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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Neue Quarantäne-Verordnung in Kraft

Schwerin – Heute ist die neue Quarantäne-Verordnung in Kraft getreten. Mit der neuen Verordnung sollen tragende Elemente der Muster-Quarantäne-Verordnung des Bundes umgesetzt werden. Darüber hinaus werden auch die aktuell gelten Landesregelungen (Quarantäne-Verordnung und Grenzpendler-Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit) mit korrespondierenden Allgemeinverfügungen der Landkreise und kreisfreien Städte zusammengeführt.

„Es wurden mit der neuen Verordnung mehr Ausnahmeregelungen zugelassen – also Regelungen, wann man nicht in Quarantäne muss. Darüber hinaus wird mit der neuen Verordnung die häusliche Quarantäne von 14 auf 10 Tage verkürzt. Oberstes Ziel ist und bleibt es, die Corona-Pandemie durch entsprechende Maßnahmen weiter einzudämmen und die Ausbreitung weiter deutlich zu verringern“, sagte Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe im Anschluss an die heute Kabinettssitzung.

Personen, die nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die Haupt- oder Nebenwohnung oder in eine andere, eine Absonderung ermöglichende Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von zehn Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Bislang waren im Wesentlichen Personen von der Ausnahme der häuslichen Quarantäne entbunden, die durch das Land M-V durchgereist sind oder in begründeten Fällen eine Befreiung besaßen.

„Diese Möglichkeit besteht auch weiterhin. Mit der neuen Verordnung sind nun weitere generelle Ausnahmen geregelt worden. Dabei ist eine Einteilung in drei Gruppen vorgenommen worden“, so Glawe weiter.

Ausnahmetatbestände mit der Pflicht einer mindestens wöchentlichen Testung

Die Pflicht einer mindestens wöchentlichen Testung trifft diejenigen volljährigen Personen, die regelmäßig nach M-V einreisen. Das sind beispielsweise die Grenzpendler. Wer zwingend notwendig zum Zweck der Berufsausübung die Grenze überquert und regelmäßig an den Wohnsitz zurückkehrt, braucht sich nicht in Quarantäne zu begeben. Voraussetzung ist unter anderem ein Negativtest, dessen Durchführung höchstens sieben Tage zurückliegen darf.

Ausnahmetatbestände mit höchstens 48 Stunden vor Einreise oder bei der Einreise durchgeführten Tests

Gilt die Pflicht einer mindestens wöchentlichen Testung nicht, weil die Person nicht regelmäßig nach M-V einreist, besteht grundsätzlich die Pflicht, einen Negativ-Test vorzuweisen, um von der Quarantäne befreit zu sein. Dies gilt z. B. für Besucherinnen und Besucher von Verwandten ersten oder zweiten Grades und von Ehegatten oder Lebensgefährten, die nicht dem gleichen Hausstand angehören sowie Personen, die zur Wahrnehmung eines geteilten Sorge- oder Umgangsrechts einreisen.

Ausnahmetatbestände ohne Testerfordernis

Ein Testerfordernis besteht, soweit die Personen nicht regelmäßig einreisen, z. B. für Schülerinnen und Schüler, wenn die Einreise zwingend notwendig ist und zum Zweck des Schulbesuchs erfolgt und den beruflich bedingten grenzüberschreitenden Waren- und Güterverkehr auf Straße, Schiene, Schiff oder per Flugzeug.

Die Quarantäneverordnung und die neue Corona-Landesverordnung sind auf der Startseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit unter dem Blickpunkt „Wichtige Informationen zum Corona-Virus“ eingestellt.

COVID-19-Impfung in M-V

Konzeption der Impfzentren verabschiedet

Schwerin -Unter Leitung des stellvertretenden Ministerpräsidenten von Mecklenburg-Vorpommern Harry Glawe hat das Kabinett am Dienstag die „COVID-19-Impfung in MV – Konzeption der Impfzentren“ verabschiedet.

