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Kategorie: Klimaschutz / Energie / Wetter / Wirtschaft

Ausbau Erneuerbarer Energien

Wilhelmshaven – In Wilhelmshaven kamen heute die Umweltministerinnen und -minister von Bund und Länder zur 98. Umweltministerkonferenz zusammen.

Diskutiert wurden die Bereiche Biodiversität, der beschleunigte Ausbau der Erneuerbaren Energien, um die Energiesouveränität Deutschlands zu stärken und die Handlungsoptionen in Krisen zu vergrößern, sowie die konsequente Umsetzung des Green Deals auf EU-Ebene. Dazu gehören unter anderem die Renaturierung von Mooren und Wäldern oder der reduzierte Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft.

Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus, der bereits gestern nach Wilhelmshaven gereist war, um an den Ländervorbesprechungen und am traditionellen Kamingespräch teilzunehmen, machte vor Ort deutlich, dass Mecklenburg-Vorpommern trotz der weltweit angespannten Lage zu einem schnellen Kohleausstieg stehe und den Einsatz von Kohleverstomung auch als Übergangslösung kritisch sehe. Für ihn komme es mehr denn je auf einen raschen Ausbau der Erneubaren Energien an. Um in diesem Bereich entscheidend voranzukommen, seien noch wichtige Voraussetzungen zu erfüllen.

„Ein großes Thema sind die begrenzten personellen Ressourcen von Ländern und Kommunen, um Planungs- und Genehmigungsprozesse effizient, zügig und rechtssicher durchzuführen. Um einen solchen Transformationsprozess zu planen, zu koordinieren, zu genehmigen, umzusetzen und zu evaluieren und das über viele Jahrzehnte hinweg, braucht es ausreichend qualifiziertes Personal. Das heißt im Klartext, wir müssen noch stärker als bisher in Aus- und Weiterbildung investieren und brauchen insgesamt mehr Personal. Ohne die finanzielle Unterstützung des Bundes wird das aber nicht gehen“, erläuterte Backhaus. Schon jetzt ergibt sich laut Schätzungen der Länder ein jährlicher Mehrbedarf in Höhe von 2,3 Milliarden Euro für Projekte und Maßnahmen im Bereich Klimavorsorge, Klimaanpassung und Naturschutz. Hinzu kommen weitere Bedarfe für Planungs- und Genehmigungsverfahren mindestens in gleicher Höhe.

Auch bei den gesetzlichen Vorgaben bestehe weiterhin Regelungsbedarf. So müssten laut Backhaus nun endlich gesetzliche Standards für die artenschutzrechtliche Prüfung bei der Genehmigung von Windenergieanlagen eingeführt werden. „Dadurch können Unsicherheiten aufgelöst und die Verwaltungspraxis erheblich vereinfacht werden. Dies würde neben mehr Rechtssicherheit, auch zu einer deutlichen Verfahrensbeschleunigung führen. Zur Akzeptanzförderung sind Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort, aber auch für die Kommunen ein wichtiger Schritt“, sagte er weiter.

Die Umweltministerinnen und -minister von Bund und Länder begrüßten zudem den Vorschlag Thüringens, das Grüne Band entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze für die Ausweisung zum UNESCO-Weltnaturerbe vorzuschlagen und verständigten sich darauf, den Bewerbungsprozess gemeinsam voranzubringen.

Eine durch das Bundesamt für Naturschutz unterstützte Machbarkeitsstudie kam bereits 2014 zu dem Schluss, dass eine Nominierung generell machbar sei, da der außerordentliche naturschutzfachliche Wert des Grünen Bandes Deutschland hinreichend belegt sei. Hinzu kämen der kulturhistorische Wert und die Bedeutung als Erinnerungslandschaft.

Minister Backhaus, der sich in den vergangenen Jahren immer wieder für das Grüne Band in Deutschland stark gemacht und dabei auch mehrfach die Ausweisung als nationales Naturmonoment ins Gespräch gebracht hatte, betonte in diesem Zusammenhang: „Wir müssen diese einmalige Chance nutzen, um der Besonderheit dieses Ortes endlich den verdienten Tribut zuzollen. Wie kaum ein anderes Projekt ist das Grüne Band zugleich Zeugnis einer dunklen Vergangenheit als auch Hoffnungszeichen für die friedliche Überwindung derselben sowie für die Vielfalt und Schönheit der Natur. Mecklenburg-Vorpommern ist sich seiner Verantwortung bewusst. Immerhin entfallen von dem rund 1.400 km langen Grünen Band 173 km auf das Territorium unseres Landes.“

Da noch nicht alle Relikte entlang des Grünen Bandes vollständig erfasst und dokumentiert sind, einigten sich Bund und Länder zunächst darauf, sich auf die Aufnahme ins Weltnaturerbe zu konzentrieren. Dazu wollen sich die Anrainerländer in den kommenden Wochen inhaltlich abstimmen. Eine Erweiterung um das Weltkulterbe und damit die Ausweisung einer gemischten Stätte werde weiter geprüft.

