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Kategorie: Politik

Gut 34.300 Betreuungsverfahren in M-V

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Es ist gut, dass der Bundesrat eine Verbesserung der Betreuungsvergütung beschlossen hat.“

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern bleibt die Zahl der Betreuungsverfahren weiter hoch. Ende des Jahres 2024 waren an den Amtsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern 34.288 Betreuungsverfahren anhängig. 2023 waren es rund 34.760. Die Gesamtausgaben für Betreuerinnen, Betreuer, Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspfleger sind im Vergleich zum Jahr 2023 um knapp drei Millionen Euro gestiegen und lagen im letzten Jahr bei rund 40,4 Millionen Euro.

Der Großteil, knapp 37 Millionen Euro, fiel dabei für berufliche Betreuerinnen und Betreuer an. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt dankt den ehrenamtlichen wie beruflichen Betreuerinnen und Betreuern im Land für ihre wichtige Arbeit: „Berufliche Betreuerinnen und Betreuer werden immer bedeutender, denn die Zahl der ehrenamtlich Tätigen in der rechtlichen Betreuung sinkt. Dennoch ist noch immer jede dritte rechtliche Betreuung ehrenamtlich. Insbesondere bei der Betreuung von Familienangehörigen und Verwandten sind Ehrenamtliche eine tragende und unterstützende Säule im Betreuungssystem“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

„Die Situation für Betreuerinnen und Betreuer wird sich im nächsten Jahr verbessern. Dafür habe ich mich als Justizministerin im Bundesrat eingesetzt, der kürzlich mit den Stimmen von Mecklenburg-Vorpommern die Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung beschlossen hat. Dieser bundesweite Konsens ist wichtig, um die notwendige und qualitativ hochwertige Arbeit der Betreuerinnen und Betreuer weiter sicherzustellen.

Die Erhöhung der Vergütungssätze für berufliche Betreuerinnen und Betreuer, Vormünder sowie Ergänzungs-, Nachlass-, Umgangs- und Verfahrenspflegerinnen und -pfleger zum 1. Januar 2026 um durchschnittlich 12,7 Prozent ist unumgänglich. Denn auch bei den rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern sowie bei den Betreuungsvereinen kam es zu Kostensteigerungen. Die derzeitige Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer war eine Zwischenlösung, die zum 31. Dezember 2025 auslaufen wird.

Das neue Gesetz soll insbesondere die Amtsgerichte wie auch die beruflichen Betreuerinnen und Betreuer von unnötigem bürokratischem Aufwand entlasten sowie die Vergütung an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst anpassen. Die Vergütung der berufsmäßigen Vormünder, Verfahrens-, Umgangs-, Ergänzungs- und Nachlasspflegerinnen und -pfleger soll ebenfalls entsprechend erhöht werden“, führt Ministerin Jacqueline Bernhardt aus.

Ministerin Bernhardt hält mehrmals im Jahr in Mecklenburg-Vorpommern Vorträge zur Vorsorgevollmacht. Zuletzt war sie in Stavenhagen und Ludwigslust. Die Broschüre „Das Betreuungsrecht“ kann kostenlos im Ministerium bestellt oder auf der Homepage als PDF heruntergeladen werden.

Lehrkräfte im Seiteneinstieg

Oldenburg: Fachkräfte ermutigen, den Schritt in den Lehrerberuf zu gehen

Schwerin – Das Bildungsministerium lädt zur digitalen Informationsveranstaltung für potenzielle Lehrkräfte im Seiteneinstieg am 14. Mai 2025 ein. Teilnehmende erhalten die Möglichkeit, sich umfassend über die erforderlichen Abschlüsse, das Bewerbungsverfahren, Verdienstmöglichkeiten sowie den Ablauf der Seiteneinstiegsqualifizierung zu informieren.

„Die digitale Informationsveranstaltung ist ein guter Weg, um künftige Lehrkräfte für den Schuldienst zu gewinnen. Wir möchten Fachkräfte ermutigen, den Schritt in den Lehrerberuf zu gehen und ihre Fähigkeiten in unseren Schulen einzubringen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Bildungsministeriums und der Berufsberatung für Erwachsene der Arbeitsagentur werden während der Veranstaltung wertvolle Einblicke geben und alle Fragen rund um den Seiteneinstieg beantworten. Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt online. Organisiert wird das Informationsangebot in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit.