„Ein Gesamtüberblick zum Impfkonzept soll den konzeptionell zu unterlegenden Handlungsrahmen umreißen. Das vorliegende Konzept dient einer einheitlichen Aufbau- und Ablauforganisation der Impfzentren. Es handelt sich mit Ausnahme des zentral gesteuerten Datenmanagements um eine Empfehlung, die lageentsprechend an die jeweiligen Rahmenbedingungen und Besonderheiten vor Ort angepasst werden muss. Ziel ist es, eine Schutzimpfung der Bevölkerung unverzüglich zu starten, sobald der erste COVID-19-Impfstoff zur Verfügung steht. Die Schutzimpfung soll schnellstmöglich in das Regelsystem der ambulanten Versorgung überführt werden. Darüber hinaus muss ein verlässliches Datenmanagement gewährleistet sein. Wichtig ist, eine Immunität in weiten Teilen der Bevölkerung zu erzielen. Dadurch soll die Ausbreitung des Virus und mögliche gesundheitliche Folgen der Erkrankung vermindert werden. Das Konzept bietet immer eine Momentaufnahme. Es wird fortwährend weiterentwickelt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Das Land sieht eine Berechnungsgröße von durchschnittlich etwa 150.000 Einwohnerinnen und Einwohnern je Impfzentrum vor. Es sollte mindestens ein Impfzentrum pro Landkreis und kreisfreier Stadt vorgesehen werden. Die Trägerschaft für die Impfzentren liegt bei den Kommunen. Somit ergibt sich ein Richtwert von mindestens 10 Impfzentren in Mecklenburg-Vorpommern. „Wichtig ist die Aufstockung dieser festen Impfzentren mit mobilen Teams, um auch die Erreichbarkeit immobiler Patienten in der Fläche besser absichern zu können. Gerade in der Anfangsphase ist deshalb mit hoher Wahrscheinlichkeit ein flexibler Einsatz mobiler Teams erforderlich. Diese mobilen Impfteams sollen über die festen Impfzentren koordiniert und ausgestattet werden“, so Glawe weiter.

Momentan liegen noch keine abschließenden STIKO-Empfehlungen zu den zu priorisierenden Personengruppen vor. „Es sind zunächst besonders Personengruppen mit einem erhöhten Risiko für schwere Verläufe und Komplikationen mit einem erhöhten Expositionsrisiko für eine Impfung vorgesehen. Ebenso zählen im weiteren Verlauf hierzu Personen mit einer besonderen Bedeutung ihrer Tätigkeiten für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens in Abhängigkeit der zu erwartenden Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut“, betonte Gesundheitsminister Glawe. Zu beginnen ist mit 50.000 Impflingen in den ersten Wochen, dann soll die zweite Impfung der Personen nach 21 Tagen erfolgen.

Die Terminvergabe zum Impfen könnte beispielsweise über ein zentrales Callcenter erfolgen. „Das ist eine Möglichkeit, die derzeit diskutiert wird. Ziel ist es, dass Personen mit Impfindikation entsprechend kontaktiert werden. Mit den Personen werden jeweils zwei Impftermine für ein Impfzentrum vereinbart. Einrichtungen, die auf die Tätigkeit der mobilen Impfteams angewiesen sind, können ebenfalls Termine im Block für die jeweilige Einrichtung vereinbaren“, erläuterte Glawe.

Der Bund trägt die Kosten für die Impfstoffe. Diese belaufen sich voraussichtlich auf circa drei Milliarden Euro. Die Länder sind für die Kosten für das Impfzubehör zuständig. Der Bund hat darüber hinaus die Übernahme von 50 Prozent der entstehenden Kosten für den Betrieb der Impfzentren zugesagt. Geplant ist, dass die Kommunen die Kosten beispielsweise übernehmen für nichtmedizinisches Verbrauchsmaterial, Versorgungskosten für Personal, Bereitstellung kommunaler Liegenschaften.

Neue Präventionsbeamtin in der Haff-Region

Ueckermünde – Das Polizeirevier Ueckermünde hat eine neue Präventionsbeamtin, die künftig nicht nur in Ueckermünde selbst, sondern natürlich in der gesamten Haff-Region unterwegs sein wird: Bianca Rippel. Sie tritt in die Fußstapfen von Ray Tourbier, der seit kurzem als Kontaktbeamter der Polizeistation Löcknitz tätig ist.

