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Kategorie: Klimaschutz

Klare Regeln für Photovoltaik auf Agrarflächen

Schwerin – Nach der Landtagsdebatte zum Ausbau der Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen häufen sich die Anfragen von Landwirten, Flächeneigentümern und Planern zur Zulässigkeit von Freiflächen-PVA auf landwirtschaftlichen Flächen in MV.

„Rechtsrahmen und Grundlage für Genehmigungen von FF-PVA sind und bleiben das gültige Landesraumentwicklungsprogramm und die dort festgelegten Ziele und Grundsätze sowie das Baurecht“, stellt Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Backhaus klar.

„Landwirtschaftliche Flächen sind die wichtigste unvermehrbare Produktionsgrundlage für landwirtschaftliche Unternehmen und deshalb ist der Schutz dieser Flächen vor anderen Nutzungen ein wichtiges Ziel.“, betont der Minister. Die Nutzung von Dachflächen für PV-Anlagen und die Lenkung von FF-PVA, insbesondere auf Konversionsstandorte bleiben aus seiner Sicht zentrale Anliegen beim weiteren Ausbau der Erzeugung erneuerbarer Energie mit PV-Anlagen.

Die Debatte im Landtag zum Thema „Potentiale der Photovoltaik heben – Nutzung auf Ackerflächen ermöglichen“ bezog sich insbesondere auf das Planungsziel 5.3.9 des LEP, wonach landwirtschaftlich genutzte Flächen nur in einem Streifen von 110 Metern beiderseits von Autobahnen, Bundesstraßen und Schienenwegen für FF-PVA in Anspruch genommen werden dürfen.

Für Herrn Minister Dr. Backhaus waren in dieser Abstimmung die Zustimmung des Landwirts, der konkrete Nutzen für die Gemeinde, der Schutz guter Böden mit Bodenpunkten über 40 vor einer Bebauung mit FF-PVA und eine Lenkungswirkung auf schwächere Standorte besonders wichtig. Bei der Planung und Vorbereitung von FF-PVA müssen nach wie vor die Vorgaben aus der Raumordnung und die unterschiedlichen Schutzerfordernisse für einen konkreten Standort, wie der Natur-, Boden- oder Gewässerschutz strikt befolgt werden.

Die Entschließung im Landtag gibt der Landesregierung einen Rahmen vor, welche Aspekte bei der Prüfung, ob für eine vorgelegte Planung eines Solarparks außerhalb der im LEP dargestellten Kulissen ein Zielabweichungsverfahren eingeleitet werden soll, Berücksichtigung finden sollten.

„Die Entschließung des Landtages stellt jedoch nicht eine „Blaupause“ dar, welche Solarparkplanungen zukünftig genehmigt werden können.“, macht Minister Dr. Backhaus deutlich.

„Wir brauchen den stärkeren Ausbau der erneuerbaren Energien, um Klimaneutralität bis 2045 erreichen zu können, wir brauchen den Schutz von Flächen vor einer weiteren Bebauung und wir brauchen wirtschaftliche Effekte im ländlichen Raum, auch durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Deshalb stellt die Entschließung des Landtags eine ausgewogene Vorgabe dar.“ So Backhaus weiter.

Eine nicht zu überwindende Hürde für die Planung von FF-PVA auf landwirtschaftlichen Flächen, die aktuell in weiten Teilen des Landes durch das Planungsziel 5.3.9 gegeben ist, sei für ihn auf Grund der Notwendigkeit zur Energiewende nicht mehr zeitgemäß. Danach durften landwirtschaftlich genutzte Flächen nur in einem Streifen von 110 Metern beiderseits von Autobahnen, Bundesstraßen und Schienenwegen für FF-PVA in Anspruch genommen werden.

Einen Ausverkauf landwirtschaftlicher Flächen für FF-PVA wird es mit ihm nicht geben, so Minister Dr. Backhaus. Deshalb sei für ihn auch die Einigung auf eine Flächenobergrenze von insgesamt maximal 5.000 ha so entscheidend gewesen.

Der bayrische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Fall entschieden, dass mit Schafen beweidetes Grünland unter aufgeständerten FF-PVA als landwirtschaftlich genutzte Flächen gelten und beihilfefähig sind. Das Land BY, das BMEL und andere BL, so auch MV lehnen diese Entscheidung ab und plädieren wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage dafür, dass BY gegen die Entscheidung vorgeht. Es ist zunächst eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision erforderlich, da der VGH die Revision nicht zugelassen hat.

