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Kategorie: Corona-Pandemie

Neues und Bekanntes zu Corona

Pandemiebewältigung

Energie- und Wirtschaftsministerium unterstützen Innenstädte mit zehn Millionen Euro

Schwerin – Infrastrukturminister Christian Pegel und Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph stellten im Kabinett in Schwerin ein Sofortprogramm der Landesregierung zur Revitalisierung der Innenstädte in Mecklenburg-Vorpommern vor.

„Die Auswirkungen der Corona-Pandemie beschleunigen den Strukturwandel und führen zu tiefgreifenden Veränderungen in vielen Innenstädten unseres Landes, insbesondere für den Einzelhandel. Aber auch weitere innenstadttypische Nutzungen in den Bereichen Tourismus, Gastgewerbe, Kultur und Kirchen, Gewerbe und Wohnen sind von diesen Veränderungen betroffen. Deshalb stellen wir als Landesregierung zehn Millionen Euro für das Sofortprogramm ,Re-Start – Lebendige Innenstadt MV‘ aus dem MV-Schutzfonds bereit, jeweils fünf Millionen Euro sowohl im Infrastruktur- wie auch im Wirtschaftsministerium“, sagte Christian Pegel, der das Programm bei der Landespressekonferenz in Schwerin öffentlich vorstellte.

„Den Einzelhandel im ortsnahen Umfeld zu stabilisieren, ist wesentliches Ziel des Programms. Der Handel hat eine unabdingbar wichtige Funktion: kurze Wege für die Umwelt und zum Sicherstellen der Erreichbarkeit von Einkaufsmöglichkeiten sollen in den Fokus gerückt werden. Wichtig ist ein Gesamtgefüge, dass auch Kultur, also pandemiekonforme kleine und große Veranstaltungen, Bildung, verknüpft mit einer zunehmenden Digitalisierung und das Miteinander gestaltet. Es soll ein Erlebnisraum entstehen können, der auch Besucher und Touristen einlädt. Dafür müssen neben den Wertschöpfungsketten durch Stabilisierung des Einzelhandels und der Dienstleistungen auch Angebote der Gastronomie gestärkt werden“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Dr. Stefan Rudolph.

Das Konzept des Wirtschaftsministeriums zielt auf eine Ergänzung und Erweiterung bereits bestehender Strukturen. Geplant ist es, die vom Wirtschaftsministerium aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bereits geförderten Citymanager durch weitere Schritte zu unterstützen.

Im Rahmen von Strukturentwicklungsmaßnahmen soll die bereits bestehende Personalkostenförderung vorhandener Citymanager um ein weiteres Jahr verlängert werden. Darüber hinaus können weitere Citymanager temporär zur Pandemiefolgenbewältigung in den Innenstädten und Gemeinden eingesetzt werden. Neu ist auch, dass die Citymanager ein Budget an die Hand bekommen sollen.

„Das soll durch ein Aktivbudget umgesetzt werden. Die jeweiligen Einzelmaßnahmen der Citymanager können zielgerichtet je   nach ortsspezifischer Problemlage und Struktur in eng verzahnter Absprache mit den Stadtverwaltungen und der regionalen Wirtschaft getroffen werden. Auf diese Weise werden regionale Interessen gebündelt, ausgewertet und unmittelbar umgesetzt.  Mit den Maßnahmen werden werden pandemiebezogene konkrete Bedarfe aufgegriffen und eine Kontinuität vor Ort sichergestellt, die eine zügige Umsetzung geplanter Aktionen auch garantiert. Der ländliche Raum muss bei den möglichen Förderungen unbedingt in der Eigengestaltung unterstützt werden“, machte Dr. Stefan Rudolph deutlich.

„Im Infrastrukturministerium werden wir mehr städtebaulich orientierte, konkrete Vorhaben fördern mit dem Ziel, mehr Publikum in die Innenstädte zu locken. Das können Kleinkunstprojekte, Sitzgelegenheiten, Spiel- oder Sportgeräte sein, die zum Verweilen einladen, aber auch Kampagnen für das regionale Einkaufen vor Ort sein. Ein weiteres Ziel sollte sein, Leerstand zu beseitigen oder leerstehende Geschäfte zumindest in einen ansehnlichen Zustand zu versetzen. Hier wären Pop-Up-Geschäfte eine Idee oder auch, zumindest die Schaufenster ansprechend zu gestalten“, nannte Christian Pegel Beispiele.

