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Kategorie: Klimaschutz / Energie / Wetter / Wirtschaft

Regenerative Energieversorgung

Schwerin – Minister Dr. Till Backhaus hat jetzt den Gemeinden Mestlin und Ostseebad Boltenhagen sowie der Stadt Goldberg je einen Förderbescheid für eine Machbarkeitsstudie über die Regenerative Energieversorgungsrichtlinie zukommen lassen.

„Ich freue mich, dass sich die Gemeinden Ostseebad Boltenhagen und Mestlin sowie die Stadt Goldberg entschieden haben, in Klimaschutz-Vorhaben zu investieren. Moderne und nachhaltige Wärmeversorgungslösungen stellen ein wesentliches Element zur dauerhaften Sicherung der Lebensqualität im ländlichen Raum dar. Ziel ist es, durch den Einsatz regional verfügbarer Energieträger im Wärmesektor die Lebens- und Wirtschaftsbedingungen vor Ort weiter zu verbessern, lokale Wertschöpfungsketten zu stärken und einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz zu leisten. Dieses Engagement erhöht die Zuversicht bei den Bürgern, dass wir die Zukunft unseres Landes verantwortungsvoll und aktiv gestalten. Solche Projekte leisten einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung unseres Aktionsplans Klimaschutz“, sagte Minister Dr. Till Backhaus.

Überblick der Vorhaben

Stadt Goldberg

Mit der Machbarkeitsstudie zur Minderung der Treibhausgasemissionen sollen die Standortpotenziale für erneuerbare Energien und das CO2 Äquivalent des zukünftigen Strommixes / Wärmemixes abgeschätzt werden und Alternativen von Erzeugungs- und Nutzungskonzepten inklusive der Medienanbindung und der Energieverwertung aufgezeigt werden. Des Weiteren sollen die Potenziale aus der Verknüpfung von Solarstrom und Wasserstofferzeugung zur Energieversorgung im regionalen Wärmenetz herausgearbeitet werden. Die Studie bildet eine Planungsgrundlage für nachfolgende Schritte zur Schaffung einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Versorgungsinfrastruktur.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 26.180 Euro. Davon stammen 75 Prozent aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), 25 Prozent beträgt der Kofinanzierungsanteil.

Gemeinde Ostseebad Boltenhagen

Ziel ist eine Machbarkeitsstudie über ein nachhaltiges Wärmeversorgungskonzept zum Thema Solarthermie. Damit soll ein umsetzungsorientiertes Konzept zum Aufbau einer Wärmeversorgungsstruktur erstellt werden. Bereits 2016 erhielt die Gemeinde über die Regenerative Energieversorgungsrichtlinie für die Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes einen ELER-Zuschuss in Höhe von ca. 37.000 Euro.

Die Gesamtkosten für die aktuelle Studie belaufen sich auf rund 20.000 Euro (75 Prozent ELER, 25 Prozent Kofinanzierung)

Gemeinde Mestlin

Das Vorhaben umfasst die Erstellung einer Machbarkeitsstudie, in der Möglichkeiten für eine integrierte Versorgungsinfrastruktur erarbeitet werden, die es ermöglicht, von bestehenden Synergieeffekten im Wärmesektor zu profitieren.

Das Vorhaben „Klimafreundliche Wärmeversorgung in Mestlin“ umfasst folgende Arbeitsschwerpunkte: Grundlagenermittlung, Bedarfsanalyse, Bestandsermittlung, Potenzialanalyse, Erstellung eines Wärmekonzeptes sowie die Darstellung der Sanierungsmöglichkeiten.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 53.550 Euro (75 Prozent ELER, 25 Prozent Kofinanzierungsanteil).

