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Kategorie: Corona-Pandemie

Neues und Bekanntes zu Corona

AstraZeneca ab sofort für alle Altersgruppen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hebt die Impfpriorisierung für AstraZeneca auf. „Der Impfstoff des britisch-schwedischen Herstellers ist für alle Altersklassen unabhängig von der Priorität ab sofort freigegeben. Das bedeutet, dass sowohl in den Impfzentren, durch mobile Teams, in den Krankenhäusern oder auch in den Arztpraxen durch die Impfärztinnen und Impfärzte AstraZeneca unabhängig von der Priorität und vom Alter verimpft werden kann. Auch Hausärzte haben auf diese Weise die Möglichkeit, den Impfstoff für ein größeres Spektrum an Patienten zur Verfügung zu stellen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

Es gibt Vorbehalte bei jüngeren und auch bei älteren Menschen. „Die Freigabe ist ein Angebot, dass diejenigen, die keine oder wenige Vorbehalte gegen den Impfstoff haben, die Möglichkeit nutzen können, sich gegen das Corona-Virus auch impfen zu lassen. Ziel ist es weiter, dass kein Impfstoff liegenbleibt und wir weiter beim Durchimpfen der Bevölkerung vorankommen“, machte Gesundheitsminister Harry Glawe weiter deutlich.

Die Impfungen mit AstraZeneca haben Anfang Februar begonnen. Die Zulassung sieht einen zeitlichen Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung von bis zu zwölf Wochen vor. Bislang hat MV 115.200 Dosen AstraZeneca bekommen. „Es bleibt bei den Vorgaben. Bei Patienten unter 60 Jahren hat jedoch entsprechend der Stiko-Empfehlung eine ausführliche Beratung zu erfolgen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Unterstützung für stationären Einzelhandel

Glawe: Empfängerkreis für Marktpräsenzprämie erheblich ausgeweitet

Schwerin – Die coronabedingten Schließungen des stationären Einzelhandels selbst aber auch Einschränkungen in anderen Wirtschaftsbereichen führen zu erheblichen Kundenrückgängen und Umsatzausfällen. Die Ware bleibt liegen. „Zur Unterstützung der betroffenen Unternehmen haben wir das Programm Marktpräsenzprämie aufgelegt. Mit der Pauschale in Höhe von 5.000 Euro pro Unternehmen unterstützt das Land stationäre Einzelhändler bei Maßnahmen zur Erhöhung der Marktpräsenz, also beispielsweise bei Werbemaßnahmen oder beim Aufbau eines Internetauftritts oder Onlineshops. Der Kreis der Antragsteller für die Marktpräsenzprämie wird erheblich erweitert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Bisher standen vor allem die Einzelhändler in Tourismusschwerpunktgemeinden im Fokus. Ihnen sind die Kunden (Touristen) bereits seit dem 02. November 2020 ausgeblieben. Entsprechend wurde die Antragsvoraussetzung festgelegt: ein 70-prozentiger Umsatzrückgang in den Monaten November und Dezember 2020. „Aufgrund der fortdauernden Schließungen hat sich das Land entschieden, den Voraussetzungszeitraum auf Januar und Februar 2021 zu erweitern. So werden weite Teile des Einzelhandels erfasst, die ab dem 16. Dezember 2020 geschlossen wurden“, erläuterte Glawe weiter. Anträge können bis zum 31. Mai 2021 gestellt werden.

Antragsberechtigt sind Unternehmen einschließlich Soloselbstständige aus dem stationären Einzelhandel mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern, die infolge der Schließungen im November/Dezember 2020 oder Januar/Februar 2021 erhebliche Umsatzrückgänge erleiden.

In die Antragstellung eingebunden sind die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern, die die Marktpräsenzprämie maßgeblich mit entwickelt haben. Sie nehmen im Vorwege der Antragstellung eine Prüfung der Angaben zur Identität und zur Antragsberechtigung vor. Die Bestätigung erfolgt im Antragsformular. Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.

Polizisten und Feuerwehrleute werden geimpft

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sollen 3.000 Polizistinnen und Polizisten, die dem höchsten Infektionsrisiko ausgesetzt sind, geimpft werden. Seit Ende März konnten bereits über die Hälfte ihre Erstimpfung erhalten. Die Impfkonzeption der Landespolizei lässt die Möglichkeit zu, flexibel auf die Ressourcen der Impfzentren und die verfügbaren Impfstoffkapazitäten adäquat zu reagieren.

