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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Diffamierung in der Bürgergeld-Debatte

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat in der heutigen Landtagssitzung die zunehmende Polarisierung in der Debatte um das Bürgergeld kritisiert. Viel zu oft werde ein Zerrbild gezeichnet, das Menschen diffamiere und Ausländerfeindlichkeit schüre. „Ich trete als Sozialministerin allen entschieden entgegen, die suggerieren, dass Bürgergeldbeziehende sich auf Kosten des Staates ein gemütliches, arbeitsfreies Leben machen“ sagte Drese in einer von der AfD-Fraktion beantragten Aussprache zum Bürgergeld.

Die Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums gehöre zum Selbstverständnis einer demokratischen und solidarischen Gesellschaft. Das Bürgergeld sei auch kein Almosen, sondern stehe Menschen zu, die aus unterschiedlichen Gründen Anspruch auf verfassungsrechtlich gebotene Grundsicherungsleistungen haben, betonte die Ministerin.

Drese verdeutlichte, dass von den rund 5,5 Millionen Menschen, die bundesweit Bürgergeld bekommen, etwa 1,6 Millionen nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte seien. „Das sind Kinder und Jugendliche, die unter 15 Jahre alt sind oder Menschen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten“, so Drese.

Zudem seien unter den Bürgergeldbeziehern auch gut 800.000 Aufstockerinnen und Aufstocker, die arbeiten aber wenig verdienen, genauso wie Menschen die sich in Schule, Studium oder Ausbildung befinden oder Aufgaben der Erziehung, im Haushalt oder der Pflege wahrnehmen. Drese: „Das sind alles Menschen, die wir brauchen und Respekt verdienen. Und das sind Menschen die meist temporär unsere Unterstützung brauchen, um nicht in Armut zu leben.“

Die Ministerin hob hervor, dass es bei sozialen Sicherheitsnetzen wie dem Bürgergeld stets darum gehe, eine Balance zu finden: zwischen Maßnahmen, die bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt helfen und zugleich für Fairness im Sozialstaat sorgen.

Deshalb sei es wichtig, dass die Wirkungen einzelner Regelungen des Bürgergeldes stets überprüft würden. So seien bereits Änderungen vorgenommen worden, wie etwa verschärfte Regelungen für diejenigen Arbeitsuchenden, die die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit willentlich verweigern. „Weitere Maßnahmen hat das Bundeskabinett zusammen mit dem Haushalt 2025 vorgeschlagen“, sagte die Ministerin.

„Das Bürgergeld ist für viele Menschen auch bei uns im Land das unterste Sicherungsnetz in einer bestimmten Lebenslage. Wer hier polemisiert und diskreditiert, grenzt Menschen aus und spaltet die Gesellschaft“, warnte Drese im Landtag.

Cannabis Gebührenverordnung

Schwerin – Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) trat am 1. April 2024, ein zweiter Teil des Gesetzes, der sich auf die Anbauvereinigungen bezieht, zum 1. Juli 2024 in Kraft. Die Umsetzung des Gesetzes liegt hingegen bei den Ländern. Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat dazu eine Landesverordnung erlassen, in der neben den Zuständigkeiten hinsichtlich Anbau und Kontrolle auch die Kosten für das Antragsverfahren geregelt sind. Eine entsprechende Gebührenverordnung wurde heute erlassen.

Minister Dr. Backhaus betont: „Die Entkriminalisierung von Konsumcannabis und die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für Anbauvereinigungen, sogenannte Cannabisclubs, brachten für unsere Behörden neue Aufgaben und somit neue Kosten. Da wir diese Kosten aber nicht auf die steuerzahlende Allgemeinheit abwälzen wollen, haben wir beschlossen, den Mehraufwand weitestgehend durch die Clubs selbst bezahlen zu lassen“, so der Minister.

Für die Erteilung einer Anbauerlaubnis fallen Gebühren von mindestens 500 Euro an. Die mögliche Höchstgebühr liegt bei 3.500 Euro, je nach Verwaltungsaufwand. Auch die Versagung, Verlängerung oder der Widerruf einer Erlaubnis ist kostenpflichtig. Die Gebührenspannen reichen hier von 150 bis 2.500 Euro. Maßnahmen der behördlichen Überwachung, z. B. Stichprobenkontrollen des angebauten Cannabis, schlagen mit Kosten von 100 bis 1.100 Euro zu Buche.

Für die Erlaubnisverfahren und die erforderlichen Vor-Ort-Kontrollen nebst Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, die überwiegend im Zusammenhang mit den übertragenen fachlichen Aufgaben stehen, wurde im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) eine neue Organisationseinheit gebildet.

