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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Corona-Pandemie

Schwerin – Gesundheitsminister Harry Glawe ist im ausklingenden Jahr auf die Entwicklung der Corona-Pandemie in Mecklenburg-Vorpommern eingegangen. „Wenn jemand Anfang des Jahres gesagt hätte, dass wir 2020 das wohl schwerste Jahr in der 30-jährigen Geschichte unseres Bundeslandes durchmachen werden – wohl kaum jemand hätte die Aussage auch nur ansatzweise geglaubt. Das Corona-Virus hat uns eines Besseren belehrt – die Corona-Pandemie hat unser Leben auf den Kopf gestellt. Auch unser Gesundheitssystem wird seit einem dreiviertel Jahr insgesamt auf eine harte Bewährungsprobe gestellt. Dennoch: Die Versorgung wird auch in Krisenzeiten weiter bestmöglich gewährleistet. Das zeigt auch, unser Gesundheitssystem stellt sich flexibel auf Veränderungen ein“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe machte auch auf eine der größten Errungenschaft der Medizin aufmerksam. „Es ist für die Gesellschaft eine außerordentliche und wahrscheinlich auch noch nie da gewesene Leistung der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft, in der ein Impfstoff in nur so kurzer Zeit gewonnen werden konnte“, so Glawe weiter. „Vieles hängt am Ende auch von der Bereitschaft ab, sich impfen zu lassen. Das Impfen ist ein wesentlicher Schlüssel, das Corona-Virus wirksam einzudämmen. Wir brauchen am Ende eine Herdenimmunität, das bedeutet, dass 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung immun sein müssten, um einen wirksamen Schutz gegen das Virus zu haben.“

„Gerade in Pandemiezeiten erweist sich die Bedeutung eines funktionierenden Gesundheitssystems. Krankenhäuser sind dabei ein wesentlicher Bestandteil. Auch im kommenden Jahr werden wir weitere Krankenhausinvestitionen unterstützen“, machte Gesundheitsminister Glawe deutlich. „Viele Räder greifen ineinander, damit wir vor Corona geschützt oder im Krankheitsfall das Virus bestmöglich überstehen können. Dafür danke ich allen Aktiven sehr.“

In diesem Jahr wurden im Bereich der Krankenhausfinanzierung u. a. der Neubau der Küche und die Erweiterung der Notfallambulanz am Klinikum Südstadt Rostock und die Digitalisierung an den Betriebsstätten Hagenow und Ludwigslust des Westmecklenburg Klinikums „Helene von Bülow“ gefördert. Unterstützt wurden ebenso der Umbau einer geschlossenen Station der Psychiatrie mit Krisen-Interventions-Unit am KMG Klinikum Güstrow sowie der Umbau und die Neugestaltung der Entbindungsstation an der Asklepios Klinik Pasewalk. Am HELIOS Hanseklinikum Stralsund wurde z. B. das Zentrum für psychosoziale Medizin des Krankenhauses West gefördert. An den Bodden-Kliniken Ribnitz-Damgarten wurden mit zwei Fördermaßnahmen die Erneuerung der Kältemaschinen und die Erneuerung von Komponenten der Gebäudeleittechnik auf den Weg gebracht. „Seit 1990 sind im Rahmen der Krankenhausfinanzierung mehr als 2,95 Milliarden Euro in die Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern geflossen“, sagte Glawe.

