz ökologisch weiterzuentwickeln, um das Ressourcenmanagement und die Ressourceneffizienz in Deutschland zu verbessern und insbesondere die Abfallvermeidung zu stärken.

Höhere Recyclingquoten

Das Gesetz erhöht die Recyclingquoten bestimmter Abfallströme – insbesondere von Papier, Metall, Kunststoff und Glas, aber auch von Siedlungsabfällen. Es erweitert die Pflicht zur Getrenntsammlung auf Bioabfall, gefährliche Haushaltsabfälle, Textilien und Sperrmüll.

Geändertes Verpackungsgesetz

Die Verwertungsquoten im Verpackungsgesetz werden in zwei Stufen bis 2025 und 2030 erhöht.

Öffentliche Beschaffung

Das Gesetz verpflichtet öffentliche Stellen, künftig bei der Beschaffung ökologisch vorteilhafte Erzeugnisse zu bevorzugen – bisher bestand nur eine Prüfpflicht.

Produktverantwortung der Händler bei Retouren

Um das Problem der Ressourcenvernichtung anzugehen – besonders bei Retouren – müssen Händler und Hersteller den genauen Umgang mit ihrer Ware künftig dokumentieren.

Unterzeichnung – Verkündung – Inkrafttreten

Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Am Tag danach tritt es in Kraft.

Vollzugsprobleme vermeiden

In einer begleitenden Entschließung warnt der Bundesrat vor möglichen fachlichen Problemen im Vollzug des Gesetzes – zum Beispiel bei der Abgrenzung zwischen Abfall- und Produkt- sowie Chemikalienrecht oder bei der Darlegungs- und Beweislast der Getrenntsammlungspflichten. Diese Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet.

Anspruch auf Einbau von privaten E-Ladesäulen

Berlin – Der Bundesrat hat am 9. Oktober 2020 die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes gebilligt, die der Bundestag Anfang September verabschiedet hatte. Damit gab er auch grünes Licht für den erleichterten Einbau privater Ladesäulen für Elektroautos.

Forderung des Bundesrates aufgegriffen

Wohnungseigentümer und auch Mieter haben künftig einen Anspruch darauf, in der Tiefgarage oder auf dem Grundstück des Hauses eine Ladesäule zu installieren. Bisher scheiterte der Einbau häufig an der fehlenden Zustimmung der Miteigentümer oder Vermieter. Auf dieses Problem hatte der Bundesrat schon in der Vergangenheit hingewiesen – zuletzt im Oktober 2019. Nun hat der Bundestag diese Forderung der Länder in seinem Gesetzesbeschluss aufgegriffen.

Grundlegende Reform des WEG

Das Wohnungseigentumsgesetz aus dem Jahr 1951 wird darüber hinaus grundlegend reformiert und den Anforderungen der heutigen Zeit angepasst. Dazu gehört der leichtere barrierefreie Aus- und Umbau von Wohnungen sowie Maßnahmen zum Einbruchsschutz und zum Glasfaseranschluss – sofern sie auf eigene Kosten erfolgen.

Energetische Sanierung

Die Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft über bauliche Veränderungen der Wohnanlage wird vereinfacht, vor allem für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen und energetischer Sanierung führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen.

Online-Teilnahme

Wohnungseigentümer können künftig beschließen, dass eine Online-Teilnahme an den Versammlungen möglich ist. Gerade in der Corona-Krise hatte sich die Notwendigkeit gezeigt, auf eine verpflichtende Präsenz verzichten zu können.

Einsicht in Verwaltungsunterlagen

Wohnungseigentümer erhalten mehr Rechte, unter anderem auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen und auf einen jährlichen Vermögensbericht des Verwalters. Dieser soll über die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft Auskunft geben. Weitere Schwerpunkte der Reform betreffen die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums – bislang häufig Grund für zivilrechtliche Auseinandersetzungen vor Gericht.

Zertifizierter Verwalter

Der Bundestag hat im Laufe seiner Beratungen einige Ergänzungen des ursprünglichen Regierungsentwurfs vorgenommen – diese betreffen unter anderem Vorgaben für den Sachkundenachweis eines zertifizierten Verwalters und Regeln zur Bestellung und Abberufung des Verwalters.