Umrüstung der Straßenbeleuchtung

Wiendorf – Für die energieeffiziente Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik in Wiendorf im Landkreis Rostock erhält die Gemeinde vom Energieministerium einen Zuschuss in Höhe von knapp 37.000 Euro.

Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen. Die Gesamtkosten für dieses Vorhaben betragen rund 92.000 Euro.

Das Vorhaben umfasst die Umrüstung von 164 Quecksilber- bzw. Natriumdampflampen auf LED-Technik. Ziel ist es, den Stromverbrauch und damit auch die Stromkosten zu senken. Jährlich können so ca. 66.000 Kilowattstunden Strom sowie rund 39 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.

LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung

Mellenthin – Die Gemeinde Mellenthin im Landkreis Vorpommern-Greifswald erhält für den Ortsteil Morgenitz vom Energieministerium einen Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 24.600 Euro. Damit soll die Straßenbeleuchtung auf LED-Technik umgerüstet werden.

Die Fördermittel stammen aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) und dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen. Die Gesamtkosten betragen rund 62.000 Euro.

Vorgesehen ist, 49 Quecksilberdampflampen auf LED-Technik umzurüsten. Dabei werden zwei der Masten ersetzt. Insgesamt werden ca. 210 Meter Kabel für das Vorhaben neu verlegt.

Dank der Umrüstung auf LED-Technik können der Verbrauch um rund 15.000 Kilowattstunden Strom sowie die Betriebskosten um rund 4.000 Euro gesenkt werden. Dabei werden rund 8,6 Tonnen Kohlenstoffdioxid eingespart.

Die Umrüstung soll bis Mai 2022 abgeschlossen sein.

Umrüstung der Straßenbeleuchtung

Dassow – Für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik in Dassow, Teilgartenstraße, Schulgang und im OT Wieschendorf Am Park erhält die Stadt im Landkreis Nordwestmecklenburg vom Energieministerium einen Zuschuss in Höhe von 53.000 Euro.

Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen. Die Gesamtkosten für dieses Vorhaben betragen 133.000 Euro.

Von den vorhandenen 19 Natriumdampflampen werden alle inklusive Maste ersetzt. In der Straße Schulgang wird eine weitere Leuchte und im Ortsteil Wieschendorf Am Park eine Lampe weniger installiert. Zudem werden ca. 820 Meter Kabel erneuert und Schaltanlagen ausgetauscht.

Durch diese Maßnahmen können jährlich knapp drei Tonnen Kohlendioxid und rund 5.000 Kilowattstunden Strom eingespart werden.

Energie Campus bündelt Forschungskompetenz

Rostock – Der Energie Campus an der Universität Rostock kann seine innovative Arbeit durch die Förderung des Landes fortsetzen und auch ausbauen. Wissenschaftsministerin Bettina Martin hat am Freitag einen entsprechenden Bescheid über 180.000 Euro aus dem Strategiefonds des Landes an der Universität Rostock übergeben.

„Die Arbeit des Energie Campus strahlt über die Grenzen der Universität hinaus“, so Martin. „Es werden nicht nur wissenschaftliche Kompetenzen gebündelt, sondern mit seiner Arbeit beflügelt der Energie Campus auch Unternehmen in der Region. Zusätzlich sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch an den Schulen aktiv und vermitteln jungen Menschen ein besseres Verständnis in den MINT-Fächern.“

Das Ziel ist die Bündelung von Forschungskompetenzen der Hochschule im Land Mecklenburg-Vorpommern zur gemeinschaftlichen und interdisziplinären Einwerbung von öffentlichen Partnern sowie privaten Unternehmen für Forschungsprojekte im Bereich der erneuerbaren Energien und Bioenergie. Weiterhin soll durch geeignete Aktivitäten, wie den Transfer von Ergebnissen und diverse Maßnahmen im Bereich der Lehre (Online-Vorträge, Anwenderseminare bzw. in Hybridmodellen), Aus- und Erwachsenenbildung an Schulen und Hochschulen, die Attraktivität der Agrar- und Umweltingenieurwissenschaften in Mecklenburg-Vorpommern gestärkt und erhöht werden.

So sollen auch auf Basis der Förderung vermarktungsfähige Produkte für aktuelle gesellschaftspolitische Themen, wie der Verbesserung des Tierwohls, der effizienteren Nutzung von Stickstoff für das Pflanzenwachstum und der damit einhergehenden Emissionsreduktion, etabliert werden.

