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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Finanzielle Unterstützung

Jagdausübungsberechtigte erhalten im ASP-Restriktionsgebiet finanzielle Unterstützung

Schwerin – Der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem Schweinemastbetrieb im Landkreis Rostock hat auch Auswirkungen auf die Jagd in der Region. Schwarzwild, das im Umkreis von 10 Kilometern um den Ausbruchsbetrieb erlegt wird, darf nicht verwertet werden. Die Stücke müssen auf das Virus untersucht und anschließend entsorgt werden. Da in den kommenden Wochen in dem Restriktionsgebiet mehrere Jagden geplant sind, hat das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt geregelt, dass die Jagdausübungsberechtigten entsprechend entschädigt werden. Agrarminister Dr. Till Backhaus hofft, dass die Maßnahme dazu beiträgt, die Jagden wie geplant durchzuführen.

„Es ist wichtig, dass wir im Umkreis des betroffenen Betriebes sicherstellen, dass die ASP nicht in die Schwarzwildpopulation eingetragen wird. Wir müssen die herbstlichen Drückjagden nutzen, um die Schwarz­wild­population weiter abzusenken und damit das Übertragungsrisiko zu minimieren. Gleichzeitig können wir im großen Stil Proben nehmen, um zu kontrollieren, ob möglicherweise der Virus bereits in die Wildschwein­bestände eingetragen wurde. Da den Jagdausübungs­berechtigten jedoch wertvolles Wildbret verloren geht, werden wir ihnen pro erlegtem und beprobtem Stück 100 Euro zahlen“, so Backhaus.

Die erlegten Stücke werden unaufgebrochen zu zentralen Lagerplätzen gebracht, dort beprobt und in gesonderten Konfiskatbehältern gelagert. Anschließend werden sie unschädlich entsorgt.

„Da ich selbst Jäger bin, weiß ich, wie schwer es fällt, Wild zu jagen, ohne es verwerten zu können. Daher bedanke ich mich sehr bei der Jägerschaft, die seit dem ersten Auftreten der Seuche in Deutschland im vergangenen Jahr hervorragend geholfen hat, damit es nicht zu einem aktiven Geschehen in unserem Land kommt. Dabei haben die Jäger den Wildbestand deutlich reduziert, um die Übertragungsmöglichkeiten zu verringern. Sie haben auch Fallwild beprobt, um frühzeitig ein ASP-Geschehen im Land zu erkennen. Ich setze darauf, dass dieses Engagement auch jetzt weiter anhält, da wir es durch den ASP-Ausbruch im Hausschweine­bestand mit einer Verschärfung der Situation zu tun haben. Je mehr Probenmaterial wir in den kommenden Tagen und Wochen erhalten, desto sicherer können wir davon ausgehen, dass wir es in Lalendorf mit einem Punkteintrag zu tun haben und nicht mit einem flächenhaften Geschehen im Wildschweinbestand. Wichtig ist auch die Einhaltung aller Biosicherheitsmaßnahmen. Alle an den Jagden Beteiligten müssen ihre Kleidung, Schuhe und gegebenenfalls Hunde nach der Jagd desinfizieren. Entsprechendes Material wird an den Sammelplätzen vorgehalten“, sagt Minister Backhaus.

Abschließend mahnt der Minister, die Biosicherheits­maßnahmen in schweinehaltenden Betrieben auf höchstem Niveau zu halten. Schweinehalter sollten darüber hinaus auf Reisen in ASP-Gebiete dringend verzichten, so Backhaus.

Sterne des Sports vergeben

Rostock – Sportministerin Stefanie Drese gratuliert dem Internationalen FC Rostock zum ersten Platz beim Wettbewerb „Sterne des Sports“ in Silber. Der Verein hat die Jury beim Landesentscheid überzeugt, mit seiner Abteilung „Girlsunited“. Dabei verfolgt der IFC das Ziel, neue innovative Impulse zur Gewaltprävention in der Region zu setzen. Denn in dem Verein werden Frauen ab 16 Jahren in Selbstverteidigung trainiert. Sie sollen sich so in Gefahrensituationen besser schützen können.

„Girlsunited schafft Sport- und Aufklärungsangebote für Mädchen und Frauen, die offen rassistische, häusliche, sexualisierte oder emotionale Gewalt erleben mussten. Das Projekt kann man nur begrüßen, es funktioniert und hilft an der richtigen Stelle. Ich gratuliere dem IFC ganz herzlich zu dieser Auszeichnung“, sagte Sportministerin Stefanie Drese.

