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Kategorie: Klimaschutz / Energie / Wetter / Wirtschaft

Backhaus: Wasser muss im Wald bleiben

Schwerin – Im Rahmen seiner Sommertour besucht der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, die Lewitz und informiert sich im Forstamt Friedrichsmoor über den Wandel der Lewitzböden.

Seit Jahrunderten wurde in den Wasserhaushalt in der Landschaft eingegriffen. Die großen Meliorations­maßnahmen in den 1970er und 80er Jahren und der Klimawandel führen zu veränderten Standort­bedingungen. Aus einem Sumpfwald ist eine Kulturlandschaft geworden.

„Unsere Wälder haben eine bedeutende Regulierungs­funktion. Sie speichern viel Wasser im Winter sowie nach Starkregen und geben es dosiert in Trockenzeiten ab. In einem Quadratmeter Mineralboden werden je nach Bodensubstrat 53-250 Liter Wasser gespeichert. In intakten Mooren sind es bis zu 950 Liter. Zudem liefern unsere Wälder hochwertiges Trinkwasser und kühlen gerade bei extremen heißen Sommertemperaturen die Landschaft“, so Forstminister Backhaus.

„Leider ist die Lewitz als ausgedehntes Grundwasser-Versumpfungsmoor nahezu vollständig degradiert. Verschärfend dazu kommt der Klimawandel, so dass den Bäumen in der Wachstumszeit immer weniger Wasser zur Verfügung steht. Als Folge dieser Stresssituation sind Vitalitätsverluste und höhere Anfälligkeiten gegenüber Schädlingen zu beobachten“, resümiert Backhaus. „Wasser muss im Wald bleiben. Das ist eine Voraussetzung damit es dem Wald gut geht, er fit gemacht wird für den Klimawandel und natürlich dann in der Lage ist, die vielfältigen Waldfunktionen zu erfüllen. Der Wald ist unser Garant für saubere Luft und gutes Trinkwasser, als Lebensraum für viele Pflanzen und Tiere, als Raum für Erholung und natürlich auch als Holzlieferant.

Erste Maßnahmen zur Verbesserung des Wasser­haushalts im Wald sind in der Lewitz, aber auch im Gesamtwald Mecklenburg-Vorpommerns in Angriff genommen worden. Im Rahmen des Waldumbaus wird der Laubholzanteil und die Baumartenvielfalt erhöht. Zudem wurden und werden zahlreiche Moorschutz­projekte im Wald umgesetzt. 2.000 von rund 11.000 Hektar Waldmoore wurden breits renaturiert. “ Klimaschutzminister Backhaus betont:

 „Gerade in den Debatten zum Klimaschutz sind Moore und Wälder unsere wichtigsten „grünen“ Klimaschützer. Diese müssen wir bestmöglich in Form bringen, denn nur mit Wald, einer naturnahen Waldbewirtschaftung und wiedervernässten Mooren schaffen wir es, die Klimaschutzziele in Mecklenburg-Vorpommern zu erreichen“, so Backhaus abschließend.

Ausnahmen sollten keine Regel werden

Schwerin – Mit Unverständnis reagiert der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt auf Medienberichte, wonach der Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht vorankomme. Als Beleg dient die Zahl der genehmigten Zielabweichungsverfahren, die seit 2021 durch einen Landtagsbeschluss möglich wären.

 „Zunächst muss auf den Grundsatz des Landesraum­entwicklungsprogramms (LEP) hingewiesen werden, wonach es jedem Investor freisteht, die dort ausgewiesenen Flächen (110 m-Streifen entlang von Autobahnen, Bundesstraßen, Bahntrassen) für den Bau von PV-Anlagen zu nutzen. Hier sind noch genügend „Freiflächen“ vorhanden, die gar keines gesonderten Verfahrens bedürfen. 1% der ausgewiesenen Flächenkulisse ist bislang erst genutzt“, so Minister Backhaus.

