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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Schnelltests für Kinder- und Jugendhilfe

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 752 stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe mit 6.352 Plätzen. Zum bevorstehenden Weihnachtsfest wird ein Großteil der Kinder und Jugendlichen aus diesen Einrichtungen zu ihren Herkunftsfamilien inner- und außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern fahren.

„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den stationären Jugendhilfeeinrichtungen leisten seit Ausbruch der Corona-Pandemie hervorragende Arbeit unter schwierigen Bedingungen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. Sie seien rund um die Uhr mit hohem Verantwortungsbewusstsein und großer Professionalität für die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen da. Durch die Umsetzung von Hygienekonzepten und Quarantänesituationen sind die Herausforderungen nochmals gestiegen“, so Drese.

Momentan blicken die Beschäftigten in den Einrichtungen mit einiger Sorge darauf, wie die Situation sich nach den Feiertagen und der Rückkehr der Kinder und Jugendlichen aus ihren Herkunftsfamilien darstellen wird. „Gemeinsam mit den Einrichtungsträgern und den Jugend- und Gesundheitsämtern wollen wir alles tun, um das Infektionsrisiko in den Einrichtungen zu minimieren bzw. Corona-Ausbrüche schnellstmöglich festzustellen“, betonte Drese.

Das Land stellt deshalb kurzfristig 15.000 Schnelltestkits für die stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bereit. Sie können ab sofort im Sozialministerium ausschließlich durch Landkreise und kreisfreie Städte abgeholt werden.

Drese: „Die Nutzung dieser Schnelltests ist eine zusätzliche Maßnahme für mehr Sicherheit in unseren stationären Jugendhilfe-Einrichtungen. Die Schnelltests sollen für aus ihren Herkunftsfamilien rückkehrende Kinder und Jugendliche sowie das Personal in den Einrichtungen zur Verfügung stehen, um die besondere Situation nach den Weihnachtsfeiertagen und über den Jahreswechsel meistern zu können.“

Weihnachtsmänner und Co im Labortest

Rostock – Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) M-V in Rostock hat in den vergangenen Wochen unter anderem Produkte untersucht, die in der Weihnachtszeit bei Verbrauchern sehr beliebt sind. Ergebnis: Es darf genascht werden – in Maßen versteht sich.

Alle 15 Proben Vollmilchschokolade mit weihnachtlichem Bezug gaben in der Amtsuntersuchung eine „gute Figur“ ab.

Verschiedene Hohlkörper und Formen, wie Weihnachtsmänner und Zapfen, wurden in den letzten Wochen in den Fachlaboren des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) M-V in Rostock analysiert. Sie alle stammten aus Supermärkten des Lebensmitteleinzelhandels in M-V.

„Im Ergebnis haben unsere Stichproben ergeben, dass alle schokoladigen Naschereien beanstandungsfrei waren“, sagt Cornelia Trapp, Abteilungsleiterin der Lebens- und Futtermitteluntersuchung im LALLF. Kakao-, Milch- und Milchfettgehalt entsprachen den Anforderungen der Kakaoverordnung. „Auch wenn die Nährwertkennzahlen Fett und Zucker so manchen Verbraucher zusammenzucken lassen, sie stimmten bei unseren Proben. Es war das eingewickelt, was auf der Verpackung stand“.

Die Expertin rät: „Sollten die schokoladigen Verführungen etwas länger auf ihren Verzehr warten und gelagert werden, dann am besten gleichmäßig kühl. So erhält man die Qualität“.

Pilzgifte in Nüssen und Trockenfrüchten?

Ob in der Weihnachtsbäckerei oder zum solo genießen – Nüsse und Trockenfrüchte sind eine Quelle für gesunde Energie und ernährungsphysiologisch wertvoll. Nüsse beinhalten gesunde Fette und Trockenfrüchte unter anderem Ballaststoffe. Getrübt wäre diese Qualität, wenn ein Schimmelpilzbefall mit krebserregenden Aflatoxin­bildnern vorliegen würde.

