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Kategorie: Gesellschaft / Ehrenamt

Regelbetrieb im neuen Schuljahr

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern starten am Montag, dem 3. August 2020, 152.700 Schülerinnen und Schüler an den 563 allgemein bildenden Schulen mit einem täglichen, verlässlichen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ins neue Schuljahr. Unter ihnen sind 13.900 Mädchen und Jungen, die am Samstag, dem 1. August 2020, eingeschult werden. Nach Beratungen der Landesregierung mit den Gesundheitsexpertinnen und -experten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales und der Universitätsmedizin Rostock hat das Bildungsministerium den Hygiene-Rahmenplan Corona aktualisiert.

„Mecklenburg-Vorpommern weist die niedrigsten Infektionszahlen In Deutschland auf. Vor diesem Hintergrund sind weitere Lockerungen für den Regelbetrieb in den Schulen im neuen Schuljahr möglich und auch notwendig“, erläuterte Bildungsministerin Bettina Martin. „Weil sich das Infektionsgeschehen in Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen Wochen erfreulich entwickelt hat, enthält der Hygiene-Rahmenplan weitere Lockerungen für den Regelbetrieb in den Schulen.“

„Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Bildung“, betonte Martin. „Dieses Recht müssen wir nach den Ferien einlösen. Hinzu kommt, dass Eltern auch wieder ihren Alltag planen und ihrer Berufstätigkeit nachgehen müssen. Weil wir wissen, dass das Coronavirus noch nicht verschwunden ist, werden die Schulöffnungen selbstverständlich durch weitreichende Hygienemaßnahmen begleitet. Dazu gehört auch eine umfassende Teststrategie für die Lehrkräfte. Aber auch fest definierte Gruppen, regelmäßiges Lüften und Abstandsregelungen außerhalb der Klassenräume zwischen den verschiedenen Gruppen werden zum Schulalltag gehören und Sicherheit geben.“

Nach dem fortgeschriebenen Hygiene-Rahmenplan bilden die Schulen definierte Gruppen von Schülerinnen und Schülern. So bilden die Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grundschulen eine Gruppe. Weitere Gruppen sind die Jahrgangsstufen 5 und 6, 7 und 8, 9 und 10, 11 und 12. Die beruflichen Schulen bilden definierte Gruppen von maximal 400 anwesenden Schülerinnen und Schülern pro Schultag. Die Abendgymnasien sind ebenfalls eine Gruppe. Der Präsenzunterricht findet in diesen Gruppen statt. Die verschiedenen Gruppen sollen sich einander nicht bzw. möglichst nur unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern begegnen. Innerhalb dieser Gruppen wird der Mindestabstand von 1,5 Meter aufgehoben.

„Mit den vorliegenden Regelungen wissen Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler, worauf sie sich einstellen können“, sagte die Bildungsministerin.

„Um Herauszufinden, wie der Lernstand von Schülerinnen und Schülern ist und um mögliche Versäumnisse aufzuarbeiten, werden Lehrerinnen und Lehrer zu Beginn des neuen Schuljahres in allen Jahrgängen Lernstandserhebungen durchführen. Diese werden nicht benotet, sondern dienen allein dazu, den aktuellen Wissenstand festzustellen“, erklärte die Bildungsministerin. Die Ergebnisse der Lernstandserhebungen sind Grundlage für das weitere Vorgehen und die weitere Unterrichtsplanung. Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern wünsche ich am kommenden Montag einen guten Start und viel Erfolg im neuen Schuljahr“, sagte Martin.

Bundesratsinitiative zur Kindermedizin

Schwerin – Die Landesregierung will mit einem Antrag im Bundesrat eine bessere Finanzierung der Kinder- und Jugendmedizin in Mecklenburg-Vorpommern und in ganz Deutschland erreichen. Das beschloss das Kabinett auf seiner heutigen Sitzung. In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, ein System für eine flächendeckende stationäre pädiatrische Versorgung außerhalb des Fallpauschalensystems zu entwickeln, das eine auskömmliche Finanzierung und die erhöhten Qualitäts- und Personalbedarfe in der Geburtsmedizin einschließt.