Für die Wahrnehmung der neuen Aufgaben im LALLF sind fünf zusätzliche Stellen bewilligt worden. Zwei weitere Stellen werden im LM zur Gewährleistung der Fachaufsicht und juristischen Begleitung geschaffen.

Beim LALLF wurden bislang sieben Anträge auf Zulassung von Cannabisclubs gestellt. Drei Anbauerlaubnisse sind erteilt worden, ein Antrag wurde abgelehnt. Drei Anträge sind in Bearbeitung.

Gebühren für die Anbauvereinigungen wurden bislang noch nicht erhoben, da die Kostenverordnung noch nicht verkündet war. Die Erlaubnisbescheide enthalten jedoch den Hinweis, dass Gebühren auch rückwirkend erhoben werden.

Wichtiger Schritt zum Bürokratieabbau

Drese stellt im Kabinett Entwurf für neues Landeskrankenhausgesetz vor

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat dem Kabinett heute den Entwurf für eine umfassende Neufassung des Landeskrankenhausgesetzes (LKHG M-V) vorgestellt, das dazu beitragen soll, die medizinische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfest aufzustellen.

„Wir befinden uns kurz vor dem Umsetzungsstart der größten Krankenhausreform seit 20 Jahren. Das nehmen wir zum Anlass, unser Landesgesetz sehr zügig anschlussfähig an die Bundesreform zu machen und die landesrechtlichen Grundlagen für deren Umsetzung zu schaffen. Gleichzeitig wollen wir zugleich auch Bürokratie abbauen und einige wichtige Neuerungen herbeiführen, um die Kliniken in Mecklenburg-Vorpommern weiter zu stärken“, erklärte Drese nach der Sitzung der Landesregierung.

Die Ministerin stellte dabei insbesondere die geplante „grundlegende Reform der Landeskrankenhausförderung“ heraus. „Aktuell finanzieren wir sogenannte Einzelfördermaßnahmen, bei denen jedes Bauvorhaben individuell beantragt und geprüft wird“ so Drese. Dieses zeitraubende Prozedere binde hohe Personalressourcen sowohl in den Krankenhäusern als auch in der Verwaltung. „Das ist auch einer der häufigsten Kritikpunkte, den ich immer wieder von den Klinikleitungen höre“, erklärte sie.

Drese: „Wir wollen dieses Verfahren durch den schlanken Prozess einer Pauschalförderung ersetzen. Deshalb soll mit dem LKHG M-V bereits ab 2028 ein Wechsel hin zu einer jährlichen pauschalen Investitionsförderung erfolgen, mit dem jedes Krankenhaus im Rahmen des Versorgungsauftrages eigenverantwortlich wirtschaften kann. Das entlastet die Krankenhäuser massiv von Bürokratie und gibt allen Seiten ein hohes Maß an Planbarkeit“, verdeutlichte die Ministerin.

Neben den Krankenhäusern sollen nach Aussage von Drese vor allem auch die Patientinnen und Patienten von den Neuerungen des LKHG M-V profitieren. „Das beginnt bei einem weiter verbesserten Kinderschutz im Krankenhaus, bezieht eine größere Selbstbestimmung der Frau während der Geburt mit ein und auch für Menschen mit Behinderung wird es deutliche Fortschritte geben, indem ihr Recht auf Mitnahme einer Begleitperson verankert wird“, schilderte Drese.

Zudem sei mit der Idee der Einführung von Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprechern eine zentrale Forderung des Patientenbeauftragten des Bundes in den Entwurf aufgenommen worden. „Sie sollen in ihrer Funktion künftig dazu beitragen, dass die Erfahrungen und Perspektiven der Patientinnen und Patienten noch stärker im Klinikalltag berücksichtigt werden“, so die Ministerin.

Nach der Zustimmung des Kabinetts beginnt nun die Verbandsanhörung, bevor das LKHG M-V nach zweiter Kabinettsbefassung voraussichtlich im ersten Quartal 2025 an den Landtag überwiesen wird.

Drese: „Die Krankenhausreform ist zwar der Anlass für den vorliegenden Gesetzesentwurf, dieser geht aber weit darüber hinaus und adressiert auch andere zentrale Herausforderungen, mit denen wir konfrontiert sind. Mit dem Gesetzentwurf setzen wir sicherlich auch für die anderen Bundesländer wichtige Signale.“

Mietpreisbremse verlängern

M-V und weitere Länder starten Bundesratsinitiative

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern wird gemeinsam mit Hamburg und weiteren Bundesländern eine Bundesratsinitiative zur Verlängerung der Mietpreisbremse starten. Die derzeit geltende Mietpreisbremse läuft Ende 2025 aus.

