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Kategorie: Gesellschaft / Ehrenamt

Landeszootag in M-V am 22. Juli

Schwerin – Am 22. Juli ist Landeszootag. Die Landesregierung und der Landeszooverband laden an diesem Tag alle Kinder aus Mecklenburg-Vorpommern bis zu einem Alter von 14 Jahren zu einem kostenlosen Besuch in 20 Zoos, Tierparks und anderen Einrichtungen ein.

„Ich bin dem Landeszooverband und allen beteiligten Einrichtungen sehr dankbar, dass sie mit uns diese Aktion ins Leben gerufen haben. Die Kinder mussten in den letzten Monaten coronabedingt erhebliche Einschränkungen hinnehmen, insbesondere weil ihre Kitas und Schulen geschlossen waren. Das war für die Kinder wie für die Eltern oft nicht einfach. Ich bin deshalb sehr froh, dass wir die Kitas und Schulen wieder für alle Kinder öffnen konnten und dass wir ab 1.8. zum Regelbetrieb in den Kitas und zum verlässlichen täglichen Unterricht in den Schulen übergehen. Der kostenfreie Eintritt am Landeszootag ist ein kleines Dankeschön für die Geduld und die besonderen Anstrengungen in den letzten Monaten. Und er soll den Kindern in unserem Land die Zoos und Tierparks näherbringen. Da kann man etwas lernen“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

„Das kann ich nur bestätigen. Die Zoos und Tiergärten in unserem Land leisten nämlich nicht nur herausragende Arbeit im Natur- und Artenschutz, sie bieten darüber hinaus viele attraktive Möglichkeiten der außerschulischen Bildung für Kinder und Jugendliche. Noch dazu freuen sich unsere zoologischen Einrichtungen über jeden Besucher, da auch sie selbst mit den Auswirkungen von Corona zu kämpfen hatten. Dennoch waren sie sofort bereit, sich an dieser tollen Aktion zu beteiligen. Das muss man den Einrichtungen in dieser schwierigen Zeit besonders hoch anrechnen. Dafür danke auch ich dem Landeszooverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. und seinen Mitgliedern ganz herzlich. Ich wünsche allen Kindern und ihren Familien einen ausgelassenen und erlebnisreichen Tag“, so der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Dr. Till Backhaus.

Die Zoos und Tierparks bieten am 22. Juli besondere Programme für ihre Besucherinnen und Besucher. So wird es zum Beispiel Führungen geben, Schaufütterungen und Tiershows werden gezeigt, Schüler-Zoo-Rallyes und verschiedene weitere Mitmachangebote werden insgesamt für einen interessanten und abwechslungsreichen Landeszootag 2020 sorgen.

An der Aktion nehmen die folgenden 20 Einrichtungen teil:

Zoo Rostock, Zoo Schwerin, Zoo Stralsund, Haustierpark Lelkendorf, Heimattierpark Greifswald, Heimattierpark Grimmen, Müritzeum, Deutsches Meeresmuseum, Ozeaneum, Naturerlebnispark Tollensetal, Naturerlebnispark Gristow, Tiererlebnispark Müritz, Tiergarten Neustrelitz, Tierpark Ueckermünde, Tierpark Wismar, Tierpark Wolgast, Wildlife Usedom – Tropic Reptica, Tropenhaus Bansin, Vogelpark Marlow, Wildpark-MV.

Weitere Informationen zum Landeszootag werden demnächst auf der Homepage des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes sowie den teilnehmenden Zoos bereitgestellt.

Arbeitsmarkt Juni in M-V

Schwerin – Die Arbeitslosigkeit ist in Mecklenburg-Vorpommern im Juni im Vergleich zum Vorjahresmonat deutlich gestiegen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Juni 65.900 Menschen arbeitslos gemeldet. Das sind 11.100 Arbeitslose mehr als im Vorjahresmonat (+20,2 Prozent). Die Arbeitslosenquote liegt bei 8,0 Prozent. (+1,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahreswert).

„Trotz der einsetzenden Lockerungen wird das Hochfahren der Unternehmen noch eine Weile dauern. Das macht sich auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar. Aufholeffekte sind denkbar, wenn die Lockerungen weiter ausgebaut und neue Infektionen vermieden werden können. Erste positive Anzeichen sind erkennbar. Mit dem Anlaufen des Tourismusmotors wächst die Nachfrage nach Jobs in diesem Bereich wieder. Hier ist etwas Licht am Horizont. Dennoch: Wir müssen die anstehenden Herausforderungen gesamtwirtschaftlich meistern. Wir versuchen die Unternehmen bestmöglich zu unterstützen, um Arbeitsplätze zu sichern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch. Im Vergleich zum Vormonat Mai sank die Arbeitslosigkeit um 1.600 (-2,4 Prozent).

