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Kategorie: Kunst und Kultur

Deutsches Meeresmuseum

Stralsund – Die fortdauernde COVID-19-Pandemie und ihre Folgen trifft auch viele kulturelle Einrichtungen in unserem Land hart. Um ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern und den wirtschaftlichen Schaden abzufedern, unternehmen Bund und Land alle Anstrengungen.

Die Stiftung Deutsches Meeresmuseum kann von dem NEUSTART KULTUR – Programm des Bundes und dem Hilfsprogramm des Landes „M-V-Schutzfonds Kultur“ profitieren, wenn sich die Stadt Stralsund als weiterer Träger der Stiftung ebenfalls finanziell beteiligt. Dabei unterstützt nun das Innenministerium die Hansestadt mit einer Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 720.000 Euro.

Innenminister Torsten Renz: „Der coronabedingte Stillstand des gesellschaftlichen Lebens trifft auch viele Einrichtungen besonders hart und für eine lange Zeit. Alle Häuser der Stiftung wie Ozeaneum, Meeresmuseum, Nautineum und Natureum sind geschlossen. Die Grundversorgung der Tiere und ein Notbetrieb müssen aber dennoch gesichert sein. Mit der Förderung helfen wird der Stadt bei der Finanzierung ihres Eigenanteils.“

Hollywood-Sound kommt nach Rostock

Musikwissenschaftliches Editionsvorhaben „Korngold Werkausgabe“

Rostock – Der aus Wien stammende Komponist Erich Wolfgang Korngold (1897–1957) komponierte für die Oper, für das Theater, für das Konzerthaus und für den Film. Als jüdischer Komponist musste er vor den Nationalsozialisten fliehen, zog nach Amerika und etablierte den berühmten „Hollywoodsound“, auf den sich zahlreiche Filmmusikkomponisten bis heute beziehen.

Gemeinsam mit der Humboldt-Universität Berlin und der Goethe-Universität Frankfurt am Main wird die Hochschule für Musik und Theater Rostock (hmt Rostock) ab 2021 das musikalische Schaffen des Komponisten Erich Wolfgang Korngold erforschen und in drei Arbeitsstellen eine Werkausgabe edieren. Das interakademische Vorhaben (2021 – 2045) der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften sowie der Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz ist eines von nur drei Neuvorhaben im Bundesgebiet, welches sich durchsetzen konnte. Die Antragsteller sind Prof. Dr. Friederike Wißmann (hmt Rostock) und Prof. Dr. Arne Stollberg (Humboldt Universität Berlin).

„Dass der Komponist Erich Wolfgang Korngold nun eine Werkausgabe erhält, ist eine Chance in vielerlei Hinsicht: Es wird die Vorurteile gegenüber der Filmmusik weiter abbauen, das Bild einer pluralen Moderne bereichern, und es bringt Wissenschaft und musikalische Praxis näher zusammen“, sagt Friederike Wißmann.

Der Rektor der hmt Rostock, Prof. Dr. Reinhard Schäfertöns, betont: „Aus Sicht der Hochschule für Musik und Theater Rostock begrüße ich es natürlich ganz außerordentlich, dass die Korngold-Gesamtausgabe unter anderem hier bei uns angesiedelt ist. Kaum ein anderes wissenschaftliches Format vermag so augenfällig den Brückenschlag zur künstlerischen Praxis zu leisten wie eine solche Edition. Und: Dass Erich Wolfgang Korngold zu den allerbesten Komponisten überhaupt gehört, wird dann kein exklusives Insider-Wissen mehr sein. Ihren Beitrag dazu leistet die hmt Rostock ausgesprochen gern.“

„Die Ansiedlung dieses international bedeutsamen Vorhabens in Rostock ist ein großer Erfolg für die Rostocker Hochschule. Die hmt hat eine große Strahlkraft weit über die Grenzen des Landes hinaus. Die Korngold-Werkausgabe wird weiter zu dem hervorragenden internationalen Ruf der hmt beitragen. Darüber freue ich mich außerordentlich, gratuliere der hmt herzlich und wünsche viel Erfolg bei diesem ambitionierten Vorhaben“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin.