Für Bianca Rippel ist das Feld der Prävention nicht neu: Bereits zwischen 2013 und 2016 war sie unter anderem als Koordinatorin für die polizeiliche Präventionsarbeit verantwortlich – damals war ihr Dienstort noch in Anklam. Zwischen 2016 und 2020 hatte sie dann als Kontaktbeamtin am Polizeirevier Ueckermünde für die großen und kleinen Sorgen und Nöte der Bürgerinnen und Bürger ein offenes Ohr.

„Auch als Kontaktbeamtin kommt man immer wieder mit Prävention in Berührung“, erzählt die 40-Jährige, die sich selbst als Ueckermünder Pflanze bezeichnet. Demnach ist ihr die Präventionsarbeit nicht fremd und darüber hinaus sogar eine Herzensangelegenheit, wie sie es selbst beschreibt – „mit Präventionsarbeit kann man eben so viel bewirken, oftmals wird sie leider unterschätzt.“ Nun ist sie nicht nur für das Stadtgebiet Ueckermünde zuständig, sondern auch für die Amstbereiche Torgelow-Ferdinandshof und Am Stettiner Haff. Das müsste für sie jetzt eigentlich bedeuten: Klinken putzen, sich vorstellen, in Kontakt treten – also Nähe schaffen, was zu Coronazeiten leider gar nicht so einfach ist.

Den einen oder anderen Infostand hatte sie noch gerade so betreut, da kam dann auch schon der Teil-Lockdown mit all seinen Vorsichtsmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Im Frühjahr 2021, so hofft die Polizeihauptkommissarin, kann sie dann ihre Termine wahrnehmen, persönlich ansprechbar sein und eben Klinken putzen.

Einführung einer Kindergrundsicherung

Schwerin – Nach der Konferenz der Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister (ASMK) in der vergangenen Woche spürt Sozialministerin Stefanie Drese Rückenwind für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung.

„Die ASMK hat parteiübergreifend mit großer Mehrheit beschlossen, auf Grundlage von verschiedenen Untersuchungen, Modellen und Rechtsgutachten eine konkrete Umsetzungsstrategie zu entwickeln. Fast alle Fachministerinnen und Fachminister halten eine Kindergrundsicherung für realisierbar und sinnvoll“, sagte Drese.

Ausdrücklich appelliere die ASMK an die Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern an der Einführung einer Kindergrundsicherung zu arbeiten, so Drese. „Wir sind uns einig, für eine kindgerechte Entwicklung ist eine soziale Absicherung von Kindern und Jugendlichen erforderlich, die über eine reine Armutsbekämpfung hinausgeht.“

Drese: Mein Ziel ist es, mit der Einführung einer Kindergrundsicherung Familien mit geringem und mittlerem Einkommen zusätzlich zu entlasten und besser als bisher, gleiche Bildungschancen und soziale Teilhabe für alle Kinder zu ermöglichen.“ Auch der bürokratische Aufwand soll sinken, indem sämtliche Leistungen für Eltern in einem Betrag gebündelt werden.

Nach Ansicht von Ministerin Drese gibt es nicht einen einzigen und einfachen Weg zu einer Kindergrundsicherung. Die Länder haben aber hierzu richtungsweisende Beiträge vorgelegt und stehen zu Beratungen für eine zielgenaue Einführung zur Verfügung.

Drese: „Die Bundesregierung wird daher nun gebeten, gemeinsam mit den Ländern die nächsten Schritte zur Umsetzung einer Kindergrundsicherung im Interesse von Kindern und Jugendlichen einzuleiten.“

Welt-AIDS-Tag am 01. Dezember

Schwerin – Am Dienstag, den 01. Dezember, ist Welt-AIDS-Tag. Kernbotschaft ist in diesem Jahr „Globale Solidarität, geteilte Verantwortung“. „Der Welt-AIDS-Tag hat sich zum Ziel gesetzt, die Solidarität mit an HIV und AIDS erkrankten Menschen zu fördern und einer Diskriminierung entgegenzuwirken. Möglichen Vorurteilen und einer Ausgrenzung soll damit entgegen gewirkt werden. Entscheidend ist, über die Erkrankung umfassend aufzuklären, um mögliche Vorurteile auszuräumen und eine Ausgrenzung zu vermeiden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGuS) gibt es die Möglichkeit, sich mit Fragen zum Thema HIV und AIDS sowie zu anderen sexuell übertragbaren Krankheiten (STI) beraten und gleichzeitig oder später auf HIV testen zu lassen. Das Gespräch und die Untersuchung erfolgen anonym und kostenlos. Alle Fragen werden vertraulich behandelt. Sprechzeiten in Rostock: Montag bis Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr, Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 14:00 Uhr. Eine vorherige telefonische Absprache ist notwendig unter 0381/4 95 53 46, 0381/4 95 53 42 oder 0381/4 95 53 00.