Wirtschaftsminister Glawe machte deutlich, dass im produzierenden Gewerbe die Auswirkungen der Corona-Krise zu spüren sind. „Es ist für Unternehmen weiter herausfordernd, Aufträge und Umsätze zu generieren. Beispielsweise müssen Lieferketten reaktiviert werden, um Produktionen zu ermöglichen. Ziel ist es, die Wirtschaft in dieser schweren Zeit weiter zu entlasten. Das ist eine Mammutaufgabe für uns alle zusammen“, so Glawe weiter. Der Minister machte deutlich, dass trotz Pandemie auch weiter in die heimische Wirtschaft investiert wird. „Wir müssen heute schon an morgen denken. Investitionen werden weiter unterstützt. Jede Neuansiedlung schafft und sichert neue Arbeitsplätze bei uns im Land“, sagte der Wirtschafts- und Arbeitsminister.

Als Beispiele nannte Glawe zwei aktuell geplante Unternehmensansiedlungen in Schwerin und in Anklam. Die Vink Chemicals GmbH & Ko. KG aus Hamburg plant, sich im Industriepark Schwerin neu anzusiedeln. Vorgesehen ist der Aufbau eines Werkes für Produkte, die eine vielschichtige Anwendung in der Industrie zur Konservierung finden. Durch diese werden Ressourcen geschont und Haltbarkeiten verlängert. 40 neue Arbeitsplätze sind geplant. Die Unternehmensgruppe VICI Polska aus Warschau plant, nach Vorpommern zu expandieren und sich im Industrie- und Gewerbegebiet Anklam Süd-Ost mit einem neuen Produktionsstandort anzusiedeln. Vorgesehen ist der Aufbau eines Werkes zur Herstellung von hochwertigen Frühstücksprodukten für den asiatischen und osteuropäischen Markt. Zunächst sollen 110 neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

Wirtschaftsminister Glawe appellierte an die heimische Wirtschaft, Lehrlinge trotz Kurzarbeit in Betrieben weiter zu halten. „Wir haben hier ein unterstützendes Programm für Unternehmen aufgelegt, um die Ausbildungsplätze zu sichern. Unser Ziel ist es, die Kündigung von Ausbildungsverhältnissen und die Kurzarbeit von Lehrlingen unbedingt zu vermeiden. Auszubildende sind die Fachkräfte von morgen. Eine angefangene Ausbildung muss auch zu Ende geführt werden können. Unser Programm zur Unterstützung ist gut angelaufen“, machte Glawe deutlich. Bisher wurden 489 Anträge mit einem Gesamtfördervolumen von etwa 5,3 Millionen Euro gestellt. 269 Vorhaben wurden bewilligt. Die Anträge stehen auch zum Download beim Landesförderinstitut  bereit.

Seit Beginn der Corona-Krise im März haben in Mecklenburg-Vorpommern nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit insgesamt 18.700 Betriebe für 177.100 Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt, das sind 39,9 Prozent aller Betriebe des Landes mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Betroffen sind vor allem Einzelhandel, Gastronomie und Gesundheitswesen. Glawe dankte den Unternehmen, dass sie das Instrument der Kurzarbeit aktiv nutzen. „Viele Unternehmen versuchen, in schwierigen Zeiten ihre Fachkräfte bestmöglich zu halten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend.

Coronatest – Strategie für Kitas und Schulen

Schwerin – Die Landesregierung will nach den Sommerferien den Regelbetrieb an Schulen und Kindertageseinrichtungen mit einer umfassenden Teststrategie begleiten. Sie soll Sicherheit im Regelbetrieb unter Corona-Bedingungen schaffen.

„Nach den Sommerferien wird es an den Schulen einen verlässlichen, täglichen Regelbetrieb geben“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Mit der Teststrategie wollen wir allen Beteiligten mehr Sicherheit geben. Deswegen ist es eine gute Nachricht, dass wir uns heute beim MV-Gipfel auf diese Teststrategie verständigt haben“, betonte die Ministerin.

