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Kategorie: Klimaschutz

Bundesrat macht Weg frei für EEG-Novelle 2023

Berlin – Der Bundesrat hat am 8. Juli 2022 das vom Bundestag am 7. Juli 2022 verabschiedete Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor gebilligt. Es kann daher – ebenso wie die anderen Teile des so genannten Osterpakets der Bundesregierung – dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Die Novelle richtet die Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad aus und überarbeitet dazu das gesamte Erneuerbare-Energien-Gesetz grundlegend und umfassend, ändert flankierend zahlreiche andere Gesetze. Ziel ist es, im Jahr 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen.

Die Novelle definiert ambitioniertere Ausbauziele für die erneuerbaren Energien: Im Jahr 2030 sollen 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen.

Um dieses Ziel zu erreichen, legt das Gesetz Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen für die einzelnen Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien fest. So erhöht es die aktuellen Ausbauraten bei der Windenergie an Land auf 10 Gigawatt pro Jahr, so dass im Jahr 2030 insgesamt rund 115 Gigawatt Leistung aus Windkraft stammt. Den Ausbau von Solarenergie schreibt das Gesetz auf 22 Gigawatt pro Jahr vor – im Jahr 2030 sollen insgesamt rund 215 Gigawatt Solar-Leistung in Deutschland erreicht sein.

Das Gesetz schafft die EEG-Umlage dauerhaft ab, nachdem sie durch eine kürzliche Änderung bereits auf Null abgesenkt worden war.

Gesetzlich wird klargestellt, dass alle erneuerbaren Energien – auch die Wasserkraft – im überragenden öffentlichen Interesse stehen. Dies ist für Planungs- und Genehmigungsabwägungen relevant und soll zur Beschleunigung der Verfahren beitragen.

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann die Novelle im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Einige Passagen treten direkt am Tag darauf bzw. in einigen Wochen bzw. Monaten in Kraft, das Gesetz im Übrigen am 1. Januar 2023.

Maßnahmen zum Stromnetzausbau

Berlin – Am 8. Juli 2022 hat der Bundesrat umfangreiche Änderungen des Energiewirtschaftsrechts gebilligt, die der Bundestag am 24. Juni 2022 als Teil des so genannten Osterpakets verabschiedet hatte. Das Gesetz enthält zahlreiche Maßnahmen zur beschleunigten Nutzung erneuerbarer Energien und zum verstärktem Ausbau der Stromnetze, Änderungen im Vertragsrecht zwischen Stromanbietern und Endkunden sowie erweiterte Befugnisse der Aufsichtsbehörden im Wettbewerbsrecht.

Das Gesetz verankert das Ziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 unmittelbar im Energiewirtschaftsgesetz. Es strafft Planungs- und Genehmigungsprozesse bei Stromleitungen, ergänzt die Netzentwicklungsplanungen um die Berechnung eines Klimaneutralitätsnetzes und richtet Planungen auf Verteilernetzebene am Ziel einer vorausschauenden und effizienten Bedarfsdimensionierung aus, die auch den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge berücksichtigt. Das Gesetz ermöglicht auch eine höhere Auslastung bestehender Netzinfrastrukturen, um kurzfristig die Transportkapazitäten auszuweiten.

Ziel des Gesetzes ist zudem, rechtliche Unklarheiten für Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Kündigung eines Vertrags durch Energielieferanten in Zeiten steigender Energiepreise zu beseitigen. Es grenzt die Ersatzversorgung von der Grundversorgung mit Strom und Gas ab, beendet die preisliche Kopplung beider Instrumente im Segment der Haushaltskunden und verpflichtet die Anbieter zu mehr Transparenz gegenüber Kunden und Bundesnetzagentur. So müssen diese künftig drei Monate vorher ankündigen, wenn sie die Belieferung für Haushaltskunden einstellen wollen – kurzfristige Kündigungen sind dadurch erschwert.

Zudem ermöglicht das Gesetz eine stärkere Beobachtung der Raffinerien und des Kraftstoffgroßhandels durch die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt. Sie erhält künftig unter anderem auch Daten zu den im Tagesverlauf an den Tankstellen verkauften Mengen.

