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Kategorie: Gesellschaft / Ehrenamt

Corona-Pandemie noch nicht überstanden

Thomas Krüger: Zum eigenen Schutz und den der Mitmenschen – Halten Sie sich an die geltenden Regeln

Schwerin – Mit der Fortschreibung des MV-Plans wurden weitere Lockerungen in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt. Der Besuch von Angehörigen in Pflegeeinrichtungen wurde wieder ermöglicht, die Einkaufwagenpflicht ist weggefallen. Weiterhin bestehen Einschränkungen, die aber dem Schutz der Bevölkerung dienen.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Krüger appelliert an die Menschen in MV, die weiterhin geltenden Regeln einzuhalten: „Wir leben mitten in einer Pandemie, ohne Impfstoff und ohne die genauen Folgen von Covid-19 zu kennen. Auch wenn die Zahlen in Mecklenburg-Vorpommern konstant niedrig sind – wir sind nicht vor einer erneuten Infektionswelle sicher. Aus diesem Grund rufe ich jede Bürgerin und jeden Bürger dazu auf, sich an die wenigen Regeln zu halten. Es ist auch künftig oberstes Gebot, den Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten und eine Mund-Nase-Bedeckung beim Einkaufen, Arztbesuchen und im ÖPNV zu tragen.“

„Die Zahl der gemeldeten Verstöße gegen diese Auflagen ist besorgniserregend. Ich kann verstehen, dass einige Menschen ihre Alltagsmaske als störend empfinden, aber sie ist erwiesenermaßen ein wirksames Mittel, um einen erneuten Anstieg zu verhindern. Wir müssen es den Menschen bewusst machen, dass es hierbei nicht um sie allein geht, sondern um uns alle. Der Egoismus von einigen wenigen, gefährdet unsere bisherigen Erfolge. Das muss jedem klar sein.“

Weiterhin gilt in MV ein Verbot für private Tagestouristen aus anderen Bundesländern. Thomas Krüger merkt hierzu an: „Mecklenburg-Vorpommern ist zu schön und so abwechslungsreich, um es nur für wenige Stunden zu genießen. Kommen Sie für ein verlängertes Wochenende zu uns, machen Sie an der Ostsee oder der Mecklenburgischen Seenplatte Ferien und genießen Sie unser Land in vollen Zügen. Es sind noch immer Kapazitäten in den Hotels und auf den Campingplätzen vorhanden. Wir sind Urlaubsland!“

Zuschüsse für Personenaufzüge

Rostock – Die Wohnungsgesellschaft „Wohnen in Rostock“ (Wiro) erhält für die Nachrüstung von insgesamt acht Personenaufzügen an der Nobelstraße 16 bis 19 und an der Lomonossowstraße 13 bis 16 vom Landesbauministerium einen Zuschuss in Höhe von 316.800 Euro. Die 64 Wohnungen der fünfgeschossigen Wohngebäude aus den Jahren 1964 und 1965 werden künftig mit dem Außenaufzug erreichbar sein.

Im Rahmen des Landesprogramms „Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen“ stehen in diesem Jahr 10,3 Millionen Euro zur Verfügung. Damit soll das Angebot an barrierearmen Wohnungen mit bezahlbaren Wohnkosten in Mecklenburg-Vorpommern erhöht werden.

Anträge sind beim Landesförderinstitut zu stellen. Antragsformulare und Informationen finden Sie unter https://www.lfi-mv.de/foerderungen/personenaufzuege-und-lifte-barrierearmes-wohnen-/index.html . Antragsberechtigt sind Eigentümer von Miet- und Genossenschaftswohnungen und von selbstgenutztem Wohnraum.

Run auf grüne Berufe nutzen

Güstrow – Das Landwirtschafts- und Forstministerium investiert 1,7 Mio. Euro in Ländliche Räume für die Ausbildung von Forstwirten.

„Junge und gut ausgebildete Fachkräfte sind eine wichtige Säule für eine zukunftsfähige Forstverwaltung hier bei uns im Land“, so Forstminister Backhaus beim heutigen Richtfest der neuen Lehrwerkstatt für Forstwirt-Azubis im Forstamt Güstrow.

Landwirtschaftsministerium und Landesforstanstalt entschlossen sich, der steigenden Nachfrage auf grüne Berufe gerecht zu werden. Die im ganzen Land dezentral angebotenen 60 Stellen werden durch eine Ausbildungsoffensive auf 90 erhöht. Dazu bedarf es auch baulicher Erweiterungen. So wird in Güstrow mit 1,7 Mio. Euro in eine moderne Ausbildungsstätte investiert.