Derzeit bereitet die Landesregierung eine umfassende Teststrategie vor, die mit den Gesundheitsexpertinnen und -experten abgestimmt wird. Sie besteht aus zwei Säulen: zum einen aus einer wissenschaftlich begleiteten Kohortentestung und zum anderen aus einer freiwilligen, flächendeckenden, asymptomatischen Testung (Präventiv-Testung) von Lehrkräften sowie Erzieherinnen und Erziehern.

Die wissenschaftlich begleitete Kohortentestung findet an ausgewählten Schulen und Kindergärten in den Hansestädten Greifswald und Rostock über einen Zeitraum von 10 Wochen in einem 2-Wochen-Rhythmus jeweils für 150 Lehrkräfte und 150 pädagogische Fachkräfte statt. Es sollen Personen zur Strichprobenziehung in den Alterskohorten U60 und Ü60 ausgewählt werden. Darüber hinaus sollen jeweils 150 Schülerinnen und Schüler sowie Kita-/Hort-Kinder getestet werden.

Für die Präventiv-Testung erhält das pädagogische Personal an Kindertageseinrichtungen und Schulen die Gelegenheit, sich freiwillig an bis zu 5 Terminen testen zu lassen. Die Testungen beginnen in der letzten Ferienwoche ab dem 27. Juli 2020 und können im Abstand von 14 Tagen bis zu den Herbstferien (39. KW) fortgesetzt werden. Dazu soll eine entsprechende Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung abgeschlossen werden.

Sportbetrieb mit Zuschauenden

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport eine Rückkehr zum regulären Sportbetrieb unter Auflagen geplant. Der Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb kann in allen Sportarten in den jeweiligen Klassen und Ligen voraussichtlich ab dem 10. Juli auch mit Zuschauenden wiederaufgenommen werden. Darauf hat die Landesregierung sich mit Vertreterinnen und Vertretern von Kommunen, Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden verständigt.

„Das konstant niedrige Infektionsgeschehen in Mecklenburg-Vorpommern erlaubt auch im Sport eine weitgehende Öffnung“, sagte Sportministerin Stefanie Drese nach der heutigen Klausursitzung. Dies galt bereits für kontaktlose Sportarten und soll nunmehr auch für Sportarten mit Körperkontakt ermöglicht werden.

„Ich begrüße diese Entscheidung aus sozialen und sportfachlichen Gründen sehr. Das freut mich besonders für die vielen Sport treibenden Kinder und Jugendlichen in unserem Land, die sich bald wieder in Wettkämpfen messen können und deren Eltern zuschauen können“, so Drese.

Voraussetzung für die weitere Öffnung ist das Vorliegen eines Hygiene- und Sicherheitskonzepts insbesondere hinsichtlich der Nachverfolgung von Infektionsketten. Der Deutsche Olympische Sportbund und seine Mitgliedsorganisationen sind aufgefordert, ihre sportartspezifischen Konzepte der Entwicklung anzupassen.

„Mit dem Einstieg in den regulären Sportbetrieb erhalten die Vereine und Sportfachverbände Planungssicherheit etwa für die Erstellung der Rahmenspielpläne und überregionalen Wettkampfformen für die neue Saison“, verdeutlichte Drese. So haben z.B. der Landesfußballverband M-V, der Handballverband M-V sowie der Landesvolleyballverband M-V um Zulassung des regulären Trainings- und Spielbetriebes gebeten, um ab August wieder in den Wettkampfbetrieb einsteigen zu können. „Dies ermöglichen wir mit der heutigen Verständigung und der darauffolgenden Fortschreibung der Corona-Landesverordnung“, so Drese.

Die Öffnung des Sportbetriebes auch für Zuschauende gilt für den Freizeit-, Breiten- und Leistungssportbereich. „Die Anzahl der sich gleichzeitig auf oder in der Sportanlage befindenden Personen beträgt maximal 500 im Außenbereich und 200 in überdachten Veranstaltungsorten“, sagte Drese. Besondere Maßnahmen zur Begrenzung der Besucherzahlen und zur Sicherstellung der Einhaltung des Mindestabstands, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes, müssen von den jeweiligen Veranstaltern getroffen werden.