Interessierte können sich über das Karriereportal www.lehrer-in-mv.de direkt auf ausgeschriebene Stellen bei ihrer Wunschschule bewerben. Die Einstellung erfolgt ganzjährig und zunächst befristet für die Dauer einer Grundlegenden Pädagogischen Qualifizierung (GPQ), die einen Umfang von 15 Monaten hat. Im Anschluss an die GPQ folgt die berufsbegleitende Modulare Qualifizierungsreihe (MQR), nach deren Abschluss die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unbefristet weiterbeschäftigt werden. Die gesamte Ausbildung erstreckt sich über einen Zeitraum von mehr als vier Jahren.

Das Bildungsministerium informiert auf dem Karriereportal umfassend über die Möglichkeiten des Seiteneinstiegs an allgemein bildenden und beruflichen Schulen.

Landespräventionspreis 2025

Einsendungen noch bis 25. April möglich: Bewerbungsphase für Landespräventionspreis 2025 endet

Schwerin – Innovative Projekte aus Mecklenburg-Vorpommern, die sich um die Sicherheit und das Wohlergehen aller Beteiligten in der Pflege kümmern, können sich noch wenige Tage für den diesjährigen Landespräventionspreis bewerben. „Es geht nicht nur um Ruhm und Ehre, sondern auch um Pokale und Geldprämien in Höhe von insgesamt 3.500 Euro“, ruft Sozialministerin Stefanie Drese bisher noch Unentschlossene zur Einreichung ihrer Projekte bis zum 25. April 2025 auf.

„Jede und jeder kann Vorschläge einreichen – ob Privatperson, Initiative, Verein, Organisation, Kommune, Selbsthilfegruppe oder Kommunaler Präventionsrat“, so Drese, die sich gemeinsam mit Innenminister Christian Pegel und dem Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung dafür einsetzt, das Thema Gewalt und Gewaltprävention in der Pflege aus der gesellschaftlichen Tabuzone zu holen.

„Gewalt in der Pflege ist komplex und kann Pflegebedürftige ebenso wie Pflegende oder Angehörige treffen. Achtsamkeit und geeignete Präventionsmaßnahmen sind deshalb besonders wichtig, um Gewalt gar nicht erst entstehen zu lassen und Pflegende und Pflegebedürftige zu schützen“, verdeutlichte Drese.

„Wir brauchen gerade in der Pflege mit ihren emotionalen, sozialen und arbeitsbedingten Stressfaktoren eine Kultur des Hinschauens und des Handelns. Ich freue mich deshalb sehr, dass der 13. Landespräventionstag sich diesem spezifischen Thema unter dem Titel „Augen auf! Gewaltprävention in der Pflege“ widmet“, sagte Drese.

Der Präventionstag findet am 3. Juli an der Hochschule Neubrandenburg statt. In diesem Rahmen werden die erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Landespräventionspreises gewürdigt und ausgezeichnet.

Vorschläge mit Namen, Anschrift des Bewerbers (inkl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse) und Begründung können bis zum Ablauf des 25. April per E-Mail an lfk@kriminalpraevention-mv.de gesendet werden.

Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt durch eine Jury. Entscheidungsgrundlage für die Jury sind u.a. folgende Kriterien:

  • Innovation
  • Wirksamkeit
  • Nachhaltigkeit
  • Zielgruppenorientierung
  • Kooperation

Wanderausstellung zu Ökowertpapieren eröffnet

Kieve – Die „Ökowertpapiere“ Waldaktie, MoorFutures, Streuobstgenussschein und HeckenScheck sind ab sofort im Gemeindezentrum Kieve (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) im Rahmen einer Ausstellung erlebbar. Die Ausstellung betont die unverzichtbaren Ökosystemleistungen der Biotope Wald, Moor, Streuobstwiese und Hecken, etwa beim naturbasierten Klimaschutz, aber auch bei der Anpassung an den Klimawandel. Sie bietet den Besuchern die Möglichkeit, mehr über die Funktionsweise von Ökowertpapieren, ihre Vorteile für die Umwelt und ihre Rolle bei der Finanzierung nachhaltiger Initiativen zu erfahren.

„Über die neue Ausstellung freue ich mich ganz besonders. Denn der Polder Kieve ist wohl ohne Übertreibung eines der bekanntesten Moore der Welt. Und zwar nicht, weil hier eine besonders spektakuläre Moorleiche gefunden wurde, sondern weil hier erstmalig eine Wiedervernässung mit dem Verkauf von Kohlenstoffzertifikaten, den MoorFutures, finanziert wurde. Vor allem freut es mich aber, dass es der Bürgermeisterin und dem ganzen Dorf gelungen ist, dieses Moor in das Dorfleben einzubinden.