Der Minister appellierte abschließend: „Die große Mehrheit im Land leistet einen Beitrag, das Virus einzudämmen. Viele haben sich in kürzester Zeit auf die Veränderungen eingestellt und befolgen beispielsweise die AHA-Regeln: Abstand halten, Hygieneregeln beachten, Alltagsmaske tragen. Kontakte minimieren ist gerade in der Zeit zum Jahreswechsel eine Herausforderung, denn es ist die Zeit der Freunde und der Familie. Das Corona-Virus zeigt uns jeden Tag aufs Neue, wie wichtig es ist, diese einzuhalten. Es geht dabei vor allem auch um die Gemeinschaft: ´Wer sich schützt, schützt auch andere` – so einfach ist die Aussage und umso wichtiger ist die Umsetzung. Das ist vor allem auch ein Beitrag zur Entlastung unseres Gesundheitssystems“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns stellvertretender Ministerpräsident und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Finanzielle Entlastungen 2021

Schwerin – Mit dem neuen Jahr treten zahlreiche Veränderungen in Kraft, mit teils deutlichen finanzielle Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger. Allen voran die weitgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlages, aber auch steuerlich gibt es Entlastungen beispielsweise für die Tätigkeit in gemeinnützigen Vereinen, aber auch Familien, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Menschen mit Behinderungen und Unternehmen werden gezielt entlastet.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Zum Ende des Jahres sind mit dem Jahressteuergesetz zahlreiche Maßnahmen beschlossen worden, mit denen Bürgerinnen und Bürger gezielt unterstützt werden. Allein mit der Abschaffung des Solidaritätszuschlags werden die Mecklenburger und Vorpommern um mehr als 55 Mio. Euro jedes Jahr entlastet. Auch das ist ein wichtiger Beitrag zur Belebung der Konjunktur.“

Im Einzelnen gelten ab dem 1. Januar 2021 die folgenden Verbesserungen:

(Teil-)Abschaffung des Solidaritätszuschlages

Der Solidaritätszuschlag wird für über 95 % der Bürgerinnen und Bürger Mecklenburg-Vorpommerns abgeschafft. Erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 73.000 Euro sind Alleinstehende zur Zahlung verpflichtet. Wer zwischen 73.000 und 109.000 Euro verdient, muss den Soli nur teilweise leisten. Für Familien verdoppeln sich diese Beträge sogar.

Entlastungen im Bereich der Gemeinnützigkeit

Das Land Mecklenburg-Vorpommern setzt sich bereits seit Längerem für eine stärkere Anerkennung von ehrenamtlichem Engagement ein. Dieser Einsatz hat sich nun ausgezahlt: Die Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale werden deutlich angehoben. Einnahmen aus einer Tätigkeit als Übungsleiterin oder Übungsleiter sind künftig bis zu einer Höhe von 3.000 Euro steuerfrei. Wer einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgeht oder sich freiwillig bei einer gemeinnützigen Organisation engagiert, kann daneben künftig Entschädigungen von bis zu 840 Euro steuerfrei erhalten.

Weiterhin ist für den Nachweis von Spenden von bis zu 300 Euro keine Spendenbescheinigung mehr erforderlich. Anstelle des förmlichen Zuwendungsnachweises reicht künftig z. B. ein Kontoauszug.

Für gemeinnützige Vereine wird die Freigrenze für Körperschaft- oder Gewerbesteuer auf 45.000 Euro angehoben. Für Vereine mit jährlichen Einnahmen von bis zu 45.000 Euro entfällt zudem die sogenannte „Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung“.

Entlastungen für Unternehmen

Bereits seit dem 1. Dezember 2020 haben Unternehmen sechs Wochen länger Zeit, die Einfuhrumsatzsteuer für Importe zu begleichen. Dies bedeutet zusätzliche Liquidität von rund 5 Milliarden Euro für Unternehmen, die Importe tätigen. Gleichzeitig werden hierdurch im europäischen Vergleich bestehende Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen beseitigt.

Des Weiteren wird der steuerliche Verlustrücktrag krisenbezogen erweitert. Alleinstehende können Verluste von bis zu 5 Millionen Euro in das Vorjahr zurücktragen. Für Verheiratete oder in Lebenspartnerschaft lebende Bürgerinnen und Bürger wird sogar ein Verlustrücktrag von bis zu 10 Millionen Euro ermöglicht.

Auch die Abschreibungsmöglichkeiten für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurden verbessert. So wurde die Möglichkeit der degressiven Abschreibung wiedereingeführt und der Investitionsabzugsbetrag flexibler gestaltet.

