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Kategorie: Klimaschutz / Energie / Wetter / Wirtschaft

Anlandung von LNG in Lubmin

Lubmin – Am 03. August hat erstmals die Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) zu LNG in Lubmin getagt. Beteiligt waren die Staatskanzlei, sowie Vertreter des Wirtschafts-, Landwirtschafts- und Justizministeriums sowie Vertreter der Deutschen ReGas. Die Deutsche ReGas zeigte an, im Dezember mit der Anlandung von LNG in Lubmin zu starten. Damit verbunden ist eine Vielzahl komplexer Genehmigungsverfahren, die unter anderem Berg-, Wasser- und Immissionsschutzrecht berühren.

Die Landesregierung wird dies in einem rechtsstaatlichen Genehmigungsprozess sicherstellen. Heute wurden in konstruktiven Gesprächen die nächstfolgenden notwendigen Schritte im weiteren Genehmigungsverfahren besprochen. Die heutige IMAG-Sitzung setzte Gespräche fort, die bereits seit April dieses Jahres zwischen dem Unternehmen Deutsche ReGas und unterschiedlichen Institutionen in Mecklenburg-Vorpommern geführt wurden.

„Die Landesregierung begleitet das Vorhaben eng gemeinsam mit den genehmigenden Behörden. Ziel ist, das Vorhaben rechtskonform und zügig voranzutreiben. Wir brauchen eine verlässliche und bezahlbare Energieversorgung. Deshalb gibt es innerhalb der Landesregierung ein hohes Interesse, dass Projekt schnellstmöglich umzusetzen“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse nach der Sitzung.

Auch der für den Immissions- und Strahlenschutz zuständige Minister Dr. Till Backhaus sagte ReGas die Unterstützung seines Ressorts zu.

„Wir alle haben ein Interesse daran, unabhängig von russischem Gas zu werden und die Energieversorgung im Nordosten sowie bundesweit sicherzustellen. In den Gesprächen haben meine Staatssekretärin Elisabeth Aßmann und meine Fachleute deutlich gemacht, bis wann wir welche Unterlagen brauchen, damit die Deutsche ReGas ihr Vorhaben terminlich wie geplant umsetzen kann.“

Backhaus betonte ebenfalls, dass ein rechtssicheres Genehmigungsverfahren höchste Priorität habe. Ein Genehmigungsbescheid müsse im Zweifel auch vor Gericht Bestand haben. Hinzu komme, dass das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern als Genehmigungsbehörde für die immissionsschutzrechtlichen Fragen die Besonderheiten des Standorts Lubmin mit dem bestehenden atomaren Zwischenlager berücksichtigen müsse.

Es ist vorgesehen, dass in etwa 14 Tagen eine weitere IMAG-Sitzung mit den Unternehmensvertretern stattfindet.

Zusammen mit dem Innen- und dem Finanzministerium gab es am 28. Juli 2022 eine Besprechung insbesondere mit den Stadtwerken aus Mecklenburg-Vorpommern. Weiterhin wird auf Einladung des Wirtschaftsministers Reinhard Meyer die Gesprächsreihe mit Unternehmen, Sozialpartnern und Energieversorgern am 9. August fortgeführt.

Weitere Hilfspakete

Schwesig: Gerade Bürgerinnen und Bürger mit kleinem Einkommen brauchen Unterstützung

Schwerin – Bundeskanzler Olaf Scholz und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind heute kurzfristig zu einer Telefonkonferenz zur Energieversorgung in Deutschland zusammengekommen. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig nahm aus ihrem Urlaub für Mecklenburg-Vorpommern an der Beratung teil.

„Ich bin dem Bundeskanzler sehr dankbar, dass er zu dieser Runde eingeladen hat. Bund und Länder stehen in der gemeinsamen Verantwortung, eine verlässliche und bezahlbare Energieversorgung sicherzustellen. Der Bundeskanzler hat uns darüber informiert, dass der Bund bei Uniper einsteigt. Zugleich soll es über das Wohngeld weitere Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger geben“, informierte die Ministerpräsidentin im Anschluss an die Konferenz.