Des Weiteren sprach sich die Ministerinnen und Minister für ein Tempolimit als kostengünstige, schnell umsetzbare und sofort wirksame Maßnahme aus, um den gesamtdeutschen Kraftstoffverbrauch im Verkehrssektor sowie Abhängikeiten von Kraftstoffimporten kurzfristig zu verringern. Gleichzeitig würden Luftschadstoffe sowie Lärmemissionen reduziert und die Verkehrssicherheit erhöht.

Langfristig sieht die Umweltministerkonferenz einen zügigen Ausbau der Elektromobilität und des öffentlichen Personennahverkehrs als zentrale Maßnahme, um die Nutzung und den Import fossiler Kraftstoffe auf ein Minimum zu senken.

Abschließend sagte der Backhaus: „Ich bin davon überzeugt, dass der Krieg in der Ukraine nicht losgelöst von den zahlreichen anderen gesellschaftspolitischen Herausforderungen betrachtet werden darf, die uns bereits seit vielen Jahren beschäftigt. Im Gegenteil: Der Krieg in der Ukraine legt schmerzlich offen, wo unsere Schwächen liegen –  insbesondere in der Energie- und Klimapoltik. Damit meine ich insbesondere unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, die es nun Schritt für Schritt zu kappen gilt, ohne den sozialen Frieden in Deutschland und Europa zu gefährden. Dafür müssen alle Optionen auf den Tisch und mit Weitblick diskutiert werden.“

Klimaschutzwettbewerbs „KlimaSichten“

Schwerin – Am 07. Mai 2022 startet der landesweite Klimaschutzwettbewerb „KlimaSichten – Mit Weitblick in die Zukunft“ des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern. Im Fokus steht die künstlerische Auseinandersetzung mit den Themen Klimaschutz und Klimawandel.

Alle Bürgerinnen und Bürger wie auch Gruppen oder Einrichtungen aus Mecklenburg-Vorpommern sind eingeladen, sich mit kreativen Beiträgen zu bewerben. Einreichungen sind möglich in den Kategorien Malerei/Grafik, Plakat/Collage, in einer offenen Kategorie für kreative Werke unterschiedlicher Art und einer Kategorie für in künstlerischer Form präsentierte Aktionen.

Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 31. August 2022.

„Klimaschutz und Klimawandel gehören zu den großen Herausforderungen, denen man nur gemeinsam begegnen kann. Deswegen ist es wichtig, die Menschen mitzunehmen und ihre Gedanken, ihre Ideen in den öffentlichen Diskurs einzubeziehen. Das werden wir bei der Erarbeitung des Klimaschutzgesetzes tun und auch der Wettbewerb KlimaSichten setzt auf diese Form der lebendigen Auseinandersetzung. Ich möchte alle Mitbürgerinnen und Mitbürger aufrufen, sich daran zu beteiligen“, betonte Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus zum Wettbewerbsauftakt.

Prominenter Unterstützer des Wettbewerbs ist der in Rostock geborene und bei Plau am See lebende Schauspieler Hinnerk Schönemann („Nord bei Nordwest“), der bereits zum vierten Mal die Schirmherrschaft übernimmt:

„Es ist spannend und bewegend zu sehen, wie sich Menschen auf kreative Art und Weise mit dem Thema beschäftigen, wie sie die Welt sehen und wie sie sie verändern wollen. Ich finde es wichtig, Interesse und Begeisterung für Klimaschutz zu wecken und stehe gern mit meinem Namen dafür, Leute zu motivieren.“

Die besten Beiträge werden in einem mehrstufigen Verfahren ausgewählt: Nach einer Vorauswahl prämiert eine Experten-Jury die Preisträgerinnen und Preisträger in den verschiedenen Kategorien. Unterschieden wird jeweils zwischen Beiträgen von Erwachsenen und denen von Kindern und Jugendlichen. Bei der Bewertung steht neben den künstlerischen Aspekten der thematische Bezug zum Klimaschutz und Klimawandel im Vorder­grund. Zu gewinnen gibt es Preisgelder in Höhe von insgesamt 15.000 Euro.