Aber: „Weder in den 33 in diesem Jahr untersuchten Proben Nüsse, noch in den 39 Proben Trockenfrüchten sind Aflatoxine nachgewiesen worden“, sagt Frerk Feldhusen, Direktor des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V in Rostock. „Und auch sensorisch gab es keine Auffälligkeiten“, untermauert Feldhusen. Das heißt: Aussehen, Geruch und Geschmack der Nuss- und Fruchtvielfalt – alles lag im Normbereich.

Die Proben sind in üblichen Einkaufseinrichtungen des Landes entnommen worden und stammten ursprünglich aus verschiedenen Ländern. In der Analyse auf vier verschiedene Aflatoxine waren Proben von Erdnüssen (10), Haselnüssen (9), Walnüssen (9) und Paranüssen (5) sowie Backpflaumen (10), Aprikosen (10), Feigen (9), Datteln (8) und Cranberries (2).

Nüsse können bereits am Baum, aber auch beim Transport oder bei der Lagerung durch hohe Luftfeuchte und Wärme von Pilzen befallen werden. Diese können Gifte, die Mykotoxine entwickeln. Die Pilzgifte sind nicht mit bloßem Auge sichtbar und in der Regel auch nicht am Geruch oder Geschmack erkennbar. Ähnliches gilt für Trockenfrüchte. Hier bietet der Fruchtzucker Schimmelpilzen eine gute Wachstumsbasis.

Feldhusen rät: „Nüsse und Trockenfrüchte, die sichtbare Schimmelspuren aufweisen, müssen entsorgt werden. Sollten Sie einen atypischen Geschmack bemerken, z.B. muffig, ist das kein Genuss und kann gesundheitliche Nebenwirkungen provozieren.“ Ein atypischer Geschmack muss aber nicht zwangsläufig auf einen Schimmelpilzbefall hindeuten, es liegt jedoch ein erhöhtes Risiko dafür vor.

Um einen Schimmelpilzbefall im eigenen Haushalt zu vermeiden, sollten Nüsse und Trockenfrüchte kühl und trocken gelagert werden.

Räucherfisch im mikrobiellen Amtscheck

Im Jahr 2020 sind im LALLF Rostock planmäßig 62 heißgeräucherte Fischereierzeugnisse auf ihre mikrobiologische und sensorische Qualität hin überprüft worden. Häufig untersuchte Fischarten waren Makrele, Forelle, Stremellachs, Schwarzer Heilbutt, Buttermakrele, Saibling, aber z. B. auch Zander. Entnommen wurden sie in Form von verpackter Ware aus dem Einzelhandel oder lose aus Fischräuchereien oder Fischtheken.

51 der Fischproben waren in Ordnung (82 %).

In neun Fällen ist der Krankheitserreger Listeria monocytogenes nachgewiesen worden, davon in drei Proben in so hoher Konzentration, dass eine Gesundheitsgefahr gegeben war.

Die Sensorik – also der Test auf Geruch, Geschmack und Aussehen – war bei allen Proben beanstandungsfrei. Listerien verursachen auch keinerlei Veränderungen dieser Prüfkriterien. Das macht sie dann bei Vorhandensein über 100 Keimen pro Gramm Fisch auch gefährlich.

Zwei weitere Proben sind außerdem wegen Kennzeichnungsmängeln beanstandet worden.

Heißgeräucherte Fischwaren sind eine verbreitete Spezialität im Küstenland Mecklenburg-Vorpommern. Sie sind sprichwörtlich an fast jeder Ecke, ob im Lebensmitteleinzelhandel oder am Stand eines Direktvermarkters zu bekommen. Der erzeugnistypisch sensible Produktcharakter, bei kleineren Herstellern oft nicht standardisierte Herstellungstechnologien, z. T. lange Haltbarkeitsfristen sowie nicht immer optimale Vertriebsbedingungen können auch beim durchgegarten Räucherfisch zu hygienischen Problemen führen.