Der Preis ist mit 2.500 Euro dotiert. Mit dem Sieg auf Landesebene hat sich der IFC Rostock für das Bundesfinale des Wettbewerbs qualifiziert. Es findet am 24. Januar in Berlin statt, dort werden dann die „Sterne des Sports“ in Gold verliehen. Bei dieser Auszeichnung darf sich der bundesweite Sieger über 10.000 Euro freuen.

Im Rostocker Ostseestadion wurden neben dem IFC noch vier weitere Vereine aus Mecklenburg-Vorpommern geehrt. Platz zwei ging an den Verein Argus Schwerin, der über Crowdfunding ein Schwimmbecken für Wassergymnastik realisiert. Drittplatzierter ist die Greifswalder SG, dort wird eine Abteilung für Goalball gegründet. Platz vier teilen sich der HAC Stralsund (Kinder- und Jugendförderung im Ringen) und der 1. FC Neubrandenburg (Einführung der Fußballvariante „Walking-Fußball“)

Sportministerin Drese: „Diese schönen Beispiele aus unserem Land zeigen, dass der Sport auf vielfältige Weise und in zahlreichen Lebensbereichen wichtige soziale Funktionen übernimmt. Mit kreativen Konzepten werden viele bedeutsame Beiträge zur Stärkung des Breitensports geleistet. Auch das Ehrenamt bekommt hier nochmal einen höheren Stellenwert.“

Der Wettbewerb „Sterne des Sports“ ist eine Initiative des Deutschen Olympischen Sportbundes e.V. (DOSB) und der Volksbanken Raiffeisenbanken in Deutschland. Auf diese Weise wird das gesellschaftspolitisch wirksame Leistungsspektrum von Sportvereinen und deren besonderes ehrenamtliches Engagement gewürdigt. Der Wettbewerb zeichnet entsprechende Tätigkeiten und Projekte aus, zum Beispiel aus den Bereichen Gesundheit und Prävention, Integration und Inklusion, Ehrenamtsförderung oder Kinder und Jugend.

Infektionsgeschehen an Schulen

Schwerin – An den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gibt es 346 aktive Infektionsfälle (Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte) mit dem Coronavirus. Das geht aus Zahlen des LAGuS-Berichts über COVID-19-Fälle vom 18. November 2021 hervor.

Davon sind:

  • 142 Indexfälle bei Schülerinnen und Schülern (0,09% der Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft),
  • 185 Folgefälle bei Schülerinnen und Schülern (0,12% der Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft),
  • insgesamt 327 Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft (0,21% der Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Schulen in    öffentlicher und freier Trägerschaft) betroffen,
  • 8 Indexfälle bei Lehrkräften (0,07% der hauptberuflichen Lehrkräfte an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft),
  • 11 Folgefälle bei Lehrkräften (0,09% der hauptberuflichen Lehrkräfte an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft),
  • insgesamt 19 Lehrkräfte an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft (0,16% der hauptberuflichen Lehrkräfte an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft) betroffen.

Diese Infektionsfälle traten an 101 Schulen auf (18% der allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft).

Neues Naturschutzgebiet auf Rügen geplant

Insel Rügen – Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt plant als oberste Naturschutzbehörde Mecklenburg-Vorpommerns die Ausweisung eines neuen Naturschutzgebietes (NSG) auf der Insel Rügen.

Es ist vorgesehen, vor allem die Kernzone des zwischen 1995 und 2009 realisierten Naturschutzgroßprojektes „Ostrügen­sche Boddenlandschaft“ als Naturschutzgebiet auszuweisen. Das geplante Naturschutzgebiet umfasst rund 5.000 Hektar und schließt das Gewässer Kleiner Jasmunder Bodden ein. Mit der Unterschutzstellung sollen die Ziele des Naturschutzgroßprojektes langfristig gesichert werden.

„Ich freue mich sehr, dass die Ausweisung auf Rügen nun konkret wird. Sie macht einmal mehr deutlich, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern mit einer Vielzahl von wertvollen Landschaften gesegnet sind, die es zu schützen gilt. Dabei geht es uns nicht darum, die Menschen aus der Natur auszuschließen – so auch hier auf Rügen. Im Gegenteil: Wo es möglich ist, setzen wir auf die Vereinbarkeit von Schutz und Nutzung. Denn nur was man kennt und wertschätzt, ist man bereit zu schützen“, betonte Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Am 17.11. wurde gemäß dem aktuell geltenden Naturschutz­recht das Unterschutzstellungsverfahren mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Gemeinden und Behörden eröffnet. Eine öffentliche Auslegung der Unterlagen wird gesondert erfolgen.