Auch im Bereich der Gewerbesteuer fanden Verbesserungen statt. Künftig kann das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrages auf die Einkommensteuer angerechnet werden.

Entlastungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Zuschüsse der Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld werden bis Ende 2021 zum größten Teil steuerfrei gestellt. In vielen Fällen beläuft sich die Steuerbefreiung auf bis zu 80 %. Das Kurzarbeitergeld und die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse unterliegen allerdings dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Dies bedeutet, dass sie zwar nicht zum steuerpflichtigen Einkommen zählen, allerdings bei der Ermittlung des persönlichen Steuersatzes berücksichtigt werden.

Sonderleistungen der Arbeitgeber an ihre Arbeitnehmer wegen der Corona-Pandemie bleiben bis zum 30. Juni 2021 bis zur Höhe von 1.500 Euro steuerfrei. Dieser Steuerfreibetrag unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt und kann in diesem Zeitraum nur einmal in Anspruch genommen werden.

Die Entfernungspauschale wird ab dem 21. Kilometer für 2021 bis 2023 von 0,30 Euro auf 0,35 Euro und für den Zeitraum von 2024 bis 2026 von 0,35 auf 0,38 Euro angehoben. Geringverdienende, bei denen die erhöhte Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer zu keiner steuerlichen Minderung führt, werden durch die Mobilitätsprämie entlastet.

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hat sich Mecklenburg-Vorpommern nachdrücklich für die Einführung einer Homeoffice-Pauschale eingesetzt. Die nun eingeführte Pauschale beträgt 5 Euro pro Tag, höchstens jedoch 600 Euro im Jahr. Bürgerinnen und Bürger können sie für jeden Kalendertag abziehen, an dem sie ausschließlich in der häuslichen Wohnung tätig geworden sind. Das Vorhandensein eines separaten häuslichen Arbeitszimmers ist hierfür nicht erforderlich.

Entlastungen für Familien und Alleinerziehende

Das Kindergeld wird um 15 Euro pro Kind und Monat erhöht. Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes steigt auf insgesamt auf 8.388 Euro bzw. 4.194 Euro für jeden Elternteil.

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird ab 2020 von 1.908 Euro auf 4.008 Euro pro Jahr angehoben.

Entlastungen für Menschen mit Behinderungen

Der Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen wird verdoppelt und künftig schon ab einem Behinderungsgrad von mindestens 20 gewährt. Bei Menschen mit einem Behinderungsgrad von unter 50 wird künftig auf zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung des Pauschbetrages verzichtet. Zudem wird die Pauschale für behinderungsbedingte Fahrtkosten gesetzlich verankert.

Außerdem ist der Pflegepauschbetrag bei der häuslichen Pflege von Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 oder bei Hilflosigkeit auf 1.800 Euro erhöht worden. Gleichzeitig wird ein Pflege-Pauschbetrag bei der Pflege von Personen mit dem Pflegegrad 2 von 600 Euro und bei der Pflege von Personen mit dem Pflegegrad 3 von 1.100 Euro eingeführt.

Freistellung des Existenzminimums

Der Grundfreibetrag, mit dem die steuerliche Freistellung des Existenzminimums sichergestellt wird, wird ab 2021 auf 9.744 Euro und ab 2022 auf 9.984 Euro angehoben. Dies bedeutet, dass erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 9.744 Euro Steuern fällig werden. Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen wird ebenfalls um 336 Euro bzw. ab 2022 um weitere 240 Euro erhöht.

Serviceportal Mecklenburg-Vorpommern

Fast 21.000 Anträge und mehr als 6.000 Nutzerkonten

Schwerin – Immer mehr Menschen in Mecklenburg-Vorpommern nutzen das landesweite Online-Portal für Verwaltungsdienstleistungen: Bis zum Beginn dieser Woche wurden über das MV-Serviceportal insgesamt 20.962 Anträge gestellt. Zudem sind inzwischen 6.326 Nutzerkonten angelegt.