Korngolds Œuvre besticht zunächst einmal sein eindrucksvolles handwerkliches Können. Die Werke, ihre Rezeption und die Biographie des Komponisten lassen zudem die zentralen musikhistorischen Entwicklungen der Moderne wie unter einem Brennglas sichtbar werden. Korngold zählt zu den interessantesten Komponisten der Musikgeschichte des 20. Jahrhunderts. Als Zeitgenosse in Wien zunächst gefeiert, wurde er als sogenannter Filmmusikkomponist an den Rand geschoben. Der jüdische Künstler wäre nach dem Aufführungsverbot 1933 und der Emigration in die USA 1938 beinahe dem Vergessen anheimgefallen.

Auch durch sein Festhalten an der Tonalität geriet er bald in die Rolle einer Gegenfigur zur musikalischen Avantgarde. Der ästhetischen Kontroverse folgte der biographische Bruch. Aufgrund seiner jüdischen Herkunft wurde Korngold in die Emigration gezwungen. Schon seit 1934 hatte er zeitweise in Hollywood für den Film gearbeitet und geprägt, was heute als typischer »Hollywood-Sound« gilt. Paradoxerweise war es ausgerechnet seine bahnbrechende Arbeit für den Film, die Korngold nach dem Zweiten Weltkrieg zum Schaden gereichte. Sein Versuch, sich in Europa wieder mit Werken für die Opernbühne und den Konzertsaal zu etablieren, scheiterte just an der Stigmatisierung als Filmmusikkomponist. Erst in den letzten Jahren erfuhr Korngold auf den Opern- und Konzertbühnen eine Renaissance, die nun auch in der Wissenschaft einen Widerhall erfährt.

Staatstheater wird Landestheater

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist alleiniger Gesellschafter des Mecklenburgischen Staatstheaters. Ein entsprechender Vertrag wurde rückwirkend zum 1. Januar 2020 zwischen dem Land und den bisherigen Gesellschaftern, dem Landkreis Ludwigslust-Parchim, der Stadt Parchim und der Landeshauptstadt Schwerin geschlossen. Zuvor hatten das Land 74,9 Prozent der Anteile, der Landkreis Ludwigslust-Parchim und die Landeshauptstadt Schwerin jeweils 10 Prozent und die Stadt Parchim 5,1 Prozent der Anteile gehalten.

Mit dem Kauf der Anteile für 100.400 Euro durch das Land wird das Angebot des Landes an die kommunalen Gesellschafter im Theaterpakt, die Geschäftsanteile der kommunalen Gesellschafter an der „Mecklenburgisches Staatstheater GmbH“ zu erwerben, vollzogen.

„Das Land ist stolz, Gesellschafter eines so traditionsreichen Hauses zu sein. Das Mecklenburgische Staatstheater leistet sehr gute Arbeit und begeistert sein Publikum immer wieder aufs Neue. Es ist ein Aushängeschild für Schwerin und ganz Mecklenburg-Vorpommern“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute in Schwerin. „Mit der Übernahme der Anteile durch das Land ist einer der wichtigsten Punkte des Theaterpaktes umgesetzt. Das ist eine gute Lösung für alle Beteiligten. Gleichzeitig sichert dieser Theaterpakt alle regionalen Theater im Land.“

Da der Kauf mit Wirkung zum 1. Januar 2020 vollzogen wird, erstattet das Land den Kommunen die bereits für das Jahr 2020 gezahlten Zuschüsse an das Theater in Höhe von rund 4,87 Mio. Euro zurück und übernimmt die künftigen Zuschüsse zu 100 Prozent.

