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Kategorie: Landwirtschaft / Forst / Fischerei

Rügener Fischertage 2023

Der Stadthafen Sassnitz bietet abwechslungsreiches Programm rund um den Hering

Insel Rügen – Vom 27. April bis 01. Mai 2023 ist der Stadthafen Sassnitz erstmals mit dabei, wenn die Insel Rügen zu ihren alljährlichen Fischertagen lädt. Unter dem Motto „Der Hering“ hat das Team des Stadthafens hierfür ein abwechslungsreiches und hochwertiges Programm für Jung und Alt zusammengestellt. Als Veranstaltungsort kommt das kürzlich wiedereröffnete Alte Kühlhaus zum Einsatz.

Der Hering spielte und spielt für Sassnitz und die regionale Fischindustrie eine große Rolle. „Verschiedene Künstler nähern sich dem Thema Hering auf unterschiedliche Weise, wodurch die Besucher die Kulturgeschichte rund um den Hering einmal in einer neuen Interpretation erleben können“, sagt Thomas Langlotz, Geschäftsführer des Stadthafen Sassnitz.

Kuratorin Marlen Melzow ergänzt: „Darüber hinaus freuen wir uns auf den Autor Holger Teschke, der aus seinem Buch ‚Heringe. Ein Portrait‘ lesen wird. Der gebürtige Sassnitzer ist mit der Insel und ihrer Fischereigeschichte auf besondere Weise verbunden.“

Ein weiteres Highlight der Fischertage im Stadthafen ist „Koch an Bord“. Philipp Bruns von Kutter- und Küstenfisch Rügen wird an Bord des Museumsschiffs Havel vor Publikum Heringsrezepte kochen und die Köstlichkeiten an die Zuschauer verteilen.

Cineastisch wird es bei der „Langen Nacht des Fisches im Film“: In Kooperation mit dem Kinoverein Sassnitz werden hier Kurzfilme sowie ein Spielfilm zum Thema gezeigt. Des Weiteren gibt es eine Theateraufführung von Fräulein Brehms „Tierleben“.

Wer in die Licht- und Klangwelten eintauchen will, kann dies auf einem Streifzug durch das Alte Kühlhaus tun, auf einem Erlebnispfad der Sinne, für den sich die Künstler von „Inselklang“ von der Akustik des Herings inspirieren lassen.

Abschließend kann mit der Band „Beltango“ im Alten Kühlhaus in den Mai getanzt werden.

Die Rügener Fischertage machen aufmerksam auf das harte Leben der Küstenfischer, die durch die industrielle Fischerei und Quotenregelungen immer mehr um ihre Existenz kämpfen müssen. Einheimische und Besucher können sich von der Qualität des frischen Fisches der lokalen Fischer überzeugen lassen.

Die Veranstaltung der „Sassnitzer Heringsbändiger“ ist ein weiterer Schritt, um das Alte Kühlhaus, welches Ende März nach umfangreichen Modernisierungsarbeiten feierlich wiedereröffnet wurde, zu einem Fischerei- und Erlebniscenter zu entwickeln. In den kommenden Jahren werden weitere Fischarten in den Fokus der Fischertage im Stadthafen Sassnitz gestellt.

Insekten für Lebensmittelproduktion

Roggentin – In Roggentin bei Rostock werden jetzt auch Insekten für die Lebensmittelherstellung produziert. Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus war bei der Eröffnungsfeier und betonte die Chancen der in Deutschland noch jungen Branche.

„Insekten als Bestandteil von Lebensmitteln sind für viele Menschen hierzulande neu und einige sind vielleicht noch skeptisch eingestellt. Dabei hat diese junge Branche einige sehr gute Argumente, auch geschmackliche. In der menschlichen Ernährung können Insekten eine alternative Proteinquelle zu Fleisch und Fisch darstellen.

Insekten enthalten einen hohen Anteil an ungesättigten Fettsäuren, Vitaminen und Mineralstoffe wie beispielsweise Kupfer, Eisen, Magnesium, Mangan, Selen und Zink. Insekten sind außerdem ein äußerst effektiver Eiweißlieferant und das bei einem sehr geringen Einsatz natürlicher Ressourcen. Bei der Produktion von Insekten fallen drei Mal weniger Kohlenstoffemissionen an als bei derselben Menge Geflügelfleisch und zwanzig Mal weniger als bei Rindfleisch.

