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Kategorie: Kunst und Kultur

Welttag des Buches 2021

„Ich schenk dir eine Geschichte“ zum Welttag des Buches

Lehrkräfte können ihre 4. und 5. Klassen sowie Förderschul- und Übergangsklassen für die Aktion „Ich schenk dir eine Geschichte“ zum Welttag des Buches 2021 anmelden. Bis 31. Januar haben sie dort die Möglichkeit, Gutscheine für den Comic-Roman „Biber undercover“ des Autors Rüdiger Bertram und Illustrators Timo Grubing zu bestellen. Das Buch bekommen die Schülerinnen und Schüler gegen Vorlage des Gutscheins im Aktionszeitraum vom 20. April bis 31. Mai 2021 von ihrer örtlichen Buchhandlung geschenkt – während eines Klassenbesuchs oder nach individueller Vereinbarung, abhängig von den dann geltenden Corona-Regeln.

Mit „Biber undercover“ präsentieren die Initiatoren erstmals einen Comicroman, um noch mehr Kinder fürs Lesen zu begeistern. In der Abenteuergeschichte geht es um die Freunde Selma und Tobi, die nachmittags im Chemieraum ihrer Schule experimentieren. Als es dort zu einer Explosion kommt, erwacht der ausgestopfte Biber in der alten Vitrine zum Leben. Felix hat seit seiner Präparation hundert Jahre verschlafen und nun schreckliches Heimweh. Für Tobi und Selma steht fest: Sie bringen den kleinen Nager zurück zu seinem See – großes Biberehrenwort!

„Bücher sind nicht nur ein spannender Zeitvertreib, sie machen auch schlau“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Lesen ist gerade in dieser Zeit, in der wir uns stark einschränken müssen, eine tolle Beschäftigung. Die Aktion ‚Ich schenk dir eine Geschichte‛ begeistert von Jahr zu Jahr viele Schülerinnen und Schüler für das Lesen. Ich bin mir sicher, dass dies auch in diesem Jahr so sein wird. Wer nicht ganz so viel Lust auf Buchstaben hat, wie die Bücherwürmer, kann sich auf das neue Buch besonders freuen. Mit dem Comicroman gibt es auch viel zu schauen und zu entdecken“, so Martin.

Dr. Jörg F. Maas, Hauptgeschäftsführer der Stiftung Lesen, betont: „Das Jahr 2020 hat gezeigt: ‚Ich schenk dir eine Geschichte‘ ist aus der bundesweiten Leseförderung nicht mehr wegzudenken. Selbst unter schwierigsten Bedingungen ist es uns gemeinsam mit dem Buchhandel und den Schulen gelungen, mehr als 820.000 Kindern jeweils ein Buch zu schenken. In diesem Jahr möchten wir noch mehr Schülerinnen und Schüler für das Lesen begeistern. Daher haben wir gemeinsam mit unseren Partnern einen Comicroman entwickelt, der passend für Kinder mit unterschiedlichen Leseniveaus ist und großen Spaß bringt!“

Ich schenk dir eine Geschichte“ ist eine gemeinsame Aktion von Stiftung Lesen, Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Deutsche Post, cbj Verlag und ZDF. Seit 1997 erhalten Schülerinnen und Schüler der 4. und 5. Klassen rund um den UNESCO-Welttag des Buches am 23. April ein Buchgeschenk. Bereits zum 15. Mal übernimmt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur gemeinsam mit den Kultusministerien der übrigen Bundesländer die Schirmherrschaft für die Initiative und finanziert den Druck der Buch-Gutscheine.

Kulturprojekt von schloss bröllin e.V.

Fahrenwalde – Der Verein schloss bröllin e.V. (Gemeinde Fahrenwalde im Landkreis Vorpommern-Greifswald) und die Goleniowski Dom Kultury (Gemeindezentrum in der Stadt Goleniów in der polnischen Woiwodschaft Westpommern – eine Institution zur Förderung der Kultur) sind derzeit im Rahmen eines grenzüberschreitenden Kulturprojektes gemeinsam aktiv.