In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat, dass das Gesetz einen weiteren Beitrag zur Beschleunigung des Netzausbaus leistet und auf ein Klimaneutralitätsnetz ausgerichtet ist.

Der Bundesrat betont, dass nicht nur für den Bereich Strom, sondern auch für alle Infrastrukturen die Planung auf die Klimaziele ausgerichtet und mit konkreten Zeitplänen und Maßnahmen hinterlegt werden muss. Um Infrastruktur-übergreifend planen zu können und Ineffizienzen zu vermeiden, ist aus Sicht des Bundesrates eine deutlich integriertere Betrachtung über die Energieträger Strom, Gas, Wasserstoff nötig. Er bittet daher die Bundesregierung, hierzu Vorschläge zu erarbeiten und mit den Ländern zu erörtern.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Anliegen befasst. Feste Fristen gibt es hierzu nicht.

Pflicht zum Klimaschutz

Neustrelitz – Als „Meilenstein für die Entwicklung des Landes Mecklenbug-Vorpommern“ bezeichnete Klimaschutzminister Dr. Backhaus den Auftakt zum Bürgerdialog anlässlich der Erarbeitung eines Klimaschutzgesetzes. Rund 170 Gäste aus Fachöffentlichkeit und der breiten Bevölkerung sind heute ins Landeszentrum für Erneuerbare Energien (Leea) nach Neustrelitz gekommen, um Fachvorträge zu hören und erste Ideen zum Klimaschutz in den Prozess einzubringen.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig betonte in ihrem Grußwort, dass sich die Landesregierung bewusst für ein umfassendes öffentliches Beteiligungsverfahren entschieden hat. „Klimaschutz ist auch eine soziale Frage, bei der niemand auf der Strecke bleiben darf“, sagte sie.

Insgesamt 18 Millionen Tonnen Treibhausgas-Emissionen muss M-V bis 2040 einsparen, um klimaneutral zu werden, erläuterte Minister Backhaus. „Das ist ein ambitiobiertes Ziel“, kommentierte Umweltrechtlerin Prof. Dr. Sabine Schlacke von der Universität Greifswald. Damit könnte Mecklenburg-Vorpommern bundesweit eine Vorreiterrolle einnehmen. Elf Bundesländer hätten zwar bereits ein Landesklimaschutzgesetz, jedoch ohne sich darin eine langfristige Zielvorgabe zu setzen.

Die konkreten Ziele und Maßnahmen im Landesklimaschutzgesetzes MV sollen anhand verschiedener Sektoren formuliert werden, darunter Wärme, Verkehr, Gebäude. Die größten CO2-Einsparpotenziale liegen jedoch in der Landnutzung.

„Kein Klimaschutz in M-V ohne Moore!“, brachte es Backhaus auf den Punkt. Mit einer Fläche von 300.000 Hektar machen sie 13 Prozent der Landesfläche aus. Darin sind etwa 1,7 Mrd. Tonnen CO2 enthalten. Mit der Wiedervernässung dieser Standorte unter Einbindung der Landwirtschaft sollen hier in den kommen Jahren Ökonomie, Ökologie und soziale Verantwortung noch stärker miteinander verbunden werden. Auch die Ausweisung grüner Gewerbegebiete falle in diesen Dreiklang.

„Es gibt keine Pflicht für ein Klimaschutzgesetz, aber eine Pflicht zum Klimaschutz“, sagte Backhaus am Rande der Veranstaltung. Umweltrechtlerin Prof. Dr. Schlacke bestätigte dies in ihrem Gastvortrag und wies darauf hin, dass die Klimaschutzziele des Bundes letztlich nur erreicht werden können, wenn die Länder ihre Gestaltungsspielsräume nutzen und in einem Klimaschutzgesetz und einem Klimaplan verbindlich festlegen.

Backhaus betonte, dass weitere Beteiligungsformate folgen werden. Neben Partnern, Verbänden sowie Bürgerinnen und Bürgern sind auch alle Ministerien in das Gesetzgebungs­verfahren eingebunden.