Klimaschutzgesetz M-V

Auftakt am 25. Juni in Neustrelitz

Neustrelitz – Mecklenburg-Vorpommern gibt sich ein Klimaschutzgesetz und startet dafür einen öffentlichen Beteiligungsprozess, wie es ihn in Mecklenburg-Vorpommern so noch nicht gegeben hat. Die Auftaktveranstaltung findet am 25. Juni 2022 ab 10 Uhr im Landeszentrum für Erneuerbare Energien (LEEA) in Neustrelitz statt. Das gab der zuständige Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus in der heutigen Kabinettssitzung im Schweriner Schloss bekannt.

„Auch wenn uns die weltpolitische Lage derzeit vor andere große Herausforderungen stellt, bleibt der Klimaschutz eine der drängendsten Aufgaben weltweit. Für mich ist das ökologische Gleichgewicht wichtiger als übertriebener Wohlstand. Mecklenburg-Vorpommern will deshalb einen zentralen Beitrag zum Klimaschutz leisten und für die Verbindlichkeit ein Klimaschutzgesetz verabschieden, das sowohl konkrete Ziele u.a. für die Sektoren Energie, Verkehr, Gebäude, Industrie sowie Land- und Abfallwirtschaft umfasst, als auch die Vorbildwirkung der Landesregierung einschließt. Im aktuellen Koalitionsvertrag haben wir uns das Ziel gesetzt, das Land MV bis 2040 und die Landesverwaltung bis 2030 klimaneutral zu machen. Daran werden wir uns messen lassen müssen“, betonte Backhaus.

Im Rahmen des angekündigten Beteiligungsprozesses, der in wenigen Wochen in Neustrelitz startet, sollen belastbare und vor allem realistische Klimaschutzziele erarbeitet werden. Einbringen dürfen sich nicht nur Fachleute, sondern auch interessierte Bürgerinnen und Bürger. „Wir möchten möglichst viele Ideen aufgreifen, um eine große Akzeptanz für das Gesetz und den Klimaschutz insgesamt zu erreichen. Auch Zweifel und Bedenken sind erlaubt und können hoffentlich gemeinsam in Lösungen überführt werden“, sagte Backhaus. Erste Ergebnisse sollen im November vorliegen und auf mehreren Regionalkonferenzen im ganzen Land diskutiert werden.

Inhaltlich wird die Veranstaltung in Neustrelitz am 25. Juni durch einen Fachvortrag der Greifswalder Umweltrechtlerin Prof. Dr. Sabine Schlacke eröffnet. Im Anschluss werden gelungene Klimaschutz – Initiativen aus MV im Rahmen einer Outdoor-Ausstellung vorgestellt, bevor dann mit Fachleuten aus verschiedenen Ministerien, von Verbänden und Unternehmen über die richtigen Wege zum Erreichen der Sektorziele des künftigen Klimaschutzgesetzes für MV debattiert wird. Die interessierte Öffentlichkeit ist ebenfalls zur Eröffnung eingeladen.

Um Anmeldung unter klimaschutz@lm.mv-regierung.de wird gebeten!

Erneuerbare Energien in M-V

Schwesig: Mecklenburg-Vorpommern Vorreiter bei erneuerbaren Energien

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig betonte heute im Landtag die Vorreiterrolle Mecklenburg-Vorpommerns bei den erneuerbaren Energien.

„Wir produzieren weit mehr Strom aus erneuerbaren Energien, als im Land verbraucht wird. Als MV-Koalition haben wir uns vorgenommen, bis 2035 rechnerisch den gesamten Energiebedarf des Landes aus unseren eigenen erneuerbaren Energien zu decken. Energiepolitik ist für uns Klimaschutz- und Industriepolitik zugleich: für saubere Energie, für gute Arbeitsplätze und für mehr Wertschöpfung im Land“, sagte Schwesig in der Aktuellen Stunde.

Die Regierungschefin begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass Kommunen und Anwohner zukünftig finanziell am Ertrag eines Windparks beteiligt werden müssen.