Außerdem benötigen Insekten weniger Platz und Futtermittel als andere Nutztiere. Für die Produktion von 100 Gramm verzehrfähiger Insektenmasse werden 0,15 Quadratmeter Land benötigt, für die gleiche Masse Hühnerfleisch mehr als doppelt so viel.

Natürlich werden und sollen Insekten keine Konkurrenz zu der klassischen Nutztierhaltung darstellen. Vielmehr sind sie eine sehr gute Ergänzung des Angebots.“

Obwohl der Anwendungsbereich vielfältig sei, werden Insektenprodukte derzeit vorrangig im Internet angeboten, stellt der Minister fest: „Als Snack im Ganzen, wie etwa frittierte gewürzte Heuschrecken, in Schokolade oder Honig, gemahlen als Insektenmehl, sowie als Proteinriegel und -pulver für Sportlerinnen und Sportler. Frischware oder gar lebende Speiseinsekten bietet der Handel in Deutschland bislang nicht an.

Es tut sich aber etwas und ich bin davon überzeugt, dass ein künftiger Ernährungstrend sein wird, dass neue Produkte, darunter auch solche aus Insekten in die Regale unserer Lebensmittelketten Einzug halten werden.“

Gegenüber dem Unternehmen sagte der Minister abschließend: „Daher freut es mich sehr, dass INOVA-Protein hier in Roggentin eine Produktionsstätte für Mehlwürmer eröffnet. Sie beweisen Mut, sich des Themas anzunehmen, denn sie werden viel Pionier- und Überzeugungsarbeit leisten müssen. Sie müssen ihr Produkt nicht nur effizient herstellen, sie müssen sich zusätzlich auch noch einen Markt und einen Absatz aufbauen“.

Agraranträge für 2023 verfügbar

Schwerin – Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern können ab sofort beginnen unter www.agrarantrag-mv.de ihre Agraranträge auszufüllen.

Das Landwirtschaftsministerium weist gleichwohl darauf hin, dass derzeit zwar mit der Bearbeitung begonnen werden kann, das Einreichen der Anträge ist aber erst möglich, wenn die letzten Funktionalitäten programmiert und per Update in den kommenden Wochen nachinstalliert wurden.

Da die Einreichungsfrist am 15. Mai 2023 endet, empfiehlt der zuständige Minister dennoch rechtzeitig mit der Bearbeitung zu starten. Die ausgefüllten Anträge können im System entsprechend gespeichert werden.

Nach dem 15. Mai 2023 eingehende Anträge haben auf Grund der verspäteten Abgabe Prämienkürzungen zur Folge. Anträge die nach dem 31. Mai 2023 eingehen, gelten als verfristet und werden abgelehnt.

Die jeweiligen Bewilligungsbehörden stehen den Antragstellern unter der Woche zu den Dienstzeiten als fachliche und technische Ansprechpartner zur Verfügung. Die entsprechenden Kontaktdaten werden im Antragsverfahren ersichtlich. Um ein sorgfältiges Lesen der verschiedenen Hinweise im Antragsverfahren wird seitens der Verwaltung ausdrücklich gebeten.

Ernährungssicherheit ist Daseinsvorsorge

Büsum – Am 23. Und 24. März kommen in Büsum die Agrarminister der Länder zu ihrer Frühjahrstagung zusammen. Für das Agrarland Mecklenburg-Vorpommern sind nach Ansicht des Ressortchefs, Minister Dr. Till Backhaus mehrere Punkte der Tagesordnung zentral.

„Die Ernährungssicherung durch die Landwirtschaft muss ein Schutzgut von überragendem öffentlichem Interesse sein,“ fordert Backhaus insbesondere mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen zur Ausweitung von Freiflächen-PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen.

„Der Preis ist zu hoch, wenn allein für  Energie mit hohen Gewinnmargen neue Abhängigkeiten entstehen, wie wir sie auf den Energiesektor gerade teuer abzuschaffen bemüht sind. Ziel muss es sein auf so wenig neu versiegelter Fläche wie möglich Erneuerbare Energie zu erzeugen, dafür aber mit hocheffizienten Anlagen. Flächen von hoher Qualität zur landwirtschaftlichen Produktion müssen zur Versorgungssicherheit im eigenen Land erhalten bleiben.

