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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Arbeitsmarkt Juli in M-V

Schwerin – Im Juli ist die Arbeitslosigkeit in Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich zum Vorjahresmonat weiter gestiegen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Juli 65.900 Menschen arbeitslos gemeldet. Das sind 10.900 Arbeitslose mehr als im Vorjahresmonat (+19,9 Prozent). Die Arbeitslosenquote liegt bei 8,0 Prozent (+1,3 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahreswert).

„Pandemiebedingt ist der Arbeitsmarkt weiter in einer Ausnahmesituation. Der Juli lässt hoffen, dass es erste Anzeichen gibt, dass der Aufwuchstrend der Arbeitslosigkeit im Vergleich zu den Vormonaten geringer wird. Das ist auch ein klares Zeichen, dass die Unternehmen versuchen ihr Personal zu halten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag. Im Vergleich zum Vormonat Juni sank die Arbeitslosigkeit um 70 Personen (-0,1 Prozent).

„Die potentielle Angst vor einer zweiten Corona-Welle darf nicht zu einer Lähmung der Wirtschaft führen. Das ist eine Herausforderung für Unternehmen und ihre Beschäftigten. Die Auswirkungen der Krise sind deutlich spürbar und machen sich auch im produzierenden Gewerbe stärker bemerkbar. Die Ursachen hierfür sind unterschiedlich und komplex. Die teilweise unterbrochenen Lieferketten, eine sinkende Nachfrage bei Neuaufträgen oder auch pandemiebedingt verschobene Investitionen machen der heimischen Wirtschaft insgesamt zu schaffen“, erläuterte Glawe.

„Wir müssen alles dafür tun, die Investitionsbereitschaft beim Mittelstand weiter anzukurbeln, um die Wirtschaft ins Laufen zu bekommen. Das sichert Arbeitsplätze“, sagte Wirtschaftsminister Glawe. Bei der Eisengießerei Torgelow, dem Windkraftanlagenbauer Nordex oder auch bei den MV Werften wird intensiv an Hilfsmaßnahmen gearbeitet. „Das Land unterstützt Unternehmen bestmöglich, um durch die Krise zu kommen“, so Glawe.

In Mecklenburg-Vorpommern haben nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit seit Beginn der Corona-Krise im März insgesamt 18.900 Betriebe für 181.600 Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. Somit haben 40,1 Prozent aller Betriebe des Landes mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigen Kurzarbeit angemeldet. „Auch hier wird die Dimension der Krise deutlich. Das Gebot der Stunde lautet, Arbeitsplätze zu erhalten. Das Angebot der Kurzarbeit wird intensiv genutzt. Das zeigt: Viele Unternehmen versuchen, in schwierigen Zeiten ihre Fachkräfte zu binden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend. Betroffen von der Kurzarbeit sind vor allem Einzelhandel, Gastronomie und Gesundheitswesen.

Achtung – Schulanfänger im Straßenverkehr!

Schwerin -Nach den Sommerferien beginnt in Mecklenburg-Vorpommern mit der Einschulung am kommenden Samstag für die ABC-Schützen ein neuer Lebensabschnitt, der nun auch eine regelmäßige Teilnahme am Straßenverkehr mit sich bringt. Für alle anderen Schüler startet dann am 03.08.2020 wieder der Schulunterricht.

Innenminister Lorenz Caffier ruft daher alle Verkehrsteilnehmer auf: „Seien Sie bitte besonders aufmerksam im Straßenverkehr unterwegs, gehen Sie mit gutem Beispiel voran und nehmen Sie Rücksicht!“

Kinder sind die schwächsten Verkehrsteilnehmer und sie sind vom Vorbild und der Anleitung der Erwachsenen abhängig. Denn je kleiner sie sind, desto schwieriger fällt es ihnen, in der komplexen Verkehrswelt zurechtzukommen.

Unsere Landespolizei wird auch in diesem Jahr mit verstärkten Verkehrsüberwachungsmaßnahmen gezielt im Umfeld von Schulen für die Sicherheit der Schulanfänger im Einsatz sein und damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Schulanfänger auf ihrem täglichen Schulweg leisten. Neben der Schulwegsicherung werden aber auch das richtige Angurten der Kinder in den Fahrzeugen sowie die Einhaltung der zulässigen Fahrgeschwindigkeit im Mittelpunkt der landesweit stattfindenden themenorientierten Verkehrskontrollen sowie der begleitenden Kampagne „Fahren.Ankommen.LEBEN!“ stehen.