Alle Informationen zum Wettbewerb und zur Teilnahme gibt es online unter https://klimasichten.de/.

Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz

Verfassungsgericht bestätigt: Windparkbetreiber müssen Kommunen und Bürger finanziell beteiligen

Schwerin – Im Jahr 2016 trat in Mecklenburg-Vorpommern das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz in Kraft. Im Kern verlangt es die finanzielle Beteiligung der Bürger vor Ort. Heute entschied das Verfassungsgericht, dass dieses Vorgehen rechtens ist.

Windparkbetreiber dürfen gesetzlich dazu verpflichtet werden, betroffene Bürger und Kommunen finanziell am Ertrag zu beteiligen, das bestätigte heute das Bundesverfassungsgericht. Das Land wollte mit der Beteiligung der Anwohner am Ertrag in erster Linie für eine größere Akzeptanz des Windenergie-Ausbaus an Land sorgen. Die damit verfolgten Gemeinwohlziele wie Klimaschutz und Sicherung der Stromversorgung seien „hinreichend gewichtig“, um den „schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit“ zu rechtfertigen, hieß es in der Entscheidung.

Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer begrüßte die heutige Entscheidung. „Wir haben als Land früh erkannt, dass für das Gelingen der Energiewende die Akzeptanz der Menschen vor Ort entscheidend ist. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stützt diese Position und räumt alle Bedenken hinsichtlich der verpflichtenden Beteiligung aus. Damit ist Mecklenburg-Vorpommern Wegbereiter einer Idee, die inzwischen auch Eingang ins Erneuerbare-Energien-Gesetz des Bundes gefunden hat.

Allerdings“, so Meyer, „gibt es immer noch einen entscheidenden Unterschied: Die Beteiligung im Erneuerbaren-Energien-Gesetz erfolgt auf freiwilliger Basis. Einer verpflichtenden Bundesregelung stehen mit der heutigen Entscheidung nun keine juristischen Zweifel im Weg. Das Urteil unterstreicht damit erneut die Bedeutung der erneuerbaren Energien für den Klimaschutz, die Sicherung der Grundrechte und der Versorgungssicherheit und gibt wichtige Leitlinien für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien auf allen Planungs- und Genehmigungsebenen.“

Gutachten zur Stiftung Klima- und Umweltschutz

Schwerin – Die Landesregierung hat am heutigen Tag ein in ihrem Auftrag erstelltes Gutachten über Wege zur Auflösung der Stiftung Klima- und Umweltschutz Mecklenburg-Vorpommern dem Landtag übergeben. Das Gutachten wurde von der Rechtswissenschaftlerin Professorin Dr. Birgit Weitemeyer erstellt.

Zur Stunde wird das Gutachten dem Landtag vorgestellt. Dazu sind auf Einladung der Landtagspräsidentin Vertreterinnen und Vertreter aller Fraktionen, Innenminister Christian Pegel, der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann und die Gutachterin zusammengekommen.

Im Anschluss an die Beratung im Landtag stellen Innenminister Pegel und Professorin Weitemeyer das Gutachten in einem Pressegespräch vor. Das Pressegespräch findet planmäßig um 14 Uhr im Willebrandsaal, Raum 1.B27 des Innenministeriums statt. Innerhalb des Gebäudes ist dazu bitte ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Pressekonferenz wird auch über die Kanäle des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern in den sozialen Medien übertragen.

Das Gutachten enthält zwei mögliche Wege, um zu einer Stiftungsauflösung zu kommen:

1.) Auflösung durch die Stiftung selbst

2.) Aufhebung durch die Stiftungsaufsicht

„Ich bin froh, dass das Gutachten von Frau Professorin Weitemeyer jetzt vorliegt. Das Ziel der Landesregierung ist ganz klar, dass die Stiftung aufgelöst wird. Die Wege zur Auflösung sind nun ebenfalls klar und durch das Gutachten abgesichert. Die Stiftung kann nach dem russischen Angriff auf die Ukraine ihre ursprünglichen Ziele nicht mehr mit der notwendigen Akzeptanz erreichen. Es ist schon damals vereinbart worden, dass der Geschäftsbetrieb der Stiftung aufgelöst wird. Die Stiftung muss jetzt auch darlegen, wie genau der Geschäftsbetrieb die Fertigstellung der Ostseepipeline unterstützt hat“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute in Schwerin.