Die Doppelnutzung von Flächen wie z.B. durch Agri-Pv muss stärker in den Fokus rücken. Dazu bedarf es aber einer Vereinfachung der Genehmigungs­verfahren. Es ist aber auch erforderlich, dass die Ernährungsgewohnheiten der westlichen Welt deutlich stärker auf regionale Wertschöpfung und Nachhaltigkeit sowie die Schonung der natürlichen Ressourcen ausgerichtet werden. Dazu müssen wir die Verbraucherbildung und -beratung intensivieren“, erklärt der Minister und ergänzt:

„Neben den bereits bestehenden Herausforderungen des Klimawandels und dem Rückgang der Biodiversität hat sich durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine nicht nur für den Energiesektor, sondern auch für den Agrarsektor eine drastisch veränderte Situation ergeben. Der russische Angriffskrieg hat erhebliche Folgen für die Welternährung. Deutschland und die EU haben als agrarische Gunststandorte eine globale Mitverantwortung für die Versorgung mit Nahrungs­mitteln.

Mit Blick auf Belange der öffentlichen Sicherheit und der Verantwortung für andere Regionen der Welt muss der Ernährungssicherung derselbe Stellenwert zukommen wie der Absicherung der Energieversorgung. Die Bedrohungen durch Lebens- und Futtermittelknappheit sind mit jenen der Energiekrise vergleichbar (Unterbrechung von Lieferketten, Preisexplosionen, Ausfall der landwirtschaftlichen Produktion in betroffenen Ländern).

Die Sicherung landwirtschaftlicher Flächen für die Agrarproduktion ist daher von überragendem öffentlichen Interesse und muss entsprechend gestärkt werden. Eine raumordnerische Lenkung auf ertrags­schwache, auf denen vor dem Hintergrund des Klimawandels in Zukunft kaum noch landwirtschaftliche Produktion möglich sein wird, Böden aber auch auf wiedervernässte Moore ist dringend geboten. Damit würden auch gezielt ländlichen Regionen mit schwachem Ertragspotenzial neue Wertschöpfungs­modelle im Energiesektor eingeräumt.“

Ernährungs- und Versorgungssicherheit spiele auch im Bereich der Tierhaltung eine wesentliche Rolle, so Minister Backhaus: „Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat mit seinem Eckpunktepapier eine geeignete Grundlage für eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zur Sicherstellung einer tiergerechten Haltung, Pflege und Fütterung von Mastputen vorgelegt. Es muss aber dringend überarbeitet werden.

Eine „eins-zu-eins“ Umsetzung würde bedeuten, dass künftig etwa 33% weniger Tiere je Einheit gehalten werden dürfen und sich der Deckungsbeitrag für die Betriebe folglich um mind. 33% reduzieren wird. Dies ist durch die Putenhaltung in Deutschland nicht zu leisten und bedeutet das wirtschaftliche Aus für den gesamten Sektor“, erklärt der Minister.

Bereits heute stehe der Markt unter erheblichem Druck durch Importe aus anderen Mitglieds- aber auch aus Drittstaaten, insbesondere aber auch durch das inzwischen permanente Auftreten von Aviärer Influenza (AI) und die zu erwartenden höheren Tierseuchen­kassen­beiträge.

„Der Selbstversorgungsgrad in Deutschland für Putenfleisch beträgt aktuell 70-80%, dürfte bei Umsetzung der Eckwerte allerdings entsprechend weiter sinken“, befürchtet der Minister und verweist auf das Beispiel Österreich, wo eine Besatzdichte von 40kg/m2 bei Putenhähnen gilt und ein SVG mit sinkender Tendenz von aktuell nur noch 30% realisiert werde.

„Für den Umbau der Tierhaltung in Deutschland muss es ein Gesamtkonzept geben, damit die Tierhalterinnen und Tierhalter den Umbau in eine tier- und umwelt­gerechte Tierhaltung bewältigen können. Dieses gebietet der Ausgleich zwischen den verfassungs­rechtlich geschützten Interessen der Tierhalter einer­seits sowie den Belangen des Tierschutzes anderer­seits“, ergänzt der Minister. „Was bisher von Seiten des Bundes vorliegt, ist nicht ausreichen, um den Veredelungsstandort Deutschland zu erhalten oder gar zu stärken. Unsere Forderungen nach einem staatlichen Tierwohllabel und Haltungskennzeichnungsgesetz wurden nicht erfüllt. Das schadet dem gesamten Sektor.“