„Wir zeigen damit, wie wichtig uns dieser Prozess und wie ernst die Lage ist: Die Klimakrise ist die größte Krise weltweit. Sie verschärft Konflikte um knapperwerdende Ressourcen, wie die weltweite Versorgung mit Wasser und Nahrungsmitteln, und sie treibt Millionen Menschen in die Flucht. Auch in Europa, Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern bekommen wir die Nebenwirkungen des westlichen Wohlstandes immer deutlicher zu spüren: Waldbrände, lange Trockenperioden und geringe Wasserstände einerseits; extreme Niederschläge, Sturmfluten und Hochwasser anderseits. So kann und darf es nicht weitergehen! Es ist mehr als überfällig, dass wir unseren Lebensstil hinterfragen und endlich etwas ändern“, sagte er abschließend.

Klimaschutz verstärken

Schwesig: Den Klimaschutz verstärken und die Menschen dabei mitnehmen

Neustrelitz – Mit einer Auftaktveranstaltung in Landeszentrum für erneuerbare Energien in Neustrelitz haben Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Dr. Till Backhaus die Bürgerbeteiligung zum Klimaschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern gestartet.

„Mecklenburg-Vorpommern will bis 2040 klimaneutral werden. Bis 2035 wollen wir rechnerisch den gesamten Energiebedarf des Landes für Strom, Wärme und Mobilität aus erneuerbaren Quellen decken. Und die Landesverwaltung soll bereits 2030 klimaneutral sein.

Unseren Weg dorthin wollen wir verbindlich in einem Klimaschutzgesetz festschreiben. Dabei wollen wir die Bürgerinnen und Bürger beteiligen. Wir wollen Ideen sammeln und Impulse aufnehmen“, erklärte Schwesig.

Das Bewusstsein für den Klimaschutz sei in den letzten Jahren auch in Mecklenburg-Vorpommern deutlich gestiegen. „Wir alle leben gern in Mecklenburg-Vorpommern. Unser schönes Land mit seiner unverwechselbaren Natur, der Küste, den Seen und Wäldern. Wir alle wollen sie schützen, pflegen und bewahren, unsere Heimat.

Ich bin überzeugt: Klimaschutz liegt in unserer Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen. Klima schützen, heißt Zukunft sichern“, sagte die Ministerpräsidentin. Das Land habe durch konkrete Maßnahmen den Klimaschutz verstärkt. So sei ein 20 Millionen Euro Waldprogramm aufgelegt worden. Auch die Renaturierung von Mooren, neue Verfahren in der Landwirtschaft und der Ausbau der erneuerbaren Energien würden zum Klimaschutz beitragen.

„Ich bin davon überzeugt, dass wir unsere Anstrengungen zum Klimaschutz noch verstärken müssen“, sagte Schwesig. „Klimaschutz kann aber nur gelingen, wenn er auf einem breiten Konsens aufbaut. Das ist auch eine soziale Frage: Klimaschutz darf nicht dazu führen, dass die Energiepreise so steigen, dass sich weite Teile der Bevölkerung Strom und Benzin nicht mehr leisten können.

Es ist richtig Anreize für klimafreundliches Verhalten zu setzen, aber das darf nicht dazu führen, dass Bürgerinnen und Bürger mit kleinem Einkommen abgekoppelt werden“, mahnte die Ministerpräsidentin. Klimaschutz müsse sozial gerecht gestaltet werden.

M-V: bis 2040 klimaneutral

Backhaus: Mehr Gartenabfälle als wertvolle Biomasse nutzen

Schwerin – Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat sich das Ziel gesetzt, bis 2040 klimaneutral zu sein. Auf dem 20. Dialog Abfallwirtschaft an der Universität Rostock betonte Umwelt- und Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus heute, dass die Abfallwirtschaft maßgeblich zum Erreichen dieses Zieles beitragen kann.

Ein Dauerthema in Mecklenburg-Vorpommern ist laut Backhaus das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Frühjahr und Herbst. „Ursprünglich ist diese Regelung getroffen worden, um insbesondere in den ländlichen und von großen Gehöften geprägten Gegenden eine vertretbare Ausnahme zuzulassen. Inzwischen hat aber jeder öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger eine getrennte Bioabfallentsorgung anzubieten und davon sollten die Bürgerinnen und Bürger im Sinne des Klimaschutzes auch Gebrauch machen.