„Zielabweichungsverfahren (ZAV) sind und bleiben Ausnahmeverfahren vom LEP. Ein höherer bürokratischer Aufwand als bei „normaler“ Umsetzung des LEP ist dabei unumgänglich – es geht schließlich um eine Fläche von bis zu 5.000 Hektar und damit um eine installierte Leistung von bis zu 5.000 MW. Das sollte jedem Investor – und jedem Abgeordneten der Fraktion DIE GRÜNEN – klar sein“, fährt der Minister fort.

Die Zusammenarbeit meines Hauses mit dem Wirtschaftsministerium ist vertrauensvoll und konstruktiv. Die 2021 gemeinsam erstellte Matrix, die obligatorische und Auswahlkriterien für die Zulassung zu einem ZAV enthält, ist am 13.04.2022 aktualisiert worden. So wurden beispielweise die Aspekte Kommunal- und Bürgerbeteiligung, regionale Wertschöpfung und Systemdienlichkeit der Energiewende in ihrer Bedeutung aufgewertet.

Denn es ist wichtig, immer wieder daraufhinzuweisen, dass die Energiewende im ländlichen Raum stattfindet. Hier müssen wir die Menschen mitnehmen, für Akzeptanz sorgen und klar machen, dass es sich für die Leute vor Ort auch lohnen kann. Wir haben  es innerhalb eines Jahres geschafft, dass die ersten Anträge in Kürze genehmigt werden können. Im Vergleich zu anderen Verfahren ist das nahezu Lichtgeschwindigkeit und wir werden noch schneller werden.

Wichtig ist aber auch zu wissen, dass die Qualität der eingereichten Unterlagen sehr unterschiedlich ist. Manche Vorhabenbeschreibungen enthalten lediglich vage Angaben zu den geplanten Maßnahmen bzw. Absichtserklärungen. Dann fällt es schwer, diese zu beurteilen und Punkte zu vergeben. Konkret werden regelmäßig Vorhaben-Anträge vom Wirtschafts­ministerium an unser Haus gereicht, um die Kriterien  ökologischer Nutzen, Bodenwertigkeit und naturschutzfachlicher Nutzen der Matrix bereits vorab zu beurteilen.

Mit den Umweltverbänden sind wir uns einig, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien im Einklang mit dem Arten- und Naturschutz  und dem Erhalt der biologischen Vielfalt geschehen muss. Ich denke es wird deutlich, dass ein ZAV kein Verfahren für Schnellschüsse bedeutet. So war es auch nicht gedacht“, so Backhaus abschließend.

Bundesrat macht Weg frei für EEG-Novelle 2023

Berlin – Der Bundesrat hat am 8. Juli 2022 das vom Bundestag am 7. Juli 2022 verabschiedete Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor gebilligt. Es kann daher – ebenso wie die anderen Teile des so genannten Osterpakets der Bundesregierung – dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Die Novelle richtet die Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad aus und überarbeitet dazu das gesamte Erneuerbare-Energien-Gesetz grundlegend und umfassend, ändert flankierend zahlreiche andere Gesetze. Ziel ist es, im Jahr 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen.

Die Novelle definiert ambitioniertere Ausbauziele für die erneuerbaren Energien: Im Jahr 2030 sollen 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen.

Um dieses Ziel zu erreichen, legt das Gesetz Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen für die einzelnen Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien fest. So erhöht es die aktuellen Ausbauraten bei der Windenergie an Land auf 10 Gigawatt pro Jahr, so dass im Jahr 2030 insgesamt rund 115 Gigawatt Leistung aus Windkraft stammt. Den Ausbau von Solarenergie schreibt das Gesetz auf 22 Gigawatt pro Jahr vor – im Jahr 2030 sollen insgesamt rund 215 Gigawatt Solar-Leistung in Deutschland erreicht sein.

Das Gesetz schafft die EEG-Umlage dauerhaft ab, nachdem sie durch eine kürzliche Änderung bereits auf Null abgesenkt worden war.

Gesetzlich wird klargestellt, dass alle erneuerbaren Energien – auch die Wasserkraft – im überragenden öffentlichen Interesse stehen. Dies ist für Planungs- und Genehmigungsabwägungen relevant und soll zur Beschleunigung der Verfahren beitragen.