Dies leite direkt zu einem weiteren wichtigen Punkt der Tagesordnung über, sagt Minister Backhaus, der nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM): „Grundsätzlich trage ich die Idee mit, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Aber ich sage „so wenig wie möglich – so viel wie nötig“. Denn: Ein pauschales Anwendungsverbot von Pflanzenschutz­mitteln in großen Teilen der landwirtschaftlichen Nutzfläche stellt eine Bedrohung für die Sicherheit der Versorgung mit Lebensmitteln dar. Zahlreiche Kulturen – insbesondere Sonderkulturen – sind auf schützende Maßnahmen angewiesen.

Hier gilt für mich der One-Health-Ansatz. Die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt sind eng miteinander verknüpft. Man kann nicht ein Glied aus der Kette herausnehmen und denken, dies bliebe ohne Auswirkungen. Dort wo keine PSM angewandt werden sollen, müssen andere Verfahren Anwendung finden können. Mitunter müssen diese erst noch entwickelt werden können. Da ist die Forschung gefragt und die braucht Unterstützung durch den Bund.  Auch kann es deutlich erhöhte Umwelt­standards nicht zum Nulltarif geben, das muss uns allen bewusst sein. Die damit einhergehenden Einkommens­verluste landwirtschaftlicher Betriebe müssen durch höhere Preise ausgeglichen werden “, so Backhaus.

Das Thema „Schutz von Weidewirtschaft und Biodiversität“ sei inzwischen ein Dauerthema der Konferenz: „Weidewirtschaft als naturnahe und tierwohlgerechte Form der Landwirtschaft hat vor allem mit Blick auf die Förderung der Biodiversität aktuell und auch in Zukunft eine wichtige Rolle. Nicht nur auf Grenzertragsstand­orten, Almen und Alpen und Deichen trägt die Weidetierhaltung zum Erhalt und zur nachhaltigen Nutzung von Lebensräumen bei. Diese zentrale Funktion wird jedoch durch die zunehmende Ausbreitung des Wolfes gefährdet. Wer könnte das noch leugnen?

Erneut bitten wir den Bund daher, die Anzahl der in Deutschland lebenden Wölfe realitätsgetreu abzu­bilden. Um den günstigen Erhaltungszustand beim Wolf in Deutschland tatsächlich feststellen zu können, ist der Bund gefordert, zeitnah greifbare Ergebnisse der länderoffenen Bund-/Länder-Arbeitsgruppe zur Ermittlung der reproduktionsfähigen Individuen sowie weiterer Parameter und Unterparameter für die Beurteilung des günstigen Erhaltungszustands der Art Wolf vorzulegen und darüber zur Herbst-AMK zu berichten.

Die Umweltminister hatten dies bereits auf der letzten UMK vom Umweltministerium verlangt. Geliefert wurde bisher nichts. Da ist Frau Lemke weiterhin in der Pflicht. Denn die Feststellung des günstigen Erhaltungszustands ist Grundvoraussetzung, um den aktuellen Schutzstatus des Wolfes anpassen zu können und zu einem europarechtskonformen und regional differenzierten Bestandsmanagement zu kommen.  Sonst werden wir ein echtes Wolfmanage­ment erst haben, wenn Canis Lupus sich auch auf Helgoland ausgebreitet hat,“ so der Minister abschließend.

Brandkatastrophe Alt Tellin

Bund lässt Länder allein

Schwerin – Während der Debatte um den Brandschutz in Tierhaltungsanlagen widerspricht Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus Vorwürfen der grünen Opposition. Das Land habe sehr wohl seine Hausaufgaben gemacht. Mangelhaft sei dagegen die Unterstützung durch das Bundesministerium für Landwirtschaft.