Während erfreulicherweise im vergangenen Jahr kein Kind bei einem Straßenverkehrsunfall ums Leben kam, erhöhte sich die Zahl der schwer- und leichtverletzten Kinder – insbesondere der Rad fahrenden Kinder. Hierbei ist zudem die Zahl der unfallverursachenden Fahrradfahrer von 84 (2018) auf 122 (2019) gestiegen. Sicheres Radfahren im Straßenverkehr setzt viele Fähigkeiten voraus, die Kinder erst nach und nach erwerben. Jüngere Kinder sind diesen Anforderungen noch nicht gewachsen.

Im Jahr 2019 verunglückten auf Mecklenburg-Vorpommerns Straßen insgesamt 557 (2018 = 510) Kinder im Alter von 6-14 Jahren. Dabei wurden 78 schwer- und 479 leichtverletzt. Auf dem Weg zur Schule oder von der Schule ereigneten sich 60 Verkehrsunfälle, bei denen 13 Kinder schwer- und 50 Kinder leichtverletzt wurden.
Unter den Verletzten waren sieben 6 bis 7-Jährige (2018: acht).

Minister Caffier: „Dies allein ist Anlass genug, die Anstrengungen zu mehr Verkehrssicherheit und verkehrssicherem Verhalten zu erhöhen – nicht nur zum Schulanfang!“

Die Beachtung folgender Hinweise bringt mehr Sicherheit für die/Ihre Schulkinder:

  • Planen Sie stets genügend Zeit ein und gehen Sie den Schulweg in den ersten Tagen gemeinsam mit Ihrem Kind ab! Zeitnot und Hetze führen zu falschem Verhalten und erhöhen das Unfallrisiko.
  • Begleiten Sie Ihr Kind solange, bis Sie sicher sind, dass es den Schulweg alleine meistern kann! Dies gilt insbesondere auch für Ihre Rad fahrenden Kinder.
  • Trainieren Sie auch das richtige Benutzen der öffentlichen Verkehrsmittel/des Schulbusses
  • Wählen Sie immer den sichersten Schulweg, nie den Kürzesten. Nehmen Sie auch Umwege in Kauf!
  • Sollten Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen oder abholen, achten Sie stets darauf, dass Ihr Kind immer – auch auf nur kurzen Fahrten – vorschriftsmäßig angeschnallt bzw. in entsprechenden Kindersitzen gesichert ist. Das gilt auch bei Fahrgemeinschaften!
  • Beachten Sie alle Halt- und Parkverbote und lassen Sie Kinder grundsätzlich nur auf der Gehwegseite ein- und aussteigen!
  • Ihr Kind sollte möglichst auffällige, signalfarbene Kleidung und einen geeigneten Schulranzen mit großflächigen Reflektorstreifen bei schlechten Sichtverhältnissen tragen, denn Sicherheit hängt auch von der Sichtbarkeit ab!

Der Arbeitsmarkt im Juli 2020

Nürnberg – „Der Arbeitsmarkt steht wegen der Corona-Pandemie nach wie vor unter Druck, auch wenn sich die deutsche Wirtschaft auf Erholungskurs befindet. Der massive Einsatz von Kurzarbeit hat stärkere Anstiege der Arbeitslosigkeit und Beschäftigungsverluste verhindert.“, sagte der Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit (BA), Daniel Terzenbach, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Juli: +57.000 auf 2.910.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +635.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,1 Prozentpunkte auf 6,3 Prozent

Die Arbeitslosenzahl ist zu Beginn der Sommerpause von Juni auf Juli im üblichen Umfang gestiegen. Der coronabedingte Anstieg hat sich in diesem Monat vorerst nicht fortgesetzt. Mit 2.910.000 liegt die Zahl der Arbeitslosen 57.000 höher als im Vormonat. Saisonbereinigt hat sie sich um 18.000 verringert.

Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 635.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote steigt um 0,1 Prozentpunkte auf 6,3 Prozent und verzeichnet im Vergleich zum Juli des vorigen Jahres ein Plus von 1,3 Prozentpunkten. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Juni auf 4,5 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, hat sich saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 5.000 erhöht. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im Juli 2020 bei 3.661.000 Personen. Das waren 465.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn der Kurzarbeit müssen Betriebe Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 26. Juli für 190.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Damit geht die Zahl der Personen, für die Kurzarbeit angezeigt wird, nach dem massiven Anstieg in März und April weiter deutlich zurück.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Mai zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im Mai für 6,70 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 6,10 Millionen im April und 2,46 Millionen im März. Die Inanspruchnahme von Kurzarbeit lag damit weit über den Werten zur Zeit der Großen Rezession 2008/2009.

Die Corona-Krise hat auch zu einem deutlichen Rückgang der Erwerbstätigkeit und der Beschäftigung geführt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Juni saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 40.000 verringert. Mit 44,62 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 681.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist im Mai nach hochgerechneten Angaben der BA im Vergleich zum Vorjahr um 98.000 auf 33,33 Millionen Beschäftigte gesunken. Von April auf Mai, von den wirtschaftlichen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie beeinflusst, ergibt sich saisonbereinigt ein Rückgang um 74.000, nach 268.000 im Monat zuvor.

Die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften ist zu Beginn der Corona-Krise massiv zurückgegangen, aktuell hat sie sich auf niedrigem Niveau stabilisiert. Im Juli waren 573.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 226.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 5.000 verringert. Die Stellenneumeldungen sind wie in den beiden Vormonaten auch im Juli etwas gestiegen. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im Juli 2020 um einen Punkt auf 92 Punkte. Er liegt damit 35 Punkte unter dem Vorjahreswert.

1.149.000 Personen erhielten im Juli 2020 Arbeitslosengeld, 409.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Juli bei 4.079.000. Gegenüber Juli 2019 war dies ein Anstieg von 179.000 Personen. 7,5 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Der Ausgleich auf dem Ausbildungsmarkt hat sich im Zuge der Corona-Krise verlangsamt. Aktuell ist noch eine Verzögerung von etwa sechs bis acht Wochen zu erkennen, auch wenn seit Juni ein Aufholen sichtbar ist. Von Oktober 2019 bis Juli 2020 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 439.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle, 40.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von diesen waren 182.000 im Juli noch auf der Suche. Gleichzeitig waren 495.000 betriebliche Ausbildungsstellen gemeldet, 43.000 weniger als vor einem Jahr. Auffällig zurückgegangen sind im Vergleich zum Vorjahr vor allem gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen in Metall- und Elektroberufen, im Friseurhandwerk, in Gastronomie- und Hotellerieberufen sowie in Informatik- und kaufmännischen Berufen.

Im Juli waren noch 201.000 Ausbildungsstellen unbesetzt. Insgesamt ist der Ausbildungsmarkt – auch unabhängig von den verspätet stattfindenden Ausgleichsprozessen – über den Sommer noch in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Sport soll verbinden und nicht spalten

Sportministerin Drese und Landesintegrationsbeauftragte Alabali-Radovan sprechen sich für Vielfalt und gegen Rassismus im Sport aus

„Der Sport hat eine wichtige gesellschaftliche Funktion: Er soll die Menschen egal welcher Herkunft, Alter, Geschlecht oder Religion verbinden und nicht spalten“, erklärte heute die Sport- und Integrationsministerin Stefanie Drese. Laut aktuellen Presseberichten wird der FC Al Karama, ein Team, welches überwiegend aus syrischen Geflüchteten besteht, aufgrund von rassistischen Anfeindungen in der kommenden Saison nicht mehr in der Fußball-Kreisliga antreten.

Die Ministerin und die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Reem Alabali-Radovan, verurteilen die Diskriminierung und den Rassismus mit dem sich das Fußball-Team zuletzt konfrontiert sah. Sie sprachen sich gemeinsam für Vielfalt und gegen Rassismus im Sport aus.

