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Kategorie: Kunst und Kultur

Neue Theaterwerkstatt Neustrelitz

Neustrelitz – Die Werkstatt der Theater- und Orchester GmbH Neubrandenburg / Neustrelitz (TOG) wird neu gebaut. Der Grundstein dafür ist im November letzten Jahres in Neustrelitz (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) gelegt worden. In dem Neubau mit 1000 Quadratmetern Grundfläche werden künftig verschiedene Gewerke wie Schlosserei, Tischlerei, Malsaal und Dekorationsabteilung an den Bühnenbildern für die Inszenierungen arbeiten. Zudem ist ein Trakt mit Sanitäranlagen, Büro- und Lagerräumen geplant.

Der Neubau der Werkstätten ist dringend notwendig, weil die Arbeitsbedingungen in den alten Gebäuden nicht mehr tragbar sind und auch den Anforderungen an den Arbeitsschutz nicht entsprechen. Außerdem werden sich mit dem Neubau auch wirtschaftliche Synergien ergeben.

Im Rahmen des Theaterpaktes wurde 2018 zwischen dem Land M-V und den Gesellschaftern der TOG ein Zuschuss vom Land in Höhe von einer Millionen Euro vereinbart. Innenminister Torsten Renz übergab heute dafür den Zuwendungsbescheid.

„Mit dem Theaterpakt gibt es ein klares Bekenntnis des Landes zur Theater- und Orchester GmbH Neubrandenburg / Neustrelitz als Kulturträger für die Region. Wie bereichernd Kultur für unser Leben ist und wie sehr wir sie vermissen, erleben wird gerade besonders schmerzlich in diesen Corona-Zeiten, denn die Pandemie belastet die Kulturszene besonders. Schritt für Schritt startet das kulturelle Leben in Mecklenburg-Vorpommern nun wieder und auch der Werkstatt-Neubau ist ein positives Zeichen.“

Sonderfonds für Kulturveranstalter

Bund legt Sonderfonds für Kulturveranstaltungen mit insgesamt 2,5 Mrd. Euro auf

Schwerin – Kulturministerin Bettina Martin hat den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen begrüßt. Bis zu 2,5 Milliarden Euro stehen zur Verfügung, mit denen ein breit gefächertes kulturelles Angebot wie Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und andere kulturelle Veranstaltungen nach der langen Zeit der Pandemie in Deutschland wieder möglich werden sollen.

„Für Kulturveranstalter in Mecklenburg-Vorpommern ist der Sonderfonds eine große Unterstützung“, sagte die Kulturministerin. „Auf dem Kulturgipfel des Landes haben wir Öffnungsschritte vereinbart, die das kulturelle Leben in Mecklenburg-Vorpommern wieder möglich machen. Die finanzielle Unterstützung über den Sonderfonds ist eine wichtige Stütze für die Kulturveranstalter, da wegen der weiterhin geltenden Abstands- und Hygieneregeln nicht so viele Besucherinnen und Besucher an den Veranstaltungen teilnehmen können und den Veranstaltern wichtige Einnahmen fehlen. Ich freue mich sehr über diesen Sonderfonds, weil er finanzielle Unsicherheiten abstellt und die Kulturszene schneller wieder aktiv werden kann. Mecklenburg-Vorpommern hat sich bei der Auflage des Sonderfonds auf Bundesebene stark eingebracht. Das war wichtig, damit auch die Interessen unserer Kulturveranstalter berücksichtigt wurden“, betonte Martin.

Der Sonderfonds unterstützt die Wiederaufnahme und die Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei zentralen Bausteinen: Ein Baustein ist eine Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen der Länder mit reduziertem Publikum stattfinden. Diese Hilfe steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab 1. August 2021 zur Verfügung. Der zweite Baustein ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab 1. September 2021 geplant werden. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Besucherinnen und Besuchern, die einen langen Planungsvorlauf benötigen.

Umgesetzt wird der Sonderfonds des Bundes über die Kulturministerien der Länder. In Mecklenburg-Vorpommern übernimmt das Landesförderinstitut im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Prüfung und Bewilligung der Anträge. Die Registrierung der Veranstaltungen und die spätere Antragstellung erfolgen über eine zentrale Internetplattform, die von der Freien und Hansestadt Hamburg für alle Länder betreut wird.