Auf der Internetseite des LaGuS sind auch die Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit aufgelistet sowie landesweite Anlaufstellen zur anonymen und kostenfreien HIV-Antikörpertestung. „Bei uns im Land gibt es ein gutes Netz an Beratungsstellen für alle, die Beratung und Hilfe benötigen. Anonym und kostenlos kann jeder dies in Anspruch nehmen“, sagte Glawe.

Nach Angaben des Robert-Koch-Institutes liegt die geschätzte Zahl der Menschen, die Ende 2019 mit HIV/AIDS in Deutschland leben, bei rund 90.700 (2018: 88.000); mit einer bestätigten HIV-Diagnose bei 79.900 (2018: 77.300). In Mecklenburg-Vorpommern wird die Zahl der Menschen auf etwa 1.100 geschätzt, 870 Menschen mit einer HIV-Diagnose. Die Zahl der HIV-Neuinfektionen in Deutschland sowie bei Menschen deutscher Herkunft, die sich im Ausland mit HIV infiziert haben, wird für das Jahr 2019 auf 2.600 (2018: 2.400) geschätzt. In Mecklenburg-Vorpommern sind es geschätzt 60 Neuinfektionen (2018 waren es 55).

2020 findet der Welt-AIDS-Tag zum 33. Mal statt. Seit 1988 wird er jährlich am 01. Dezember begangen. AIDS ist eine Schwäche des körpereigenen Abwehrsystems, die durch das Humane Immundefizienz-Virus HIV (= Human Immunodeficiency Virus) verursacht wird. Die Abkürzung AIDS steht für die englische Bezeichnung „Acquired Immune Deficiency Syndrome“ und heißt auf deutsch „Erworbenes Immundefektsyndrom“.

MV-Gipfel hat Lage zur Corona-Situation beraten

Schwerin – Heute haben Beratungen der Landesregierung im Rahmen des MV-Gipfels mit Vertretern der Wirtschaft, der Kommunen, der Gewerkschaften und der Sozialverbände des Landes zum weiteren Umgang in der Corona-Pandemie stattgefunden.

„Die Lage ist nach wie vor angespannt. In der Pandemieentwicklung ist aktuell feststellbar, dass Ausbrüche, die sich auf Familienfeiern zurückführen lassen, allmählich zurückgehen. Das spricht für die Disziplin in der Bevölkerung bei der Umsetzung der Maßnahmen. Dafür danke ich allen Bürgerinnen und Bürgern sehr. Jetzt geht es darum, auch in Richtung Weihnachten gedacht, nicht nachzulassen. Aktuell sind Einrichtungen, wie beispielsweise Alten- und Pflegeheime von Corona-Neuinfektionen betroffen. Kitas sind kein Treiber der Pandemie in Mecklenburg-Vorpommern. Allerdings sind bei den Neuinfektionen noch deutliche Schwankungen innerhalb kurzer Zeit festzustellen. Wir sind noch nicht an dem Punkt, wo die Zahlen der Corona-Neuinfektionen über einen längeren Zeitraum deutlich sinken und sich im Ergebnis auf einem niedrigen Niveau bewegen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe in Schwerin.

Die Zahl der bestätigten Corona-Neuinfektionen ist nach Angaben des Landesamtes für Gesundheit und Soziales um 88 gewachsen (Stand: 28.11.2020). Mecklenburg-Vorpommern weist aktuell eine 7-Tage-Inzidenz von 46,1 auf.

Laut einer aktuellen Umfrage des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern, schätzen 83 Prozent der Teilnehmer eine Wiedereröffnung des Tourismus und der Gastronomie ab dem 21. Dezember bis zum Jahresende nur für Gäste aus dem Nordosten als nicht wirtschaftlich ein.