Denn Bioabfälle, nehmen wir zum Beispiel Grünschnitt, der verbrannt wird, im Hausmüll landet oder sogar illegal verkippt wird, geht für die Kompostierung oder eine hochwertige stoffliche oder energetische Nutzung verloren. Beim Verbrennen kommt hinzu, dass wir am Ende sogar noch Schadstoffe in Luft pusten und unsere Nachbarn mit unangenehmen Gerüchen belästigen. Das heißt nicht, dass wir die gemütliche Feuerschale oder das Brauchtumsfeuer verbieten möchten. Aber wir kommen nicht umhin die Bestimmungen der Pflanzenabfalllandesverordnung auf den Prüfstand zu stellen“, sagte er weiter.

Auch setzt die Landesregierung weiterhin verstärkt auf Abfallvermeidung und Recycling und möchte mit gutem Beispiel vorangehen: „Die Nutzung von Mehrwegsystemen und die Reduzierung des Gebrauchs von Einwegverbrauchsartikeln sind dabei ein wichtiger Ansatz. Wir als Umwelt- und Klimaschutzministerium wollen uns daher dafür stark machen, dass der Staatliche Betrieb für Bau und Landesliegenschaften entsprechende Empfehlungen für die Bewirtschaftung von Küchen und Kantinen in der Landesverwaltung herausgibt. So können und müssen wir als Landesregierung als Vorreiter für die Verbannung von Einweg-Kunststoffverpackungen fungieren“, erklärte der Minister.

Aber nicht nur bei der Vermeidung von Einweg-Kunststoffartikeln, sondern auch bei der Nutzung von umweltverträglichen Produkten im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen soll der ökologische Fußabdruck der Landesverwaltung besser werden. „Zwar bietet das Abfallwirtschaftsgesetz M-V schon jetzt eine geeignete Grundlage, um die öffentliche Hand zum Einsatz von Recyclingprodukten zu verpflichten. Wir müssen aber dafür sorgen, dass unsere Bauverwaltung und Vergabeberatungsstellen noch bessere Bedingungen schaffen, um Recyclingbaustoffen höhere Marktchancen einzuräumen“, sagte Backhaus.

Abschließend rief er alle Akteure der Abfallwirtschaft dazu auf, wachsam in Bezug auf illegale Abfallablagerungen zu sein: „Der Standort in Güstrow wird derzeit beräumt – das ist die gute Nachricht. Fakt ist aber auch, wir hätten die 3,8 Millionen Euro an Steuermitteln liebend gern für andere Projekte verwendet. Auch wenn wir derartige kriminelle Machenschaften nicht zu 100 Prozent verhindern können, können wir jedoch in gewisser Weise Vorsorge betreiben. Deshalb wird sich M-V auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Verantwortlichkeit eines Betreibers einer BImSch-Anlage auf 3 Jahre nach Betriebseinstellung verlängert wird und personengebundene Mindestanforderungen für die Betreiber von Abfallentsorgungsanlagen erhoben werden.“

Deutsch-Norwegisches Wasserstoffforum

Meyer: Wirtschaftliches Potential von Wasserstoff nutzen

Hamburg – In Hamburg findet das Deutsch-Norwegische Wasserstoffforum statt. Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer hat vor Ort für Mecklenburg-Vorpommern geworben.

„Perspektivisch kann sich unser Bundesland zu einer Wasserstoff-Erzeugungs- und Verbrauchsregion entwickeln. Mit der Entwicklung hin zu einer klimaneutralen Wasserstoffwirtschaft entstehen neue wirtschaftliche Perspektiven für Mecklenburg-Vorpommern. Eine Vielzahl zukunftsfähiger Arbeitsplätze können geschaffen werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer. Veranstaltet wurde das Treffen von der norwegischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft „Innovation Norway“. Im Mittelpunkt des Treffens stand die Vernetzung der norwegischen und deutschen Wasserstoffwirtschaft und das Ausloten von zukünftigen Kooperationen.

