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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Netzwerk „Schule ohne Rassismus“ wächst

Oldenburg: Schulen im Netzwerk wenden sich gegen jede Form von Rassismus, Diskriminierung, Mobbing und Gewalt

Schwerin – Das Netzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ ist in Mecklenburg-Vorpommern größer geworden. Die Schule „Am Rietberg“ in Neuburg, die Grundschule „Ferdinand von Schill“ in Stralsund und die Montessori-Schule in Greifswald sind im vergangenen Jahr beigetreten. Im Jahr 2023 bildeten bereits 61 Schulen mit insgesamt 35.380 Schülerinnen und Schülern das Netzwerk im Land. Diese Schulen haben sich selbst verpflichtet, gegen Diskriminierung einzutreten.

„Die Schulen im Netzwerk wenden sich gegen jede Form von Rassismus, Diskriminierung, Mobbing und Gewalt. Das ist gerade in diesen Zeiten ein gutes und wichtiges Zeichen“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „‚Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage‛ trägt zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei und fördert das Miteinander. In Mecklenburg-Vorpommern hat das Netzwerk Potenzial, sich weiter zu vergrößern. Ich freue mich sehr über die Schulen, die sich im vergangenen Jahr verpflichtet haben und das Netzwerk verstärken. Schön wäre, wenn sich weitere Schulen auf diesen Weg machen. Voraussetzung ist, dass die Schulgemeinschaft dies auch will“, so Oldenburg.

Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich mit Wahl und Mehrheitsbeschluss (70-Prozent-Quorum), den Titel „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ zu tragen und Teil des entsprechenden Netzwerks zu werden. Bestandteil der Verpflichtung ist es unter anderem, nachhaltige und langfristige Projekte, Aktivitäten oder Initiativen zu entwickeln, um insbesondere Rassismus oder Antisemitismus an der Schule zu begegnen.

Jede Schule erhält eine Tafel mit der Aufschrift „Mitglied im Netzwerk Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“, um sie am Gebäude anzubringen. Die Aufnahme in das Netzwerk ist jedoch keine Auszeichnung für bereits geleistete Arbeit, sondern ein Versprechen an die Zukunft, heißt es von der Bundeskoordination des Netzwerks.

„Viele Schülerinnen und Schüler sowie Pädagoginnen und Pädagogen in Mecklenburg-Vorpommern setzen sich sowohl schulisch als auch außerschulisch für ihre Interessen ein. Themen wie Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt sowie Kritik an Rassismus, Diskriminierung und Mobbing werden dabei besonders stark gemacht“, sagte die Landeskoordinatorin des Netzwerks, Josefine Lohmann. „‚Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage‛ ist hier im Land ein stetig wachsendes Netzwerk, in dem Schulen sagen: Wir sehen nicht weg, wenn Menschen ausgegrenzt werden. Als Landeskoordinatorin macht es mir Mut zu sehen, wie Schulen dies im Miteinander bewusst leben, aktiv sind und klare Kante gegen Menschenverachtung zeigen“, so Lohmann.

Mit einer Projektwoche hat beispielsweise das Regionale Berufliche Bildungszentrum Müritz seine einjährige Mitgliedschaft im Courage-Netzwerk begangen. So gab es jeden Tag Aktionen und Workshops zu einem anderen Thema – von Medienkompetenz bis Zeitgeschichte, schreibt die Bundeskoordination des Netzwerks im aktuellen Jahrbuch. Ein Höhepunkt war ein ganztägiges Kunstprojekt: Die Schülerinnen und Schüler bauten einen „Friedenspanzer“ in Anlehnung an den gleichnamigen Ärzte-Song. So werben sie für Toleranz und den Verzicht auf Waffen und Gewalt.

190 Stiftungen in Mecklenburg-Vorpommern

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Auch in diesem Jahr werde ich eine Stiftungstour starten. Das Engagement vieler ist großartig.“

Schwerin – „Immer mehr Stiftungen werden in Mecklenburg-Vorpommern anerkannt. Denn wir sind ein stiftungsfreundliches Land. Mit sieben neuen Stiftungen sind nun 191 Stiftungen in Mecklenburg-Vorpommern registriert. Das ist ein gutes Zeichen, denn die Arbeit von Stiftungen ist für unsere Gesellschaft unverzichtbar. Das habe ich auf meiner Sommertour durch die Stiftungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern erfahren.