Mit dem letzten MV-Gipfel wurde entschieden, dass nun neben weiteren Polizistinnen und Polizisten auch Beschäftigte der Berufsfeuerwehren und Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren vorzeitig geimpft werden können.

Innenminister Torsten Renz: „Ich begrüße diesen Schritt sehr, denn neben der Polizei sind es auch die Feuerwehren, die für die Funktionalität des Staates besonders wichtig sind. Ich bin froh, dass jetzt den Feuerwehrfrauen und -männern in unserem Land ein Impfangebot gemacht werden kann, denn auch sie sind einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt. Unsere Feuerwehrleute brauchen den bestmöglichen Schutz, den wir bieten können.“

Ausstattung der Gesundheitsämter

Technische Ausstattung der Gesundheitsämter wird verbessert

Schwerin – Die Gesundheitsämter des Landes erhalten Mittel aus dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD-Pakt) des Bundes zur technischen Modernisierung. Jetzt sind die ersten Anträge für die Hansestadt Rostock und den Landkreis Vorpommern-Rügen bewilligt worden.

„Die Mitarbeitenden im Öffentlichen Gesundheitsdienst leisten hervorragende Arbeit. Die Corona-Pandemie hat uns allen die Bedeutung und zugleich das hohe Engagement des Öffentlichen Gesundheitsdienstes vor Augen geführt. Mit den Mitteln wird jetzt eine notwendige Qualitätsverbesserung der technischen Ausstattung erreicht. Damit wird der ÖGD weiter gestärkt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Montag.

Insgesamt stehen knapp 883.000 Euro für die Landkreise und kreisfreien Städte zur Verfügung. Die anteiligen Mittel werden hälftig nach Personalausstattung der Gesundheitsämter und anhand der Einwohnerzahl berechnet. Danach erhält die Hansestadt Rostock knapp 120.000 Euro, die Stadt Schwerin rund 57.000 Euro, der Landkreis Ludwigslust-Parchim knapp 111.000 Euro, der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte knapp 154.000 Euro, der Landkreis Nordwestmecklenburg rund 80.000 Euro, der Landkreis Rostock rund 116.000 Euro, der Landkreis Vorpommern-Greifswald rund 129.000 Euro und der Landkreis Vorpommern-Rügen knapp 116.000 Euro.

„Die Mittel können beispielsweise für die Neuausstattung und Modernisierung digitaler Arbeitsgeräte und deren Zubehör genutzt werden oder für die Aktualisierung von Software. Ziel ist, dass es zu Erleichterungen in der täglichen Arbeit kommt“, so Glawe weiter.

Durch die nachhaltigen Digitalisierungsmaßnahmen ist zu erwarten, dass die Gesundheitsämter ihre Aufgaben noch besser wahrnehmen können, wie beispielsweise Gesundheitsschutz und Prävention (z. B. Infektionsschutz), Gesundheitshilfe (z. B. sexuelle Beratungen), Gesundheitsförderung (z. B. Informationen) und Gesundheitsberichterstattung (z. B. Informationen über die gesundheitliche Situation). Mit der Vernetzung, die durch die IT-Infrastrukturmodernisierung geschaffen wird, wird eine schnellere Reaktionsmöglichkeit bei kritischen Lagen, wie beispielsweise in der Pandemie-Lage, erreicht.

Der Bund stellt für die Umsetzung des Paktes insgesamt Mittel in Höhe von vier Milliarden Euro bis 2026 zur Verbesserung der technischen Ausstattung und für mehr Personal zur Verfügung. Mecklenburg-Vorpommern wird voraussichtlich bis zu 80 Millionen Euro erhalten.

„Mit den Mitteln wird der Öffentliche Gesundheitsdienst insgesamt gestärkt. Gleichzeitig können Modernisierungen vorgenommen werden. Die Corona-Pandemie hat uns allen die erhebliche Bedeutung und zugleich die Verantwortung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes vor Augen geführt. Der ÖGD sorgt durch die Wahrnehmung verschiedenster Aufgaben für einen wirksamen Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Eindämmung des Corona-Virus“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Demokratische Willensbildung trotz Pandemie

Schwerin – Wenn zwingend unaufschiebbare Beschlüsse gefasst werden müssen, können Sitzungen von Gemeindevertretungen, Kreistagen, Amtsausschüssen und Verbandsversammlungen unter Einhaltung der Hygienebestimmungen nach wie vor grundsätzliche auch als Präsenzsitzungen stattfinden. Darauf wies Innenminister Torsten Renz nach dem Corona-Gipfel hin.