„Es muss wieder mehr Gewicht auf die Kinder- und Jugendmedizin gelegt werden. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, ihre Behandlung benötigt wesentlich mehr Zeit. Das muss bei der Finanzierung der Krankenhäuser stärker berücksichtigt werden“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Kabinettssitzung. Das System der Fallpauschalen habe sich in der Kinder- und Jugendmedizin nicht bewährt. Gerade im ländlichen Raum stünden die Kinderstationen der Krankenhäuser unter starkem Druck. Aber auch die Kindermedizin in großen Krankenhäusern seien durch die Kosten für Spezialbehandlungen negativ betroffen. „Wir brauchen eine flächendeckende Versorgung auch in der Kinder- und Jugendmedizin. Dazu müssen die Voraussetzungen auch finanziell geschaffen werden.“

Der Antrag soll in der nächsten Sitzung am 18. September in den Bundesrat eingebracht werden. „Ich hoffe sehr, dass unsere Initiative die Unterstützung weiterer Bundesländer findet“, sagte Schwesig weiter.

Gesundheitsminister Harry Glawe sagte: „Das ist das Bohren dicker Bretter. Der Anlauf auf Bundesebene ist dennoch nötig. Fallpauschalen müssen dort ergänzt werden, wo es erforderlich ist, zum Beispiel, weil gesonderte Vorhaltungen über die Fallpauschalen nicht finanziert werden können. Dazu zählt die Kinder- und Jugendmedizin. Kranke Kinder benötigen einen etwa 30 Prozent höheren Personalaufwand als Patienten in der Erwachsenenmedizin. Die Gesundheitsminister aller Bundesländer haben eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung von Experten eingerichtet, um Eckpunkte für eine Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierungsstrukturen zu erarbeiten.“

Schuljahr 2020/2021

Aktualisierte Regelungen zur Vorbereitung an alle Schulen verschickt

Schwerin – Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern starten am 3. August 2020 mit einem täglichen, verlässlichen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in das neue Schuljahr. In der kommenden Woche beginnt in den Schulen dafür die Vorbereitungswoche. Das Bildungsministerium hat nach Beratungen der Landesregierung mit den Gesundheitsexpertinnen und

-experten vom LaGuS und der Universitätsmedizin Rostock den Hygiene-Rahmenplan Corona aktualisiert und angepasst. Er enthält angesichts der positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens in MV weitere Lockerungen für den Regelbetrieb in den Schulen. Der Erlass für den verlässlichen, täglichen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen im Schuljahr 2020/2021 wurde entsprechend geändert. Die Schulen haben die Unterlagen heute erhalten, damit sie in der letzten Ferienwoche die Vorbereitungen treffen und die Regelungen umsetzen können.

„Die erfreuliche Entwicklung des Infektionsgeschehens im Land macht eine weitgehende Öffnung der Schulen möglich und notwendig“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Bildung und Teilhabe. Dieses Recht müssen wir einlösen, selbstverständlich kommt dabei dem Infektionsschutz nach wie vor eine sehr wichtige Rolle zu. Soweit es die personellen und räumlichen Bedingungen vor Ort zulassen, soll Präsenzunterricht erteilt werden. Dies wird vor allem bei den jüngeren Klassenstufen der ganz überwiegende Teil sein. Wo es erforderlich ist, soll dieser durch Elemente von Distanzunterricht ergänzt werden. Weil das Coronavirus im August nicht verschwunden sein wird, wird es natürlich weiterhin Maßnahmen zum Infektionsschutz geben müssen“, betonte Martin. „Wichtig ist dabei auch, dass wir die Schulöffnung durch eine weitreichende Teststrategie begleiten werden.“

Nach dem fortgeschriebenen Hygieneplan bilden die Schulen definierte Gruppen von Schülerinnen und Schülern. So bilden die Jahrgangsstufe 1 bis 4 an Grundschulen eine Gruppe. Weitere Gruppen sind die Jahrgangsstufen 5 und 6, 7 und 8, 9 und 10, 11 und 12. Die beruflichen Schulen bilden definierte Gruppen von maximal 400 anwesenden Schülerinnen und Schülern pro Schultag. Die Abendgymnasien sind ebenfalls eine Gruppe. Der Präsenzunterricht findet in diesen Gruppen statt. Die verschiedenen Gruppen sollen sich einander nicht bzw. möglichst nur unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern begegnen. Innerhalb dieser Gruppen wird der Mindestabstand von 1,5 Meter aufgehoben.

