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Kategorie: Landwirtschaft / Forst / Fischerei

Natürlicher Klimaschutz mit Seegras

Mecklenburg-Vorpommern startet groß angelegtes Projektvorhaben zur Erfassung der Seegrasbestände mit dem Ziel der Wiederansiedlung von Seegraswiesen an der Ostseeküste.

Schwerin – Das Projekt „MV Seagrass for climate“ zur Erfassung aktueller und historischer Seegrasvorkommen, Identifizierung potenzieller Standorte und Durchführung von Pilotprojekten zur Wiederan­siedlung von Seegraswiesen an der Küste Mecklenburg-Vorpommern (MV) wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) gefördert.

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern erhielt heute die Förderzusage des BMUV für die Durchführung des Projekts mit einem Gesamtfördervolumen von rund 12 Millionen Euro.

Das Vorhaben startet am 1. Januar 2025 und hat eine Laufzeit von acht Jahren. „Das Projekt „MV Seagrass for climate“ soll dazu beitragen, die heimischen Ökosysteme zu verbessern und ihre Klimaschutz­leistungen zu stärken. Dazu wird erstmals die gesamte Ostsee­küste Mecklenburg-Vorpommerns detailliert erfasst und dokumentiert und darauf aufbauend eine langfristige Wiederan­siedlungsstrategie für Seegraswiesen erarbeitet“, so Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus.

Seegraswiesen gehören zu den natürlichen CO2-Senken. Sie können dazu beitragen, die Folgen des anthropogen bedingten Klimawandels abzumildern. Die Pflanzen binden in ihren Wurzeln und Blättern 30 bis 50 Mal mehr Kohlenstoff als vergleichbar große Wälder an Land. Gleichzeitig sind Seegraswiesen ein wertvoller und geschützter Lebens-, Rückzugs- und Ruheraum für zahlreiche Fischarten und andere Meeresorganismen und spielen eine maßgebliche Rolle für den Erhalt der Artenvielfalt in der Ostsee.

„Seegraswiesen sind ein integraler Bestandteil für die Klimawandelanpassungs- und Biodiversitätsstrategie in Mecklenburg-Vorpommern. Mit dem durch das ANK geförderte Projekt schaffen wir die entscheidenden Voraussetzungen, um nicht nur den Zustand zu erfassen, Standorte für die Wiederan­siedlungen zu identifizieren und Pilotprojekte durchzuführen. Unser Ziel ist es auch, darüber hinaus eine Seegrasstrategie zu erarbeiten, mit der wir einen Beitrag zum Erreichen unserer Ziele im Bereich Klimaschutz, Klimaanpassung und dem Erhalt der Artenvielfalt leisten können“, fährt Minister Backhaus fort.

Die Umsetzung des Projektes erfolgt in Zusammenarbeit mit vier Projektpartnern aus drei Bundesländern unter Federführung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt (LM) und dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG).

 „Unser Projektverbund ist interdisziplinär aufgestellt, sodass wir von modernsten Kartierungs- und Monitoringmethoden über die Erfassung der Seegrasdichte und die Analyse des Mikrobioms der Pflanze bis hin zu Sedimentveränderungen ein umfassendes Bild des Ist-Zustandes ermitteln können. Das hilft uns nicht nur potenzielle Standorte für die Wiederansiedlung zu ermitteln, Pilotprojekte zur Wiederansiedlung gezielt umzusetzen, sondern auch das langfristige CO2-Speicherpotenzial zu bestimmen“, so Minister Backhaus.

Das gesamte Verbundprojekt basiert neben unterschiedlichen Forschungsprozessen im Feld und Labor auf einer digitalen Strategie. Die erhobenen Beobachtungsdaten und erfassten Ergebnisse werden so aufbereitet, dass sie in bestehende Datenportale des Landes integriert und langfristig genutzt werden können. „Die enge Verzahnung zwischen Ministerium, Landesbehörde und Wissenschaft ist essenziell um Handlungs­optionen, die aus dem Stand der Forschung heraus entwickelt werden, unmittelbar im politischen Prozess umsetzen zu können“, blickt Minister Backhaus nach vorne.

Das Projekt „MV Seegras for climate“ (MVs4c) wurde vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt (LM) in Mecklenburg-Vorpommern  https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/  beantragt und hat zum Ziel, bis zum Jahr 2033 eine langfristige Seegrasstrategie zu erarbeiten. MVs4c wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) gefördert.

