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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

14. EhrenamtMessen 2021

Neubrandenburg – In diesem Jahr feiern die EhrenamtMessen im Land M-V am 29. Mai 2021 an der Hochschule Neubrandenburg das 14. Jubiläum. Allerdings nicht, wie in den Vorjahren üblich, als Präsenzveranstaltung, sondern – coronabedingt – als digitale EhrenamtMesse. Das ist ein Novum!

Die Vorbereitungen dazu, die die Mitglieder der „Landesarbeitsgemeinschaft EhrenamtMessen“ gemeinsam im Schulterschluss mit den MitMachZentralen und der Ehrenamtsstiftung M-V leisten, sind in vollem Gange. Vereine, Verbände und Initiativen im Land M-V sind aufgerufen, aktiv mitzugestalten, ob durch Live-Streams oder mittels audio-visueller Vereinsporträts. Diese werden auf der neuen Web-Plattform ab Mai 2021 allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern präsentiert, um Menschen für ein Ehrenamt zu gewinnen.

Die digitale EhrenamtMessen sind eingebettet in die 2. Engagement-Fachtage (vom 26.-28.05.2021) und in die Verleihung der Engagementpreise des Landes M-V, die am 05.06.2021 stattfindet. Das Land M-V unterstützt die Digitale EhrenamtMesse 2021 mit einem Sachkostenzuschuss.

Weitere Informationen zur Webseite und auch die Anmeldung zur Teilnahme finden Sie unter www.ehrenamtmessen-mv.de/startseite. Allgemeine oder spezifische Anfragen rund um die digitale Ehrenamtsmesse können Sie an ehrenamt@drk-mv.de richten.

„bunt statt blau“ 2021

Schwerin – Kunst gegen Komasaufen: Unter diesem Motto starten Sozialministerin Stefanie Drese und die DAK-Gesundheit die Kampagne „bunt statt blau“ 2021 zur Alkoholprävention in Mecklenburg-Vorpommern. Der erfolgreiche Plakatwettbewerb für Schüler zwischen zwölf und 17 Jahren findet zum zwölften Mal statt.

Bundesweit sind 11.000 Schulen zur Teilnahme eingeladen. Hintergrund: Laut neuester Zahlen aus 2018 kamen fast 20.500 Kinder und Jugendliche mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus, davon 537 in Mecklenburg-Vorpommern. Experten fordern deshalb weiter eine verstärkte Aufklärung über die Risiken des Rauschtrinkens.

Alle Informationen zur Kampagne unter

www.dak.de/buntstattblau

 „Die erneut gestiegenen Zahlen sind alarmierend – das Thema ist nach wie vor brisant. Jedes Kind und jeder Jugendliche mit Alkoholvergiftung ist einer zu viel“, erklärt Sabine Hansen, Leiterin der Landesvertretung der DAK-Gesundheit in MV. „Schüler sollen offen und ehrlich über das Thema Alkoholmissbrauch aufgeklärt werden. Bei ‚bunt statt blau‘ werden junge Künstler selbst zu glaubwürdigen Botschaftern gegen das Rauschtrinken.“

Seit 2010 haben bundesweit mehr als 110.000 Teilnehmer Plakate zum Thema eingereicht. Zahlreiche Landesregierungen, Suchtexperten und Künstler unterstützen die mehrfach ausgezeichnete Aktion.

Sozialministerin Stefanie Drese betont: „Wir werden in Mecklenburg-Vorpommern weiter entschieden gegen das Problem vorgehen und vor allem unsere Präventionsanstrengungen fortsetzen. Mit der Kampagne ‚bunt statt blau‘ wollen wir auch in diesem Jahr plakativ deutlich machen, dass es überhaupt nicht cool ist, sich bewusstlos zu trinken. Mit dem Wettbewerb gelingt es auf effektvolle Weise, Jugendliche für einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol zu sensibilisieren. Daher habe ich wieder sehr gerne die Schirmherrschaft übernommen.“  

Nach einer Studie des Kieler Instituts für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT-Nord) erklärt die Mehrheit der jungen Künstler, sie hätten durch den Wettbewerb „bunt statt blau“ etwas über die Gefahren von Alkohol gelernt. Nach ihrer Einschätzung trägt die Kampagne auch dazu bei, dass junge Leute vernünftiger mit Alkohol umgehen.