Eine Verlängerung wurde im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierungsparteien vereinbart, aber nicht umgesetzt. Vor dem Hintergrund zu erwartender Koalitionsverhandlungen nach der erfolgten Neuwahl voraussichtlich Ende Februar 2025 ist ungewiss, ob und wann der Bund ein Gesetzgebungsverfahren wieder aufnehmen wird. Deshalb wird die kurzfristige Einbringung eines Gesetzentwurfs durch den Bundesrat angestrebt.

„Die Mietpreisbremse schafft keinen neuen Wohnraum, aber sie ist ein Instrument zum Schutz von Mieterinnen und Mietern vor explosionsartigen Mietsteigerungen“, so Landesbauminister Christian Pegel. „Wir haben im Land weiterhin angespannte Wohnungsmärkte in den Universitätsstädten Rostock und Greifswald und einigen Tourismushochburgen.

Die derzeit hohen Bau- und Finanzierungskosten erschweren es außerdem, die Anzahl der neugebauten Wohnungen weiter zu steigern. Ein Auslaufen der Mietpreisbremse zum Jahresende 2025 würde zu einem Anstieg der Wiedervermietungsmieten führen. Gekoppelt mit den hohen Energie- und Lebenshaltungskosten würde dies insbesondere Menschen mit niedrigem und zunehmend auch mittleren Einkommen aus ihren angestammten Stadtvierteln verdrängen. Das betrifft vor allem Familien mit Kindern.“

Die Mietpreisbremse ist seit ihrer Einführung im Jahr 2015 bereits einmal verlängert worden. Um Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu sichern und um den mit steigenden Mieten einhergehenden Risiken der Armut und der Segregation entgegenzuwirken, sieht der Gesetzentwurf noch einmal eine Verlängerung bis zum Ende des Jahres 2029 vor. Für eine zeitnahe Beschlussfassung ist die Aufsetzung auf die Tagesordnung der Bundesratssitzung am 20. Dezember 2024 notwendig.

Sollte die Bundesratsinitiative keinen Erfolg haben, bedeutet dies für Mecklenburg-Vorpommern, dass die geltende Mietpreisbremse in Rostock und Greifswald mangels fehlender Rechtsgrundlage am 31. Dezember 2025 ausläuft.

In den zurückliegenden Jahren konnten in dem Programm „Neubau Sozial“, das die Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen fördert, m Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zur Veröffentlichung der Darlehensrichtlinie „Wohnungsbau Sozial“ (am 9. Februar 2023) insgesamt 905 Wohnungen gefördert werden. Das bewilligte Zuschussvolumen betrug durch dieses Förderprogramm insgesamt mehr als 54,9 Millionen Euro.

Mit der Darlehensförderung seit dem 9. Februar 2023 bis Ende 2024 wurden mehr als 145 Millionen Euro bewilligt und insgesamt 745 Wohnungen gefördert. Für 2025 beträgt der Planansatz für den Neubau ca. 59 Millionen Euro.

Tag des Ehrenamtes

Schwesig: Ehrenamtliche können auf die Unterstützung der Landesregierung setzen

Schwerin – Auf der Festveranstaltung zum Tag des Ehrenamtes hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig die Bedeutung des Ehrenamts für Gesellschaft und Demokratie hervorgehoben und an 35 Ehrenamtliche die Ehrennadel des Landes und eine Urkunde verliehen: „Ein Staat, in dem freie Bürgerinnen und Bürger zusammenleben, braucht die Bereitschaft, sich für das Gemeinwohl einzusetzen. Demokratie lebt vom Ehrenamt. Ehrenamt ersetzt nicht hauptamtliche Angebote. Wir brauchen beides.“

Ohne die Ehrenamtlichen, die sich in der rechtlichen Betreuung, in Beratungsstellen oder Initiativen engagieren, wären viele Menschen in sozialen Nöten allein. Ohne die Vereine, ob Dorfgemeinschaft, Karnevalsverein oder Heimatverein, wäre in vielen kleinen Dörfern weniger los, hob die Regierungschefin in ihrer Festrede hervor. „Und in der Kunst, im Theater, in der Literatur und in der Musik machen auch die vielen kleinen Initiativen den kulturellen Reichtum unseres Landes aus. Außerdem gelte: Etwas zu machen, ist allemal besser als zu meckern. Dass in Mecklenburg-Vorpommern über 600.000 Menschen diesen Weg gehen, macht mich stolz. Und optimistisch, was unsere Zukunft angeht. Menschen, die sich engagieren, geben Hoffnung.“