An dem Treffen haben Vertreter aus Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft der norddeutschen Bundesländer teilgenommen. „Der Norden ist Vorreiter beim Produzieren von sauberem Strom. Dieser saubere Strom muss noch stärker beispielsweise für die Wärmeerzeugung, für die Industrie und auch die Mobilität anwendbar gemacht werden. Dazu zählt beispielsweise die Umwandlung des Stroms in Wasserstoff“, so Wirtschaftsminister Meyer. Der Minister sieht durch den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und die Entwicklung hin zu einer klimaneutralen Wasserstoffwirtschaft neue wirtschaftliche Perspektiven für Mecklenburg-Vorpommern. „Diese müssen wir ergreifen. Beispielsweise besteht Potential, den Rostocker Hafen im Rahmen der Strategie Energiehafen zu einem Importhub für Wasserstoff auszubauen“, so Meyer weiter.

Im Rahmen der Veranstaltung wurde im Beisein von Wirtschaftsminister Meyer durch die Innovation Norway und dem An-Institut für Windtechnik, Energiespeicherung und Netzintegration (IWEN) der Universität Rostock eine gemeinsame Absichtserklärung (Memorandum of Understanding) unterzeichnet.

„Der gegenseitige Austausch kann die industrielle Entwicklung weiter voranbringen, um auch die Wasserstoffgewinnung und -nutzung zu verstärken. Von dem Know-how des Anderen können wir dabei gegenseitig partizipieren. Wir brauchen auch Kooperationen, um wasserstoffbezogene Projekte voranzutreiben. Das ist notwendig, um die erforderlichen Wertschöpfungsketten auf- und auszubauen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend.

Regenerative Energieversorgung

Schwerin – Minister Dr. Till Backhaus hat jetzt den Gemeinden Mestlin und Ostseebad Boltenhagen sowie der Stadt Goldberg je einen Förderbescheid für eine Machbarkeitsstudie über die Regenerative Energieversorgungsrichtlinie zukommen lassen.

„Ich freue mich, dass sich die Gemeinden Ostseebad Boltenhagen und Mestlin sowie die Stadt Goldberg entschieden haben, in Klimaschutz-Vorhaben zu investieren. Moderne und nachhaltige Wärmeversorgungslösungen stellen ein wesentliches Element zur dauerhaften Sicherung der Lebensqualität im ländlichen Raum dar. Ziel ist es, durch den Einsatz regional verfügbarer Energieträger im Wärmesektor die Lebens- und Wirtschaftsbedingungen vor Ort weiter zu verbessern, lokale Wertschöpfungsketten zu stärken und einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz zu leisten. Dieses Engagement erhöht die Zuversicht bei den Bürgern, dass wir die Zukunft unseres Landes verantwortungsvoll und aktiv gestalten. Solche Projekte leisten einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung unseres Aktionsplans Klimaschutz“, sagte Minister Dr. Till Backhaus.

Überblick der Vorhaben

Stadt Goldberg

Mit der Machbarkeitsstudie zur Minderung der Treibhausgasemissionen sollen die Standortpotenziale für erneuerbare Energien und das CO2 Äquivalent des zukünftigen Strommixes / Wärmemixes abgeschätzt werden und Alternativen von Erzeugungs- und Nutzungskonzepten inklusive der Medienanbindung und der Energieverwertung aufgezeigt werden. Des Weiteren sollen die Potenziale aus der Verknüpfung von Solarstrom und Wasserstofferzeugung zur Energieversorgung im regionalen Wärmenetz herausgearbeitet werden. Die Studie bildet eine Planungsgrundlage für nachfolgende Schritte zur Schaffung einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Versorgungsinfrastruktur.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 26.180 Euro. Davon stammen 75 Prozent aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), 25 Prozent beträgt der Kofinanzierungsanteil.

Gemeinde Ostseebad Boltenhagen

Ziel ist eine Machbarkeitsstudie über ein nachhaltiges Wärmeversorgungskonzept zum Thema Solarthermie. Damit soll ein umsetzungsorientiertes Konzept zum Aufbau einer Wärmeversorgungsstruktur erstellt werden. Bereits 2016 erhielt die Gemeinde über die Regenerative Energieversorgungsrichtlinie für die Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes einen ELER-Zuschuss in Höhe von ca. 37.000 Euro.