Die damit zum Ausdruck gebrachte Akzeptanz ist ebenso wichtig wie der Klimaschutz selbst. Die Ausstellung richtet sich übrigens nicht allein an Einheimische und Touristen, sondern sie bietet auch für Schulklassen interessante Objekte, sowohl digital wie auch auf Bannern. Am Terminal vor Ort können „Ökowertpapiere“ erworben werden, aber auch ein Quiz ist zu lösen. Ich bin überzeugt, dass die Ausstellung am richtigen Ort ist“, sagt Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus.

Die Gemeinde Kieve ist das namensgebende Dorf für den Polder Kieve, dem ersten MoorFutures-Projekt weltweit. Das dort im Sommer 2012 wiedervernässte Moor ist mittlerweile in das Dorfleben integriert und führt auch zu einem wahrnehmbaren Fachtourismus. Insbesondere Ornithologen treffen sich im Herbst um die Vögel zu beobachten, die, neben vielen anderen Tieren, den Polder Kieve für sich erobert haben.

Kieves Bürgermeisterin Christine Jantzen freut sich über die neue Attraktion. „Wir müssen ein stärkeres Bewusstsein für die Leistungen der ländlichen Räume entwickeln, die oft über Landwirtschaft und Forstwirtschaft hinausgehen. Die „Ökowertpapiere“ sind ein Instrument, dies zu erreichen. Kieve hat hier im Bereich der MoorFutures Pionierarbeit geleistet. Aber auch die anderen „Ökowertpapiere“ sind wichtig, vermitteln sie doch die gesellschaftliche Relevanz der Ökosystemleistungen.“

Die Ausstellung kann nach Voranmeldung jederzeit besichtigt werden. Auch Schulklassen sind nach Vereinbarung mit dem Gemeindebüro willkommen. Das Gemeindebüro ist telefonisch unter 039 925/ 775 040 erreichbar.

„Carfriday“ 2025: Polizei kündigt Kontrollen an

Null Toleranz bei illegalen Rennen und technischen Manipulationen

Schwerin – Der sogenannte „Carfriday“ am 18. April 2025 markiert traditionell den inoffiziellen Auftakt der Tuning-Saison. Auch in diesem Jahr bereitet sich die Polizei Mecklenburg-Vorpommern auf zahlreiche Treffen und erhöhte Aktivitäten der Tuning- und Autoszene vor. Im Mittelpunkt der Maßnahmen stehen konsequente Kontrollen sowie die Ahndung von Verkehrsverstößen, illegalen Straßenrennen und unzulässigen technischen Veränderungen an Fahrzeugen.

Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen: Am Karfreitag kommt es immer wieder zu gefährlichen Fahrmanövern, spontanen Rennen und massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die Polizei wird deshalb auch in diesem Jahr verstärkte, lageangepasste mobile und stationäre Verkehrskontrollen durchführen und Fahrzeuge gezielt überprüfen. Ein besonderer Fokus liegt auf nicht genehmigten Umbauten und technischen Manipulationen, etwa an Abgasanlagen, Fahrwerk oder Beleuchtung.

Innenminister Christian Pegel: „Illegale Rennen sind kein Spaß, sondern eine ernste Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer. Die Entwicklung der Strafanzeigen zeigt über die Jahre einen deutlichen Anstieg: Während im Jahr 2018 insgesamt neun Strafanzeigen verzeichnet wurden, stieg die Zahl 2023 auf 129. Im Jahr 2024 ist ein Rückgang auf 113 Fälle zu beobachten. Dennoch liegt die Zahl deutlich über dem Niveau der Vorjahre. Das zeigt, illegale Rennen bleiben ein ernstzunehmendes Problem. Wer durch riskantes Verhalten andere gefährdet oder sich selbst überschätzt, muss mit Konsequenzen rechnen!“

Seit 2017 gelten verbotene Kraftfahrzeugrennen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat. Das gilt auch für Einzelpersonen, die fahren, als wären sie in einem Rennen. Der aktuell gültige bundeseinheitliche Tatbestandskatalog eröffnet zudem weitreichende Sanktionsmöglichkeiten. Bußgelder drohen zum Beispiel auch bei Belästigungen durch unnötiges Hin- und Herfahren, bei vermeidbaren Lärm- und Abgasbelästigungen oder wenn durch Tuning die Abgas- und Geräuschwerte verschlechtert werden und dadurch die Betriebserlaubnis erlischt.