Auch in den Kommunen würden sich Tausende von Menschen in Gemeinderäten, als Bürgermeisterinnen und Bürgermeister oder in anderen Funktionen engagieren. Schwesig: „Wir können nicht dulden, dass diese engagierten Menschen beschimpft, bedroht oder verächtlich gemacht werden. Jede politische Auseinandersetzung muss ihre Grenze haben im Respekt vor dem anderen Menschen und der anderen Meinung. Wenn wir diese Haltung bewahren und durchsetzen, bewahren wir die Grundlagen unserer Demokratie.“

Die 35 heutigen Preisträgerinnen und Preisträger stünden für alle, die sich für andere einsetzen. „Allen bin ich von Herzen dankbar“, betonte die Ministerpräsidentin. „Ich danke ihnen ganz herzlich im Namen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und im Namen der Menschen, die in MV leben. Ich danke auch den Partnerinnen und Partnern, Begleiterinnen und Begleitern, „die wir bewusst heute mit eingeladen haben. Gerade ein langfristiges, zeitintensives Ehrenamt ist ohne das Verständnis der Familie, ohne Unterstützung zu Hause nicht möglich.“

Die Ministerpräsidentin ging auch auf die Arbeit der Ehrenamtsstiftung des Landes ein: „Die Ehrenamtsstiftung berät bei Fragen zur Steuererklärung oder Buchhaltung, vergibt aber auch Fördermittel. Mit dem neuen EAS-MV-Portal wird es jetzt noch einfacher, Mittel online zu beantragen.“ Das Land stellt der Ehrenamtsstiftung jedes Jahr eine Million Euro zur Verfügung.

„Darüber hinaus führen wir die Ehrenamtskarte fort. Den sozialen Zusammenhalt zu bewahren, ist einer der politischen Schwerpunkte unserer Landesregierung. Dazu gehört das ehrenamtliche Engagement ebenso wie Schule und Kita. Die Ehrenamtlichen in MV können sich auf die Wertschätzung, die Anerkennung und die Unterstützung der Landesregierung verlassen.“

Inklusives Spielgerät für den Bürgerpark

Rostock – Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock plant für den Bürgerpark in Toitenwinkel den Einbau eines inklusiven Spielgerätes. Es ist aus einer Bürgerumfrage als Sieger hervorgegangen. Der Park wurde 2022 mit Städtebaufördermitteln neugestaltet und soll nun um ein Angebot für Menschen mit und ohne körperliche Beeinträchtigungen erweitert werden.

Das Spielgerät besteht aus einem speziellen Spielfeld mit elf Metern Durchmesser und sieben Spielsäulen, die mit 360-Grad-LED-Touchscreens ausgestattet sind. Mittels einer Solarstele mit Speicherbatterie werden die Spielsäulen mit Energie versorgt, was einen dauerhaften Spielbetrieb ermöglicht.

Die Kosten betragen rund 123.000 Euro, die zu knapp 90 Prozent mit Städtebaufördermitteln von Bund, Land und Kommune finanziert werden. Das Vorhaben soll im ersten Quartal 2025 realisiert werden.

Erster Housing-First-Ansatz in M-V

Rostocker Modellprojekt „MOINS“ will Wohnungslosigkeit dauerhaft beenden

Rostock – Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock geht bei der Bekämpfung von Wohnungslosigkeit mit dem Modellprojekt „MOINS – Menschen vor Obdachlosigkeit intelligent schützen“ neue Wege. Als erste Kommune in Mecklenburg-Vorpommern erprobt sie den sogenannten Housing-First-Ansatz. Sozialministerin Stefanie Drese sieht in diesem Paradigmenwechsel im Umgang mit Obdachlosigkeit eine echte Chance zur sozialen Integration.

„Anstatt von den Betroffenen zu erwarten, erst komplizierte bürokratische und oft entwürdigende Hürden zu überwinden, setzt Housing First auf eine einfache, aber effektive Idee: Wohnung zuerst“, betonte Drese zum Start des Modellprojektes am (heutigen) Freitag. Wenn weitere Hilfestellung notwendig ist, werde diese angeboten – auf Augenhöhe, mit Respekt und immer orientiert an den Bedürfnissen der Menschen.

„Eine eigene Wohnung ist somit nicht der Endpunkt, sondern der Ausgangspunkt für ein selbstbestimmtes Leben“, hob Drese hervor. „Das ist mehr als nur eine pragmatische Lösung für Obdachlosigkeit. Es ist ein Akt der Würde und Anerkennung, der den Betroffenen signalisiert: Du gehörst dazu. Du bist wertvoll und bedeutet den ersten Schritt in ein neues Leben“, so die Ministerin.

