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Kategorie: Kunst und Kultur

Ausstellung im Schweriner Dom

Schwesig: Diese Ausstellung im Schweriner Dom geht mir in besonderer Weise ans Herz

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute im Schweriner Dom die Ausstellung „Herzen-Werkstatt“ des Staatlichen Museums eröffnet.

„Diese Ausstellung im Schweriner Dom ist mir eine Herzensangelegenheit. Sehr gern habe ich auch die Schirmherrschaft übernommen. Ich freue mich über die gelungene Kooperation von Staatlichem Museum und Dom. Tradition und Moderne, Stadt und Kirche wurden miteinander in einen fruchtbaren Dialog gebracht. Dass in dieser Ausstellung das Herz als zentrales Symbol für menschliche Zuwendung und gelingendes gesellschaftliches Miteinander gewählt wurde, finde ich richtig. Das ist eine schöne Würdigung dieser beeindruckenden Kathedrale im Herzen meiner Heimatstadt, die in diesem Jahr ihr 850-jähriges Bestehen feiert. Herzlichen Glückwunsch an den Dom und das Staatliche Museum gleichermaßen“, sagte die Ministerpräsidentin bei der Ausstellungseröffnung.

Das Sehen und Handeln mit dem Herzen stehe für Solidarität, gegenseitiges Verständnis und Verbundenheit. „Kunstwerke wie diese hier ermuntern, gemeinsam Erfahrungen zu machen, miteinander ins Gespräch zu kommen und auf diese Weise neue Verbindungen zwischen Menschen zu schaffen.“

Möge diese Ausstellung viele Impulse für gute Gespräche geben, betonte die Regierungschefin. „Ich folge dem Motto der Ausstellung: Man sieht nur mit dem Herz gut! Das gilt gerade jetzt. Wir brauchen unsere Fähigkeit mit dem Herzen zu sehen, beieinander zu sein und füreinander einzustehen, damit wir den Zusammenhalt als Gesellschaft nicht verlieren. Diese Ausstellung geht mir in besonderer Weise ans Herz, vor allem, weil sie hier in diesem beeindruckenden Dom gezeigt wird.“

Festspiele M-V starten durch

Neubrandenburg – „Liebe Kulturschaffende, wir haben Sie vermisst! Jetzt geht es wieder los. Wir alle haben darauf gewartet. Schritt für Schritt erblüht die Kultur in unserem Land. Wir freuen uns darauf, Musik wieder live hören zu können, dabei zu sein, wenn ein großes Orchester so wunderschöne Stücke spielt“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig zur Eröffnung der Festspiele M-V am Sonnabend in der Konzertkirche in Neubrandenburg.

Corona habe den Menschen in den vergangenen 1,5 Jahren viel abverlangt, „in der Wirtschaft wie im Privaten. Die Kultur war von den Corona-Einschränkungen besonders betroffen. Deshalb möchte ich allen Musikerinnen und Musikern, allen, die Kunst und Kultur machen und allen, die zum Beispiel im Veranstaltungsbereich Kunst und Kultur möglich machen, ganz herzlich für ihre Geduld danken“, bekräftigte die Regierungschefin.

Die Schutzmaßnahmen waren und seien immer noch nötig. Schwesig: „Aber wir wollen und können auf Kultur nicht verzichten. Deshalb hat das Land im Rahmen des MV-Schutzfonds 20 Millionen Euro für die Kulturbranche bereitgestellt. Ich freue mich, dass mit den Entscheidungen des Kulturgipfels auch wieder mehr Planungssicherheit für die Kulturveranstalter herrscht.“

Die Ministerpräsidentin dankte dem Team der Festspiele um Intendantin Ursula Haselböck: „Sie haben mit kreativen Ideen und Einfallsreichtum dafür gesorgt, dass die Festspiele MV trotz Einschränkungen und so langer Unterbrechung jetzt wieder durchstarten können. Ihr Einstieg als Intendantin war durch Corona sicher nicht leicht, aber Sie haben trotz schwieriger Bedingungen ein tolles Programm vorbereitet und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern immer wieder zum Weitermachen motiviert. Ganz herzlichen Dank dafür.“

Schlossfestspiele finden statt

Schwesig: Auf eine erfolgreiche Schlossfestspielsaison!

