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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Bessere Bezahlung von Pflegekräften

Schwerin – Die Arbeits- und Sozialminister/innen der Länder haben auf ihrer Jahreskonferenz (ASMK) die große gesamtgesellschaftliche Bedeutung der Pflege und Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen hervorgehoben.

Für die Leistung in der Corona-Pandemie, die Übernahme von Verantwortung und Sicherstellung der pflegerischen Versorgung von Pflegebedürftigen sowie der Betreuung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gebührt allen Pflegekräften und Mitarbeitenden in der Eingliederungshilfe höchste Anerkennung, heißt es in einem Antrag Mecklenburg-Vorpommerns, der einstimmig von der ASMK beschlossen wurde.

„Die Systemrelevanz zeigt sich in der Corona-Krise besonders eindrucksvoll und muss eine höhere finanzielle Wertschätzung zur Folge haben“, verdeutlichte Sozialstaatssekretär Nikolaus Voss das Anliegen Mecklenburg-Vorpommerns.

„Einmalige Sonderzahlungen können dabei nur ein erster Schritt sein. Die Beschäftigten in der Pflege und der Eingliederungshilfe haben eine dauerhaft bessere Bezahlung verdient, die durch eine flächendeckende Tarifbindung erfolgen sollte“, betonte Voss in Vertretung der erkrankten Sozialministerin Stefanie Drese.

Für den Bereich der Pflege ist damit konsequenterweise die dringend notwendige Weiterentwicklung der Pflegeversicherung und insbesondere ihrer Finanzierung zu verbinden, so Voss.

Einen ganz besonderen Dank richtete die ASMK mit ihrem Beschluss zudem an die pflegenden und betreuenden Angehörigen. Voss: „Es ist insbesondere deren Verdienst, dass sich in Zeiten eines mehrwöchigen stark eingeschränkten Betriebes von Tagespflegeeinrichtungen, Werkstätten und Tagesgruppen für Menschen mit Behinderungen der ganz überwiegende Teil der pflegebedürftigen Menschen sowie der Menschen mit Behinderungen gut versorgt und betreut wusste.“

Die ASMK fand in diesem Jahr am 26. November als Videokonferenz statt.

Kindergeld und Freibeträge steigen

Berlin – Heute hat der Bundesrat dem vom Bundestag auf Initiative der Bundesregierung beschlossenen Zweiten Familienentlastungsgesetz zugestimmt.

Es erhöht das Kindergeld pro Kind ab 1. Januar 2021 um 15 Euro pro Monat – beträgt damit für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro pro Monat. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt entsprechend von 5.172 Euro um 288 Euro auf 5.460 Euro.

Auch der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes wird um 288 Euro auf 2.928 Euro erhöht.

Außerdem stellt das Gesetz mit der Anhebung des Grundfreibetrags sicher, dass das Existenzminimum der Steuerpflichtigen ab dem Veranlagungszeitraum 2021 steuerfrei bleibt: 2021 steigt der Betrag auf 9.744 Euro, 2022 weiter auf 9.984 Euro.

Zum Ausgleich der so genannten kalten Progression passt der Bundestag zudem die Eckwerte des Einkommensteuertarifs an.

Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen nach dem Einkommenssteuergesetz wird ab 2021 ebenfalls angehoben. Darüber hinaus nimmt der Bundestagsbeschluss auf Basis der bisherigen Praxiserfahrungen Aktualisierungen zum automatisierten Kirchensteuereinbehalt bei Kapitalerträgen vor.

Bei der Besteuerung von Familien muss ein Einkommensbetrag in Höhe des sächlichen Existenzminimums einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung der Kinder steuerfrei bleiben. Dies wird durch Freibeträge für Kinder oder durch Kindergeld sichergestellt. Die Bundesregierung legt alle zwei Jahre einen Bericht vor, aufgrund dessen der Gesetzgeber die Höhe des Existenzminimums einschätzen kann.

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und kann dann am 1. Januar 2021 und hinsichtlich der für 2022 vorgesehenen Änderungen ein Jahr später in Kraft treten.

Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Schwerin – „Hinschauen statt wegschauen“, fordert Sozialministerin Stefanie Drese zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November.