„Unmittelbar nach der Tragödie in Alt Tellin hat MV eine interministerielle Arbeitsgruppe auf Landesebene beauftragt, den Brandschutz in Tierhaltungsanlagen zu analysieren und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Mit klaren Forderungen habe wir uns auf allen Ebenen für konkrete Maßnahmen ausgesprochen. Die wiederhole ich an dieser Stelle, weil wir bis heute kein Gehör und keine Unterstützung erfahren haben:

  • Die Baugesetzgebung muss so verändert werden, dass sich eine Katastrophe wie in Alt Tellin nicht wiederholen kann.
  • Die Bundesregierung muss sich konsequent mit dem Thema Bestandsobergrenzen auseinandersetzen und bundesweit einheitliche Regelungen herbeiführen.
  • Ebenso sollte die Bundesregierung die regionale Begrenzung des Viehbesatzes auf einen ökologisch vertretbaren Wert von zwei Großvieheinheiten pro Hektar prüfen, um künftig eine nachhaltige umweltverträgliche Wertschöpfung in vielen Regionen zu ermöglichen und überregionale Transporte von organischen Düngern aber auch übermäßig lange Tiertransporte zu verhindern.
  • Haltern, die in der Schweinehaltung keine Perspektive mehr sehen, müssen solide Angebote gemacht werden (Herauskaufprogramme).
  • Der Bund muss ein staatliches Investitionsprogramm zur artgerechten Tierhaltung auf den Weg bringen.
  • Der Bund muss sowohl ein staatlich verbindliches Tierwohllabel, als auch eine staatlich verbindliche Herkunftsbezeichnung (Aktion „5D“) etablieren.
  • Der Bund muss ein Beschleunigungsgesetz zum Umbau der Tierhaltung auf den Weg bringen.

Aus Berlin höre ich dazu nichts. Das führt dazu, dass der Bestandsabbau bei den Tierhaltungen in Deutschland weitergeht. Das ist nicht hinzunehmen, denn Ernährungssicherheit ist Daseinsvorsorge.

Wenn Tierhaltungen aus Deutschland ins ost- und südeuropäische Ausland abwandern, drohen uns Abhängigkeiten, wie wir sie auf dem Energiesektor gerade teuer abbauen wollen.

Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sollte uns doch klar vor Augen geführt haben, dass Ernährungssicherheit und Wertschöpfung im eigenen Land wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsstrategie Deutschlands sein muss“, so Backhaus.

Milch – die Branche trifft sich in M-V

Schwerin – „Die Milchproduktion stellt für Mecklenburg-Vorpommern einen wichtigen Wertschöpfungsfaktor dar. Sie erzeugt hochwertige Produkte und gesunde Lebensmittel, sie schafft Arbeit im ländlichen Raum und erhält die Kulturlandschaft“, betont Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.

Da sich auch hier stets neue Herausforderungen und Entwicklungen ergeben, ist es seit nunmehr gut 30 Jahren Anlass für die Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei (LFA), gemeinsam mit der RinderAllianz MV und dem Milchkontroll- und Rinderzucht­verband MV einen Milchrindtag durchzuführen, mittlerweile zum 32. Mal.

„Am 14. März 2023 treffen sich Akteure aus verschiedenen Einrichtungen und Betrieben, um aktuelle Ergebnisse zu diskutieren“, sagt der Minister und freut sich über die hohe Resonanz bereits im Vorfeld mit fast 200 Anmeldungen. „Der Milchrindtag ist Aushängeschild für diesen Bereich der Landwirt­schaft, und die LFA kann auf Grundlage ihrer mit den Milchviehhaltern in MV ermittelten Ergebnisse wichtige Empfehlungen für das Management von gesunden, leistungsfähigen Kühen ableiten“, ist Dr. Backhaus überzeugt.

Insgesamt werden 6 Fachvorträge präsentiert. Der Minister zum Eingangsreferat von Prof. Alfons Balmann vom Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien zu Thesen zur Zukunft der Tierhaltung in Deutschland: „Wir müssen im Zuge der Transformation der Landwirtschaft und im Sinne des Kreislaufgedankens nicht vergessen, dass Nutztier­haltung dazu gehört. Hier benötigt es sinnvoller Flankierung durch Politik und Förderpraxis. Dies ist ein wichtiges Thema.“

Dr. Backhaus betont weiterhin, dass für die gesell­schaftliche Akzeptanz der Milchviehhaltung eine weitere Verbesserung der Gesundheit und Langlebigkeit der Milchkühe angestrebt werden muss. „Dies sehe ich auch im Kontext unserer Bemühungen zur Erreichung von Minderungszielen bei Emissionen im Sinne von Klimaschutz“, so der Minister weiter. „Dazu sind sowohl die Zuchtorganisationen mit den neuen Gesundheits-Zuchtwerten als auch die Forschung im Sinne eines optimalen Managements gefragt“ appellierte der Minister.