„Mit dem Vorhaben werden attraktive Kulturorte zwischen Mecklenburg-Vorpommern und der Stadt Goleniów geschaffen. Über Veranstaltungen, gemeinsame Weiterbildungen und den engen Austausch wird so die grenzübergreifende Kooperation gefördert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Ziel des Projekts ist, die beiden Kulturzentren weiterzuentwickeln sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu erweitern und zu professionalisieren. Umgesetzt werden unter anderem die Sammlung von lokalem kulturellem Material wie Liedern, Gedichten und Geschichten, die Veranstaltung von Festivals, Bildungs- und Kunstberatungen sowie Workshops und Aktionen im öffentlichen Raum.

So sollen beispielsweise eine CD mit Musik und regionalen Geschichten sowie ein Dokumentarfilm über die beteiligten Künstler enstehen. Zudem wird das Stallgebäude im Schloss Bröllin zu einem Probenhaus für Tanz und Theater denkmalgerecht umgebaut. Auf der polnischen Seite wird das Bestandgebäude modernisiert. „Mit den offen gestalteten künstlerischen Aktivitäten auf deutscher und polnischer Seite sollen auch die Bewohner der Region eng in das Projekt einbezogen werden. Das verstärkt das Gemeinschaftsgefühl auf beiden Seiten der Grenze“, sagte Glawe.

Die Gesamtkosten betragen rund 1,4 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Projekt in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Kooperationsprogramms Interreg V A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polen. Das Projekt läuft noch bis Ende Juni 2022.

Das Kooperationsprogramm Interreg V A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polen ist Teil der europäischen Kohäsionspolitik und wird im Rahmen des eigenständigen Ziels „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung unterstützt. Das Programm fördert grenzüberschreitende Kooperationsprojekte zwischen deutschen und polnischen Partnern. Für das Programm stehen in der EU-Förderperiode bis 2020 insgesamt 134 Millionen Euro EFRE-Mittel zur Verfügung.

Das Interreg-Programm wird umgesetzt in der Wojewodschaft Westpommern in Polen, den Landkreisen Barnim, Uckermark und Märkisch Oderland in Brandenburg sowie in den Landkreisen Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen und im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in Mecklenburg-Vorpommern. Das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern leitet die Verwaltungsbehörde im Gesamtprogramm.

Künstlerstipendien

Bewerbungen bis 15. Januar 2021 möglich

Schwerin – Das Land vergibt in diesem Jahr reguläre Künstlerstipendien in den Sparten Bildende Kunst einschließlich Fotografie, Darstellende Kunst einschließlich Tanzperformance, Musik einschließlich Komposition, Literatur und für spartenübergreifende Vorhaben. Freischaffende Künstlerinnen und Künstler können noch eine Woche lang ihre Bewerbungen im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Schwerin einreichen. Am 15. Januar 2021 geht der sechswöchige Bewerbungszeitraum zu Ende. Für die regulären Künstlerstipendien stehen 2021 60.000 Euro bereit.

„Die regulären Künstlerstipendien sind eine besondere Form der Einzelkünstlerförderung. Sie haben mittlerweile Tradition und sind begehrt“, sagte Kulturministerin Bettina Martin. „Wir wollen auch in der Corona-Pandemie Künstlerinnen und Künstler in ihrer Entwicklung unterstützen. Die regulären Künstlerstipendien sind nicht zur Absicherung der künstlerischen Arbeit in einer Notlage durch die Corona-Pandemie gedacht. Sie dienen allein der künstlerischen Entfaltung“, erklärte die Ministerin.

Die Stipendien werden in einem geregelten Bewerbungsverfahren vergeben. Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass die Künstlerinnen und Künstler ihren Sitz und Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern haben und sich durch ihr künstlerisches Schaffen ausgewiesen haben. Bei einem Arbeitsstipendium können sie in Form einer Festbetragsfinanzierung bis max. 5.000 Euro erhalten, bei Reisestipendien sind es max. 3.000 Euro als Anteilsfinanzierung und bei einem Aufenthaltsstipendium hängt die Höhe der Unterstützung vom jeweiligen Stipendium ab.

Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine Kunstkommission, die vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur berufen wird. Die aktuelle Ausschreibung für die regulären Künstlerstipendien und Antragsformulare finden Künstlerinnen und Künstler auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

MV-Schutzfonds Kultur

Zweite Runde für Überbrückungsstipendium – Martin: Wir unterstützen in diesen schweren Zeiten die künstlerische Kreativität

Schwerin – Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende in Mecklenburg-Vorpommern können in der Corona-Pandemie eine weitere finanzielle Unterstützung erhalten. Die Landesregierung legt das Überbrückungsstipendium im Jahr 2021 neu auf. Soloselbständige im Kulturbereich können ein erstmaliges oder ein zweites Stipendium in Höhe von 2.000 Euro beantragen. Das Überbrückungsstipendium wird über den MV-Schutzfonds Kultur finanziert, der im Jahr 2021 weitergeführt wird.

„Mit dem Überbrückungsstipendium wollen wir Soloselbstständige zusätzlich unterstützen“, betonte Kulturministerin Bettina Martin. „Für Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende ist es eine schwere Zeit, weil ihnen Räume und Gelegenheiten fehlen, um sich kreativ zu entfalten und sich zu präsentieren. Mit dem Stipendium ermöglichen wir, dass sie Ideen und Konzepte entwickeln, trainieren, proben und üben können bis Engagements, Präsentationen vor Publikum und Veranstaltungen wieder möglich sind. Wir unterstützen gerade auch in diesen schweren Zeiten die künstlerische Kreativität im Land“, betonte Martin.

Das Überbrückungsstipendium kann neben den November- und Dezember-Hilfen des Bundes oder NEUSTART KULTUR gezahlt werden und wird nicht auf diese Programme angerechnet. Das gilt, soweit es nicht denselben Zweck zum Gegenstand hat (keine Doppelförderung). Eine Förderung ist auch möglich, wenn Soloselbstständige bereits das Überbrückungsstipendium für das Jahr 2020 in Anspruch genommen haben. Zu den Anspruchsberechtigten zählen freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler in Mecklenburg-Vorpommern.

„Mit der Neuauflage des Überbrückungsstipendiums zeigt die Landesregierung, wie wichtig ihr das Kulturleben in Mecklenburg-Vorpommern ist“, sagte die Kulturministerin. „Das Stipendium ist eine wichtige zusätzliche Hilfe und dient dem Erhalt und der Pflege unserer Kulturszene und der künstlerischen Produktivität. Gerade freischaffende Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende sind von den Corona-bedingten Einschränkungen besonders hart betroffen. Seit vielen Monaten schon ist ein großer Teil von ihnen in der Ausübung ihrer Kunst erheblich eingeschränkt, was für sie eine existenzbedrohende Situation ist. Mit der Neuauflage des Stipendiums verbinde ich die Hoffnung, dass viele freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler einen Antrag stellen und diese Unterstützung in Anspruch nehmen“, so Martin.

Die Fördergrundsätze finden Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende auf der Internetseite des Landesförderinstitutes (LFI M-V). Dort stehen auch die Antragsformulare zum Download bereit. Ein Antrag für das neue Überbrückungsstipendium muss bis spätestens 31. März 2021 (Posteingang beim LFI M-V) gestellt werden.

Land sichert Festspiele M-V ab

Schwerin – Das Land hat für das Jahr 2021 eine Corona-Hilfe von bis zu 1,5 Millionen Euro für die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern im MV-Schutzfonds reserviert, um ein mögliches finanzielles Defizit der gGmbH auszugleichen und den Bestand zu sichern. Welche Mittel die Festspiele MV vom Land tatsächlich benötigen, hängt davon ab, in welcher Höhe bei den Festspielen ein Defizit entsteht. Deshalb kann die Höhe der Unterstützung auch erst in Zukunft konkret benannt werden.