Das Programm ist für die 95 Grund-, Mittel- und Oberzentren Mecklenburg-Vorpommerns, die so genannten „zentralen Orte“ ausgelegt. Vertreter von Verwaltung, Wirtschaft und Werbegemeinschaften, Stadtmarketing- und Citymanagementorganisationen sowie Wirtschaftsfördergesellschaften können Maßnahmen zur Belebung der Innenstädte aus dem Sofortprogramm fördern lassen – jeweils eine pro zentralen Ort. Gefördert werden Maßnahmen, die durch Corona ausgelöst oder beschleunigt wurden und nicht durch andere Förderprogramme förderfähig sind.

„Die weiteren Details erarbeiten wir kurzfristig in einer Förderrichtlinie. Sobald diese fertig und mit Finanzministerium und Landesförderinstitut abgestimmt ist, informieren wir zu den konkreten Förder- und Antragsbedingungen“, kündigte Christian Pegel an.

Für die Zeit nach dem Frühjahrslockdown in 2020 zeigt eine Unternehmensumfrage des Handelsverbands Nord enorme Einsatzeinbußen im Non-Food-Handel auf, insbesondere im Textil- und Schuhhandel mit mehr als 50 Prozent Umsatzrückgang. Ein Drittel der Befragten gab an, dass im Vergleich zum Vorjahreszeitraum höchstens halb so viele Kunden zum Shopping in den Stadtzentren unterwegs waren.

Noch dramatischer ist nach Angaben des Handelsverbands die Situation in touristisch geprägten Orten: Dort wurden aufgrund fehlender Touristen Umsatzeinbrüche von 80 bis 90 Prozent beklagt. Es ist davon auszugehen, dass sich die Situation 2021 nicht deutlich verbessert hat – mit der Folge, dass viele Geschäfte schließen. Erste, noch nicht veröffentlichte Ergebnisse einer bundesweiten IHK-Untersuchung kommen zu dem Ergebnis, dass auch 2021 und auch in Mecklenburg-Vorpommerns Innenstädten die Nutzung der Innenstadtangebote gesunken, der Leerstand gestiegen und sich somit die Attraktivität der Innenstädte abgenommen hat.

Wieder Maskenpflicht an Rostocks Schulen

Rostock – Schülerinnen und Schüler an den allgemein bildenden Schulen in der Hansestadt Rostock müssen ab Mittwoch, den 18. August im Schulgebäude wieder einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Maskenpflicht in Rostock gilt sowohl innerhalb der Schulgebäude als auch in den Außenbereichen der Schulen. Ausnahme ist unter anderem, wenn Schülerinnen und Schüler sich innerhalb ihrer eigenen Kohorte auf dem Schulhof aufhalten.

Bereits im Juni wurde in der Schul-Corona-Verordnung festgelegt, dass die Aussetzung der Maskenpflicht für die Ampelstufen 0 (grün) und 1 (gelb) gilt. Wenn die Ampel an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf Stufe 2 (orange) steht, greift die Maskenpflicht in der Schule.

Stufe 2 (orange) wird spätestens erreicht, wenn der Wert der 7-Tages-Inzidenz höher als 50 liegt und die beiden anderen Werte, nämlich der Hospitalisierungswert und die Auslastung der Intensivstationen in einer geringeren Stufe liegen. Näheres dazu befindet sich in den täglichen Lageberichten des Landesamts für Gesundheit und Soziales (LAGuS)

„Wir wollen den Präsenzunterricht in unseren Schulen auch bei steigenden Infektionszahlen sicherstellen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Dafür bringt das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes sowie das regelmäßige Testen wichtigen Schutz. Flächendeckende Schulschließungen soll es in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr geben. Um diese zu verhindern, müssen wir auf die bereits bewährten Schutzmaßnahmen setzen.“

Das LAGuS hat das sogenannte Kontaktpersonenmanagement angepasst. Wird eine Schülerin oder ein Schüler positiv mit einem PCR-Test getestet, muss die betroffene Person in Quarantäne. Der Rest der Kohorte wird nicht automatisch in Quarantäne geschickt. Für diese Schülerinnen und Schüler gilt künftig ein neues Kontaktpersonenmanagement, das die Anzahl der Quarantänefälle möglichst gering hält bei gleichzeitig notwendigem Schutz. Dafür hat das LAGuS die Regelungen angepasst.

