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Kategorie: Digitalisierung / IT / Technik / KI

Land fördert Schwimmkurse

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sollen mehr Grundschülerinnen und Grundschüler sichere Schwimmerinnen und Schwimmer werden. Das Land hat dafür das Programm „M-V kann schwimmen“ aufgelegt. Anbieter von Schwimmkursen werden unterstützt, in den Schulferien Angebote für Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter zu machen, die nicht sicher schwimmen können. Die Landesregierung stellt für die Sommerferien insgesamt 130.500 Euro bereit.

„Mit der Ostsee, den vielen Seen und den Freibädern verfügt Mecklenburg-Vorpommern über großartige Möglichkeiten für das Freizeitvergnügen im Wasser“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Ich halte es auch aus diesem Grund für wichtig, dass Kinder schwimmen können. Schwimmen ist nicht nur eine Sportart, die Kinder optimal gesundheitlich fördert und Spaß macht. Schwimmen ist wichtig, damit sich Kinder im Ernstfall über Wasser halten können“, so Martin.

„Deswegen ist es uns in diesem Sommer, nachdem in den vergangenen Monaten der Schwimmunterricht an den Schulen wegen Corona ausfallen musste, so wichtig, dass Kinder in den Ferien einen Schwimmkurs machen können.“ Die Ministerin hat am Donnerstag gemeinsam mit Sozialministerin Stefanie Drese Kinder in Seehof (Landkreis Nordwestmecklenburg) besucht, die an einem Schwimmkurs teilnehmen.

Um den Schülerinnen und Schülern nun zu ermöglichen, ihre Schwimmfertigkeiten zu festigen, hat die Landesregierung die Zahl der Ferien-Schwimmkurse „MV kann schwimmen“ erheblich erhöht. Die Eigenbeteiligung der Schülerinnen und Schüler für Kurse während der Sommerferien entfällt.

In Mecklenburg-Vorpommern erlangt ein Großteil der Schülerinnen und Schüler an staatlichen Grundschulen schon heute im Laufe der ersten vier Schuljahre Grundfertigkeiten im Schwimmen oder ein Schwimmabzeichen. Im Schuljahr 2018/2019 gab es unter den 13.100 Mädchen und Jungen in der ersten Jahrgangsstufe noch 10.407 Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer. Das waren 79,4 Prozent. In der Jahrgangsstufe 4 lag der Anteil an Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmern im selben Schuljahr nur noch bei 15,7 Prozent.

In der Regel findet der Schwimmunterricht in der 3. oder 4. Jahrgangsstufe statt. Der Unterricht richtet sich nach dem Rahmenplan Sport. Ziel ist es, dass sich die Kinder an das Wasser gewöhnen, am Ende der 4. Klasse schwimmen können und die Baderegeln kennen.

Glasfasernetz für Gewerbegebiete

Bis Mitte 2023 soll das vom Landesförderinstitut unterstütze Projekt fertiggestellt werden

Parchim – Seit November 2017 baut die WEMACOM Breitband GmbH im Landkreis Ludwigslust-Parchim in insgesamt 18 Projektgebieten ein zukunftsfähiges Glasfasernetz. Nun wird das Tochterunternehmen der WEMAG AG auch mehrere Gewerbe- und Mischgebiete in der Stadt Parchim mit schnellem Glasfaser-Internet versorgen. Dafür erhält die Stadt vom Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

Gestern unterzeichnete Dirk Flörke, Bürgermeister der Stadt Parchim, gemeinsam mit Torsten Speth, Geschäftsführer der WEMACOM Breitband GmbH, und Frank Heinkel, Prokurist der WEMACOM, den Zuwendungsvertrag für das geplante Infrastrukturvorhaben. „Dieses Thema begleitet mich seit meinem Amtsantritt im Jahr 2015. Vor allem für das Gewerbe in Parchim ist die Unterversorgung seit Jahren ein großes Problem. Das können wir gemeinsam mit der WEMACOM nun endlich lösen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit“, so Dirk Flörke. Der Breitbandausbau sei aber nicht nur für die ansässigen Unternehmen wichtig, sondern sei auch für Firmen, die mit dem Gedanken spielen, sich in Parchim anzusiedeln, ein entscheidender Faktor.