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann die Novelle im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Einige Passagen treten direkt am Tag darauf bzw. in einigen Wochen bzw. Monaten in Kraft, das Gesetz im Übrigen am 1. Januar 2023.

Maßnahmen zum Stromnetzausbau

Berlin – Am 8. Juli 2022 hat der Bundesrat umfangreiche Änderungen des Energiewirtschaftsrechts gebilligt, die der Bundestag am 24. Juni 2022 als Teil des so genannten Osterpakets verabschiedet hatte. Das Gesetz enthält zahlreiche Maßnahmen zur beschleunigten Nutzung erneuerbarer Energien und zum verstärktem Ausbau der Stromnetze, Änderungen im Vertragsrecht zwischen Stromanbietern und Endkunden sowie erweiterte Befugnisse der Aufsichtsbehörden im Wettbewerbsrecht.

Das Gesetz verankert das Ziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 unmittelbar im Energiewirtschaftsgesetz. Es strafft Planungs- und Genehmigungsprozesse bei Stromleitungen, ergänzt die Netzentwicklungsplanungen um die Berechnung eines Klimaneutralitätsnetzes und richtet Planungen auf Verteilernetzebene am Ziel einer vorausschauenden und effizienten Bedarfsdimensionierung aus, die auch den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge berücksichtigt. Das Gesetz ermöglicht auch eine höhere Auslastung bestehender Netzinfrastrukturen, um kurzfristig die Transportkapazitäten auszuweiten.

Ziel des Gesetzes ist zudem, rechtliche Unklarheiten für Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Kündigung eines Vertrags durch Energielieferanten in Zeiten steigender Energiepreise zu beseitigen. Es grenzt die Ersatzversorgung von der Grundversorgung mit Strom und Gas ab, beendet die preisliche Kopplung beider Instrumente im Segment der Haushaltskunden und verpflichtet die Anbieter zu mehr Transparenz gegenüber Kunden und Bundesnetzagentur. So müssen diese künftig drei Monate vorher ankündigen, wenn sie die Belieferung für Haushaltskunden einstellen wollen – kurzfristige Kündigungen sind dadurch erschwert.

Zudem ermöglicht das Gesetz eine stärkere Beobachtung der Raffinerien und des Kraftstoffgroßhandels durch die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt. Sie erhält künftig unter anderem auch Daten zu den im Tagesverlauf an den Tankstellen verkauften Mengen.

In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat, dass das Gesetz einen weiteren Beitrag zur Beschleunigung des Netzausbaus leistet und auf ein Klimaneutralitätsnetz ausgerichtet ist.

Der Bundesrat betont, dass nicht nur für den Bereich Strom, sondern auch für alle Infrastrukturen die Planung auf die Klimaziele ausgerichtet und mit konkreten Zeitplänen und Maßnahmen hinterlegt werden muss. Um Infrastruktur-übergreifend planen zu können und Ineffizienzen zu vermeiden, ist aus Sicht des Bundesrates eine deutlich integriertere Betrachtung über die Energieträger Strom, Gas, Wasserstoff nötig. Er bittet daher die Bundesregierung, hierzu Vorschläge zu erarbeiten und mit den Ländern zu erörtern.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Anliegen befasst. Feste Fristen gibt es hierzu nicht.

Pflicht zum Klimaschutz

Neustrelitz – Als „Meilenstein für die Entwicklung des Landes Mecklenbug-Vorpommern“ bezeichnete Klimaschutzminister Dr. Backhaus den Auftakt zum Bürgerdialog anlässlich der Erarbeitung eines Klimaschutzgesetzes. Rund 170 Gäste aus Fachöffentlichkeit und der breiten Bevölkerung sind heute ins Landeszentrum für Erneuerbare Energien (Leea) nach Neustrelitz gekommen, um Fachvorträge zu hören und erste Ideen zum Klimaschutz in den Prozess einzubringen.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig betonte in ihrem Grußwort, dass sich die Landesregierung bewusst für ein umfassendes öffentliches Beteiligungsverfahren entschieden hat. „Klimaschutz ist auch eine soziale Frage, bei der niemand auf der Strecke bleiben darf“, sagte sie.