„Von den besten zu lernen, ist noch immer die effektivste Form, voranzukommen“, weist Dr. Backhaus auf den Praxisbeitrag aus dem Landwirtschaftsbetrieb Griepentrog KG hin. Auch das Projekt „Netzwerk Fokus Tierwohl“, an dem die LFA mitwirkt, ist ein wichtiger Baustein in der zukunftsfähigen Ausrichtung der Milchviehhaltung in MV und in Deutschland. „Wissenschaftliche Erkenntnisse zum Tierwohl bekannter zu machen und anschaulich vorzustellen, ist ein Ansinnen, das meine volle Unterstützung erhält“, betont Minister Backhaus anerkennend.

Von 2006 bis heute hat sich die Gesundheit der Milchkühe deutlich verbessert – und das bei einer Milchleistungssteigerung um etwa 16 % (1 % je Jahr). Eine gute Gesundheit ist auch mit hoher Milchleistung vereinbar oder besser gesagt, gute Leistungen sind nur bei guter Gesundheit der Kühe zu erreichen. Insbesondere die Betriebe, die im Testherdenprogramm der RinderAllianz mitwirken, können belegen, dass ein verbessertes Gesundheitsmanagement der Kühe Erfolge erbringen kann. Der Anteil Kühe, die pro Jahr nicht ein einziges Mal den (Tier)arzt wegen Euterkrankheiten aufsuchen mussten, erhöhte sich von 54 % im Jahr 2009 auf 76 % im Jahr 2022.

Vogelgrippe-Ausbruch in wirtschaftlichem Betrieb

Schwerin – In einem Putenmastbetrieb im Landkreis Ludwigslust-Parchim musste der Ausbruch der Geflügelpest festgestellt werden. Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus bittet Geflügelhalter, die Bio-Sicherheitsmaßnahmen weiterhin hochzuhalten.

„In dem betroffenen Betrieb mit ca. 16.900 Tieren wurden gestern klinische Auffälligkeiten festgestellt. Die labordiagnostische Abklärung bestätigte das Vorliegen von Aviären Influenza Viren des Subtyps H5. Zwischenzeitlich hat das FLI den Verdacht auf Ausbruch der Geflügelpest bestätigt.

Der Betrieb wurde durch das VLA des LK LUP umgehend gesperrt und die erforderlichen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen eingeleitet bzw. umgesetzt, erklärt Backhaus und ergänzt: „Wir müssen den mittlerweile 68. Ausbruch der Geflügelpest während des laufenden Seuchenzuges feststellen. Das ist eine traurige Bilanz in Mecklenburg-Vorpommern und es steht zu erwarten, dass die Vogelgrippe-Saison noch nicht zu Ende ist.

Der Vogelzug ist in vollem Gange und ich appelliere an die Geflügelhalter alles zu tun, um einen Eintrag des Virus aus der Wildvogelpopulation in die Wirtschaftsbetriebe zu vermeiden. Außerdem rate ich dringend, die Tierbestände beim Veterinäramt und der Tierseuchenkasse anzumelden. Das gilt vor allem für Neuanmelder aber natürlich auch für Halter und Halterinnen, die das bisher versäumt haben“, so der Minister abschließend.

Förderung für Aalbesatz­maßnahmen

Waren/Müritz – Anlässlich der Jahresversammlung des Verbandes der Binnenfischer hat Minister Dr. Till Backhaus heute in Waren eine weitere Förderung der Aalbesatzmaß­nahmen in Mecklenburg-Vorpommern angekündigt.

„Da der aktuelle Besatz vorletzte Woche erfolgreich durchgeführt wurde, liegen die Eckdaten schon vor, diese sind wieder beeindruckend: In wenigen Tagen wurden in einer logistischen Meisterleistung 79 Gewässer besetzt, dabei waren 16 Unternehmen beteiligt. 790 kg gesunder Glasaale wurden ausgebracht. Das waren immer neuerlich 2,255 Mio. Tiere mit einem Durchschnittsgewicht von 0,35 Gramm. Gekostet hat die Aktion in diesem Jahr rd. 200.000 EUR.