Dem jetzt beginnenden Rechtsetzungsverfahren ging eine frühzeitige Beteiligung der Betroffenen voraus.

Klimawald Fleesensee wächst weiter

2.000 neue Bäume

Schwerin – Zusammen anpacken und den Klimaschutz vorantreiben. Das ist ein Ziel der Baumpflanzaktionen, die die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern nun bereits zum zehnten Mal mit dem Ökoenergieversorger WEMAG durchführt. Am Samstag, den 20. November 2021, um 11 Uhr, werden Umweltminister Dr. Till Backhaus und WEMAG-Vorstand Caspar Baumgart zusammen mit Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern der Landesforst im Klimawald „Land Fleesensee“ an der B192 bei Malchow mehr als 2.200 kleine Setzlinge in den Boden bringen.

„Mit Baumpflanzaktionen wie diesen, möchten wir den klimaangepassten Waldumbau weiter voranbringen und Interessierten die Möglichkeit geben, Teil dieser Zukunftsaufgabe zu sein. Jede helfende Hand ist von Bedeutung. Denn nur, wenn wir unsere Wälder schützen, können unsere Wälder uns schützen – vor Erosion, Hochwasser, Trockenheit und Hitze. Auch sind sie wichtig für das Klima, filtern die Luft, speichern Kohlenstoff und produzieren den für uns lebensnotwendigen Sauerstoff. Der Wald ist zudem Lebensraum unzähliger Tier- und Pflanzenarten und deshalb für die Biodiversität besonders wichtig. Ich freue mich, dass auch immer mehr Unternehmen diese Leistungen wertschätzen und sich ihrer Verantwortung für den Umwelt- und Klimaschutz und damit für die Gesellschaft stellen“, betonte Backhaus im Vorfeld.

Mit der WEMAG habe das Land einen verlässlichen Partner, mit dem bereits eine Vielzahl von Projekten in diesem Bereich umgesetzt wurden, sagte er weiter. Neben dem Pflanzen von Klimawäldern hat sich das Unternehmen auch bei der Wiedervernässung des Polders Kieve oder Aalbesatzmaßnahmen im Goldberger See maßgeblich engagiert.

Auch im Klimawald Fleesensee ist der Ökoenergieversorger nicht zum ersten Mal aktiv: „Das ist bereits unsere sechste Pflanzaktion an diesem Standort. Damit sorgen wir dafür, dass der Klimawald Fleesensee immer weiterwächst“, ergänzte Baumgart. Möglich wird dies durch die vom Umweltministerium entwickelte Waldaktie. Für den Kaufpreis einer Aktie in Höhe von zehn Euro können auf einer Fläche von fünf Quadratmetern Bäume gepflegt werden. Interessierte bekommen über Investitionen in die Waldaktie die Möglichkeit, ihre Aktivitäten CO2-ärmer zu gestalten.

Durch die WEMAG kann auf diese Weise aktuell eine Waldfläche von 3.000 Quadratmetern aufgeforstet werden. Unter der fachgerechten Anleitung der Mitarbeiter des Forstamtes Wredenhagen werden 800 Esskastanien, 500 Winterlinden, 500 Robinien und 400 Traubeneichen gepflanzt. Auch die Gemeine Stechpalme als Baum des Jahres 2021 macht einen kleinen Anteil der Setzlinge aus.

„Die Esskastanie kommt dank ihrer mediterranen Herkunft gut mit warmen Temperaturen zurecht und kann auf trockenen Standorten wachsen. Die Winterlinde gilt als dürreresistent und frostunempfindlich, was auf den großen Freiflächen der Erstaufforstung von Bedeutung ist. Auch die Robinie gilt als sehr trockenstresstolerant und anspruchslos. Die Traubeneiche ist die Hauptbaumart auf dem Standort im Klimawald Land Fleesensee“, erklärte Backhaus.

„In den vergangenen Jahren waren mehr als 1.000 WEMAG-Kunden bei den Pflanzaktionen dabei. Die WEMAG-Klimawälder binden mittlerweile auf einer Fläche von mehr als 41 Hektar große Mengen des Treibhausgases Kohlendioxid und werden vielen Generationen Raum für Erholung bieten“, fasste Baumgart zusammen.