Verbraucher erwarten bei gegarten Erzeugnissen nicht unbedingt ein Vorkommen von Listerien. Sie werden bei ordnungsgemäßer Herstellung durch entsprechend hohe Rauchtemperaturen abgetötet. Listerien kommen aber überall in der Umwelt vor. Sie sind in der Regel für gesunde Menschen von mäßig krankheitsauslösender Wirkung. Allerdings sind immunsuppressive sowie alte Menschen und Schwangere Risikogruppen, bei denen eine Infektion zu schweren Verläufen führen kann.

Um im Haushalt eine Vermehrung von Verderb- oder Krankheitserregern in geräucherten Fischerzeugnissen weitgehend zu verhindern, sind eine strikte Kühllagerung und zügiger Verbrauch empfehlenswert. Sensorisch abweichende Räucherfische sollten unbedingt entsorgt werden!

Hersteller mit auffälligen Ergebnissen sind neben entsprechenden Vollzugsmaßnahmen dringend aufgefordert, ihre Produktionstechnologie zu optimieren.

Sächsische Patienten in M-V

Rostock – In Mecklenburg-Vorpommern werden schwer erkrankte Covid-19-Patienten aus Sachsen erwartet. „In Sachsen hat sich die Pandemiesituation in den vergangenen Tagen deutlich zugespitzt. Die Zahlen von Covid-19 Neuinfektionen gehen sehr schnell nach oben. Mecklenburg-Vorpommern hat eine Anfrage aus Sachsen mit der Bitte um Unterstützung bekommen. Wir erwarten in den kommenden Tagen bis zu 10 Patienten aus dem Freistaat. Das ist auch eine Frage von solidarischer Unterstützung in Pandemiezeiten. Der Fokus liegt auf einer strategischen Patientenverlegung in ausgewählte Zielkrankenhäuser, um Krankenhauskapazitäten und insbesondere Beatmungsplätze in Regionen mit starkem Infektionsgeschehen zu entlasten. Die Unimedizinen in Rostock und Greifswald sowie das Südstadtklinikum in Rostock stehen zur Verfügung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Die Unimedizin Rostock übernimmt vorerst zwei schwer erkrankte Covid-19-Patienten aus Sachsen (ein Erkrankter ist bereits vor Ort). „Die Lage vor allem in Ostsachsen ist ernst. Aktuell haben wir noch ausreichend Kapazitäten, um den sächsischen Kollegen und Patienten zu helfen“, sagte Prof. Dr. Christian Schmidt, Ärztlicher Vorstand der Unimedizin.

Auch die Universitätsmedizin Greifswald wird Patienten aus Sachsen aufnehmen, wenn es notwendig werden sollte. „Wir sind ein Krankenhaus und da ist es selbstverständlich, dass wir auch helfen“, betonte der Ärztliche Direktor Prof. Klaus Hahnenkamp. „An der Greifswalder Universitätsmedizin konnten wir aufgrund des erhöhten Infektionsgeschehens in unserer Region bereits umfangreiche Kenntnisse in der Behandlung von Covid-19-Patienten gewinnen.“ Aktuell werden an der Universitätsmedizin Greifswald 19 Patienten mit Covid-19 behandelt, sechs davon auf der Intensivstation.

Die Universitätsmedizin Rostock wird über den Jahreswechsel, wenn erforderlich, in Absprache mit den Behörden weitere Patienten aus Sachsen aufnehmen. „Wir tun dies in engster Absprache und Zusammenarbeit mit den anderen Krankenhäusern in unserem Einzugsgebiet (Cluster)“, sagte Prof. Dr. Daniel Reuter, Direktor der Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie und Intensivtherapie und Cluster-Manager. „So werden wir sicherstellen, dass ausreichend Ressourcen vorgehalten werden, um die Patientenversorgung über den Jahreswechsel in der Region zu gewährleisten.“

Insgesamt wird Mecklenburg-Vorpommern über Weihnachten und den Jahreswechsel bis zu zehn Intensivpatienten aus Sachsen übernehmen. Die Zuordnung zu den einzelnen Kliniken in MV wird anhand der Erkrankungsschwere der einzelnen Patienten und den tagesaktuellen Kapazitäten entsprechend gesteuert. „Zwischen den Bundesländern und innerhalb der einzelnen Länder bestünden erhebliche Unterschiede in der Auslastung. Durch die täglich ansteigenden Fallzahlen könne es daher zu lokalen und regionalen Überlastungen und Engpässen in der intensivmedizinischen Versorgung kommen. Wenn es möglich ist, helfen wir“, betonte Glawe weiter.