Es gilt dann 14 Tage lang die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und die Schülerinnen und Schüler müssen täglich getestet werden. Ebenso sind diese Kinder und Jugendlichen von anderen Schülerinnen und Schülern zu trennen.

Das bedeutet, dass nicht mehr größere Gruppen in Quarantäne müssen und der Präsenzunterricht vor Ort weiter erfolgen kann. Werden jedoch mehr als eine Schülerin oder ein Schüler positiv getestet oder es treten mehrere Folgefälle auf, werden die Gesundheitsbehörden für die gesamte Kohorte Quarantäne anordnen.

Diese Regelung gilt bis zur Stufe 3 (rot). Ab der Stufe 4 (dunkelrot) der risikogewichteten Einstufung muss die gesamte Kohorte ab dem ersten Indexfall in Quarantäne.

Herausforderungen der Corona-Epidemie

Rostock – Am Sonnabend ist in Rostock die zweitägige Jahrestagung der Gesellschaft der Internisten Mecklenburg-Vorpommerns fortgesetzt worden. Ein Schwerpunktthema auf der Tagung waren die Herausforderungen der Corona-Epidemie für Mecklenburg-Vorpommern.

„Seit Anfang des Jahres 2020 waren die Krankenhäuser und Arztpraxen in besonderem Maße gefordert, die Versorgung von Patienteninnen und Patienten auch mit einer COVID-Erkrankung sicherzustellen. Das haben Mediziner und Pflegekräfte bis an den Rand der Erschöpfung zu spüren bekommen. Der medizinische Sektor ist mit zusätzlichen Mitteln abgesichert und unterstützt worden, um alle COVID-19-Patienten zu versorgen sowie umfassende Hygiene- und Isolierungsmaßnahmen sowohl auf den Intensiv- als auch auf den anderen Stationen umzusetzen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Dr. Stefan Rudolph, am Sonnabend vor Ort.

Die Landesregierung verständigte sich in ihrer Kabinetts- sitzung vom 24. März 2020 darauf, einen „MV-Schutzfonds“ zu schaffen. Das Programm wurde für die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie aufgelegt. „Mit den Mitteln des Maß-nahmepaketes ist unter anderem in zusätzliche ECMO-Beatmungstechnik für die intensivmedizinische Behandlung investiert, der Einsatz von Rehakliniken als Ersatzkliniken un­terstützt sowie Schutzausrüstung, insbesondere Schutzmas­ken und –kittel sowie Desinfektionsmittel angeschafft worden“, so Rudolph weiter.

Beispielsweise hat das Land für Ausgleichszahlungen von frei­gehaltenen Betten (je 50 Euro am Tag für maximal 50 Betten je Einrichtung) in den als Entlastungskrankenhäuser benann­ten Reha-Einrichtungen aus Landesmitteln rund 2,8 Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds zur Verfügung gestellt.

„Durch die Ersatzkliniken wurde die Patientenversorgung in den Kran­kenhäusern mit COVID-19-Stationen weiter erfolgreich unter­stützt. Das hat auch zur Entlastung des medizinischen Perso­nals beigetragen“, machte Rudolph weiter deutlich. Insgesamt sind in Mecklenburg-Vorpommern fünf Ersatzkliniken vorgehal­ten worden. Hierzu zählen die Klinik Malchower See, das Tessi­num in Tessin, die Median Klinik Bad Sülze, die Medigreif Park­klinik Greifswald sowie Bethesda Klinik Neubrandenburg.

Im Rahmen des „MV-Schutzfonds“ sind für die Krankenhäuser zum Ausgleich der Folgen der COVID-19-Pandemie insge-samt bisher rund 31,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden.