Körperliche oder sexuelle Gewalt gehört vielerorts zur alltäglichen Erfahrung von Frauen und Mädchen. In Europa wird laut einer EU-Studie jede dritte Frau irgendwann in ihrem Leben Opfer von körperlicher und/oder sexueller Gewalt.

„Es ist wichtig, die Unterstützung von Gewalt betroffenen Frauen verstärkt in den öffentlichen Blickpunkt zu rücken und auf Hilfsangebote hinzuweisen“, betonte Ministerin Drese im Vorfeld des von den Vereinten Nationen bestimmten Aktionstages.

Drese: „Gewalt gegen Frauen ist vor allem häusliche Gewalt. In der Hälfte der Fälle lebten die Betroffenen zum Tatzeitpunkt mit dem Täter oder der Täterin in einem Haushalt.“

Deshalb sei es von hoher Bedeutung, das Schweigen zu brechen und das Umfeld zu sensibilisieren, so die Ministerin. In Mecklenburg-Vorpommern haben nach Angaben von Drese im Jahr 2019 die Hilfe- und Unterstützungseinrichtungen in über 4.000 Fällen beraten.

Nach den vor Kurzem für das Jahr 2019 veröffentlichten Zahlen der Kriminalstatistischen Auswertung Partnerschaftsgewalt des Bundeskriminalamtes wurden ca. 141.000 Fälle in Deutschland erfasst, ein leichter Anstieg zum Vorjahreszeitraum.

Für das Jahr 2020 wird vor allen Dingen von den Frauenhäusern und den Beratungsstellen mit einem weiteren Anstieg gerechnet. Drese: „Wir halten deshalb auch während der Corona-Pandemie die Beratungs- und Unterstützungsangebote weiterhin aufrecht.“ So waren die Frauenschutzhäuser in Mecklenburg-Vorpommern zu keinem Zeitpunkt geschlossen.

Zudem würden seitens der Landesregierung 500.000 Euro aus dem Sozialfonds für die Schaffung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten für von Gewalt betroffene Frauen sowie die technische Ausstattung von Onlineangeboten zur Verfügung gestellt, so Drese.

„Mein Dank zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen gilt allen Beschäftigten und Unterstützenden der Beratungs- und Hilfeeinrichtungen für die geleistete Arbeit zum Schutz von gewaltbedrohten Frauen“, sagte Drese.

Krisenfest: Duale Berufsausbildung

Schwerin – Bildungsministerin Bettina Martin hat am Freitag alle Schulabgängerinnen und Schulabgänger aus dem Sommer, die noch keinen Ausbildungsplatz haben, ermuntert, sich jetzt noch zu bewerben.

„Viele Betriebe im Land suchen noch Auszubildende, es bestehen also weiterhin gute Chancen, einen guten Ausbildungsplatz zu bekommen. Auch wenn die Corona-Pandemie bei vielen Jugendlichen und ihren Eltern zu Verunsicherung geführt hat, engagieren sich die Unternehmen trotz der Krise in hohem Maß für die Ausbildung der zukünftigen Fachkräfte. Eine duale Berufsausbildung bleibt das Fundament für ein erfolgreiches Berufsleben“, sagte Martin. Die Kampagne des Ministeriums „#echtpraktisch“ wird in den kommenden Wochen gemeinsam mit den Kammern, der Bundesagentur für Arbeit, den Unternehmensverbänden und den Gewerkschaften fortgesetzt.

Landesweit ist nur ein geringer Rückgang der angebotenen Ausbildungsstellen um 3,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat zu verzeichnen. Mit 13,6 Prozent ist der Rückgang der Bewerberinnen und Bewerber deutlich höher. „Im Frühjahr gab es keine Berufsmessen, Schulabgängerinnen und Schulabgänger konnten keine Praktika in den Betrieben machen und Berufsorientierung hat wegen der geschlossenen Schulen nicht stattgefunden“, so Martin. „Das alles hat sich negativ auf die Bewerberzahlen ausgewirkt. Viele Jugendliche und ihre Eltern waren auch verunsichert, ob ein Ausbildungsbetrieb unbeschadet die Krise übersteht.“

Die Ministerin hob in diesem Zusammenhang hervor, dass die Entwicklung im Bereich der Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg und der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern besonders positiv zu bewerten sei, hier hat die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge fast das Vorjahresniveau erreicht.