Informationen über Starkregengefahren in MV

Schwerin  – Das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) arbeitet seit 2021 in Zusammenarbeit mit den Landesverwaltungen an einer Hinweiskarte Starkregengefahren. Die Arbeiten zur Erstellung der Hinweiskarte für Mecklenburg-Vorpommern konnten vor kurzem abgeschlossen werden. Die Hinweiskarte Starkregengefahren für MV kann über das Geoportal des BKG abgerufen werden: https://www.geoportal.de/Themen/Klima_und_Wetter/1_Starkregen.html.

Umweltminister Dr. Till Backhaus weist auf die wachsende Gefahr von Starkregen hin: „Starkregenereignisse haben infolge des Klimawandels signifikant zugenommen. Sie können grundsätzlich überall auftreten und zu erheblichen Schäden führen. Die in kürzester Zeit fallenden Niederschlagsmengen können dabei so hoch sein, dass es auch abseits von Gewässern zu katastrophalen Überflutungen kommt.

Umso wichtiger ist daher die Vorsorge und dazu gehören auch die Niederschlagskarten. Die Hinweiskarte Starkregengefahren zeigt auf, über welche Fließwege Niederschlagswasser abfließt und an welchen Stellen es sich sammelt und zu Überflutungen führt. Überall dort, wo es beispielsweise Senken oder Hindernisse im Fließweg gibt, können diese vorkommen“.

Dabei werden zwei mögliche Starkregenszenarien, das außergewöhnliche und das extreme Ereignis, betrachtet. Das außergewöhnliche Ereignis tritt statistisch einmal in 100 Jahren auf und hat eine Dauer von einer Stunde. Bei dem extremen Ereignis fallen in einer Stunde, 100 mm Niederschlag. Dargestellt werden die Überflutungstiefe, die Fließrichtungen und die Fließgeschwindigkeit.

Minister Dr. Backhaus: „Die Hinweisarte ist somit ein wichtiges Instrument, um durch Starkregen gefährdete Bereiche zu identifizieren und Maßnahmen zur Schadensverhütung vornehmen zu können. Neben den bestehenden Risiko- und Gefahrenkarten für die Gewässer, ist die Hinweiskarte ein weiteres wichtiges Instrument in der Risikovorsorge gegen Naturgefahren“.

Die Hinweiskarte Starkregengefahren des BKG ergänzt die detaillierteren, kommunalen Starkregengefahrenkarten, die auch einige Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern bereits erstellt haben. Zuletzt hat die Landeshauptstadt Schwerin Mitte November dieses Jahres die „Starkregengefahrenkarte Schwerin“ veröffentlicht. Sie ist zu finden unter: Integriertes Starkregenentwässerungskonzept (ISREK) – Landeshauptstadt Schwerin.

Sollten bereits detailliertere Starkregengefahrenkarten auf kommunaler Ebene vorliegen, sind diese vorrangig für die Planung zur Risikoabschätzung und Gefahrenabwehr zu verwenden, da sie zusätzliche wichtige Informationen über lokale Begebenheiten enthalten.

In den nächsten Monaten wird die Hinweiskarte Starkregengefahren des BKG den Kommunen näher vorgestellt. Die wichtigen Themen Starkregen und die Hinweiskarten des BKG stehen zudem beim nächsten Gewässersymposium in Güstrow auf der Tagesordnung.

Darüber hinaus arbeitet das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie aktuell an einem eigenen Themenportal Starkregengefahrenkarten, das auf die Hinweiskarte des BKG für Mecklenburg-Vorpommern zurückgreift.

Weitere Informationen zur Hinweiskarte Starkregengefahren des Bundes sind in den FAQ-Hinweiskarte Starkregengefahren (hwk_srg_faq.pdf) zu finden.

Informationen, wie man sich vor den Folgen von Starkregen- und Hochwasserereignissen schützen kann, sind u.a. auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) – BMUV: Welche Vorsorgemaßnahmen kann ich gegen Starkregen und Hochwasser treffen? | Frage und des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenschutz – Vorsorge und Verhalten bei Hochwasser – BBK veröffentlicht.