Auch in diesem Jahr werde ich im Sommer wieder Stiftungen besuchen, um ihr Engagement für Sport, Soziales, Bildung, Tier-und Umweltschutz, Denkmalpflege und vieles mehr noch bekannter zu machen“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt. Das Ministerium ist auch für die Stiftungsaufsicht zuständig.

„Im vergangenen Jahr habe ich ein Neustiftertreffen zusammen mit dem Landesnetzwerk der Stiftungen M-V ins Leben gerufen. Für dieses Jahr ist für die Vertreterinnen und Vertreter der sieben neu hinzugekommenen Stiftungen ähnliches geplant. Sie sollen sich vernetzen und mit den vorhandenen Stiftungen gegenseitig stützen können.

Die Ansprechpersonen in der Stiftungsaufsicht und auch im Landesnetzwerk sollen sie persönlich kennenlernen in ungezwungener Atmosphäre. Das ist der Sinn, Neustifterinnen und Neustifter auf einem solchen Termin zusammenzubringen“, so Ministerin Bernhardt.

Unter den sieben neuen Stiftungen aus dem Jahr 2024 ist unter anderem die F.C. Hansa Rostock Stiftung. Zu ihren Förderungszwecken zählen die Förderung des Sports, der Erziehung, der Kultur, der Kinder- und Jugendhilfe, des Tierschutzes, die selbstlose Unterstützung wirtschaftlicher hilfsbedürftiger Personen.

„Auch in diesem Jahr werde ich dafür werben, dass neben den 191 bestehenden auch weitere Stiftungsgründungen, die sich für das Wohl unseres Landes einsetzen, willkommen sind. Informationen über eine Stiftungsgründung gibt der ->Flyer des für die Stiftungsaufsicht zuständigen Ministeriums“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Umsetzung der Krankenhausreform

Krankenhausreform: Finale Umsetzung erst ab 2027 / finanzielle Verbesserungen aber bereits ab 2025

Schwerin – Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist vor wenigen Tagen das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (KHVVG) in Kraft getreten. „Für die stationäre Gesundheitsversorgung ist das KHVVG das bedeutendste Reformprojekt des Bundes mit erheblichen Auswirkungen auf die Krankenhauslandschaft auch in Mecklenburg-Vorpommern“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese zum Jahreswechsel.

„Allerdings erfolgt die tatsächliche Umsetzung erst zum 1. Januar 2027. Die kommenden zwei Jahre dienen vor allem dazu, alle vorbereitenden Maßnahmen abzuschließen, damit ab 2027 in den Krankenhäusern nach der neuen Leistungsgruppen-Systematik gearbeitet werden kann“, verdeutlichte Drese. In dieser Übergangsphase würden wichtige Rechtsverordnungen gemeinsam von Bund und Ländern erstellt. Durch kontinuierliche Evaluierungen bestünden weitere Nachbesserungsmöglichkeiten. „Wenn diese aktiv genutzt werden, können bestehende Punkte, die noch nicht ausgereift oder verbesserungswürdig sind, angepasst werden“, so Drese.

Die Ministerin hob die Notwendigkeit der Krankenhausreform mit den drei Hauptzielen Verringerung des ökonomischen Drucks auf die Krankenhäuser, Entbürokratisierung und Qualitätsverbesserung hervor. „Mit dem KHVVG können jetzt endlich die dringend notwendigen Änderungen zur Sicherung einer qualitativ guten Patienten-Versorgung und wirtschaftlichen Stabilisierung der Krankenhäuser angegangen werden“, so Drese.

Bereits ab dem kommenden Jahr erhalten die Krankenhäuser nach Angabe von Drese Zuschläge und erhöhte Finanzmittel. „Dazu gehören etwa der Zuschlag für die Geburtshilfe für 2025 und 2026, der für MV rund 2,37 Millionen Euro pro Jahr beträgt sowie um 25 Prozent erhöhte Sicherstellungszuschläge, die ein Plus von 3,3 Millionen Euro für MV bedeuten“, sagte Drese. Außerdem würden die Tarifsteigerungen automatisch refinanziert. „Das entspricht einem Volumen von rund 24 Millionen Euro für die Krankenhäuser in unserem Land“, so die Ministerin.