Bereits im April 2020 hat sich gezeigt, dass die freigehaltenen Kapazitäten in Mecklenburg-Vorpommern den Bedarf für die Versorgung von an COVID-19 erkrankten Menschen deutlich überstiegen. „Somit sind die Krankenhäuser ohne den Grund-satz zur Zurückstellung planbarer Aufnahmen, Operationen und Eingriffe aufzugeben, gebeten worden, ihre Kapazitäten für die Behandlung bestimmter planbarer Fälle wieder zur Ver­fügung zu stellen“, erläuterte Staatssekretär Rudolph.

Die Krankenhäuser haben für Erlösausfälle aufgrund von Ver-schiebung oder Aussetzung von planbaren Eingriffen und Operationen Ausgleichszahlungen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von 185 Millionen Euro erhal­ten. Die Zahlungen richteten sich nach den jeweiligen Vorga­ben des Bundes. „Zur Schaffung zusätzlicher intensivmedizi­nischer Behandlungskapazitäten mit Beatmungsmöglichkeit hat das Land aus der Liquiditätsreserve des Gesundheits­fonds insgesamt rund 14 Millionen Euro erhalten und an die Krankenhäuser weitergeleitet“, sagte der Staatssekretär in Rostock.

„Für den Krankenhausbereich lässt sich sagen, dass allein für die stationäre internistische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern 3.296 Planbetten und 253 Plätze für eine tagesklinische Versorgung zur Verfügung stehen. Ein Drittel aller Krankenhausbetten entfallen auf die Innere Medizin. Von den 37 Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern haben 28 eine Fachabteilung Innere Medizin“, erläuterte Rudolph weiter.

Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung haben zuletzt 588 Internisten an der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung mitgewirkt. Davon waren 242 als Hausärzte (hausärztliche Internisten) und 127 als Fachärzte (fachärztliche Internisten) zugelassen.

Der Staatssekretär dankte den Internisten für die geleistete Arbeit insbesondere im Rahmen der Corona-Pandemie. „Die Corona-Pandemie hat nochmals deutlich gezeigt, welche wichtige Rolle Ihre Fachrichtung für die Versorgung von Pa­tientinnen und Patienten mit internistischen Vorerkrankungen spielt. Diese Patientenklientel galt und gilt es besonders zu beraten und zu betreuen. Zum einen hinsichtlich der Schutz­maßnahmen und zum anderen auch nach einer überstan­denen COVID-19-Erkrankung“, sagte Mecklenburg-Vorpom­merns Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Dr. Stefan Rudolph abschließend.

Wintersemester in Präsenz

Schwerin – Die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern können das Wintersemester 2021/22 in Präsenzbetrieb starten. Wissenschaftsministerin Bettina Martin hat eine entsprechende Verordnung auf den Weg gebracht.

„Nach drei digitalen Semestern muss jetzt das Wintersemester wieder weitestgehend im Präsenzbetrieb stattfinden können. Gerade viele der Studierenden in den Anfangssemestern haben die Uni oder die Hochschule bisher kaum von innen erleben können. Auch auf viele wichtige soziale Aspekte des Studierendenlebens mussten sie in hohem Maße verzichten. Es ist für alle Studierenden, aber auch für die Lehrenden nun enorm wichtig, dass wieder in Präsenz studiert werden kann. Ich freue mich deshalb sehr, dass mit den Hochschulleitungen und den Studierendenvertretungen darüber Einigkeit besteht, dass das Wintersemester 2021/22 als Semester in Präsenz organisiert wird“, so Martin.

Für den Präsenzbetrieb ist die Einhaltung des Prinzips „geimpft – genesen – getestet“ erforderlich, um den Infektionsschutz zu gewährleisten. Es kann unter dieser Voraussetzung in den Hochschulen von der Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zum Beispiel durch die Anwendung des so genannten Schachbrettmusters abgewichen werden. Auch eine Mund-Nase-Bedeckung wird weiterhin in den Gebäuden der Hochschulen vorgeschrieben sein.

„Gemeinsam mit den Hochschulen und den Studierenden wird es uns gelingen, ein erfolgreiches Wintersemester im Präsenzbetrieb zu gestalten“, sagte Ministerin Martin. „Die Studierenden haben lange genug unter den Einschränkungen der Pandemie zu leiden gehabt.“ Die Ministerin rief erneut alle Studierenden auf, die Impfangebote wahrzunehmen. „Jede Impfung ist ein Schritt in die richtige Richtung und hin zu Präsenzlehre an den Hochschulen.