Bei der Gesellschaft „Mecklenburgisches Staatstheater GmbH“ wird künftig ein Beirat eingerichtet, der aus vier Mitgliedern bestehen wird, je eine Vertreterin oder ein Vertreter des Landes, der Stadt Parchim, des Landkreises Ludwigslust-Parchim sowie der Landeshauptstadt Schwerin. Die Aufgabe der Beiratsmitglieder wird sein, der Gesellschaft kulturelle Bedürfnisse und den Bedarf der Einwohnerinnen und Einwohner der Kommunen mitzuteilen und daraus ableitend Impulse und Vorschläge für die künstlerische Planung der Gesellschaft zu empfehlen und zu initiieren. Die Arbeit der Beiratsmitglieder wird ehrenamtlich sein.

Umsetzung der Novemberhilfe konkretisiert

Schwerin – Der Bund hat die Fördergrundsätze zur Umsetzung der Novemberhilfe für betroffene Unternehmen konkretisiert. Zuvor hatten die Wirtschaftsminister der Bundesländer in Gesprächen mit dem Bundeswirtschaftsministerium Nachbesserungsvorschläge eingebracht. „Der Bund hat den Vorschlag aus Mecklenburg-Vorpommern aufgegriffen. Die Novemberhilfe gilt für das gesamte Beherbergungsgewerbe und nicht nur für Hotels. Beispielsweise können nun auch Pensionen, Gasthöfe, Campingplätze sowie Jugendherbergen Unterstützung durch die Novemberhilfe bekommen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

„Den Vorschlag unseres Landes zur Verschlankung von Verfahren hat der Bund teilweise aufgegriffen. Nicht aufgegriffen hat der Bund die gemeinsame Forderung der Wirtschaftsministerkonferenz, auch den vom teilweisen Lockdown indirekt betroffenen Unternehmen umfänglich unter die Arme zu greifen. Wir haben in unserem Bundesland viel mehr vom teilweisen Lockdown indirekt betroffene Unternehmen, als es der Bund uns zugesteht. Das bedauere ich sehr, und hoffe, dass es in dieser so wichtigen Frage zum Einlenken kommt. Und umso drängender müssen sofort alle Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Überbrückungshilfe II zeitnah ausgezahlt werden kann“, forderte Glawe weiter.

  1. die Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb aufgrund der Schließungsverordnungen einstellen bzw. einschränken mussten, weil es in den Schließungsverordnungen so „angeordnet“ wurde; das sind die sogenannten direkt Betroffenen. Beherbergungsbetriebe und Veranstaltungsstätten werden zu den direkt Betroffenen gezählt.
  2. die Unternehmen, die mindestens 80 Prozent ihres Umsatzes mit Unternehmen machen, die ihren Geschäftsbetrieb aufgrund der Schließungsverordnungen einstellen bzw. einschränken mussten, entweder

a. direkt mit solchen Unternehmen; das sind die sogenannten indirekt Betroffenen oder

b. über Dritte; das sind die sogenannten über Dritte Betroffenen.

  • Die Unternehmen erhalten 75 Prozent des Vergleichsumsatzes abzüglich des Kurzarbeitergeldes und sonstiger Förderungen (z. B. Überbrückungshilfe). Vergleichsumsatz ist in der Regel der Umsatz im November 2019.
  • Soloselbstständige können Anträge bis 5.000 Euro direkt stellen. Sie müssen alle wichtigen Antragsvoraussetzungen versichern. Auf der Basis dieser Versicherungen, wie zum Beispiel die Angaben zur Höhe des Umsatzes im Vergleichsmonat, bekommen sie die beantragte Summe (75 % ihres konkreten Vergleichsumsatzes) in voller Höhe ausgezahlt (Vergleichsumsatz bei Soloselbstständigen ist der November 2019 oder alternativ der durchschnittliche Monatsumsatz des Jahres 2019).
  • Alle anderen müssen die Anträge über einen sogenannten prüfenden Dritten stellen (Steuerberater, vereidigter Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte). Sie erhalten nach Antragstellung zunächst einen Abschlag in Höhe von 50 % der beantragten Summe, maximal 10.000 Euro.

Die Anträge sollen in der letzten Novemberwoche voll elektronisch gestellt werden können. Die beantragten Hilfen für die Soloselbstständigen sowie die Abschläge für alle anderen Unternehmen sollen noch im November ausgezahlt werden.