Die Ministerpräsidentin wird nach der Pressekonferenz von Minister Pegel und Frau Professorin Weitemeyer ein kurzes Statement in der Staatskanzlei abgeben. Über die Uhrzeit wird kurzfristig informiert. Das Statement wird auch über den Facebook-Kanal der Staatskanzlei übertragen.

„Wir werden das Gutachten jetzt den Landtagsfraktionen vorstellen. Die Auflösung durch den Vorstand ist danach der vorrangige Weg, aber auch die Aufhebung ist möglich. Mit diesem Gutachten liegt uns die Expertise einer hochanerkannten Stiftungsexpertin vor, auf die wir unser weiteres Handeln sicher stützen können“, erklärte Innenminister Christian Pegel.

Erneuerbare Energien mit Wachstum in M-V

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sind nach Angaben des Statistischen Amtes in den vergangenen 20 Jahren immer mehr Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien entstanden.

„Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine der drängendsten Aufgaben dieser Zeit. Vor allem die Nutzung von Wind und Sonne zur Stromerzeugung hat in Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Das spricht für die wachsende Bedeutung von erneuerbaren Energieträgern. Strom zu produzieren reicht dabei längst nicht mehr aus. Wir brauchen auch die dafür notwendigen Speichertechnologien, zudem müssen die Wärmeversorgung und die E-Mobilität immer mehr durch erneuerbare Energien gedeckt werden, weg von den fossilen Energien Gas und Öl. Forschung und Entwicklung – die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft sind dafür ein wichtiger Schlüssel. Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien werden qualifizierte Arbeitsplätze im Land geschaffen. Das stärkt die regionale Wirtschaft vor Ort,“ so Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer

Meyer machte abschließend auch auf die Herausforderungen beim Ausbau regenerativer Energien aufmerksam. „Es ist wichtig bei Planungsverfahren insgesamt schneller werden. Die Zusammenarbeit zwischen Genehmigungs- und Naturschutzbehörden, Landesplanung und kommunaler Ebene kann weiter verbessert werden. Gleichzeitig muss die Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern vorhanden sein. Das ist und bleibt eine große Herausforderung und auch eine gemeinsame Aufgabe, die Probleme vor Ort gemeinsam zu lösen“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

  • Anlagen: Im Jahr 2021 gab es insgesamt 25.124 Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Das waren rund 19-mal so viele wie im Jahr 2002 mit 1.313 Anlagen.
  • Gesamtleistung: Im Jahr 2002 lag die Gesamtleistung der Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bei 803 Megawatt – im Jahr 2021 lag die Gesamtleistung bei 7.717 Megawatt.
  • Leistung nach Anlagen: Windkraftanlagen dominieren nach Leistung bei den Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Insgesamt 2.107 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 4.599 Megawatt nutzten 2021 die Windenergie zur Stromerzeugung. 89 Prozent der Windkraftanlagen (1.876) befanden sich an Land (onshore), 231 Windkraftanlagen in der Ostsee (offshore).
  • Art der Anlagen: Nach Anzahl dominieren Photovoltaikanlagen, von denen es 2021 in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 22.414 gab. Sie hatten zusammen eine Leistung von 2.679 MW.
  • Netzeinspeisung: Insgesamt gab es 2021 in Mecklenburg-Vorpommern 25.906 Anlagen zur Stromerzeugung mit Netzeinspeisung. Sie hatten eine Gesamtleistung von 8.661 Megawatt.

Weiterführende Informationen zum Thema Energie finden Sie auf den Internetseiten des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern unter Energie.

Klimaschutz in landeseigenen Gebäuden

Schwerin – Gebäude spielen beim Klimaschutz eine wichtige Rolle, denn sie haben einen wesentlichen Anteil am Gesamtenergiebedarf und an den Treibhausgasemissionen.

„Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat sich das Ziel gesetzt, die Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu gestalten. Ein wichtiger Meilenstein dazu sind klimaneutrale Landesgebäude“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern hat daher verpflichtende Energieeffizienzfestlegungen getroffen, die die Senkung des Energiebedarfs und die Nutzung erneuerbarer Energien festschreiben. Dr. Heiko Geue.