„Bei der Zahl der Anträge macht sich deutlich bemerkbar, dass wir die Leistungen des Urkundenportals des Zweckverbands für elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern ins MV-Serviceportal integriert haben. Das bedeutet, dass Bürgerinnen nun auch dort die Urkunden aus den Standesämtern wie Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden online beantragen können. Die meisten der Online-Anträge – knapp 20.000 – betrafen das Ausstellen solcher Urkunden“, sagt Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel.

Von den weiteren digitalen Angeboten wurden die Anmeldung der Hundesteuer (334 Anträge) oder eines Gewerbes (320) und die Gewerbeabmeldung (133) am häufigsten genutzt. „Aber auch Fördermittel aus unserem Landesprogramm zur Unterstützung der digitalen Transformation in Unternehmen wurden bereits 47mal online beantragt“, so Christian Pegel.

Verwaltungsleistungen jetzt auch online bezahlen

Er geht davon aus, dass eine weitere Neuerung im Serviceportal für eine weitere deutliche Zunahme der Nutzerzahlen sorgt: Seit kurzem können die Verwaltungsleistungen im Portal auch online bezahlt werden – mit Giropay, Visa und auch via Paypal. „Damit kann der ganze Antragsprozess wirklich vollständig digital abgewickelt werden“, sagt der Minister.

Online-Authentifizierung ist auf dem Weg

Ein weiterer Meilenstein für das Portal ist ins Rollen gebracht: Das Digitalisierungsministerium hat die „Landesverordnung zu den E-Government-Basisdiensten“ erarbeitet. Damit wird die rechtliche Grundlage unter anderem dafür geschaffen, dass Nutzer sich für vertrauliche Antragsverfahren wie zum Beispiel auf einen Führerschein oder Bafög, die eine Authentifizierung erfordern, online ausweisen können. „Der Entwurf der Verordnung geht jetzt in die erforderlichen Anhörungsrunden. Abhängig von deren Ergebnis könnte sie frühestens im Frühjahr verabschiedet werden“, skizziert Pegel den weiteren Ablauf.

Mit Veröffentlichung und somit Inkrafttreten der Verordnung stehen auch das so genannte interoperable Nutzerkonto und das interoperable Postfach bereit: „Interoperabel bedeutet, dass sich auch Menschen, die nicht aus M-V kommen, beim MV-Serviceportal anmelden und damit arbeiten können. Wenn beispielsweise jemand aus Bayern einen Zweitwohnsitz in M-V beantragen oder ein Unternehmer aus Hamburger sein Geschäft in Rostock erweitern möchte“, erläutert Christian Pegel und fügt hinzu: „Technisch haben wir das bereits umgesetzt. Die Verordnung schafft auch hier die rechtliche Grundlage für die praktische Anwendung.“

Neue Schulungsreihe für Behörden

Der Minister appelliert zudem an alle Behörden im Land, das Portal, das die Landesregierung ihnen kostenlos zu Verfügung stellt, zu nutzen: „Das Onlinezugangsgesetz des Bundes schreibt vor, dass alle öffentlichen Verwaltungen ihre Dienste bis Ende 2022 auch online zur Verfügung stellen müssen. Mit dem MV-Serviceportal haben wir eine landesweite, zentrale Plattform für alle bereitgestellt. Ein weiterer Vorteil ist, dass bereits angebotene Leistungen und die dahinterstehenden technischen Verfahren unkompliziert genutzt werden können. Hier muss niemand das Rad noch einmal erfinden.“

Er kündigt eine erneute Schulungsreihe an, bei der Behörden in M-V sich zeigen lassen können, wie sie auf www.mv-serviceportal.de ihre Onlinedienste bereitstellen und betreuen können. „Mitarbeiter des Ministeriums, des Datenverarbeitungszentrums des Landes und des Zweckverbands für elektronische Verwaltung werden diese Schulungen durchführen und dazu direkt auf die Verwaltungen zugehen.“