Schwerin –  „Endlich wieder Theater, endlich wieder Schlossfestspiele möchte man rufen! Ich freue mich sehr, dass auf Grund der guten Inzidenzzahlen die Schlossfestspiele hier in Schwerin auf dem Alten Garten stattfinden können. Das ist ein gemeinsamer Erfolg. Ich danke den Bürgerinnen und Bürgern für ihr besonnenes Verhalten in der schwierigen Zeit. Freuen wir uns auf ein wunderbares Musical, dessen Geschichte vor allem durch den gleichnamigen Spielfilm weltweit für Furore gesorgt hat“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig anlässlich der Premiere des Musicals „Titanic“.

Die Ministerpräsidentin zeigte sich optimistisch: „Ich bin mir sicher: Das Interesse beim Publikum wird auch in diesem Jahr ungebrochen sein. Die Schlossfestspiele sind bekannt und beliebt, weit über die Landesgrenze hinaus. Sie können sich auf ihr treues Publikum verlassen. Das ist vor allem dem Engagement des gesamten Ensembles zu verdanken.“

Es sei richtig, entsprechend der Möglichkeiten auch die Kultur wieder anzukurbeln, „Liebe Kulturschaffende, wir haben Sie vermisst. Kultur ist wichtig, nicht nur für die Sonntage, sondern auch für den Alltag. Als Land stehen wir als inzwischen alleiniger Gesellschafter zu unserem Mecklenburgischen Staatstheater, das sein Publikum immer wieder aufs Neue begeistert. Ich danke allen, die so wunderbar dafür sorgen, dass die Schlossfestspiele auch in diesem Jahr ein Erlebnis sein werden und wünsche gute Unterhaltung. Auf eine erfolgreiche Schlossfestspielsaison!“

Am Sonntag (12. Juni) findet im historischen Schlossinnenhof – ebenfalls als Teil der Schlossfestspiele – die Premiere des Stückes „Die Schildbürger“ statt. Auch an diesem Termin wird die Ministerpräsidentin teilnehmen.

Weitere Öffnungsschritte im Kulturbereich

Schwerin  Ab heute greifen auch im Kulturbereich weitreichende Öffnungsschritte. Dank der niedrigen Inzidenz werden die zunächst erst für den 21. Juni 2021 geplanten Öffnungsschritte im Kulturbereich, bereits auf den 11. Juni vorgezogen. Auch zusätzliche weitere Erleichterungen für die Kultur hat die Landesregierung in dieser Woche beschlossen.

„Endlich können wir wieder Kunst und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern erleben. Mit den morgigen Öffnungsschritten können wieder mehr Menschen an Kulturveranstaltungen teilnehmen – sowohl im Innen- als auch im Außenbereich“, sagte Kulturministerin Bettina Martin. „Mit dieser Regelung sind wir einer Bitte der Veranstaltungsorganisatoren auch aus dem Kulturbereich nachgekommen. Wir können uns auf einen Kultursommer freuen“, betonte Martin.

Die Regelungen im Überblick:

  • Veranstaltungen mit bis zu 200 Personen im Innenbereich (bislang waren es 100) und mit bis zu 600 Personen im Außenbereich (bislang waren es 250) sind möglich.
  • Im Außenbereich entfallen die Maskenpflicht und die Testpflicht.
  • Auf Antrag können Landkreise und kreisfreie Städte mit Zustimmung der Gesundheitsbehörde sogar höhere Zahlen zulassen – nämlich 1.250 Personen mit Sitzplatz im Innenbereich und 2.500 Personen im Außenbereich.
  • Im Innenbereich gilt weiterhin die Testpflicht. Außerdem muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Eine sitzplatzgenaue Erfassung der Zuschauer ist nicht mehr erforderlich. Im Außenbereich entfallen die Maskenpflicht und die Testpflicht.
  • Durch die früheren Öffnungsschritte können auch die Kinos früher öffnen. Hier war die Öffnung erst ab 21. Juni vorgesehen. In den Kinos gilt ebenfalls eine Testpflicht, Sitzplatz mit 1,5 m Abstand. Die zulässige Anzahl an Personen ist dieselbe wie bei Veranstaltungen.
  • Die Gruppengrößen in soziokulturellen Zentren, Jugendkunstschulen und Musikschulen für Kurse werden erhöht auf 30 Personen im Innenbereich und 50 Personen im Außenbereich. Es gilt weiterhin die Testpflicht. Diese Gruppengrößen gelten auch für Kooperationsprojekte z. B. von Theatern mit und in Schulen.
  • Für Veranstaltungen in soziokulturellen Zentren, Jugendkunstschulen und Musikschulen gelten die Teilnehmerzahlen aus dem Veranstaltungsbereich.
  • Proben und Auftritte von Chören und Musikensembles sind zugelassen. Auch hier gelten die Gruppengrößen von 30 Personen im Innenbereich und 50 Personen im Außenbereich.

Alle Regelungen sind in der geänderten Corona-Landesverordnung (Corona-LVO M-V) aufgeführt, die am 11. Juni 2021 in einer geänderten Fassung in Kraft tritt.

Neue Theaterwerkstatt Neustrelitz

Neustrelitz – Die Werkstatt der Theater- und Orchester GmbH Neubrandenburg / Neustrelitz (TOG) wird neu gebaut. Der Grundstein dafür ist im November letzten Jahres in Neustrelitz (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) gelegt worden. In dem Neubau mit 1000 Quadratmetern Grundfläche werden künftig verschiedene Gewerke wie Schlosserei, Tischlerei, Malsaal und Dekorationsabteilung an den Bühnenbildern für die Inszenierungen arbeiten. Zudem ist ein Trakt mit Sanitäranlagen, Büro- und Lagerräumen geplant.

Der Neubau der Werkstätten ist dringend notwendig, weil die Arbeitsbedingungen in den alten Gebäuden nicht mehr tragbar sind und auch den Anforderungen an den Arbeitsschutz nicht entsprechen. Außerdem werden sich mit dem Neubau auch wirtschaftliche Synergien ergeben.

Im Rahmen des Theaterpaktes wurde 2018 zwischen dem Land M-V und den Gesellschaftern der TOG ein Zuschuss vom Land in Höhe von einer Millionen Euro vereinbart. Innenminister Torsten Renz übergab heute dafür den Zuwendungsbescheid.

„Mit dem Theaterpakt gibt es ein klares Bekenntnis des Landes zur Theater- und Orchester GmbH Neubrandenburg / Neustrelitz als Kulturträger für die Region. Wie bereichernd Kultur für unser Leben ist und wie sehr wir sie vermissen, erleben wird gerade besonders schmerzlich in diesen Corona-Zeiten, denn die Pandemie belastet die Kulturszene besonders. Schritt für Schritt startet das kulturelle Leben in Mecklenburg-Vorpommern nun wieder und auch der Werkstatt-Neubau ist ein positives Zeichen.“

Sonderfonds für Kulturveranstalter

Bund legt Sonderfonds für Kulturveranstaltungen mit insgesamt 2,5 Mrd. Euro auf

Schwerin – Kulturministerin Bettina Martin hat den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen begrüßt. Bis zu 2,5 Milliarden Euro stehen zur Verfügung, mit denen ein breit gefächertes kulturelles Angebot wie Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und andere kulturelle Veranstaltungen nach der langen Zeit der Pandemie in Deutschland wieder möglich werden sollen.