 „Ich habe deutlich gemacht, dass Mecklenburg-Vorpommern seinen Beitrag zu einer sicheren Energieversorgung leistet. Wir arbeiten mit dem Bund mit Hochdruck daran, Öl über Rostock und LNG-Gas über Lubmin nach Deutschland einzuführen. Gerade Lubmin mit seiner Infrastruktur bietet sich dafür bestens an. Außerdem wollen wir den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen. Die norddeutschen Länder vertreten diese Forderung seit vielen Jahren“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Es sei richtig, dass der Bund das Unternehmen Uniper stabilisiere. „Damit wird Stabilität auch für viele kleinere Energieversorger vor Ort wie zum Beispiele Stadtwerke geschaffen. Wir müssen auch die Situation der kleineren und kommunalen Energieversorger im Blick behalten. Ich habe den Wirtschafts- und den Finanzminister gebeten, Gespräche mit den Energieversorgern in unserem Land zu führen“, so Schwesig. Das werde auch Thema auf dem Energiegipfel im August sein.

Mit dem Einstieg seien weitere Entlastungen der Bürgerinnen und Bürger erforderlich. „Es ist gut, dass demnächst das Energiegeld für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgezahlt wird. Für eine vierköpfige Familie sind das 800 Euro. Die vom Bund vorgeschlagene Reform des Wohngelds inklusive eines Heizkostenzuschusses ist eine wichtige Ergänzung dazu. Gerade die Bürgerinnen und Bürger mit kleinem Einkommen brauchen dauerhafte Unterstützung bei den Energiepreisen. Mecklenburg-Vorpommern setzt sich weiter dafür ein, dass es auch für die Rentnerinnen und Rentner das Energiegeld gibt“, sagte Schwesig.

Pläne für ein schwimmendes LNG-Terminal

Rostock – Vertreter der Unternehmen Deutsche ReGas und dem französischen Mineralölunternehmen TotalEnergies haben in Rostock eine gemeinsame Vereinbarung über die Installation und den Betrieb eines schwimmenden LNG-Terminals (FSRU – Spezialschiff für Flüssigerdgas) im Industriehafen Lubmin unterzeichnet.

Die Unterzeichnung erfolgte im Beisein des parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Michael Kellner und Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer.

Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer sagte hierzu: „In diesen herausfordernden Zeiten benötigen wir pragmatische Lösungen, um die Energieversorgung für Deutschland weiter abzusichern. Lubmin in Vorpommern kann dabei eine Schlüsselrolle zukommen.

Flüssigerdgas (LNG) ist ein wichtiger Baustein, um die Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen weiter zu verringern. Ziel ist es, uns weiter unabhängig von Dritten zu machen. Mit der Unterzeichnung gehen beide Unternehmen dafür einen wichtigen und notwendigen gemeinsamen Schritt.“

Nach Angaben des Unternehmens Deutsche ReGas ist ein LNG-Terminal „Deutsche Ostsee“ geplant. Dieses ist privat finanziert. Die FSRU sowie alle weiteren Schiffe werden von der Deutschen ReGas gechartert. Schiffsbesitzer des FSRU ist das französische Unternehmen TotalEnergies.

Backhaus: Wasser muss im Wald bleiben

Schwerin – Im Rahmen seiner Sommertour besucht der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, die Lewitz und informiert sich im Forstamt Friedrichsmoor über den Wandel der Lewitzböden.

Seit Jahrunderten wurde in den Wasserhaushalt in der Landschaft eingegriffen. Die großen Meliorations­maßnahmen in den 1970er und 80er Jahren und der Klimawandel führen zu veränderten Standort­bedingungen. Aus einem Sumpfwald ist eine Kulturlandschaft geworden.

„Unsere Wälder haben eine bedeutende Regulierungs­funktion. Sie speichern viel Wasser im Winter sowie nach Starkregen und geben es dosiert in Trockenzeiten ab. In einem Quadratmeter Mineralboden werden je nach Bodensubstrat 53-250 Liter Wasser gespeichert. In intakten Mooren sind es bis zu 950 Liter. Zudem liefern unsere Wälder hochwertiges Trinkwasser und kühlen gerade bei extremen heißen Sommertemperaturen die Landschaft“, so Forstminister Backhaus.

„Leider ist die Lewitz als ausgedehntes Grundwasser-Versumpfungsmoor nahezu vollständig degradiert. Verschärfend dazu kommt der Klimawandel, so dass den Bäumen in der Wachstumszeit immer weniger Wasser zur Verfügung steht. Als Folge dieser Stresssituation sind Vitalitätsverluste und höhere Anfälligkeiten gegenüber Schädlingen zu beobachten“, resümiert Backhaus. „Wasser muss im Wald bleiben. Das ist eine Voraussetzung damit es dem Wald gut geht, er fit gemacht wird für den Klimawandel und natürlich dann in der Lage ist, die vielfältigen Waldfunktionen zu erfüllen. Der Wald ist unser Garant für saubere Luft und gutes Trinkwasser, als Lebensraum für viele Pflanzen und Tiere, als Raum für Erholung und natürlich auch als Holzlieferant.