Bei der Vertragsunterzeichnung mit dabei waren auch der Landtagsabgeordnete Wolfgang Waldmüller, Stadtpräsidentin Ilka Rohr und Michael Hillmann, Vertriebsleiter der WEMAG. „Wir haben hier im Gewerbegebiet in Parchim einige Unternehmen, die kommen auf maximal zwei Mbit/s. Das ist natürlich katastrophal. Diese Unternehmen haben ganz dringend auf den heutigen Tag gewartet“, weiß Wolfgang Waldmüller, der sich seit Jahren für den Breitbandausbau in Parchim einsetzt. In der WEMACOM sieht er einen starken Partner: „Aus Erfahrung weiß ich: Überall dort, wo die WEMACOM dabei ist, funktioniert es sehr gut. Darauf kann man vertrauen.“

Über das in die WEMACOM gesetzte Vertrauen freute sich vor allem Geschäftsführer Torsten Speth. „Wir haben in den 2,5 Jahren, in denen wir jetzt bereits den Breitbandausbau betreiben, einige Erfahrungen gesammelt, die der Stadt Parchim nun zugutekommen werden. Wir freuen uns, auch die unterversorgten Gebiete in Parchim mit Glasfaser ausstatten zu können. Die Investitionen liegen bei insgesamt rund 7,5 Millionen Euro. Bis Mitte 2023 wollen wir mit dem Projekt fertig sein“, so Speth.

Bis dahin werden in den Gewerbegebieten der Stadt Parchim sowie in einigen unterversorgten Mischgebieten rund 65 Kilometer Trasse gebaut. Etwa 500 Hausanschlüssen können dann mit dem besonders stabilen und leistungsstarken Glasfaserinternet versorgt werden. Gefördert wird dieses Vorhaben vom Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. 90 Prozent der Investition werden durch die GWR-Förderung abgedeckt. Die restlichen 10 Prozent trägt die Stadt Parchim.

„Nun starten wir in die Feinplanung. Dazu gehört auch, alle förderfähigen Haushalte und Unternehmen zu informieren“, erklärt Vertriebsleiter Michael Hillmann. Er und sein Team senden alle wichtigen Informationen und Vertragsunterlagen per Post an die Haushalte. Wer bis zum Ende der Planungsphase seinen Hausanschluss beantragt, bekommt diesen kostenlos, wenn er einen Internet- oder Telefontarif (z. B. WEMAG Surf) bestellt.

Hass und Hetze im Internet bekämpfen

Berlin – Der Bundesrat hat am 3. Juli 2020 das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet gebilligt, das der Bundestag am 18. Juni 2020 verabschiedet hatte.

Ziel ist es, die Strafverfolgung von Hasskriminalität im Internet zu verbessern. Dort und besonders in den sozialen Medien sei eine zunehmende Verrohung der Kommunikation zu beobachten – dies gefährde die Meinungsfreiheit, die der Staat mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen habe, begründet der Bundestag seinen Beschluss.

Anbieter sozialer Netzwerke müssen künftig ein System einrichten, um bestimmte strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt zu melden. Die Meldepflicht betrifft Inhalte, bei denen es konkrete Anhaltspunkte für die Erfüllung eines Straftatbestandes gibt und die anhaltende negative Auswirkungen auf die Ausübung der Meinungsfreiheit in den sozialen Medien haben können.

Erfasst sind auch kinderpornografische Inhalte und das Verunglimpfen des Andenkens Verstorbener. Hintergrund sind die Erfahrungen aus der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke 2019: sie zeigten, wie Hetze im Netz mittlerweile auch in dieser Form ihren Ausdruck findet, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Der Bundestagsbeschluss ändert an verschiedenen Stellen das Strafgesetzbuch. So ist künftig auch Androhung einer gefährlichen Körperverletzung strafbar. Auch die Billigung noch nicht erfolgter Straftaten wird sanktioniert.

Öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften getätigte beleidigende Äußerungen können künftig im Höchstmaß mit zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Der Tatbestand der üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens gilt bis hin zur kommunalen Ebene.

Unter dem Tatbestand Bedrohung werden künftig auch die Bedrohung mit einer rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert vom Tatbestand erfasst. Bei der Strafzumessung werden antisemitische Motive eines Täters besonders berücksichtigt.

Das Bundeskriminalamt ist im Rahmen seiner Zentralstellenaufgabe künftig berechtigt, bei Telemediendiensteanbietern die Login-IP-Adressen von Urhebern strafbarer Internetinhalte abzufragen.

Mit der Billigung des Bunderates ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und kann anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.

Endgeräteprogramm des Digitalpakts in MV

Geräte für den digitalen Unterricht können ab sofort gekauft werden

Schwerin – Für allgemein bildende Schulen in Mecklenburg-Vorpommern können ab sofort digitale Endgeräte für ihre Schülerinnen und Schüler eingekauft werden. Mit den rund zehn Mio. Euro aus dem Digitalpakt des Bundes, der wegen der Corona-Krise zusätzliches Geld zur Verfügung stellt, um den digitalen Unterricht zu sichern, können die Schulträger jetzt Tablets und Laptops kaufen. Das Land erweitert diese Summe um eine Mio. Euro aus dem MV-Schutzfonds, so dass insgesamt elf Mio. Euro zur Verfügung stehen.