„Für Kulturveranstalter in Mecklenburg-Vorpommern ist der Sonderfonds eine große Unterstützung“, sagte die Kulturministerin. „Auf dem Kulturgipfel des Landes haben wir Öffnungsschritte vereinbart, die das kulturelle Leben in Mecklenburg-Vorpommern wieder möglich machen. Die finanzielle Unterstützung über den Sonderfonds ist eine wichtige Stütze für die Kulturveranstalter, da wegen der weiterhin geltenden Abstands- und Hygieneregeln nicht so viele Besucherinnen und Besucher an den Veranstaltungen teilnehmen können und den Veranstaltern wichtige Einnahmen fehlen. Ich freue mich sehr über diesen Sonderfonds, weil er finanzielle Unsicherheiten abstellt und die Kulturszene schneller wieder aktiv werden kann. Mecklenburg-Vorpommern hat sich bei der Auflage des Sonderfonds auf Bundesebene stark eingebracht. Das war wichtig, damit auch die Interessen unserer Kulturveranstalter berücksichtigt wurden“, betonte Martin.

Der Sonderfonds unterstützt die Wiederaufnahme und die Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei zentralen Bausteinen: Ein Baustein ist eine Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen der Länder mit reduziertem Publikum stattfinden. Diese Hilfe steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab 1. August 2021 zur Verfügung. Der zweite Baustein ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab 1. September 2021 geplant werden. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Besucherinnen und Besuchern, die einen langen Planungsvorlauf benötigen.

Umgesetzt wird der Sonderfonds des Bundes über die Kulturministerien der Länder. In Mecklenburg-Vorpommern übernimmt das Landesförderinstitut im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Prüfung und Bewilligung der Anträge. Die Registrierung der Veranstaltungen und die spätere Antragstellung erfolgen über eine zentrale Internetplattform, die von der Freien und Hansestadt Hamburg für alle Länder betreut wird.

Alle Vorbereitungen zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und dem Landesförderinstitut laufen, damit es direkt beim Start der Plattform in Mecklenburg-Vorpommern losgehen kann. Um Rückfragen von Veranstalterinnen und Veranstaltern beantworten zu können, wird eine telefonische Beratungshotline der Länder geschaltet. Das Land Nordrhein-Westfalen organisiert den Aufbau und die Betreuung dieser bundeseinheitlichen Hotline.

Schrittweise Wiedereröffnung des Kulturbetriebs

Martin: Wichtiges Signal für Publikum und Kulturschaffende

Schwerin – Kulturbetriebe und -einrichtungen werden in Mecklenburg-Vorpommern ab dem 1. Juni schrittweise geöffnet. Das gilt sowohl für Veranstaltungen als auch für die kulturelle Bildung. Darauf hat sich heute die Landesregierung mit den Vertreterinnen und Vertretern der vielfältigen Kulturbereiche auf dem Kulturgipfel verständigt. Demnach können Museen, Gedenkstätten, Ausstellungen, Bibliotheken, Archive, Musik- und Jugendkunstschulen sowie Kulturzentren unter Auflagen wieder öffnen. Auch Tanzgruppen können wieder aktiv werden.

Kulturministerin Bettina Martin bezeichnete die Entscheidungen als ein wichtiges Signal für alle Kulturschaffenden und das Publikum. „Mecklenburg-Vorpommern kann sich auf einen Kultursommer freuen. Heute ist ein guter Tag für alle, die monatelang auf Kultur verzichten mussten. Nach den harten, pandemiebedingten Einschränkungen können wir jetzt wieder Kunst und Kultur erleben und genießen. Wir haben klare Öffnungsschritte für alle kulturellen Bereiche vereinbart und damit Planungssicherheit geschaffen.

Schon ab kommender Woche werden die Musikschulen und die Jugendkunstschulen wieder öffnen und die ersten Veranstaltungen mit Einzelgenehmigungen möglich sein. Kunstliebhaber können Ausstellungen oder ein Museum besuchen. Wir haben mit unserem Öffnungsplan dafür gesorgt, dass absehbar alle Bereiche unserer vielfältigen Kultur in unserem Land wieder arbeiten können. Ich freue mich von Herzen darauf, wieder Kunst- und Kulturveranstaltungen zu besuchen und hautnah erleben zu können. Denn eines ist nach den vielen Monaten der Stille um die Kultur klar: Kunst und Kultur brauchen den direkten Kontakt und den menschlichen Austausch.“