Um die Verwaltungsleistungen in M-V digital anzubieten, hat das Datenverarbeitungszentrum M-V mit dem Energieministerium das MV-Serviceportal entwickelt. Dort können alle Behörden in M-V, des Bundes und künftig zum Beispiel auch kommunale Versorgungsbetriebe ihre Leistungen online anbieten. Das Portal unter der Adresse www.mv-serviceportal.de ist im Juni 2019 mit rund 380 Antragsmöglichkeiten gestartet, davon mehr als 30 weitgehend digitalisiert. Aktuell bietet es um die 100 Online-Dienste, die komplett digital beantragt werden können – von der Antragsstellung bis zur Bezahlung.

Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit

Schwerin – Zum 1. Januar 2021 übernimmt Sozial- und Gleichstellungsministerin Stefanie Drese den Vorsitz der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK).

„Wir wollen vor allem Initiativen für mehr gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Berufs- und Familienleben starten. Die Konferenz wird sich deshalb schwerpunktmäßig mit der partnerschaftlichen Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit befassen“, betont Drese als zukünftige GFMK-Vorsitzende.

Die Covid-19-Pandemie hat nach Ansicht von Drese deutlich zu Tage treten lassen, welche Ungleichheiten noch immer zwischen den Geschlechtern bestehen – etwa bei den systemrelevanten Berufen oder bei der Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit. „Frauen tragen in der Corona-Krise die größeren Lasten“, so Drese.

Es zeige sich, dass seit langem bestehende frauen- und gleichstellungspolitische Forderungen und Themen „wieder entdeckt“ und medial diskutiert werden. „Diesen Auftrieb werden wir 2021 nutzen, um Erkenntnisse aus der Corona-Krise auszuwerten und die Entwicklungen hin zur tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter weiter voranzubringen“, kündigt Drese an.

Die Ministerin verdeutlicht, dass Mecklenburg-Vorpommern dabei auch die Themen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 fortführen werde, deren Schwerpunkte auf der Gleichstellung im Erwerbsleben sowie dem Kampf gegen Gewalt an Frauen lagen.

Die Hauptkonferenz der GFMK mit allen Gleichstellungs- und Frauenministerinnen, und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder wird am 23. und 24. Juni 2021 in Rostock stattfinden. Drese: „Meine Hoffnung ist natürlich, dass ich meine Kolleginnen und Kollegen auch wirklich in der Hansestadt begrüßen kann.“

Die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) ist die Fachministerkonferenz, die Grundlinien für eine gemeinsame Gleichstellungs- und Frauenpolitik der Bundesländer festlegt und Maßnahmen zur Chancengleichheit und -gerechtigkeit von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen beschließt. Mitglieder sind die für Gleichstellungs- und Frauenpolitik zuständigen Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren der Länder. Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend nimmt als ständiger Gast an der Konferenz teil.

Vorsitz und Geschäftsführung der GFMK wechseln seit dem Gründungsjahr 1991 jährlich unter den Ländern. Mecklenburg-Vorpommern hat den Vorsitz der 31. GFMK übernommen.

Zuschuss an BUND für Klimaschutzkampagne

Schwerin – Der Landesverband des „Bund für Umwelt und Naturschutz“ (BUND) MV erhält für die Klimaschutzkampagne „Ökologisches Bauen in MV“ vom Energieministerium einen Zuschuss in Höhe von 165.762,08 Euro. Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) dienen der Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung des Klimawandels, der Reduzierung von Kohlendioxid und Verbesserung der Ressourceneffizienz gemäß den Fördergrundsätzen „Klimaschutzkampagnen“. Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen 207.202,60 Euro, die Gesamtkosten 212.602,60 Euro.