Die Waldaktie ist das erste von drei Ökowertpapieren aus dem Umweltministerium. Mittlerweile konnten gut 100.000 Waldaktien verkauft werden, so dass mehr als 1 Mio. Euro zusätzlich für Aufforstungen bereitgestellt werden konnten. Die MoorFutures und der Streuobstgenussschein ermöglichen darüber hinaus Investitionen in Moore und Streuobstwiesen. Im Ministerium wurde zum 01.10. eine Geschäftsstelle Ökowertpapiere eingerichtet, die die Arbeiten zur Weiter- und Neuentwicklung von Ökowertpapieren zur Aufgabe hat.

Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest

Backhaus: Schlachthöfe lassen Schweinehalter nicht im Stich

Schwerin – Die Schweinehalter in Mecklenburg-Vorpommern können trotz des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest in einem Hausschweinebestand mit rund 4.000 Mastschweinen in Lalendorf bei Güstrow auf die Unterstützung der großen Schlachtbetriebe in Perleberg (Brandenburg), Weißenfels (Sachsen-Anhalt) und Kellinghusen (Schleswig-Holstein) zählen.

In einer kurzfristig vom Agrarministerium anberaumten Videokonferenz haben sie Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus zugesagt, dass sie Schweine aus Mecklenburg-Vorpommern auch weiterhin ohne jedwede Art von Abzügen annehmen werden, sofern die Tiere nicht aus Beständen in der eingerichteten Sperrzone stammen.

„Hier müssen wir jetzt ganz genau hinschauen, denn für die Schlachtstätten stehen diverse Exportzulassungen auf dem Spiel. Wenn diese verloren gehen, ist auch den Schweinehaltern nicht geholfen. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben deshalb in den vergangenen 24 Stunden unter Hochdruck daran gearbeitet, auf Basis der gesammelten Informationen eine klare Gebietskulisse um den aktuell betroffenen Betrieb auszuweisen. Auf diese Weise wollen wir sicherstellen, dass die umliegenden Betriebe zügig Kenntnis davon erhalten, ob sie innerhalb oder außerhalb der Sperrzone liegen und welche Auflagen für sie gelten“, sagte er weiter.

„Wir alle haben ein Interesse daran, dass es mit der Schweinehaltung in MV weitergeht und es für die Betriebe endlich wieder eine gute Perspektive gibt.  Für den Moment geht es aber erst einmal darum, die Ausbreitung der Seuche auf andere Hausschweinbestände oder die Wildschweinpopulation zu verhindern. Ein Übergreifen auf Wildschweine hätte letztlich auch für Getreidebauern und Rinderhalter unmittelbare Folgen. Sie dürften ihre Felder nicht mehr bestellen und müssten mit Futtermittel-Engpässen rechnen“, so Backhaus. Dies sei aktuell aber nicht der Fall. „Da wir es derzeit mit einem Punkteintrag in einem einzigen schweinehaltenden Betrieb zu tun haben, ergeben sich daraus keine Einschränkungen für Flächenbesitzer“, gab er Entwarnung.

Vor Ahrenshoop beginnt Sandaufspülung

Ahrenshoop – Vor Ahrenshoop beginnen am 11. November2021 Bau­arbeiten zur Aufspülung von Sand im Bereich von Vorstrand, Strand und Düne. Das Land MV lässt insgesamt ein Sand­volumen von ca. 600.000 Kubikmeter auf einer Länge von ca. 4 Kilometer aufspülen. Damit ist dies eine der größten Aufspülmaßnahmen des Landes in den vergangenen Jahr­zehnten.

„Der sandige Küstenabschnitt vor Ahrenshoop ist einer der am stärksten durch Seegang und Strömungen belasteten Küstenabschnitte in unserem Land. Regelmäßige Wieder­holungsaufspülungen sind daher für die langfristige Aufrechterhaltung der Sturmflutsicherheit der Ortslage unumgänglich“, erläutert Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Derzeit sei die Sturmflutschutzsicherheit für die Ortslage hinsichtlich der Bemessungssturmflut noch gegeben. Vorstand und Strand, die Teil des Küstenschutzsystems sind, seien aber bereits recht schmal und der sogenannte Verschleißteil der Düne muss verstärkt werden.