Schließung von Kultureinrichtungen

Martin: Wir brauchen Kultur für unsere offene, lebendige und demokratische Gesellschaft / Kulturministerin reagiert auf offenen Brief der Theaterintendanten

Schwerin – Nach der Veröffentlichung eines offenen Briefes der Theaterleitungen in Mecklenburg-Vorpommern, in dem sie auf die Folgen der Schließung von Kultureinrichtungen in der Corona-Krise hinweisen, sagte Kulturministerin Bettina Martin: „Es ist ein harter und bitterer Schritt, dass Theater, Museen und andere Kultureinrichtungen nun wieder geschlossen sind – zu einem Zeitpunkt, als die Theater gerade wieder in ihre Spielzeiten gestartet waren und sie weitreichende Maßnahmen ergriffen hatten, um einen sicheren Theaterbetrieb unter Pandemiebedingungen zu ermöglichen.

Doch so bitter diese weiteren Einschnitte ins gesellschaftliche und kulturelle Leben sind, so notwendig sind sie leider auch. Denn um diese Krise zu bewältigen, müssen wir angesichts der auch in Mecklenburg-Vorpommern besorgniserregend steigenden Infektionszahlen die Kontakte so weit wie möglich beschränken. Ich bedanke mich deshalb ausdrücklich bei den Intendanten der öffentlich getragenen Theater in unserem Land, dass sie diese Verantwortung wahrnehmen und das Ihre dafür tun, um diese schwierige Notlage in unserem Land gemeinsam zu bewältigen.

Doch ich teile gleichzeitig auch ihre Sorgen um die Situation von Kunst und Kultur und vor allem um die existenzielle Situation so vieler Kulturschaffenden. Jetzt muss es darum gehen, dass die Hilfsprogramme, die von Bund und Ländern aufgesetzt werden, die Kulturschaffenden in den Blickpunkt nehmen. Es darf beispielsweise nicht wie zu Beginn der Pandemie im Frühjahr erneut passieren, dass die besondere Lebens- und Arbeitssituation der freischaffenden Künstlerinnen und Künstler bei den Bundesprogrammen nicht angemessen mitgedacht werden. Ich bin deshalb froh über die Signale aus Berlin, dass die Konditionen der Überbrückungshilfen so angelegt werden sollen, dass sie auch den soloselbständigen Künstlern zugutekommen können. Dafür habe ich mich gemeinsam mit den anderen Kulturministerinnen und -ministern der Länder auf Bundesebene sehr eingesetzt.

Aber auch über den November hinaus brauchen wir weiterhin passgenaue Unterstützungsprogramme für Kunst und Kultur, damit es gelingt, unsere vielfältige und reiche Kulturszene über diese Krise zu retten.

Dazu gehört natürlich auch, dass bereits jetzt darüber gesprochen wird, wie der Spielbetrieb nach diesem Wellenbrecher wiederaufgenommen werden kann. Sehr gern nehme ich deshalb das Angebot der Intendanten an, die kommenden Wochen dafür zu nutzen, um im gemeinsamen Gespräch Optionen zu entwerfen und den Wiedereinstieg gut vorzubereiten. Bereits in den vergangenen Monaten standen wir in einem guten Austausch. Kunst und Kultur sind mehr als Unterhaltung und Zeitvertreib. Wir brauchen sie für unsere offene, lebendige und demokratische Gesellschaft – gerade auch in solchen gesellschaftlichen Krisenzeiten.“

Geschlossen

Schwerin – Die landeseigenen Schlösser und Museen werden ab kommendem Montag geschlossen. 

 „Wir sind jetzt wieder in einer kritischen Phase der Pandemie. Es ist jetzt wichtig, die sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Daher haben wir im Kabinett beschlossen, die Museen wieder zu schließen.  Wir müssen jetzt alle Anstrengungen unternehmen, um die zweite Welle zu brechen.“, so Finanzminister Reinhard Meyer.