Alle Vorbereitungen zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und dem Landesförderinstitut laufen, damit es direkt beim Start der Plattform in Mecklenburg-Vorpommern losgehen kann. Um Rückfragen von Veranstalterinnen und Veranstaltern beantworten zu können, wird eine telefonische Beratungshotline der Länder geschaltet. Das Land Nordrhein-Westfalen organisiert den Aufbau und die Betreuung dieser bundeseinheitlichen Hotline.

Schrittweise Wiedereröffnung des Kulturbetriebs

Martin: Wichtiges Signal für Publikum und Kulturschaffende

Schwerin – Kulturbetriebe und -einrichtungen werden in Mecklenburg-Vorpommern ab dem 1. Juni schrittweise geöffnet. Das gilt sowohl für Veranstaltungen als auch für die kulturelle Bildung. Darauf hat sich heute die Landesregierung mit den Vertreterinnen und Vertretern der vielfältigen Kulturbereiche auf dem Kulturgipfel verständigt. Demnach können Museen, Gedenkstätten, Ausstellungen, Bibliotheken, Archive, Musik- und Jugendkunstschulen sowie Kulturzentren unter Auflagen wieder öffnen. Auch Tanzgruppen können wieder aktiv werden.

Kulturministerin Bettina Martin bezeichnete die Entscheidungen als ein wichtiges Signal für alle Kulturschaffenden und das Publikum. „Mecklenburg-Vorpommern kann sich auf einen Kultursommer freuen. Heute ist ein guter Tag für alle, die monatelang auf Kultur verzichten mussten. Nach den harten, pandemiebedingten Einschränkungen können wir jetzt wieder Kunst und Kultur erleben und genießen. Wir haben klare Öffnungsschritte für alle kulturellen Bereiche vereinbart und damit Planungssicherheit geschaffen.

Schon ab kommender Woche werden die Musikschulen und die Jugendkunstschulen wieder öffnen und die ersten Veranstaltungen mit Einzelgenehmigungen möglich sein. Kunstliebhaber können Ausstellungen oder ein Museum besuchen. Wir haben mit unserem Öffnungsplan dafür gesorgt, dass absehbar alle Bereiche unserer vielfältigen Kultur in unserem Land wieder arbeiten können. Ich freue mich von Herzen darauf, wieder Kunst- und Kulturveranstaltungen zu besuchen und hautnah erleben zu können. Denn eines ist nach den vielen Monaten der Stille um die Kultur klar: Kunst und Kultur brauchen den direkten Kontakt und den menschlichen Austausch.“

Zunächst sollen am Dienstag, den 1. Juni folgende Regelungen gelten:

  • Öffnung von Museen, Gedenkstätten, Ausstellungen 1 Person pro 10 qm, mit Testpflicht
  • Öffnung von Bibliotheken und Archiven für den Publikumsverkehr – 1,5 m Abstand zwischen Sitzplätzen/Tischen und Testpflicht bei der Nutzung der Lesesäle
  • Musik- und Jugendkunstschulen: Öffnung für Gruppenangebote aller Altersgruppen bis 15 Personen innen und 25 Personen außen; Erwachsene mit Test
  • Öffnung soziokultureller Zentren, Literaturhäuser und weiterer Kulturzentren: Öffnung für Gruppenangebote aller Altersgruppen bis 15 Personen innen und 25 Personen außen; Erwachsene mit Test
  • Tanzgruppen: Gruppen aller Altersgruppen bis 15 Personen innen und 25 Personen außen – Erwachsene mit Test
  • Kleinere Veranstaltungen mit maximal 15 Personen innen und maximal 25 Personen außen mit Sitzplatz, Testpflicht und Anzeigepflicht

Mit Einzelfallgenehmigung sollen darüber hinaus – neben den bereits geregelten Modellprojekten – ab dem 1. Juni folgende Veranstaltungen möglich sein (Theater, Opern, Konzerthäuser, Livespielstätten und andere Kulturveranstaltungen): außen mit maximal 250 Personen und innen mit maximal 100 Personen, beides mit Testpflicht und Sitzplatzpflicht. Abstands- und Hygieneregeln sind in allen Fällen einzuhalten.