„Für die ländlichen Räume ist das ein gutes Signal“, so Martin. Landesweit habe sich das duale Berufsausbildungssystem in diesen Zeiten einmal mehr als Erfolgskonzept, als anpassungsfähig und vor allem als krisenfest erwiesen. Diese Stabilität erwachse aus dem verantwortungsvollen und engagierten Handeln aller Akteure der beruflichen Bildung. „Ihr Zusammenwirken hat sich in Mecklenburg-Vorpommern sowohl in der Vergangenheit als auch jetzt einmal mehr bewährt“, sagte Martin.

Die Ministerin dankte allen Beteiligten für ihre Arbeit der vergangenen Wochen und Monate. „Die Betriebe haben an der Berufsausbildung festgehalten, die beruflichen Schulen haben in kürzester Zeit Hygienekonzepte erarbeitet und Distanzunterricht organisiert, die ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfer haben trotz zahlreicher Terminverschiebungen ganze Arbeit geleistet und die Auszubildenden haben trotz aller Verunsicherung an der Ausbildung festgehalten.“

Mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 können an den allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern wieder externe Partner Berufsorientierungen veranstalten. Außerschulische Partner wie Bildungsträger, Arbeitsagenturen und Unternehmen können ihre Maßnahmen in Abstimmung mit den Schulleitungen weiterführen. Sie haben einen Anspruch auf präventive Testungen.

Zudem ist seit Beginn des Schuljahres „Berufliche Orientierung“ ein Schulfach, das in der Qualifikationsphase – also der Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe – obligatorisch als Grundkurs belegt werden muss. „Es ist wichtig, den Schulabgängern Hinweise zu geben, ihnen die Chancen verschiedener Ausbildungswege aufzuzeigen“, so Martin. „Nicht immer ist ein Hochschulstudium für Abiturienten der richtige und beste Weg.“

Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird auch künftig die Berufsorientierung mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) fördern. In den Jahren 2020 und 2021 stehen jährlich jeweils bis zu 3 Mio. Euro für außerschulische Berufsorientierungsmaßnahmen zur Verfügung. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und das Land beabsichtigen ihre Förderkooperation auch künftig fortzusetzen. Die Landesregierung hat für die nächste Förderperiode des ESF 9 Mio. Euro für die Kofinanzierung dieser-Maßnahmen eingeplant. Somit stünden zusammen mit den BA-Mitteln bis 2027 insgesamt rund 18 Mio. EUR für außerschulische Projekte der Berufsorientierung zur Verfügung.

Darüber hinaus wird die Überbetriebliche Ausbildung auch weiterhin gefördert. Um im Handwerk eine hohe Ausbildungsbeteiligung der Betriebe zu gewährleisten und qualitätsvolle Ausbildung zu garantieren, fördert das Bildungsministerium Maßnahmen der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung der Handwerkskammern und ihrer Partner mit rund 1,8 Mio. EUR pro Jahr aus ESF-Mitteln.

Damit leistet das Land seit Jahren verlässlich und auch künftig einen hohen Beitrag zur Entlastung der Handwerksbetriebe bei der beruflichen Erstausbildung. Die Landesregierung plant auch in der neuen ESF-Förderperiode 2021-2027 die Handwerksausbildung im Rahmen der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung zu unterstützen.

Campus der Generationen

Schwaan – Nach zwei Jahren Bauzeit ist in Schwaan (Landkreis Rostock) ein Campus der Generationen entstanden. Der Neubau grenzt direkt an die Regionalschule. Hier sind neben der Schule die Bibliothek, der Jugendclub sowie der Bürger- und Seniorentreff unter einem Dach untergebracht. Den Mittelpunkt des Gebäudes bildet eine Mensa, die nicht nur der Versorgung der Schüler dient, sondern auch als Mehrzweckhalle fungieren kann.

Das Innenministerium unterstützt das rund 4,5 Mio. Euro teure Projekt mit einer Sonderbedarfszuweisung i.H.v. rund 185.000 Euro und hat nun der Stadt einen Bewilligungsbescheid übersandt.

„Wir haben es hier also mit einem gelungenen Gemeinschaftswerk zu tun, von dem Schüler, Lehrer, Kinder, Jugendliche und Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen profitieren. Durch die Mehrfachnutzung der Räumlichkeiten wird das Miteinander aller Bevölkerungsschichten der Kommune und der angrenzenden Gemeinden nachhaltig gefördert“, so Innenstaatssekretär Thomas Lenz.

Wohnungsbau Sozial

Pegel übergibt 2,4-Millionen-Bescheid für Modellprojekt in Greifswald

Greifswald – Am Freitag, 20. November 2020, übergibt Bauminister Christian Pegel einen Fördermittelbescheid in Höhe von 2.354.700 Euro für den Neubau von 48 belegungsgebundenen Mietwohnungen in Greifswald an den Geschäftsführer der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft Klaus-Peter Adomeit. Die Fördermittel werden nach der Richtlinie „Wohnungsbau Sozial“ gewährt.

Das Vorhaben ist Teil des Handlungsfelds Wohnen im Modellprojekt der Stadt Greifswald „Zukunft des Wohnens – Mitten in Schönwalde I+II“. Das Modellprojekt in Greifswald ist eins von insgesamt vier im Land gestarteten Projekten im Rahmen der Initiative der Landesregierung „Zukunft des Wohnens in Mecklenburg-Vorpommern“. Ziel der Modellprojekte ist, durch die Schaffung verschiedener, auch sozialer Wohnangebote in Verbindung mit flankierende Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Sport und soziale Infrastruktur die soziale Durchmischung in Wohnquartieren zu befördern und zur Reduzierung bzw. Abmilderung der sozialen Entmischung beizutragen.

An der Stilower Wende werden in einem sechsgeschossigen Wohngebäude 55 Mietwohnungen entstehen. Davon werden für den Bau von 48 barrierefreien Wohnungen Landeszuschüsse, je hälftig im ersten und zweiten Förderweg, bereitgestellt. Die weiteren sieben Wohnungen sind frei finanziert, wobei die Wohnungsgesellschaft zwei Wohnungen als Büroräume nutzen möchte.

Das 2017 in Kraft getretene Förderprogramm “Wohnungsbau Sozial“ setzt Anreize für Wohnungsunternehmen und private Investoren, bezahlbaren Wohnraum in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt zu schaffen. Förderfähig ist die Schaffung von barrierearmen und barrierefreien Mietwohnungen durch Neubau, Um- und Ausbau sowie durch Nutzungsänderung bestehender Gebäude. Bereitgestellt werden Zuschüsse bis zu 850 Euro je Quadratmeter Wohnfläche im ersten Förderweg, bis zu 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im zweiten Förderweg und zusätzlich bis zu 100 Euro je Quadratmeter Wohnfläche für den Einbau von Personenaufzügen.

Für die nach der Richtlinie geförderten Wohnungen gilt eine Belegungsbindung: 20 Jahre lang dürfen sie nur an Personen mit einem Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Diesen erhalten Wohnungssuchende, deren Einkommen einen festgelegten, von der Haushaltsgröße abhängigen Satz nicht überschreitet, bei ihrer Kommune. Für die Dauer von 20 Jahren unterliegen die Wohnungen auch Mietpreisbindungen.

Bislang wurden Neubauvorhaben mit 911 Mietwohnungen in Schwerin, Rostock, Greifswald, Bad Doberan, Waren, Neubrandenburg, Wismar, Anklam, Sassnitz, Torgelow, Heringsdorf/Ahlbeck und Teterow mit Fördermitteln in Höhe von 44,5 Millionen Euro unterstützt.

Infektionsgeschehen an den Schulen

Schwerin – Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern sind weiterhin kein Hotspot bei den Coronainfektionen. Das geht aus der aktuellen Übersicht des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) hervor. Zwischen der 44. und der 46. Kalenderwoche sind demnach unter den 187.200 Schülerinnen und Schülern an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen bei insgesamt 37 Schülerinnen und Schülern Infektionen (sogenannte Indexfälle) aufgetreten, bei denen das Coronavirus von außen in die Schulen hineingetragen wurde. In der Folge haben sich insgesamt zehn weitere Schülerinnen und Schüler mit dem Coronavirus angesteckt.