Schulen starten Erste-Hilfe-Ausbildung

Oldenburg: Schülerinnen und Schüler werden befähigt, in Notsituationen zu helfen

Schwerin – In diesem Schuljahr haben 29 Schulen die Erste-Hilfe-Ausbildung freiwillig eingeführt. Bis zu 2.000 Schülerinnen und Schüler werden im ersten Schritt ausgebildet. „Ziel ist es, möglichst viele Kinder und Jugendliche zu befähigen, im Notfall Erste Hilfe zu leisten. Deshalb freuen wir uns über jede weitere Schule, die an diesem Modellprojekt teilnimmt“, informierte Bildungsministerin Simone Oldenburg. In Zusammenarbeit mit der Universitätsmedizin Rostock und den Hilfsorganisationen wurde ein umfassender Leitfaden entwickelt, der als Handlungsempfehlung dient. Dieser ermöglicht es den weiterführenden Schulen, die Erste-Hilfe-Ausbildung im Rahmen eines zweijährigen Modellvorhabens eigenständig umzusetzen.

Oldenburg: „Gefahren- und Notfallsituationen können überall und jederzeit auftreten. Daher ist es wichtig, dass Schülerinnen und Schüler lernen, die Lage richtig einzuschätzen und Erste Hilfe zu leisten. Die Schule ist ein idealer Ort, um dieses Basiswissen zu vermitteln. Darüber hinaus fördert eine unbefangene Einstellung zum Helfen das Verantwortungsbewusstsein und die Zivilcourage. Mit unserem Leitfaden unterstützen wir die Lehrkräfte in der praktischen Umsetzung.“

Im Schuljahr 2022/2023 haben bereits 10 Schulen im Rahmen eines Pilotprojekts das Konzept erprobt und die Praxistauglichkeit der Module getestet. Die Ausbildung umfasst dabei zwei Module von jeweils 90 Minuten, die als Starterausbildung konzipiert sind. Diese können in den Jahrgangsstufen 7 oder 8 altersgerecht und unabhängig von der Schulart im Rahmen der Fächer Biologie und Sport durchgeführt werden. Alternativ ist das Modellvorhaben auch als Ganztagsangebot oder in Form einer Projektwoche umsetzbar.

Modul 1 „Grundlagenwissen“ behandelt unter anderem die Erfassung von Notfallsituationen, die Überprüfung von Atmung und Bewusstsein, die korrekte Durchführung eines Notrufs sowie die Erkennung und Versorgung von Verletzungen. Modul 2 „Wiederbelebung“ vermittelt die stabile Seitenlage, die Herzdruckmassage und die Beatmung. Der Leitfaden enthält detaillierte Informationen zu den Zielen der Module, den erforderlichen Materialien und den Ansprechpartnern für Lehrkräfte.

Das Thema „Erste Hilfe lernen, können und anwenden“ hat in Mecklenburg-Vorpommern bereits seit dem Projekt „Retten macht Schule“ der Björn-Steiger-Stiftung von 2010 bis 2016 einen hohen Stellenwert. In diesem Zeitraum wurden in 278 allgemein bildenden Schulen etwa 300 Lehrkräfte und rund 54.000 Schülerinnen und Schüler ausgebildet. Seit dem Projektende hatten Lehrkräfte eigenverantwortlich weiter Lehreinheiten und Angebote mit den vorhandenen Materialien umgesetzt.

Neues Landeskrankenhausgesetz für M-V

Schwerin – Die Landesregierung hat auf ihrer heutigen Kabinettssitzung den Entwurf von Gesundheitsministerin Stefanie Drese für eine Neufassung des Landeskrankenhausgesetzes (LKHG M-V) beschlossen. Die grundsätzliche Überarbeitung soll nach Aussage von Drese dazu beitragen, die medizinische Versorgung im Land zukunftsfest aufzustellen sowie die investive Landeskrankenhausförderung grundlegend zu reformieren. Der Gesetzentwurf wird nun an den Landtag überwiesen.

Als „Riesen-Befreiungsschlag für Bürokratieabbau“ bezeichnete Drese nach der Kabinettssitzung die geplante Umstellung der Bauförderung auf ein Pauschalsystem. „Aktuell finanzieren wir sogenannte Einzelfördermaßnahmen, bei denen jedes Vorhaben individuell beantragt und geprüft wird. Dieser Prozess allein dauert mehrere Jahre und bindet hohe Personalressourcen sowohl in den Krankenhäusern als auch in der Verwaltung“, verdeutlichte die Ministerin.