„Sehnsüchtig wird das Wintersemester 2021/2022 in Präsenz erwartet und entsprechend geplant. Die Vorsicht und Sorge um den Gesundheitsschutz muss dennoch gegebenenfalls Einschränkungen einkalkulieren, die wir dann gemeinsam meistern werden. Die Intention unter sorgfältiger Kontrolle Bereiche zu definieren, in denen Geimpfte und Genesene, einen Mund-Nasen-Schutz tragend, zusammensitzen, und die Getesteten mit Abstand dazu, würde die vorhandenen räumlichen Kapazitäten ausschöpfen und gleichzeitig die Gefährdeten schützen“, so der Rektor der Universität Rostock, Prof. Dr. Wolfgang Schareck.

Ähnlich äußerte sich auch die Rektorin der Universität Greifswald, Prof. Dr. Katharina Riedel. „Wir wünschen uns natürlich die Rückkehr unserer Studierenden in die Hörsäle und Seminarräume. Wir wünschen uns die Nähe und Verbundenheit zurück, die unsere familiäre Universität eben auszeichnet. Das bedeutet, dass wir so viel Präsenz anbieten wollen, wie es verantwortungsvoll zu gewährleisten ist. Auch aus diesem Grund haben wir eine eigene  Impfmotivationskampagne gestartet“, so die Rektorin der Universität Greifswald.

Die Rektorin der Hochschule Stralsund, Prof. Dr.-Ing. Petra Maier, unterstreicht die Notwendigkeit des persönlichen Kontakts zwischen Lehrenden und Studierenden. „Wir versuchen an der Hochschule Stralsund alles, um Präsenzveranstaltungen auch für Vorlesungen mit einer größeren Teilnehmerzahl möglich zu machen, so zum Beispiel unter Einbeziehung unserer Sporthalle und des Audimax. Auch wollen wir unseren Studierenden im September ein weiteres Impf-Angebot unterbreiten. Unsere Motivation ist klar: Ein gut funktionierender und harmonischer Hochschulalltag besteht aus dem persönlichen, direkten Austausch zwischen Lehrenden und Studierenden“, sagte Prof. Dr.-Ing. Maier.

„Insbesondere für die Erstsemesterstudierenden ist es wichtig, die Hochschule als Campus nahbar, direkt und unmittelbar zu erleben. Zudem fragten nicht wenige Studieninteressierte bei uns an, ob das Studium tatsächlich auch in Präsenz stattfinden wird. Ein offensichtlich entscheidender Faktor, den wir nicht ignorieren dürfen. Deshalb werden wir nach wie vor alles dafür tun, um einerseits bei Impfangeboten zu unterstützen und andererseits ein Studium in Präsenz zu ermöglichen“, betont Rektor Prof. Dr. Gerd Teschke von der Hochschule Neubrandenburg.

Prof. Dr. Bodo Wiegand-Hoffmeister, Rektor der Hochschule Wismar betont auch die hohe Impfbereitschaft unter den Studierenden in der Hansestadt: „Auch wenn die Hochschule Wismar aufgrund ihrer besonderen Erfahrungen mit Fern- und Onlinestudiengängen sich gut auf digitale Formate hat umstellen können, so freuen wir uns nun auf die Rückkehr zur Präsenzlehre und damit zur Normalität. Denn auch qualitativ gute digitale Lehre kann das für den Lernerfolg so wichtige gemeinsame Campusleben nicht ersetzen. Da, worüber ich mich sehr freue, die Impfquote bzw. -bereitschaft nach unseren aktuellen Umfragen unter allen Hochschulangehörigen erfreulich und weit überdurchschnittlich hoch ist und ansonsten getestet wird, können wir auch ein größtmögliches Maß an Gesundheitsschutz gewährleisten, so dass ich voller Zuversicht auf den Semesterbeginn blicke.“