„Mit den vorliegenden Regelungen erhalten Schulen eine verlässliche Planungsgrundlage, um den Schulbetrieb vorbereiten zu können“, so die Bildungsministerin. „Für Schülerinnen, Schüler und Eltern schaffen wir Sicherheit, weil alle wissen, worauf sie sich einstellen können.

Die vorliegenden Regelungen werden in den kommenden Wochen und Monaten selbstverständlich in Kooperation mit der Gesundheitsseite regelmäßig überprüft.

In der kommenden Woche wird Bildungsministerin Bettina Martin in der Landespressekonferenz über den aktuellen Stand der Vorbereitungen für das neue Schuljahr berichten und weitere Einzelheiten erläutern.

Umfangreiche Testreihe startet

Beschäftigte an den Schulen können sich freiwillig testen lassen

Schwerin – Lehrerinnen und Lehrer können sich mit Beginn des Schuljahres 2020/21 kostenlos auf das SARS-CoV-2-Virus testen lassen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern begleitet den Schulstart am 3. August mit einer umfangreichen Untersuchungsreihe. Dabei werden flächendeckende Präventivtestungen vorgenommen. Einen entsprechenden Vertrag haben das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) unterschrieben.

Unmittelbar nachdem die KVMV die niedergelassenen Ärzte informiert hat, wird das pädagogische Personal an den Schulen, also Lehrkräfte, Referendarinnen und Referendare und unterstützende pädagogische Fachkräfte, die Möglichkeit haben, sich freiwillig testen zu lassen. Die Testreihe besteht aus fünf Terminen, die im Abstand von jeweils zwei Wochen bis zu den Herbstferien durchgeführt werden. Die notwendigen Rachenabstriche können dann beim jeweiligen Hausarzt oder einem HNO-Arzt vorgenommen werden.

„Mit den freiwilligen präventiven Tests geben wir den Beschäftigten die Sicherheit, die sie für einen geregelten und verlässlichen Schulbetrieb benötigen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Da die Tests über einen Zeitraum von zehn Wochen andauern, werden sie zuverlässig für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sein.“ Die Teilnahme an den Tests kann bei den Schulleitungen beantragt werden. Dort erhalten die Beschäftigten ein Bestätigungsschreiben, das dem jeweiligen Arzt vorgelegt werden muss. Wird der Test in der Praxis eines niedergelassenen Arztes in Mecklenburg-Vorpommern vorgenommen, ist er für die Getesteten kostenfrei.

An den Testungen können alle Lehrkräfte, Referendarinnen und Referendare und unterstützenden pädagogischen Fachkräfte in Mecklenburg-Vorpommern teilnehmen, unabhängig davon, ob sie Präsenzunterricht an den Schulen geben. „Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern wünschen sich einen geregelten Unterricht an den Schulen nach Ferienende. Die Tests tragen dazu bei, dass dieser Wunsch erfüllt werden kann“, sagte Ministerin Martin.

Landesweite Teststrategie

Corona-Testungen für Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen möglich

Schwerin – Die vollständige Öffnung der Kindertageseinrichtungen zum 1. August in Mecklenburg-Vorpommern wird durch eine landesweite Teststrategie begleitet. „Kitas und Schulen kehren in den Regelbetrieb zurück – allerdings unter Pandemiebedingungen. Es ist wichtig, die Einrichtungen bei diesem Prozess zu begleiten und mit der Teststrategie mehr Sicherheit zu geben. Deshalb sollen nun auch asymptomatische Testungen für die pädagogischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen möglich sein“, informierte Staatssekretär Nikolaus Voss am Freitag in Schwerin.

Für dieses Vorgehen wurde mit der Kassenärztlichen Vereinigung eine Vereinbarung geschlossen. „Das pädagogische Personal an Kindertageseinrichtungen hat dadurch die Gelegenheit, sich freiwillig an bis zu fünf Terminen testen zu lassen“, so Voss. Die Testungen können schon in der letzten Ferienwoche der Sommerferien und bis zu den Herbstferien (39. KW) in Anspruch genommen werden.

Wer sich unsicher fühle, könne sich nun auch ohne eine entsprechende Symptomatik bei einem Kassenarzt bzw. Kassenärztin Klarheit verschaffen, erklärte der Staatssekretär. Dazu stellt der Träger der Einrichtung eine Bescheinigung für die angestellte Person aus. Diese wird beim behandelnden Arzt bzw. Ärztin vorgelegt.