Erste Maßnahmen zur Verbesserung des Wasser­haushalts im Wald sind in der Lewitz, aber auch im Gesamtwald Mecklenburg-Vorpommerns in Angriff genommen worden. Im Rahmen des Waldumbaus wird der Laubholzanteil und die Baumartenvielfalt erhöht. Zudem wurden und werden zahlreiche Moorschutz­projekte im Wald umgesetzt. 2.000 von rund 11.000 Hektar Waldmoore wurden breits renaturiert. “ Klimaschutzminister Backhaus betont:

 „Gerade in den Debatten zum Klimaschutz sind Moore und Wälder unsere wichtigsten „grünen“ Klimaschützer. Diese müssen wir bestmöglich in Form bringen, denn nur mit Wald, einer naturnahen Waldbewirtschaftung und wiedervernässten Mooren schaffen wir es, die Klimaschutzziele in Mecklenburg-Vorpommern zu erreichen“, so Backhaus abschließend.

Ausnahmen sollten keine Regel werden

Schwerin – Mit Unverständnis reagiert der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt auf Medienberichte, wonach der Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht vorankomme. Als Beleg dient die Zahl der genehmigten Zielabweichungsverfahren, die seit 2021 durch einen Landtagsbeschluss möglich wären.

 „Zunächst muss auf den Grundsatz des Landesraum­entwicklungsprogramms (LEP) hingewiesen werden, wonach es jedem Investor freisteht, die dort ausgewiesenen Flächen (110 m-Streifen entlang von Autobahnen, Bundesstraßen, Bahntrassen) für den Bau von PV-Anlagen zu nutzen. Hier sind noch genügend „Freiflächen“ vorhanden, die gar keines gesonderten Verfahrens bedürfen. 1% der ausgewiesenen Flächenkulisse ist bislang erst genutzt“, so Minister Backhaus.

„Zielabweichungsverfahren (ZAV) sind und bleiben Ausnahmeverfahren vom LEP. Ein höherer bürokratischer Aufwand als bei „normaler“ Umsetzung des LEP ist dabei unumgänglich – es geht schließlich um eine Fläche von bis zu 5.000 Hektar und damit um eine installierte Leistung von bis zu 5.000 MW. Das sollte jedem Investor – und jedem Abgeordneten der Fraktion DIE GRÜNEN – klar sein“, fährt der Minister fort.

Die Zusammenarbeit meines Hauses mit dem Wirtschaftsministerium ist vertrauensvoll und konstruktiv. Die 2021 gemeinsam erstellte Matrix, die obligatorische und Auswahlkriterien für die Zulassung zu einem ZAV enthält, ist am 13.04.2022 aktualisiert worden. So wurden beispielweise die Aspekte Kommunal- und Bürgerbeteiligung, regionale Wertschöpfung und Systemdienlichkeit der Energiewende in ihrer Bedeutung aufgewertet.

Denn es ist wichtig, immer wieder daraufhinzuweisen, dass die Energiewende im ländlichen Raum stattfindet. Hier müssen wir die Menschen mitnehmen, für Akzeptanz sorgen und klar machen, dass es sich für die Leute vor Ort auch lohnen kann. Wir haben  es innerhalb eines Jahres geschafft, dass die ersten Anträge in Kürze genehmigt werden können. Im Vergleich zu anderen Verfahren ist das nahezu Lichtgeschwindigkeit und wir werden noch schneller werden.

Wichtig ist aber auch zu wissen, dass die Qualität der eingereichten Unterlagen sehr unterschiedlich ist. Manche Vorhabenbeschreibungen enthalten lediglich vage Angaben zu den geplanten Maßnahmen bzw. Absichtserklärungen. Dann fällt es schwer, diese zu beurteilen und Punkte zu vergeben. Konkret werden regelmäßig Vorhaben-Anträge vom Wirtschafts­ministerium an unser Haus gereicht, um die Kriterien  ökologischer Nutzen, Bodenwertigkeit und naturschutzfachlicher Nutzen der Matrix bereits vorab zu beurteilen.

Mit den Umweltverbänden sind wir uns einig, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien im Einklang mit dem Arten- und Naturschutz  und dem Erhalt der biologischen Vielfalt geschehen muss. Ich denke es wird deutlich, dass ein ZAV kein Verfahren für Schnellschüsse bedeutet. So war es auch nicht gedacht“, so Backhaus abschließend.