„Die Auf­spülung erstreckt sich vom Wellenbrecher bis zum nördlich der Ortslage gelegenen Nationalpark. Allein mit dieser Maßnahme werden über 5 Mio. Euro in den Küstenschutz investiert“, betont Backhaus.

Die Bauarbeiten wurden vom Staatlichen Amt für Landwirt­schaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) geplant und werden vom Unternehmen Rohde Nielsen A/S aus Kopenhagen durchgeführt.

Die Sandgewinnung erfolgt zum größten Teil aus einer Lager­stätte in der Ostsee vor Graal-Müritz. Dieser Sand wird mit einem Saugspülbagger nach Ahrenshoop transportiert und über eine Stahlrohrleitung an den Strand gepumpt. Der ge­samte Sand wird gesiebt, um die Verbringung von gefähr­lichen Kampfmitteln vom Grund der Ostsee an den Strand zu verhindern.

Eine geringe Menge Sand wird auch aus dem Bereich landseitig des Wellenbrechers entnommen, da sich hier in den letzten Jahren viel Sand abgelagert hat. Am Strand wird der Sand dann mit großen Baumaschinen ent­sprechend des von den Ingenieuren geplanten Querschnitts für Strand und Düne eingebaut.

Die Rohrleitung für die Aufspülung liegt schon einige Wochen vor Ahrenshoop. Aufgrund von erforderlichen Reparaturen am Schiff und unvorhergesehenen Wetter­bedingungen können die Arbeiten aber erst jetzt beginnen. Die Aufspülarbeiten werden wegen der großen Sandmenge bis in das nächste Jahr dauern. Die Bepflanzung mit Strandhafer im Bereich der Dünen er­folgt im Frühjahr.

An der Finanzierung beteiligt sich der Bund im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ mit 70 Prozent. Die restlichen 30 Pro­zent der Mittel werden durch das Land MV aufgebracht.

Klarstellung

Testungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen

Schwerin – Auch geimpfte oder genesene Besucherinnen und Besucher von Alten- und Pflegeheimen sollen aufgrund der bundes- und landesweit stark steigenden Corona-Neuinfektionen getestet werden. Eine Testpflicht dieser Personengruppe auf Grundlage der derzeit geltenden Pflege und Soziales Corona-Verordnung besteht jedoch noch nicht. Sie tritt durch eine aktualisierte Verordnung aber bereits am 11. November in Kraft.

Das Sozialministerium bedauert in diesem Zusammenhang die Verwirrung um die Besuchsregelungen für Geimpfte in Pflegeheimen, die durch eine ungenaue Kommunikation der aktuell gültigen Testregelungen entstanden ist.

Mit der ab Donnerstag geltenden Verordnung darf jede besuchende Person ab sieben Jahren – unabhängig davon, ob sie ungeimpft, geimpft oder genesen ist – die Einrichtung nur nach einem negativen Test betreten. Dies kann durch Nachweis eines PoC-Antigen-Tests (nicht älter als 24 Stunden) oder eines Nukleinsäurenachweises (PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden) erfolgen. Alternativ kommt auch ein vor Ort durchgeführter PoC-Antigen-Test in Betracht.

Die Einrichtungen stellen die Möglichkeit zur Testung täglich vor Ort sicher. Sie können die Testmöglichkeiten aber zeitlich einschränken. Die Tests sind für die Besucherinnen und Besucher kostenlos. Ein durch die Einrichtung ausgestelltes Zertifikat gilt aber nur zum Betreten von Pflegeeinrichtungen und Angeboten der Eingliederungshilfe.

„Im Mittelpunkt steht der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner. Gleichzeitig wollen wir auch in Herbst und Winter weiterhin soziale Kontakte ermöglichen. Die weiterhin strikte Einhaltung der Schutz- und Hygieneregeln und eine weitgehende Testpflicht sind sinnvolle Ergänzungen zu den bereits weit vorangeschrittenen Auffrischungs-Impfungen in den Pflegeheimen“, verdeutlicht Sozialministerin Stefanie Drese.

Bereits seit Montag (8. November) besteht für nicht geimpftes Personal in vollstationären Pflegeeinrichtungen eine tägliche Testpflicht. Bei geimpften Beschäftigten besteht ein Testerfordernis zweimal wöchentlich. Wenn bei Bewohnenden und Beschäftigten Covid-19-Symptome auftreten, sollen sie so schnell wie möglich mit einem PCR-Test auf eine Covid-19-Infektion überprüft werden.