Es gibt jedoch Bestrebungen auf EU-Ebene, die Aalfischerei insgesamt massiv zurück zu drängen, ja möglichst gänzlich zu unterbinden. Dabei haben wir eine EU-Aalverordnung, an die Deutschland und M-V sich seit fast 15 Jahre halten und sehr viel dafür tun, dass es mit dem Aal wieder vorangeht“, fährt der Minister fort und ergänzt:

„Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat heute die gemäß Vorgaben der TAC-/Quoten-Verordnung des Rates vom 13.12.2022 nunmehr vorgeschriebene ausgeweitete Aalschonzeit für die deutschen Meeres- und Küstengewässer festgelegt und der EU-Kommission mitgeteilt. Demnach wird die gezielte berufliche Fischerei auf Aal und dessen Anlandung in den genannten Gewässern vom 15. September 2023 bis 14. März 2024 untersagt.“

Im Vorfeld habe es intensive Gespräche auf fachlicher und politischer Ebene dazu gegeben, erklärt der Fischereiminister.

„Bund und Küstenländer haben sich sehr schnell darauf einigen können, dass eine zusammenhängende Schonzeit von sechs Monaten die in jeglicher Hinsicht günstigste Variante ist“, stellt Minister Dr. Backhaus fest. „Allerdings gab es Differenzen zwischen den Ländern und dem Bund über die konkrete Zeit. Die Länder haben deutlich gemacht, dass auch sozioökonomische Aspekte sehr wichtig sind und eine Schonzeit von Oktober bis März vorgeschlagen. BMEL hingegen hat den Schwerpunkt darauf gelegt, dass die Abwanderungszeit der Blankaale ins Meer, darunter auch die frühe Phase, abgedeckt sind und den Zeitraum September bis Februar präferiert.“

Die nun vom BMEL festgelegte Schonzeit stelle somit einen Kompromiss dar, den die Länder letztendlich akzeptiert hätten. „Wir müssen natürlich feststellen, dass die deutsche Fischerei gegenüber den Nachbar­ländern Dänemark und Schweden benachteiligt ist, die jeweils erst Oktober in die Schonzeit einsteigen – genau wie es die Länder wollten und dabei auch auf das Erfordernis eines Gleichklangs mit den Nachbarstaaten hingewiesen hatten, sowohl mit Blick auf die bedrohte Fischart als auch die Fischerei“, stellte der Minister klar. „Die Entscheidung jetzt ist aber zunächst nur für 2023/24 relevant. Wenn derartige Maßnahmen verstetigt werden, werden wir als Länder eine Gleichschaltung der Schonzeiten in Nord- und Ostsee für alle Anrainerstaaten einfordern.“

Schon am 1. März 2023 sei ein dauerhaftes Fangverbot auf Aal für die Freizeitfischerei in den Meeres- und Küstengewässern Kraft getreten, dass zunächst durchgängig bis 31. März 2024 gelte. Die Angler­verbände in Deutschland, darunter auch der LAV Mecklenburg-Vorpommern e.V., sowie der Dachverband der deutschen Fischerei hatten hiergegen massive Kritik geäußert, sehen die Anglerschaft vorschnell und unverhältnismäßig sowie gegenüber der beruflichen Fischerei unbotmäßig benachteiligt.

„Es ist eine Entscheidung des Rates, die unmittelbare Rechtswirkung hat. Die Bundesregierung hat im Rat zugestimmt, obwohl die Länder zuvor deutlich gemacht hatten, dass sowohl die Rechtsgrundlage – TAC/Quoten- statt EU-Aal-Verordnung – als auch die Verhältnismäßigkeit neuerlicher Eingriffe nur gegenüber der Fischerei nicht die geeignete Vorgehensweise sind“, erinnerte Dr. Backhaus.

„Ich habe bereits im Januar deutlich gemacht, dass ein solches Verbot nicht in Stein gemeißelt ist und erwarte von der Bundesregierung, dass in den künftigen Verhandlungen auf EU-Ebene einerseits die Verhältnis­mäßigkeit der Maßnahmen und andererseits auch sozio-ökonomische Betrachtungen – wie es das EU-Recht bei restriktiven Maßnahmen schon im Vorwege der Rechtsetzung vorsieht – hinreichend betrachtet werden. Dies ist, bei allem Verständnis für die Schutzbedürftigkeit dieser Fischart, nicht in dem erforderlichen Maße zur Anwendung gekommen“, so der Minister abschließend.