Bundesrat macht Weg frei für EEG-Novelle 2023

Berlin – Der Bundesrat hat am 8. Juli 2022 das vom Bundestag am 7. Juli 2022 verabschiedete Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor gebilligt. Es kann daher – ebenso wie die anderen Teile des so genannten Osterpakets der Bundesregierung – dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Die Novelle richtet die Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad aus und überarbeitet dazu das gesamte Erneuerbare-Energien-Gesetz grundlegend und umfassend, ändert flankierend zahlreiche andere Gesetze. Ziel ist es, im Jahr 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen.

Die Novelle definiert ambitioniertere Ausbauziele für die erneuerbaren Energien: Im Jahr 2030 sollen 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen.

Um dieses Ziel zu erreichen, legt das Gesetz Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen für die einzelnen Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien fest. So erhöht es die aktuellen Ausbauraten bei der Windenergie an Land auf 10 Gigawatt pro Jahr, so dass im Jahr 2030 insgesamt rund 115 Gigawatt Leistung aus Windkraft stammt. Den Ausbau von Solarenergie schreibt das Gesetz auf 22 Gigawatt pro Jahr vor – im Jahr 2030 sollen insgesamt rund 215 Gigawatt Solar-Leistung in Deutschland erreicht sein.

Das Gesetz schafft die EEG-Umlage dauerhaft ab, nachdem sie durch eine kürzliche Änderung bereits auf Null abgesenkt worden war.

Gesetzlich wird klargestellt, dass alle erneuerbaren Energien – auch die Wasserkraft – im überragenden öffentlichen Interesse stehen. Dies ist für Planungs- und Genehmigungsabwägungen relevant und soll zur Beschleunigung der Verfahren beitragen.

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann die Novelle im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Einige Passagen treten direkt am Tag darauf bzw. in einigen Wochen bzw. Monaten in Kraft, das Gesetz im Übrigen am 1. Januar 2023.

Maßnahmen zum Stromnetzausbau

Berlin – Am 8. Juli 2022 hat der Bundesrat umfangreiche Änderungen des Energiewirtschaftsrechts gebilligt, die der Bundestag am 24. Juni 2022 als Teil des so genannten Osterpakets verabschiedet hatte. Das Gesetz enthält zahlreiche Maßnahmen zur beschleunigten Nutzung erneuerbarer Energien und zum verstärktem Ausbau der Stromnetze, Änderungen im Vertragsrecht zwischen Stromanbietern und Endkunden sowie erweiterte Befugnisse der Aufsichtsbehörden im Wettbewerbsrecht.

Das Gesetz verankert das Ziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 unmittelbar im Energiewirtschaftsgesetz. Es strafft Planungs- und Genehmigungsprozesse bei Stromleitungen, ergänzt die Netzentwicklungsplanungen um die Berechnung eines Klimaneutralitätsnetzes und richtet Planungen auf Verteilernetzebene am Ziel einer vorausschauenden und effizienten Bedarfsdimensionierung aus, die auch den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge berücksichtigt. Das Gesetz ermöglicht auch eine höhere Auslastung bestehender Netzinfrastrukturen, um kurzfristig die Transportkapazitäten auszuweiten.

Ziel des Gesetzes ist zudem, rechtliche Unklarheiten für Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Kündigung eines Vertrags durch Energielieferanten in Zeiten steigender Energiepreise zu beseitigen. Es grenzt die Ersatzversorgung von der Grundversorgung mit Strom und Gas ab, beendet die preisliche Kopplung beider Instrumente im Segment der Haushaltskunden und verpflichtet die Anbieter zu mehr Transparenz gegenüber Kunden und Bundesnetzagentur. So müssen diese künftig drei Monate vorher ankündigen, wenn sie die Belieferung für Haushaltskunden einstellen wollen – kurzfristige Kündigungen sind dadurch erschwert.

Zudem ermöglicht das Gesetz eine stärkere Beobachtung der Raffinerien und des Kraftstoffgroßhandels durch die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt. Sie erhält künftig unter anderem auch Daten zu den im Tagesverlauf an den Tankstellen verkauften Mengen.

In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat, dass das Gesetz einen weiteren Beitrag zur Beschleunigung des Netzausbaus leistet und auf ein Klimaneutralitätsnetz ausgerichtet ist.