„Beim MV Gipfel ist deutlich geworden, dass es für die Hotellerie und Gastronomie wichtig ist, dass der Deutschlandtourismus insgesamt wieder anläuft. Das wäre für die Branche eine wichtige und vor allem auch nachvollziehbare Perspektive. Darüber hinaus müssen die Zeithorizonte klar definiert sein, ab wann eine Öffnung über einen größeren Zeitraum wieder erlaubt ist. Aus heutiger Sicht wird es noch keinen Tourismus aus Deutschland nach Mecklenburg- Vorpommern in diesem Jahr geben. Hier ist das Infektionsgeschehen im bundesweiten Kontext noch zu hoch. Allerdings soll die Beherbergung in Beherbergungsstätten zum Zwecke des Besuchs der Kernfamilie ausnahmsweise im Zeitraum vom 23. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021 für drei Übernachtungen gestattet sein“, sagte Glawe.

Darüber hinaus sollen Tourismusinformationen ab Dienstag, den 1. Dezember wieder öffnen dürfen. „Vielerorts nehmen die Tourismusformationen Unterstützungen bei öffentliche Dienstleistungen vor“, so Wirtschaftsminister Harry Glawe. Zur Wahrung der Aufgabenerbringung gegenüber den Einwohnern des Landes Mecklenburg-Vorpommern können die Tourist- und Einwohner-Informationen unter Einhaltung der für den Einzelhandel geltenden Auflagen für den Publikumsverkehr öffnen.

Aktuell ist vorgesehen, jeweils ein Impfzentrum in Greifswald und Rostock sowie an etwa zehn weiteren Standorten in den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten einzurichten. „Derzeit laufen die Arbeiten für Impfzentren auf Hochtouren. Sollte ein Impfstoff kommen, müssen wir vorbereitet sein. Wichtig ist auch, dass die Landkreise, dort wo es möglich ist, die Bundeswehr zur Unterstützung einbinden, um eine entsprechende Grundstruktur zum Durchführen der Impfungen vorzuhalten“, so Glawe weiter. Der Minister dankte der Bundeswehr dafür, sich aktiv bei der Umsetzung der Impfzentren einzubringen.

Wirtschaftsminister Harry Glawe begrüßte die verschiedenen Maßnahmen der Bundesregierung, Unternehmen in der Pandemie unter die Arme zu greifen. „Der Bund hat in den vergangenen Monaten deutliche Kraftanstrengungen unternommen, um die Wirtschaft zu unterstützen. Die Situation der von den Schließungen betroffenen Unternehmen wird sich dennoch mit zunehmender Dauer der Schließungen weiter verschärfen. Der Dezember ist beispielsweise auch in der Hotellerie und Gastronomie ein umsatzstarker Monat. Deshalb ist es wichtig, den Deckelbetrag für Abschlagszahlungen von 10.000 Euro auf 500.000 Euro anzuheben. Dadurch würde sichergestellt, dass Antragsteller die Möglichkeit haben einen wesentlichen Teil der Hilfe noch im Jahr 2020 zu erhalten“, fordert Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Die Abschlagszahlung ist bei möglichen Hilfen von bis zu einer Million Euro mit höchstens 10.000 Euro pro Antragsteller bislang sehr gering. Mecklenburg-Vorpommern hat einen entsprechenden Antrag für die Wirtschaftsministerkonferenz am kommenden Montag (30.11.2020) initiiert. MV und Hamburg wollen den Antrag einbringen.

30 Jahre Landessportbund

Zum 30. Jubiläum: Drese sichert Landessportbund und Sportvereinen weiter Unterstützung zu

Schwerin – Anlässlich des 23. Landessporttages, der aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden konnte, würdigt Ministerin Stefanie Drese die große gesellschaftliche Bedeutung des sportlichen Ehrenamts für Mecklenburg-Vorpommern.

So ist der Landessportbund (LSB), der vor wenigen Wochen sein 30-jähriges Jubiläum beging, die größte Bürgervereinigung des Landes und mit seiner Sportjugend der größte Jugendverband in MV. „Als Dachorganisation und Dienstleister für die 1.900 Sportvereine im Land sowie als Förderer des Sports hat sich der LSB in diesen 30 Jahren stetig weiterentwickelt“, verdeutlicht Sportministerin Drese.