Gesplittetes Inkrafttreten

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt überwiegend zum übernächsten Monatsbeginn in Kraft.

Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen

Berlin – Die Persönlichkeitsrechte bei Foto- und Videoaufnahmen werden gestärkt: Am18. September 2020 billigte der Bundesrat einen entsprechenden Beschluss des Bundestages vom 3. Juli 2020. Das Gesetz greift inhaltlich Anliegen auf, die die Länder zuvor mit eigenen Bundesratsinitiativen in den Bundestag eingebracht hatten.

Das so genannte Upskirting und Downblousing wird künftig mit einem eigenen Straftatbestand sanktioniert: Wer anderen heimlich – zum Beispiel mit einer Handykamera – unter den Rock, Kleid oder in den Ausschnitt fotografiert oder filmt, riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Gleiches gilt für den Gebrauch oder die Verbreitung solcher Aufnahmen. Diese Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen ist als neuer Paragraf 184k im Sexualstrafrecht verortet – so wie dies auch der Bundesrat in seinem Entwurf gefordert hatte. Die Tat wird auf Antrag der Betroffenen verfolgt.

Strafbar ist es künftig auch, verstorbene Opfer von Unfällen oder Katastrophen zu fotografieren und zu filmen und diese Aufnahmen zu verbreiten oder Dritten zur Verfügung zu stellen. Damit soll verhindert werden, dass Schaulustige bei Unfällen oder Unglücksfällen Bildaufnahmen von verletzten und verstorbenen Personen anfertigen und diese Aufnahmen über soziale Netzwerke verbreiten oder an die Medien weitergeben. Hierzu wird der Schutzkreis des Paragraf 201a Strafgesetzbuch auf Verstorbene ausgeweitet. Auch dies entspricht einer früheren Forderung des Bundesrates.

Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft treten.

Vorgaben für Video Sharing-Plattformen

Berlin – Vorgaben für den Umgang mit Nutzerbeschwerden: Der Bundesrat billigte am 18. September 2020 Änderungen im Telemediengesetz, die der Bundestag Anfang Juli zur Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste in deutsches Recht verabschiedet hatte.

Das Gesetz verpflichtet Anbieter audiovisueller Mediendienste und Video Sharing-Plattformen, auf denen durch Nutzer hochgeladene Sendungen oder nutzergenerierte Videos angeboten werden, den Umgang mit Nutzerbeschwerden zu regeln: Insbesondere für Meldungen rechtswidriger Inhalte müssen sie Verfahren zur Prüfung und Abhilfe entwickeln.

Das Gesetz soll den Entwicklungen des Marktes Rechnung tragen und ein Gleichgewicht zwischen dem Zugang zu Online-Inhalte-Diensten, dem Verbraucherschutz und der Wettbewerbsfähigkeit schaffen.

Diensteanbieter müssen künftig sicherstellen, dass die kommerzielle Verarbeitung von Nutzerdaten, die diese entweder zu Zwecken des Jugendschutzes erhoben oder anderweitig gewonnen haben, verboten ist. Damit setzt der Bundestag eine Forderung des Bundesrates aus dessen Stellungnahme zum zugrundeliegenden Regierungsentwurf im Mai 2020 um.

Der Bundestagsbeschluss verpflichtet zudem die staatsfinanzierte Deutsche Welle, weitere barrierefreie Angebote zur Verfügung zu stellen und Inhalte zu kennzeichnen, die für Kinder und Jugendliche potenziell schädlich sein könnten.

Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.

Fallpauschale in der Kindermedizin

Schwesig: Kindermedizin aus der Fallpauschale herauslösen

Berlin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute in der Länderkammer eine Bundesratsinitiative der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Sachsen-Anhalt eingebracht. Mit dieser wird gefordert, die Kinder- und Jugendmedizin sowie die Kinderchirurgie aus dem Fallpauschalensystem herauszunehmen. Die drei Bundesländer wollen die Bundesregierung verpflichten, im vierten Quartal 2020 ein System für eine flächendeckende stationäre pädiatrische sowie kinderchirurgische Versorgung außerhalb des Fallpauschalensystems zu entwickeln. Dazu gehört eine auskömmliche Finanzierung, gute Qualität und ausreichend Personal, heißt es im Antrag. Dabei sollen die Selbstverwaltungsorgane im Gesundheitswesen einbezogen werden.

„Das Fallpauschalensystem funktioniert in der Kinder- und Geburtenmedizin nicht. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Die Behandlung von Kindern braucht mehr Zeit, mehr Geduld und mehr Personal. Das muss bei der Finanzierung der Krankenhäuser künftig stärker berücksichtigt werden. Das gilt gerade für Krankenhäuser im ländlichen Raum. Aber auch die Kindermedizin in großen Krankenhäusern sind durch Spezialbehandlungen stark betroffen“, sagte die Ministerpräsidentin. Außerdem gebe es in der Kindermedizin mehr Notfälle als bei Erwachsenen. Gleiches gelte für die Geburtsmedizin. Fallpauschalen würden die Bandbreite der Fälle nicht abdecken.

„Gerade im Bereich der Kindermedizin brauchen wir eine wohnortnahe Versorgung. Kindermedizinische Einrichtungen und Kreißsäle sind besondere Einrichtungen. Und so sollten sie auch behandelt werden gute medizinische Versorgung von Kindern, überall im Land“, so die Regierungschefin. Der Antrag wurde zunächst zur Beratung in die Ausschüsse des Bundesrats überwiesen. „Ich hoffe, dass wir dort zügig zu einer gemeinsamen Position aller 16 Länder finden können.“

Entlastung der Kommunen

Berlin – Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung einer Änderung der Artikel 104a und 143h des Grundgesetzes und dem Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder zugestimmt.

Der Bund übernimmt damit künftig bis zu 74 Prozent der Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. „Das ist eine große und dauerhafte Entlastung der Kommunen, insbesondere in den ostdeutschen Ländern. Sie müssen künftig einen deutlich geringeren Anteil an den Kosten der Unterkunft tragen und können diese Mittel für andere wichtige Aufgaben einsetzen. Nach ersten Berechnungen werden allein die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern um 70 Millionen Euro im Jahr entlastet“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Abstimmung.

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die Kommunen im Jahr 2020 einen einmaligen Ausgleich für die aufgrund der Corona-Pandemie geringeren Gewerbesteuereinnahmen enthalten. „Auch das ist eine wichtige Unterstützung für die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern. Der Innenminister, der Finanzminister und ich werden am Montag ein Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden führen, in dem wir darüber sprechen wollen, wie das Land diese einmalige Hilfe in Corona-Zeiten weiter aufstocken kann“, kündigte Schwesig an.

Der Bund übernehme außerdem künftig 50 statt 40 Prozent der Kosten für die Renten aus den DDR- Zusatzversorgungssystemen. „Das ist ein Schritt nach vorn, über den wir uns freuen. Die ostdeutschen Länder hätten sich allerdings eine vollständige Übernahme gewünscht. Die Renten sind Angelegenheit des Bundes. Es bleibt unverständlich, warum ausgerechnet die DDR-Zusatzversorgungssysteme den ostdeutschen Landeskassen aufgebürdet werden“, sagte die Ministerpräsidentin.

Vorratsdatenspeicherung

Innenminister Lorenz Caffier: „Mecklenburg-Vorpommern soll Vorschlag für Vorratsdatenspeicherung in Bundesrat einbringen“

Schwerin – Mit einer Bundesratsinitiative möchte Mecklenburg-Vorpommern Kinderpornografie und extremistischen Straftaten weiter den Kampf ansagen. Die gegenwärtig nicht umsetzbare gesetzliche Mindestspeicherpflicht ist vor allem in Fällen von Kinderpornografie und Rechtsextremismus als höchst problematisch anzusehen.

Innenminister Lorenz Caffier hat diese Initiative angestoßen: „Im digitalen Zeitalter müssen die ermittelnden Behörden die richtigen Instrumente zur Verfolgung von Straftaten und zur Durchsetzung des Rechtsstaats haben. Jeder Ermittler weiß: ohne Vorratsdatenspeicherung ist die Bekämpfung von Kinderpornografie erheblich eingeschränkt. Ich kann es keinem betroffenen Kind und keinem betroffenen Elternteil erklären, dass die Sicherheitsbehörden aus ideologischen Gründen auf eines ihrer schärfsten Schwerter verzichten müssen. Der Schutz unserer Kinder ist eine der wichtigsten Aufgaben. Der Staat hat hier eine Schutzpflicht, der er wirksam nachkommen muss.“ Caffier fordert weiterhin ein Umdenken bei den Gegnern der Vorratsdatenspeicherung. „Das Gerede vom Überwachungsstaat ist blanker Unsinn“, stellte Caffier klar.

Bei der Vorratsdatenspeicherung werden Anbieter gesetzlich verpflichtet, die Telefon- und Internetverbindungsdaten der Nutzer zu sichern, so dass Ermittler später darauf zugreifen können. Zur Erfüllung der polizeilichen Aufgaben der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Internet sind diese Befugnisse notwendig, die eine Erhebung, Sicherung und Auswertung von digitalen Spuren ermöglichen.

„Mit dem Entschließungsantrag soll der Dringlichkeit des Anliegens nochmals besonderer Nachdruck verliehen werden,“ so Innenminister Lorenz Caffier. „Wir brauchen eine Mindestspeicherpflicht, da ansonsten wichtige Bestandsdaten oder Informationen verloren gehen, die zur Aufklärung von solchen schwersten Straftaten notwendig sind.“

Bundesratsinitiative zur Kindermedizin

Schwerin – Die Landesregierung will mit einem Antrag im Bundesrat eine bessere Finanzierung der Kinder- und Jugendmedizin in Mecklenburg-Vorpommern und in ganz Deutschland erreichen. Das beschloss das Kabinett auf seiner heutigen Sitzung. In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, ein System für eine flächendeckende stationäre pädiatrische Versorgung außerhalb des Fallpauschalensystems zu entwickeln, das eine auskömmliche Finanzierung und die erhöhten Qualitäts- und Personalbedarfe in der Geburtsmedizin einschließt.

„Es muss wieder mehr Gewicht auf die Kinder- und Jugendmedizin gelegt werden. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, ihre Behandlung benötigt wesentlich mehr Zeit. Das muss bei der Finanzierung der Krankenhäuser stärker berücksichtigt werden“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Kabinettssitzung. Das System der Fallpauschalen habe sich in der Kinder- und Jugendmedizin nicht bewährt. Gerade im ländlichen Raum stünden die Kinderstationen der Krankenhäuser unter starkem Druck. Aber auch die Kindermedizin in großen Krankenhäusern seien durch die Kosten für Spezialbehandlungen negativ betroffen. „Wir brauchen eine flächendeckende Versorgung auch in der Kinder- und Jugendmedizin. Dazu müssen die Voraussetzungen auch finanziell geschaffen werden.“

Der Antrag soll in der nächsten Sitzung am 18. September in den Bundesrat eingebracht werden. „Ich hoffe sehr, dass unsere Initiative die Unterstützung weiterer Bundesländer findet“, sagte Schwesig weiter.

Gesundheitsminister Harry Glawe sagte: „Das ist das Bohren dicker Bretter. Der Anlauf auf Bundesebene ist dennoch nötig. Fallpauschalen müssen dort ergänzt werden, wo es erforderlich ist, zum Beispiel, weil gesonderte Vorhaltungen über die Fallpauschalen nicht finanziert werden können. Dazu zählt die Kinder- und Jugendmedizin. Kranke Kinder benötigen einen etwa 30 Prozent höheren Personalaufwand als Patienten in der Erwachsenenmedizin. Die Gesundheitsminister aller Bundesländer haben eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung von Experten eingerichtet, um Eckpunkte für eine Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierungsstrukturen zu erarbeiten.“