  • Ab dem 7. Juni gilt darüber hinaus Laienmusikensembles und -chöre: Proben im Freien, max. 25 Personen, Abstandspflicht (Sonderregeln für Gesang und Bläser) – Auftritte ab dem 13. Juli 2021

Eine Ausnahmeregelung gilt für das Landesjugendorchester. Es kann mit Testpflicht am 19. Juni in die Probenphase starten. Proben innen und außen mit mehr als 25 Personen sind damit möglich. Auftritte sind ab dem 21. Juni möglich.

Ebenfalls ab dem 21. Juni können Kinos wieder öffnen. Für sie gilt die Testpflicht, eine Personenobergrenze und die Auflage zur Sitzplatzvergabe wie bei Veranstaltungen.

Soziokulturelle Zentren, Musik- und Jugendkunstschulen können ab dann wieder Veranstaltungen mit einer höheren Personenobergrenze sowie Ferienfreizeiten durchführen. 

Andere Veranstaltungen können dann wieder mit maximal 600 Personen im Außenbereich oder 200 Personen im Innenbereich stattfinden. In jedem Fall gelten die Testpflicht, die Sitzplatzpflicht und der Mindestabstand.

Ab dem 13. Juli können Chöre, Musikensembles und Tanzgruppen wieder auftreten. Auch Proben sind dann wieder mit maximal 15 Personen im Innenbereich möglich.

Für andere Veranstaltungen gilt ab diesem Tag im Außenbereich bei einer Sitzplatzpflicht eine maximale Besucherzahl von 800, ohne Sitzplatzpflicht sind maximal 200 Besucherinnen und Besucher möglich, wobei dann eine Person pro 10 qm zugelassen ist. Findet die Veranstaltung innen statt, muss eine Zuschauerbegrenzung über eine Sitzplatzpflicht erfolgen. Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen sind genehmigungspflichtig.

Für die Modellprojekte gelten die beschlossenen Regelungen. Es handelt sich dabei um:

  • Die Schlossfestspiele des Mecklenburgischen Staatstheaters, Alter Garten und Schlossinnenhof.
  • Die Klassiknacht im Zoo (Außenbereich) (Zoo Rostock & Volkstheater Rostock).
  • Die Schlossfestspiele Neustrelitz, Schlosspark.
  • Die Festspiele M-V mit dem Kinder- und Familienkonzert, Hasenwinkel Schlosspark.

Modernisierung des Staatlichen Museums

Schwerin – Das Staatliche Museum Schwerin soll umfangreich saniert und modernisiert werden. Finanzminister Reinhard Meyer kündigt daher an, dass das Museum ab Oktober dieses Jahres vorerst seine Türen schließt. Die Sanierung wird voraussichtlich im Herbst 2024 abgeschlossen sein.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und der Hamburger Unternehmer Alexander Otto hatten im vergangenen Jahr einen Kooperationsvertrag zur Modernisierung des Staatlichen Museums Schwerin unterzeichnet. Für insgesamt 6,25 Mio. Euro soll das Galeriegebäude umfassend modernisiert werden. Ermöglicht wurde dieses Vorhaben nicht zuletzt durch eine Spendenzusage der Dorit & Alexander Otto Stiftung über 5 Mio. Euro. Dabei handelt es sich um eine Sachspende in Form der erforderlichen Bau- und Planungsleistungen. Alexander Ottos Immobilienunternehmen ECE ist für die Projektplanung und -steuerung verantwortlich. Das Land bringt für die Baumaßnahmen weitere 1,25 Mio. Euro ein. Neben der Modernisierung der Besucherbereiche (Café mit Bookshop, Kasse) sollen durch Umwandlung von Depotflächen zusätzliche Ausstellungsflächen gewonnen und ein Ausstellungsrundlauf geschaffen werden.

Nachdem nun die Abstimmungen mit den zuständigen Ämtern im Land und in der Stadt erfolgt sind, sieht die weitere Planung vor, dass das Museum am 4. Oktober geschlossen wird. Dann sollen zunächst alle Exponate und das Interieur ausgeräumt werden, so dass die baulichen Maßnahmen im ersten Halbjahr 2022 beginnen können. Die Fertigstellung ist bis spätestens Herbst 2024 geplant.