Housing First ist ein relativ neuer, in den USA entwickelter sozialpolitischer Ansatz beim Umgang mit Obdachlosigkeit. Er bildet eine Alternative zum herkömmlichen System von Notunterkünften und vorübergehender Unterbringung. Seit einigen Jahren wird der Ansatz „Zuerst ein Zuhause“ auch in Deutschland, Großbritannien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Portugal und Österreich umgesetzt.

„Studien zeigen beeindruckende Erfolge, da in vielen Fällen die Wohnungslosigkeit dauerhaft beendet werden kann. Es hilft den Betroffenen, sich nachhaltig aus ihrer Notlage zu befreien, ohne dabei bevormundend zu agieren“, sagte Drese, die sich vor einiger Zeit in Finnland über Housing First informierte. So sei es nur folgerichtig und begrüßenswert, diesen Schritt nun auch in Rostock zu gehen.

MOINS wird durch Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert und ist auf die Dauer von vier Jahren ausgelegt. Das Projekt soll zu einer langfristigen Lösung für Obdachlosigkeit beitragen und das bestehende Hilfesystem ergänzen.

Drese: „Ich bin überzeugt, dass dieses Projekt in Rostock nicht nur Wohnungslosigkeit bekämpfen wird, sondern auch zeigt, wie wir als Gemeinschaft zusammenstehen können, um soziale Ungerechtigkeit abzubauen. Es ist ein Modell, das Hoffnung gibt.“

Baumverkauf in den Forstämtern startet

Schwerin – Am Samstag, 7. Dezember, beginnt der traditionelle Weihnachtsbaumverkauf der Landesforstanstalt MV. Den Anfang machen das Forstamt Bad Doberan, Güstrow, Neustrelitz, Rügen (Revier Poseritz), Schuenhagen, Mirow und die Samendarre Jatznick.

„In unseren Forstämtern könnt ihr jedes Jahr in der Vorweihnachtszeit Weihnachtsbäume kaufen – und oft sogar auch selbst schlagen. Egal ob klein, groß, ausladend oder schlank: Für jeden Geschmack ist stets der passende Baum dabei. Der beliebteste Weihnachtsbaum in M-V ist seit Jahren ungebrochen die Nordmanntanne, aber auch Liebhaber von Fichten und Küstentannen gehen nicht leer aus. Neben dem Spaß beim Aussuchen ist auch der nachhaltige Gedanke dabei: Es lohnt sich in jedem Fall, die Bäume direkt bei unseren Forstämtern zu kaufen – denn sie werden regional produziert. Außerdem warten vorweihnachtliche Veranstaltungen in vielen Forstämtern auf die Besucher“, sagt Forstminister Dr. Till Backhaus.

Das Kompetenzzentrum für forstliche Nebenproduktion (KFN) in Jatznick, einem Geschäftsbereich der Landesforstanstalt MV, hat eine Anbaufläche für Weihnachtsbäume von ca. 25 Hektar. Hinzu kommen 40 Hektar Anbaufläche in den 29 Forstämtern – damit ist die Anbaufläche genauso groß wie in den Vorjahren.

In den letzten drei Jahren wurden durchschnittlich ca. 13.000 Bäume verkauft. Die Bäume kommen vorrangig aus den Plantagenflächen, welche sich im Wald oder KFN befinden. Minister Backhaus betont, dass der Weihnachtsbaumverkauf kein Gewinngeschäft ist, sondern nur die entstehenden Kosten abdeckt „Trotzdem möchten wir an dieser Traditions festhalten. Es ist eine gute Gelegenheit mit den Bürgerinnen und Bürgern in andächtiger Atmosphäre zusammenzukommen und die Aufgaben und Leistungen der Landesforst transparent zu machen“, sagte er weiter.

Mit Blick auf den Klimawandel betonte der Minister: „Die Weihnachtsbaumanzucht wird bei uns vor allem durch die Trockenheit erschwert. Wenn das Wasser fehlt, kann zum Beispiel kein Dünger aufgenommen werden. Somit fehlen die Zuwächse, die Farbe wird heller bzw. auch die Knospenanlagen für das nächste Jahr sind geringer. Dies war vorrangig in den vergangenen 4 Jahren der Fall. In 2024 war der Regen zu den wichtigen Zeiten des Wachstums im Frühjahr und Sommer ausreichend.“  Aufgrund der allgemein ansteigenden Aufwendungen für Löhne und Betriebsmittel schloss er eine Anpassung der Verkaufspreise nicht aus. Sie bewegen sich aber im handelsüblichen Rahmen und varieren je nach Forstamt und Größe leicht.