Um größere Zusammenkünfte in Zeiten des Corona-Lockdowns jedoch zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, Sitzungen kommunaler Vertretungen und sonstiger kommunaler Gremien als Videokonferenz oder Hybridsitzung durchzuführen und Beschlüsse im Umlaufverfahren zu fassen. Darüber hinaus können Gemeindevertretungen und Kreistage mit einer Zweidrittel-Mehrheit Aufgaben an den Haupt- bzw. Kreisausschuss delegieren.

Der Landtag hatte im Januar mit dem Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie Vorsorge dafür getroffen, dass diese Instrumente zur Verfügung stehen.

„Sie haben sich bereits in der Praxis bewährt“, betonte Minister Renz. „So können wir die Funktionsfähigkeit der demokratischen Beschlussorgane während des jetzigen Höhepunkts der Pandemie aufrechterhalten.“

Die Entscheidung, welche Optionen genutzt werden, liegt allein bei den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern vor Ort.

Um den Kommunalpolitikern die Arbeit zu erleichtern, hatte das Innenministerium bereits Hinweise herausgegeben mit Erläuterungen zu den erweiterten Möglichkeiten für Sitzungen der Vertretungsorgane und ihrer Ausschüsse.

Härtefallregelungen für Fahr- und Flugschulen

Schwerin – Der aktuell entschiedene, weitreichende Lockdown für Mecklenburg-Vorpommern wird trotz der Schließung auch von Fahr- und Flugschulen weiterhin den Fahrerlaubnis-Erwerb und Maßnahmen der Berufskraftfahrerqualifizierung ermöglichen, wenn diese zwingend und unaufschiebbar zum Zwecke der Berufsausübung benötigt werden.

„Außerdem werden Fahrschüler, die ‚einen Wimpernschlag‘ vor der praktischen Fahrprüfung stehen, in den kommenden Tagen ihre praktische Prüfung noch ablegen können“, informierte Verkehrsminister Christian Pegel nach den Beratungen im MV-Gipfel und im Kabinett. Weiterhin dürften die Fahrschulen ihren Theorie-Unterricht auch weiterhin unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen online abhalten.

Die Härtefallregelung gelte auch für beruflich dringend benötigte Fluglizenzen und Flugberechtigungen sowie deren Verlängerung. „Für die dringenden beruflichen Ausnahmen und die Übergangsfrist für unmittelbar bevorstehende praktische Prüfungen gelten aber weiterhin die bekannten strengen Hygieneauflagen“, stellte Pegel klar.

 „Mit der Übergangsfrist für unmittelbar bevorstehende praktische Prüfungen sollen die häufig jüngeren Fahrschüler, die oft die zweite oder gar dritte Unterbrechung ihrer Fahrsaubildung durch einen Lockdown erleben, die Chance einer Prüfung erhalten, wenn sie diese mit maximal noch vier Fahrschulstunden erreichen können. Diese quasi in den kommenden Tagen prüfungsreifen Fahrschüler können damit ihre fast fertige Ausbildung abschließen. Andernfalls müssten sie damit rechnen, dass sie nach dem Lockdown in ihrem Ausbildungsfortschritt deutlich zurückgeworfen wären und sich mit nicht unerheblichen Zusatzkosten die jetzt vorliegenden Prüfungsreife erneut erarbeiten müssten“, begründete der Verkehrsminister die Überbrückungsfrist.

„Wir wollen außerdem verhindern, dass Menschen in eine Notlage kommen, weil sie durch die Beschränkungen für die Fahrschulen ihren Beruf nicht ausüben können – angehende Pflegedienstmitarbeiter, Polizisten oder Rettungsassistenten, die zwingend mit dem Auto unterwegs sein müssen, um ihren verantwortungsvollen Job auszuüben. Wichtig ist uns auch, dass die Ausbildung von Berufskraftfahrern abgesichert werden kann. Entsprechende Prüfungen bleiben deshalb möglich“, begründet Landesverkehrsminister Christian Pegel die Härtefallregelungen für diejenigen, die beruflich den Führerschein brauchen. Dafür müssen die Betroffenen eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte vorlegen, in der die zwingende Notwendigkeit und die Unaufschiebbarkeit unter Angabe der konkreten Gründe zu bestätigen ist.