In einer ersten Projektlaufzeit konnte über die Mittel des Energie Campus von 2016 bis 2018 mit der Professur Agrartechnologie und Verfahrenstechnik ein Projektvolumen von rund 2,0 Mio. Euro in sieben Projekten eingeworben werden. Für die weitere Etablierung des Energie Campus an der Universität Rostock sind bereits neue innovative Ideen vorhanden, die durch die jetzt erfolgende zweite Phase der Finanzierung umgesetzt werden können.

Mit einer Anschlussfinanzierung wird eine Verstetigung des Energie Campus an der Universität Rostock mit ersten innovativen Produkten (Prototypen) ermöglicht, damit sich dauerhaft eine nachhaltige Struktur herausbilden und etablieren kann.

„Der Energie Campus ist ein gutes Beispiel, mit welchen innovativen Ideen und Ansätzen am Forschungsstandort Mecklenburg-Vorpommern gearbeitet wird“, so Martin. „Ich bin der Universität Rostock für ihren Einsatz dankbar und zuversichtlich, dass die Arbeit des Energie Campus künftig Früchte tragen wird.“

Techn. Inbetriebnahme des Solarparks Zietlitz

WEMAG und Evangelische Landeskirche in Württemberg investieren in EEG-Kraftwerk / Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hebt die Bedeutung erneuerbarer Energien für die Zukunft hervor

Linstow – Nach rund zehnmonatiger Bauzeit ist im Ortsteil Zietlitz in der Gemeinde Dobbin-Linstow (Landkreis Rostock) der Solarpark ans Netz gegangen. Es ist das derzeit größte Ausschreibungsobjekt im Solarbereich in Deutschland, das nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert wird.

Zu den Gästen der technischen Inbetriebnahme des Solarparks gehörte auch die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern. „In den nächsten Jahren steht auch Mecklenburg-Vorpommern vor der Herausforderung, klimaneutraler zu wirtschaften. Gleichzeitig brauchen wir, gerade nach der Corona-Krise, wirtschaftliches Wachstum, gute Arbeitsplätze und sozialen Ausgleich. Ein Bereich, in dem wir Wirtschaft, Umwelt und Soziales gemeinsam voranbringen können, sind die erneuerbaren Energien. Saubere Energie, bei uns im Land produziert, mit guten Arbeitsplätzen, für saubere Industrie bei uns im Land, ebenfalls mit guten Arbeitsplätzen. Der Solarpark Zietlitz ist ein großer Schritt auf diesem Weg“, sagte Manuela Schwesig.

„Als moderner Öko-Energieversorger vernetzen wir nicht nur Erneuerbare-Energien-Anlagen in der Region, sondern bauen auch eigene Kraftwerke. Der Solarpark Zietlitz ist das bislang größte Photovoltaikprojekt, das die WEMAG gemeinsam mit Partnern gebaut hat“, sagte WEMAG-Vorstand Thomas Murche. Die Anlage zeichne sich durch hochwertige Komponenten, eine leistungsstarke IT-Infrastruktur und ein gehobenes Sicherheitskonzept aus. „Der Zugang funktioniert nicht mehr mit einem konventionellen Schlüssel, sondern digital und das Monitoring der PV-Anlage erfolgt über eine Satellitenkommunikation“, erklärte Thomas Murche.

Die Photovoltaikanlage steht auf dem Gelände des ehemaligen Kiestagebaus. Die rund 200.000 PV-Module sind auf einer Gesamtfläche von etwa 86 Hektar errichtet worden. Das entspricht etwa der Größe von 140 Fußballfeldern. Der Park verfügt über eine Nennleistung von 80 Megawatt Peak. Die jährlich produzierte Strommenge von rund 74.000 Megawattstunden reicht aus, um bis zu 18.500 Vier-Personen-Haushalte pro Jahr mit Sonnenstrom zu versorgen. Darüber hinaus werden etwa 40.000 Tonnen Kohlendioxid vermieden.

„Zietlitz ist ein sehr gutes Beispiel für die notwendige Transformation in Richtung einer klimaneutralen Zukunft. Es ist unser aller Verantwortung, den Weg für den Ausbau erneuerbarer Energien zu ebnen. Gemeinsam. Jetzt.“, erklärte Joachim Goldbeck, Geschäftsführer der Goldbeck Solar GmbH und Präsident des Bundesverbandes Solarwirtschaft.