Ökologisches Bauen spielt in Mecklenburg-Vorpommern bisher eine untergeordnete Rolle. Aus diesem Grund besteht besonderer Handlungs- und Informationsbedarf. Mit der Kampagne „Ökologisches Bauen in MV“ soll auf die Notwendigkeit des Klimaschutzes aufmerksam gemacht und vor allem in den Bereichen Bauen & Siedlungsgrün aktuelles Wissen aufgearbeitet und verbreitet werden. Insbesondere im städtischen Bereich sollen Impulse gesetzt und durch Kommunikation bereits vorhandener praktischer Beispiele Maßnahmen angeschoben werden.

Vorgesehen ist, mit Infoständen, Pressemitteilungen und Ausstellungen die breite Öffentlichkeit anzusprechen. Infobriefe, Videos und Exkursionen sollen Kommunen und kommunalen Unternehmen Impulse zur Umsetzung eigener Maßnahmen geben. Vorhaben der Kommunen und des Landes sollen in Bezug auf das Thema ökologisches Bauen eingefordert und begleitet werden.

Zuschuss für Anbau von Personenaufzügen

Neubrandenburg – Die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft (Neuwoges) erhält vom Bauministerium für den Anbau von drei außenliegenden Personenaufzügen an das Wohngebäude Kirschenallee 17, 19 und 21 einen Zuschuss in Höhe von 178.200 Euro. Die 35 Wohnungen und eine Gewerbeeinheit der sechsgeschossigen Wohngebäude aus dem Jahr 1976 werden künftig mit Aufzügen erreichbar sein.

Im Rahmen des Landesprogramms „Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen“ stehen in diesem Jahr 10,3 Millionen Euro zur Verfügung. Durch die Förderung von Barrieren reduzierenden Wohnraumanpassungen und der Nachrüstung von Personenaufzügen soll das Angebot an barrierearmen Wohnungen mit bezahlbaren Wohnkosten in Mecklenburg-Vorpommern erhöht werden. Das Zuschussprogramm wird im kommenden Jahr fortgesetzt.

Anträge sind beim Landesförderinstitut zu stellen. Antragsformulare und Informationen finden Sie unter https://www.lfi-mv.de/foerderungen/personenaufzuege-und-lifte-barrierearmes-wohnen-/index.html . Antragsberechtigt sind Eigentümer von Miet- und Genossenschaftswohnungen und von selbstgenutztem Wohnraum.

Corona-Impfstart in M-V

Schwerin – Heute starten in Mecklenburg-Vorpommern die Impfungen gegen das Corona-Virus. Geimpft wird zunächst in Alten- und Pflegeheimen. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe und der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin Dr. Rico Badenschier starteten heute vor dem Alten- und Pflegeheim Seniorenquartier Schwerin die landesweite Impfaktion.

„Der Impfstoff ist Licht am Ende des Tunnels. Er ist unsere größte Chance, Schritt für Schritt aus der Pandemie zu kommen. Deshalb freue ich mich sehr, dass wir heute in Mecklenburg-Vorpommern mit dem Impfen loslegen können. Es ist richtig, mit den Alten- und Pflegeheimen zu beginnen. Wir haben leider die größte Zahl der Infektionen bei den über 80-Jährigen, bei denen Erkrankungen zudem oft besonders schwer verlaufen. Deshalb impfen wir zunächst die Älteren und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

„Jetzt geht es los – wir starten mit einer breit angelegten Impfaktion zum Schutz vor Covid-19. Die Herausforderung besteht jetzt darin, in möglichst kurzer Zeit eine große Zahl von Menschen zu impfen. Daran arbeiten alle Beteiligte mit Hochdruck. Dank des großen Engagements in den Landkreisen und Kreisfreien Städten, bei den Hilfsorganisationen, der Bundeswehr und vieler Freiwilliger wollen wir so schnell wie möglich eine hohe Immunität erzielen“, betonte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

„Die zweite Corona-Welle hat auch Schwerin erreicht und besonders besorgniserregend sind die Infektionen in Senioren- und Pflegeheimen, die wir seit einigen Wochen beobachten. Schwerin hat im Vergleich zur Einwohnerzahl relativ viele dieser Einrichtungen. Deshalb bin ich froh, dass wir mit unseren fünf mobilen Impfteams als erstes die besonders gefährdeten Gruppen in diesen Gemeinschaftseinrichtungen impfen können, bevor im Januar auch in unserem Impfzentrum die Corona-Schutzimpfungen beginnen“, sagte der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin Dr. Rico Badenschier.

Zeitgleich wurden im Heim die ersten Impfungen vorgenommen. Die Impfungen sind freiwillig.

In einer ersten Lieferung stehen in Mecklenburg-Vorpommern 10.000 Impfdosen zur Verfügung, bis zum Jahresende sollen insgesamt 30.000 Dosen des Impfstoffes der Firma BioNTech/Pfizer angeliefert werden. Ab Januar ist vorgesehen, dass wöchentlich knapp 15.000 Dosen geliefert werden. Die Impfungen in den Alten- und Pflegeheimen erfolgen durch mobile Impfteams, die regelmäßig getestet werden. Mitbürgerinnen und Mitbürger über 80, die in der eigenen Häuslichkeit leben, werden zu Jahresbeginn angeschrieben und erhalten bei Impfwunsch einen Termin in einem der Impfzentren des Landes.

Jugend- und Schulsozialarbeit

Landkreis Vorpommern-Rügen erhält fast 2,3 Millionen Euro für Jugend- und Schulsozialarbeit

Schwerin – Der Landkreis Vorpommern-Rügen und das Landessozialministerium haben eine Vereinbarung zur Umsetzung der Förderung im Bereich der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit unterzeichnet. Danach erhält der Landkreis insgesamt 2,298 Millionen Euro vom Land zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit für die Jahre 2021 und 2022. Die Mittel werden aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung gestellt.

„Die Jugend- und Schulsozialarbeit ist von hoher Bedeutung für die individuelle Förderung junger Menschen in unserem Land“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese. „Ich bin deshalb im Interesse der Kinder und Jugendlichen sehr froh, dass sie in gemeinsamer Verantwortung zwischen Land, der kommunalen Ebene und den vor Ort tätigen Jugendhilfeträgern fortgeführt wird. Damit besteht Planungssicherheit für die kommenden Jahre für die Jugend- und Schulsozialarbeit in Vorpommern-Rügen“, so Drese.

Land und Kommunen eint nach Aussage von Drese das Ziel, junge Menschen in der Schule erfolgreich sozialpädagogisch zu betreuen und vor allem im Übergang in die Ausbildung zu unterstützen. Die mit dem Landkreis Vorpommern-Rügen unterzeichnete Zielvereinbarung zur Ausgestaltung der Jugend- und Schulsozialarbeit bildet die Grundlage der Finanzierung und dient zugleich als Leitfaden für die Umsetzung der fachpolitischen Ziele im Bereich der Jugend- und Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern“, verdeutlichte Ministerin Drese.

Im Einzelnen erhält Vorpommern-Rügen im kommenden Jahr 509.600 Euro für die Jugendsozialarbeit und 612.500 Euro für die Schulsozialarbeit. Für 2022 sind es 532.842 Euro (Jugendsozialarbeit) bzw. 643.100 Euro (Schulsozialarbeit).

Insgesamt stellt das Sozialministerium zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit im Land gut 17,15 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Darüber hinaus sind landesseitig jährlich bis zu 1,8 Millionen Euro für die anteilige Finanzierung der durch die Kommunen aus BuT-Restmitteln finanzierten Stellen in der Schulsozialarbeit eingeplant.

Die Beträge, die auf den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt in den Jahren 2021 und 2022 entfallen, berechnen sich nach dem Anteil der jeweils dort lebenden 10- bis 26-jährigen Einwohner*innen sowie einem Pauschbetrag für standardisierte Einheitskosten.