„Die Festspiele sind ein kulturelles Juwel des Landes, ihre Konzerte aus dem Kulturleben in Mecklenburg-Vorpommern nicht wegzudenken“, erklärte Kulturministerin Bettina Martin. „Die Festspiele sind wie viele andere Kulturanbieter von der Corona-Pandemie besonders hart getroffen, weil ihre Veranstaltungen, mit denen sie viele Menschen begeistern, momentan nicht möglich sind. Mit der in Aussicht gestellten Corona-Hilfe wollen wir den Festspielen eine finanzielle Sicherheit geben, damit sie gut über diese schwere Zeit kommen und wir wieder hochkarätige Konzerte erleben können, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt.“

„Die Pandemie setzt nicht nur der Wirtschaft und dem Arbeitsmarkt zu“, so Finanzminister Reinhard Meyer, „auch die Kultur leidet unter dem Virus. Kein Kino, kein Theater, kein Konzert – umso wichtiger sind jetzt Perspektiven. Die Corona-Hilfe für die Festspiele ist eine solche Perspektive für den Tag, an dem wir wieder gemeinsam mit Freunden Kultur genießen können.“

„Nachdem wir das so herausfordernde Corona-Jahr 2020 mithilfe unseres privaten Eine-Million-Euro-Rettungsschirms aus Spenden und Sponsorengeldern sowie der üblichen öffentlichen Förderung überstanden haben, freut es uns, dass wir mit der finanziellen Rückendeckung des Landes in das für die Kultur nach wie vor ungewisse neue Jahr gehen können“, sagte Festspielintendantin Ursula Haselböck. „Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie werden die Kulturszene und somit auch die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern weiterhin begleiten. Durch die Unterstützung des Landes wird in 2021 gesichert, wofür die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern seit über 30 Jahren stehen: Musik und Kultur auf höchstem Niveau zu den Menschen im ganzen Land zu bringen.“

Im Jubiläumsjahr des 30-jährigen Bestehens mussten die Festspiele wegen der Corona-Pandemie im März den Festspielfrühling Rügen absagen und ihren Festspielsommer neu planen. Unter den Titeln „30 – mal anders“ und „Septemberkonzerte – neu aufgelegt“ fanden 64 pandemiegerecht geplante Konzerte statt. Gleichzeitig wurde im Rahmen des #netzspielsommers am 13. und 14. Juni ein Onlinestream mit digitalen Konzerten, Porträts und Videogrüßen auf den Internetseiten der Festspiele und des Norddeutschen Rundfunks gezeigt. Viele der im Sommer abgesagten Veranstaltungen sollten zudem im neu aus der Taufe gehobenen Festspielwinter nachgeholt werden. Auch diese Konzerte konnten Corona-bedingt nicht durchgeführt werden.

Im Jahr 2020 verzeichnete das Klassikfestival aufgrund der pandemiebedingten Kapazitätsbeschränkungen insgesamt rund 6.500 Besucherinnen und Besucher. Im Jahr 2019 waren es etwa 94.000 Besucherinnen und Besucher. „Wir hoffen, dass 2021 wieder ein besseres Jahr für die Festspiele wird und sie an ihre Erfolge anknüpfen können“, betonten Kulturministerin Martin und Finanzminister Meyer.

Historisches Feldsteinpflaster

Kleine Sensation: Historisches Feldsteinpflaster an der Altan-Mauer am Schloss Güstrow gefunden

Güstrow – Im Zuge der Sanierung von Schloss Güstrow ist bei Erdarbeiten eine bislang unbekannte Pflasterung entdeckt worden. Ersten Erkenntnissen zufolge könnte der Fund auf die Zeit kurz nach dem dreißigjährigen Krieg zurückgehen.

Das Staatliche Bau- und Liegenschaftsamtes Schwerin (SBL Schwerin) saniert derzeit den Altan und die historischen Mauern am Schloss Güstrow. Dabei wurden – unter archäologischer Begleitung – südlich des Torhauses Erdarbeiten durchgeführt und auf etwa 3,5 Meter unter dem Straßenniveau eine bislang unbekannte Pflasterung gefunden. Die Pflasterung erstreckt sich weiter nach Osten offenbar bis zur Mauer und könnte mit dieser einen baulichen Zusammenhang bilden. Die freigelegte Fläche ist sorgfältig mit kleinen Feldsteinen gepflastert, die seitlichen Abwasserrinnen sind auf großen Steinen angelegt.