„Wir waren bei dieser Regelung bundesweit Vorreiter. Mit der Unterstützung des Bundesverfassungsgerichts erwarten wir vom Bund, dass die MV-Lösung bundesweit umgesetzt wird. Und wir erwarten, dass die Kosten für die Stromnetze gerechter verteilt werden. Es ist nicht fair, dass ganz Deutschland vom grünen Strom aus MV profitiert, während die Menschen hier in der Region die höchsten Strompreise zahlen“, sagte Schwesig.

Das Land werde die heimische Industrie bei der Transformation hin zu erneuerbaren Energien zu unterstützen. Die Landesregierung habe gemeinsam mit Wirtschaft und Gewerkschaften ein industriepolitisches Konzept für Mecklenburg-Vorpommern entwickelt, das auf saubere Industrien auf der Basis von erneuerbaren Energien setzt. „Dieses Konzept wird wie versprochen umgesetzt.“

Kurzfristig gehe es darum, sich unabhängiger von russischem Öl und Gas zu machen und den Menschen sichere und bezahlbare Alternativen zu ermöglichen. Das gelinge aber nicht von heute auf morgen. So würden beispielsweise viele Tankstellen in Mecklenburg-Vorpommern mit Öl aus der Raffinerie in Schwedt versorgt.

„Wer heute fordert, dass die Raffinerie in Schwedt ohne russisches Öl auskommen soll, der muss Alternativen aufzeigen. Wir kämpfen mit unseren Nachbarn in Brandenburg dafür, dass dieser Standort erhalten bleibt. Das Land ist auch bereit, in der aktuellen schwierigen Situation Öl über den Rostocker Hafen zur Raffinerie nach Schwedt bringen. Allerdings sage ich auch ganz klar: Es geht nicht, dass die Zukunftstechnologien anderswo angesiedelt werden und wir auf die Rolle der Erdölanladenstation reduziert werden. Wenn in Deutschland neue LNG-Terminals erstellt werden, dann muss Mecklenburg-Vorpommern auch daran beteiligt werden. Mit Rostock und Lubmin mit seiner Anbindung ans Gasnetz haben wir zwei sehr gute Standorte dafür, die dann später perspektiv für Wasserstoff genutzt werden können“, erklärte Schwesig.

Die Ministerpräsidentin sagte weiter: „Mecklenburg-Vorpommern ist ein dünn besiedeltes Flächenland. Viele Menschen pendeln zur Arbeit. Da geht es um Existenzen, um Arbeitsplätze, um kleine Handwerksunternehmen. Wir brauchen Energie zu Preisen, die sich auch Pendlerinnen und Pendler mit kleinen Einkommen leisten können. Gemeinsam mit der Bundesregierung haben wir Maßnahmen ergriffen, um die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen von den steigenden Energiepreisen zu entlasten. Ich denke an die Energiepauschale in Höhe von 300 €, den Kinderbonus für Familien und die dreimonatige Steuersenkung auf Kraftstoffe.

Und wir helfen weiter: für die Umrüstung von Öl- und Gasheizungen und den Bau von Photovoltaikanlagen werden wir ein unbürokratisches Förderprogramm aufsetzen. Mit unserem Azubi-Ticket für 365 Euro im Jahr und bald auch mit dem Seniorenticket sorgen wir für bezahlbare und nachhaltige Mobilität.“

Iberdrola – Spatenstich im Port Mukran

Die beiden Offshore Windparks Baltic Eagle und Windanker werden künftig wie bereits der Offshore Windpark Wikinger von Sassnitz auf Rügen betrieben

Insel Rügen – Iberdrola hat heute im Fährhafen Sassnitz/Port Mukran feierlich den Spatenstich für das zweite Betriebsgebäude der Offshore Windparks Baltic Eagle und Windanker gesetzt. Die Veranstaltung wurde gemeinsam mit dem Staatssekretär des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern Jochen Schulte mit Frank Kracht, dem Bürgermeister von Sassnitz, und in Anwesenheit geladener Branchengäste begangen.