Diese Regelungen orientieren sich an vergleichbaren Vorgaben etwa im Bereich der Kultur. Drese: „Die Unterscheidung zwischen Indoor- und Outdoor-Sportbetrieb rechtfertigt sich aus der unterschiedlichen Gefährdung einer Ansteckung. Aus diesem Grund sind für Sport-Veranstaltungen in geschlossenen Räumen auch zusätzliche Anforderungen zu erfüllen.“

Im Spitzen- und Berufssport verbleibt es bei den weitgehend überregional geregelten Vorgaben. Für Änderungen im Zuschauerbereich ist eine überregionale Abstimmung erforderlich.

Land plant umfassende Öffnung der Kitas

Schwerin – Die Landesregierung hat sich gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Kommunen, Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden im Bereich der Kindertagesförderung auf eine Rückkehr in den Regelbetreib unter Pandemiebedingungen verständigt.

„Wir wollen ab dem 1. August unsere Kitas umfassend öffnen – verantwortungsvoll und auf Basis von Empfehlungen einer Expertenkommission“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese im Anschluss an die heutige Klausurtagung in Schwerin.

„Die Formel heißt dabei: So viel Normalität wie möglich – so viel Vorsicht wie nötig“, so Drese. Mecklenburg-Vorpommern könne diesen mutigen Schritt gehen, da insbesondere in der Altersgruppe der Kinder bis zu 10 Jahren äußerst geringe Infektionszahlen zu verzeichnen seien. Drese: „Der Einstieg in den Regelbetrieb in den Kindertageseinrichtungen nach den Sommerferien ist deshalb nicht nur epidemiologisch vertretbar, sondern gerade zur Wahrung der Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen wichtig.“

Drese wies darauf hin, dass in der Kindertagesbetreuung schon während des eingeschränkten Regelbetriebes ein bedeutender Schritt in Richtung Normalität erreicht worden ist. Die Betreuungsquoten lagen kurz vor den Ferien bei 80 Prozent in der Krippe, 85 Prozent im Kindergarten und 28 Prozent im Hort. Die Kindertagespflege läuft bereits seit längerer Zeit im Regelbetrieb. Mit dem Beginn der Sommerferien traten weitere Lockerungen bei den Vorgaben zur Zusammensetzung der Gruppen und der Zuordnung der pädagogischen Fachkräfte in Kraft.

Drese: „Die Ausgangslage für den Start des Regelbetriebes unter Pandemiebedingungen ist deshalb gut. Die Förderung in Kindergärten, Krippen und Horten soll grundsätzlich ab dem 1. August wieder uneingeschränkt ermöglicht werden. Die Notfallbetreuung ist dann nicht mehr erforderlich.“

Die Gruppenarbeit und die Durchführung offener und teiloffener Konzepte mit verschiedenen pädagogischen Angeboten für Kinder aus unterschiedlichen Gruppen wird im Regelbetrieb unter Auflagen wieder erlaubt. „Bei der Umsetzung erhalten die Kindertageseinrichtungen eine größtmögliche Flexibilität in einem klar gesetzten Rahmen. Damit wird eine wesentliche Grundlage zur Aufnahme des Regelbetriebes geschaffen“, betonte Ministerin Drese.

Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten genießen große Bedeutung. Die Rückkehr zum Regelbetrieb in den Kindertageseinrichtungen begleitet die Landesregierung deshalb durch eine umfassende Teststrategie.

Drese: „Die Teststrategie besteht zum einen aus einer wissenschaftlich begleiteten Kohortentestung und zum anderen aus der freiwilligen, flächendeckenden, asymptomatische Testung.“ Für diese Präventiv-Testung erhalten das pädagogische und nicht pädagogische Personal an Kindertageseinrichtungen die Gelegenheit, sich freiwillig an bis zu fünf Terminen testen zu lassen. Dazu soll eine entsprechende Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung abgeschlossen werden.

MV-Gipfel diskutiert weitere Lockerungen

Schwerin – In Schwerin haben am Dienstag Beratungen der Landesregierung im Rahmen des MV-Gipfels mit Vertretern der Wirtschaft, der Kommunen, der Gewerkschaften und der Sozialverbände des Landes stattgefunden. Im Ergebnis sind weitere Lockerungen besprochen worden. „Wir haben uns auf den ersten und auch maßvollen Schritt in Richtung Tagestourismus verständigt. Wir wollen Busreisen für Tagesgäste wieder ermöglichen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag im Anschluss an die Sitzung. Die Regelungen gelten spätestens ab 10. Juli.

Abstandsregel fällt in Reisebussen

Generell entfällt in Reisebussen die 1,5 Meter Abstandsregel. „Umso wichtiger ist es, während der Reise die Mund-Nase-Bedeckungen zu tragen. Die Reisebusunternehmen sind verpflichtet, entsprechende Kontaktlisten ihrer Fahrgäste vorzuhalten. Im Ernstfall können so Infektionsketten besser und vor allem schneller nachvollzogen werden“, erläuterte Glawe weiter.

Sperrstunde in Gastronomieeinrichtungen bis 2 Uhr morgens

Darüber hinaus wird die Sperrstunde in Gastronomiebetrieben weiter verlängert. „Im Geschäftsbetrieb bei Gaststätten ist eine Öffnung grundsätzlich bis zwei Uhr möglich. Für Familienfeiern in Gaststätten gilt keine Sperrstunde. Das ist ein wichtiges Signal an die Branche und für Einheimische und Gäste, den Aufenthalt in Restaurants und Kneipen bei uns im Land ohne zeitlichen Druck genießen zu können“, so Gesundheitsminister Glawe weiter. Auch in Einrichtungen wie Bürgerbegegnungsstätten und Gemeindezentren dürfen wieder Familienfeiern auch mit Essen und Trinken stattfinden.

Buffet ist wieder möglich

Buffets sollen wieder bei Feiern sowie in der Hotellerie und Gastronomie möglich sein. „Das schafft Erleichterung im Alltag für Mitarbeiter und Gäste gleichermaßen. Wichtig ist es: Im gesamten Buffetbereich gilt grundsätzlich die Maskenpflicht für Gäste und Mitarbeiter – nur bei Familienfeiern kann für Gäste hierauf verzichtet werden“, erläuterte Glawe.

Spezialmärkte dürfen öffnen

Das Betreiben von Spezialmärkten, Floh- und Trödelmärkten sowie ähnlichen Märkten ist erlaubt. „Die Betreiber müssen ein einrichtungsbezogenes Hygienekonzept erstellen. Die Angebote sollen nach Möglichkeit im Freien stattfinden und das Gelände ist durch eine Absperrung abzugrenzen“, sagte Glawe. Zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionen mit COVID-19 müssen Besucherinnen und Besucher in einer Tagesanwesenheitsliste erfasst werden. Eine Begrenzung der Besucherzahlen erfolgt durch Einlasskontrollen.

Auch im Urlaub an Regeln halten

Minister Glawe machte abschließend deutlich: „Wir sind weiter das Bundesland mit den bundesweit niedrigsten Infektionszahlen. Dennoch gilt: Hygiene, Abstand und Masken gehören weiter zu unserem Alltag. Auch wenn weitere Lockerungen ermöglicht werden, geht es darum, verantwortungsvoll miteinander umzugehen. Gerade im Urlaub geht es darum, auf sich zu achten und somit auch andere zu schützen. Ziel ist es, bei allen gemeinsamen Bemühungen einen Anstieg der Infektionszahlen zu verhindern, um das Corona-Virus bestmöglich einzudämmen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend. Neben Mecklenburg-Vorpommern sind Sommerferien in Brandenburg, Berlin und Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.

Menschen mit Behinderungen

Drese: Rücksicht auf Menschen mit Behinderungen nehmen – Ausnahmen von der Mundschutz-Pflicht beachten

Schwerin – „Nicht nur Kinder im Alter bis zu 6 Jahren sind von der Mundschutz-Pflicht ausgenommen, auch viele chronisch kranke Menschen und Menschen mit Behinderungen sind davon befreit. Ich appelliere an unsere Bürgerinnen und Bürger verständnisvoll und mit Rücksicht mit ihren Mitmenschen im Alltag umzugehen“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese in einer gemeinsamen Erklärung mit der Lebenshilfe MV.

„Wir sind eine inklusive Gesellschaft. In dieser darf jeder mit seinen Stärken und Einschränkungen seinen Platz finden. Und jeder hat die Pflicht, Unterschiede zwischen den Menschen zu akzeptieren. Wer aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen – auch wenn man die nicht auf den ersten Blick erkennen mag – keine Mund-Nasen-Maske tragen kann, den gilt es zu schützen und nicht anzugreifen,“ erklärt Clemens Russell, Geschäftsführer des Landesverbands der Lebenshilfe Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Die Maskenpflicht gilt seit dem 27. April in Mecklenburg-Vorpommern. Inzwischen gehören Menschen mit Schutzmasken zum Alltag. Doch nicht alle können solche tragen, z.B. Menschen mit asthmatischen Erkrankungen oder auch Menschen mit bestimmten geistigen oder körperlichen Behinderungen. Sie sind von der Maskenpflicht befreit. Manchmal werden sie deshalb sogar verbal angegriffen oder körperlich bedrängt.