Insgesamt 18 Millionen Tonnen Treibhausgas-Emissionen muss M-V bis 2040 einsparen, um klimaneutral zu werden, erläuterte Minister Backhaus. „Das ist ein ambitiobiertes Ziel“, kommentierte Umweltrechtlerin Prof. Dr. Sabine Schlacke von der Universität Greifswald. Damit könnte Mecklenburg-Vorpommern bundesweit eine Vorreiterrolle einnehmen. Elf Bundesländer hätten zwar bereits ein Landesklimaschutzgesetz, jedoch ohne sich darin eine langfristige Zielvorgabe zu setzen.

Die konkreten Ziele und Maßnahmen im Landesklimaschutzgesetzes MV sollen anhand verschiedener Sektoren formuliert werden, darunter Wärme, Verkehr, Gebäude. Die größten CO2-Einsparpotenziale liegen jedoch in der Landnutzung.

„Kein Klimaschutz in M-V ohne Moore!“, brachte es Backhaus auf den Punkt. Mit einer Fläche von 300.000 Hektar machen sie 13 Prozent der Landesfläche aus. Darin sind etwa 1,7 Mrd. Tonnen CO2 enthalten. Mit der Wiedervernässung dieser Standorte unter Einbindung der Landwirtschaft sollen hier in den kommen Jahren Ökonomie, Ökologie und soziale Verantwortung noch stärker miteinander verbunden werden. Auch die Ausweisung grüner Gewerbegebiete falle in diesen Dreiklang.

„Es gibt keine Pflicht für ein Klimaschutzgesetz, aber eine Pflicht zum Klimaschutz“, sagte Backhaus am Rande der Veranstaltung. Umweltrechtlerin Prof. Dr. Schlacke bestätigte dies in ihrem Gastvortrag und wies darauf hin, dass die Klimaschutzziele des Bundes letztlich nur erreicht werden können, wenn die Länder ihre Gestaltungsspielsräume nutzen und in einem Klimaschutzgesetz und einem Klimaplan verbindlich festlegen.

Backhaus betonte, dass weitere Beteiligungsformate folgen werden. Neben Partnern, Verbänden sowie Bürgerinnen und Bürgern sind auch alle Ministerien in das Gesetzgebungs­verfahren eingebunden.

„Wir zeigen damit, wie wichtig uns dieser Prozess und wie ernst die Lage ist: Die Klimakrise ist die größte Krise weltweit. Sie verschärft Konflikte um knapperwerdende Ressourcen, wie die weltweite Versorgung mit Wasser und Nahrungsmitteln, und sie treibt Millionen Menschen in die Flucht. Auch in Europa, Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern bekommen wir die Nebenwirkungen des westlichen Wohlstandes immer deutlicher zu spüren: Waldbrände, lange Trockenperioden und geringe Wasserstände einerseits; extreme Niederschläge, Sturmfluten und Hochwasser anderseits. So kann und darf es nicht weitergehen! Es ist mehr als überfällig, dass wir unseren Lebensstil hinterfragen und endlich etwas ändern“, sagte er abschließend.

Klimaschutz verstärken

Schwesig: Den Klimaschutz verstärken und die Menschen dabei mitnehmen

Neustrelitz – Mit einer Auftaktveranstaltung in Landeszentrum für erneuerbare Energien in Neustrelitz haben Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Dr. Till Backhaus die Bürgerbeteiligung zum Klimaschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern gestartet.

„Mecklenburg-Vorpommern will bis 2040 klimaneutral werden. Bis 2035 wollen wir rechnerisch den gesamten Energiebedarf des Landes für Strom, Wärme und Mobilität aus erneuerbaren Quellen decken. Und die Landesverwaltung soll bereits 2030 klimaneutral sein.

Unseren Weg dorthin wollen wir verbindlich in einem Klimaschutzgesetz festschreiben. Dabei wollen wir die Bürgerinnen und Bürger beteiligen. Wir wollen Ideen sammeln und Impulse aufnehmen“, erklärte Schwesig.