Das Staatliche Museum Schwerin, das Schlossmuseum in Schwerin sowie die Schlösser Bothmer, Granitz, Güstrow, Hohenzieritz, Ludwigslust und Mirow bleiben ab kommendem Montag zunächst bis Ende November geschlossen. Die Außenbereiche der Schlösser sowie die Gärten und Parks bleiben weiter geöffnet. Allerdings gilt auch hier, dass die geltenden Hygienemaßnahmen einzuhalten sind.  

Übergabe der Metallagaven auf Schloss Bothmer

Prof. Schneider von der Stiftung Schloss Bothmer; Schlossermeister Birger Radsack; Finanzminister Reinhard Meyer; Dr. Pirko Zinnow, Direktorin der Staatlichen Schlösser und Gärten MV (v.l.n.r.)
Prof. Schneider von der Stiftung Schloss Bothmer; Schlossermeister Birger Radsack; Finanzminister Reinhard Meyer; Dr. Pirko Zinnow, Direktorin der Staatlichen Schlösser und Gärten MV

Klütz – Heute haben Finanzminister Meyer und Prof. Schneider von der Stiftung Schloss Bothmer gemeinsam die Metallagaven auf der Schlosstreppe von Schloss Bothmer übergeben. Damit kehren zwei Schmuckelemente zurück, die lange Zeit verschwunden waren.

Historisch sind die Metallagaven nicht Bestandteil der barocken Architektur des Schlosses, zumal die erstmalige botanische Beschreibung dieser Pflanze erst 1753 durch den Botaniker Carl von Linné erfolgte. Nach jetzigem Kenntnisstand gehören die Agaven am „Corps de Logis“, dem Wohn- und Haupttrakt des Schlosses, in die Phase einer ambitionierten Umgestaltung von Schloss und Park, vermutlich zwischen ca.1850 und ca. 1870.

Ein Foto aus dem Jahre 1905 zeigt, dass die Vasen ursprünglich mit Agavenpflanzen aus Metall verziert waren. Nach dieser Vorlage hat Schmiedemeister Birger Radsack aus Gadebusch in den vergangenen Monaten den immergrünen Schmuck neu gefertigt.

„Ab jetzt können sich die Besucherinnen und Besucher des Schlosses über die Komplettierung des Treppenschmuckes freuen. Mein Dank gilt der Stiftung Schloss Bothmer, die die Finanzierung der Wiederherstellung der Agaven übernahm. Besonderer Dank gilt der Schmiede Radsack aus Gadebusch, die mit den Rekonstruktionsarbeiten betraut war und hier ihr besonderes handwerkliches Können unter Beweis gestellt hat“, so Finanzminister Reinhard Meyer. Seit seiner Wiederöffnung im Jahre 2015 hat sich Schloss Bothmer zu einem wahren Besuchermagneten entwickelt und konnte dadurch einen bedeutenden Beitrag zur touristischen Belebung der Stadt Klütz sowie der ganzen Region leisten.

Ideenwettbewerb Kultur- und Kreativwirtschaft

Wirtschaftsminister zeichnet Gewinner aus

Insel Rügen – Die Gewinner des dritten landesweiten Ideenwettbewerbs Kultur- und Kreativwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern stehen fest. Wirtschaftsminister Harry Glawe zeichnete die siegreichen Projekte heute in Kluis (Insel Rügen) aus.

„Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist geprägt durch kreative Vielfalt, hochqualifizierte und spezialisierte Fachkräfte mit zündenden Ideen und genialen Köpfen. Unser Ziel ist es, die Sichtbarkeit der Akteure zu erhöhen und sie so für Auftraggeber als regionale Anbieter ins Bewusstsein zu holen. Deshalb wollen wir mit dem Wettbewerb landesweite Projekte initiieren und unterstützen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Im Wettbewerb wurden Projektideengesucht, die vor allem branchenübergreifende Projekte, Produkte und Prozesse aufgreifen. Dabei sollten vorrangig Ideen eingereicht werden, die die Wahrnehmung und das Image der Branche fördern, beispielsweise multimediale PR- und Marketingmaßnahmen unterschiedlichster Formate, insbesondere Filme. Ziel ist es, das Wachstums-, Innovations- und Beschäftigungspotential der Kultur- und Kreativwirtschaft weiter zu erschließen und zu vermarkten. Insgesamt gingen 18 Bewerbungen ein.