Wälder in M-V entwickeln sich positiv

Schwerin – Die Wälder Mecklenburg-Vorpommerns entwickeln sich überdurchschnittlich gut und der Waldnaturschutz ist auf einem hohen Niveau, erklärte Minister Backhaus heute im Schweriner Landtag. Er betonte: „Das negative Bild, dass Herr Özdemir für Deutschland zeichnet, trifft auf Mecklenburg-Vorpommern nicht zu.“

Seit 2012 hat sich die Waldfläche im Land um rund 24.000 Hektar auf ca. 582.000 ha vergrößert. Damit besteht MV zu 25 % aus Wald. Auf 67.000 ha findet dabei keine Nutzung statt – „das sind 15.000 ha mehr als noch vor 10 Jahren“, vergleicht Minister Backhaus.

Die Waldfläche, die von den 24.000 Hektar durch spezielle Maßnahmen aktiv gebildet wurde – und somit nicht zufällig entstanden ist – liegt bei ca. 8.300 Hektar. Davon ist gut die Hälfte im öffentlichen Wald realisiert worden, die andere im Privatwald.

Die 2020 gestartete Aufforstungsinitiative hat dieser Entwicklung weiter Auftrieb gegeben: Allein in den vergangenen vier Jahren wurden durch die Initiative über 800 Hektar neue Waldflächen mit ca. 3,5 Millionen standortgerechten und klimaresilienten Bäumen und Sträuchern gepflanzt.

„Doch auch die Qualität zählt“, sagte Backhaus: „Unsere Wälder werden vielfältiger und strukturierter und sie gewinnen an Stabilität und Biodiversität“, ergänzte er. In den vergangenen 10 Jahren hat der Anteil einschichtiger und damit strukturarmer Bestände um acht Prozent abgenommen und liegt nun bei 32 Prozent. Erstmals ist auch der der Anteil der Laubbäume höher als der Nadelbäume. „Das ist auch Teil der Klimaanpassung, denn Laubbäume kühlen ihre Umgebung deutlich schneller ab und können demnach helfen, lokale Hitzewellen abzuschwächen“, erklärte er.

Der Holzvorratszuwachs ist in MV zusammen mit Schleswig-Holstein von allen Flächenländern am größten. Viele Flächenländer haben durch die borkenkäferbedingte Abnahme der Fichte zum Teil deutliche Verluste des Holzvorrates erleiden müssen. Der durchschnittliche Holzvorrat liegt hierzulande bei 342 m³ pro Hektar und insgesamt bei 184 Millionen m³.

Während die Vorräte der Fichtenbestände kalamitätsbedingt seit der letzten Inventur leicht abgenommen haben, ist der Vorrat der Buchenbestände gestiegen. „Bemerkenswert ist auch, das MV mit 10 % bis 15 % des Vorratsaufbaues im Laubholz-Starkholz beiträgt, bei nicht einmal 5 % Waldflächenanteil in Deutschland“, sagte Minister Backhaus und zeigte sich mit den Ergebnissen der Bundeswaldinventur insgesamt zufrieden. „Wir werden alles daran setzen, um diesen positiven Trend weiter fortzusetzen“, betonte er abschließend.

Mit der Bundeswaldinventur werden die aktuellen Waldverhältnisse und Produktionsmöglichkeiten des Waldes erfasst. Da sie regelmäßig im Abstand von 10 Jahren durchgeführt wird, liefert sie wichtige Hinweise über die Entwicklung und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder.

In Mecklenburg-Vorpommern ist die aktuelle Inventur mit Stichtag 2022 eine Wiederholungsinventur, nachdem die Ersterhebung im Jahr 2002 und eine Folgeerhebung (3. Bundeswaldinventur) 2012 erfolgte. Die Datenaufnahme erfolgte über 2 Jahre an 5.849 Stichprobenpunkten. Insgesamt wurden bis zu 150 verschiedene Merkmale von Baumart über verschiedenste Baummerkmale bis hin zum Vorkommen von Totholz erfasst.

Wolfmanagement jetzt vorbereiten

Schwerin – Anlässlich der 103. Umweltministerkonferenz (UMK) in Bad Neuenahr-Ahrweiler am 29. November 2024 fordert Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus den Bund auf, vorbereitende Maßnahmen für ein aktives Wolfsmanagement in Deutschland zu ergreifen:

„Die Länder hatten sich auf Initiative Mecklenburg-Vorpommerns mehrfach mit Nachdruck für die Änderung des Schutzstatus des Wolfes auf europäischer sowie internationaler Ebene eingesetzt, dieser Einsatz zeigt jetzt einen ersten Erfolg. Nachdem im Zuge der 44. Sitzung des Ständigen Ausschusses des Berner Überein­kommens der Rat am 25. September 2024 beschlossen hatte, im Namen der Europäischen Union einen Vorschlag zur Änderung des Erhaltungszustands des Wolfs von „streng geschützte Tier­arten“ zu „geschützte Tierarten“ vorzulegen, kann erwartet werden, dass die EU einen entsprechenden Antrag zur Änderung des Schutzstatus auf der nächsten Sitzung des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention Anfang Dezember 2024 einbringt.