„Statt etwa 140 Bewerbungen in 2016 sind dieses Jahr sage und schreibe 250 Interessenten auf die Ausbildungsbetriebe zugekommen“, erläutert Dr. Backhaus.

Den Bauherren ist es zudem wichtig, den nachhaltig produzierten Baustoff Holz zu nutzen und somit etwas gegen den Klimawandel zu tun.

„Die Lehrwerkstatt in Güstrow ist ein Holz-Neubau der Landesforst M-V und speichert dadurch langfristig Kohlenstoff. Obendrein vermeiden wir energieintensivere Stoffe wie Beton und Stahl“ schwärmt der Forstminister.

Das Land M-V unterstützt die Forstwirt-Ausbildung jährlich mit etwa 2 Mio. Euro. Die praktische Lehrzeit wird in Forstämtern der Landesforst M-V oder privaten Betrieben absolviert. Hinzu kommen für jeden Auszubildenden Berufsschul- und überbetriebliche Abschnitte in Güstrow-Bockhorst.

Ausbildungsplätze in der Finanzverwaltung

Schwerin – Mit insgesamt über 100 ausgeschriebenen Stellen bietet die Finanzverwaltung in diesem Jahr so viele Ausbildungsplätze an wie noch nie.

„Für die Landesverwaltung“, so Finanzminister Reinhard Meyer, „gilt das gleiche wie für die freie Wirtschaft: Die beste Möglichkeit, den eigenen Fachkräftebedarf zu sichern, ist die Ausbildung junger Menschen.“ Seit heute sind auf dem Karriereportal des Landes (https://karriere-in-mv.de/) die Stellen für die zweijährige duale Ausbildung (Start: 01.09.2021) sowie das dreijährige duale Studium (Beginn: 01.10.2021) veröffentlicht worden. Bewerbungen sind noch bis zum 30.10.2020 möglich.

Die duale Ausbildung zum Finanzwirt bzw. zur Finanzwirtin dauert zwei Jahre und findet im Wechsel zwischen praktischer Ausbildung in einem der zehn Finanzämter des Landes sowie dem theoretischen Teil an der Außenstelle Güstrow der Norddeutschen Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg statt. Dabei werden acht Monate Theorie vermittelt, 16 Monate wird das theoretisch Gelernte in der Praxis vertieft und umgesetzt. Bei erfolgreichem Abschluss haben die Beamtinnen und Beamten auf Widerruf die Möglichkeit, in den Dienst des Landes zu treten.

Beim ebenfalls ausgeschriebenen dreijährigen Studium zum Diplom-Finanzwirt erhalten die Studierenden auch schon während des Studiums Beamtenbezüge und haben nach drei Jahren nicht nur ihr Diplom, sondern auch ein sicheres Beschäftigungsverhältnis in der Tasche.

Mit den hohen Ausbildungszahlen stellt sich die Steuerverwaltung den personellen Erfordernissen, die eine moderne und effiziente Einnahmeverwaltung benötigt.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Wir brauchen gut ausgebildeten Nachwuchs. Ich bin daher schon sehr gespannt, wie viele der ausgeschriebenen Ausbildungsplätze wir tatsächlich besetzen können. Allerdings stellt uns der Anstieg vor Herausforderungen: Zum einen brauchen wir entsprechende räumliche Kapazitäten an der Fachhochschule, aber auch der Unterricht sowie die Ausbildungsbetreuung durch die Beschäftigten in den Finanzämtern vor Ort muss gesichert sein.“

Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig

Karlsruhe – Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts § 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und mehrere Fachgesetze des Bundes, die die manuelle Bestandsdatenauskunft regeln, für verfassungswidrig erklärt. Sie verletzen die beschwerdeführenden Inhaber von Telefon- und Internetanschlüssen in ihren Grundrechten auf informationelle Selbstbestimmung sowie auf Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses (Art. 10 Abs. 1 GG).

Die manuelle Bestandsdatenauskunft ermöglicht es Sicherheitsbehörden, von Telekommunikationsunternehmen Auskunft insbesondere über den Anschlussinhaber eines Telefonanschlusses oder einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen IP-Adresse zu erlangen. Mitgeteilt werden personenbezogene Daten der Kunden, die im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Durchführung von Verträgen stehen (sogenannte Bestandsdaten). Nicht mitgeteilt werden dagegen Daten, die sich auf die Nutzung von Telekommunikationsdiensten (sogenannte Verkehrsdaten) oder den Inhalt von Kommunikationsvorgängen beziehen.