Diese Maßnahmen ergänzen die bereits geltenden Ausnahmen, Erleichterungen und Hilfen:

Erleichterungen für Berufskraftfahrer

Für Berufskraftfahrer gilt in der EU bereits eine Übergangslösung, um übermäßigen Zeitdruck aus den regelmäßigen Nachweisanforderungen zu nehmen. Die Fristen für den Abschluss der Weiterbildung durch den Inhaber eines Befähigungsnachweises, die zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. Juni 2021 abgelaufen wären oder ablaufen würden, wurden jeweils pauschal um zehn Monate verlängert. Der Befähigungsnachweis bleibt entsprechend gültig.

Hinsichtlich der Fahrerlaubnis ist Voraussetzung, dass sich für die Fahrerlaubnisbehörde bei der Prüfung des konkreten Einzelfalls aus der Fahrerlaubnisakte keine Hinweise auf Vorerkrankungen oder sonstige Eignungsbedenken ergeben.

Fristverlängerung für Prüfungen

„Für Fahrschüler, die sich schon für die theoretische und/oder praktische Prüfung angemeldet hatten und diese nun wegen der aktuellen Situation unverschuldet nicht ablegen können, gelten weiter die verlängerten Verfallsfristen zwischen Ausbildung und theoretischen Prüfungen von zweieinhalb statt zwei Jahren. Die Frist, innerhalb derer nach Bestehen der theoretischen Prüfung die praktische Prüfung abgelegt werden muss, wurde bereits von zwölf Monaten auf 18 Monate verlängert“, führt Christian Pegel weiter aus. Diese Verlängerungen gelten zunächst bis zum 30. Juni 2021 und erfolgen automatisch: „Betroffene müssen sich dafür nicht bei ihrer Fahrerlaubnisbehörde melden.“

Theorieunterricht online

Um die Härten für Fahrschulen und Fahrschüler abzumildern, können Fahrschulen auf ihren Antrag hin ihren Theorie-Unterricht online abhalten. Für Fahrschulen, die dies bereits beantragt hatten, gilt die Genehmigung weiter bis vorerst Ende Juni“, nennt Landesverkehrsminister Christian Pegel eine weitere Maßnahme, mit der die Landesregierung die Lockdown-Folgen für die Fahrschulen bereits abgemildert hat.

Im Rahmen des Antragsverfahrens werden verschiedene Voraussetzungen vor allem technischer Art geprüft. Dazu zählt, dass der Online-Unterricht aus Räumen der Fahrschule erfolgt, um zu gewährleisten, dass die Lehr- und Lernmaterialien zur Verfügung stehen und genutzt werden können. Die zur Durchführung des Online-Unterrichts eingesetzte Software muss ermöglichen, dass dem Kursleiter das Kamerabild aller Teilnehmer angezeigt wird, er die Sprechzeit der Teilnehmer zuteilen, deren Mikrofone stumm schalten und Dateien auf seinen Bildschirm für alle Teilnehmer freigeben sowie separate virtuelle Räume für Gruppenarbeit einrichten kann. Ebenso muss er kontrollieren können, dass die Teilnehmer die ganze Zeit anwesend sind.

 „Wer Online-Theorieunterricht geben möchte, muss die Pflichtstundenzahl der teilnehmenden Fahrschüler trotzdem sicher ermitteln können“, so Pegel. Diese müssen zu Beginn jeder Online-Sitzung einen Lichtbildausweis vor die Web-Kamera halten.

Dass diese Voraussetzungen erfüllt sind, müssen die Ausbildungsstätten in ihren Anträgen auf Genehmigung des Online-Unterrichts nachweisen. Diese sind schriftlich zu richten an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 24, An der Jägerbäk 3 in 18069 Rostock, Telefon 0381 122-3240, E-Mail: olaf.bunke@sbv.mv-regierung.de.

Alle Informationen zu diesen Regelungen sind den zuständigen Verbänden und Behörden einschließlich des Landesfahrlehrerverbands zugestellt worden, um sie den Fahrschulen zur Verfügung zu stellen.