Der Bundesrat betont, dass nicht nur für den Bereich Strom, sondern auch für alle Infrastrukturen die Planung auf die Klimaziele ausgerichtet und mit konkreten Zeitplänen und Maßnahmen hinterlegt werden muss. Um Infrastruktur-übergreifend planen zu können und Ineffizienzen zu vermeiden, ist aus Sicht des Bundesrates eine deutlich integriertere Betrachtung über die Energieträger Strom, Gas, Wasserstoff nötig. Er bittet daher die Bundesregierung, hierzu Vorschläge zu erarbeiten und mit den Ländern zu erörtern.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Anliegen befasst. Feste Fristen gibt es hierzu nicht.

Pflicht zum Klimaschutz

Neustrelitz – Als „Meilenstein für die Entwicklung des Landes Mecklenbug-Vorpommern“ bezeichnete Klimaschutzminister Dr. Backhaus den Auftakt zum Bürgerdialog anlässlich der Erarbeitung eines Klimaschutzgesetzes. Rund 170 Gäste aus Fachöffentlichkeit und der breiten Bevölkerung sind heute ins Landeszentrum für Erneuerbare Energien (Leea) nach Neustrelitz gekommen, um Fachvorträge zu hören und erste Ideen zum Klimaschutz in den Prozess einzubringen.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig betonte in ihrem Grußwort, dass sich die Landesregierung bewusst für ein umfassendes öffentliches Beteiligungsverfahren entschieden hat. „Klimaschutz ist auch eine soziale Frage, bei der niemand auf der Strecke bleiben darf“, sagte sie.

Insgesamt 18 Millionen Tonnen Treibhausgas-Emissionen muss M-V bis 2040 einsparen, um klimaneutral zu werden, erläuterte Minister Backhaus. „Das ist ein ambitiobiertes Ziel“, kommentierte Umweltrechtlerin Prof. Dr. Sabine Schlacke von der Universität Greifswald. Damit könnte Mecklenburg-Vorpommern bundesweit eine Vorreiterrolle einnehmen. Elf Bundesländer hätten zwar bereits ein Landesklimaschutzgesetz, jedoch ohne sich darin eine langfristige Zielvorgabe zu setzen.

Die konkreten Ziele und Maßnahmen im Landesklimaschutzgesetzes MV sollen anhand verschiedener Sektoren formuliert werden, darunter Wärme, Verkehr, Gebäude. Die größten CO2-Einsparpotenziale liegen jedoch in der Landnutzung.

„Kein Klimaschutz in M-V ohne Moore!“, brachte es Backhaus auf den Punkt. Mit einer Fläche von 300.000 Hektar machen sie 13 Prozent der Landesfläche aus. Darin sind etwa 1,7 Mrd. Tonnen CO2 enthalten. Mit der Wiedervernässung dieser Standorte unter Einbindung der Landwirtschaft sollen hier in den kommen Jahren Ökonomie, Ökologie und soziale Verantwortung noch stärker miteinander verbunden werden. Auch die Ausweisung grüner Gewerbegebiete falle in diesen Dreiklang.

„Es gibt keine Pflicht für ein Klimaschutzgesetz, aber eine Pflicht zum Klimaschutz“, sagte Backhaus am Rande der Veranstaltung. Umweltrechtlerin Prof. Dr. Schlacke bestätigte dies in ihrem Gastvortrag und wies darauf hin, dass die Klimaschutzziele des Bundes letztlich nur erreicht werden können, wenn die Länder ihre Gestaltungsspielsräume nutzen und in einem Klimaschutzgesetz und einem Klimaplan verbindlich festlegen.

Backhaus betonte, dass weitere Beteiligungsformate folgen werden. Neben Partnern, Verbänden sowie Bürgerinnen und Bürgern sind auch alle Ministerien in das Gesetzgebungs­verfahren eingebunden.

„Wir zeigen damit, wie wichtig uns dieser Prozess und wie ernst die Lage ist: Die Klimakrise ist die größte Krise weltweit. Sie verschärft Konflikte um knapperwerdende Ressourcen, wie die weltweite Versorgung mit Wasser und Nahrungsmitteln, und sie treibt Millionen Menschen in die Flucht. Auch in Europa, Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern bekommen wir die Nebenwirkungen des westlichen Wohlstandes immer deutlicher zu spüren: Waldbrände, lange Trockenperioden und geringe Wasserstände einerseits; extreme Niederschläge, Sturmfluten und Hochwasser anderseits. So kann und darf es nicht weitergehen! Es ist mehr als überfällig, dass wir unseren Lebensstil hinterfragen und endlich etwas ändern“, sagte er abschließend.