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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Jugend- und Schulsozialarbeit

Schwerin – Das Sozialministerium und der Landkreis Rostock haben eine Vereinbarung zur Förderung und Umsetzung der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit in diesem und im kommenden Jahr unterzeichnet. Danach erhält der Landkreis insgesamt 2,332 Millionen Euro vom Land zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit für die Jahre 2021 und 2022. Die Mittel des Landes werden aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung gestellt.

„Die Jugend- und Schulsozialarbeit hat für die individuelle Förderung junger Menschen in unserem Land eine hohe Bedeutung“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese. „Ich bin deshalb im Interesse der Kinder und Jugendlichen sehr froh, dass sie in Zusammenarbeit von Land, kommunaler Ebene und Jugendhilfeträgern fortgeführt wird. Damit besteht Planungssicherheit für die Jugend- und Schulsozialarbeit im Landkreis Rostock“, so Drese.

Gemeinsames Ziel von Land und Kommunen ist nach Aussage von Drese, junge Menschen in der Schule erfolgreich sozialpädagogisch zu betreuen und vor allem beim Übergang in die Ausbildung zu unterstützen. „Die mit dem Landkreis Rostock unterzeichnete Zielvereinbarung zur Ausgestaltung der Jugend- und Schulsozialarbeit bildet die finanzielle Basis und dient zugleich als Grundlage für die Umsetzung der fachpolitischen Ziele im Bereich der Jugend- und Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern“, verdeutlichte Ministerin Drese.

Im Einzelnen erhält der Landkreis Rostock in diesem Jahr knapp 515.000 Euro für die Jugendsozialarbeit und fast 619.000 Euro für die Schulsozialarbeit. Für 2022 sind es 543.000 Euro (Jugendsozialarbeit) bzw. gut 655.000 Euro (Schulsozialarbeit).

Insgesamt stellt das Sozialministerium in den Jahren 2021 und 2022 zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit im Land gut 17,15 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Darüber hinaus sind landesseitig jährlich bis zu 1,8 Millionen Euro für die anteilige Finanzierung der durch die Kommunen aus BuT-Restmitteln finanzierten Stellen in der Schulsozialarbeit eingeplant.

Die Beträge, die auf den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt in den Jahren 2021 und 2022 entfallen, berechnen sich nach dem Anteil der jeweils dort lebenden 10- bis 26-jährigen Einwohner*innen sowie einem Pauschbetrag für standardisierte Einheitskosten.

Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Schwerin – Das Landeskabinett hat die Änderung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (LBGG M-V) beschlossen. Der Gesetzentwurf geht nun in die parlamentarische Beratung in den Landtag.

Mit unserer beabsichtigten Novelle wollen wir Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen weiter beseitigen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese nach der Sitzung der Landesregierung. Ziel des Landes sei es, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte und möglichst selbständige Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.

Ministerin Drese hob insbesondere die Weiterentwicklung des Integrationsförderrates zu einem Inklusionsförderrat für Menschen mit Behinderungen hervor. „Mit dieser Änderung stärken wir die Vereine und Verbände der Menschen mit Behinderungen in ihrer Aufgabenwahrnehmung“, sagte Drese.

Das aus ehrenamtlich Mitgliedern bestehende Gremium berät und unterstützt die Landesregierung bei der Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen. Er hat das Recht, der Landesregierung geeignete Vorschriften vorzuschlagen. Wenn Gesetzentwürfe eingebracht oder andere Rechtsvorschriften erlassen werden sollen, ist der Förderrat anzuhören, wenn die Belange von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen betroffen sind.

Ein weiterer wichtiger Punkt der geplanten Änderung des LBGG ist die Einführung der verständlichen und „Leichten Sprache“ im Verwaltungsverfahren aller staatlichen Ebenen (Bund, Länder, Kommunen). „Mir ist es ein großes Anliegen, dass Behörden ihre Bescheide verständlich und auch in Leichter Sprache insbesondere gegenüber Menschen mit Behinderungen erläutern“, betonte Drese. Dazu seien auch Fortbildungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der barrierefreien Kommunikation notwendig und vorgesehen, so Drese.

Ein weiterer Schwerpunkt des novellierten LBGG ist der weitere Abbau von Barrieren in Landesbauten. Drese: „Für landeseigene Neubauten und große Um- und Erweiterungsbauten ist eine Barrierefreiheit nach dem Stand der Technik vorgesehen. Wir wollen dabei auch die Gebäudeteile mit Publikumsverkehr barrierefrei gestalten, die nicht unmittelbar von den baulichen Maßnahmen selbst betroffen sind.“

Arbeitsmarkt Dezember 2020 in M-V

Schwerin – Die Arbeitslosigkeit in Mecklenburg-Vorpommern ist im Dezember 2020 gegenüber dem Vorjahr gestiegen. 65.100 Menschen waren arbeitslos gemeldet; 7.000 mehr als im Dezember 2019. Die Landesarbeitslosenquote beträgt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 7,9 Prozent.

„Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind entscheidend für die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt. Das sehen wir gerade jetzt – die Corona-Krise beeinträchtigt das Wirtschaftsgeschehen weiterhin stark. Bund und Land haben gemeinsam Programme auf den Weg gebracht, um Unternehmen, Solo-Selbstständige und Mitarbeiter zu unterstützen, bestmöglich durch die Zeit zu kommen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Im Vergleich zum Vormonat November ist die Arbeitslosigkeit um 5 Prozent (3.100 Menschen) gestiegen.

Im Dezember haben 1.700 Betriebe für 14.700 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. Seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 wurden damit von insgesamt 23.700 Betrieben Kurzarbeit für 231.100 Beschäftigte angezeigt. Die Schwerpunkte liegen im Einzelhandel, in der Gastronomie und im Gesundheitswesen. Die seit März 2020 eingeführten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld, beispielsweise die Erhöhung der Kurzarbeitergeldsätze – für die wir uns als Land auch massiv eingesetzt haben – oder die erweiterten Hinzuverdienstmöglichkeiten, wären eigentlich Ende 2020 ausgelaufen. Die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

„Durch die intensive Nutzung des Kurzarbeitergeldes konnten bisher viele Entlassungen vermieden werden. Gerade in Krisenzeiten hat sich die Kurzarbeit als geeignetes Mittel für den Mittelstand bewährt. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern mit dem MV-Schutzfond weitere Impulse gesetzt, um den Folgen der Corona-Pandemie arbeitsmarktpolitisch entgegen zu steuern. Zu nennen sind insbesondere die Neustart-Prämie für Beschäftigte nach Kurzarbeit, das Unterstützungsprogramm für ausländische Berufspendler sowie das Förderprogramm Ausbildungsfortsetzung“, sagte Glawe.

Angesichts der Unsicherheit, der sich Wirtschaft und Arbeitsmarkt in den kommenden Monaten gegenüber sehen, wurde vom Bund mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz eine Fortschreibung der erweiterten Regelungen zur Kurzarbeit über das Jahr 2020 hinaus beschlossen. Die bestehenden befristeten Hinzuverdienstregelungen werden ebenfalls bis 31. Dezember 2021 verlängert und es werden Anreize geschaffen, Zeiten von Kurzarbeit für Qualifizierungen zu nutzen.

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Daten aus Oktober 2020) ist um Vorjahresvergleich um 3.300 (0,6 Prozent) auf 582.100 gesunken. Im Gesundheits- und Sozialwesen (+2.100) und im Bereich öffentliche Verwaltung/Sozialversicherungen (+900) sind neue Arbeitsplätze entstanden. In der Arbeitnehmerüberlassung (-1.300), im Verarbeitenden Gewerbe (-1.200) sowie im Handel und im Bereich Verkehr/Logistik (jeweils -600) gingen Arbeitsplätze verloren. Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe verwies auf das Winter-Stabilisierungsprogram für Wirtschaft und Arbeit in MV.

„Wir haben einen Instrumentenkasten mit vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten, um gemeinsam mit dem Bund Unternehmen und Mitarbeiter bestmöglich durch die Zeit der Corona-Pandemie zu bringen.“

Im Winter-Stabilisierungsprogramm für Wirtschaft und Arbeit gibt es Möglichkeiten der Unterstützung. Hierzu zählen unter anderem die Erstattung von Personalkosten mit monatlichen Festbeträgen, die Erstattung von Tilgungen und Leasingraten, ein Unterstützungsprogramm für das Beherbergungsgewerbe, ein Unterstützungsprogramm im Bereich der Veranstaltungswirtschaft, ein Programm zur Unterstützung von ortsfesten Freilufttheater-Spielstätten und zur Absicherung der Veranstaltungsplanung von Musikfestivals, die jeweils von überregionaler Bedeutung sind sowie die Weiterentwicklung des Programms „Neustart-Prämie“. Das Programm umfasst ein Volumen von circa 130 Millionen Euro.

Der Arbeitsmarkt im Dezember 2020

Nürnberg – „Die Zahl der arbeitslosen Menschen ist im Dezember gestiegen – aber nicht so stark wie sonst in diesem Monat. Die Anzeigen für Kurzarbeit haben wieder zugenommen – jedoch nur in begrenztem Umfang. Die Nachfrage der Betriebe stabilisiert sich auf einem niedrigeren Niveau.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Dezember: +8.000 auf 2.707.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +480.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: unverändert bei 5,9 Prozent

Die Arbeitslosigkeit ist von November auf Dezember geringer angestiegen als sonst üblich. Mit 2.707.000 liegt die Zahl der Arbeitslosen 8.000 höher als im Vormonat. Saisonbereinigt hat sie sich um 37.000 verringert. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 480.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote liegt im Dezember wie im November bei 5,9 Prozent, verzeichnet aber im Vergleich zum Dezember des vorigen Jahres ein Plus von einem Prozentpunkt. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im November auf 4,4 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 28.000 gesunken. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im Dezember 2020 bei 3.534.000 Personen. Das waren 363.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 28. Dezember für 666.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Das höhere Niveau der Anzeigen im November und Dezember ist auf die erneuten Eindämmungsmaßnahmen infolge der zunehmenden Infektionszahlen zurückzuführen.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Oktober zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im Oktober für 1,99 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hat nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen.

Mit den wirtschaftlichen Beschränkungen in Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, zuletzt stabilisierten sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im November saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 3.000 gesunken. Mit 44,87 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 734.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis Oktober reichen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 59.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Oktober nach Hochrechnungen der BA um 109.000 auf 33,86 Millionen Beschäftigte gesunken.

Zum Jahresende stagniert die Arbeitskräftenachfrage im Zuge der Eindämmungsmaßnahmen. Im Dezember waren 581.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 105.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 5.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – blieb im Dezember 2020 unverändert bei 99 Punkten. Er liegt damit 18 Punkte unter dem Vorjahreswert.

1.061.000 Personen erhielten im Dezember 2020 Arbeitslosengeld, 294.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Dezember bei 3.796.000. Gegenüber Dezember 2019 war dies ein Anstieg von 57.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

In der Nachvermittlungszeit am Ausbildungsmarkt für einen sofortigen Ausbildungsbeginn waren von Oktober bis Dezember coronabedingt mit 73.000 rund 12.000 junge Menschen mehr auf Ausbildungssuche als im letzten Jahr. Dem standen 72.000 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen gegenüber, 8.000 mehr als im Vorjahr. 33.000 Bewerberinnen und Bewerber und damit knapp die Hälfte waren im Dezember noch unversorgt und weitere 24.000 suchten trotz Alternative weiterhin eine Ausbildungsstelle. Gleichzeitig waren knapp 17.000 Ausbildungsstellen noch unbesetzt.

Für das neue Berichtsjahr 2020/21 sind bislang aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen zehn Prozent weniger Bewerberinnen und Bewerber gemeldet als im Dezember des Vorjahres. Die Zahl der Ausbildungsstellen unterschreitet des Vorjahreswert um acht Prozent.

Januar: Regelungen für den Schulbetrieb

Schwerin – In der ersten Woche nach den Weihnachtsferien – also vom 4. bis 8. Januar 2021 – wird der Schulbetrieb so verlaufen wie bereits angekündigt. Das heißt, die Präsenzpflicht an den Schulen ist wie in den Tagen vor den Weihnachtsferien für alle Schülerinnen und Schüler aufgehoben. Für die Schülerinnen und Schüler gilt das Distanzlernen.

Eltern werden gebeten, ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Die Schulen sind jedoch geöffnet für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6, deren Eltern zu Hause eine Betreuung nicht ermöglichen können. Diese Schülerinnen und Schüler bleiben in der Schule in ihrem Klassenverband und bearbeiten die gleichen Aufgaben wie jene Schülerinnen und Schüler, die von zu Hause lernen.

Wichtiger Hinweis:

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur weist darauf hin, dass für den Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien besondere Regelungen gelten. Sie dienen dem Schutz der Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und allen Beschäftigten an den Schulen, um sich vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen.

Folgende Regeln müssen beachtet werden und gelten für:

  • Schülerinnen und Schüler, die sich innerhalb Deutschlands, aber außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern innerhalb der vergangenen 10 Tage in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt, in dem oder der zum Zeitpunkt der Einreise in das Land Mecklenburg-Vorpommern die Zahl der Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 der letzten sieben Tage je 100.000 Einwohner (=Inzidenzwert) 200 oder höher war, aufgehalten haben. Diese Gebiete sind auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts aufgelistet.
  • Schülerinnen und Schüler, die sich in den vergangenen 10 Tagen in einem Risikogebiet außerhalb von Deutschland aufgehalten haben, dürfen die Schule ebenfalls nicht besuchen. Diese Risikogebiete sind ebenfalls auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts aufgelistet.

In beiden Fällen müssen sich Schülerinnen und Schüler in häusliche Quarantäne begeben und das Gesundheitsamt muss informiert werden.

Ausnahmen:

  • Die Regelungen gelten nicht, wenn es sich um einen privaten Besuch bei der Kernfamilie handelte. Also bei Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Lebensgefährten, Eltern, Kindern, Geschwistern, Enkeln, Großeltern, Urenkeln oder Urgroßeltern.
  • Eine weitere Ausnahme besteht bei einem Aufenthalt aufgrund eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts.

Dringend zu beachten ist, dass Schülerinnen und Schüler die Schule nicht besuchen dürfen, wenn typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- und Geschmacksverlust bei ihnen auftreten. In einem solchen Fall sollte ein Besuch bei einer Ärztin/einem Arzt erfolgen.

Sollten Schüler oder Schülerinnen in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einer infizierten Person gehabt haben, dürfen sie die Schule ebenfalls nicht besuchen.

Eltern und Erziehungsberechtigte sind im Interesse der Gesundheit ihrer Kinder und anderer Schülerinnen und Schüler verpflichtet, sich an diese Regelungen zu halten.

Sollten Unsicherheiten bestehen, steht für alle Fragen die zentrale 

Hotline der Landesregierung unter 0385 588 11311

zur Verfügung.

Diese erreichen Sie in der Regel am Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 bis 14 Uhr. Am 31. Dezember ist die Hotline von 10 bis 14 Uhr geschaltet.

Zwischen dem 16. und 18. Dezember haben lediglich 25 Prozent der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 die Schule besucht und 13 Prozent der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 6, weil für sie eine Betreuung zu Hause nicht möglich war. Alle anderen Kinder waren nicht in der Schule. Ab Klasse 7 blieben alle Schülerinnen und Schüler zu Hause im Distanzlernen.

Wohnungsbau Sozial

Neubrandenburg – Für den Neubau von zehn belegungsgebundenen Mietwohnungen (Servicewohnen) und Tagespflege (18 Plätze) an der Neubrandenburger Werner-Seelenbinder-Straße erhält die Neubrandenburger Wohnungsbaugenossenschaft (Neuwoba) vom Landesbauministerium einen Fördermittelbescheid für einen Zuschuss von 541.800 Euro. Die Fördermittel werden nach der Richtlinie „Wohnungsbau Sozial“ gewährt.

Dank der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns haben die Arbeiten bereits begonnen. Das Bauvorhaben soll voraussichtlich im kommenden Sommer fertiggestellt sein. Für die zehn barrierefreien Zweiraumwohnungen in dem viergeschossigen Gebäude werden je hälftig Landeszuschüsse im 1. und 2. Förderweg eingesetzt. Damit stehen nach Fertigstellung Wohnungen sowohl für einkommensschwache Haushalte (1. Förderweg) wie auch Haushalte mit mittlerem Einkommen (2. Förderweg) mit sozial verträglichen Kaltmieten von höchstens 6,00 bzw. 6,80 Euro pro Quadratmeter monatlich zur Verfügung.

Die Wohnungen werden mit einem Smart-Home-System ausgestattet.

Dieser innovative und moderne Bau soll als Modellvorhaben zur Quartiersentwicklung „Neuwoba 2030“ eine Antwort auf den demografischen Wandel geben. Es entsteht ein attraktives Wohn- und Lebensumfeld, dass auch gegenseitige Unterstützung, Integration, Hilfe und wechselseitiges Verständnis ermöglicht.

Das Förderprogramm “Wohnungsbau Sozial“, 2017 in Kraft getreten, setzt Anreize für Wohnungsunternehmen und private Investoren, bezahlbaren Wohnraum in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt zu schaffen. Förderfähig ist die Schaffung von barrierearmen und barrierefreien Mietwohnungen durch Neubau, Um- und Ausbau sowie durch Nutzungsänderung bestehender Gebäude. Bereitgestellt werden Zuschüsse bis zu 850 Euro je Quadratmeter Wohnfläche im ersten Förderweg, bis zu 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im zweiten Förderweg und zusätzlich bis zu 100 Euro je Quadratmeter Wohnfläche für den Einbau von Personenaufzügen.

Für die nach der Richtlinie geförderten Wohnungen gilt eine Belegungsbindung: 20 Jahre lang dürfen sie nur an Personen mit einem Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Diesen erhalten Wohnungssuchende, deren Einkommen einen festgelegten, von der Haushaltsgröße abhängigen Satz nicht überschreitet, bei ihrer Kommune. Für die Dauer von 20 Jahren unterliegen die Wohnungen auch Mietpreisbindungen.

Bislang wurden Neubauvorhaben mit 917 Mietwohnungen in Schwerin, Rostock, Greifswald, Bad Doberan, Waren, Neubrandenburg, Wismar, Anklam, Sassnitz, Torgelow, Heringsdorf/Ahlbeck, Teterow, Wolgast und Bergen mit Fördermitteln in Höhe von 44,7 Millionen Euro unterstützt.

Wohngeld: 37 Millionen Euro für M-V 2020

Schwerin – Im zu Ende gehenden Jahr haben ca. 22.000 Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern Wohngeld erhalten – zehn Prozent mehr als im Vorjahr. Insgesamt erhielten sie knapp 37 Millionen Euro. Das sind rund sieben Millionen Euro – dies entspricht 24 Prozent – mehr als 2019. Das Wohngeld wird jeweils zur Hälfte von Bund und Land finanziert.

„Hier schlagen zunächst zwei Veränderungen vom Jahresbeginn wie erhofft zu Buche: Das Wohngeld wurde erhöht – und die Einkommensgrenzen wurden es auch, so dass mehr Menschen diese Hilfe in Anspruch nehmen können“, sagt Landesbauminister Christian Pegel. Er verweist außerdem auf einen Aspekt, der zum Inkrafttreten des Wohngeldstärkungsgesetzes des Bundes Anfang 2020 nicht absehbar war: „Das Wohngeld trägt während der Corona-Pandemie zur finanziellen Sicherung der Wohnkosten bei. Damit können etwa Menschen, die in Kurzarbeit gehen mussten, Einkommenseinbußen abfedern.“

Für Christian Pegel spielt das Wohngeld eine wichtige Rolle für den sozialen Frieden: „Die Mieten sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen – bundesweit und insbesondere auch in den Ballungsräumen sowie den touristischen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns. Das Wohngeld ist dringend notwendig, damit Wohnen in unserem Land bezahlbar bleibt und wir der weiteren sozialen Spaltung der Gesellschaft entschlossen entgegentreten.“

Anfang 2021 wird das Wohngeld erneut erhöht: Mit dem Start der CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe entlastet eine neue CO2-Komponente im Wohngeld die Haushalte bei den Heizkosten. Für einen Zweipersonenhaushalt steigt das Wohngeld in Durchschnitt um rund zwölf Euro pro Monat.

„Für Rentnerinnen und Rentner wird im Jahr 2021 parallel zur Grundrente ein neuer Freibetrag im Wohngeld eingeführt, damit dieses bei Bewilligung der Grundrente nicht sinkt und die Grundrente tatsächlich bei den Menschen ankommt“, erläutert Pegel eine weitere Veränderung.

Weiterhin sieht das Wohngeldstärkungsgesetz vor, dass das Wohngeld künftig alle zwei Jahre automatisch an die Entwicklung der Wohnkosten und Verbraucherpreise angepasst wird, erstmals zum 1. Januar 2022. Dies war auch eine wichtige Forderung Mecklenburg-Vorpommerns im Bundesratsverfahren gewesen und sogar als gesonderter Punkt in die Agenda für gutes und bezahlbares Wohnen nach der Kabinettsklausur zum Wohnen im Frühsommer 2019 aufgenommen worden.

„Wenn wir regelmäßig prüfen, ob das Wohngeld sich an den Lebensbedingungen der Menschen in unserem Land orientiert, können wir Fälle reduzieren, in denen Haushalte infolge teils geringer Einkommenssteigerungen die wichtige Unterstützung verlieren“, betont Christian Pegel und appelliert: „Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte seinen Anspruch geltend machen. Familien und Alleinerziehende, die Wohngeld beziehen, können zudem Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.“

Einen Wohngeldrechner, eine Broschüre zum Wohngeld zum Herunterladen und ein Antragsformular, das ausgefüllt bei der zuständigen Wohngeldstelle am Wohnort abgegeben werden muss, finden Sie auf der Webseite des Energieministeriums unter www.em.regierung-mv.de/wohngeld.

Das Wohngeld wird als Mietzuschuss für Mieter oder als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer geleistet. Berechtigte haben einen Rechtsanspruch darauf. Ob ein Anspruch besteht und wie hoch das Wohngeld ausfällt, ist individuell verschieden und abhängig vom Wohnort. Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Zuständig dafür sind die örtlichen Wohngeldbehörden – die Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltungen.

Steuerfreibeträge für kommunales Ehrenamt

Schwerin – Im vergangenen Jahr ist die Entschädigungsverordnung des Landes angepasst worden. Seither können ehrenamtlich Tätige etwa in den Kommunalvertretungen eine höhere Aufwandsentschädigung erhalten. Da allerdings der steuerfreie Mindestbetrag nicht erhöht wurde, müssen viele nun einen Teil der Erhöhung versteuern. Finanzminister Meyer drängt daher nun auf eine Anpassung.

Da auch in vielen anderen Ländern die Entschädigungsverordnungen erhöht worden sind, wandte sich Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Reinhard Meyer nun an Bundesfinanzminister Olaf Scholz und seine Kolleginnen und Kollegen in den Ländern, um den steuerfreien Mindestbetrag zu erhöhen. Finanzminister Meyer schlägt vor, die Pauschale von monatlich 200 Euro auf 250 Euro zu erhöhen. Die letzte Anpassung erfolgte im Jahr 2013.

Da mit dem Jahressteuergesetz erst kürzlich die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen um 25 Prozent erhöht wurden, sollte auch der steuerfreie Mindestbetrag entsprechend angepasst werden, so Meyer. „Wir sollten hier den Gleichklang der Steuerfreibeträge erhalten“, mahnte der Finanzminister, „da alle ehrenamtlich Tätigen einen ebenso wichtigen Beitrag für das Gemeinwesen leisten. Im Übrigen wäre das in Zeiten von Corona ein wichtiges Zeichen für das kommunale Ehrenamt.“