Zunächst sollen am Dienstag, den 1. Juni folgende Regelungen gelten:

  • Öffnung von Museen, Gedenkstätten, Ausstellungen 1 Person pro 10 qm, mit Testpflicht
  • Öffnung von Bibliotheken und Archiven für den Publikumsverkehr – 1,5 m Abstand zwischen Sitzplätzen/Tischen und Testpflicht bei der Nutzung der Lesesäle
  • Musik- und Jugendkunstschulen: Öffnung für Gruppenangebote aller Altersgruppen bis 15 Personen innen und 25 Personen außen; Erwachsene mit Test
  • Öffnung soziokultureller Zentren, Literaturhäuser und weiterer Kulturzentren: Öffnung für Gruppenangebote aller Altersgruppen bis 15 Personen innen und 25 Personen außen; Erwachsene mit Test
  • Tanzgruppen: Gruppen aller Altersgruppen bis 15 Personen innen und 25 Personen außen – Erwachsene mit Test
  • Kleinere Veranstaltungen mit maximal 15 Personen innen und maximal 25 Personen außen mit Sitzplatz, Testpflicht und Anzeigepflicht

Mit Einzelfallgenehmigung sollen darüber hinaus – neben den bereits geregelten Modellprojekten – ab dem 1. Juni folgende Veranstaltungen möglich sein (Theater, Opern, Konzerthäuser, Livespielstätten und andere Kulturveranstaltungen): außen mit maximal 250 Personen und innen mit maximal 100 Personen, beides mit Testpflicht und Sitzplatzpflicht. Abstands- und Hygieneregeln sind in allen Fällen einzuhalten.

  • Ab dem 7. Juni gilt darüber hinaus Laienmusikensembles und -chöre: Proben im Freien, max. 25 Personen, Abstandspflicht (Sonderregeln für Gesang und Bläser) – Auftritte ab dem 13. Juli 2021

Eine Ausnahmeregelung gilt für das Landesjugendorchester. Es kann mit Testpflicht am 19. Juni in die Probenphase starten. Proben innen und außen mit mehr als 25 Personen sind damit möglich. Auftritte sind ab dem 21. Juni möglich.

Ebenfalls ab dem 21. Juni können Kinos wieder öffnen. Für sie gilt die Testpflicht, eine Personenobergrenze und die Auflage zur Sitzplatzvergabe wie bei Veranstaltungen.

Soziokulturelle Zentren, Musik- und Jugendkunstschulen können ab dann wieder Veranstaltungen mit einer höheren Personenobergrenze sowie Ferienfreizeiten durchführen. 

Andere Veranstaltungen können dann wieder mit maximal 600 Personen im Außenbereich oder 200 Personen im Innenbereich stattfinden. In jedem Fall gelten die Testpflicht, die Sitzplatzpflicht und der Mindestabstand.

Ab dem 13. Juli können Chöre, Musikensembles und Tanzgruppen wieder auftreten. Auch Proben sind dann wieder mit maximal 15 Personen im Innenbereich möglich.

Für andere Veranstaltungen gilt ab diesem Tag im Außenbereich bei einer Sitzplatzpflicht eine maximale Besucherzahl von 800, ohne Sitzplatzpflicht sind maximal 200 Besucherinnen und Besucher möglich, wobei dann eine Person pro 10 qm zugelassen ist. Findet die Veranstaltung innen statt, muss eine Zuschauerbegrenzung über eine Sitzplatzpflicht erfolgen. Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen sind genehmigungspflichtig.

Für die Modellprojekte gelten die beschlossenen Regelungen. Es handelt sich dabei um:

  • Die Schlossfestspiele des Mecklenburgischen Staatstheaters, Alter Garten und Schlossinnenhof.
  • Die Klassiknacht im Zoo (Außenbereich) (Zoo Rostock & Volkstheater Rostock).
  • Die Schlossfestspiele Neustrelitz, Schlosspark.
  • Die Festspiele M-V mit dem Kinder- und Familienkonzert, Hasenwinkel Schlosspark.