Um den langwierigen Prozess der erforderlichen Rechtsanpassungen auf europäischer und nationaler Ebene zu beschleunigen, wäre es zielführend, dies frühzeitig vorzubereiten. Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den wolfsreichsten Bundesländern. Weidetierhaltern wäre eine weitere Verzögerung bevor wir in ein rechtssicheres und artenschutzgerechtes Wolfmanagement eintreten können, nicht zu vermitteln. Hieran hängt auch ein gutes Stück politischer Glaubwürdigkeit“, so Backhaus.

Ein weiteres beherrschendes Thema der UMK werde der Hochwasserschutz darstellen, ergänzt der Minister: „Die Häufung schwerer Hochwasserereignisse in den letzten Jahren führt eindringlich die immer größer werdende Gefahr durch Hochwasser- und Starkregenereignisse aufgrund des Klimawandels vor Augen. Mit dem Ahrtal findet die UMK in einer Region statt, in der 2021 die Flut- und Hochwasserkatastrophe zahlreiche Menschenleben forderte und immense Schäden verursachte. Zahlreiche weitere Hochwasserereignisse in Deutschland, Europa und global, zuletzt die verheerenden Überflutungen in Spanien, unterstreichen das dringende Gebot, Hochwasserschutz und -vorsorge weiter zu stärken und die Umsetzung konsequent voranzutreiben.

Bund und Länder haben wichtige gemeinsame Anstrengungen unternommen, um den Hochwasserschutz zu stärken, insbesondere durch die Nationale Wasserstrategie, das Klimaanpassungsgesetz und zahlreiche weitere Initiativen auf Länder- und kommunaler Ebene. Gleichzeitig besteht weiterer Handlungsbedarf. Daher ist es grundsätzlich sehr zu begrüßen, dass auch das Wasserhaushaltsgesetz zeitnah novelliert wird. Der Referentenentwurf der Bundesregierung zum „Hochwasser­schutz­gesetz III“ (HWSG III) ist ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch sehen die Länder dringend weiteren Ergänzungsbedarf. Vor allem Regelungen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren und zur Finanzierbarkeit der Stark­regen­vorsorgekonzepte sollten dringend aufgenommen werden.

Darüber hinaus muss der Bund zusätzliche Maßnahmen zur Stärkung des Hochwasserschutzes und der Starkregenvorsorge umsetzen. Dabei ist besonders die Einführung einer Pflichtver­sicherung gegen Elementarschäden hervorzuheben. Das zuständige Bundesministerium hat hierzu, trotz wiederholter Aufforderung, noch immer keinen Regelungsvorschlag unterbreitet. Darüber hinaus soll in dem Beschluss darauf abgestellt werden, dass eine dauerhafte auskömmliche Finanzierung auf allen Verwaltungsebenen notwendig ist, um die Durchführung von allen genannten und weiteren Maßnahmen zu gewährleisten“, fasst Minister Backhaus zusammen.

Mit einem Beschlussvorschlag zur Entwicklung der Treibhausgas­minderungsquoten bringe Mecklenburg einen weiteren wichtigen Punkt in die Konferenz ein, erklärt Minister Backhaus:  „Die Regelungen zur Erfüllung der Klimaquoten sind überkomplex. Ziel ist es aber, einen effektiven Klimaschutz zu gewährleisten. Allerdings führen die aktuellen Regelungen dazu, dass zu den Projekten in Deutschland ausführlich und nachvoll­ziehbar Treibhausgasquellen berichten müssen. Vergleichbare Standards sind bei internationalen Projekten nicht zu erkennen oder werden unzureichend kontrolliert.