Neben der WEMAG gehört die Evangelische Landeskirche in Württemberg zu den Investoren des Solarparks. „Mit diesem Leuchtturmprojekt bauen wir unser Beteiligungsportfolio an erneuerbaren Energien sowie unseren aktiven Beitrag zum Klimaschutz weiter aus. Dies entspricht unserem kirchlichen Ziel, die Schöpfung zu bewahren – und ermöglicht gleichzeitig, die Altersversorgung unserer Mitarbeitenden abzusichern. Wir freuen uns über die Zusammenarbeit mit der WEMAG, die wie die Landeskirche langfristig denkt und nachhaltig ausgerichtet ist“, erklärte Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup, Finanzdezernent der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.

Einfachere Regeln für private Photvoltaikanlagen

Schwerin – Bislang mussten Eigenheimbesitzer, die überschüssigen Strom aus ihren Photovoltaikanlagen ins öffentliche Netz einspeisten, die Einnahmen in einer Steuererklärung angeben. Die damit einhergehenden Pflichten sind jetzt deutlich vereinfacht worden.

Viele Eigenheimbesitzer nutzen die Möglichkeit der Stromerzeugung über kleine Photovoltaikanlagen auf ihrem Dach. Oftmals wird mehr Strom erzeugt, als für die Eigennutzung erforderlich ist. Der überschüssige Strom wird dann für ein geringes Entgelt ins öffentliche Netz eingespeist. In der Einkommensteuererklärung mussten diese Einnahmen angegeben werden, da die Eigenheimbesitzer damit gewerblich tätig werden. Zudem war es daher bisher erforderlich, aufwendig nachzuweisen, ob die Tätigkeit auf Dauer einen Gewinn abwirft. Diese aufwendige Nachweispflicht der Gewinnerzielungsabsicht wird jetzt vereinfacht.

Nachdem sich die Bundesländer mit dem Bund auf Vereinfachungsregeln verständigt haben, gilt ab sofort, dass bei Eigenheimbesitzern mit einer Photovoltaikanlage von bis zu 10 kW und Blockheizkraftwerken von bis zu 2,5 kW Leistung, die nach dem 31.12.2003 in Betrieb genommen wurden, keine Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht mehr erfolgen muss. Zu diesem Zweck muss der Betreiber der Anlage lediglich erklären, dass er von der Vereinfachungsregelung Gebrauch machen möchte.

Die Einkünfte aus der Stromproduktion müssen dann nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. In allen noch offenen Steuerjahren wird bei Abgabe der Erklärung unterstellt, dass einkommensteuerlich keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Mit diesem unbürokratischen Weg wird das Betreiben kleiner Photovoltaikanlagen auf dem eigenen Haus lukrativer.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Der Ausbau von erneuerbaren Energien sollte nicht durch bürokratische Hürden zusätzlich und unnötig erschwert werden. Gemeinsam mit den anderen Bundesländern haben wir uns daher mit dem Bund geeinigt, die Regeln für kleine Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke sehr viel einfacher zu gestalten. So wird es für Eigenheimbesitzer noch unkomplizierter einen kleinen Beitrag zur Energiewende zu leisten.“

Weitere Informationen sowie ein Vordruck für die Wahlrechtsausübung finden Sie in unserem Steuerportal.

11.000 Euro für Elektro-Ladesäulen

Greifswald – Für die Errichtung von acht Elektro-Ladesäulen übergibt Digitalisierungsminister Christian Pegel am kommenden Freitag der Geschäftsführung des Gesundheitszentrums Greifswald (Landkreis Vorpommern-Greifswald) einen Zuschuss in Höhe von rund 11.000 Euro.

Die Fördermittel dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Unternehmen. Die Gesamtinvestitionskosten betragen 36.742 Euro.

Die Betriebsflotte des Gesundheitszentrums wird zurzeit aktuell rein fossil betrieben. Um den fossilen Ressourcenverbrauch zu mindern, soll die Fahrzeugflotte sukzessive auf Elektromobilität umgestellt werden. Es sollen plug-in Hybrid-Fahrzeuge eingesetzt werden.

Dafür ist es erforderlich, sieben Normalladesäulen mit jeweils einem Ladepunkt mit maximal 22 kW Anschlussleistung für die Betriebsfahrzeuge sowie einen Kundenladepunkt auf dem Firmengelände zu errichten. Die Ladesäulen sollen mit Ökostrom betrieben werden.

Jährlich können so ca. 19 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.