„Das ist völlig inakzeptabel. Wir verwahren uns entschieden gegen Ausgrenzung und Diskriminierung“, betonte Ministerin Drese.

Der Geschäftsführer der Lebenshilfe MV erörterte dazu ein aktuelles Beispiel einer Fördergruppe der Lebenshilfe in Neubrandenburg. „Sie waren mit ihren Betreuern gemeinsam ein im Supermarkt einkaufen. Viele von ihnen akzeptieren aufgrund ihre Behinderung keine Maske. Sie sind deshalb von der Maskenpflicht ausgenommen. Im Supermarkt wurden sie von anderen Kunden verbal attackiert. Das war für diese Menschen besonders verstörend, weil sie nicht verstehen, warum sie angegriffen wurden. Ein Erklären und Aufarbeiten des Erlebten ist ihnen nicht möglich, da sie es nicht verstehen. Um ein zweites Erlebnis dieser Art, was viele vielleicht dauerhaft davon abhalten würde, ihren geschützten Raum zu verlassen zu vermeiden, finden nun keine Einkäufe der Fördergruppe statt. Damit verlieren diese Menschen ein Stück Freiheit und Selbstbestimmung“, informierte Russell.

Die Ministerin betonte, dass es wichtig sei, in solchen Situationen für die von Anfeindungen Betroffenen einzustehen. Drese: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Wenn Sie Zeuge von diskriminierendem Verhalten werden, greifen Sie bitte ein.“

Das Sozialministerium und die Lebenshilfe rufen dazu auf, bei der Aufklärungsarbeit mitzuhelfen und andere darüber zu informieren, dass die Maskenpflicht nicht für alle gilt. Dies kann zum Beispiel durch einen Info-Aushang in Supermärkten oder Bussen erfolgen.

Unterstützung für polnische Berufspendler

Schwerin – Vom 28. März 2020 bis heute unterstützte die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern Unternehmen und medizinische Einrichtungen, die polnische und ausländische Berufspendler beschäftigen, mit einem Zuschuss für die Mehraufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung. Noch bis 30. Juni sind diese Mittel rückwirkend zu beantragen.

„Das Landesprogramm war der richtige Ansatz. Keine Werkbank musste stillstehen, weil Arbeitnehmer nicht ihren Arbeitsplatz erreichen konnten. Wertschöpfung im Land wurde gesichert, die medizinische Versorgung blieb stabil. Hier gilt zunächst unser Dank den polnischen Kolleginnen und Kollegen und dem LAGuS. Mecklenburg-Vorpommern“, erklären der parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann und Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph.

Seit Beginn der polnischen Beschränkungen für die Berufspendler wurden beim Landesamt für Gesundheit und Soziales 276 Anträge von Unternehmen auf Bewilligung des Pendler-Zuschusses für insgesamt 2208 Pendler und 169 Angehörige gestellt. Das entspricht einem beantragten Mittelvolumen in Höhe von 2.014.650 Euro. Die Anträge kamen überwiegend aus den Bereichen des verarbeitenden Gewerbes, der Landwirtschaft, des Baugewerbes und selbstverständlich des Gesundheitswesens.

Anlass für das Programm waren die polnischen Einreisebeschränkungen und Quarantäneregelungen, die polnischen Arbeitnehmern das Pendeln zwischen ihrem Hauptwohnsitz in Polen und der Arbeitsstätte in Mecklenburg-Vorpommern erschwerten bzw. unmöglich machten. Am 16. Mai 2020 hat die polnische Regierung ihre zuletzt ausschließlich für medizinisches Personal und Arbeitnehmer aus dem Bereich der Pflege und Sozialfürsorge geltenden Einschränkungen aufgehoben, so dass auch diese wieder ohne Einschränkungen pendeln können.

„Wenn die Einschränkungen auch eine große Herausforderung für beide Seiten waren, so haben sie gezeigt, wie eng die Metropolregion Stettin zusammengewachsen ist“, ziehen die beiden Staatssekretäre Dahlemann und Rudolph abschließend ein positives Fazit.