Viele Sportvereine und -verbände in Mecklenburg-Vorpommern setzen sich mit großem Engagement gegen Fremdenfeindlichkeit ein. Sie beteiligen sich u.a. am Bundesprogramm „Integration durch Sport“. Drese: „Mein Dank gilt all denjenigen, die sich gerade über den Sport für Respekt, Toleranz und ein friedliches Miteinander einsetzen.“

„Sport ist der Integrationsmotor. Nirgendwo sonst ist es so leicht, Begegnungen zu schaffen und manch sprachliche Hürde zu überwinden. Das gilt gerade für den ländlichen Raum“, sagte Alabali-Radovan und erklärte weiter: „Dennoch beobachten wir mit Sorge, dass sich engagierte Menschen aufgrund von Hass und Hetze zurückziehen.“

Wachsenden Einfluss auf diese Entwicklungen haben nach Ansicht der Ministerin und der Landesintegrationsbeauftragten die Sozialen Medien. Nicht nur am Fußballrand, sondern auch im Internet, in Social Media-Gruppen, würden rassistische Beiträge die Ausgrenzung befördern.

„Es ist wichtig, dass die Menschen insbesondere im Internet gemeinsam ein Zeichen für Solidarität und Diversität setzen. Wir brauchen klare Signale gegen Diskriminierung“, so Drese.

Regelbetrieb im neuen Schuljahr

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern starten am Montag, dem 3. August 2020, 152.700 Schülerinnen und Schüler an den 563 allgemein bildenden Schulen mit einem täglichen, verlässlichen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ins neue Schuljahr. Unter ihnen sind 13.900 Mädchen und Jungen, die am Samstag, dem 1. August 2020, eingeschult werden. Nach Beratungen der Landesregierung mit den Gesundheitsexpertinnen und -experten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales und der Universitätsmedizin Rostock hat das Bildungsministerium den Hygiene-Rahmenplan Corona aktualisiert.

„Mecklenburg-Vorpommern weist die niedrigsten Infektionszahlen In Deutschland auf. Vor diesem Hintergrund sind weitere Lockerungen für den Regelbetrieb in den Schulen im neuen Schuljahr möglich und auch notwendig“, erläuterte Bildungsministerin Bettina Martin. „Weil sich das Infektionsgeschehen in Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen Wochen erfreulich entwickelt hat, enthält der Hygiene-Rahmenplan weitere Lockerungen für den Regelbetrieb in den Schulen.“

„Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Bildung“, betonte Martin. „Dieses Recht müssen wir nach den Ferien einlösen. Hinzu kommt, dass Eltern auch wieder ihren Alltag planen und ihrer Berufstätigkeit nachgehen müssen. Weil wir wissen, dass das Coronavirus noch nicht verschwunden ist, werden die Schulöffnungen selbstverständlich durch weitreichende Hygienemaßnahmen begleitet. Dazu gehört auch eine umfassende Teststrategie für die Lehrkräfte. Aber auch fest definierte Gruppen, regelmäßiges Lüften und Abstandsregelungen außerhalb der Klassenräume zwischen den verschiedenen Gruppen werden zum Schulalltag gehören und Sicherheit geben.“

Nach dem fortgeschriebenen Hygiene-Rahmenplan bilden die Schulen definierte Gruppen von Schülerinnen und Schülern. So bilden die Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grundschulen eine Gruppe. Weitere Gruppen sind die Jahrgangsstufen 5 und 6, 7 und 8, 9 und 10, 11 und 12. Die beruflichen Schulen bilden definierte Gruppen von maximal 400 anwesenden Schülerinnen und Schülern pro Schultag. Die Abendgymnasien sind ebenfalls eine Gruppe. Der Präsenzunterricht findet in diesen Gruppen statt. Die verschiedenen Gruppen sollen sich einander nicht bzw. möglichst nur unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern begegnen. Innerhalb dieser Gruppen wird der Mindestabstand von 1,5 Meter aufgehoben.

„Mit den vorliegenden Regelungen wissen Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler, worauf sie sich einstellen können“, sagte die Bildungsministerin.