Erste bauhistorische Erkenntnisse des zuständigen Bauforschers deuten darauf hin, dass der Mauerabschnitt und somit auch die Pflasterung spätestens zusammen mit dem Torhaus entstanden und somit zeitlich der Epoche der Renaissance zuzuordnen sind.

Aus Sicht der Landesdenkmalpflege handelt es sich um einen herausragenden bauhistorischen Befund, der in besonderem Maße dem Verständnis der Residenzgeschichte Güstrows dient. Die aufgefundenen Strukturen weisen auf die Zeit nach dem Dreißigjährigen Krieg, von dem baulich vergleichsweise wenige Zeugnisse erhalten sind. Dabei ist diese Epoche für die Herausbildung der gesellschaftlichen Verhältnisse über lange Zeit und das Verständnis der landesherrlichen Residenzen in Mecklenburg von zentraler Bedeutung.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Das ist schon eine kleine Sensation. Wir werden jetzt dafür sorgen, dass die baulichen Strukturen möglichst unversehrt erhalten bleiben und wissenschaftlich dokumentiert werden. Mir ist aber auch wichtig, dass wir diese Spuren der Geschichte öffentlich erlebbar machen. Hierfür habe ich den SBL Schwerin gebeten, ein baufachliches Konzept zum Umgang mit dem bedeutenden Fund zu erarbeiten.“

Nachwuchskunstpreis 2020 vergeben

Martin: Künstlerinnen und Künstler bei der beruflichen Entwicklung unterstützen

Schwerin – Die Neubrandenburger Künstlerin Rico. hat den Nachwuchskunstpreis für Bildende Kunst des Landes Mecklenburg-Vorpommern erhalten. Der Preis wird über das Programm zur Nachwuchskünstlerförderung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur finanziert.

„Rico. ist Malerin, Fotografin und Objektkünstlerin. Sie arbeitet mit verschiedenen Materialien und ortsbezogen. Ihre Langzeitbelichtungen nehmen eine besondere Bedeutung in ihrem künstlerischen Werk ein. Rico. zeichnet mit der Kamera, spielt mit Struktur und Schein. Ich gratuliere ihr herzlich zur Auszeichnung“, sagte Kulturministerin Bettina Martin, die auch Schirmherrin für den Nachwuchskunstpreis ist.

Der Nachwuchskunstpreis setzt sich aus einem Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro, einer Katalogförderung für eine Publikation im Wert von 3.000 Euro, einem Aufenthaltsstipendium im Künstlerhaus Schloss Plüschow und einer Ausstellung gemeinsam mit den anderen Nominierten zusammen.

„Der Nachwuchskunstpreis hat eine große Bedeutung für das Land. Er ist uns ein wichtiges Anliegen, weil wir im Rahmen der Nachwuchsförderung junge begabte Künstlerinnen und Künstler bei der beruflichen Entwicklung unterstützen und ihnen eine größere Öffentlichkeit ermöglichen können“, erklärte Martin.

Der Nachwuchskunstpreis für Bildende Kunst existiert seit 2016 und wird alle zwei Jahre vergeben. Bisherige Preisträgerinnen waren Ramona Seyfarth (2016) und Pauline Stopp (2018). „Der Nachwuchskunstpreis für Bildende Kunst in Mecklenburg-Vorpommern konnte sich in den vergangenen sechs Jahren gut etablieren und dient dazu, den künstlerischen Nachwuchs in Mecklenburg-Vorpommern zu fördern. Für junge Künstlerinnen und Künstler, die am Anfang ihrer beruflichen Karriere stehen, ist finanzielle Förderung sowie zusätzliche öffentliche Anerkennung, die ein Kunstpreis nach sich zieht, von einer besonderen Bedeutung und hilft ihnen, ihr künstlerisches Schaffen auch über die Landesgrenzen hinaus, bekannter zu machen“, sagte die Leiterin des Künstlerhauses Schloss Plüschow, Miro Zahra.