„Ich sehe die Schließung mit einem lachenden und einem weinenden Auge“, so Finanzminister Reinhard Meyer. „Natürlich schmerzt es, wenn das Museum für einige Zeit geschlossen wird, gerade nach dieser entbehrungsreichen Corona-Zeit. Andererseits freue ich mich schon sehr auf die Modernisierung. Wir bekommen mehr Raum für Kunst, ein zeitgemäßeres Ambiente und völlig neue Ausstellungswege. Und ich bin auch froh, dass die Direktorin der Staatlichen Schlösser, Gärten und Kunstsammlungen schon Alternativen zum Kunstgenuss im Museum erarbeitet hat.“

Zunächst wird bis zur Schließung die Ausstellung „Verführung Licht“- Medienkunst im Dialog mit Natur und Gesellschaft“ im Staatlichen Museum Schwerin zu sehen sein. Parallel dazu gibt es bereits zwei Kooperationen: Im Jubiläumsjahr des Doms schlägt die Ausstellung Herzen-Werkstatt (15.6.2021 bis 17.10.2021) eine Brücke zwischen Dom und Museum. Ein weiteres Kooperationsprojekt des Staatlichen Museums ist die Aufarbeitung des Werks von Alfred Heinsohn gemeinsam mit dem Kunstmuseum Schwaan. Die Ausstellung Alfred Heinsohn – Maler der Moderne wird vom 14.8. bis 28.11.2021 in Schwaan zu sehen sein.

Pirko Zinnow, Direktorin der Staatlichen Schlösser, Gärten und Kunstsammlungen: „Den Abschied vom ‚Alten Museum‘ feiern wir Anfang Oktober 2021 mit einem Fest – mit etwas Wehmut, aber die Aussicht auf ein noch schöneres Haus macht es leichter. Für Interessierte sind wir auch während der Bauzeit da: mit einer Ausstellung der schönsten Werke unserer Sammlung im Schloss Schwerin und digitalen Angeboten auf museum-schwerin.de. Und natürlich laufen bereits die Planungen für die Wiedereröffnung des Hauses 2024 mit einer attraktiven Neupräsentation der Sammlungen und Wechselausstellungen.“

Bewerbungen für Immaterielles Kulturerbe

Schwerin – Besondere kulturelle Traditionen und Fähigkeiten aus Mecklenburg-Vorpommern können ab sofort wieder an der Aufnahme in das Immaterielle Kulturerbe der UNESCO teilnehmen. Mit dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes wird weltweit dazu beigetragen, kulturelle Traditionen, Wissen und Können verschiedener Gesellschaften und Kulturen zu dokumentieren, zu erhalten sowie deren Weitergabe an folgende Generationen zu fördern. Seit dem Beitritt Deutschlands zur Konvention im Jahr 2013 findet sich auch Mecklenburg-Vorpommern in der umfangreichen Liste des Immateriellen Kulturerbes wieder.

Im April 2021 ist eine neue Runde gestartet, bei der ausgewählte Projekte in die bundesweite Liste des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen werden können. Derzeit umfasst diese Liste 126 Einträge, aus Mecklenburg-Vorpommern sind es elf.

„Das Immaterielle Kulturerbe steht für Traditionen, die für einen Landstrich und seine Menschen prägend sind. Handwerke, Fähigkeiten, künstlerische Darstellungsformen, die es in dieser Art und Weise nur dort gibt“, sagte Kulturministerin Bettina Martin. „In Mecklenburg-Vorpommern gibt es davon eine ganze Menge, wie zum Beispiel die Zeesboote in der Vorpommerschen Boddenlandschaft, die typischen Holztüren auf Fischland Darß Zingst oder den Martensmann im Nordwesten des Landes.“

Jüngstes Beispiel für Mecklenburg-Vorpommern ist die erfolgreiche gemeinsame Bewerbung des CRYPTONEUM Legenden-Museum Rostock und des Sagen- und Märchenstraße M-V e. V. mit der Vielfalt des Sagen- und Märchenerzählens in Mecklenburg-Vorpommern. Diese Tradition ist jetzt Teil der Liste der guten Praxisbeispiele des bundesweiten Verzeichnisses des Immateriellen Kulturerbes in Deutschland.