10. Rostocker Palliativtag

Rostock – „Palliativmedizin in Pandemiezeiten“ lautete das Motto des 10. Rostocker Palliativtages, der vom Interdisziplinären Bereich für Palliativmedizin der Universitätsmedizin Rostock am Sonnabend ausgerichtet wurde.

„Jeder schwerstkranke und sterbende Mensch hat ein Recht auf eine umfassende medizinische, pflegerische und psychosoziale Begleitung, die seiner individuellen Lebenssituation und seinem hospizlich-palliativen Versorgungsbedarf Rechnung trägt. Doch seit mehr als einem Jahr sind wir mit den Herausforderungen der Corona-Pandemie konfrontiert. In diesem Spannungsfeld bewegt sich derzeit die Palliativmedizin. Auf dem Palliativtag sollen diese Themen diskutiert werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe anlässlich der Veranstaltung.

„Sterbenden ein menschenwürdiges Leben bis zur letzten Stunde zu ermöglichen, ist ein hohes Gut. Dazu gehört, dass palliative und hospizliche Leistungen in die ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung eingebunden sind. Die Behandlungen und Betreuungen müssen ineinander greifen und vernetzt sein. Um dieses bestmöglich bei uns im Land umzusetzen, gibt es ein enges Netz von Angeboten, die den Patienten und ihren Angehörigen Unterstützung bietet“, sagte Glawe.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 13 SAPV-Teams (spezialisierte ambulante Palliativversorgung), die sich aus Palliativmedizinern, Palliativ-Care-Pflegekräften, Hospizdiensten, Seelsorgern und Sozialarbeitern zusammensetzen. Speziell für Kinder ist das Team „Mike Möwenherz“ gegründet worden, das sich auf die Palliativversorgung von Kindern und Jugendlichen spezialisiert hat und einen Versorgungsauftrag für das gesamte Bundesland hat.

Zudem gibt es 17 Krankenhäuser mit palliativmedizinischem Angebot (spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung und/oder palliativmedizinische Komplexbehandlung) sowie zehn stationäre Hospize in Greifswald, Bergen/Rügen, Rostock, Neubrandenburg, Schwerin, Neustrelitz, Stralsund, Eggesin, Bernstorf und Waren/Müritz. Ergänzt wird das Angebot von 23 ambulanten Hospizdiensten (davon ein Kinderhospizdienst „OSKAR“ in Rostock) und neun  Angeboten für Trauerarbeit. 102 Vertragsärzte im Land haben die Zusatzqualifikation „Palliativmedizin“;  93 Arztpraxen bieten das Zusatzangebot besonders qualifizierte und koordinierte Palliativmedizin.

„Die Selbstbestimmung und die Würde des Menschen in seiner letzten Lebensphase müssen in den Mittelpunkt gestellt werden. Die Betreuung sowie die medizinische und seelsorgerische Pflege erfordert von allen Beteiligten enorm viel Kraft und Durchhaltevermögen. Angehörige, Mediziner, Pflegekräfte und Ehrenamtliche engagieren sich in Mecklenburg-Vorpommern in vorbildlicher Weise. So ist es möglich, Sterbende auf ihrem letzten Weg zu begleiten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Sozialministerium schaltet Kita-Bürgerhotline

Schwerin – Am 19. April werden die Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten und Hort) und Kindertagespflegestellen landesweit für den Regelbetrieb geschlossen. Es findet nur noch eine Notfallbetreuung statt.

Das Sozialministerium richtet deshalb bereits ab dem (morgigen) Sonnabend eine Telefon-Hotline ein, um umfassend über die beschlossenen Maßnahmen und Regelungen für den KiTa-Bereich zu informieren.

„Mit dem zusätzlichen Hotline-Angebot reagieren wir auf die große Nachfrage und den bestehenden Informationsbedarf im Zusammenhang mit der Schließung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese am Freitag mit.

Folgende Telefonnummer steht für Fragen rund um Krippen, Kindergärten, Horte und Kindertagespflegestellen zur Verfügung:

0385 588 19999.

Am Sonnabend und Sonntag sind die Hotlines von 10 bis 14 Uhr geschaltet. Von Montag bis Freitag ist die Hotline von 8 bis 17 Uhr erreichbar.

Nach Beendigung des MV-Gipfels und der Kabinettssitzung wird das Sozialministerium darüber hinaus am Wochenende aktuell weitere Informationen zum Thema Kindertagesförderung veröffentlichen. Die Internetadresse lautet: www.sozial-mv.de.