Einsendeschluss für den Wettbewerb 2021 ist der 30. April. Anschließend werden in allen 16 Bundesländern die besten Siegerplakate ausgezeichnet. Im September wählt eine Bundesjury mit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Daniela Ludwig und DAK-Vorstand Andreas Storm sowie dem Kieler Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT-Nord) aus den 16 Landessiegern die Bundessieger.

Der Sucht- und Drogenbericht der Bundesregierung lobt „bunt statt blau“ seit Jahren als erfolgreiches und beispielhaftes Präventionsprojekt gegen den Alkoholmissbrauch von Jugendlichen. Die erfolgreiche Gesundheitskampagne wurde mehrfach ausgezeichnet, zuletzt mit dem renommierten „Internationalen Deutschen PR-Preis 2014“. Die Kampagne ist eingebunden in die „Aktion Glasklar“, die seit zwölf Jahren Schüler, Lehrer und Eltern über das Thema Alkohol aufklärt.

Zahlung von SED-Opferrente

2020 so viele Anträge auf SED-Opferrente bewilligt wie seit zehn Jahren nicht

Schwerin -Justizministerin Katy Hoffmeister wies jetzt darauf hin, dass mehr als 3.400 Menschen eine monatliche Wiedergutmachung in Form der SED-Opferrente erhalten. Die Aufarbeitung der Diktatur sei damit aber nicht abgeschlossen.

„Die vergangenen drei Jahrzehnte in Demokratie und Freiheit sind für mehr als 3.400 Menschen in unserem Land ein ganz besonderer Lebensabschnitt. Sie haben die SED-Diktatur überstanden, zur Wiedergutmachung beziehen sie SED-Opferrente. Es sind monatlich 330 Euro, die vernichtete Lebensplanungen, zerstörte Familien und psychische Erkrankungen nicht rückgängig machen können, aber das ertragene Leid zumindest ein Stück anerkennen“, sagt Justizministerin Hoffmeister.

Das Ministerium ist u.a. zuständig für die Anerkennung von Anträgen auf monatliche SED-Opferrente von 330 Euro. Im vergangenen Jahr wurden knapp 270 Anträge bewilligt, das waren so viele wie seit dem Jahr 2010 nicht mehr.

Justizministerin Hoffmeister: „Mit der Gesetzesanpassung im November 2019 ist der Kreis derer, die einen Anspruch auf SED-Opferrente haben, ausgeweitet worden. Ein weiterer Grund der noch immer hohen Zahl neuer Anträge ist aber auch, dass viele Opfer erst heute bereit und in der Lage sind, die Zeit der SED-Diktatur zu verarbeiten und ihren Anspruch auf Wiedergutmachung wahrzunehmen. Es zeigt sich aber auch, dass das SED-Regime und seine Willkür noch immer ein Thema sind. Die Aufarbeitung ist noch lange nicht abgeschlossen.“

Das Land Mecklenburg-Vorpommern zahlte im Jahr 2020 an insgesamt 3.419 anerkannte Opfer des DDR-Regimes rund 14,5 Mio. Euro SED-Opferrente. Im Jahr davor waren es rund drei Mio. Euro weniger.

Gesundheitsschutz für Bevölkerung

Schwerin – In wenigen Wochen beginnt die Saison in der Obst- und Gemüsebranche. Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus möchte bundeseinheitliche Rahmen­bedingungen für die Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitskräfte erreichen. Einen Flickenteppich von Regeln und Ausnahmen in den Bundesländern darf es nicht geben, sind sich Minister, Unternehmen der Branche, Verbände und die Gewerkschaft einig und haben dies in einem Forderungskatalog zum Ausdruck gebracht.

„Wir stimmen darin überein, dass der Gesundheitsschutz sowohl für die heimische Bevölkerung als auch die ausländischen Saisonarbeitskräfte oberste Priorität hat,“ erklärt Minister Backhaus.

„Wir beschäftigen in M-V allein in der Land- und Ernährungswirtschaft jedes Jahr rund 8.000 ausländische Saison- und Dauerarbeitskräfte. Im vergangenen Jahr haben wir bereits gemeinsam mit den heimischen Akteuren unter anderem ein Sicherheits­konzept für die Fleischwirtschaft entwickelt. Wir müssen jetzt die Erfahrungen aus dem ersten Lockdown im vergangenen Jahr nutzen und ein geordnetes Einreiseverfahren sicherstellen. Wir begrüßen Saisonarbeitskräfte, die im Obst- und Gemüsebau des Landes gebraucht werden, und heißen sie willkommen. Aber wir brauchen klare Regeln, die für alle Bundesländer gleichermaßen gelten, unabhängig von länderspezifischen Quarantäne­regelungen.“

Das Ministerium hält es für erforderlich, dass alle ausländischen Arbeitskräfte bei der Einreise in die Bundesrepublik einen höchstens 48 Stunden alten negativen PCR-Test vorzulegen haben. Sobald sie am Arbeitsplatz ankommen, wird durch einen weiteren Schnelltest sichergestellt, dass auch keine Corona-Infektion durch Kontakte während der Anreise in den Betrieb eingeschleppt wird.

Die Unternehmen der Obst- und Gemüsebranche haben im vergangenen Jahr betriebseigene Hygienekonzepte erarbeitet, die sich bewährt haben. Darauf wird aufgebaut, um in 2021 die Gefahr eines Ausbruchs zu minimieren und bei im Einzelfall auftretenden positiven Corona-Tests im Unternehmen sofort reagieren zu können.

Bei Abreise der Saison-Arbeitskräfte wird letztmals ein Corona-Test durchgeführt, damit sichergestellt wird, dass die Arbeitskräfte die Heimreise gesund antreten.

„Alle maßgeblichen Teilnehmer der Branche in Mecklenburg-Vorpommern haben sich an einen Tisch gesetzt und diese Punkte erarbeitet, die den Unternehmen Klarheit und uns allen ein Höchstmaß an Sicherheit bringen. Ich bin stolz auf dieses erzielte Ergebnis“, so Minister Dr. Backhaus.

Forderungskatalog

Positionen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu den Rahmenbedingungen für Saisonbeschäftigte in der Landwirtschaft unter Corona-Bedingungen im Hinblick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz:

  1. Die Sicherheit der Bevölkerung, aber auch die Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer muss im Vordergrund stehen.
  1. Eine einheitliche Regelung an allen Außengrenzen der Bundesrepublik ist notwendig. Es darf keine Unklarheiten geben, die Anforderungen bei der Einreise in die Bundesrepublik müssen eindeutig sein und in jedem Bundesland gleich.
  1. Die Unterscheidung in Kategorien (Risikogebiet – Hochinzidenzgebiet – Virusvarianten-Gebiet) ist nicht praktikabel, da sich der Status eines Landes ständig ändern kann.
  1. Alle ausländischen Saisonarbeitskräfte müssen bei der Einreise einen höchstens 48 Stunden alten negativen PCR-Test vorweisen. Die Saisonarbeitskräfte können nur mit diesem Zertifikat die Weiterreise zum Arbeitsplatz antreten. Eine einheitliche Lösung für alle Einreisenden in die Bundesrepublik wird angestrebt.
  1. Die digitale Anmeldung der ausländischen Saisonarbeitskräfte soll vor der Einreise über die Unternehmen erfolgen. Bei Einreise ist die Anmeldung durch jede Arbeitskraft mitzuführen. Die beschäftigenden Unternehmen oder deren Dienstleister übermitteln die Liste an das zuständige Gesundheitsamt.
  1. An der Grenze werden verstärkte Kontrollen vorgenommen. In Deutschland sind ausländische Arbeitskräfte willkommen, mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen müssen aber für die Einreise bestimmte Anforderungen erfüllt werden.
  1. Im beschäftigenden Unternehmen wird bei Ankunft zusätzlich ein Antigen-Schnelltests (PoC-Antigentests) durchgeführt. Die damit verbundenen Kosten für die Unternehmen sollen ganz oder teilweise durch die öffentliche Hand ausgeglichen werden.
  1. Am Einsatzort der Saisonarbeitskraft ist eine enge Abstimmung zwischen dem Gesundheitsamt und dem beschäftigenden Unternehmen über das Hygienekonzept kontinuierlich sicherzustellen. Zudem findet vor Ort durch das Gesundheitsamt ein Abgleich mit der digitalen Anmeldung statt, um sicherzugehen, dass die Arbeitskraft nur da eingesetzt wird, wo sie angemeldet ist.
  1. Die Größe der festen Arbeitsgruppen beträgt in der Regel 4 Personen. In Abhängigkeit von Art und Umfang der Tätigkeit müssen jedoch in bestimmten Fällen größere Arbeitsgruppen mit bis zu 25 Personen zulässig sein. Das Land wird sich für eine entsprechende Anpassung der aktuell geltenden Verordnungen einsetzen.
  1. Die 70-Tage-Regelung für die kurzfristige Beschäftigung von Saisonarbeitskräften ist analog zu 2020 auf höchstens 115 Tage im Jahr auszuweiten, um einen möglichst geringen Austausch von Arbeitskräften zu gewährleisten und damit das Ansteckungsrisiko zu minimieren.
  1. Bei Abreise der Saisonarbeitskraft soll auf Kosten des beschäftigenden Unternehmens ein nochmaliger Schnell-Test durchgeführt und der Nachweis darüber der Arbeitskraft ausgehändigt werden. So soll die Rückreise der Saisonarbeitskräfte erleichtert und eine Quarantäne im Heimatland nach Möglichkeit vermieden werden.

Arbeitsmarkt Januar 2021 in M-V

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist die Zahl der Arbeitslosen im Januar im Vergleich zum Vorjahresmonat um 7.300 Arbeitslose gestiegen (+11,5 Prozent). Die Arbeitslosenquote liegt aktuell bei 8,6 Prozent. Insgesamt sind aktuell somit 70.800 Menschen arbeitslos.

„Hier kommen zwei Faktoren zusammen. Der saisonal typische Anstieg der Arbeitslosigkeit in den kalten Monaten und vor allem macht sich die Corona-Pandemie auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar. Wir stehen womöglich noch vor harten Wochen, weil das Ausmaß der sich in Deutschland ausbreitenden Corona-Mutationen noch nicht vorhersehbar ist. Der Schutz der Bevölkerung steht weiter im Vordergrund. Viele Unternehmen haben existentielle Sorgen und kämpfen weiter mit den Folgen der Pandemie. Deutlich wird, dass viele Betriebe trotzdem versuchen ihr Personal zu halten. Das ist eine Riesenherausforderung und dafür bin ich dankbar. Jetzt geht es darum Perspektiven aufzuzeigen, wie ein Hochfahren unter bestimmten Bedingungen aussehen könnte. Wir sind mit der Wirtschaft im Gespräch“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

Im Vergleich zum Vormonat Dezember ist die Zahl der Arbeitslosen um 5.600 oder 8,6 Prozent gestiegen.

Mit der Maßnahme „Neustart-Prämie“ soll ein Impuls zur Stärkung der Binnennachfrage gesetzt werden. Sie beinhaltet die Zahlung eines Zuschusses von bis zu 100 Prozent an Unternehmen, die ihren besonders von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten einen Bonus zahlen. Die Höhe des Zuschussbetrages erfolgt gestaffelt und kann maximal 700 Euro pro Beschäftigten betragen.

„Die Regelungen des Landes zur „Neustart-Prämie“ sind optimiert und Anspruchsvoraussetzungen verbessert worden Das Programm wird bis zum 31. März 2021 verlängert. Die Zugangsbedingungen erleichtert. Nachdem bislang nur die fortlaufenden Kalendermonate zählten, zählen künftig alle (maximal 6) Kalendermonate im Zeitraum vom 01.04.2020 bis zum 31.03.2021 mit mindestens 50 Prozent Kurzarbeit, auch wenn die Zeiten in Kurzarbeit durch Beschäftigungsmonate im Unternehmen unterbrochen waren. Hier wird den praktischen Erfahrungen noch besser Rechnung getragen“, so Glawe weiter.

Es wurden bislang über 860 Bewilligungen für Prämien an über 6.000 Beschäftigte mit einem Volumen von insgesamt rund 1,5 Millionen Euro ausgesprochen.

Im Januar 2021 haben 1.900 Betriebe für 16.000 Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. Nach – hochgerechneten – Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Oktober 2020 – aktuellster Wert – in Mecklenburg-Vorpommern 21.000 Beschäftigte in Kurzarbeit in 3.000 Betrieben. Die Kurzarbeiter-Quote lag bei 3,6 Prozent.

„Die Nachfrage hält weiter an. Die Kurzarbeit verschafft Unternehmen eine gewisse Planungssicherheit. Durch den großen Einsatz des arbeitsmarktpolitischen Instruments des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes konnten bislang schwerwiegende Folgen der Pandemie auf dem Arbeitsmarkt verhindert werden. Schwerpunktmäßig handelt es sich hierbei um Betriebe aus dem Einzelhandel, dem Gastgewerbe und dem Gesundheitswesen“, erläuterte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe.

Der Arbeitsmarkt im Januar 2021

Nürnberg – „Der Arbeitsmarkt zeigte sich im Januar alles in allem weiter in einer robusten Verfassung. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie hinterlassen aber Spuren.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Januar: +193.000 auf 2.901.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +475.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,4 Prozentpunkte auf 6,3 Prozent

Im Zuge der Winterpause ist die Arbeitslosigkeit von Dezember auf Januar deutlich gestiegen. Mit 2.901.000 liegt die Zahl der Arbeitslosen um 193.000 höher als im Vormonat. Saisonbereinigt hat sie sich verringert. Die Arbeitslosenquote stieg im Januar um 0,4 Prozentpunkte auf bei 6,3 Prozent. Im Vergleich zum Januar des vorigen Jahres hat sich die Arbeitslosenzahl um 475.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Plus von einem Prozentpunkt. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Dezember auf 4,4 Prozent. Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im Januar 2021 bei 3.679.000 Personen. Das waren 354.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. Januar für 745.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Das höhere Niveau der Anzeigen seit November ist auf die erneuten Eindämmungsmaßnahmen infolge der zunehmenden Infektionszahlen zurückzuführen.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis November zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im November für 2,26 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hatte nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen, stieg im November mit den erneuten Eindämmungsmaßnahmen aber wieder an.

Mit den wirtschaftlichen Beschränkungen in Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, zuletzt stabilisierten sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Dezember saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 10.000 gestiegen. Mit 44,68 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 756.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis November reichen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 57.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im November nach Hochrechnungen der BA um 74.000 auf 33,89 Millionen Beschäftigte gesunken.

Im Januar waren 566.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 102.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 1.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im Januar 2021 um einen Punkt auf 98 Punkte. Er liegt damit 19 Punkte unter dem Vorjahreswert.

1.179.000 Personen erhielten im Januar 2021 Arbeitslosengeld, 294.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Januar bei 3.819.000. Gegenüber Januar 2020 war dies ein Anstieg von 65.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

In der Nachvermittlungszeit am Ausbildungsmarkt für einen sofortigen Ausbildungsbeginn waren von Oktober bis Januar coronabedingt mit 77.000 rund 12.000 junge Menschen mehr auf Ausbildungssuche als im letzten Jahr. Dem standen 73.000 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen gegenüber, 8.000 mehr als im Vorjahr. 33.000 Bewerberinnen und Bewerber und damit knapp die Hälfte waren im Januar noch unversorgt und weitere 23.000 suchten trotz Alternative weiterhin eine Ausbildungsstelle. Gleichzeitig waren knapp 12.000 Ausbildungsstellen noch unbesetzt. Am Ende des Nachvermittlungszeitraums befanden sich 14.000 Bewerberinnen und Bewerber in einer Berufsausbildung.

Für das neue Berichtsjahr 2020/21 sind bislang aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen 11 Prozent weniger Bewerberinnen und Bewerber gemeldet als im Januar des Vorjahres. Die Zahl der Ausbildungsstellen unterschreitet des Vorjahreswert um 8 Prozent.

Corona-Mutationen in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern gibt es labordiagnostisch erste Hinweise auf Corona-Mutationen. „Damit ist klar, dass unser Bundesland voraussichtlich nicht von den Mutationen ver-schont bleiben wird. Es gibt 12 Laborergebnisse mit Hinweis auf das Vorliegen der britischen Variante. Das zeigt bereits jetzt, dass wir weiter vorsichtig sein müssen. Umso wichtiger ist es sich an die bestehenden Beschränkungen und Regeln zu halten. Die bisherigen Befunde müssen weiter untersucht werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstagabend.

Bei den untersuchten Fällen wurden positive PCR-Testungen des Corona-Virus mittels einer mutationsspezifischen PCR nachuntersucht. Die Laborbefunde müssen nun durch eine entsprechende Vollsequenzierung weiter untersucht werden.