Das Bewusstsein für den Klimaschutz sei in den letzten Jahren auch in Mecklenburg-Vorpommern deutlich gestiegen. „Wir alle leben gern in Mecklenburg-Vorpommern. Unser schönes Land mit seiner unverwechselbaren Natur, der Küste, den Seen und Wäldern. Wir alle wollen sie schützen, pflegen und bewahren, unsere Heimat.

Ich bin überzeugt: Klimaschutz liegt in unserer Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen. Klima schützen, heißt Zukunft sichern“, sagte die Ministerpräsidentin. Das Land habe durch konkrete Maßnahmen den Klimaschutz verstärkt. So sei ein 20 Millionen Euro Waldprogramm aufgelegt worden. Auch die Renaturierung von Mooren, neue Verfahren in der Landwirtschaft und der Ausbau der erneuerbaren Energien würden zum Klimaschutz beitragen.

„Ich bin davon überzeugt, dass wir unsere Anstrengungen zum Klimaschutz noch verstärken müssen“, sagte Schwesig. „Klimaschutz kann aber nur gelingen, wenn er auf einem breiten Konsens aufbaut. Das ist auch eine soziale Frage: Klimaschutz darf nicht dazu führen, dass die Energiepreise so steigen, dass sich weite Teile der Bevölkerung Strom und Benzin nicht mehr leisten können.

Es ist richtig Anreize für klimafreundliches Verhalten zu setzen, aber das darf nicht dazu führen, dass Bürgerinnen und Bürger mit kleinem Einkommen abgekoppelt werden“, mahnte die Ministerpräsidentin. Klimaschutz müsse sozial gerecht gestaltet werden.

M-V: bis 2040 klimaneutral

Backhaus: Mehr Gartenabfälle als wertvolle Biomasse nutzen

Schwerin – Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat sich das Ziel gesetzt, bis 2040 klimaneutral zu sein. Auf dem 20. Dialog Abfallwirtschaft an der Universität Rostock betonte Umwelt- und Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus heute, dass die Abfallwirtschaft maßgeblich zum Erreichen dieses Zieles beitragen kann.

Ein Dauerthema in Mecklenburg-Vorpommern ist laut Backhaus das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Frühjahr und Herbst. „Ursprünglich ist diese Regelung getroffen worden, um insbesondere in den ländlichen und von großen Gehöften geprägten Gegenden eine vertretbare Ausnahme zuzulassen. Inzwischen hat aber jeder öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger eine getrennte Bioabfallentsorgung anzubieten und davon sollten die Bürgerinnen und Bürger im Sinne des Klimaschutzes auch Gebrauch machen.

Denn Bioabfälle, nehmen wir zum Beispiel Grünschnitt, der verbrannt wird, im Hausmüll landet oder sogar illegal verkippt wird, geht für die Kompostierung oder eine hochwertige stoffliche oder energetische Nutzung verloren. Beim Verbrennen kommt hinzu, dass wir am Ende sogar noch Schadstoffe in Luft pusten und unsere Nachbarn mit unangenehmen Gerüchen belästigen. Das heißt nicht, dass wir die gemütliche Feuerschale oder das Brauchtumsfeuer verbieten möchten. Aber wir kommen nicht umhin die Bestimmungen der Pflanzenabfalllandesverordnung auf den Prüfstand zu stellen“, sagte er weiter.

Auch setzt die Landesregierung weiterhin verstärkt auf Abfallvermeidung und Recycling und möchte mit gutem Beispiel vorangehen: „Die Nutzung von Mehrwegsystemen und die Reduzierung des Gebrauchs von Einwegverbrauchsartikeln sind dabei ein wichtiger Ansatz. Wir als Umwelt- und Klimaschutzministerium wollen uns daher dafür stark machen, dass der Staatliche Betrieb für Bau und Landesliegenschaften entsprechende Empfehlungen für die Bewirtschaftung von Küchen und Kantinen in der Landesverwaltung herausgibt. So können und müssen wir als Landesregierung als Vorreiter für die Verbannung von Einweg-Kunststoffverpackungen fungieren“, erklärte der Minister.