Zivilgesellschaftliche Gruppen können Vorschläge zur Aufnahme in das Verzeichnis machen. Es besteht die Möglichkeit, eine Kulturform für das bundesweite Verzeichnis oder ein Modellprogramm für das Register Guter Praxisbeispiele der Erhaltung Immateriellen Kulturerbes vorzuschlagen.

Die Anerkennung als Immaterielles Kulturerbe rückt ein Projekt bzw. eine Tradition in den Fokus der Öffentlichkeit, ist aber auch eine Auszeichnung für die in den meisten Fällen ehrenamtlich Tätigen, die sich für die Erhaltung engagieren.

„Viele alte Kunstformen oder Traditionen wären schon längst in Vergessenheit geraten, wenn nicht viele Menschen in ihrer Freizeit und mit all ihrem Engagement sich für die Erinnerung und die Erhaltung einsetzen würden“, so Martin. „Ich freue mich auf gute Bewerbungen aus Mecklenburg-Vorpommern und hoffe, dass unser Bundesland auch künftig zahlreich in der bundesweiten Liste des Immateriellen Kulturerbes vertreten sein wird.“

Bis zum 30. November 2021 können sich wieder Projekte und Kulturinitiativen für die Aufnahme in die bundesweite Liste bewerben. Die Bewerbungen können an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur gerichtet werden.

Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren sind auch auf den Internetseiten der Deutschen UNESCO-Kommission zu finden.

Kunst-Wettbewerb KlimaSichten

Schwerin – Am 1. Mai 2021 startet der siebte landesweite Klimaschutzwettbewerb des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern. Unter dem Motto „KlimaSichten – Mit Weitblick in die Zukunft“ geht es erneut um eine künstlerische Auseinandersetzung mit den Themen Klimaschutz und Klimawandel.

Prominenter Unterstützer des Wettbewerbs ist der in Rostock geborene und in Mecklenburg lebende Schauspieler Hinnerk Schönemann („Nord bei Nordwest“). Er übernimmt bereits zum dritten Mal die Schirmherrschaft und begründet dies: „Es ist beeindruckend, wie viel Bewusstsein und Einsatz für den Klimaschutz gerade die Kinder und Jugendlichen in diesem kreativen Wettbewerb zeigen. Als Schirmherr des Wettbewerbs möchte ich die Menschen ermutigen, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen und mitzumachen.“

„Im vergangenen Jahr haben wir einen sehr bemerkenswerten Wettbewerb erlebt“, resümiert Energieminister Christian Pegel. „Die große Altersspanne – die jüngste Teilnehmerin war vier und die älteste über 80 Jahre alt – hat uns dabei gezeigt, wie sehr der Schutz des Klimas und der Klimawandel die Menschen generationenübergreifend bewegt. Wir möchten in diesem Jahr über den Wettbewerb den öffentlichen Dialog mit den Menschen fortsetzen und sie wieder mit ihren Botschaften und kreativen Ideen zu Wort, Bild und Klang kommen lassen.“

Teilnehmen können Einzelpersonen und Gruppen (z.B. Schulklassen) mit Beiträgen in den Kategorien Malerei/Grafik, Plakat/Collage, Kurzfilm und einer offenen Kategorie für künstlerische Werke unterschiedlicher Art. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 31. August 2021. Zu gewinnen sind Preisgelder von insgesamt 15.000 Euro.

Die besten Beiträge werden in einem zweistufigen Verfahren ausgewählt: Nach einer Vorauswahl prämiert eine Experten-Jury die Preisträgerinnen und Preisträger in den verschiedenen Kategorien. Unterschieden wird jeweils zwischen Beiträgen von Erwachsenen und denen von Kindern und Jugendlichen. Bei der Bewertung steht neben den künstlerischen Aspekten der thematische Bezug zum Klimaschutz und Klimawandel im Vordergrund.

Alle Informationen zum Wettbewerb gibt es online unter

https://klimasichten.de/.