Iris Stempfle, Geschäftsführerin von Iberdrola in Deutschland, äußerte dazu: „Wir fühlen uns zu Hause in Sassnitz und Mecklenburg-Vorpommern. Mit dem Bau des zweiten Betriebsgebäudes für unseren Baltic Hub und einer durchschnittlichen Laufzeit von 25 Jahren von Offshore Windparks bekennen wir uns also bis zur Mitte des Jahrhunderts zum Standort und sichern so wertvolle Arbeitsplätze in der Region.“

Der Bau des neuen Betriebsgebäudes bedeutet einen weiteren Schritt für das dauerhafte Engagement des Unternehmens auf Rügen und in Mecklenburg-Vorpommern. Iberdrola produziert mit seinen drei Windparkprojekten (Wikinger in Betrieb mit 350 MW, Baltic Eagle im Bau mit 476 MW, Windanker in Planung mit 300 MW) mindestens bis ins Jahr 2051 vor der Insel Rügen grünen Strom für die deutsche Energiewende.

Jochen Schulte, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, betonte: „Die Errichtung einer weiteren Betriebsstätte ist das klare Bekenntnis des Unternehmens für den Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern. Das Unternehmen baut durch das Engagement die regionale Wertschöpfung aus. Es wird in dem zukunftsweisenden Feld der erneuerbaren Energien weiter investiert. Offshore-Windenergie ist dabei ein wichtiger Baustein zur Erreichung der Klimaneutralitätsziele und für den Aufbau einer klimaneutralen Wasserstoffwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Auf dem Meer weht der Wind stärker und kontinuierlicher als an Land – das macht Offshore-Windenergie nahezu grundlastfähig. Jeder Offshore-Windpark erhöht unsere Energieversorgungssicherheit. Darüber hinaus machen wir uns unabhängiger von Dritten.“

Frank Kracht, der Bürgermeister von Sassnitz, sagte: „Als Bürgermeister freue ich mich über die Entscheidung von Iberdrola, ein zweites Betriebsgebäude zu errichten. Für uns auf der Insel Rügen sind saisonunabhängige Arbeitsplätze wichtig, um jungen Menschen eine Perspektive bieten zu können.“

Von dem neuen Gebäude werden künftig gleich zwei weitere Offshore Windparks betrieben, überwacht und gewartet. Baltic Eagle hat erst kürzlich den Planfeststellungsbeschluss des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie erhalten und soll 2024 in Betrieb gehen. Für den geplanten Windpark Windanker wurde im November 2021 erfolgreich das Eintrittsrecht für die vom eigenen Tochterunternehmen Windanker GmbH vorentwickelte Fläche O-1.3 ausgeübt. Das Projekt wird 2026 abgeschlossen.

Insgesamt wird der Baltic Hub bis 2026 über eine installierte Leistung von mehr als 1,1 GW verfügen und Gesamtinvestitionen von rund 3,5 Milliarden Euro auslösen. Dabei wird allein Baltic Eagle Emissionen von etwa 800.000 Tonnen CO2 pro Jahr vermeiden und zirka 475.000 Haushalte mit erneuerbarer Energie versorgen. Das entspricht über 50 % der privaten Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern. Zusammengenommen kann der Baltic Hub dann ab 2026 über 1,1 Millionen Haushalte in Deutschland mit Strom versorgen. Das entspricht in etwa dem gesamten Energiebedarf der Privathaushalte in Mecklenburg-Vorpommern.

Iberdrola ist ein weltweit führendes Energieunternehmen, die Nummer eins bei der Erzeugung von Windenergie und gemessen an der Marktkapitalisierung einer der größten Stromversorger der Welt. Die Gruppe liefert Energie an fast 100 Millionen Menschen in Dutzenden von Ländern, darunter Spanien, Deutschland, Großbritannien, die Vereinigten Staaten, Brasilien, Mexiko, Portugal, Italien, Frankreich, Australien sowie Griechenland und ist ebenfalls als Innovationstreiber auf weiteren Märkten wie Japan, Irland, Schweden und Polen präsent. Mit mehr als 38.000 Mitarbeitern und einem Vermögen von mehr als 141 Milliarden Euro erwirtschaftete das Unternehmen im Jahr 2021 einen Umsatz von 39 Milliarden Euro und einen Nettogewinn von über 3,8 Milliarden Euro.

Das Unternehmen trägt zum Erhalt von 400.000 Arbeitsplätzen entlang seiner Lieferkette bei, mit einem jährlichen Beschaffungsvolumen von 14 Milliarden Euro. Als Vorreiter im Kampf gegen den Klimawandel hat das Unternehmen in den letzten zwei Jahrzehnten mehr als 120 Milliarden Euro in den Aufbau eines nachhaltigen Energiemodells investiert, das auf strengen Umwelt-, Sozial- und Governance-Prinzipien (ESG) basiert. Zusätzlich setzt sich Iberdrola aktiv für die Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung ein.

Kampf gegen den Klimawandel

Backhaus: Länder einig – Wald braucht Hilfe

Schwerin – Im Rahmen ihrer Sonderkonferenz zum Thema Wald haben sich die Agrarminister der Länder heute auf zahlreiche Maßnahmen verständigt, die deutschen Wälder widerstandfähiger im Kampf gegen den Klimawandel zu machen.

Auf Initiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird der Bund aufgefordert Mechanismen zur Vergütung der Klimaschutz und anderer Ökosystemleistungen des Waldes voranzutreiben. Minister Dr. Till Backhaus betont, die dramatische Situation in der sich die heimischen Wälder befinden.

„Es ist nicht übertrieben, wenn ich von einem Waldsterben 2.0 spreche. Seit 2018 wurden in Deutschland 400.000 ha Waldfläche durch die Folgewirkung zunehmender Temperaturen und Trockenheit zerstört. Laut dem Deutschen Forstwirtschaftsrat ist dadurch ein Schaden von rund 12,5 Mrd. Euro entstanden. Die Kosten für den Wiederaufforstung und Waldumbau schätzt er auf ca. 50 Mrd. Euro.

Manche privaten Waldbesitzer können sich aufgrund veränderter Bedingungen die Kosten für die Waldbewirtschaftung und den nötigen Umbau jedoch nur noch schwerlich leisten. Dabei brauchen wir jeden Hektar Wald, um unsere Klimaziele (CO2-Neutralität bis 2045) zu erreichen. Und wir brauchen den Bund, um einen Plan zu entwickeln, wie wir die Ökosystemleistungen des Waldes endlich angemessen honorieren können.

Was wir dabei nicht vergessen dürfen ist, dass der Wald nicht nur wichtig für die Artenvielfalt, den Klimaschutz und für sauberes Wasser ist. Er ist auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Im Cluster Forst und Holz sind eine Million Menschen beschäftigt, die mit 187 Mrd. Euro pro Jahr mehr umsetzen als die inländische Automobilindustrie.

Dieses Potential wollen wir weiter nutzen und setzen verstärkt auf den nachhaltigen Baustoff Holz. Gebäude aus Holz speichern Kohlenstoff und entziehen der Atmosphäre langfristig CO2. Reste aus der Holzver- und Bearbeitung wie Hackschnitzel, Pellets oder Briketts können wir zur klimaverträglichen Energieerzeugung nutzen. Sie sind die Energieträger mit dem größten Klimaneutralitätspotential.

Was aber gar nicht geht, ist das Holz bereits im Wald verbrennen zu lassen. Leider kommt es in diesem trockenen Frühjahr bereits immer wieder zu Waldbränden. Zum Glück konnten die bisher immer schnell bekämpft werden. 95 Prozent aller Waldbrände werden durch den Menschen ausgelöst. Ursache ist oft Leichtsinn, Unachtsamkeit oder Unkenntnis.

Dem wollen wir mit einer bundesweiten Kampagne entgegenwirken. Viele Menschen suchen den Wald auf, um Ruhe und Erholung zu finden. Wir wollen sie dafür sensibilisieren, zu schützen was sie lieben und nicht durch Fahrlässigkeit zu gefährden“, so Backhaus abschließend.

Ausbau Erneuerbarer Energien

Wilhelmshaven – In Wilhelmshaven kamen heute die Umweltministerinnen und -minister von Bund und Länder zur 98. Umweltministerkonferenz zusammen.

Diskutiert wurden die Bereiche Biodiversität, der beschleunigte Ausbau der Erneuerbaren Energien, um die Energiesouveränität Deutschlands zu stärken und die Handlungsoptionen in Krisen zu vergrößern, sowie die konsequente Umsetzung des Green Deals auf EU-Ebene. Dazu gehören unter anderem die Renaturierung von Mooren und Wäldern oder der reduzierte Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft.

Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus, der bereits gestern nach Wilhelmshaven gereist war, um an den Ländervorbesprechungen und am traditionellen Kamingespräch teilzunehmen, machte vor Ort deutlich, dass Mecklenburg-Vorpommern trotz der weltweit angespannten Lage zu einem schnellen Kohleausstieg stehe und den Einsatz von Kohleverstomung auch als Übergangslösung kritisch sehe. Für ihn komme es mehr denn je auf einen raschen Ausbau der Erneubaren Energien an. Um in diesem Bereich entscheidend voranzukommen, seien noch wichtige Voraussetzungen zu erfüllen.

„Ein großes Thema sind die begrenzten personellen Ressourcen von Ländern und Kommunen, um Planungs- und Genehmigungsprozesse effizient, zügig und rechtssicher durchzuführen. Um einen solchen Transformationsprozess zu planen, zu koordinieren, zu genehmigen, umzusetzen und zu evaluieren und das über viele Jahrzehnte hinweg, braucht es ausreichend qualifiziertes Personal. Das heißt im Klartext, wir müssen noch stärker als bisher in Aus- und Weiterbildung investieren und brauchen insgesamt mehr Personal. Ohne die finanzielle Unterstützung des Bundes wird das aber nicht gehen“, erläuterte Backhaus. Schon jetzt ergibt sich laut Schätzungen der Länder ein jährlicher Mehrbedarf in Höhe von 2,3 Milliarden Euro für Projekte und Maßnahmen im Bereich Klimavorsorge, Klimaanpassung und Naturschutz. Hinzu kommen weitere Bedarfe für Planungs- und Genehmigungsverfahren mindestens in gleicher Höhe.

Auch bei den gesetzlichen Vorgaben bestehe weiterhin Regelungsbedarf. So müssten laut Backhaus nun endlich gesetzliche Standards für die artenschutzrechtliche Prüfung bei der Genehmigung von Windenergieanlagen eingeführt werden. „Dadurch können Unsicherheiten aufgelöst und die Verwaltungspraxis erheblich vereinfacht werden. Dies würde neben mehr Rechtssicherheit, auch zu einer deutlichen Verfahrensbeschleunigung führen. Zur Akzeptanzförderung sind Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort, aber auch für die Kommunen ein wichtiger Schritt“, sagte er weiter.

Die Umweltministerinnen und -minister von Bund und Länder begrüßten zudem den Vorschlag Thüringens, das Grüne Band entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze für die Ausweisung zum UNESCO-Weltnaturerbe vorzuschlagen und verständigten sich darauf, den Bewerbungsprozess gemeinsam voranzubringen.

Eine durch das Bundesamt für Naturschutz unterstützte Machbarkeitsstudie kam bereits 2014 zu dem Schluss, dass eine Nominierung generell machbar sei, da der außerordentliche naturschutzfachliche Wert des Grünen Bandes Deutschland hinreichend belegt sei. Hinzu kämen der kulturhistorische Wert und die Bedeutung als Erinnerungslandschaft.

Minister Backhaus, der sich in den vergangenen Jahren immer wieder für das Grüne Band in Deutschland stark gemacht und dabei auch mehrfach die Ausweisung als nationales Naturmonoment ins Gespräch gebracht hatte, betonte in diesem Zusammenhang: „Wir müssen diese einmalige Chance nutzen, um der Besonderheit dieses Ortes endlich den verdienten Tribut zuzollen. Wie kaum ein anderes Projekt ist das Grüne Band zugleich Zeugnis einer dunklen Vergangenheit als auch Hoffnungszeichen für die friedliche Überwindung derselben sowie für die Vielfalt und Schönheit der Natur. Mecklenburg-Vorpommern ist sich seiner Verantwortung bewusst. Immerhin entfallen von dem rund 1.400 km langen Grünen Band 173 km auf das Territorium unseres Landes.“

Da noch nicht alle Relikte entlang des Grünen Bandes vollständig erfasst und dokumentiert sind, einigten sich Bund und Länder zunächst darauf, sich auf die Aufnahme ins Weltnaturerbe zu konzentrieren. Dazu wollen sich die Anrainerländer in den kommenden Wochen inhaltlich abstimmen. Eine Erweiterung um das Weltkulterbe und damit die Ausweisung einer gemischten Stätte werde weiter geprüft.

Des Weiteren sprach sich die Ministerinnen und Minister für ein Tempolimit als kostengünstige, schnell umsetzbare und sofort wirksame Maßnahme aus, um den gesamtdeutschen Kraftstoffverbrauch im Verkehrssektor sowie Abhängikeiten von Kraftstoffimporten kurzfristig zu verringern. Gleichzeitig würden Luftschadstoffe sowie Lärmemissionen reduziert und die Verkehrssicherheit erhöht.

Langfristig sieht die Umweltministerkonferenz einen zügigen Ausbau der Elektromobilität und des öffentlichen Personennahverkehrs als zentrale Maßnahme, um die Nutzung und den Import fossiler Kraftstoffe auf ein Minimum zu senken.

Abschließend sagte der Backhaus: „Ich bin davon überzeugt, dass der Krieg in der Ukraine nicht losgelöst von den zahlreichen anderen gesellschaftspolitischen Herausforderungen betrachtet werden darf, die uns bereits seit vielen Jahren beschäftigt. Im Gegenteil: Der Krieg in der Ukraine legt schmerzlich offen, wo unsere Schwächen liegen –  insbesondere in der Energie- und Klimapoltik. Damit meine ich insbesondere unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, die es nun Schritt für Schritt zu kappen gilt, ohne den sozialen Frieden in Deutschland und Europa zu gefährden. Dafür müssen alle Optionen auf den Tisch und mit Weitblick diskutiert werden.“

Klimaschutzwettbewerbs „KlimaSichten“

Schwerin – Am 07. Mai 2022 startet der landesweite Klimaschutzwettbewerb „KlimaSichten – Mit Weitblick in die Zukunft“ des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern. Im Fokus steht die künstlerische Auseinandersetzung mit den Themen Klimaschutz und Klimawandel.

Alle Bürgerinnen und Bürger wie auch Gruppen oder Einrichtungen aus Mecklenburg-Vorpommern sind eingeladen, sich mit kreativen Beiträgen zu bewerben. Einreichungen sind möglich in den Kategorien Malerei/Grafik, Plakat/Collage, in einer offenen Kategorie für kreative Werke unterschiedlicher Art und einer Kategorie für in künstlerischer Form präsentierte Aktionen.

Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 31. August 2022.

„Klimaschutz und Klimawandel gehören zu den großen Herausforderungen, denen man nur gemeinsam begegnen kann. Deswegen ist es wichtig, die Menschen mitzunehmen und ihre Gedanken, ihre Ideen in den öffentlichen Diskurs einzubeziehen. Das werden wir bei der Erarbeitung des Klimaschutzgesetzes tun und auch der Wettbewerb KlimaSichten setzt auf diese Form der lebendigen Auseinandersetzung. Ich möchte alle Mitbürgerinnen und Mitbürger aufrufen, sich daran zu beteiligen“, betonte Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus zum Wettbewerbsauftakt.

Prominenter Unterstützer des Wettbewerbs ist der in Rostock geborene und bei Plau am See lebende Schauspieler Hinnerk Schönemann („Nord bei Nordwest“), der bereits zum vierten Mal die Schirmherrschaft übernimmt:

„Es ist spannend und bewegend zu sehen, wie sich Menschen auf kreative Art und Weise mit dem Thema beschäftigen, wie sie die Welt sehen und wie sie sie verändern wollen. Ich finde es wichtig, Interesse und Begeisterung für Klimaschutz zu wecken und stehe gern mit meinem Namen dafür, Leute zu motivieren.“

Die besten Beiträge werden in einem mehrstufigen Verfahren ausgewählt: Nach einer Vorauswahl prämiert eine Experten-Jury die Preisträgerinnen und Preisträger in den verschiedenen Kategorien. Unterschieden wird jeweils zwischen Beiträgen von Erwachsenen und denen von Kindern und Jugendlichen. Bei der Bewertung steht neben den künstlerischen Aspekten der thematische Bezug zum Klimaschutz und Klimawandel im Vorder­grund. Zu gewinnen gibt es Preisgelder in Höhe von insgesamt 15.000 Euro.

Alle Informationen zum Wettbewerb und zur Teilnahme gibt es online unter https://klimasichten.de/.

Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz

Verfassungsgericht bestätigt: Windparkbetreiber müssen Kommunen und Bürger finanziell beteiligen

Schwerin – Im Jahr 2016 trat in Mecklenburg-Vorpommern das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz in Kraft. Im Kern verlangt es die finanzielle Beteiligung der Bürger vor Ort. Heute entschied das Verfassungsgericht, dass dieses Vorgehen rechtens ist.

Windparkbetreiber dürfen gesetzlich dazu verpflichtet werden, betroffene Bürger und Kommunen finanziell am Ertrag zu beteiligen, das bestätigte heute das Bundesverfassungsgericht. Das Land wollte mit der Beteiligung der Anwohner am Ertrag in erster Linie für eine größere Akzeptanz des Windenergie-Ausbaus an Land sorgen. Die damit verfolgten Gemeinwohlziele wie Klimaschutz und Sicherung der Stromversorgung seien „hinreichend gewichtig“, um den „schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit“ zu rechtfertigen, hieß es in der Entscheidung.

Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer begrüßte die heutige Entscheidung. „Wir haben als Land früh erkannt, dass für das Gelingen der Energiewende die Akzeptanz der Menschen vor Ort entscheidend ist. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stützt diese Position und räumt alle Bedenken hinsichtlich der verpflichtenden Beteiligung aus. Damit ist Mecklenburg-Vorpommern Wegbereiter einer Idee, die inzwischen auch Eingang ins Erneuerbare-Energien-Gesetz des Bundes gefunden hat.

Allerdings“, so Meyer, „gibt es immer noch einen entscheidenden Unterschied: Die Beteiligung im Erneuerbaren-Energien-Gesetz erfolgt auf freiwilliger Basis. Einer verpflichtenden Bundesregelung stehen mit der heutigen Entscheidung nun keine juristischen Zweifel im Weg. Das Urteil unterstreicht damit erneut die Bedeutung der erneuerbaren Energien für den Klimaschutz, die Sicherung der Grundrechte und der Versorgungssicherheit und gibt wichtige Leitlinien für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien auf allen Planungs- und Genehmigungsebenen.“