„Die vergangenen Monate haben gezeigt, wie wichtig digitales Lernen ist. Deshalb ist es gut, dass der Bund im Rahmen des Digitalpaktes Schülerinnen und Schülern hilft, die sich kein eigenes Endgerät leisten können“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. Die Schulträger, bei den öffentlichen Schulen also die Landkreise oder kreisfreien Städte – kaufen die Geräte und stellen sie den Kindern und Jugendlichen leihweise zur Verfügung.

„Digitale Bildung darf nicht vom Portemonnaie der Eltern abhängen“, so Martin. „Es ist wichtig, dass alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern – am digitalen Unterricht teilnehmen können. Mit den geförderten Geräten sind die Schülerinnen und Schüler im Land für das kommende Schuljahr gut aufgestellt.“

Gefördert werden Laptops, Notebooks und Tablets als schulgebundene Geräte, die dann von den Schulen an Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Unterstützungsbedarf ausgeliehen werden. Schülerinnen und Schüler selbst können keine Zuschüsse aus dem Programm erhalten.

Allen Schulträgern wurde ihr Budget mitgeteilt und der vorzeitige Vorhabenbeginn erlaubt, so dass die Schulträger die Geräte bereits ab sofort beschaffen können. Bund und Länder haben sich auf die Umsetzung eines 500-Millionen-Euro-Sofortausstattungsprogramms geeinigt, um Leihgeräte für benachteiligte Schülerinnen und Schüler während des durch die Pandemie eingeschränkten Schulbetriebs zur Verfügung stellen zu können.

Für Mecklenburg-Vorpommern stehen rund zehn Millionen Euro Bundesmittel und eine weitere Million aus dem MV-Schutzfonds als Kofinanzierung zur Verfügung. Damit übernimmt das Land den Eigenanteil für die Schulträger.

Kauf digitaler Endgeräte für Schüler*Innen

Kreistagsfraktion BVR/FW: Kauf digitaler Endgeräte aus Sofortausstattungsprogramm für bedürftige Schüler in Vorpommern-Rügen

Stralsund – Die Kreistagsfraktion Bürger für Vorpommern-Rügen/Freie Wähler unterstützt grundsätzlich die Forderung der SPD-Kreistagsfraktion zum Kauf und zur Ausleihe digitaler Endgeräte an Schülerinnen und Schüler aus sozial schwachen Familien in Vorpommern-Rügen. Jedoch weist die Fraktion in dem Zuge auf das Endgeräteprogramm des Bundes – Sofortausstattungsprogramm DigitalPakt Schule hin.

„Vor dem Hintergrund des Sofortausstattungsprogrammes des Bundes muss der Landkreis Vorpommern-Rügen jedoch nichts eigenes erfinden. Die zur Verfügung stehenden Gelder sollten zunächst für den Kauf von digitalen Endgeräten abgerufen werden. Diese schulgebundenen Geräte werden von den Schulen an Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Unterstützungsbedarf ausgeliehen“, verdeutlicht Fraktionsvorsitzender Mathias Löttge. Für Mecklenburg-Vorpommern stehen rund zehn Millionen Euro aus Bundesmitteln und eine weitere Million aus dem MV-Schutzfonds als Kofinanzierung zur Verfügung.

Bund und Länder haben sich auf die Umsetzung eines 500 Millionen Euro Sofortausstattungsprogrammes zur Bereitstellung von digitalen Endgeräten verständigt. Grundlage für die Umsetzung bildet eine Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024. Gefördert werden schulgebundene Geräte, die dann von den Schulen an bedürftige Schülerinnen und Schüler ausgeliehen werden. Mobile Endgeräte waren zunächst vom DigitalPakt Schule ausgenommen gewesen. Während des corona-bedingt eingeschränkten Schulbetriebes mit dem Fokus auf häusliches Lernen hatte sich gezeigt, dass etliche Schülerinnen und Schüler keinen Zugriff auf adäquate Geräte hatten. Zuwendungsempfänger sind alle Schulträger im Land.

„Sollte es einen darüber hinausgehenden Unterstützungsbedarf bei Schülerinnen und Schüler in Vorpommern-Rügen geben, wird sich unsere Fraktion im Kreistag für ein kreiseigenes Förderprogramm in Vorpommern-Rügen stark machen, um die Gelder für den Kauf von digitalen Endgeräten weiter aufzustocken“, betont Mathias Löttge.