Durch die Wettbewerbsbeiträge der vergangenen Jahre können Sie sich hier klicken:

http://www.klimaschutzaktionen-mv.de/Blickpunkte/Klimaschutzwettbewerb-2020/

Medienkompetenzpreises MV 2021

Geue: Medienkompetenz ist so wichtig wie Lesen, Schreiben und Rechnen

Rostock – Das Filmfestival im Stadthafen in Rostock (FiSH) beginnt heute mit der Verleihung des Medienkompetenzpreises MV 2021. Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Dr. Heiko Geue, betonte anlässlich der Eröffnung in seiner Videobotschaft die Bedeutung von Medienkompetenz bei uns im Land.

„Medien gehören zu unserem Alltag. Umso wichtiger ist es, sie richtig zu verstehen und sinnvoll zu nutzen. Es ist zunehmend schwieriger, mit seriösen Quellen recherchierte Meldungen von Fake News zu unterscheiden. Deswegen wollen wir Medienkompetenz von klein auf stärken. Wir fangen damit schon im Kitaalter an. Trotz der Erschwernisse durch die Corona-Pandemie haben sich 57 qualitativ hochwertige Projekte aus MV beworben. Gratulation an die Sieger und Kompliment an alle die mitgemacht haben,“ betonte der Staatssekretär in seiner Begrüßung.

Der Medienkompetenz-Preis Mecklenburg-Vorpommern wird zusammen mit der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern ausgerichtet und prämiert Medienbildungsprojekte in M-V. Er gehört seit 16 Jahren fest zum Programm des Filmfestivals.

Geue weiter: „Ich bin von der mit viel Herzblut und Engagement durchgeführten Arbeit der Medienpädagoginnen und Pädagogen beeindruckt. Das Land plant, diese Arbeit durch die Etablierung eines Medienkompetenzzentrums, das eng mit den Medienwerkstätten im ganzen Land zusammenarbeiten soll, zu stärken.“

Erinnerungszeichen erhält Design-Preis

Martin: Großartige Auszeichnung für wichtiges Gedenkzeichen

Schwerin – Das zentrale Erinnerungszeichen des Landes an die Friedliche Revolution 1989, die Installation „Perspektiven zur Freiheit“ in Waren, hat den renommierten Designpreis „iF DESIGN AWARD“ erhalten. Eine internationale Jury, bestehend aus 98 Expertinnen und Experten, hat die beiden Künstler Dagmar Korintenberg und Wolf Kipper ausgezeichnet. Fast 10.000 Beiträge waren für die Preise eingereicht, rund 1.700 wurden in neun Kategorien ausgezeichnet.

„Ich gratuliere den beiden Künstlern sehr herzlich zu diesem international renommierten Designpreis“, sagte Kulturministerin Bettina Martin. „Sie haben die Jury mit ihrem künstlerischen Konzept für das Erinnerungszeichen an die Friedliche Revolution von 1989 in Waren überzeugt. Ich freue mich besonders darüber, dass dieses für unser Land so wichtige Gedenkzeichen an die Friedliche Revolution solch eine hohe Auszeichnung erhält. Es zeigt einmal mehr, wie Kunst und Erinnerung zusammenwirken können. Das gelingt dieser Installation hervorragend. Sie weckt Neugier, bietet Information und Austausch, lädt im öffentlichen Raum zum Erinnern ein und eröffnet `Perspektiven zur Freiheit´.“

Im Oktober 2020 hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in Waren das zentrale Erinnerungszeichen des Landes an die Friedliche Revolution von 1989 „Perspektiven zur Freiheit“ an die Öffentlichkeit (Link zu Bildergalerie) übergeben. In Waren fand 1989 die erste Montagsdemonstration auf dem Gebiet des heutigen Landes Mecklenburg-Vorpommern statt. Mit einem Gang von der St.-Georgen-Kirche zur St.-Marien-Kirche dokumentierten an diesem Tag rund 400 Menschen mit Kerzen in den Händen ihren Willen zur friedlichen Veränderung.

Die iF Design Foundation besteht seit 2018 und ist als gemeinnützige Stiftung die Nachfolgerin des 1953 gegründeten iF Industrie Forum Design e. V. Die Stiftung vergibt jährlich international renommierte Preise an herausragende Projekte, die Design und soziale Verantwortung verbinden.

Im Anhang finden Sie Fotos des Erinnerungszeichens, die zur redaktionellen Benutzung unter Angabe der Fotografen Dagmar Korintenberg und Wolf Kipper frei sind.