Zur regionalen Steuerung der Aufnahme und Verteilung von verlegungsfähigen Covid-19-Patienten an den Krankenhäusern Helios Kliniken Schwerin (Cluster I), Universitätsmedizin Rostock (Cluster II), Universitätsmedizin Greifswald (Cluster III), Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg (Cluster IV) wurden Koordinierungsstellen eingerichtet. „Diese steuern in ihren Einzugsgebieten in tagesaktueller Abstimmung selbstständig die Patientenströme. Über die Steuerung der Cluster ist die Versorgung der Schwerstbetroffenen über die Maximalversorger gesichert“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Stationär betreute Pflegebedürftige

Schwerin – Zu den bevorstehen Weihnachtsfeiertagen und dem Jahreswechsel richtet Sozialministerin Stefanie Drese einen dringenden Appell an die Angehörigen von Pflegebedürftigen in vollstationären Einrichtungen.

„Ihre Lieben gehören zu denjenigen, die einen ganz besonderen Schutz benötigen. Sie sind auf Grund Ihres Alters oder der Vorerkrankungen besonders gefährdet, schwer zu erkranken, wenn sie sich mit dem Coronavirus anstecken“, betont Drese in einem Brief, der am Montag u.a. an die Einrichtungsträger versandt wurde.

Die Ministerin bittet Familien angesichts steigender Infektionszahlen in den Pflegeeinrichtungen darum, noch einmal gut darüber nachzudenken, wie die Weihnachtstage gestalten werden können. „Wägen Sie bitte ab, ob Sie Ihre Angehörigen zu sich in die Häuslichkeit holen, oder ob Sie in diesem Jahr einen Besuch in der Einrichtung oder dem Angebot vorziehen, um Ihren Angehörigen die Quarantänezeit zu ersparen“, so Drese. Das sei eine sehr persönliche und schwierige Entscheidung, die unter Abwägung aller Argumente getroffen werden sollte.

Ministerin Drese rät dringend, Kontakte auf ein Mindestmaß zu begrenzen: „Wenn Sie Ihre Angehörige oder Ihren Angehöriger nach Hause holen, müssen Sie ein hohes Verantwortungsbewusstsein zeigen“, verdeutlicht Drese. „Gehen Sie deshalb bitte fürsorglich und konsequent mit sich selbst und anderen Familienmitgliedern um.“

Ein guter Schutz sei es, sich vor dem Besuch in Selbstisolation zu begeben. Wenn möglich, sollte im Homeoffice gearbeitet und auf die Benutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs verzichtet werden, so Drese. Während der Weihnachtstage sollten strikt und konsequent die allgemeinen und besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen auch in der Häuslichkeit beachtet werden.

Drese rät zudem mit dem Angehörigen auch über die Zeit nach dem Aufenthalt in der Familie zu sprechen. „Wenn Ihr Angehöriger wieder ins Pflegeheim oder das Angebot zurückkehrt, wird sie oder er sich für eine gewisse Zeit in Quarantäne begeben müssen“, so die Ministerin.

Die Einrichtung wird nach Rückkehr Testungen auf das Coronavirus durchführen. Die erste Testung soll dabei innerhalb von fünf Tagen erfolgen. Das ist erforderlich, weil in den ersten Tagen einer Ansteckung oft noch keine erkennbaren Symptome auftreten und ein zu früh eingesetzter Test falsche Ergebnisse zeigen könnte. Nach einer zweiten Testung, die innerhalb weniger Tage folgt, kann die Quarantäne beendet werden, wenn das Ergebnis ebenfalls negativ ist.

„Weihnachten werden wir in diesem Jahr anders feiern als sonst. Unsere gemeinsame Aufgabe und Verantwortung ist es, uns alle so gut wie möglich zu schützen. Bitte stellen Sie sich dieser Verpflichtung und helfen Sie mit“, so Drese in ihrem Schreiben an die Angehörigen. Die Ministerin betont zudem: „Mein Dank gilt auch allen Beschäftigten in den Einrichtungen unseres Landes. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten mit großem Engagement eine sehr gute Arbeit, um Besuche gerade über die Weihnachtstage zu ermöglichen und die Bewohnerinnen und Bewohner bestmöglich zu schützen und zu umsorgen.“

Mietpreis-Kappungsgrenze

Greifswald – In Greifswald wird im kommenden Jahr die so sogenannte Kappungsgrenze bei Mietpreiserhöhungen gesenkt. Das hat das Kabinett am Mittwoch abschließend beschlossen, nachdem der Entwurf der Verordnung dazu zuvor die Verbandsanhörung durchlaufen hatte.

„Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat einen angespannten Wohnungsmarkt. Die Bevölkerung wächst und auch der Neubau von guten und bezahlbaren Mietwohnungen nimmt zu. Aber noch ist der Mietmarkt in Greifswald sehr dynamisch“, sagt Infrastrukturminister Christian Pegel und erläutert den Hintergrund:

„Nachdem Greifswald 2018 schon für die Mietpreisbremse in die Verordnung aufgenommen wurde, werden nun auch die zulässigen prozentualen Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverträgen herabgesetzt. Der Bundesgesetzgeber hat dies genau dort ermöglicht, wo eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist.“

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt, dass Vermieter bei bestehenden Mietverträgen unter bestimmten Voraussetzungen die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen können – aber um maximal 20 Prozent innerhalb von drei Jahren. In Gebieten, in denen die Wohnungsknappheit besonders groß ist, kann diese Kappungsgrenze für maximal fünf Jahre auf 15 Prozent abgesenkt werden. Die Landesregierungen müssen diese Gebiete per Rechtsverordnung bestimmen.

Die Kappungsgrenze gilt seit Oktober 2018 bereits für die Universitäts- und Hansestadt Rostock, Greifswald kommt nun als zweite Stadt in Mecklenburg-Vorpommern hinzu, nachdem die Bürgerschaft sich mit der Bitte um Prüfung auch dieser Mieterschutzmöglichkeit an das Land gewandt hat“, so Pegel.

Weiter sagt der Minister: „Mietsteigerungen werden für immer mehr Menschen zum Problem. Selbst wenn es freie Wohnungen auf dem Markt gibt, werden diese vielfach deutlich über den ortsüblichen Mieten angeboten. Die Absenkung der Kappungsgrenze ebenso wie die Mietpreisbremse sind nützliche Instrumente, um die Symptome eines engen Mietwohnungsmarktes kurzfristig zu lindern. Langfristig benötigen wir aber neuen, bezahlbaren Wohnraum, wie er in Greifswald mit dem Landesförderprogramm „Neubau Sozial“ an verschiedenen Stellen seit 2017 geschaffen wurde und wird.“

Seit Wiederauflage des Landesförderprogramms 2017 wurden in Greifswald aus diesem Förderprogramm Neubauprojekte der städtischen Wohnungsgesellschaft WVG, der Wohnungsgenossenschaft WGG, aber auch von zwei privaten Investoren mit neun Millionen Euro unterstützt. Es entstanden 193 neue, bezahlbare Wohnungen. Weitere Projekte in Greifswald mit einem Umfang von etwa acht Millionen Euro sind angekündigt.

Inklusion auf dem Arbeitsmarkt

Neubrandenburg – Berührungsängste abbauen und schwerbehinderte Menschen aus Werkstätten für Behinderte qualifizieren und auf den ersten Arbeitsmarkt bringen – das ist das ehrgeizige Ziel des Modellprojektes „Inklusive Bildung Mecklenburg-Vorpommern“. Es startet im kommenden Jahr an der Hochschule Neubrandenburg.

„Wir gehen als Land damit neue Wege und installieren ein wegweisendes Inklusionsprojekt im Hochschulbereich“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese anlässlich des Versands des Förderbescheids in Höhe von 1,272 Millionen Euro durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS). Die Mittel für die Durchführung des auf gut drei Jahre angelegten Projektes an der Hochschule Neubrandenburg stammen aus der Ausgleichsabgabe.

„Das ist sehr sinnvoll und nachhaltig investiertes Geld, denn sechs schwerbehinderte Menschen, die bislang in einer Werkstatt für Behinderte beschäftigt wurden, werden nun innerhalb von drei Jahren zu „Bildungsfachkräften“ ausgebildet“, sagte Drese. Die Auszubildenden werden bereits während ihrer Ausbildung und auch danach den Studierenden, Lehr-, Fach- und Führungskräften die Lebenswelten, spezifischen Bedarfe und Kompetenzen von Menschen mit Behinderungen ganz direkt vermitteln. Das Modellprojekt kann nach Ansicht von Ministerin Drese zudem auch zur Stärkung der Bewusstseinsbildung für die Belange der Menschen mit Behinderungen im Hochschulbereich beitragen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern.

Drese: „Selbst engagierte Studierende sowie Fach- und Führungskräfte fühlen sich oft unsicher und überfordert im Umgang mit schwerbehinderten und insbesondere mit geistig behinderten Menschen. Sie haben bisher kaum Handlungskompetenzen für die Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderungen entwickeln können.“ Dabei halte der Inklusionsgedanke zunehmend an den Hochschulen und im Arbeitsleben Einzug.

„Es wird viel über Menschen mit Behinderungen gesprochen, aber selten mit ihnen“, so Drese. „Das soll sich durch das vom Land geförderte Modellprojekt ändern und Barrieren in den Köpfen abbauen. Ein wesentliches Ziel ist, dass Menschen mit Behinderung in Aus- und Weiterbildungen selbstkompetent zu Wort kommen und damit Studierende, Fach- und Führungskräfte gut auf den Umgang und die Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderungen in der beruflichen Praxis vorbereiten und die Inklusion im Arbeitsleben weiter voranbringen“, so Drese.

Internationaler Tag der Migranten

Integrationsbeauftragte Alabali-Radovan: Frauen mit Zuwanderungsgeschichte enorm wichtig für gelingende Integration

Schwerin – Die Integrationsbeauftragte des Landes, Reem Alabali-Radovan, hebt anlässlich des Internationalen Tages der Migranten am (heutigen) 18. Dezember die Schlüsselfunktion von Frauen im Integrationsprozess hervor. Deshalb sind nach Ansicht von Alabali-Radovan verstärkte Maßnahmen zur Herstellung von Chancengleichheit notwendig, damit Frauen mit Migrationshintergrund am gesellschaftlichen Leben, wie am Erwerbsleben gleichermaßen teilhaben können.

„Vielfach sind es die Arbeitsleistung, der Verdienst sowie die familiären und sozialen Netzwerke der Frauen, die die Teilhabe von Familien ermöglichen oder erheblich erleichtern“, verdeutlicht Alabali-Radovan. Als Mütter hätten Frauen mit Zuwanderungsgeschichte einen erheblichen Einfluss auf die Vermittlung demokratischer Grundwerte und das Gelingen der Integration für die nächsten Generationen.

Frauen zu stärken, beginne bei Schutzkonzepten in Erst- und Gemeinschaftsunterkünften und benötige gezielte Angebote zur Erleichterung des Zugangs zu Deutschkursen, Bildung und Beruf, so Alabali-Radovan. „Frauen- und Familienprojekte tragen dazu bei, dass Frauen gestärkt und ihre Ressourcen aktiviert werden“, betont die Landesintegrationsbeauftragte.