So müssen die Betreiber von deutschen Bio- LNG-Anlagen umfassende Berechnungen und Nachweise bezüglich der Treibhausgase vorlegen. Das bedeutet eine umfassende Prozesserfassung, ob z.B. Grünstrom verwen­det wurde oder Gärrestlager gasdicht abgedeckt wurden. Hier darf es keine Wettbewerbsverzerrungen geben. Ziel der Bundes­länder ist, die innovativen Ideen in Deutschland in diesem Bereich zu unterstützen, Finanzierungen zu ermöglichen und die damit verbundene regionale Wertschöpfung zu stärken.

Jedoch gehen vermehrt Hinweise von regionalen Unternehmen ein, die auf einen möglichen Missbrauch bei der Generierung von Zertifikaten im Ausland hinweisen. Durch diesen Missbrauch kann ein Wettbewerbsnachteil für in Deutschland ansässige Unternehmen entstehen. Dies wollen wir wirksam verhindern. Dazu braucht es aber die Unterstützung durch den Bund“, so Backhaus abschließend.

Habitatschutz und Landwirtschaft

Backhaus für Interessenausgleich

Schwerin – Die Umweltorganisation Client Earth hat Klage gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern auf Erlass einer Verordnung zur Umsetzung der Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung in Bezug auf die Landwirtschaft eingereicht. Dem Land liegt die Klageschrift bislang nicht vor.

Umweltminister Dr. Till Backhaus: „Ich bedauere es sehr, dass Client Earth den Klageweg gewählt hat. Dem Land ist weiterhin sehr an einem konstruktiven Interessenaustausch und –ausgleich gelegen. Ziel muss es sein, der Landwirtschaft in Natura-2000-Gebieten zu einer schutzzielkonformen Wirtschaftsweise zu verhelfen, sodass Verträglichkeitsprüfungen entbehrlich werden.

Dies erfordert zum einen finanzielle Anreize, die Landwirte zu einer schutzgebietsverträglichen, aber ertragsmindernden Wirtschaftsweise bewegen. Zum anderen bedarf es einer gegenüber dem jetzigen Stand breiter und differenzierter ausgestalteten Förderkulisse, um flächendeckend Auswirkungen auf Arten und Lebensraumtypen ausschließen zu können.

In meinem Haus wurden konkrete Maßnahmen entwickelt, um die Voraussetzungen für eine bessere Vereinbarkeit von Schutz- und Nutzinteressen in diesen sensiblen Bereichen zu schaffen. Gern hätten wird diese mit den Umweltverbänden weiter ausgearbeitet.

Sollte die Klage erfolgreich sein, entstünde zunächst für die Landwirtschaft und die Behörden ein hoher bürokratischer Aufwand. Den Natura-2000 Gebieten ist damit jedenfalls nicht geholfen“, betonte er und warnte erneut vor einer einseitigen Politik, die sich gegen die Bedürfnisse der Menschen vor Ort richtet.

„Eine schnelle Lösung gibt es nicht“, sagte Minister Backhaus weiter und begründete dies wie folgt: „Ein auf Freiwilligkeit basierendes Gebietsmanagement, das gleichzeitig den EU-Anforderungen gerecht wird, erfordert neben ausreichenden Finanzmittel auch kooperative Zusammenschlüsse der Bewirtschafter eines Schutzgebietes. Diese ermöglichen landwirtschaftliche Maßnahmen so festzulegen und abzustimmen, dass Beeinträchtigungen auf Habitate und Arten tatsächlich in einem Maße ausgeschlossen werden können, die eine Verträglichkeitsprüfung entbehrlich machen. Aufbau und abschließende Evaluierung eines solchen Kooperationsmodells sind aber nicht kurzfristig umsetzbar.“

Die Gesamtfläche von Natura-2000-Gebieten an Land beträgt 671.664 ha. Davon werden 199.278 ha als Ackerfläche und 114.578 ha als Dauergrünland genutzt (Stand 2023). Insgesamt werden also 313.856 ha landwirtschaftlich genutzt. In Natura-2000-Gebieten wurden Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen auf einer Fläche von insgesamt 126.657 ha beantragt. Das entspricht etwa 40 % der landwirtschaftlich genutzten Flächen in Natura-2000-Gebieten.

Neuer ASP-Fall in Brandenburg

Behörden in MV in Alarmbereitschaft

Schwerin – Im Landkreis Oberhavel in Brandenburg ist zum ersten Mal bei einem Wildschwein die Afrikanische Schweinepest nachgewiesen worden. Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus zeigt sich darüber sehr besorgt:

„Der Fundort des toten Keilers nordöstlich von Gransee liegt nur etwa 20 Kilometer von der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern entfernt. Das treibt mir die Sorgenfalten auf die Stirn. Der unmittelbar angrenzende Landkreis Mecklenburgische-Seenplatte wurde noch gestern durch meine Fachleute informiert. Inzwischen wurden alle Landkreise über den Ausbruch in Kenntnis gesetzt.

Im Landkreis Mecklenburgische-Seenplatte gilt bereits seit Dezember 2021 die Allgemeinverfügung, wonach jedem erlegten und verendeten Wildschwein eine Probe zur virologischen Untersuchung auf ASP zu entnehmen ist. Im diesem Jahr wurden im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei insgesamt 7.360 Wildschweinproben auf ASP aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte untersucht, allein im November 847 Proben. Landesweit wurden 16.427 Wildschweinproben in 2024 auf ASP untersucht.

In keiner dieser Proben konnte das ASP-Virus nachgewiesen werden. Alle bisherigen Erkenntnisse in Brandenburg weisen darauf hin, dass es sich um eine Sprunginfektion handelt, da sich der neue Ausbruchsherd etwa 50 Kilometer von den bestehenden ASP-Sperrzonen an der deutschen-polnischen Grenze befindet. Das beunruhigt mich sehr, denn eine Großausbreitung in Gebieten, die zudem für entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen schwer zugänglich sind, wünsche ich niemandem.

Wir werden uns bei den Länderkollegen in Potsdam ein genaues Lagebild einholen und die Entwicklungen mit hoher Wachsamkeit verfolgen. Die Bürgerinnen und Bürger bitte ich ebenso um entsprechende Aufmerksamkeit. Insbesondere Landwirte und Jäger – die Drückjagdsaison hat gerade begonnen – bitte ich eindringlich die Biosicherheitsmaßnahmen hochzuhalten, um Schaden vom Land und vor allem von den Betrieben abzuhalten.

Für eine Erstsicherung im Falle eines ASP-Nachweises beim Wildschwein in MV ist ausreichend Elektrozaunmaterial im Land eingelagert. Für die Errichtung einer entsprechenden Zaunanlage steht die Landesforstanstalt M-V bereit.“

Backhaus wirbt für Kreislauf­wirtschaft

Schwerin – Anlässlich der Regionalverbandstagung des BDE Nord betont Umwelt- und Agrarminister Dr. Till Backhaus die Bedeutung der Kreislaufwirtschaft für Mecklenburg-Vorpommern. In vielen Bereichen sei der Kreislaufgedanke im Zuge der Wirtschaftsentwicklung abhandengekommen. Daher seien intelligente Steuerungsinstrumente nötig, um die erklärten Ziele der Kreislaufwirtschaft, Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes umzusetzen.

„Gerade der Baubereich birgt große Potenziale, den Kreislaufgedanken in Handeln und Gesetzgebung aufzunehmen. Die Landesregierung hat vor einem Jahr den von meinem Haus erarbeiteten Abfallwirtschafts­plan MV 2022 verabschiedet.

In Mecklenburg-Vorpommern wurden im Jahr 2022 710.000 t Siedlungsabfälle, 4,2 Mio. t mineralische Abfälle und 312.000 t gefährliche Abfälle erzeugt. Zu den Siedlungsabfällen gehören auch 126.000 t Bioabfälle, deren zunehmender Anteil an getrennter Erfassung eine positive Entwicklung im MV darstellt. Wir hatten ein Aufkommen an knapp 30.000 t (TS) Klärschlamm zu verzeichnen. Der Export an Abfällen ins Ausland umfasste 77.000 t, der Import ebenfalls 77.000 t. Für all diese Abfallströme stehen im Land mit verschiedensten Abfallentsorgungsanlagen grundsätzlich ausreichend Entsorgungskapazitäten zur Verfügung“, so Backhaus.

Die Landesregierung wolle den Kreislaufgedanken zum Gegenstand ihres politischen Handelns machen, erklärt Backhaus und listet drei Schwerpunkte auf:

„1. Die getrennte Erfassung von Bioabfällen ist nicht nur gesetzliche Pflicht.  Sie ist Voraussetzung für eine hochwertige Verwertung und Kreislaufführung von Bioabfällen. Wir haben den Zielwert für die getrennte Erfassung der Bioabfälle in Höhe von 100 kg je Einwohner und Jahr formuliert. Diesen Zielwert haben alle öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bei Aufstellung ihrer Abfallwirtschaftskonzepte zu berücksichtigen.

2. Mineralische Abfälle haben mit 4,2 Mio. t den mit Abstand größten Anteil am gesamten Abfallaufkommen in M-V, aber auch bundesweit. Gleichzeitig ist die Nachfrage nach Primärrohstoffen wie Sand und Kies unverändert hoch. Fehlende Recyclingoptionen führten jedoch dazu, dass in M-V im Jahr 2020 immer noch 62 % der mineralischen Abfälle in Tagebauen verfüllt bzw. 7 % auf Deponien beseitigt wurden.

Hier liegen noch große Reserven für mehr Recycling, Kreislauf­wirtschaft und Nachhaltigkeit.

Und 3. müssen wir daher auch innerhalb der Landesregierung noch mehr darauf hinwirken, dass die öffentliche Hand mit Vorbildwirkung die Nutzung von Ersatzbaustoffen nachfragt.

Bestimmte Vorgaben müssen allerdings durch den Bund umgesetzt werden. Beispielsweise die verbindliche Festlegung eines bestimmten Anteils von Recycling (RC) – Material in Bauprodukten oder Vorgaben zur Recyclingfähigkeit von Materialien im Rahmen der Ökodesign-Regelungen. Dafür werde ich mich in den Gesetzgebungsprozessen einsetzen. Die Pflicht der öffentlichen Hand zur Nutzung von recycelten Erzeugnissen ist bereits in unserem Abfallwirtschaftsgesetz für MV verankert.

Es gilt nun, mit verstärkten Anstrengungen die Vorgaben umzusetzen und den Gedanken der Zirkularität unserer Wirtschaft bei jeglichen Entscheidungen zu berücksichtigen.

Gleichwohl wissen wir alle, dass zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft nach wie vor auch die Möglichkeit der schadlosen Herausnahme und Entsorgung nicht recyclingfähiger Stoffe gehört.

Daher sehen wir die Deponie Ihlenberg nach wie vor als wichtigen Bestandteil unseres Entsorgungssystems an. Die IAG wird sich jedoch in den nächsten Jahren vom Deponiebetreiber zu einem Umwelt­dienstleister wandeln. Der Spatenstich für den 90.000 Quadratmeter großen Gewerbepark ist bereits vollzogen. Mit der Errichtung von Solaranlagen auf dem stillgelegten Teil der Deponie und der Deponiegasnutzung über Blockheizkraftwerke am Standort kann Energie kostengünstig bereitgestellt werden. Der Gewerbepark eignet sich somit hervorragend für die Ansiedlung von Recycling-Betrieben und innovativen Start-ups.

Darüber hinaus gibt es Planungen für die Nutzung der Wasserstoff­technologie und für den Aufbau von Batteriespeichern für die Stromversorgung.

Die Gewerbegrundstücke sollen im Sommer 2025 baureif sein. Die Fertigstellung ist für das 1. Quartal 2026 geplant.“

ELER-Herbstanträge für 2025 verfügbar

bis 31. Dezember einreichen!

Schwerin – Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern können ab sofort beginnen, ihren „ELER-Antrag 2025“ unter www.agrarantrag-mv.de auszufüllen. Die Frist zum Einreichen läuft am 31.12.2024 aus. Das Landwirtschaftsministerium weist gleichwohl darauf hin, dass derzeit zwar mit der Bearbeitung begonnen werden kann, das Einreichen der Anträge ist aber erst möglich, wenn die letzten Funktionalitäten programmiert und per Update in den kommenden Wochen nachinstalliert wurden.

Aufgrund der Mittelverfügbarkeit können im ELER-Antrag 2025 nur noch Förderanträge im Programm „Extensivierung ökologischer/biologischer Landbau“ (FP 528) mit einer Laufzeit von vier Jahren und „Natura 2000-Ausgleich“ (FP 534, einjährig) gestellt werden. Erweiterungsanträge sind in den Programmen Extensivierung ökologischer/biologischer Landbau“ (FP 528), „Moorschonende Stauhaltung“ (FP 531) und „Paludikulturen“ (FP 535) möglich.

Bei allgemeinen, fachlichen und technischen Fragen oder Störungen wenden Sie sich bitte an Werktagen an ihre zuständige Bewilligungsbehörde (www.stalu-mv.de/agrarantrag-hotline). An den Wochenenden und Feiertagen wird es keinen Support geben.