Die Gesamtkosten für die aktuelle Studie belaufen sich auf rund 20.000 Euro (75 Prozent ELER, 25 Prozent Kofinanzierung)

Gemeinde Mestlin

Das Vorhaben umfasst die Erstellung einer Machbarkeitsstudie, in der Möglichkeiten für eine integrierte Versorgungsinfrastruktur erarbeitet werden, die es ermöglicht, von bestehenden Synergieeffekten im Wärmesektor zu profitieren.

Das Vorhaben „Klimafreundliche Wärmeversorgung in Mestlin“ umfasst folgende Arbeitsschwerpunkte: Grundlagenermittlung, Bedarfsanalyse, Bestandsermittlung, Potenzialanalyse, Erstellung eines Wärmekonzeptes sowie die Darstellung der Sanierungsmöglichkeiten.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 53.550 Euro (75 Prozent ELER, 25 Prozent Kofinanzierungsanteil).

Klimaschutzgesetz M-V

Auftakt am 25. Juni in Neustrelitz

Neustrelitz – Mecklenburg-Vorpommern gibt sich ein Klimaschutzgesetz und startet dafür einen öffentlichen Beteiligungsprozess, wie es ihn in Mecklenburg-Vorpommern so noch nicht gegeben hat. Die Auftaktveranstaltung findet am 25. Juni 2022 ab 10 Uhr im Landeszentrum für Erneuerbare Energien (LEEA) in Neustrelitz statt. Das gab der zuständige Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus in der heutigen Kabinettssitzung im Schweriner Schloss bekannt.

„Auch wenn uns die weltpolitische Lage derzeit vor andere große Herausforderungen stellt, bleibt der Klimaschutz eine der drängendsten Aufgaben weltweit. Für mich ist das ökologische Gleichgewicht wichtiger als übertriebener Wohlstand. Mecklenburg-Vorpommern will deshalb einen zentralen Beitrag zum Klimaschutz leisten und für die Verbindlichkeit ein Klimaschutzgesetz verabschieden, das sowohl konkrete Ziele u.a. für die Sektoren Energie, Verkehr, Gebäude, Industrie sowie Land- und Abfallwirtschaft umfasst, als auch die Vorbildwirkung der Landesregierung einschließt. Im aktuellen Koalitionsvertrag haben wir uns das Ziel gesetzt, das Land MV bis 2040 und die Landesverwaltung bis 2030 klimaneutral zu machen. Daran werden wir uns messen lassen müssen“, betonte Backhaus.

Im Rahmen des angekündigten Beteiligungsprozesses, der in wenigen Wochen in Neustrelitz startet, sollen belastbare und vor allem realistische Klimaschutzziele erarbeitet werden. Einbringen dürfen sich nicht nur Fachleute, sondern auch interessierte Bürgerinnen und Bürger. „Wir möchten möglichst viele Ideen aufgreifen, um eine große Akzeptanz für das Gesetz und den Klimaschutz insgesamt zu erreichen. Auch Zweifel und Bedenken sind erlaubt und können hoffentlich gemeinsam in Lösungen überführt werden“, sagte Backhaus. Erste Ergebnisse sollen im November vorliegen und auf mehreren Regionalkonferenzen im ganzen Land diskutiert werden.

Inhaltlich wird die Veranstaltung in Neustrelitz am 25. Juni durch einen Fachvortrag der Greifswalder Umweltrechtlerin Prof. Dr. Sabine Schlacke eröffnet. Im Anschluss werden gelungene Klimaschutz – Initiativen aus MV im Rahmen einer Outdoor-Ausstellung vorgestellt, bevor dann mit Fachleuten aus verschiedenen Ministerien, von Verbänden und Unternehmen über die richtigen Wege zum Erreichen der Sektorziele des künftigen Klimaschutzgesetzes für MV debattiert wird. Die interessierte Öffentlichkeit ist ebenfalls zur Eröffnung eingeladen.

Um Anmeldung unter klimaschutz@lm.mv-regierung.de wird gebeten!