Die Erteilung einer Auskunft über Bestandsdaten ist grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig. Der Gesetzgeber muss aber nach dem Bild einer Doppeltür sowohl für die Übermittlung der Bestandsdaten durch die Telekommunikationsanbieter als auch für den Abruf dieser Daten durch die Behörden jeweils verhältnismäßige Rechtsgrundlagen schaffen. Übermittlungs- und Abrufregelungen müssen die Verwendungszwecke der Daten hinreichend begrenzen, indem sie insbesondere tatbestandliche Eingriffsschwellen und einen hinreichend gewichtigen Rechtsgüterschutz vorsehen.

Der Senat hat klargestellt, dass die allgemeinen Befugnisse zur Übermittlung und zum Abruf von Bestandsdaten trotz ihres gemäßigten Eingriffsgewichts für die Gefahrenabwehr und die Tätigkeit der Nachrichtendienste grundsätzlich einer im Einzelfall vorliegenden konkreten Gefahr und für die Strafverfolgung eines Anfangsverdachts bedürfen. Findet eine Zuordnung dynamischer IP-Adressen statt, muss diese im Hinblick auf ihr erhöhtes Eingriffsgewicht darüber hinaus auch dem Schutz oder der Bewehrung von Rechtsgütern von zumindest hervorgehobenem Gewicht dienen.

Bleiben die Eingriffsschwellen im Bereich der Gefahrenabwehr oder der nachrichtendienstlichen Tätigkeit hinter dem Erfordernis einer konkreten Gefahr zurück, müssen im Gegenzug erhöhte An-forderungen an das Gewicht der zu schützenden Rechtsgüter vorgesehen werden. Die genannten Voraussetzungen wurden von den angegriffenen Vorschriften weitgehend nicht erfüllt. Im Übrigen hat der Senat wiederholend festgestellt, dass eine Auskunft über Zugangsdaten nur dann erteilt werden darf, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für ihre Nutzung gegeben sind.

Informationen zur „Neustart-Prämie“

Schwerin – Für die im Zukunftsbündnis beschlossene „Neustart-Prämie“ für Beschäftigte nach Kurzarbeit sind die Förderbedingungen fixiert. Die Prämien können Unternehmen beantragen, die ihren im Land Beschäftigten Sonderzahlungen gewähren, um die zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise abzumildern. Voraussetzung ist, dass die Mitarbeiter zwischen dem 01.04.2020 und dem 30.09.2020 in besonderem Umfang von Kurzarbeit betroffen und danach mindestens einen Kalendermonat lang wieder im Unternehmen beschäftigt waren.

„Das Unternehmen geht in Vorleistung und holt sich das Geld bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung zurück. Das Land erstattet dem Unternehmen dann den vorausgezahlten Bonus. Die Finanzspritze soll den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten helfen, die während der Kurzarbeit entstandenen Belastungen auszugleichen. Zugleich soll die Prämie auch als Kaufkraft-Impuls dienen, um die heimische Wirtschaft zu unterstützen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Für die Neustart-Prämie hat das Land insgesamt 25 Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds eingeplant.

Die Beschäftigten, für die die Leistung seitens der Unternehmen beantragt wird, waren während der Corona-Pandemie in besonderem Umfang von Arbeitsausfall betroffen. Dies liegt vor, wenn die individuelle coronabedingte Kurzarbeit in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten mindestens 50 Prozent betrug. Die Höhe der Neustart-Prämie richtet sich nach der Dauer der mindestens 50-prozentigen Kurzarbeit.

Die Förderung kann für maximal fünf Unterstützungsmonate maximal 700 Euro je sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigtem betragen. Für den ersten Kalendermonat mit 50 Prozent Kurzarbeit oder mehr gibt es keinen Zuschuss. Für den zweiten und dritten Kalendermonat der Kurzarbeit von mindestens 50 Prozent beträgt der Zuschuss je 200 Euro, für den vierten, fünften und sechsten Kalendermonat je 100 Euro. „Besonders wichtig ist, dass die finanzielle Unterstützung als monatlicher Bonus steuer- und sozialversicherungsfrei ist und so auch vollständig bei den Beschäftigten ankommt“, sagte Glawe.

Anträge können ab dem 15.09.2020 bis spätestens zum 31.12.2020 rückwirkend für bereits abgelaufene Unterstützungsmonate gestellt werden. Die Anträge sind bei der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH, Schulstraße 1 – 3, 19055 Schwerin, unter Nutzung des dafür vorgesehenen Formulars sowie ergänzend schriftlich im Original einzureichen. Die Antragsunterlagen und weitergehende Informationen können bei der GSA im Internet unter www.gsa-schwerin.de abgerufen werden.

COVID-19: Drei Personen positiv getestet

Schwerin – Das Gesundheitsministerium Mecklenburg-Vorpommern und das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) informieren: In Mecklenburg-Vorpommern wurden zwei Personen, die ihren Erstwohnsitz nicht in MV haben, positiv auf das Coronavirus getestet, eine in der Hansestadt Rostock und eine im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Diese beiden Fälle gehen nicht in die Statistik für MV ein, sondern entsprechend Infektionsschutzgesetz in die Statistik des Gesundheitsamtes am Erstwohnsitz.

  1. In der Hansestadt Rostock wurde die Infektion einer 32-jährigen Frau gemeldet. Sie hatte mit Symptomen einen Arzt aufgesucht und wurde positiv getestet. Das Gesundheitsamt hat alle erforderlichen Maßnahmen veranlasst und Quarantäne angeordnet.
  2. Im Landkreis Vorpommern-Greifswald stationiert ist ein 25-jähriger Bundeswehrsoldat, der mit entsprechenden Krankheitssymptomen positiv getestet wurde. Auch hier hat das zuständige Gesundheitsamt alle erforderlichen Maßnahmen, inklusive Quarantäne-Anordnungen, ergriffen, die Kontaktpersonen ermittelt und entsprechende Tests veranlasst.

Der Bericht über COVID-19-Infektionen bei Personen, die ihren Wohnort außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern haben, ist zur Information beigefügt.

Inzwischen liegen für Kontaktpersonen zu dem Fall im Landkreis Vorpommern-Greifswald erste Testergebnisse vor. Bislang wurde eine Kontaktperson positiv getestet. Diese Person mit Erstwohnsitz im Landkreis Vorpommern-Greifswald geht in die Statistik für MV ein. Es wurden bislang insgesamt 805 Corona-Infektionen bei Bürgerinnen und Bürgern mit Erstwohnsitz in MV an das LAGuS gemeldet.

Verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern baut im Schuljahr 2020/21 die Hilfen für verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler aus. Die wichtige Arbeit des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) wird mit einem neuen Konzept dezentraler aufgestellt. Die Hilfe kommt so direkter in den Schulen an.

Mit 36 neuen Stellen im Bereich der Schulpsychologie wird eine schnelle Hilfe – telefonisch oder vor Ort – durch den ZDS abgesichert. Im ZDS arbeiten Sonderpädagoginnen und -pädagogen sowie Psychologinnen und Psychologen eng zusammen.

„Dieser bundesweit einmalige Ausbau wird durch das Schulpaket im Land möglich, für das die Landesregierung 200 Millionen Euro bereitgestellt hat. Mit dieser Unterstützung wollen wir die Rahmenbedingungen für gute Schule weiter verbessern“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Wichtig ist mir dabei, dass feste Beratungsteams schnell und unbürokratisch den Schulen vor Ort in schwierigen Situationen helfen und die Hilfe direkt bei den Schülerinnen und Schülern ankommt.“

Beratung und Begleitung in sonderpädagogischen und schulpsychologischen Angelegenheiten werden verstärkt direkt am Wohn- bzw. Schulort der Schülerinnen und Schüler angeboten.

Eine zentrale Leitstelle mit Sitz im Bildungsministerium wird eingehende Anfragen der Schulen sofort aufnehmen, eine psychologische Erstversorgung sicherstellen und weiterführende Hilfe vermitteln. So können Notfälle an Schulen besser und schneller begleitet werden. Zusätzlich wird es mobile schulpsychologische Teams geben, die bei akuten Problemen umgehend vor Ort unterstützen.

Zum bestehenden System kommen auch Schulpsychologinnen und Schulpsychologen hinzu, die fest an ausgewählten Schulen tätig sind, welche ein Familienklassenzimmer oder eine Schulwerkstatt haben oder selbst eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Verhalten sind. So werden interdisziplinäre Teams fest an Schulen installiert und eine bessere Begleitung und Beratung für verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern abgesichert.

Durch die zusätzlichen Stellen werden auch die bestehenden Angebote des Gesundheitsmanagements für Lehrkräfte und Schulleitungen erweitert.