Die Teststrategie umfasst zusätzlich eine wissenschaftlich begleitete Kohortentestung an ausgewählten Schulen und Kindergärten. Auf freiwilliger Basis werden in den Städten Greifswald und Rostock jeweils 150 Lehrkräfte und 150 pädagogische Fachkräften getestet.

Auch auf eine verstärkte Testung von Kindern und Jugendlichen mit einer Symptomatik wird im Rahmen der Teststrategie hingewirkt. Die Ergebnisse werden öffentlich zugänglich auf der Homepage des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) bereitgestellt.

Voss: „Bei der Rückkehr in den Alltag in unseren Kitas wollen wir möglichst viele Erkenntnisse sammeln. Denn bei allen Lockerungen steht der Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Fokus. Die umfangreiche Teststrategie, die nun an den Start geht, ist dabei eine wesentliche Grundlage.“

Ausschlusskriterien für Kita-Besuch

Schwerin – „Zum 1. August werden die Kitas in Mecklenburg-Vorpommern wieder vollständig geöffnet. Weil der Schutz von Beschäftigen und Kindern in der Kindertagesförderung weiterhin oberste Priorität hat, stellen wir wichtige Hinweise für Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Damit machen wir deutlich, dass allgemeine, unspezifische Symptome bei Kindern kein Ausschlussgrund für die Betreuung in einer Kita sind“, sagte Staatssekretär Nikolaus Voss in Schwerin.

Das Sozialministerium veröffentlichte heute ein Fließschema mit Handlungsempfehlungen bei unspezifischen oder COVID-19-zuzuordnenden Symptomen von Kindern.

„Wir wollen den Eltern und Einrichtungsleitungen mehr Sicherheit im Umgang mit bestimmten Symptomen geben. Denn ein kleiner Schupfen darf nicht dazu führen, dass Familien die Förderung und Betreuung in Krippen, Kindergärten und Horten nicht in Anspruch nehmen können“, erklärte Voss.

Schnupfen, leichter Husten, Bindehautentzündung und Halsschmerzen gehören, laut Staatssekretär, zu den allgemeinen, unspezifischen Symptomen. Würden die Beschwerden eines Kita-Kindes zunehmen, wäre eine Betreuung allerdings nicht mehr möglich.

„Wer aber nach 24 Stunden symptomfrei ist, kann wieder die Einrichtung besuchen“, so Voss. Ein schriftliches, ärztliches Attest ist dann nicht erforderlich. Auch bei chronischen Symptomen bestehen keine Bedenken.

Corona-Virus in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Das Gesundheitsministerium Mecklenburg-Vorpommern und das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) informieren darüber, dass es aktuell in der Landeshauptstadt Schwerin zwei Erkrankungshäufungen gibt.

Zum einen wurde der Vater der beiden Kinder, die seitens der Stadtverwaltung Schwerin gestern als Infektionen gemeldet wurden, positiv auf COVID-19 getestet. Er arbeitet in den Helios Kliniken Schwerin. Gemeinsam werden Klinikleitung und Gesundheitsamt vor Ort alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen. (1 Fall heute, 2 gestern)

Zum anderen haben sich bei den Umgebungsuntersuchungen und damit verbundenen Tests zu der bereits am Dienstag gemeldeten Infektion in Schwerin sieben weitere Fälle bestätigt. Es handelt sich hierbei um eine familiäre Häufung. Alle erforderlichen Maßnahmen wurden vom Gesundheitsamt vor Ort ergriffen. (1 Fall am Dienstag, 7 heute)

Zudem wurde eine weitere Infektion gemeldet. Diese Person hält sich seit mehreren Wochen in Berlin auf, ist aber in Schwerin mit Erstwohnsitz gemeldet und wird somit in der Statistik für MV geführt.

Zwei Infektionen wurden außerdem aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg gemeldet. Damit werden heute elf COVID-19-Infektionen in MV gemeldet, die Gesamtzahl steigt zunächst auf 826.

Die Erstellung des aktuellen Lageberichtes verzögert sich.

Landeszootag in diesem Jahr als Kindertag

Schwerin – Eigentlich sollen am jährlich stattfindenden Landeszootag die Zoos, Tierparks und Tiergärten Mecklenburg-Vorpom­merns im Mittelpunkt stehen. Dieses Jahr nutzt die Landesregierung jedoch diesen Tag, um den Kindern des Landes Dankeschön zu sagen.