„Dieses zeitraubende Prozedere auf allen Seiten wollen wir durch einen schlanken Prozess einer Pauschalförderung ersetzen“, sagte Drese. Jedes Krankenhaus werde somit ab dem Jahr 2028 auf der Grundlage eines Bemessungsinstruments eine Investitionspauschale vom Land erhalten, mit der es im Rahmen des Versorgungsauftrages eigenverantwortlich wirtschaften kann. Drese: „Dieser Paradigmenwechsel entlastet die Krankenhäuser massiv von Bürokratie und gibt allen Seiten ein hohes Maß an Planbarkeit.“

Weitere wesentliche Ziele der Novellierung sind die stärkere Berücksichtigung spezifischer Belange von Patientinnen und Patienten, wie die Einführung von Patientenfürsprechern und die Stärkung der Selbstbestimmung der Frau während der Geburt sowie die Modernisierung der Krankenhausplanung auf Basis von Leistungsgruppen im Zuge der bundesweiten Krankenhausreform.

„Ein ganz zentrales Anliegen ist zudem die Steigerung der Krisenresilienz der Krankenhäuser“, stellte Drese heraus. „Um die Patientenversorgung auch in unsicheren Zeiten zu gewährleisten, müssen Maßnahmen ergriffen werden, die die Folgen von Krisen abfedern“, verdeutlichte die Ministerin. Im Gesetzentwurf wurde deshalb ein eigener Abschnitt für die Notfallversorgung und Regelungen für besondere Gefahrenlagen entwickelt. Hierbei seien auch Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie eingeflossen, so Drese.

Drese: „Die bundesweite Krankenhausreform ist zwar der Anlass für den vorliegenden Gesetzesentwurf, dieser geht aber weit darüber hinaus. Wir schaffen einen zeitgemäßen und sachgerechten Rahmen für unsere Krankenhäuser und setzen sicherlich auch für andere Bundesländer wichtige Signale.“

Ortsumgehung frei gegeben

Elmenhorst: Minister gibt Teilstück der Ortsumgehung frei / Dr. Blank: „Die Ortsumgehung stärkt die Mobilität in der Region und verbessert die Lebensqualität der Menschen vor Ort“

Elmenhorst – Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, hat heute in Elmenhorst bei Rostock die Teilverkehrsfreigabe für die Ortsumgehung im Zuge der Landstraße 12 vorgenommen.

„Die heutige Teilfreigabe ist ein sichtbares Zeichen für den Fortschritt eines Projekts, das die Lebensqualität vor Ort nachhaltig verbessert“, betonte Minister Dr. Blank. „Nach einer langwierigen Planungs- und Genehmigungsphase zeigt sich nun, dass sich Geduld und Engagement lohnen. Die Ortsum­gehung wird die Mobilität in der Region nachhaltig stärken und die Menschen in Elmenhorst deutlich vom Durchgangsverkehr entlasten.“

Die Maßnahme umfasst einen rund 4,7 Kilometer langen Neubauabschnitt einschließlich dreier Kreisverkehre, eines Brückenbauwerks, zweier Fledermaus-Schutzwände, zweier Regenrückhaltebecken sowie begleitender landschafts­pflegerischer Ausgleichsmaßnahmen. Die aktuellen Bau­kosten belaufen sich auf rund 21,2 Mio. Euro und werden vollständig durch das Land getragen.

Mit der heutigen Teilfreigabe wird die Verbindung zweier bereits fertiggestellter Kreisverkehre sowie eines angren­zenden Abschnitts zur Anbindung an das bestehende Straßennetz freigegeben. Dies leistet einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der Ortslage Elmenhorst vom Durch­gangsverkehr. Prognosen gehen von einer Reduktion des innerstädtischen Verkehrs um rund 62 Prozent aus.

Das Projekt blickt auf eine relativ lange Planungs- und Geneh­migungshistorie zurück. Seit der Einleitung des Linienbe­stimmungsverfahrens im Jahr 2005 wurde die Maßnahme in mehreren Stufen entwickelt. Der Weg zur Genehmigung war von einem mehrjährige Planfeststellungsverfahren und einer anschließenden gerichtlichen Auseinandersetzung geprägt, sodass der Baubeginn erst 2022 erfolgen konnte.

Die Gesamtfertigstellung der Ortsumgehung steht für Ende 2025 an. Im nun freigegebenen Abschnitt erfolgen bis Ende Mai 2025 noch letzte Arbeiten – unter anderem die Installation von Wegweisern. Punktuell kann es dabei auch zu tempo­rären Verkehrseinschränkungen kommen.