Prof. Dr. Reinhard Schäfertöns, der Rektor der hmt Rostock, verbindet mit dem Wintersemester 2021/22 die Hoffnung auf Präsenzbetrieb. „Die Hochschule für Musik und Theater Rostock hofft dringend darauf, mit dem Beginn der Vorlesungszeit des kommenden Wintersemesters wieder zu einem in möglichst großem Umfang präsenten Unterrichtsbetrieb zurückkehren zu können. Die zurückliegenden Monate, unter teils massiv eingeschränkten Bedingungen, haben uns deutlich gezeigt, dass ein Musik- bzw. Schauspielstudium in anderen als den dafür üblichen Formaten nur einen Bruchteil der normalerweise bestehenden Potentiale zulässt. Da diese Beeinträchtigungen im Prinzip die Studierenden aller vergleichbaren Hochschulen betreffen, führen sie wenigstens nicht zu gravierenden Ungerechtigkeiten. Dennoch werden wir – selbstverständlich unter vollständiger Beachtung der dann geltenden Rahmenbedingungen – alles dafür tun, die Studierenden wieder weitgehend in Präsenz zu betreuen“, so Prof. Dr. Schäfertöns.

M-V Corona-Ampel gilt weiter

Schwerin – Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und die Bundeskanzlerin haben sich am Dienstag darauf verständigt, dass bei steigenden Corona-Zahlen in Innenbereichen wieder Testpflichten einsetzen sollen. Das gilt beispielsweise bei Veranstaltungen, bei Restaurantbesuchen, in Kinos und Theatern oder auch beim Friseur oder der Kosmetik. Vollständig Geimpfte und Getestete sind von der Testpflicht ausgenommen. Der Beschluss von Bund und Ländern sieht vor, dass die neuen Testpflichten am 23. August in Kraft treten sollen.

Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, dass dieser Stichtag auch in Mecklenburg-Vorpommern gelten soll. „Unsere Corona-Ampel sieht bereits Testpflichten im Innenbereich vor. Sie setzen ein, wenn ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt 3 Tage in Folge den Warnwert orange erreicht. Unsere Prüfung hat ergeben, dass es bei dieser Regelung bleiben kann. Wir haben für Mecklenburg-Vorpommern jetzt aber auch den Stichtag 23. August festgelegt. Das gibt uns die Möglichkeit, die genaue Umsetzung mit unseren norddeutschen Nachbarländern, insbesondere mit unserem direkten Nachbarn Schleswig-Holstein, abzustimmen. Und vor Ort können für den Bedarfsfall wieder mehr Testkapazitäten aufgebaut werden. Wir schaffen so mehr Vorbereitungszeit“, erläuterte Regierungssprecher Andreas Timm in Schwerin.

„Das Kabinett hat sich außerdem darauf verständigt, dass die in der Corona-Landesverordnung bislang bei der Warnstufe gelb vorgesehenen Maskenpflichten im Außenbereich erst bei der Warnstufe orange einsetzen sollen. Draußen sind die Ansteckungsgefahren geringer als drinnen. Deshalb reicht hier die Stufe orange. Hier haben wir, wie am Dienstag bereits angekündigt, unsere Regeln noch einmal angepasst“, sagte der Regierungssprecher Andreas Timm weiter.

Maskenpflicht an Schulen wird ausgesetzt

Schwerin – Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern müssen ab dem kommenden Montag, dem 16. August, in den Schulen keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Die Maskenpflicht ist sowohl für den Unterricht als auch für den Aufenthalt im Schulgebäude oder auf dem Schulhof ausgesetzt. Das Tragen einer Maske ist jedoch weiterhin erlaubt. Beides gilt auch für alle an den Schulen Beschäftigten.

„Für die Schülerinnen und Schüler ist es eine große Erleichterung, wenn Sie im Unterricht keine Maske tragen müssen. Das gilt insbesondere für die Kleinen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Wir haben deshalb bereits vor Beginn des Schuljahres mit der Gesundheitsseite diesen Schritt beraten und in der Schul-Corona-Verordnung festgelegt. Wo die Corona-Ampel auf Grün oder Gelb steht, muss in der Schule keine Maske getragen werden. Jede Erleichterung für die Schülerinnen und Schüler begrüße ich ausdrücklich.“

Die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung greift in Landkreisen und kreisfreien Städten, wenn nach der risikogewichteten Einstufung an drei aufeinander folgenden Tagen Stufe 2 (orange) oder eine höhere Stufe aufweisen. Für diese Ampelstufe sind neben dem Inzidenzwert auch die Anzahl der hospitalisierten Personen und die Belegung der Intensivbetten ein entscheidendes Kriterium. In diesem Fall gilt für jede Person die Maskenpflicht.  Diese Einstufung wird täglich vom Landesamt für Gesundheit und Soziales vorgenommen.

Für Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte, pädagogisches Personal und Referendare besteht weiterhin die Pflicht, sich zweimal pro Woche zu testen. Davon ausgenommen sind vollständig geimpfte oder genesene Personen. „Die Tests schaffen Sicherheit in den Schulen. So können Verdachtsfälle frühzeitig erkannt werden und die Gesundheitsbehörden können gezielt eingreifen“, so Ministerin Martin. „Es ist unser gemeinsames Ziel, auch bei steigenden Inzidenzen den Präsenzunterricht abzusichern und flächendeckende, präventive Schulschließungen zu verhindern.“

Hygienestandards in Schulen

Förderung des Landes hilft Schulen Hygienestandards umzusetzen

Neubukow – Die ersten Zuwendungsbescheide für eine Förderung aus dem Schulbauprogramm im Rahmen des MV-Schutzfonds erhalten heute zwei Schulen in Neubukow. Die Regionale Schule „Heinrich Schliemann“ kann sich über rund 230.500 EUR Fördermittel freuen, die Grundschule über rund 95.400 EUR.

Innenminister Torsten Renz: „Wir haben ein weiteres Etappenziel erreicht, um die Schulträger bei ihren Investitionen in einen besseren Infektionsschutz an ihren Schulen finanziell zu unterstützen. Unser Ziel ist ein weitestgehender Normalbetrieb mit Unterricht in Präsenzform. Gute hygienische Bedingungen tragen dazu bei.“

„Wir investieren in die bauliche Ausstattung der Schulen, denn sie ist ein wichtiger Baustein, um den täglichen Unterricht in der Schule abzusichern“ sagt Bildungsministerin Bettina Martin. „Ich freue mich darüber, dass hier stationäre Lüftungsanlagen in den Klassenräumen installiert werden“, sagte Bildungsministerin Martin. „Gute Lufthygiene ist wichtig – nicht nur in Zeiten der Pandemie. Schule muss ein Ort sein, an dem gerne gelernt und gearbeitet wird. Dafür sind hier in Neubukow alle Voraussetzungen gegeben.“

In der Regionalen Schule „Heinrich Schliemann“ soll zwischen zwei Gebäuden ein Verbindungsgang und ein separates Treppenhaus errichtet werden. Dadurch können die Wege der Schulkinder besser gelenkt und getrennt werden. Zusätzlich entsteht ein weiterer Rettungsweg.

Mit der Pandemie rückte in der neuen, im Bau befindlichen Grundschule am Standort der Regionalen Schule in Neubukow die Be- und Entlüftung der Klassenräume in den Vordergrund. Diese waren bei den früheren Bauplanungen nicht vorgesehen, weil es seinerzeit noch keine Hinweise auf eine Pandemie gab. Daher sollen in allen 12 Klassenräumen Be- und Entlüftungsanlagen nachgerüstet werden.

So wie die Schulen in Neubukow erhalten zahlreiche Schulen in Mecklenburg-Vorpommern zusätzliche Finanzmittel zum Umbau, für die Sanierung oder Erweiterung ihrer Gebäude.

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hatte Ende des vergangenen Jahres im Zuge der Annahme des zweiten Nachtragshaushaltes 2020 die Bereitstellung von Finanzmitteln in Höhe von 100 Mio. EUR aus dem Sondervermögen MV-Schutzfonds zur pandemiebezogenen Verbesserung der Schulinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Landes beschlossen.

In einem ersten Schritt werden 31 Projekte im Land (Auflistung der Schulen s. Anhang) mit einer Gesamtsumme von 5,3 Mio. Euro aus dem Schulbauprogramm gefördert. Schwerpunktmäßig geht es darum, die durch die Corona-Pandemie erforderlichen Hygienestandards herzustellen bzw. zu sichern. Dazu zählen kurzfristig zu realisierende Baumaßnahmen an Fenstern, Toiletten, Lüftung, Verkabelung, Brandschutz sowie Bauvorhaben, die zur Schaffung bzw. Erweiterung von Raumkapazitäten führen, die der Modernisierung von Altbausubstanzen und der besseren Anpassung von Gemeinschaftsräumen und -einrichtungen an den Schulbetrieb dienen.