„Wir wollen nicht nur die geltenden, gesetzlichen energetischen Anforderungen bei Neubau- und Sanierungsbauvorhaben einhalten, sondern diese ab sofort deutlich unterschreiten. Zusätzlich muss der Energiebedarf mindestens zu 75 % aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden.“

Im Einzelnen werden bei Neubauten und Sanierungen daher ab sofort folgende Festlegungen umgesetzt:

  • Bei Baumaßnahmen des Landes ist sicherzustellen, dass die Planung und Durchführung von Neubaumaßnahmen unter der Maßgabe eines energetischen Standards erfolgt, bei dem der Jahres-Primärenergiebedarf maximal 40 % statt der gesetzlich erlaubte 75 % des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) beträgt (EG 40).
  • Bei allen Grundinstandsetzungen im Gebäudebestand des Landes ist für die Planung und Durchführung ein energetischer Standard zu berücksichtigen, bei dem der Jahres-Primärenergiebedarf maximal 55 % statt der gesetzlich erlaubten 140 % des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes gemäß GEG beträgt (EG 55).
  • Vorrang für Erneuerbare Energien: Der Energiebedarf muss zu mindestens 75 % aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden. Wärmeerzeugung aus Öl, festen fossilen Brennstoffen oder Biomasse wird ausgeschlossen.

Dass sich die Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern bereits auf einem guten Weg befindet, zeigt der Energiebericht 2021, der jährlich von der Staatlichen Bau- und Liegenschaftsverwaltung Mecklenburg-Vorpommern herausgegeben wird. In diesem werden die Energieverbrauchsdaten und -kosten aller von den Dienststellen genutzten Liegenschaften im Eigentum des Landes Mecklenburg-Vorpommern ausgewertet.

„Der Energiebericht 2021 zeigt, dass wir schon bisher große Fortschritte beim energieeffizienten Bauen und Bewirtschaften machen konnten. Das gilt sowohl bei den geringeren Wärme- und Wasserverbräuchen, als auch beim gesunkenen Stromverbrauch. Insbesondere durch den seit 2012 ausschließlichen Bezug von Ökostrom konnten die jährlichen Treibhausgasemissionen gegenüber dem Jahr 2000 um 59 Prozent – das waren 2020 58.000 Tonnen CO2 Ausstoß weniger als vor zwanzig Jahren – gesenkt werden. Der Anteil regenerativer Energie zur Deckung des Strom- und Wärmebedarfs beträgt mittlerweile 39,5 Prozent“, erläutert Dr. Heiko Geue.

Tag der Erneuerbaren Energien

Aktionswochenende zum „Tag der Erneuerbaren Energien“ offiziell gestartet

Grevesmühlen – Energiestaatssekretärin Ines Jesse hat am Freitag in Grevesmühlen (Landkreis Nordwestmecklenburg) offiziell das Aktionswochenende zum „Tag der Erneuerbaren Energien“ in Mecklenburg-Vorpommern eröffnet.

„Ziel der Landesregierung ist es, bis 2035 rechnerisch den gesamten Energiebedarf des Landes aus erneuerbaren Quellen zu decken. Mit dem Aktionswochenende zum bundesweiten ´Tag der Erneuerbaren Energien´ bietet sich Interessierten die Chance, in die Welt der erneuerbaren Energien einzutauchen, die Technik vor Ort zu verstehen, anzufassen und Fragen zu stellen. Denn umfassende Informationen und wissensbasierte Aufklärung sind die wichtigsten Begleiter, um noch mehr Menschen auf den Weg zur Klimaneutralität über den Ausbau der erneuerbaren Energien mitzunehmen“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse vor Ort.

Die offizielle Auftaktveranstaltung des Aktionswochenendes wurde durch den Verein „Grevesmühlen – Stadt ohne WATT, Verein für nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung e.V.“ organisiert.

Mehr als 400 Schülerinnen und Schüler aus sechs Schulen der Region nutzten die Möglichkeit, sich in Unternehmen wie beispielsweise den Stadtwerken Grevesmühlen GmbH, dem Zweckverband Grevesmühlen, der IAG Selmsdorf und der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft Grevesmühlen (WOBAG) zu informieren. Fachkräfte vor Ort erläuterten unter anderem die gesamten Abläufe einer Biogasanlage, den Aufbau eines Photovoltaikmoduls, die Funktionsweise einer Windkraftanlage und den Klärprozess auf der Kläranlage.