Aber nicht nur bei der Vermeidung von Einweg-Kunststoffartikeln, sondern auch bei der Nutzung von umweltverträglichen Produkten im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen soll der ökologische Fußabdruck der Landesverwaltung besser werden. „Zwar bietet das Abfallwirtschaftsgesetz M-V schon jetzt eine geeignete Grundlage, um die öffentliche Hand zum Einsatz von Recyclingprodukten zu verpflichten. Wir müssen aber dafür sorgen, dass unsere Bauverwaltung und Vergabeberatungsstellen noch bessere Bedingungen schaffen, um Recyclingbaustoffen höhere Marktchancen einzuräumen“, sagte Backhaus.

Abschließend rief er alle Akteure der Abfallwirtschaft dazu auf, wachsam in Bezug auf illegale Abfallablagerungen zu sein: „Der Standort in Güstrow wird derzeit beräumt – das ist die gute Nachricht. Fakt ist aber auch, wir hätten die 3,8 Millionen Euro an Steuermitteln liebend gern für andere Projekte verwendet. Auch wenn wir derartige kriminelle Machenschaften nicht zu 100 Prozent verhindern können, können wir jedoch in gewisser Weise Vorsorge betreiben. Deshalb wird sich M-V auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Verantwortlichkeit eines Betreibers einer BImSch-Anlage auf 3 Jahre nach Betriebseinstellung verlängert wird und personengebundene Mindestanforderungen für die Betreiber von Abfallentsorgungsanlagen erhoben werden.“

Deutsch-Norwegisches Wasserstoffforum

Meyer: Wirtschaftliches Potential von Wasserstoff nutzen

Hamburg – In Hamburg findet das Deutsch-Norwegische Wasserstoffforum statt. Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer hat vor Ort für Mecklenburg-Vorpommern geworben.

„Perspektivisch kann sich unser Bundesland zu einer Wasserstoff-Erzeugungs- und Verbrauchsregion entwickeln. Mit der Entwicklung hin zu einer klimaneutralen Wasserstoffwirtschaft entstehen neue wirtschaftliche Perspektiven für Mecklenburg-Vorpommern. Eine Vielzahl zukunftsfähiger Arbeitsplätze können geschaffen werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer. Veranstaltet wurde das Treffen von der norwegischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft „Innovation Norway“. Im Mittelpunkt des Treffens stand die Vernetzung der norwegischen und deutschen Wasserstoffwirtschaft und das Ausloten von zukünftigen Kooperationen.

An dem Treffen haben Vertreter aus Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft der norddeutschen Bundesländer teilgenommen. „Der Norden ist Vorreiter beim Produzieren von sauberem Strom. Dieser saubere Strom muss noch stärker beispielsweise für die Wärmeerzeugung, für die Industrie und auch die Mobilität anwendbar gemacht werden. Dazu zählt beispielsweise die Umwandlung des Stroms in Wasserstoff“, so Wirtschaftsminister Meyer. Der Minister sieht durch den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und die Entwicklung hin zu einer klimaneutralen Wasserstoffwirtschaft neue wirtschaftliche Perspektiven für Mecklenburg-Vorpommern. „Diese müssen wir ergreifen. Beispielsweise besteht Potential, den Rostocker Hafen im Rahmen der Strategie Energiehafen zu einem Importhub für Wasserstoff auszubauen“, so Meyer weiter.

Im Rahmen der Veranstaltung wurde im Beisein von Wirtschaftsminister Meyer durch die Innovation Norway und dem An-Institut für Windtechnik, Energiespeicherung und Netzintegration (IWEN) der Universität Rostock eine gemeinsame Absichtserklärung (Memorandum of Understanding) unterzeichnet.

„Der gegenseitige Austausch kann die industrielle Entwicklung weiter voranbringen, um auch die Wasserstoffgewinnung und -nutzung zu verstärken. Von dem Know-how des Anderen können wir dabei gegenseitig partizipieren. Wir brauchen auch Kooperationen, um wasserstoffbezogene Projekte voranzutreiben. Das ist notwendig, um die erforderlichen Wertschöpfungsketten auf- und auszubauen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend.