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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Gewalt und Hass auf queere Menschen

Schwerin – Der Landtag hat heute in seiner Sitzung einen interfraktionellen Antrag zum Schutz queerer Menschen und zur Stärkung des Rechts auf Selbstbestimmung beschlossen. Hintergrund waren mehrere queerfeindliche Vorfälle in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Wochen.

„Viel zu oft hören Menschen von Gewalt und Hass auf queere Menschen und denken fälschlicherweise, dass sie als heterosexuelle Person hiervon nicht betroffen sind. Diese Taten sind im Kern aber Angriffe auf Werte, die unser Selbstverständnis als Land, unsere Demokratie und freiheitlichen Werte in Frage stellen und die Säge an diese Grundpfeiler setzen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese im Landtag.

„Deshalb ist der Einsatz für das Recht auf Selbstbestimmung so wichtig und geht uns alle an“, so Drese. „Ich bin ausgesprochen froh und dankbar darüber, dass es gelungen ist, einen fraktionsübergreifenden Antrag ins Plenum einzubringen. Dieses Signal ist genau jetzt wichtig, diese Solidarität brauchen genau jetzt die betroffenen Menschen.“

Kein Mensch dürfe aufgrund seiner sexuellen Orientierung oder seiner geschlechtlichen Identität diskriminiert werden. Und niemand dürfe Angst vor Anfeindungen oder sogar körperliche Übergriffe haben. „Dass wir dieses Ziel noch nicht erreicht haben, dass die Lebensrealität der queeren Community derzeit anders aussieht, das zeigen Vorfälle in Neubrandenburg, Wismar und Rostock“, betonte Drese.

Als konkrete Maßnahmen benannte die Ministerin die Sensibilisierung, Aufklärung und Fortbildung für queere Themen sowie die bevorstehende Einrichtung einer Beratungsstelle für queere Menschen. Auch für die Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität setze sich die Landesregierung ein. „Wir unterstützen die von Berlin initiierte Bundesratsinitiative“, so Drese.

Als großen queer-politischen Rahmen für die kommenden Jahre bezeichnete Drese den fortgeschriebenen Landesaktionsplan „In Vielfalt vereint“. Er umfasse rund 80 Maßnahmen aus 26 Themenbereichen zur Verbesserung der Lebenssituation von LSBTIQ*-Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Ein bereits eingerichtetes Begleitgremium wird dabei die Erfolgskontrolle übernehmen, um auf Veränderungen oder neue Diskurse jederzeit reagieren zu können, verdeutlichte die Ministerin.

„Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, Hass und Hetze keinen Raum zu bieten. Lassen sie uns gemeinsam dafür entschlossen eintreten, dass Mecklenburg-Vorpommern ein Land ist und bleibt, in dem Vielfalt und Toleranz gelebt werden“, appellierte Drese im Landtag abschließend an Politik und Gesellschaft.

Zwischenbericht zum Jugendbeteiligungsgesetz

Jugendbeteiligungsgesetz stärkt politische und gesellschaftliche Mitwirkung

Schwerin – Die Enquete-Kommission „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“ hat dem Landtag heute ihren ersten Zwischenbericht vorgelegt. Sozialministerin Stefanie Drese begrüßte während der Debatte insbesondere die Fortschritte, die seit der Arbeitsaufnahme des Gremiums im Bereich der Jugendbeteiligung erzielt wurden. „Junge Menschen sind Expertinnen und Experten für ihre Lebenswelt. Deshalb ist es wichtig, dass sie mit ihren Vorstellungen Gehör finden und ihre Ideen in die politischen Vorgänge einbringen können“, betonte Drese.

Eine wichtige Grundlage dafür bilde das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz des Landes, das im April dieses Jahres in Kraft trat. „Mit diesem auch von der Enquete eng begleiteten Vorhaben haben wir partizipatives Neuland betreten und Beteiligungsrechte für junge Menschen erstmals gesetzlich verankert“, erklärte Drese. Zugleich werden mit dem Gesetz auch die kommunalen Gremien und Verwaltungen in die Pflicht genommen, Kinder und Jugendliche in den sie betreffenden Themenfeldern anzuhören und einzubeziehen.

„Damit ist es uns gelungen, wesentliche Forderungen des Enquete-Zwischenberichtes bereits umzusetzen“, hob Drese hervor. Weitere Vorschläge der Kommission, unter anderem zur Stärkung der politischen Bildung, zur Aus- und Weiterbildung oder zur Schaffung eines starken Landesjugendamtes, sollen unterdessen noch in dieser Legislaturperiode angegangen werden.

Die Ministerin wies zudem auf die Stärkung des jungen Engagements hin. „Mit den neuen Zugangsvoraussetzungen für die EhrenamtsKarte MV profitieren junge Menschen ab 14 nun noch einfacher von diesem Dankeschön des Landes. Auch FSJler, FÖJler oder BFDler können die Karte mitsamt ihren Vergünstigungen nun erhalten“, erklärte Drese.

Gemeinsam seien Enquete und Landesregierung auf einem guten Weg. „Ich bin den jungen Kommissionsmitgliedern außerordentlich dankbar, dass sie uns mit viel Einsatz an ihren Ideen teilhaben lassen und dabei zeigen: Beteiligung wirkt. Gerade in diesen Zeiten ist das ein starkes Signal“, so Drese.

Beteiligung an Wind- und Solarparks

Meyer: „Ein guter Teil der Wertschöpfung muss bleiben, wo er entsteht“

Schwerin – „Der Gesetzentwurf der Grünen springt zu kurz und würde den bürokratischen Aufwand erhöhen statt zu senken.“ Das hat Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, mit Blick auf einen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen heute in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf zur Beteiligung an Wind- und Solarparks gesagt.

Die vorhandenen Schwachpunkte des existierenden Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes (BüGembeteilG M-V) würden bereits mit der durch das Wirtschaftsministerium erarbeiteten Novelle, die sich seit dem 11. Oktober 2024 in der Ressortabstimmung befindet, getilgt. Mit der Novelle würden außerdem entscheidende Verbesserungen in der Beteiligung der Bürger und Gemeinden auf den Weg gebracht. Ziel sei es, dass das überarbeitete Gesetz noch im ersten Halbjahr 2025 vom Landtag beschlossen wird.

Meyer: „Wir verbessern die Verhandlungsposition der Gemeinden und entschlacken gleichzeitig die geltenden Informationspflichten und verringern den bürokratischen Aufwand. Ziel ist es, dass die Menschen und Gemeinden von den Solar- und Windparks in ihrer Umgebung finanziell profitieren können. Die Energiewende kann nur gelingen, wenn die einzelnen Maßnahmen vor Ort akzeptiert werden – dafür ist es wichtig, dass ein guter Teil der Wertschöpfung bleibt, wo sie entsteht.“

Ein entscheidender Unterschied zum Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen sei, dass die Gemeinden nach der von seinem Ministerium erarbeitenden Gesetzesnovelle in Zukunft auf Augenhöhe mit dem Vorhabenträger über die jeweils richtige Beteiligungsform verhandeln könnten – ohne Ausnahme.

Es sei ein „Baukasten“ vorgesehen, aus dem vor Ort ein an die lokalen Gegebenheiten angepasstes Beteiligungsinstrument gewählt werden kann. Die Möglichkeit einer unmittelbaren Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner könnte insbesondere in Form von vergünstigten Stromtarifen, Strompreisgutschriften oder dem Erwerb von Anteilen an einer Genossenschaft umgesetzt werden.

Drese betont hohe Bedeutung von HPV-Impfung

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese appelliert an Eltern und Jugendliche sich mit einer Impfung gegen das humane Papillomvirus (HPV) zu beschäftigen. „Die HPV-Impfung ist einzigartig, da sie Krebs verhindert. Deshalb ist ihr Nutzen besonders hoch, sofern die Impfung frühzeitig durchgeführt wird“, sagte Drese am (heutigen) Mittwoch in Schwerin.

Eine HPV-Impfung schützt mit nahezu 100-prozentiger Sicherheit vor verschiedenen Krebsarten wie Gebärmutterhalskrebs, Peniskarzinom, Analkrebs sowie Krebs im Mundhöhlen- und Rachenbereich, verdeutlichte die Ministerin. Die HPV-Impfung wird vor diesem Hintergrund von der Ständigen Impfkommission (STIKO) sowohl für Mädchen und Jungen empfohlen.

„Da Gebärmutterhalskrebs zu den häufigsten Tumorerkrankungen bei Frauen gehört, ist eine frühzeitige Impfung von Mädchen besonders wichtig und effektiv“, betonte Drese. Die Impfung sollte idealerweise im Alter von 9-14 Jahren in zwei Dosen, spätestens jedoch bis spätestens zum 17. Lebensjahr und vor den ersten Sexualkontakten erfolgen.

Aber auch für Jungen werde die Impfung seit 2018 aus gutem Grund empfohlen, so Drese. Denn sie schütze vor sieben sogenannten Hochrisiko-HPV, von denen auch junge Männer betroffen sind. Hinzu komme, je mehr Kinder und Jugendliche geimpft werden, desto niedriger ist die Ansteckungsgefahr für sich selbst und auch für andere, betonte die Ministerin.

Drese reagierte mit ihrem HPV-Impfappell auf zurückgehende Impfraten in der Corona-Zeit. So hat jüngst die BARMER auf Basis einer Auswertung von Versichertendaten der Kasse vermeldet, dass die Rate der jährlich Geimpften bundesweit zum Ende der Corona-Pandemie hin massiv eingebrochen sei.

„Wir müssen deshalb mit Information und Aufklärung die Bedeutung der HPV-Impfung hervorheben, um aus dieser Momentaufnahme keinen Trend werden zu lassen“, sagte Drese. Als Vorsitzland der Nationalen Impfkommission in diesem Jahr habe Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit Sachsen-Anhalt die HPV-Impfung zu einem Schwerpunktthema gemacht. Beide Länder haben bundesweit die höchsten HPV-Impfquoten bei Mädchen und Jungen.

„Vom formulierten Ziel der Weltgesundheitsorganisation, in der EU bis 2030 eine HPV-Impfquote von 90 Prozent bei den 15-jährigen Mädchen und eine deutliche Steigerung bei den 15-jährigen Jungen zu erreichen, sind aber auch wir noch ein Stück entfernt“, sagte Drese. „Eine Impfung, die vor schweren Krankheiten schützt und die gleichzeitig sehr sicher und gut verträglich ist, sollte im Interesse aller Eltern von Kindern zwischen 9 und 14 Jahren liegen.“

Inklusive Beschulung erklärtes Ziel des Landes

Oldenburg: Schulgesetz-Novelle unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte bei der Umsetzung der Inklusionsstrategie

Schwerin – Mit der geplanten Änderung des Schulgesetzes ist die organisatorische Aufhebung der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen bis zum Jahr 2030 vorgesehen. Für die Schulträger bedeutet das mehr Zeit für die Umsetzung baulicher Maßnahmen. „Die Inklusion ist eine große Chance und eine große Leistung, die von Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Schulträgern erbracht wird. Das kann nur schrittweise erfolgen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg am Rande des Landtages.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern (GEW) hat zuletzt die geplante Ausdehnung der Übergangsfrist kritisiert. Die Ministerin betonte, dass die aktuellen Aufgaben für die Schulträger groß seien. Daher sei eine Flexibilisierung für alle an der inklusiven Beschulung Beteiligten dringend geboten. Oldenburg: „Seit dem Jahr 2022 herrscht Krieg in der Ukraine. Das hat Folgen für das Bildungssystem und auch für die kommunale Familie in Mecklenburg-Vorpommern. Das darf man nicht ignorieren.“

Der Prozess zur Aufhebung der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen durch die Träger der Schulentwicklungsplanung hat gezeigt, dass der Übergangsprozess flexibilisiert werden muss. Die Änderung sieht daher vor, dass die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen bis spätestens zum 31. Juli 2030 aufzuheben sind. Gleichzeitig wird den Landkreisen und kreisfreien Städten ein individuelles Vorgehen ermöglicht, wie die Klassen künftig an den Grund- und weiterführenden Schulen integriert werden. Die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen können im Zeitraum von 2027 bis 2030 aufgehoben werden.

„Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler der dann verbleibenden Jahrgangsstufen 5 bis 9 ihre Schullaufbahn gemeinsam in ihrer bisherigen Lerngruppe fortsetzen. Die Kinder werden nicht auf andere Klassen aufgeteilt. In dem Schuljahr, an dessen Ende die organisatorische Aufhebung der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen steht, werden zusätzliche Lerngruppen jahrgangsweise aufwachsend ab der Jahrgangsstufe 3 eingerichtet“, erklärte die Ministerin.

Die Beschulungsform der Lerngruppe Lernen ist das dritte Modul der Inklusionsstrategie, das das Land umsetzt. Nach einem ähnlichen Modell lernen bereits die Schülerinnen und Schüler erfolgreich in den Lerngruppen Sprache (Modul 1) und in den Diagnoselerngruppen (Modul 2). In diesen Lerngruppen werden die Schülerinnen und Schüler gezielt individuell gefördert. Zwischen den inklusiven Lerngruppen und Regelklassen besteht eine Durchlässigkeit. Das heißt, Kinder und Jugendliche können je nach individuellen Voraussetzungen aus der Lerngruppe in die jeweilige Regelklasse wechseln.

Oldenburg: „Zur Unterstützung der Lehrkräfte im Umgang mit dem inklusiven System wurden von Anfang an Handreichungen zur Umsetzung zur Verfügung gestellt. Ebenfalls werden Fort- und Weiterbildungen im Rahmen von Kongressen, Veranstaltungsreihen und Inhalte in Masterstudiengängen sowie berufsbegleitenden Studiengängen angeboten.“

Änderung des Schulgesetzes

Oldenburg: Wir erhalten alle Schulen in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg hat den Entwurf für eine Änderung des Schulgesetzes in den Landtag eingebracht.

Zu den zentralen Neuerungen zählen:

  • Sicherung des Schulnetzes
  • Neuregelungen der Schullaufbahnempfehlung
  • Regelungen zur Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft
  • Regelungen zu den Organisationsformen des Lernens
  • Verankerung der Digitalen Landesschulen im Schulgesetz
  • organisatorische Aufhebung der Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen bis zum Jahr 2030 statt zum Jahr 2027
  • Stärkung der Mitwirkungsrechte

Geplant ist, dass die Änderungen zum Schuljahr 2025/2026 in Kraft treten.

„Wir schließen keine Schulen. Das haben wir den Eltern, Kindern und den Schulträgern versprochen und auch dieses Versprechen lösen wir ein“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg zur Sicherung des Schulnetzes in der Landtagsdebatte. „Somit geben wir den Eltern und den Schulträgern eine bisher nicht dagewesene Planungssicherheit.

Um auch die rückläufigen Schülerzahlen zu beachten, haben wir ebenfalls in diesem Gesetz die Anzahl der Kinder in den Eingangsklassen für Bestandsschulen verringert. So braucht die Jahrgangsstufe 1 jetzt lediglich 15 Schülerinnen und Schüler statt bisher 20. In der Jahrgangsstufe 5 müssen 30 und nicht mehr 36 Kinder angemeldet werden. Diese Änderung zahlt sich für mehr als 50 Schulen aus. Damit sind die zahlreichen Anträge auf Ausnahmegenehmigungen endlich Geschichte“, so die Ministerin.

Ziel des neuen Schulgesetzes ist auch eine Stärkung der Mitwirkungsrechte. „Wir haben bisher die Kinder die ersten sechs Jahre von Entscheidungen in Bezug auf ihren Schulalltag zu wenig einbezogen. Sie durften erst ab der Jahrgangsstufe 7 Mitglied in der Schulkonferenz, dem wichtigsten beschließenden Gremium, werden.  So konnten sie zu wenig über Wandertage, Klassenfahrten oder auch die Schulordnung mitentscheiden.

Das musste dringend geändert werden. Jetzt sollen Kinder ab der Jahrgangsstufe 5 ordentliches Mitglied werden und bereits ab der Jahrgangsstufe 3 können sie beratendes Mitglied sein. Das ist für mich eine wichtige Entscheidung gewesen, denn Demokratie kann man jemandem nicht ‚beibringen‘, Demokratie muss gelebt werden. Unsere Kinder können Verantwortung übernehmen. Trauen wir es ihnen also auch zu“, sagte Oldenburg.

Die Ministerin sprach auch die Digitalen Landesschulen an, die im Gesetz verankert werden: „Seit 30 Monaten senden wir täglich den Unterricht im Fach Deutsch als Zweitsprache für alle Schülerinnen und Schüler aller Schularten digital. Zu Beginn dieses Schuljahres haben wir Alphabetisierungsmodule in die Kurse integriert.

Seit drei Wochen sind wir jetzt auch mit Vertretungsunterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch für die Jahrgangsstufen 9, 10, 11 und 12 am Start. Das ist bundesweit einmalig. Pro Woche stehen somit für ca. 500 Schülerinnen und Schüler je Lehrkraft Unterrichtsangebote bereit. Im Schuljahr werden mit diesen neuen Maßnahmen bis zu 14.000 Schülerinnen und Schüler erreicht.

Diese besonderen Schulen mit ihren besonderen Organisationweisen brauchen natürlich auch eine besondere rechtliche Absicherung, die wir mit der Änderung des Schulgesetzes schaffen. Genau wie wir mit dieser Novelle die Grundlage für die Möglichkeit von Distanzunterricht bei pandemiebedingten Einschränkungen und von digital gestützten Unterricht in der Schule legen.“

Außerdem sieht die Schulgesetzänderung mehr Planungssicherheit für die Schulen in freier Trägerschaft vor. „Künftig wird zur Berechnung der Finanzhilfe das vorvergangene Haushaltsjahr herangezogen, statt wie bisher das vergangene Jahr. Dieser Zeitraum war zu knapp, um zeitnah die Neuberechnungen durchzuführen. Darüber hinaus schützen wir die Schulträger vor Rückzahlungen. Bei der Ermittlung der Kostensätze werden künftig die Personalausgaben des Landes für die verbeamteten Lehrkräfte durch pauschalierte Beihilfe- und Versorgungszuschläge angemessen berücksichtigt. Damit diese Änderungen bereits vor der nächsten Neuberechnung wirken, erhalten die Träger im Vorgriff einen Zuschlag zu den aktuellen Schülerkostensätzen“, erläuterte die Ministerin.

Jüdisches Leben schützen und fördern

Schwerin – Die Fraktionen von SPD, CDU, der Linken, von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP haben heute einen Antrag zur Änderung der Landesverfassung von Mecklenburg-Vorpommern in den Landtag eingebracht. Konkret soll der Artikel 18a der Landesfassung ergänzt werden.

Bisher erklärt Absatz 2 des Artikels Handlungen, die darauf gerichtet sind, „rassistisches oder anderes extremistisches Gedankengut zu verbreiten“ für verfassungswidrig. Künftig soll in diesem Absatz auch „nationalsozialistisches, antisemitisches“ Gedankengut ausdrücklich genannt und für verfassungswidrig erklärt werden. Weiter soll es dort künftig heißen: „Es ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und Verantwortung jeder und jedes Einzelnen, diesen entschieden entgegenzutreten.“ Neu eingefügt werden soll ein dritter Absatz, mit dem sich das Land zum Schutz und zur Förderung von jüdischem Leben und jüdischer Kultur bekennt.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig unterstützte in der Debatte die gemeinsame Initiative der demokratischen Fraktionen ausdrücklich. „Unsere Verantwortung für den Schutz und die Förderung des jüdischen Lebens ist eine doppelte: Wir bekennen uns zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands angesichts der Verbrechen im Nationalsozialismus und zur Verantwortung für das Wohlergehen der Jüdinnen und Juden, die heute unter uns leben“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Es sei wichtig, jeder Form von Antisemitismus entschieden entgegenzutreten. „Wir erleben seit Jahren einen Anstieg antisemitischer Straftaten. Von den 115 antisemitischen Straftaten im vergangenen Jahr hatten 90 einen rechtsextremen Hintergrund. Dass in der Ergänzung der Staatszielbestimmung nationalsozialistisches und antisemitisches Gedankengut in einem Atemzug genannt werden, entspricht der Situation in unserem Land“, sagte Schwesig.

Die Landesregierung habe in ihrer gestrigen Kabinettssitzung einen Aktionsplan gegen Antisemitismus beschlossen.  „Wir wollen die jüdischen Gemeindezentren in Rostock und Schwerin nach dem Anschlag der Hamas in Israel im vergangenen Jahr besser schützen. Wir wollen den Informationsaustausch verbessern, um antisemitische Vorfälle und Straftaten besser zu erfassen. Wir wollen das Bewusstsein für Antisemitismus in der Lehrerausbildung stärken. Und wir wollen auch mit dem Landesaktionsplan dazu beitragen, jüdisches Leben in MV zu unterstützen und sichtbarer zu machen“, so Schwesig.

Die geplanten Verfassungsänderungen werden nach der heutigen Einbringung nun zunächst im Rechtsausschuss des Landtags beraten.

Inklusion in MV macht weitere Fortschritte

Sozialministerium legt Kabinett 2. Zwischenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vor

Ministerin Drese: "Mit dem Bericht haben wir einen aktuellen Überblick über den erreichten Zwischenstand der Landesregierung im Bereich der Inklusion."

Schwerin – Die Inklusion und die Verbesserung der Lebenslage von Menschen mit Behinderungen war ein wichtiges Thema in der Sitzung des Kabinetts am (heutigen) Dienstag. Sozialministerin Stefanie Drese stellte den zweiten Zwischenbericht zum Maßnahmenplan 2.0 der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Mecklenburg-Vorpommern vor. Darin werden die Ergebnisse einer regierungsinternen Abfrage zusammengefasst.

„Mit dem Bericht haben wir einen aktuellen Überblick über den erreichten Zwischenstand der Landesregierung im Bereich der Inklusion.

Das ist wichtig, denn seit dem Beitritt der Bundesrepublik zur UN-Behindertenrechtskonvention müssen und wollen wir über unsere erzielten Fortschritte in den Bereichen Inklusion und Barrierefreiheit möglichst genau Bescheid wissen“, betonte Drese im Anschluss an die Kabinettssitzung.

Das Sozialministerium überwacht und begleitet als sogenannter „Focal Point“ fortlaufend die Umsetzung des Maßnahmenplans 2.0 der Landesregierung.

Drese erläuterte, dass von den im Maßnahmenplan 126 gelisteten Maßnahmen rund ein Drittel bereits erfolgreich umgesetzt wurden. Fast alle anderen von den Ministerien geplanten Maßnahmen sind bereits gestartet und befinden sich in der Umsetzung.

„Wir sind in Mecklenburg-Vorpommern beim Abbau von Barrieren jeglicher Art und bei der Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auch im vergangenen Jahr weiter vorangekommen“, bilanzierte Drese.

Die Ministerin hob dabei die Förderung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen und Wohnraumanpassungen zur Herstellung von Barrierefreiheit oder die Bereitstellung von 237 zusätzlichen Lehrkräftestellen zur Einführung eines inklusiven Schulsystems hervor. Auch die barrierefreie Zugänglichkeit und Ausgestaltung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) konnte sukzessive weiter verbessert werden.

Die zweite Evaluierung des Maßnahmenplans 2.0 belege zudem, dass insbesondere gezielte Schulungsmaßnahmen zur Aus- und Fortbildung sowie Vernetzung für jegliches Personal in- und außerhalb der öffentlichen Verwaltung wesentlicher Bestandteil einer nachhaltigen Inklusionspolitik sein müssen, so Drese.

Der Bericht zeigt nach Ansicht der Ministerin auch, dass noch einiges zu tun bleibe, um für Menschen mit Behinderungen weg vom Prinzip der Fürsorge hin zu einer selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe zu gelangen. Dafür seien ein klarer politischer Kompass, Ausdauer und Kontinuität notwendig.

Drese: „Inklusion ist und bleibt eine Querschnittsaufgabe, die uns alle angeht. Nur wenn Politik, Verwaltung, Leistungserbringer, Wirtschaft und Gesellschaft möglichst gut aufeinander abgestimmt zusammenarbeiten und in ihren jeweiligen Einflussbereichen zielgerichtet Barrieren abbauen, können wir die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe aller Personengruppen im Land gemeinsam nachhaltig stärken.“

Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) verpflichtet seit 2009 auch die deutschen Institutionen und Unternehmen, sich für mehr und perspektivisch weiter verbesserte Barrierefreiheit einzusetzen. In ihrem Maßnahmenplan 2.0 (MP 2.0) zur Umsetzung der UN-BRK hat die Landesregierung am 16. Februar 2021 einen Maßnahmenkatalog beschlossen, welcher den vorigen Maßnahmenplan aus dem Jahr 2013 fortschreibt. Der nun vorgelegte Bericht verschafft einen Überblick über den bis April 2024 erreichten Sachstand bei der Umsetzung des MP 2.0 der Landesregierung.