Bemerkenswert ist: Trotz der insgesamt gesunkenden Bevölkerungszahl stieg der im Sport organisierte Anteil der Bevölkerung von etwa sieben Prozent Anfang der 90er Jahre um mehr als das Doppelte auf heute über 16 Prozent. Drese: „Die aktuelle Zahl von 260.678 Mitgliedern spricht für sich.“

„Die Sportlerinnen und Sportler und die Vereine machen gerade eine schwierige Zeit durch. Die Corona-Pandemie verhindert einen regulären Sportbetrieb. Mein Dank gilt allen, die mit dieser Situation veranwortungsbewusst und solidarisch umgehen“, betont Drese.

Das Anliegen der Landesregierung ist nach Aussage der Ministerin, das gemeinsame Sporttreiben so schnell es geht wieder möglich zu machen. Das gelte insbesondere für Kinder und Jugendliche. Drese: „So wollen wir auch im Dezember, als eines von wenigen Bundesländern, den Heranwachsenden ermöglichen, in ihrem Verein zu trainieren. Dafür werde ich mich einsetzen“, betonte Drese.

Die Ministerin sicherte dem LSB außerdem weiterhin die finanzielle Unterstützung seitens der Landesregierung zu. Bis zu 3,5 Millionen Euro Coronahilfen des Landes stehen zur Unterstützung von gemeinnützigen Sportvereinen und -verbänden sowie des professionellen und semiprofessionellen Sports zur Verfügung. „Diese Hilfen werden verlängert“, so Drese.

Aufbauarbeit in der Opferhilfe

Schwerin – Justizministerin Katy Hoffmeister dankte jetzt Ulrike Kollwitz für ihren Einsatz in der Opferhilfe im ersten Jahr als Beauftragte der Justiz für die Opferhilfe.

„Das erste Jahr der Beauftragten der Justiz für die Opferhilfe war zweifelsohne schwierig. Ulrike Kollwitz hat dennoch engagiert im Rahmen der Corona bedingten Möglichkeiten gewirkt und mit großem Einsatz verschiedene Bereiche der Opferhilfe von Polizei bis psychosozialer Prozessbegleitung vernetzt. Ich danke ihr für dieses erste Jahr als Lotsin für die Opferhilfebelange. Opferschutzvereinen ist sie mittlerweile als Kontaktperson zur Justiz und in die Politik bekannt. Darin liegt auch die vorrangige Aufgabe, das Verständnis für Justiz und deren Abläufe zu stärken. Ihre Stelle für den Bereich der Justiz einzurichten, war sehr wichtig. Ich freue mich über ihr weiteres Engagement“, so Justizministerin Hoffmeister.

Die Beauftragten der Justiz für die Opferhilfe, Ulrike Kollwitz, selbst blickt ebenso auf ein ereignisreiches erstes Jahr zurück: „Bei meinen Besuchen bekam ich einen Einblick, wie zuverlässig und engagiert Opferschutz in Mecklenburg-Vorpommern trotz Corona-Pandemie garantiert wird. Durch die Polizei wurde vielen Opfern mein Kontakt bekannt. Ich hörte ihnen zu und konnte sie gezielt an die richtige Stelle lotsen. Oftmals ging es in diesen Gesprächen darum, wie Justiz-Abläufe funktionieren. Auch konnte ich feststellen, dass sich nach medialen Berichterstattungen zum Beispiel über Gewalttaten das Gesprächsaufkommen steigerte. Es meldeten sich zudem Menschen, die glaubten Justizopfer geworden zu sein. Mein Team und ich konnten nahezu allen weiterhelfen, meistens wegen der Corona-Pandemie am Telefon“, bilanziert Ulrike Kollwitz ihr Ehrenamt. Sie ist im Haus der Justiz Rostock zu erreichen, Tel: (0381) 241 200.

Bundesweit gibt es Beauftragte für die Opferhilfe der Justiz. Ihr Ziel ist es auch, ein länderübergreifendes Netz zu spannen, damit Deutschland bundesweit in Opferhilfefragen u.a. für unerwartete Schadensgroßereignisse gewappnet ist.