„Die Branche benötigt mehr Öffentlichkeit, Anerkennungskultur und Unterstützung. Vor allem in der Zusammenarbeit mit dem kreativen innovativen Potential in Mecklenburg-Vorpommern sehe ich Chancen und Wachstumsmöglichkeiten für andere Wirtschaftszweige und Gewerke. Zum Beispiel für diejenigen, die in Bezug auf neues Design, Digitalisierung und Vertrieb/Marketing vor aktuellen Herausforderungen stehen. Da kann die Kultur- und Kreativwirtschaft unterstützen“, sagte Glawe.

Eine Jury – bestehend aus Vertretern der Industrie- und Handelskammern (IHK’s), Wirtschaftsfördergesellschaften sowie aus Kommunen – hat unter Federführung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit über die eingereichten Projektideen in einem Auswahlverfahren entschieden.

„Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist ein bedeutsamer Wirtschaftszweig für Mecklenburg-Vorpommern. In den vergangenen Jahren haben wir bereits einiges für die Kultur- und Kreativwirtschaft in Bewegung gesetzt. Wir zeichnen die „Kreativmacher MV“ aus und unterstützen die jährliche Branchenkonferenz. Mit dem Wettbewerb gehen wir einen weiteren Schritt zur Stärkung dieses Wirtschaftsbereiches. Die Projektideen werden einen Beitrag dazu leisten, die Sichtbarkeit und das Image der Branche in Mecklenburg-Vorpommern zu steigern“, sagte Glawe.

Kreative MV – Landesverband KKW M-V e.V, Corinna Hesse: Projekt „Imagefilm für MV“

Ziel des Projektes ist die Erstellung eines Filmes unter dem Titel „Wir streiken und fahren aufs Land“. Dabei soll ein philosophisch-satirischer Dialog über den Sinn kreativwirtschaftlicher Betätigung in Mecklenburg-Vorpommern entstehen.

Geplante Kosten: 20.000 Euro

Reiß & Sodmann GbR mit den Projektpartnern Rügendruck GmbH, Stefan Pocha und Christiane Burwitz (Filmproduktion): Projekt „Fernbeziehung 2020“

Anhand von Livestreams oder inszenierten Imagefilmen werden Künstler oder Kulturstrukturen porträtiert. Geplant sind 18 einzelne Filme zwischen 15 und 60 Minuten. Mit den Filmen soll die regionale Kreativwirtschaft besser vermarktet und präsentiert werden.

Geplante Kosten: 65.000 Euro

13 Grad Crossmedia Agentur, Geschäftsführer Martin Horst: Projekt: Imagekampagne

Die Agentur plant die Erstellung und Umsetzung einer Imagekampagne mittels eindrucksvoller medialer Darstellung (online und offline). Dabei soll gezeigt werden, wie düster das Land ohne die Kultur- und Kreativwirtschaft aussehen würde. Zudem soll ein Mini-Magazin mit Leuchtturmprojekten entstehen.

Geplante Kosten: 65.000 Euro

In Mecklenburg-Vorpommern sind nach Angaben des Büros für Kulturwirtschaftsforschung in Köln rund 5.500 Selbstständige und Unternehmen in der Kultur- und Kreativwirtschaft tätig. Rund 2.600 Selbstständige und Unternehmen haben einen persönlichen Jahresumsatz von mehr als 17.500 Euro; diese haben im Jahr 2014 gemeinsam einen Jahresumsatz von mehr als 777 Millionen Euro erwirtschaftet. Das entspricht einem Anteil von 1,8 Prozent der Gesamtwirtschaft im Land. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der Branche betrug 2014 rund 9.600. Betrachtet man die sozialversicherungspflichtig und die geringfügig Beschäftigten sowie alle Selbstständigen zusammen, dann sind gegenwärtig knapp 17.800 Personen in der Kultur- und Kreativwirtschaft im Land tätig.