Drese: „Die Reform hat eine besondere Bedeutung für Mecklenburg-Vorpommern. Deshalb haben wir uns intensiv in den Gesetzgebungsprozess eingebracht und einige deutliche Verbesserungen für die Krankenhäuser in unserem Land erreicht. Dazu gehört, dass die Grund- und Notfallversorgung in der Fläche erhalten wird. Durch die Erhöhung der Sicherstellungszuschläge und der Ausnahmemöglichkeiten bei den Mindestanforderungen sowie Mindestvorhaltezahlen werden bedarfsnotwendige kleine Krankenhäuser gezielt unterstützt. Gleichzeitig wird die Qualität der Versorgung verbessert, zum Beispiel durch die Beendung von Gelegenheitsversorgung. Und wir machen einen wichtigen Schritt zum Zusammenwachsen der Sektoren im Gesundheitswesen mit der Einführung von sektorenübergreifenden Versorgern.“

Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Hamburg haben außerdem Ende November im Bundesrat einen erfolgreichen Entschließungsantrag eingebracht, der wesentliche Punkte benennt, die im Nachgang zur Verabschiedung des KHVVG weiterverfolgt werden sollen. Dazu gehören eine weitere Entbürokratisierung, eine Umstellung der Mindestanforderungen bezüglich der Facharztbesetzung und eine Weiterentwicklung der Vorhaltefinanzierung sowie eine Übergangsfinanzierung für die Krankenhäuser bis zum Greifen des KHVVG. „Wir bleiben in den kommenden zwei Jahren an dem wichtigen Thema Krankenhausreform dran“, so Drese.

Soziales, Gesundheit und Pflege

Das ändert sich 2025 

Schwerin – Auf Bundes- wie auch auf Landesebene treten mit dem bevorstehenden Jahreswechsel gleich mehrere Neuregelungen in den Bereichen Soziales, Gesundheit und Pflege in Kraft. „Insbesondere die Erhöhung von Familien-, Pflege- und Sozialleistungen wird für viele Bürgerinnen und Bürger angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten eine Entlastung sein“, erklärte Sozialministerin Stefanie Drese heute.

Steigende Beiträge unter anderem zur Pflegeversicherung betrachtet sie dennoch mit Sorge: „Diese Entwicklung zeigt sehr deutlich, warum eine Pflegereform auf Bundesebene unumgänglich ist. Die Frage der Finanzierung muss deshalb mit Beginn der neuen Legislaturperiode des Bundes prioritär angegangenen werden. Denn eine Reform lässt sich schlicht nicht länger hinauszögern, wenn wir auch in Zukunft eine gute pflegerische Versorgung sicherstellen wollen“, so Drese.

Die Veränderungen ab dem 1. Januar 2025 im Überblick:

Soziales

Erhöhung des Mindestlohnes und angepasste Verdienstgrenze für Minijobs

  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum Jahreswechsel auf 12,82 Euro an.
  • Damit einher geht die Anhebung der Minijob-Verdienstgrenze, die sich am Mindestlohn orientiert. Sie steigt von bisher 538 Euro auf 556 Euro.

Steigerungen beim Wohngeld

  • Das Wohngeld für einkommensschwächere Haushalte steigt um durchschnittlich 15 Prozent und damit um rund 30 Euro pro Monat.

Erhöhung des Kindergeldes

  • Das Kindergeld steigt um 5 Euro pro Kind und Monat auf insgesamt 255 Euro.

Erhöhung des Kindersofortzuschlages

  • Insbesondere Alleinerziehende und Familien mit mehreren Kindern, die nur knapp über der Grundsicherungsgrenze liegen, profitieren von der Erhöhung des Kindersofortzuschlages. Dieser steigt auf 25 Euro pro Monat und Kind.

Höherer Kinderfreibetrag

  • Der Kinderfreibetrag steigt auf nunmehr 9.600 Euro pro Kind und Jahr.

Längerfristige Unterstützung nach der Geburt in MV

  • Die Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen können Kinder nun bereits ab der Geburt und auch über das erste Jahr hinaus bis zum 18. Lebensmonat begleiten.

Neue Form der Unterstützung für Familien in MV

  • Nicht zum 01.01.25 aber noch im kommenden Jahr sollen zudem die ersten Kinder- und Familienzentren (KiFaZ) für Familien in belastenden Lebenslagen ihre Arbeit aufnehmen.