Die ausgewählten Projekte sind der erste Schritt zur Umsetzung des Gesamtprogramms aus dem Sondervermögen MV-Schutzfonds in Höhe von 100 Mio. Euro. Die interministerielle Koordinierungsarbeitsgruppe Schulbau hat in einem ersten Auswahlverfahren zunächst über die Anträge für kleinere Vorhaben mit einer maximalen Fördersumme von jeweils 500.000 Euro beraten. Das zweite Auswahlverfahren für größere Bauvorhaben mit Fördersummen bis 5,0 Mio. EUR hat bereits begonnen, so dass Ergebnisse noch im August 2021 bekanntgegeben werden können.

Neben der Erneuerung von sanitären Anlagen können die geförderten Schulen auch Fenster modernisieren, bislang nicht genutzte Räume zu zusätzlichen Klassenräumen umbauen, Sonnenschutzvorrichtungen installieren, Außenanlagen erneuern, die Schulküche sanieren oder getrennte Wege für die Schülerinnen und Schüler einrichten.

Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz

Schwerin – Mecklenburg Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe hat die Beschlüsse der heutigen Gesundheitsministerkonferenz (GMK) begrüßt. „Die Länder haben sich darauf verständigt die bundesweite Impfkampagne weiter voranzutreiben. Gleichzeitig wurde sich auf einen Plan für die Auffrischungsimpfungen verständigt. Die Impfangebote werden die Länder ab September einführen. In den kommenden Tagen werden wir die entsprechenden Details der Umsetzung für Mecklenburg-Vorpommern erarbeiten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Montag. Die Gesundheitsminister der Länder beobachten mit Sorge, dass die Impfbereitschaft in Deutschland stark nachlässt. Gleichzeitig nehmen die Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 stetig zu.

Mit den Auffrischungsimpfungen soll in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen sowie für Personen mit Immunschwäche oder Immunsuppression sowie Pflegebedürftige in ihrer eigenen Häuslichkeit und Höchstbetagte (ab 80 Jahren) gestartet werden.

„Entscheidend ist, dass der Abschluss der ersten Impfserie mindestens sechs Monate zurückliegt. Die Auffrischungsimpfungen werden dazu beitragen, die Pandemie weiter einzudämmen. Das ist der wirksamste Schutz, die Menschen vor dem Corona-Virus zu schützen“, so Gesundheitsminister Glawe weiter.

Das Bundesministerium für Gesundheit wurde gebeten, schnellstmöglich die Aufklärungsbögen für Auffrischungs-impfungen anzupassen sowie die technischen Voraussetzungen für Meldungen der Auffrischungsimpfungen an das DIM-Register (Digitales Impfquotenmonitoring) des Robert-Koch-Institutes und die Ausstellung eines entsprechenden digitalen Impfzertifikats zu schaffen.

Ebenfalls kann Personen, die eine vollständige Impfserie mit Vektor-Impfstoffen von AstraZeneca oder Johnson&Johnson beziehungsweise  nach einer Genesung von COVID-19 einen dieser Vektor-Impfstoffe erhalten haben, eine Auffrischungsimpfung mindestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie mit einem mRNA-Impfstoff angeboten werden.

In Mecklenburg-Vorpommern wurden nach Angaben des Robert-Koch-Institutes (RKI) 1.806.923 Impfungen durchgeführt, davon 974.416 Erstimpfungen;  876.247 sind vollständig geimpft. „Neben Auffrischungsimpfungen ist es vor allem wichtig, den Fokus darauf zu richten, dass sich weiter mehr Menschen Erst- und Zweitimpfen lassen“, sagte Glawe.

Darüber hinaus haben sich die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder sich vor dem Hintergrund, dass eine Fortführung von Infektionsschutzmaßnahmen  auch nach dem 11. September 2021 absehbar ist, dafür ausgesprochen, dass der Deutsche Bundestag die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite über diesen Zeitpunkt hinaus verlängert.

„Auch in den kommenden Monaten wird es darum gehen, die Belastung für das Gesundheitswesen und die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe so gering wie möglich zu halten“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.