Unter den 14.980 pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Lehrkräfte und pädagogisches Personal) an den Schulen sind zwischen der 44. und der 46. Kalenderwoche neun Infektionen mit dem Coronavirus aufgetreten. In der Folge haben sich keine weiteren pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Coronavirus angesteckt, wie aus der Übersicht des LAGuS weiter hervorgeht. Betroffen waren in diesem Zeitraum von drei Wochen landesweit insgesamt 37 Schulen.

Das Infektionsgeschehen in Mecklenburg-Vorpommern führte dazu, dass an den allgemein bildenden Schulen aktuell 2.190 Schülerinnen und Schüler in Quarantäne sind. Das sind 1,43 Prozent der Gesamtschülerzahl an allgemein bildenden Schulen. Hierzu zählen auch einzelne Quarantänefälle, die aufgrund von Erstkontaktfällen und Infektionen im privaten Umfeld erfolgt sind. Am 9. November 2020 waren es 2.726 Schülerinnen und Schüler. Das waren 1,79 Prozent der Gesamtschülerzahl an allgemein bildenden Schulen.

An den beruflichen Schulen mussten sich aktuell 149 Schülerinnen und Schüler in Quarantäne begeben. Das sind 0,43 Prozent der Gesamtschülerzahl an beruflichen Schulen. Am 9. November 2020 waren es 88 Schülerinnen und Schüler. Das waren 0,26 Prozent der Gesamtschülerzahl an beruflichen Schulen.

Aktuell gibt es in Mecklenburg-Vorpommern drei geschlossene öffentliche Schulen. Das sind die Grundschule „Fritz Reuter“ in Grevesmühlen, die Grundschule Lübow und die Grundschule „Adolf Diesterweg“ in Parchim.

Kommunalisierung Krankenhaus Crivitz

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Kommunalisierung des Krankenhauses in Crivitz. Darauf haben sich am Dienstag die Koalitionspartner SPD und CDU im Kabinett verständigt.

„Der Kabinettsbeschluss stellt die Weichen. Das Krankenhaus soll in die kommunale Hand des Landkreises Ludwigslust-Parchim übergehen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Das Finanzministerium und das Gesundheitsministerium werden gebeten, im Zuge der Verhandlungen zum Nachtragshaushalt im Landtag eine haushaltsrechtliche Ermächtigung für die Gewährung einer Zuwendung an den Landkreis Ludwigslust-Parchim im Zusammenhang mit der Kommunalisierung des Krankenhauses Crivitz einzuwerben. Die Zuwendung soll sechs Millionen Euro betragen. Weitere finanzielle Belastungen für das Land Mecklenburg-Vorpommern im Zusammenhang mit der Übernahme des Krankenhauses Crivitz werden ausgeschlossen.

Das Krankenhaus am Crivitzer See steht mit 80 Planbetten und 12 tagesklinischen Plätzen im Krankenhausplan Mecklenburg-Vorpommern. „Es ist durch die Aufnahme in den Krankenhausplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern fester Bestandteil der hiesigen Krankenhauslandschaft. Die Fachabteilung Frauenheilkunde und Geburtshilfe steht im Krankenhausplan Mecklenburg-Vorpommern. Der mit Bescheid festgestellte Versorgungsauftrag bleibt bestehen. Die weitere Entwicklung hängt vom zu erarbeitenden Konzept des Landkreises Ludwigslust-Parchim mit dem Träger oder den Trägern des Krankenhauses Crivitz am See ab“, betonte Glawe weiter.

„Das Gesundheitsministerium wird gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern ein Modellprojekt zur sektorenübergreifenden Versorgung der Bevölkerung initiieren“, sagte Glawe. Das Projekt wird laut Kabinettbeschluss auch eine geburtshilfliche Grundversorgung durch ein dauerhaftes Angebot am Standort Crivitz durch die Verzahnung mit stationären Geburtseinrichtungen im Landkreis Ludwigslust-Parchim bzw. der Landeshauptstadt Schwerin beinhalten.