Welcome Center Greifswald

Greifswald – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe hat am Donnerstag in Greifswald den Startschuss für einen neuen, gemeinsamen Internetauftritt der Welcome Center Greifswald und Stettiner Haff gegeben (www.welcome-vg.de). Die im Landkreis Vorpommern-Greifswald gelegenen Welcome Center werden regional eigenständig bleiben, aber künftig online ihre Kräfte bündeln.

„Mit den Welcome Centern ist im ganzen Land ein leistungsfähiges Netzwerk der Willkommenskultur entstanden, das allen Neubürgern, wie Zuzüglern und Rückkehrern mit regionalem Wissen, praktischen Alltagshilfen und Insidertipps für das Leben in der Region Unterstützung bietet. Die Einrichtungen geben so der Willkommenskultur für Fach- und Arbeitskräfte ein regionales Gesicht und stärken die Wettbewerbsfähigkeit und Standortattraktivität einer Region nachhaltig. Die beiden Welcome Center im Landkreis Vorpommern-Greifswald bündeln jetzt ihre Kräfte und bieten ihren Beratungsservice gemeinsam an. So entsteht ein zentraler, leistungsstarker Anlaufpunkt für die gesamte Region an zwei Standorten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Das Welcome Center Greifswald (Projektträger ABS gGmbH – Gemeinnützige Gesellschaft für Arbeitsförderung, Beschäftigung und Strukturentwicklung mbH) ist seit Juni 2018 aktiv und wurde in den ersten zwei Jahren durch das Wirtschaftsministerium in Höhe von 110.000 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) bei Gesamtkosten in Höhe von rund 188.000 Euro unterstützt. Im vergangenen Jahr hat das Welcome Center nach eigenen Angaben 450 Beratungen vorrangig zu den Themen Arbeit, Leben und Wohnen geführt.

Knapp die Hälfte der Interessenten waren Zuzügler (49 Prozent), 21 Prozent waren Rückkehrer nach Greifswald. Seit Juni dieses Jahres finanziert sich die Greifswalder Stelle durch die ABS gGmbH mit finanzieller Unterstützung ihrer Partner (Landkreis Vorpommern-Greifswald, Universitäts- und Hansestadt Greifswald, WVG mbH Greifswald, Sparkasse Vorpommern-Greifswald, Universität Greifswald, HanseYachts AG, Stadtwerke Greifswald und Volksbank Vorpommern eG).

„Das Welcome Center Greifswald hat sich erfolgreich etabliert. Kommune und Unternehmen der Region wissen um den hohen Wert der Beratung und unterstützen die Werbung für die Region auch finanziell“, sagte Glawe.

Das Welcome Center Stettiner Haff (Träger: ABS gGmbH) gibt es seit Juni 2019 und wird derzeit vom Wirtschaftsministerium aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von 119.000 Euro bei Gesamtkosten in Höhe von rund 186.000 Euro unterstützt. Kooperationspartner sind der Landkreis Vorpommern-Greifswald, die FEG Pasewalk, die Stadtwerke Pasewalk, die Suiker Unie GmbH & Co. KG – Zuckerfabrik Anklam, die Stadt Pasewalk, die Sparkasse Uecker-Randow, Anklam Extrakt GmbH, ME-LE GmbH, Asklepios Klinik Pasewalk und die Eisengießerei Torgelow GmbH.

Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben des Welcome Centers 163 Anfragen bearbeitet und 74 Intensivberatungen durchgeführt. „Die engagierten Mitarbeiter des Welcome Centers haben sich auf einer Vielzahl öffentlicher Veranstaltungen und Messen erfolgreich präsentiert. Als Ergebnis haben bereits im ersten Jahr des Bestehens vorrangig Rückkehrer in die Region Stettiner Haff und Zuzügler Rat zu Arbeitsmöglichkeiten gesucht“, sagte Glawe.

Landesweit wurden bisher 7 Welcome Center zur Unterstützung der Unternehmen bei der Fachkräftegewinnung und -sicherung an den Standorten Rostock, Wismar/Grevesmühlen, Neubrandenburg, Stralsund, Greifswald, Pasewalk und Ludwigslust eingerichtet. Die vom Wirtschaftsministerium aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) unterstützten Welcome Center dienen als Anlaufstelle für Neubürger, die als Fachkräfte, Rückkehrer, Studierende und interessierte Zuzügler in die Region kommen wollen. Zugleich sind es Service- und Unterstützungsbüros für regionale Betriebe und Einrichtungen.