„Der Verein ´Stadt ohne Watt´ ist seit vielen Jahren Vorreiter im Bereich der Nutzung der erneuerbaren Energien auf der einen Seite sowie Information und Aufklärung auf der anderen Seite. Bereits im zehnten Jahr wird die offizielle Auftaktveranstaltung zum ´Tag der Erneuerbaren Energien´ von den engagierten Vereinsmitgliedern gestaltet. Das ist eine herausragende Leistung“, sagte Jesse.

Zum „Tag der Erneuerbaren Energien“ finden insgesamt 32 Aktionen von 33 Akteuren im ganzen Land zu den Sparten Windenergie, Solarenergie, Bioenergie, Geothermie, Elektromobilität, Speicher und Energieeffizienz statt. Unter www.energietag-mv.de ist eine Übersicht aller Veranstaltungen zu finden.

Tag der Erneuerbaren Energien

Meyer: Wichtiges Zukunftsthema für Mecklenburg-Vorpommern – mehr als 30 Mitmach-Aktionen im ganzen Land

Schwerin – Besichtigung einer Biogasanlage, Führungen am Wärmespeicher, Solarbootrennen, Besteigung einer Windenergieanlage und Beratungen zum Thema Klimaschutz – in Mecklenburg-Vorpommern findet zum bundesweiten „Tag der Erneuerbaren Energien“ ein Aktionswochenende vom 29. April bis 01. Mai statt.

„Erneuerbare Energien sind ein wichtigstes Zukunftsthema für Mecklenburg-Vorpommern. Wir haben uns vorgenommen, bis 2035 rechnerisch den gesamten Energiebedarf des Landes für Strom, Wärme und Mobilität aus erneuerbaren Quellen zu decken. Dafür müssen wir noch einiges tun und teilweise auch noch Überzeugungsarbeit leisten. Dabei hilft das Aktionswochenende. Interessierte können sich im ganzen Land bei mehr als 30 Mitmach-Aktionen umfassend zum Thema Erneuerbare Energien informieren und ganz praktisch erleben, was schon heute umsetzbar ist, im Kleinen wie im Großen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer im Vorfeld des Aktionswochenendes.

Neben der Initiative „Stadt ohne Watt e.V.“ aus Grevesmühlen, der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Lichtenhagen und „Die Meck-Schweizer GmbH“ mit einem Tag der offenen Tür in Gessin bei Basedow nehmen am Aktionswochenende unter anderem die Stadtwerke Schwerin und Rostock, die LEKA MV mit Aktionen in Neustrelitz und Stralsund sowie auch die WEMAG AG mit ihrem Batteriespeicher in Schwerin teil. Am 29. April bietet die SmartHeat Deutschland GmbH in Güstrow einen Tag der offenen Tür zum Thema Wärmepumpen an.

Im Vorfeld des Aktionswochenendes bietet die Handwerkskammer Schwerin am Donnerstag, den 28. April Vorträge zum Thema „Elektromobilität auf dem Prüfstand“ an. Zudem hat die eon energy am gleichen Tag eine Jobbörse an der Universität Rostock organisiert. „Die Vielfalt zum Thema ´Erneuerbare Energien´ bei uns im Land ist groß. Mit der Veranstaltungsreihe wird auf die Möglichkeiten einer nachhaltigen und klimafreundlichen Energieversorgung in Mecklenburg-Vorpommern aufmerksam gemacht“, sagte Meyer.

Im Rahmen des deutsch-polnischen EU-Projektes „Modellregion der Erneuerbaren Energien – Inseln Usedom und Wollin“, wollen die deutschen und polnischen Projektpartner das Vorhaben zu Forschungen auf der Insel, Fragen der Elektromobilität und Ladeinfrastruktur sowie Ideen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit vorstellen. Mit dabei sind die Inselwerke eG, die unter anderem von der im Projekt erstellten Elektromobilitäts- und Ladeinfrastrukturstudie für die Insel Usedom berichten.

Als Besonderheit vor Ort gibt es eine Glühbirnen-Umtausch-Aktion – wer eine alten Glühbirne oder Halogenleuchte vorbeibringt, erhält ein neues energieeffizientes LED-Leuchtmittel dafür (Tausch von nicht defekten Glühbirnen und Halogenleuchten; maximal zwei pro Haushalt; verfügbare Fassungen: E27 und E14; so lange der Vorrat reicht).

Alle Veranstaltungen mit ausführlichen Informationen unter www.energietag-mv.de.