Die Maßnahmen müssten daher immer das Ziel verfolgen, die Selbstwirksamkeit und Selbsthilfekompetenzen von Frauen mit Migrationshintergrund zu stärken. Empowerment von Migrantinnen stärke die Selbstbestimmung und den Integrationsprozess. Wichtig sei dabei, die individuellen Potenziale sichtbar zu machen und auch hier die Vielfalt zu betonen“, so Alabali-Radovan.

„Um uns über diese Themen auszutauschen und Ideen zu entwickeln, lade ich regelmäßig gemeinsam mit der Migrantinnenorganisation aus Stralsund, Tutmonde e.V. und weiteren Akteurinnen zu einem Fachaustausch über die Lebenssituation von Migrantinnen und geflüchteten Frauen ein“, verdeutlicht Alabali-Radovan zum Internationalen Tag der Migranten.

Johannes-Stelling-Preis 2020

Schwerin – Der mit 2000 Euro dotierte Johannes-Stelling-Preis der SPD-Landtagsfraktion geht in diesem Jahr an das „Aktionsbündnis 8. Mai Demmin“. Die Jury würdigte insbesondere, dass das Aktionsbündnis „8. Mai Demmin“ auf Versuche von Rechtsextremisten, die tragischen Ereignisse in Demmin nach dem Krieg für sich zu vereinnahmen, kreative Antworten gesucht und gefunden hat.

Zudem strahle das Bündnis inzwischen weit über Demmin hinaus und stehe für den Widerstand gegen alle Versuche rechter Geschichtsverdrehung. Das Bündnis hat es zudem geschafft, die Veranstaltung auf eine breite gesellschaftliche Basis zu stellen und bietet darüber hinaus nicht nur am 8. Mai Aktionen an, sondern ist über das Jahr mit unterschiedlichen Initiativen präsent.

Der Torgelower FC Greif e.V. hat sich sowohl bei der Integration polnischer Mitbürgerinnen und Mitbürger vorbildlich engagiert, als auch bei der Nachwuchsarbeit mit Kindern und Jugendlicher mit ausländischen Wurzeln sowie aus schwierigeren sozialen Elternhäuser. Das weltoffene Klima im Verein hat auch Einfluss auf das politische Klima in der Stadt. Durch die sportlichen Leistungen des Vereins wird diese positive Entwicklung inzwischen über die Region hinaus getragen.

Der „Treffpunkt Suppenküche“ in Bad Doberan hat es geschafft, Menschen unterschiedlichster Herkunft und Vergangenheit beim täglichen Kochen und Essen zu vereinen. Wenn die Suppenküche montags bis freitags für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt offensteht, werden Vorurteile abgebaut und gemeinsam schmeckt es zudem immer besser als allein. Das Netzwerk „Doberan hilft“ hat besonders in der Flüchtlingskrise umfangreiche Hilfe bei der Eingliederung geleistet und dabei zugleich versucht, die Einheimischen und die Neuankömmlinge miteinander bekannt zu machen – auch in enger Zusammenarbeit mit der Suppenküche.

Der Stelling-Preis wurde in diesem Jahr zum 15. Mal verliehen. Mit dem Preis wird an das Wirken des von den Nazis ermordeten Sozialdemokraten Johannes Stelling erinnern sowie Bürgerinnen und Bürgern als auch Institutionen für ihr couragiertes Verhalten und bürgerliches Engagement danken. Die diesjährigen Preisträger wurden von der Jury, der unter anderem Vertreter des Landesseniorenbeirates und des Landesjugendringes angehören, aus 28 Vorschlägen ausgewählt. Pandemiebedingt konnte die Übergabe der Stele und der Ehrenplaketten in diesem Jahr nicht mit einer Festveranstaltung begangen werden. Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Thomas Krüger, wird die Preise deshalb persönlich überbringen, wenn die Umstände es wieder zulassen.