Gesundheit

Krankenhausreform

  • Mit Jahresbeginn tritt das Krankenhausverbesserungsversorgungsgesetz in Kraft, somit beginnt die zweijährige Übergangsphase bis zur tatsächlichen Umsetzung im Jahr 2027.
  • Landesseitig wird im Laufe des Jahres 2025 das vorbereitende Landeskrankenhausgesetz rechtsverbindlich werden.

Die elektronische Patientenakte (ePA) kommt

  • Mit dem neuen Jahr wird bundesweit die ePA für gesetzlich Versicherte eingeführt. Sie vernetzt Versicherte mit Ärztinnen und Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern.

Neue Vergütungsrichtlinie hilft Long-Covid Betroffenen

  • Zum 01.01.25 werden Leistungen, die direkt für die Diagnose und Behandlung von Long Covid, Post Covid, Post Vac und ME/CFS notwendig sind, als neuer Abschnitt in den ärztlichen Abrechnungs-Katalog aufgenommen.

Anhaltende Erhöhung der Kinderkrankentage

  • Eltern können pro Kind und Elternteil weiterhin 15 statt 10 bezahlte Kinderkrankentage in Anspruch nehmen, Alleinerziehende 30 Tage.

Neue Hotline für Zahnärztlichen Notdienst in MV

  • Die Zahnärztekammer M-V hat eine neue Notdienst-Hotline geschaltet, die Patientinnen und Patienten Wochentags zwischen 19:00 und 21:00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen an Notfallpraxen vermittelt. Sie ist unter der 01806/123450 erreichbar.

Pflege

Steigende Leistungsbeträge

  • Zum Jahresbeginn steigen die Leistungsbeträge der sozialen Pflegeversicherung um 4,5 Prozent. Dies betrifft u.a. das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen, Leistungen der Tages- und Nacht- sowie der Kurzzeit- und Verhinderungspflege.
  • Auch der Entlastungsbeitrag steigt in den Pflegegraden 1 bis 5 auf 131 Euro.
  • Eine ausführliche Übersicht in tabellarischer Form finden Interessierte auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit.

Mehr Kompetenzen für Studierende

  • Studierende nach dem Pflegeberufegesetz erlernen ab Jahresbeginn zusätzliche heilkundliche Kompetenzen, um auch ärztliche Aufgaben wie die Behandlung von Menschen mit Diabetes oder chronischen Erkrankungen übernehmen zu können.

Steigende Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung

  • Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung steigt zum 01.01.2025 um 0,2 Prozentpunkte, um die Zahlungsfähigkeit der sozialen Pflegeversicherung sicherzustellen.

Die Ministerpräsidentin zu Weihnachten

Schwesig: Ich bin stolz auf das, was wir in MV zusammen geschafft haben

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig ist zu Beginn ihrer diesjährigen Weihnachtsansprache im NDR-Fernsehen auf den Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg eingegangen und hat ihr tiefes Mitgefühl für die Opfer und deren Angehörige zum Ausdruck gebracht.

„Der Angriff auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt mit vielen Toten und Schwerverletzten hat mich wie viele andere Menschen auch tief erschüttert. Wir trauern um die Opfer und denken an ihre Hinterbliebenen. Den Verletzten wünschen wir alles Gute und dass sie wieder gesund werden. Die Tat muss vollständig aufgeklärt werden. Die Behörden unseres Landes werden dabei mithelfen.“ Die Ministerpräsidentin dankte insbesondere den Polizistinnen und Polizisten, die die Weihnachtsmärkte sichern.

In ihrer Ansprache hob Schwesig die Erfolge des Landes im Jahr 2024 hervor: „Es war ein besonderes Jahr für Mecklenburg-Vorpommern. Mit der Bundesratspräsidentschaft konnten wir vereint Segel setzen und im In- und Ausland für unser schönes Land werben. Der Tag der Deutschen Einheit war ein wunderbares Erlebnis: 200.000 Menschen haben friedlich, fröhlich und sicher gefeiert. Einheit mit vielen Gästen gefeiert. Schwerin ist mit dem Residenzensemble ins Weltkulturerbe aufgenommen worden, als dritte Stadt im Land nach Wismar und Stralsund“, betonte sie.

„Ich bin dankbar für das, was wir in Mecklenburg-Vorpommern zusammen geschafft haben“, so Schwesig weiter. Sie sei stolz auf die Unternehmen, die sich in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage befinden würden. „Wir hatten das höchste Wirtschaftswachstum. In Schwerin, Stralsund und Pasewalk erweitern große Unternehmen ihre Produktion und schaffen neue Arbeitsplätze. Das ist ein gutes Zeichen für unsere Wirtschaft.“

Sie sei auch stolz auf die Ehrenamtlichen, die Polizei und Feuerwehrleute, auf die Pflegekräfte und Handwerker, „auf all die, die unser Leben sicherer und besser machen“.

Sie wisse, dass sich viele Menschen Sorgen machen, zum Beispiel über Arbeitslosigkeit oder steigende Preise. „Ich verstehe das gut. Ebenso wie die Sorgen vor Krieg angesichts der vielen Konflikte auf der Welt. Die Landesregierung wird weiter alles dafür tun, um das Land durch schwierige Zeiten zu bringen. Unsere wichtigste Aufgabe ist es, die Wirtschaft zu stärken und Arbeitsplätze zu erhalten. Gleichzeitig achten wir auf den sozialen Zusammenhalt, zum Beispiel mit der beitragsfreien Kita oder dem Seniorenticket. Die Strompreise werden für viele Bürgerinnen und Bürger sinken, weil wir mit dem Bund eine Senkung der Netzentgelte ausgehandelt haben.“

Schwesig rief zu einem starken Zusammenhalt auf: „Es ist wichtig, dass wir respektvoll miteinander umgehen, dass wir offen für andere Meinungen sind.“

„Ich wünsche Ihnen von Herzen frohe und friedliche Weihnachten“, sagte Schwesig abschließend.

Studienstarthilfe erleichtert den Studienanfang

Oldenburg: Der Start in diesen neuen Lebensabschnitt ist mit zusätzlichen Kosten verbunden

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern haben in diesem Jahr 112 Studierende erstmals eine Studienstarthilfe erhalten. Die neue finanzielle Unterstützung war durch die BAföG-Reform in diesem Jahr möglich. Die Studienstarthilfe unterstützt junge Menschen, die vor ihrem Studium Sozialleistungen bezogen haben, beim Start an einer Hochschule mit 1.000 Euro. Sie wird als einmaliger Zuschuss aus Bundesmitteln gewährt, weder auf einkommensabhängige Sozialleistungen wie das Bürgergeld noch auf das BAföG angerechnet und muss auch nicht zurückgezahlt werden.

„Der Studienbeginn ist der Start in einen neuen Lebensabschnitt und mit zusätzlichen Kosten verbunden. Viele Studierende schaffen sich einen neuen Laptop an, kaufen Bücher für das Studium und müssen ihr WG-Zimmer ausstatten“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die Studienstarthilfe ist ein Mittel zur Chancengerechtigkeit. Ich begrüße diese zusätzliche finanzielle Unterstützung und empfehle allen angehenden Studierenden, die die Voraussetzungen erfüllen, die Studienstarthilfe gleich zu Beginn ihres Studiums zu beantragen“, so Oldenburg.

Der Antrag auf Studienstarthilfe kann ab Studienbeginn bis zum Ende des Monats, der auf den Studienbeginn folgt, ausschließlich über das Onlineportal „BAföG Digital“ gestellt werden. Dort finden Studierende auch das zuständige Amt für Ausbildungsförderung, das ihnen bei Fragen weiterhilft. Die Ämter für Ausbildungsförderung erhalten die Bundesmittel über das Bildungsministerium, das in Mecklenburg-Vorpommern für BAföG-Angelegenheiten zuständig ist.

In diesem Jahr beziehen 6.526 Studierende an den Hochschulen BAföG, 2.167 Schülerinnen und Schüler haben ebenfalls BAföG erhalten. 943 Personen empfangen Aufstiegs-BAföG für eine berufliche Fortbildung.

Fördermittel zur Stärkung der Innenstadt

Jesse: „Wir unterstützen den Einsatz für mehr Lebendigkeit und neue Chancen“

Tribsees – Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Stadt Tribsees (Landkreis Vorpommern Rügen) bei der Stärkung und Belebung seiner historischen Altstadt. Heute hat Ines Jesse, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, zwei Zuwendungsbescheide in Höhe von insgesamt 195.000 Euro an den Bürgermeister der Stadt, Bernhard Zieris, übergeben.

Ines Jesse: „In der Alten Turnhalle sollen künftig unter anderem Ausstellungen, Kurse und andere kulturelle Veranstaltungen stattfinden – das bringt neues Leben und frische Ideen in die Altstadt.“

Mit einem „Regiomatenladen“ direkt am Marktplatz bekommen regionale Erzeuger eine neue Möglichkeit, ihre Produkte anzubieten. Der Raum des ehemaligen Kartoffelmuseums wird mit der Unterstützung des Landes so aufbereitet, dass er Anbietern als Verkaufsfläche und kleine Markthalle dienen kann. Ines Jesse: „Mit diesen zielgerichteten Förderungen unterstützen wir den tatkräftigen Einsatz der Menschen vor Ort und des Bürgermeisters für mehr Lebendigkeit und neue Chancen für Tribsees.“ Beide Vorhaben würden mit viel Engagement und reger Bürgerbeteiligung umgesetzt.

Im Rahmen der Landesinitiative „Ländliche GestaltungsRäume“, einer Förderinitiative des Wirtschafts-ministeriums, wird eine Machbarkeitsstudie zur Nutzung der Alten Turnhalle in Tribsees mit bis zu 50.000 Euro gefördert. Die Reaktivierung der Altstadt Tribsees durch regionalen Handel wird mit der Etablierung eines Regiomatenladens im ehemaligen Kartoffelmuseum mit bis zu 145.000 Euro unterstützt.

Wohngeld-Bilanz 2023

Zahl der Berechtigten deutlich gestiegen

Schwerin – Die Haushalte, die in Mecklenburg-Vorpommern Wohngeld beziehen, sind im Jahresvergleich 2023 deutlich angestiegen: Zum Stichtag 31. Dezember 2023 haben insgesamt 46.360 Haushalte Wohngeld bezogen (2022: 24.420).

„Genau dies war das Ziel der Wohngeldreform, die zu Beginn dieses Jahres 2023 in Kraft getreten ist: die Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen stärker dabei zu unterstützen, die gestiegenen Wohn- und Heizkosten zu bewältigen. Außerdem sollte durch eine Anhebung der Einkommensobergrenzen mehr Menschen als zuvor dieser staatliche Zuschuss zu Gute kommen. Auch dies hat für Mecklenburg-Vorpommern funktioniert“, sagt Landesbauminister Christian Pegel zu den Zahlen. So wurden 2023 rund 122,8 Millionen Euro Wohngeld ausgezahlt. 2022 waren es insgesamt 46 Millionen Euro – damit wurde durch die Wohngeld-Plus-Reform fast eine Verdreifachung erzielt. Damit konnten mehr als 45.000 Haushalte nachhaltig bei den Wohnkosten entlastet werden. Die Haushalte erhielten im Durchschnitt mehr als 200 Euro.

„Ich möchte alle Bezieherinnen und Bezieher von niedrigen und mittleren Einkommen, die dies noch nicht getan haben, ermutigen, einen Wohngeldantrag zu stellen. Prüfen Sie schnell und einfach vorab mit dem digitalen Wohngeldrechner des Zweckverbands Elektronische Verwaltung unverbindlich, ob Sie für den Wohngeldbezug in Frage kommen“, so Christian Pegel.

Der Minister dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kommunen für ihre Anstrengungen, die durch die gehäuften Anträge bewältigt wurden: „Durch die Anhebung der Einkommensobergrenzen für den Wohngeldbezug ist es natürlich zu einer Häufung von Anträgen in den Wohngeldstellen gekommen, sodass da und dort etwas Geduld vonnöten sein musste. Die vielen engagierten Kolleginnen und Kollegen haben die Wohngeldreform reibungslos umgesetzt, damit die Unterstützung auch schnell und direkt bei den Menschen ankommt“, so der Minister.

Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den zwölf Bundesländern, die den von Schleswig-Holstein im Einer-für-alle-Verfahren entwickelten Online-Dienst einsetzen. Die Anbindung an die Wohngeldbehörden erfolgte Mitte April 2023 in 86 Wohngeldbehörden. Die übrigen Wohngeldbehörden nutzen einen digitalen Antrag, der über das jeweilige Fachverfahren bereitgestellt wird. Nur wenige Kommunen bieten keinen digitalen Antrag an. Die Formulare für den digitalen Wohngeldantrag finden Sie im MV-Serviceportal.