„Um Herauszufinden, wie der Lernstand von Schülerinnen und Schülern ist und um mögliche Versäumnisse aufzuarbeiten, werden Lehrerinnen und Lehrer zu Beginn des neuen Schuljahres in allen Jahrgängen Lernstandserhebungen durchführen. Diese werden nicht benotet, sondern dienen allein dazu, den aktuellen Wissenstand festzustellen“, erklärte die Bildungsministerin. Die Ergebnisse der Lernstandserhebungen sind Grundlage für das weitere Vorgehen und die weitere Unterrichtsplanung. Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern wünsche ich am kommenden Montag einen guten Start und viel Erfolg im neuen Schuljahr“, sagte Martin.

Bundesratsinitiative zur Kindermedizin

Schwerin – Die Landesregierung will mit einem Antrag im Bundesrat eine bessere Finanzierung der Kinder- und Jugendmedizin in Mecklenburg-Vorpommern und in ganz Deutschland erreichen. Das beschloss das Kabinett auf seiner heutigen Sitzung. In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, ein System für eine flächendeckende stationäre pädiatrische Versorgung außerhalb des Fallpauschalensystems zu entwickeln, das eine auskömmliche Finanzierung und die erhöhten Qualitäts- und Personalbedarfe in der Geburtsmedizin einschließt.

„Es muss wieder mehr Gewicht auf die Kinder- und Jugendmedizin gelegt werden. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, ihre Behandlung benötigt wesentlich mehr Zeit. Das muss bei der Finanzierung der Krankenhäuser stärker berücksichtigt werden“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Kabinettssitzung. Das System der Fallpauschalen habe sich in der Kinder- und Jugendmedizin nicht bewährt. Gerade im ländlichen Raum stünden die Kinderstationen der Krankenhäuser unter starkem Druck. Aber auch die Kindermedizin in großen Krankenhäusern seien durch die Kosten für Spezialbehandlungen negativ betroffen. „Wir brauchen eine flächendeckende Versorgung auch in der Kinder- und Jugendmedizin. Dazu müssen die Voraussetzungen auch finanziell geschaffen werden.“

Der Antrag soll in der nächsten Sitzung am 18. September in den Bundesrat eingebracht werden. „Ich hoffe sehr, dass unsere Initiative die Unterstützung weiterer Bundesländer findet“, sagte Schwesig weiter.

Gesundheitsminister Harry Glawe sagte: „Das ist das Bohren dicker Bretter. Der Anlauf auf Bundesebene ist dennoch nötig. Fallpauschalen müssen dort ergänzt werden, wo es erforderlich ist, zum Beispiel, weil gesonderte Vorhaltungen über die Fallpauschalen nicht finanziert werden können. Dazu zählt die Kinder- und Jugendmedizin. Kranke Kinder benötigen einen etwa 30 Prozent höheren Personalaufwand als Patienten in der Erwachsenenmedizin. Die Gesundheitsminister aller Bundesländer haben eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung von Experten eingerichtet, um Eckpunkte für eine Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierungsstrukturen zu erarbeiten.“

Schuljahr 2020/2021

Aktualisierte Regelungen zur Vorbereitung an alle Schulen verschickt

Schwerin – Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern starten am 3. August 2020 mit einem täglichen, verlässlichen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in das neue Schuljahr. In der kommenden Woche beginnt in den Schulen dafür die Vorbereitungswoche. Das Bildungsministerium hat nach Beratungen der Landesregierung mit den Gesundheitsexpertinnen und

-experten vom LaGuS und der Universitätsmedizin Rostock den Hygiene-Rahmenplan Corona aktualisiert und angepasst. Er enthält angesichts der positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens in MV weitere Lockerungen für den Regelbetrieb in den Schulen. Der Erlass für den verlässlichen, täglichen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen im Schuljahr 2020/2021 wurde entsprechend geändert. Die Schulen haben die Unterlagen heute erhalten, damit sie in der letzten Ferienwoche die Vorbereitungen treffen und die Regelungen umsetzen können.

„Die erfreuliche Entwicklung des Infektionsgeschehens im Land macht eine weitgehende Öffnung der Schulen möglich und notwendig“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Bildung und Teilhabe. Dieses Recht müssen wir einlösen, selbstverständlich kommt dabei dem Infektionsschutz nach wie vor eine sehr wichtige Rolle zu. Soweit es die personellen und räumlichen Bedingungen vor Ort zulassen, soll Präsenzunterricht erteilt werden. Dies wird vor allem bei den jüngeren Klassenstufen der ganz überwiegende Teil sein. Wo es erforderlich ist, soll dieser durch Elemente von Distanzunterricht ergänzt werden. Weil das Coronavirus im August nicht verschwunden sein wird, wird es natürlich weiterhin Maßnahmen zum Infektionsschutz geben müssen“, betonte Martin. „Wichtig ist dabei auch, dass wir die Schulöffnung durch eine weitreichende Teststrategie begleiten werden.“

Nach dem fortgeschriebenen Hygieneplan bilden die Schulen definierte Gruppen von Schülerinnen und Schülern. So bilden die Jahrgangsstufe 1 bis 4 an Grundschulen eine Gruppe. Weitere Gruppen sind die Jahrgangsstufen 5 und 6, 7 und 8, 9 und 10, 11 und 12. Die beruflichen Schulen bilden definierte Gruppen von maximal 400 anwesenden Schülerinnen und Schülern pro Schultag. Die Abendgymnasien sind ebenfalls eine Gruppe. Der Präsenzunterricht findet in diesen Gruppen statt. Die verschiedenen Gruppen sollen sich einander nicht bzw. möglichst nur unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern begegnen. Innerhalb dieser Gruppen wird der Mindestabstand von 1,5 Meter aufgehoben.

„Mit den vorliegenden Regelungen erhalten Schulen eine verlässliche Planungsgrundlage, um den Schulbetrieb vorbereiten zu können“, so die Bildungsministerin. „Für Schülerinnen, Schüler und Eltern schaffen wir Sicherheit, weil alle wissen, worauf sie sich einstellen können.

Die vorliegenden Regelungen werden in den kommenden Wochen und Monaten selbstverständlich in Kooperation mit der Gesundheitsseite regelmäßig überprüft.

In der kommenden Woche wird Bildungsministerin Bettina Martin in der Landespressekonferenz über den aktuellen Stand der Vorbereitungen für das neue Schuljahr berichten und weitere Einzelheiten erläutern.

Umfangreiche Testreihe startet

Beschäftigte an den Schulen können sich freiwillig testen lassen

Schwerin – Lehrerinnen und Lehrer können sich mit Beginn des Schuljahres 2020/21 kostenlos auf das SARS-CoV-2-Virus testen lassen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern begleitet den Schulstart am 3. August mit einer umfangreichen Untersuchungsreihe. Dabei werden flächendeckende Präventivtestungen vorgenommen. Einen entsprechenden Vertrag haben das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) unterschrieben.

Unmittelbar nachdem die KVMV die niedergelassenen Ärzte informiert hat, wird das pädagogische Personal an den Schulen, also Lehrkräfte, Referendarinnen und Referendare und unterstützende pädagogische Fachkräfte, die Möglichkeit haben, sich freiwillig testen zu lassen. Die Testreihe besteht aus fünf Terminen, die im Abstand von jeweils zwei Wochen bis zu den Herbstferien durchgeführt werden. Die notwendigen Rachenabstriche können dann beim jeweiligen Hausarzt oder einem HNO-Arzt vorgenommen werden.

„Mit den freiwilligen präventiven Tests geben wir den Beschäftigten die Sicherheit, die sie für einen geregelten und verlässlichen Schulbetrieb benötigen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Da die Tests über einen Zeitraum von zehn Wochen andauern, werden sie zuverlässig für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sein.“ Die Teilnahme an den Tests kann bei den Schulleitungen beantragt werden. Dort erhalten die Beschäftigten ein Bestätigungsschreiben, das dem jeweiligen Arzt vorgelegt werden muss. Wird der Test in der Praxis eines niedergelassenen Arztes in Mecklenburg-Vorpommern vorgenommen, ist er für die Getesteten kostenfrei.

An den Testungen können alle Lehrkräfte, Referendarinnen und Referendare und unterstützenden pädagogischen Fachkräfte in Mecklenburg-Vorpommern teilnehmen, unabhängig davon, ob sie Präsenzunterricht an den Schulen geben. „Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern wünschen sich einen geregelten Unterricht an den Schulen nach Ferienende. Die Tests tragen dazu bei, dass dieser Wunsch erfüllt werden kann“, sagte Ministerin Martin.