Im Jahr 2021 ist zudem eine Ausstellung mit der Preisträgerin und den fünf nominierten Nachwuchskünstlerinnen und -künstlern im Schloss Plüschow geplant. Zu den Nominierten zählen Rabea Dransfeld, Lars Heidemann, Charlet Gehrmann, Shirin Goldstein, Maria Konschake. „Wegen der Corona-Pandemie fehlen auch jungen Künstlerinnen und Künstlern die Räume, in denen sie ihre Kunst präsentieren und andere Menschen begeistern können. Ich drücke daher von ganzem Herzen die Daumen, dass diese Ausstellung im kommenden Jahr möglich sein wird“, sagte die Kulturministerin.

Die Auswahl der Nominierten und der Preisträgerin bzw. des Preisträgers trifft eine Fachjury. Sie besteht aus Vertreterinnen und Vertreter des Verbandes der Kunstmuseen, Galerien und Kunstvereine in Mecklenburg-Vorpommern e. V., des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie weiteren Fachleuten.

MV Filmförderung

Schwerin – Am 14.12.2020 trat das Gremium der MV Filmförderung GmbH zu seiner ersten Sitzung zusammen, um über die Vergabe von Filmfördermitteln in Höhe von 1,225 Mio. Euro zu entscheiden. Dazu lagen 29 Anträge vor.

 „Die im Oktober gegründete landeseigene MV Filmförderung GmbH hat ihre Arbeit trotz der schwierigen Umstände unter Corona-Bedingungen aufgenommen“, erklärte der Chef der Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern, Staatssekretär Dr. Heiko Geue. „Wir freuen uns, dass somit noch 2020 eine erste Förderrunde stattfinden konnte, um die schnelle und notwendige Unterstützung der Filmschaffenden zu ermöglichen. Unser Ziel ist es, Mecklenburg-Vorpommern als Standort dieser wichtigen Zukunftsbranche nicht nur zu erhalten, sondern nachhaltig weiter zu entwickeln.“

Das Vergabegremium entschied sich in der Kategorie Produktionsförderung für vier Dokumentar- und vier Spielfilmprojekte, davon zwei Nachwuchsfilme.

Zur Auswahl gehören u.a. die Verfilmung des Kinderbuchklassikers ALFONS ZITTERBACKES CHAOTISCHE KLASSENFAHRT, der auf Rügen gedreht wird und die internationale Produktion LAST SONG FOR STELLA, die u.a. in Schwerin entstehen soll.

Nachwuchstalent Laura Laabs realisiert ihre historische Produktion ROTE STERNE ÜBERM FELD in Bad Kleinen und der junge Rostocker Max Gleschinski erhält eine Förderung für seinen zweiten Spielfilm BAHRI, der in seiner Heimatstadt spielt.

Mit seinem neuen Projekt DANN GEHSTE EBEN NACH PARCHIM widmet sich Dokumentarfilmer Dieter Schumann einem kleinen Provinztheater. Die CLIP Film- und Fernsehproduktion aus Stralsund erhält Förderung für ein Portrait über den Liedermacher Hans-Eckardt Wenzel.

Für die Stoffentwicklung wurden zwei Serien, sowie jeweils ein Spielfilm und ein Dokumentarfilm ausgewählt. Im Serienprojekt ALOHA ROSTOCK wird es um die Surfer-Szene von Warnemünde gehen. Der Dokumentarfilm NEULAND über Loitz wird bei der Projektentwicklung unterstützt.

Die kulturwirtschaftlich ausgerichtete Förderinstitution vergibt ihre Mittel in der Regel als erfolgsbedingt rückzahlbare Darlehen an hochwertige Kino- und TV-Produktionen. Kleinere Projekte und Stoff- oder Projektentwicklungen erhalten Zuschüsse. Großer Wert wird auf die Einhaltung eines Regionaleffektes in Höhe von 100 % (Fördermittel aus MV müssen im Bundesland MV ausgegeben werden) sowie auf Gendergerechtigkeit, nachhaltige Themen und Talentförderung gelegt.

Die Auswahl der besten Projekte fand unter Leitung des Gründungsgeschäftsführers der MV Filmförderung GmbH Prof. Olaf Jacobs statt.