Im Landkreis Ludwiglust-Parchim sind drei positive Laborergebnisse mit Hinweis auf das Vorliegen der Virusvariante UK B1.1.7 (britische Variante) festgestellt worden. Zwei Befunde sind im Landkreis Rostock und sieben weitere Befunde im Landkreis Nordwestmecklenburg diagnostiziert worden „Es ist notwendig, dass Proben weiter untersucht werden, damit wir einen Stand über die Verbreitung der Virus-Mutationen in der Bevölkerung haben“, so Glawe weiter.

Der Minister betonte abschließend: „Die bisherigen Erkenntnisse deuten darauf hin, dass die derzeit in Deutschland zugelassenen Impfstoffe gegen die Virusvariante B1.1.7 wirksam sind“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe.

Impfen gegen das Coronavirus

Schwerin – Im Schweriner Landtag ist das Thema Impfen gegen das Coronavirus diskutiert worden. „Nach allem, was wir gegenwärtig nach Millionen Impfungen in aller Welt wissen, sind die Risiken einer Corona-Schutzimpfung sehr gering und die Chancen für einen effektiven Infektionsschutz groß. Aber wir stehen erst am Anfang unseres Weges bis zum Aufbau eines hinreichenden Infektionsschutzes für die Bevölkerung von Mecklenburg-Vorpommern. Je mehr geimpft wird, umso mehr wächst auch das Interesse daran, sich impfen zu lassen – sowohl in der Bevölkerung als auch beim medizinischen Personal. Das sind meine Erfahrungen aus Vor-Ort-Besuchen in den Impfzentren Ludwigslust, Schwerin und Rostock oder im Südstadtklinikum der Hansestadt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag vor Ort.

Nach Angaben des Robert-Koch-Institutes sind in Mecklenburg-Vorpommern 66.337 Impfdosen verabreicht worden (Anzahl Erst- und Zweitimpfungen) – davon haben 12.718 Personen eine Zweitimpfung erhalten. „Der Start der Corona-Impfungen in Mecklenburg-Vorpommern Ende Dezember ist gelungen. Die größte Impfaktion in der Geschichte unseres Landes läuft. Es hat sich dabei gezeigt, dass die logistische Herausforderung in der Zusammenarbeit von Bund, Land und Kommunen funktioniert. Entscheidend ist, dass dies auch weiter so anhält. Die Impfzentren und mobilen Teams sind in den Landkreisen etabliert. Hier greifen viele Räder ineinander und ich bin dafür dankbar, dass es Schritt für Schritt vorwärts geht. Der Corona-Impfstoff ist der Goldstaub der Gegenwart. Das darf perspektivisch nicht so bleiben. Ziel muss es sein, dass der Zugang für alle Impfwilligen möglichst schnell erfolgt. Wir brauchen weiter mehr Impfstoff. Der Bund setzt alles daran, damit dies auch weiter gelingt“, so Glawe.

Gesundheitsminister Glawe erläuterte, dass es wichtig sei, sich seine eigene Meinung zum Thema Impfen zu bilden. „Bei einem neuartigen Impfstoff mag es verständlicherweise Bedenken gegen eine Impfung geben. Diesen Bedenken kann mit sachlicher Aufklärung und auch der Erfahrung der immer zahlreicheren komplikationslos Geimpften begegnet werden. Gegen Falschinformationen hilft bessere Aufklärung über die Chancen und Risiken einer Impfung. Das galt schon bei der Impfung gegen Mumps und anderen Infektionskrankheiten und es gilt jetzt erneut“, so Glawe weiter.

Der Minister hat im Landtag dafür geworben, die kommunalen Impfangebote in den Impfzentren, bei den mobilen Impfteams und anderen Einrichtungen wahrzunehmen. „Ziel ist es, weiter baldmöglich eine ´Herdenimmunität´ aufzubauen und das SARS-CoV-2-Virus in all seinen Mutationsformen nachhaltig zu bekämpfen“, so Glawe weiter. Mecklenburg-Vorpommern folgt in der Impfpriorisierung den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). „Voraussichtlich im Sommer wird für alle Impfwilligen genügend Impfstoff für eine Impfung gegen Covid19 zur Verfügung stehen. Diesen Weg möchten wir weiter beschreiten. Mit jedem Geimpften besteht die Chance, dass die Pandemie baldmöglich eingedämmt wird und unsere Krankenhäuser weiter entlastet werden. Die Corona-Schutzimpfung ist die Chance, die wir haben, das Virus nachhaltig zu bekämpfen und die sollten wir gemeinsam nutzen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.