„Denn hinter unseren Kindern liegen lange Wochen in einer Ausnahmesituation“, sagte Umweltminister Dr. Till Backhaus heute im Tierpark Wismar zur Eröffnung des mittlerweile zehnten Landeszootages. Die corona­bedingten Kontakteinschränkungen, insbesondere die vorübergehende Schließung von Kitas und Schulen, belastete den Kinderalltag in erheblichen Maße.“ Als Dankeschön habe die Landesregierung beschlossen, zum heutigen Landes­zootag allen Kindern bis zum 14. Lebensjahr den Eintritt in eine der zoologischen Einrichtungen Mecklenburg-Vorpommern zu spendieren.

„Wir haben für diesen Tag vielfältige Angebote vorbereitet. Auch mit den Partnern der Umweltbildung“; sagte der Vorsitzende des Landeszooverbandes Dr. Tim Schikora. „Er wird trotz einiger noch erforderlichen Beschränkungen ein bunter Tag werden und hoffentlich viel Freude bringen.“ Außerdem begrüße der Landeszooverband das Signal, das von dieser Aktion ausgeht, nämlich welche wichtige Funktion die zoologischen Einrichtungen in unserer Gesellschaft haben.

Backhaus begleitete im Anschluss zwei Kindergruppen, als Tierparkdirektor Michael Werner sie durch seinen Tierpark Wismar führte. Im Zoo Rostock begrüßte Justizministerin Katy Hoffmeister, im Heimattierpark Greifswald Infrastrukturminister Christian Pegel und im Tierpark Ueckermünde der Staatssekretär für Vorpommern, Patrick Dahlemann, Kinder zum Landeszootag.

„Ich möchte aber auch die Gelegenheit nutzen und den Zoos Dankeschön sagen“, ergänzte Backhaus. „Nicht nur, weil sie unsere Idee vom kostenfreien Eintritt und besonderen Angeboten für unsere Kinder am Landes­zootag unterstützen. Mein Dankeschön gilt vor allem dem tapferen Durchhalten in der schweren Corona-Zeit. Denn auch unsere Zoos und Tierparks hatten unter den drastischen Einschränkungen des öffentlichen Lebens zu leiden“ Schließlich mussten die Tiere weiter versorgt werden – trotz fehlender Einnahmen aus den Zoo­besuchen. „Ihr aufopferungsvoller Einsatz verdient meinen Respekt“, sagte der Minister.

Deshalb sei er froh, dass es gelungen sei, dass auch die zoologischen Einrichtungen von den Soforthilfen des Bundes und des Landes für Wirtschaftsunternehmen profitieren. So seien aus der Notbetriebshilfe Zoos des MV-Schutzfonds bisher insgesamt rund 2 Mio. Euro für 26 Betreiber zoologischer Einrichtungen ausgezahlt worden.

„Nicht zuletzt möchte ich zum Landeszootag auch auf die wichtige Rolle der Zoos in unserem Land hinweisen“, sagte Backhaus. „Immerhin besuchen jährlich rund 3 Mio. Besucher die zoologischen Einrichtungen unseres Landes.“ Die Zoos und Tierparks seien aber längst nicht nur Touristenmagnete und Freizeiteinrichtungen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für den Artenschutz und die Erhaltung der biologischen Vielfalt. Auch im Rahmen der Natur- und Umweltbildung kommt ihnen eine herausragende Bedeutung zu. So nutzen jährlich etwa 80.000 Schülerinnen und Schüler die zoologischen Einrichtungen als außerschulische Lernorte.

„Und schließlich möchte ich den Landeszootag nutzen, um den Blick auf die Einrichtung zu lenken, der wir diesen Tag eigentlich verdanken. Dem Landeszooverband“, fuhr Backhaus fort. „Ich kann als Umweltminister gar nicht oft genug betonen: Mit dem Landeszooverband Mecklenburg-Vorpommern haben wir im Land nicht nur eine hervorragende Interessenvertretung für alle Zoos und Tiergärten, sondern auch einen überaus kompetenten Ansprechpartner für die Landespolitik. Das ist einmalig und beispielgebend in Deutschland.“

Der Landeszooverband vereint insgesamt 20 Zoos und Tiergärten sowie Umweltpädagogen aus 35 Einrichtungen Mecklenburg-Vorpommerns.